Qualitätsmanagement und Qualitätsprobleme in der medizinischen Rehabilitation


Dossier / Travail de Séminaire, 2018

44 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Kurzfassung

1 Einleitung

2 Qualitätsmanagement in der medizinischen Rehabilitation
2.1 Qualität in der medizinischen Rehabilitation
2.1.1 Wirksamkeit und Nutzen
2.1.2 Gesetzesnorm
2.1.3 Qualitätssichernde Verfahren

3 Qualitätsprobleme in der Rehabilitation
3.1 Aus der Sicht der Rehabilitanden - Rehabilitandenzufriedenheit
3.2 Aus der Sicht der Experten - Peer Review
3.3 Aus der Sicht der Mitarbeiter- Mitarbeiterbefragung
3.4 Hygienemanagement in der Rehabilitation
3.5 Wartezeit in der Rehabilitation

4 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang A: interne und externe Qualitätsmanagement
A.1 einrichtungsinterne Qualitätsmanagement
A. 2 einrichtungsexterne Qualitätsmanagement

Anhang в: Aufbau der Fragebögen
B. 1 Patientenfragebogen
B. 2 Mitarbeiterfragebogen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Eingliederung der Versicherten in die Arbeitswelt

Abbildung 2: Integration nach Bildungsleistung im Jahre 2013

Abbildung 3: Rehabilitandenzufriedenheiten im Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation

Abbildung 4: Rehabilitationsmängel der Fachabteilung Psychosomatik und Entwöhnungsbehandlung laut Peer Review 2017

Abbildung 5: Auszug aus der Mitarbeiterbefragung die Skala ,,Arbeitszufriedenheit“

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: externe Qualitätssicherung in der medizinischen Rehabilitation 24

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kurzfassung

Im Bereich der Rehabilitation sind Themen, wie das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung, von besonderer Bedeutung. Das Ziel der Qualitätssicherung in der Rehabilitation ist durch ein breites Spektrum an Instrumenten zugänglich. Dies wird anhand von Expertenrunden erlangt. Diese Expertenrunden erzielen Strukturvorgaben, sichern die Strukturqualität und ermöglichen Prozessmanagementmaßnahmen. Außerdem gehören zu diesen Expertenrunden auch die Evaluationen und Benchmarking­Aktivitäten. Einen besonderen Punkt beinhaltet die Ergebnisqualität. Hier ist die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ein entscheidendes Kriterium.[1] Des Weiteren kommen auch die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit als Qualität in Betracht. Darüber hinaus ist im Sinne des SGB IX die Prozessqualität zu behandeln. Die Prozessqualität befasst sich mit der Koordination und Kooperation der Akteure. Für den gesamten Prozess ermöglicht dies einen modalen Ansatz. Dabei werden inhaltlich die Bedarfserkennung der Rehabilitation, die Leistung zur Teilhabe und die Zusammenwirkung sowie Sicherstellung der beruflichen (Re-)lntegration analysiert.[2]

Eine der besten Strategien für die Vorbeugung der Qualitätsprobleme ist die Befragung der Rehabilitanden und Mitarbeiter sowie des Peer-Reviews.

Dabei spielen die Sichtweisen der Rehabilitanden und der Mitarbeiter eine besondere Rolle, da mittels der Teilnahme an der kontinuierlichen Befragung durch Fragebögen die einzelnen Aspekte analytisch betrachtet werden können. Diese Ergebnisse bilden die wichtigste Grundlage für präventive Maßnahmen und Lösungsvorschläge.

1 Einleitung

In der vorliegenden Arbeit wird das Thema der Qualitätsprobleme im Reha- Bereich in Deutschland behandelt.

Da im gesamten Umfang das Qualitätsmanagement und Risikomanagement im Hinblick auf die medizinische Rehabilitation betrachtet wird, so wurden im Fokus dieser Facharbeit praxisbezogene Themen, Probleme und Lösungsansätze für die medizinische Rehabilitation aufbereitet.

Der zweite Abschnitt befasst sich mit dem Schwerpunkt

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in Bezug auf die Rehabilitation, worin die Themen Wirksamkeit und Nutzen sowie die qualitätssichernden Verfahren und die Instrumente in Erwägung gezogen werden.

