Die Seminararbeit ist an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Völkerrecht angesiedelt. Im ersten Abschnitt -- "Grundproblematik: Die Wirkungen des Staatsrechts auf das Völkerrecht" -- behandelt der Autor die Frage, inwieweit innerstaatliches Recht für die Wirksamkeit eines völkerrechtlichen Vertrages von Belang sein kann, wenn an diesem Vertrag die Gliedstaaten eines Bundesstaats beteiligt sind. Sodann beleuchtet er im Abschnitt "Grundgesetzliche Vorgaben für die Verträge der Länder" die einzelnen Voraussetzungen, die das deutsche Verfassungsrecht für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch die Bundesländer statuiert. Hier werden neben den tatbestandlichen Voraussetzungen, die das Verfassungsrecht aufstellt, auch die konkreten völkerrechtlichen Fehlerfolgen aufgezeigt, die aus den im ersten Abschnitt aufgestellten Grundsätzen hergeleitet werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Grundproblematik: Die Wirkungen des Staatsrechts auf das Völkerrecht....
- I. Überblick über die abstrakte Problemlage.......
- II. Die verschiedenen Lösungsansätze
- 1. Irrelevanztheorie.......
- 2. Relevanztheorie...........
- 3. Evidenztheorie......
- III. Stellungnahme..\n
- IV. Ergebnis ........
- B. Grundgesetzliche Vorgaben für die Verträge der Länder
- I. Überblick....
- II. Anwendungsbereich des Art. 32 Abs. 3 GG
- 1. Völkerrechtliche Verträge.
- 2. Vertragsparteien
- III. Zustimmung der Bundesregierung.
- 1. Ermessen der Bundesregierung.
- 2. Völkerrechtliche Fehlerfolgen.........
- a) Völkerrechtliche Notwendigkeit der Zustimmung..\n
- aa) Nur innerstaatliche Wirkung
- bb) Auch völkerrechtliche Wirkung.
- cc) Stellungnahme .....
- b) Heilung fehlender Zustimmung durch Genehmigung
- a) Völkerrechtliche Notwendigkeit der Zustimmung..\n
- IV. Zuständigkeit der Länder....
- 1. Gesetzgebungszuständigkeiten.........
- 2. Verwaltungszuständigkeiten
- a) Kompetenz für Verwaltungsabkommen im Allgemeinen...
- b) Kompetenz bei Vollzug von Bundesrecht
- 3. Rechtsprechungszuständigkeiten (Art. 24 Abs. 1a GG).
- 4. Völkerrechtliche Fehlerfolgen..\n
- a) Fehlende Kompetenz bei Vertragsschluss.
- b) Nachträgliche Veränderung der Zuständigkeit .………………………..\n
- c) Bundesverträge trotz ausschließlicher Landeskompetenz
- aa) Zentralistische, föderalistische und vermittelnde Ansicht
- bb) Praktische Lösung: Lindauer Abkommen
- cc) Stellungnahme .......\n
- (1) Vertragsschlusskompetenz
- (2) Transformationskompetenz
- (3) Zwischenergebnis
- dd) Pflicht der Länder zur Transformation
- C. Résumé und Ausblick.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Grundlage für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch die Länder der Bundesrepublik Deutschland. Sie untersucht die Auswirkungen des deutschen Staatsrechts auf das Völkerrecht und analysiert die verschiedenen Lösungsansätze, die in der Literatur vorgeschlagen wurden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der grundgesetzlichen Vorgaben für den Abschluss von Verträgen durch die Länder, einschließlich der Kompetenzverteilung und der völkerrechtlichen Konsequenzen.
- Die Auswirkungen des deutschen Staatsrechts auf das Völkerrecht
- Die verschiedenen Lösungsansätze in der Literatur
- Die grundgesetzlichen Vorgaben für Verträge der Länder
- Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
- Die völkerrechtlichen Konsequenzen des Vertragsschlusses
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Teil der Arbeit befasst sich mit der Grundproblematik der Wirkungen des Staatsrechts auf das Völkerrecht. Er beleuchtet die verschiedenen Lösungsansätze, die in der Literatur diskutiert werden, und nimmt eine kritische Stellungnahme zu diesen ein. Im zweiten Teil werden die grundgesetzlichen Vorgaben für den Abschluss von Verträgen durch die Länder beleuchtet. Hierbei wird der Anwendungsbereich des Art. 32 Abs. 3 GG erläutert und die Bedeutung der Zustimmung der Bundesregierung sowie die Zuständigkeit der Länder im Detail behandelt. Der dritte Teil der Arbeit bietet ein Résumé der wichtigsten Erkenntnisse und gibt einen Ausblick auf weitere Forschungsfragen.
Schlüsselwörter
Völkerrecht, Staatsrecht, Grundgesetz, Kompetenzverteilung, Vertragsabschluss, Bundesstaat, Bundesregierung, Länder, Zustimmung, Fehlerfolgen, Transformation, Internationale Beziehungen
Häufig gestellte Fragen
Dürfen deutsche Bundesländer völkerrechtliche Verträge abschließen?
Ja, gemäß Art. 32 Abs. 3 GG können die Länder Verträge mit auswärtigen Staaten abschließen, sofern sie für die Gesetzgebung zuständig sind und die Bundesregierung zustimmt.
Was ist das Lindauer Abkommen?
Das Lindauer Abkommen regelt die praktische Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge in Bereichen der ausschließlichen Landeskompetenz.
Was passiert, wenn die Zustimmung der Bundesregierung fehlt?
Die Arbeit untersucht die völkerrechtlichen Fehlerfolgen und diskutiert, ob eine fehlende Zustimmung die Wirksamkeit des Vertrages im Außenverhältnis berührt.
Was besagt die Evidenztheorie?
Die Evidenztheorie besagt, dass eine Verletzung innerstaatlichen Rechts nur dann zur Unwirksamkeit eines Vertrages führt, wenn die Verletzung offenkundig war.
Haben Bundesländer eine eigene Völkerrechtssubjektivität?
Die Länder besitzen eine begrenzte Völkerrechtssubjektivität im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen zum Abschluss von Verträgen.
- Quote paper
- Daniel Djamadi (Author), 2016, Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch die Länder der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/445186