Die Freimaurerlogen. Geheime Übungsräume der Vernunft oder Abwehr des Absolutismus? Habermas vs. Koselleck


Trabajo Escrito, 2018

18 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Habermas und Koselleck - Zusammenfassung der Theorien
2.1 Jürgen Habermas - „Strukturwandel der Öffentlichkeit“
2.2 Einordnung der Theorie in Habermas‘ Theorie
2.3 Reinhart Koselleck - „Kritik und Krise“

3. Die Freimaurerei
3.1 Motive, Ziele und Wirken der Freimaurer
3.2 Organisation, Struktur und innere Ordnung der Freimaurerlogen
3.3 Die Freimaurer und die Politik

4. Ausblick und Schlussbemerkungen

5. Literaturverzeichnis..

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit mit dem Titel „ Die Freimaurerlogen. Geheime Übungsräume der

Vernunft oder Abwehr des Absolutismus?

- Habermas vs. Koselleck“ beschäftigt sich mit Jürgen Habermas‘ „Strukturwandel der Öf- fentlichkeit“ und Reinhart Kosellecks „Kritik und Krise“. Beide beschreiben theoretische Konzepte, welche Erklärungsversuche für die Entwicklung der geheimen Sozietät innerhalb der bürgerlichen Öffentlichkeit darstellen sollen. Diese Theorien sollen im Vordergrund dieser Arbeit stehen. Ein Vergleich findet deshalb statt, weil sich zwar einige Parallelen zwischen Habermas‘ und Kosellecks Erläuterungen finden, beide aber zu grundverschiede- nen Ergebnissen kommen.

In einem ersten Schritt werden daher beide Theorien und die Grundideen der Autoren kurz erläutert. Es soll analysiert werden, welche Ursachen und Bedingungen die Herausbildung der Geheimgesellschaften herausgefordert haben und welche Rolle die beiden Autoren der geheimen Sozietät zuschreiben.

Ein zweiter Schritt wird den Fokus auf die Freimaurerei richten. Die Freimaurerei dient deshalb als Untersuchungsobjekt, da sie sowohl von Habermas, als auch von Koselleck direkt angesprochen wird. An diesem Beispiel gilt es schließlich die Anwendbarkeit der Theorien zu überprüfen, was letztendlich in die Beantwortung der Hauptfrage dieser Arbeit münden soll - waren die Freimaurerlogen geheime Übungsräume der Vernunft, oder ver- suchten sie aktiv den Absolutismus abzuwehren? Um diese Frage zu beantworten, werden diverse Kriterien des Phänomens Freimaurerei genauer beleuchtet.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass es nicht Sinn dieser Arbeit ist einen Überblick über die Freimauerei zu liefern, vielmehr werden nur für die Untersuchung relevante Aspekte dieses umfangreichen Themengebietes herausgegriffen.

Am Ende dieser Arbeit soll klar gestellt werden, welche der beiden eingangs erwähnten Forschungsmeinungen im Bezug auf die Freimaurerei zutreffender ist.

2. Habermas und Koselleck - Zusammenfassung der Theorien

2.1 Jürgen Habermas - „Strukturwandel der Öffentlichkeit“

In seiner Theorie zum Strukturwandel der Öffentlichkeit stellt Jürgen Habermas ein Kon- zept auf, welches die Entwicklung hin zur bürgerlichen Öffentlichkeit des 18. und 19. Jahr- hunderts beschreiben soll.

Habermas geht zunächst von verschiedenen Typen der Öffentlichkeit aus. An erster Stelle ist hier die repräsentative Öffentlichkeit zu nennen. Diese ist stark in den Strukturen der feudalen Herrschaft verankert und somit an die Person des Herrschers und an dessen Legi- timation durch Grund und Boden gebunden.