Im nachfolgendem Abschnitt wird ein besonderes Augenmerk auf die Qualitätsprobleme nach dem aktuellen Stand im Sektor der Rehabilitation gelegt. Auch wird hier ein Blick auf die in der Vergangenheit bestandenen Qualitätsprobleme, welche Methoden angewendet worden sind und inwieweit diese sich verbessert haben, geworfen.

Daran anschließend wird im letzten Abschnitt ein Fazit über die Handlungs­und Entscheidungsphasen unter Berücksichtigung möglicher Alternativansät­ze referiert.

2 Qualitätsmanagement in der medizinischen Rehabilitation

In diesem Kapitel wird das sektorspezifische Qualitätsmanagement in der medizinischen Rehabilitation beschrieben. Dabei beruht die Qualitätssicherung auf den Gesetzesnormen des SGB IX, welche dem Zivilrecht unterliegt. Es wird erklärt, wie die medizinische Rehabilitation in den verschiedenen Rechtsgrundlagen gesehen und behandelt wird.

2.1 Qualität in der medizinischen Rehabilitation

Im Bereich der Rehabilitation kommen Themen, wie dem Qualitätsmanagement und der Qualitätssicherung eine besondere Bedeutung zu. Sowohl den Reha-Einrichtungen als auch den Reha-Trägern sind die Aufgaben im Hinblick auf die Qualitätssicherung gesetzlich vorgeschrieben.[3] Dabei gibt das Tatbestandsmerkmal gern. § 20 (2) SGB IX eine Zielvorrichtung vor. Diese Gesetzesnorm besagt, dass die Intention der Qualitätssicherung darin liegt, ״durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Versorgung“ zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern“[4]. In Deutschland gibt es seit 1994 ein spezielles Qualitätssicherungsprogramm, die sich mit beispielgebende, umfassende und flächendeckende Qualitäten der externen Reha- Träger befasst.

Hier ist die rehabilitative Versorgung in Erwägung zu bringen. Auch wird ein Blick auf die Organisationen und Strukturen in den Reha- Einrichtungen geworfen. Außerdem ist die Qualität aus der Sicht der Patienten zu berücksichtigen. Seitens des Gesetzgebers tragen die medizinischen Rehabilitationen die Pflicht, ein Nachweis über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem zu bringen.

Ebenso spielt auch der Beweis eines ICF eine entscheidende Rolle. Unter dem Begriff ״ICF“ wird die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit verstanden.[5] Das ICF stellt von einem indikationsspezifischen Rehabilitationskonzept den Qualitätsindikator dar.

Resultierend aus der Ursache, lässt sich auf erkennbarer Weise feststellen, dass ein ressourcenschonender Einsatz unabdingbar ist. Die Ursache wäre der demografische Wandel und die sozioökonomische Entwicklung. Ressourcenschonende Einsätze basieren auf Personal und Mitteln. Deren Ziel ist es, eine wirksame und wirtschaftliche Leistung zu erbringen. Das Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erläutert die künftige Prävention und Rehabilitation in der Versorgung, welche an Bedeutung gewinnen. Insbesondere anhand der Alterspyramide ist eine zunehmende Verschiebung von chronischen und multimorbider Erkrankung zu den primär akut-medizinischen Erkrankungen ersichtlich.[6] Somit ist ein besonderes Augenmerk auf die Fragen der Bewertung von Effektivität und Effizienz der Rehabilitation zu werfen.[7] Auch ist die rechtzeitige Bedarfserkennung und Vernetzung in Betracht zu ziehen. Ebenso ist eine wichtige Prävention, die Bürger über die Rehabilitation sowie die Qualitätssicherung in Kenntnis zu setzen.

2.1.1 Wirksamkeit und Nutzen

Wie bereits erwähnt bedarf es gern. § 20 Abs. 2 SGB IX eines Verfahrens an Zertifizierung für stationäre Rehabilitationseinrichtungen.

״Ohne ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem darf eine Rehabilitationsklinik nicht belegt werden - das ist einmalig im Gesundheitssystem. Die Rehabilitationskliniken sind damit Vorreiter in Sachen Qualität im Gesundheitswesen“[8].

Dabei gibt es für die stationären Rehabilitationen Anforderungen für das interne Qualitätsmanagement. Dies ist im Anhang präsentiert.[9]

2.1.2 Gesetzesnorm

In Deutschland sind die Sozialversicherungsträger für die Leistungen der Rehabilitation zuständig. Träger der Sozialversicherung sind bekannterweise die gesetzliche Krankenversicherung, die deutsche Rentenversicherung und die Unfallversicherung. Analog zu dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) findet die Rechtsvorschrift des § 20 Abs. 2a SGB IX Anwendung.[10] Die Vorschrift des § 20 Abs. 2a s. 1 SGB IX besagt Folgendes: ״Die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 5 SGB IX vereinbaren im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach Absatz 2 Satz 1 sowie ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren, mit dem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements in regelmäßigen Abständen nachgewiesen wird“[11].

Nach der Auffassung dieser Vorschrift besteht die Zertifizierungspflicht nur im stationären Reha-Bereich. Für den ambulanten Reha-Bereich besteht keine Pflicht zur Zertifizierung. Jedoch gibt es einen Verweis nach § 137d Abs. 3 SGB V für ambulante Rehabilitationseinrichtungen, welcher auf gewisse Qualitätskriterien und Anforderungen im einrichtungsinternen Qualitätsmanagement eingeht.

Das Ziel der Qualitätssicherung in der Rehabilitation ist durch ein breites Spektrum an Instrumenten zugänglich. Dies wird anhand von Experten runden erlangt. Diese Expertenrunden erzielen Strukturvorgaben, sichern die Strukturqualität und ermöglichen Prozessmanagementmaßnahmen. Außerdem gehören zu diesen Experten runden auch Evaluationen und Benchmarking-Aktivitäten.

Ab den Zeitraum 1990 fanden außerordentliche Durchführungen zur Qualitätssicherung statt, obwohl im Sinne des § 4 SGB IX eine Divergenz bezüglich der Aktivitäten der Qualitätssicherung vorliegt.[12] Dabei unterscheiden sie sich zwischen Arten und Leistungen zur Teilhabe. Der Kernpunkt dieser Rechtsnorm hinsichtlich der medizinischen Rehabilitation liegt im stationären sowie im ambulanten Bereich.

Die Aufgabe der externen Qualitätssicherung regelt die Rechtsvorschrift des § 20 Abs. 1 SGB IX. Ziel der externen Qualitätssicherung in der Rehabilitationseinrichtung ist, die unabhängige Prüfung, Bewertung und Benchmarking der Qualität.

Einen besonderen Punkt beinhaltet die Ergebnisqualität. Hier ist die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ein entscheidendes Kriterium. Des Weiteren kommen auch die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit als Qualität in Betracht.

Darüber hinaus ist im Sinne des SGB IX die Prozessqualität zu behandeln. Die Prozessqualität befasst sich mit der Koordination und Kooperation der Akteure. Für den gesamten Prozess ermöglicht dies einen modalen Ansatz. Dabei werden inhaltlich die Bedarfserkennung der Rehabilitation, die Leistung zur Teilhabe und die Zusammenwirkung sowie Sicherstellung der beruflichen (Re-)lntegration analysiert.[13]

2.1.3 Qualitätssichernde Verfahren

2.1.3.1 Verfahren der medizinischen Rehabilitation

Eine Zielverfolgung in der medizinischen Rehabilitation ist, die Vorsorge- und Rehabilitationsleistung evident zu gestalten.[14] Dieses Qualitätsverfahren sollte bundesweit einheitlich sein. Die Bewertung und der Vergleich des Qualitätsverfahrens in der medizinischen Rehabilitation sollte objektiv betrachtet werden. Schließlich bewirkt die objektive Betrachtung eine kontinuierliche Weiterentwicklung.