Alleiniger Zweck dieser Form von Öffentlichkeit war die Repräsentation von Herrschaft. Sie eröffnet keinen eigenständigen sozialen Raum, sie ist viel mehr als Statusmerkmal zu verstehen1, dass an Attribute der Person geknüpft ist.2

Die Besonderheit dieses Typus ermöglicht es letztendlich nicht eine Trennlinie zwischen „öffentlich“ und „privat“ zu ziehen. Sondern es muss zwischen dem „Besonderem“ und dem „Gemeinen“ unterschieden werden.3

Einerseits gab es die Männer, welche mit Herrschaftsprivilegien- und Rechten ausgestattet waren, andererseits war da „der gemeine Mann ohne Rang, ohne das Besondere einer dann als öffentlich interpretierten Befehlsgewalt“4.

Diese enge Eingrenzung der Öffentlichkeit wird auch an der Rolle des Volkes deutlich. Der bereits erwähnte repräsentative Zweck fand nicht für, „sondern vor dem Volk“5 statt. Hier wird ein besonders Merkmal der Öffentlichkeit ersichtlich, das Volk als Publikum war Teil des öffentlichen Aktes, aber gleichzeitig auch davon ausgeschlossen. Ein partizipie- rendes Publikum war nicht gewünscht, es hatte lediglich die Rolle des Publikums einzu- nehmen, vor welchen man seine Herrschaft zur Schau stellen konnte. Ein Beispiel für die Ambivalenz von gleichzeitiger Teilnahme und Ausschluss, ist nach Habermas auch die Priesterschaft, „[…] sie basiert auf einem Arkanum, Messe und Bibel werden lateinisch, nicht in der Sprache des Volkes gelesen“6.

Mit den stärker werdenden Einflüssen von ideologischen Strömungen wie dem Humanis- mus, den nationalen, internationalen, territorialen und auch wirtschaftlichen Veränderun- gen, die seit Anfang des 15. Jahrhunderts wirkten, änderte sich auch der von Habermas beschrieben Öffentlichkeitstypus. Die Fürsten zogen sich an den Hof zurück, neue Ämter und Amtsträger wurden installiert und die oben beschriebenen Strukturen repräsentativer Öffentlichkeit waren so nicht mehr gültig.

„Der eigenständige, auf seine Grundherrschaft gestützte Landadel verliert an Kraft der Re- präsentation, repräsentative Öffentlichkeit konzentriert sich am Hof des Fürsten“7. Die neue aristokratische Gesellschaft hatte nicht mehr ihre eigene Herrschaft zu repräsentieren, sondern „diente der Repräsentation des Monarchen“8.

Die nun auf die höfische Gesellschaft zentrierte, weiter eingegrenzte aber auch verschärfte repräsentative Öffentlichkeit, wird von Habermas als ein „Reservat inmitten einer vom Staat sich trennenden Gesellschaft“9 bezeichnet.

Erst diese Trennung von Staat und Gesellschaft macht eine Unterscheidung der Begriff- lichkeiten „privat“ und „öffentlich“ nach unserem heutigen Verständnis möglich. „Privat“ meint nun diejenigen, die keinen Zugang zum Staatsapparat haben, also kein öf- fentliches Amt begleiten. „Öffentlich“ hingegen meint die Staatsdiener, als öffentliche Per- son mit öffentlichem Amt, Aufgaben und Geschäften. Der Begriff „öffentlich“ bezieht sich auf den gesamten „mit dem Absolutismus herausgebildeten Staat“10. Privat bedeute im Grunde nun nichts anderes mehr als die Ausgeschlossenheit aus der staat- lichen Sphäre.