Des Weiteren ermöglichen diese Ergebnisse eine systematische Erkennung von Qualitätsmangeln. Auch wird das interne Qualitätsmanagement protegiert. Im Anhang sind die wesentlichen Inhalte der externen Qualitätssicherung in der medizinischen Rehabilitation präsentiert.[15]

2.1.3.2 Leistungsverfahren zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben klassifizieren die Erhaltung oder Erlangung des Arbeitsplatzes.[16] Hierbei werden Hilfestellungen angebo­ten, die in Form von beruflichen Leistungen oder Weiterbildungsleistungen ermöglicht werden. Ziel dieses Verfahrens ist nach den Rehabilitanden ei­nerseits eine Sicherung in der Erwerbsfähigkeit zu erlangen und andererseits sich am Erwerbsleben zu beteiligen.[17] Laut dem Fragebogen wird aufgewie­sen, dass etwa zwei Drittel der Befragten nach der Rehabilitation eine Be­schäftigung aufnehmen. Direkt im Anschluss an die Bildungsleistung üben über 60 % der Rehabilitanden ihre Beschäftigung nach sechs Monaten aus. Der andere Teil, der zu dem Zeitpunkt nicht berufstätig ist, begründet dies mit einem schlechteren regionalen Arbeitsmarkt oder verschlechtertem Gesund­heitszustand sowie mangelnder Unterstützung.[18]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Eingliederung der Versicherten in die Arbeitswelt

(Quelle: Reha- QS der deutschen Rentenversicherung, Teilnehmerbefragung, BZ Juli 2015 - Juni 2016, Reha- Bericht (2018) s. 62/92)

2.1.3.3 Sicherstellungsverfahren der beruflichen (Re-)

Integration

Schlussfolgernd agiert die Vermittlung als ein entscheidender Faktor für die berufliche (Re-)lntegration. Der Prozess der Vermittlung wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. In der Rehabilitation ist der Vermittlungsprozess die Unfallversicherung.

Gern. § 101 SGB IX sind die Integrationsämter für die Integration von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben zuständig. Für dies ist auch der Integrationsfachdienst (IFD) zuständig.[19]

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation hat sich bereits mit dem Thema Effektivität sowie Effizienz auseinandergesetzt. Hierzu wurde ein Projekt durchgeführt und dessen Ergebnisse 2012 in einem Bericht erfasst.[20] Dabei wurde festgestellt, dass die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit aus wirtschaftlicher und sozialökonomischer Sicht wichtige Kriterien sind. Interessanterweise erfolgt eine Integration am beruflichen Arbeitsleben, sobald die Rehabilitanden eine Bildungsleistung abgeschlossen haben. Während dadurch die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von 45 % auf 55 % zunimmt, sinkt im selben Moment die Arbeitslosigkeit von 29 % auf 18 %.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Integration nach Bildungsleistung im Jahre 2013

(Quelle: Reha- Statistik- Datenbankbasis (RSD) 2008-2015 (2018) S. 65/92)

3 Qualitätsprobleme in der Rehabilitation

Im Mittelpunkt dieses Kapitels stehen die Qualitätsprobleme. Dabei stellt sich die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden, um einen präventiven Lösungsweg zu erlagen. Dieses Kapitel befasst sich mit den Ursachen sowie der Frage, welche Fehler, Schäden oder Risiken entstehen können.

3.1 Aus der Sicht der Rehabilitanden - Rehabilitanden Zufriedenheit

Es gibt bereits erstellte und vorgeschriebene Fragebögen zur Qualitätsbe­Wertung für die Rehabilitanden. Hierbei haben die Rehabilitanden die Mög­lichkeit an der Befragung des Fragebogens teilzunehmen. Neben der Zufrie­denheit in der Rehabilitationseinrichtung werden auch einzelne Aspekte in Frage gestellt. Hierbei beruht der Fragebogen auf die Betreuung, Behänd- lung, Schulung und den Therapieabläufen sowie der Vorbereitungszeit nach der Rehabilitation. Es erfolgt eine kontinuierliche Befragung, indem monatlich ca. 20 Patienten der jeweiligen Rehabilitationseinrichtung zufällig befragt werden. Dabei werden die Rehabilitanden in einem Zeitraum zwischen acht bis zwölf Wochen über postalischem Wege angeschrieben und anhand des Fragebogens über ihre Einschätzung der Rehabilitationseinrichtung befragt. Es werden im Jahr ca. 125.000 Fragebögen[21] versendet. Beachtlicher Weise weisen die Fragebögen Unterschiede auf. So sind diese Fragebögen nach der Rehabilitationsabteilung eingruppiert. Für körperliche und psychische Erkrankungen, für stationäre und ambulante Rehabilitation und für Kinder und Jugendliche gibt es Fragebögen, die nach dieser Art unterteilt werden.[22] Dabei werden die Fragebögen anhand von Schulnotenvergabe seitens der Rehabilitanden bewertet. Wird auf der Skala eine 1״“ vergeben, basiert dies auf einer sehr guten Leistung, während eine auf der Skala vergebene 5״“ auf einer schlechten Leistung basiert. Laut der Abbildung 2 ist erkennbar, dass die Zufriedenheit der Rehabilitanden im stationären Rehabilitationsbereich als eine gute Leistung anzusehen ist. Insbesondere sind die Rehabilitanden mit der Betreuung durch Reha-Teams zufrieden. Hier erhielten die Pflege­kräfte die beste Bewertung, welche mit einer Durchschnittsnote von 1,6 be­wertet wurden. Die ärztliche und psychologische Betreuung erweist sich ebenfalls als gut. Auch erhielten die gesundheitsbezogenen Angebote eine gute Bewertung. Unter gesundheitsbezogene Angebote fallen Behandlun­gen, wie z. B. Therapien oder Schulungen. Hier erhielten die Entspannungs­therapien eine Bewertung von 1,8, während die Schulungen, die sich mit Themen wie Stress und Stressabbau beschäftigen, mit 2,1 beurteilt wurden. Eine Verbesserung ist besonders in der Vorgehensweise nach der Rehabili­tationszeit notwendig, da hier die schlechteste Notenvergabe mit einer Durchschnittsnote von 2,6 erfolgte. Auch die Nützlichkeit von Verhaltensemp­fehlungen für den Alltag und Beruf weist Verbesserungsbedarf auf.

Abbildung 2: Integration nach Bildungsleistung im Jahre 2013

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Rehabilitandenzufriedenheiten im Bereich der stationären medizinischen Re­habilitation

(Quelle: Reha-QS der deutschen Rentenversicherung, Rehabilitandenbefragung Okt. 2015 bis Sep. 2016, Reha- Bericht (2018) s. 36/92)

Die Beurteilung nimmt keinen Einfluss auf die Geschlechtsunterschiede. In den einzelnen Aspekten gibt es nur leichte Unterschiede bei den Bewertun­gen. So bewerten Frauen die Betreuung, Schulung und Vorträge sowie die Beratungen in der gesamten Betrachtung ein wenig besser als die Männer. Bei den Männern hingegen wurden die Bereiche ,,Planung und Abstimmung“

sowie ,,Verhaltensempfehlungen für Alltag und Beruf“ ein wenig besser be­wertet als bei den Frauen“[23].

3.2 Aus der Sicht der Experten - Peer Review

Diese Qualitätssicherung erfolgt auch seitens der Experten. Hierbei wird dies anhand der Peer-Review durchgeführt. Dabei begutachten die Chef- und Oberärzte aus den Reha-Fachabteilungen die Reha-Entlassungsberichte und die individuellen Therapiepläne ihrer Abteilung. Auf diese Weise setzen sich die teilnehmenden Einrichtungen damit auseinander und führen Aspekte der Qualität auf. Da dieses Vorgehen bereits seit 20 Jahren durchgeführt wird, so sind seitdem eindeutige Verbesserungen in der Qualität in den Réhabilitât¡- onseinrichtungen ersichtlich. Hierbei ist ein erheblicher Rückgang der einzel­nen Qualitätsmangel erfolgt. Nichtsdestotrotz entwickelt sich das Peer­Review weiter.