Nach Habermas stehen sich außerhalb der höfischen Sphäre zwei neu entstandene Sphären gegenüber. Die öffentliche Gewalt, also die kompetente und privilegierte, mit Ämtern aus- gestattete Obrigkeit und ihr Pendant, die bürgerliche Gesellschaft.11 Der entscheidende Moment in der Entstehung der bürgerlichen Öffentlichkeit ist das Auf- kommen der „neuen Presse“. Diese dient zu Beginn nur zur einfachen Vermittlung von Informationen über administrative, politische und ökonomische Ereignisse, entwickelt sich aber im Laufe der Zeit schnell zu einer Ware, deren Berichterstattung für ein breiteres Pub- likum ausgelegt und von diesem auch gefordert wird. Mit dem neu gewonnenen Einblick der bürgerlichen Gesellschaft in die Strukturen der staatlichen Vorgänge, vollzieht diese ihren nächsten Entwicklungsschritt. Sie „ […] entwickelt sich nämlich in dem Maße, in dem das öffentliche Interesse an der privaten Sphäre der bürgerlichen Gesellschaft nicht mehr nur von der Obrigkeit wahrgenommen, sondern von den Untertanen als ihr eigenes in Betracht gezogen wird“12.

Wenn der Bürger seinen Lebensbereich nun als seinen eigenen wahrnimmt und somit klar von den Eingriffen der öffentlichen Gewalt abgrenzt entsteht ein neues Publikum.

Dieses Publikum räsoniert, kritisiert und ist eben nicht mehr nur stiller Betrachter.

Die Zeitschriften bilden hierfür eine ideale Plattform, „die Bürgerlichen machen sich hier noch im Auftrag des Landesherren die Gedanken, die als bald ihre eigenen sind und gegen jene sich richten“.13

Die öffentliche Gewalt wird nun mehr und mehr zu Rechtfertigung vor der öffentlichen Meinung gezwungen, wobei die öffentliche Meinung die manifestierte Kritik der Privatleu- te ist.

Es entsteht nun ein neues politisches Bewusstsein, das neue Selbstverständnis der Bürger führt zu einer neuen Haltung gegenüber der Obrigkeit. Deren Arkanpraxis, die für das Pub- likum nicht zu durschauen ist, wird das Prinzip der Publizität gegenübergestellt. „In der bürgerlichen Öffentlichkeit entfaltet sich ein politisches Bewusstsein, das gegen die absolute Herrschaft, den Begriff und die Forderung genereller und abstrakter Gesetze arti- kuliert, und schließlich auch sich selbst, nämlich öffentliche Meinung, als einzige legitime Quelle dieser Gesetze zu behaupten lernt“14. Wenn man so will, lassen sich hier erste de- mokratische Grundgedanken verorten, der Strukturwandel hat sich also von der repräsenta- tiven Öffentlichkeit vor dem Volk zu einer politischen Öffentlichkeit für und durch das Volk vollzogen.

2.2 Einordnung der Freimaurerei in Habermas‘ Theorie

Die Freimaurerei selbst erwähnt Habermas nur an einer Stelle seines Buches. Im Abschnitt „Institutionen der Öffentlichkeit“ erläutert er die Formierung des neuen bürgerlichen Publi- kums in England, Frankreich und Deutschland. Das Phänomen der Freimaurerei wird aber nur mit Bezug zu Deutschland angesprochen. Diese Thematisierung, die ausschließlich im deutschen Zusammenhang erfolgt, erlaubt die Schlussfolgerung, dass Habermas ihr auch nur hier eine besondere Bedeutung zukommen lässt.

Die Sonderrolle Deutschlands in seinen Überlegungen unterstreicht er mit folgendem Satz: „Im Deutschland dieser Zeit gibt es keine ››Stadt‹‹, die die repräsentative Öffentlichkeit der Höfe durch Institutionen einer bürgerlichen hätte ablösen können“15 ; anders als in Frank- reich und England, wo beschrieben wird, wie die repräsentative Wirkung des Hofes an Kraft verliert, weil ihnen die neu entstandenen Gesellschaftsräume der Stadt gegenüber stehen, gelten in Deutschland also andere Bedingungen. Es gab in Deutschland keine bür- gerlichen Institutionen wie die Kaffeehäuser und Salons in England und Frankreich. Ver- gleichbar sind nur die gelehrten Tischgesellschaften, welche aber „weniger wirksam und verbreitet“ sowie noch abgeschlossener von der politischen Praxis sind.16 Das Zusammentreffen von akademisch gebildeten Bürgern bleibt relativ wirkungslos. Aus diesen Tischgesellschaften ging die „Deutsche Gesellschaft“ hervor. Diese lässt sich noch am ehesten mit den Freimaurerlogen vergleichen und bildet auch für Habermas die Überleitung zu diesen.