Die Vorgehensweise des Peer-Reviews ähnelt die der Rehabilitanden Befra­gung. Es werden seitens der Chef- und Oberärzte aus den einzelnen Abtei­lungen der Rehabilitationseinrichtungen stichprobenartig 20 zufällige Entlas­sungsberichte und Therapiepläne bearbeitet. Dabei erfolgt dies anonym, so­dass die Peers keine Kenntnisse darüber erlangen, aus welcher Fachabtei­lung die vorliegenden Unterlagen stammen. Um in gleichermaßen eine Be­Wertung vorzunehmen, so werden diese nach den standardisierten Checklis­ten beurteilt, damit sich die Peers einerseits nach prozessrelevanten Merk­malen und Bereichen und andererseits nach den Bewertungsmaßstäben richten. Zu den wesentlichen Bereichen gehören sowohl die Anamnese als auch die Diagnostik. Auch sind die sozialmedizinischen Leistungen in Be­tracht zu ziehen. Die Mängelskala hingegen ist in vier stufen gegliedert. Die­se Mängel werden mit keine, leichte, deutliche, gravierende Mängel bewertet. Darüber hinaus gibt es auch noch eine elfstufige Punkteskala von null bis zehn. Während hier der Punkt 0״“ auf eine sehr schlechte Bewertung hin­weist, zeigt der Punkt 10״“ eine sehr gute Leistung an. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Begutachtung an die Reha-Fachabteilungen und die zu­ständigen Rentenversicherungsträger als ein QS-Bericht zurückgemeldet.

[...]


[1] Vgl. BAR, Ergebnisse des BAR Projekts ״Effektivität und Effizienz“ (2012).

[2] Vgl. BAR, berufliche (Re-)lntegration (2012).

[3] Vgl. Kockert (2011).

[4] Zitat: BAR, Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX (2009).

[5] Vgl. BAR, Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX (2009).

[6] Vgl. SVR (2007); Vgl. SVR (2009).

[7] Vgl. BAR, Ergebnisse des BAR- Projekts ״Effektivität und Effizienz“ (2012).

[8] Zitat: R. Nübling/R. Kaluscha/ J. Holstiege, G. Krischak/ D. Kriz/ H. Martin/ G. Müller/ J. Renzland/ M. Reuss Borst/ J. Schmidt/ B. Wichmann/ u. Kaiser/ E. Toepler: (2015).

[9] Siehe Anhang A 1, s. 23.

[10] Vgl. BAR, Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX (2009).

[11] Zitat: BAR, Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX (2009).

[12] Vgl. BAR, Ergebnisse des BAR Projekts ״Effektivität und Effizienz“ (2012).

[13] Vgl. BAR, berufliche (Re-) Integration (2012).

[14] Vgl. BAR, Ergebnisse des BAR Projekts ״Effektivität und Effizienz“ (2012).

[15] Vgl. BAR Ergebnisse des BAR Projekts ״Effektivität und Effizienz“ (2012); Anhang A.2, s. 24.

[16] Vgl. G. Roßbach und B. Gross (2018).

[17] Vgl. DRV, G0103-00 DRV (2017).

[18] Vgl. G. Roßbach und B. Gross (2018).

[19] Vgl. BIH: KASSY (2006).

[20] Vgl. BAR, Ergebnisse des BAR- Projekts ״Effektivität und Effizienz“ (2012).

[21] Siehe Anlage в 1, s. 25-37.

[22] Vgl. G. Roßbach und B. Gross (2018).

[23] Zitat: G. Roßbach und B. Gross (2018).

Fin de l'extrait de 44 pages

Résumé des informations

Titre
Qualitätsmanagement und Qualitätsprobleme in der medizinischen Rehabilitation
Université
University of Duisburg-Essen
Cours
Medizinmanagement
Note
2,3
Auteur
Année
2018
Pages
44
N° de catalogue
V444973
ISBN (ebook)
9783668823907
ISBN (Livre)
9783668823914
Langue
allemand
Mots clés
qualitätsmanagement, qualitätsprobleme, rehabilitation
Citation du texte
Aylin Aydogan (Auteur), 2018, Qualitätsmanagement und Qualitätsprobleme in der medizinischen Rehabilitation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/444973

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