Die „Deutsche Gesellschaft“ wurde in ihren Ursprüngen zwar von Fürsten ins Leben geru- fen, verzichtet aber auf ständische Exklusivität und ging von der Idee aus, aus ungleichen Standesangehörigen eine Gleichheit innerhalb einer Gesellschaft zu schaffen.17 Die Bürger, die sich hier mit dem „sozial anerkannten, aber politisch einflußlosen [sic!] Adligen“18 trafen, teilten sich mit diesen ein gemeinsames Merkmal - die Ausgeschlossen- heit aus der politischen Sphäre.

Die angestrebte soziale Gleichheit war also nur als eine Gleichheit umsetzbar, welche au- ßerhalb des Staates funktionierte.19

Dies führt unweigerlich zur Arkanpraxis und damit zu den Logen der Freimaurer. Der oben beschriebene Zusammenschluss der Privatleute musste im Geheimen passieren, das neue Prinzip von Öffentlichkeit musste unter Ausschluss der Öffentlichkeit praktiziert werden, nur so konnte man sich sicher sein, von Eingriffen des absolutistischen Staates verschont zu bleiben.20

Das Geheimnis besaß also eine Schutzfunktion.

Habermas beschreibt dies wie folgt:

„Die Vernunft, die sich in der rationalen Kommunikation eines Publikums gebildeter Men- schen im öffentlichen Gebrauch des Verstandes verwirklichen soll, bedarf, weil sie jedes Herrschaftsverhältnis bedroht, selber des Schutzes vor einer Veröffentlichung“21. Im nächsten Abschnitt erläutert Habermas die wichtigsten Kriterien, die notwendig für das Funktionieren dieser Gesellschaften waren. Zunächst beschreibt er Tugenden wie Brüder- lichkeit, Gleichheit und Ebenbürtig. Er betont noch einmal die Statusunabhängigkeit und das Nichtvorhandensein einer sozialen Hierarchie.22

[...]


1 Vgl. Habermas, Jürgen: Strukturwandel der Öffentlichkeit, Frankfurt am Main, 1991, S. 60.

2 Ebd. S. 61.

3 Ebd. S. 60.

4 Ebd. S. 60.

5 Ebd. S. 61.

6 Ebd. S. 63.

7 Habermas, Strukturwandel, S. 64.

8 Ebd. S. 65.

9 Ebd. S. 66.

10 Ebd. S. 66.

11 Ebd. S. 76.

12 Ebd. S. 82.

13 Habermas, Strukturwandel, S.84.

14 Ebd. S.160.

15 Ebd. S.95.

16 Habermas, Strukturwandel, S. 95.

17 Ebd. S. 95.

18 Ebd. S. 95.

19 Ebd. S. 95.

20 Vgl. Ebd. S. 95.

21 Ebd. S. 96.

22 Vgl. Ebd. S. 97.

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Die Freimaurerlogen. Geheime Übungsräume der Vernunft oder Abwehr des Absolutismus? Habermas vs. Koselleck
Universidad
http://www.uni-jena.de/
Calificación
1,7
Autor
Año
2018
Páginas
18
No. de catálogo
V446045
ISBN (Ebook)
9783668824522
ISBN (Libro)
9783668824539
Idioma
Alemán
Palabras clave
Freimaurer, Habermas, Koselleck, Absolutimus
Citar trabajo
Tobias Tibbe (Autor), 2018, Die Freimaurerlogen. Geheime Übungsräume der Vernunft oder Abwehr des Absolutismus? Habermas vs. Koselleck, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/446045

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