Too Big to Fail. Systemrelevanz von Banken


Trabajo Escrito, 2015

21 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Abkürzungsverzeichnis

2. Tabellenverzeichnis

3. Einleitung

4. Begriff - „Too Big to Fail“

5. Systemrisiko „Too Big to Fail“ - Problematik
5.1 Stabilisierungsmaßnahmen des Staates
5.1.1 Institutssicherung nach KWG
5.1.2 Restrukturierungsgesetz im Rahmen der EU-Bankenunion

6. Anreize für staatlichen Schutz

7. Global systemrelevante Finanzunternehmen und ihre Bewertung
7.1 Methodik der Bewertung von global systemrelevanten Banken
7.2 Global systemrelevante Institute und die höhere Verlustabsorptionsfähigkeit

8. Fazit

9. Literaturverzeichnis

1. Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Tabellenverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Einleitung

Die Finanzkrise 2007 brachte schwerwiegende Folgen für das gesamte Finanzsystem mit sich. Infolge der Krise waren staatliche Stellen mehrmals gezwungen zu intervenieren, um die finanzwirtschaftliche Stabilität gewährleisten zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß sollte für künftige Krisen insbesondere im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch global systemrelevanter Finanzinstitute („global systematically important financial insitutions“, G-SIFI) als auch systemrelevanter Finanzinstitute minimiert werden. Dazu wurden weitere Maßnahmen erforderlich.1 Diese systemrelevanten Finanzinstitute können nicht problemlos in Form einer Insolvenz aus dem Markt ausscheiden, ohne die Stabilität der Finanzmärkte zu gefährden.

Die Erkenntnis, dass Finanzinstitute das gesamte System gefährden können, liegt jedoch schon deutlich weiter zurück und ist belegt durch diverse Wirtschaftskrisen in der Geschichte. So ist in diesem Zuge, die Wirtschaftskrise 1929 und die Deutsche Bankenkrise 1931 zu nennen. Nach diesen beiden großen Krisen wurde das Kreditwesengesetz (KWG) eingeführt.

Im ersten Teil dieser Arbeit werden allgemeine Fragen zur Systemrelevanz von Kreditinstituten geklärt. Hier wird auch die Problematik „Too Big to Fail“ und erste Lösungsansätze näher vorgestellt. Der Schwerpunkt dieser Seminararbeit beschäftigt sich mit den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeiteten Bewertungen und Richtlinien für global systemrelevante Kreditinstitute sowie eine Vorstellung der Kreditinstitute, die nach aktuellen Standards als global systemrelevant eingestuft werden. Als Leitfrage in dieser Arbeit soll untersucht werden, welche Faktoren dazu führen, dass ein Institut als systemrelevant bezeichnet wird und welche Risiken die Systemrelevanz von Finanzinstituten mit sich bringt.

4. Begriff - „Too Big to Fail“

Als „Too Big to Fail“ (zu groß, um zu scheitern) bzw. systemrelevant bezeichnet man eine Bank oder Bankengruppe, wenn ihre Zahlungsunfähigkeit das Funktionieren des inländischen Finanzsystems oder wesentliche Teile davon gravierend beeinträchtigen würde und ihre Rettung geringere Kosten bzw. Folgen für die Volkswirtschaft haben würde, als die Insolvenz. Auf dem Finanzmarkt gelten nach Einschätzung des Financial Stability Board (FSB) derzeit global rund 30 Banken und im europäischen Raum 120 Banken als systemrelevant. Diese haben eine Größe, dass ihr Zusammenbruch das weltweite Finanzsystem gefährden würde.2

5. Systemrisiko „Too Big to Fail“ - Problematik

Nach der Lehman Brothers Insolvenz und der damit verbundenen Finanzkrise 2007 wurde die „Too big to Fail“ Debatte betont und es wurde deutlich, dass eine Bank solcher Größe, ein Systemrisiko darstellt. Diese besonders großen bzw. relevanten Institute sind zu groß, um zu scheitern und es muss im schlimmsten Fall eine Abwicklung oder eine Rettung des Institutes durch Steuergelder erfolgen. Der Eingriff des Staates wird damit begründet, das Bankgläubiger als besonders schutzwürdig gelten und es als volkswirtschaftlich notwendig angesehen wird, die Funktionsfähigkeit des Bankwesens zu sichern.3 Deshalb besteht ein großer Handlungsbedarf, um Risiken einer Bankinsolvenz einzudämmen.

Bankinsolvenzen treten im Vergleich zu anderen Insolvenzen in sehr geringer Anzahl auf. Wenn diese aber auftreten, schädigen sie oft eine Vielzahl von Wirtschaftssubjekten. Dies ist damit begründet, dass eine Bank in der Wirtschaft sehr vernetzt ist und oft über ein sehr krisenanfälliges Geschäftsmodell mit sehr geringem Eigenkapital verfügt. Dennoch können auch verhältnismäßig kleinere Spezialbanken die einen bestimmten Markt abdecken, ein hohes Risiko für das System darstellen. Eine Bankinsolvenz kann den Zusammenbruch des Kredit- und Kapitalmarktes nach sich ziehen. Dies kann wiederum eine Lähmung des Wirtschaftskeislaufes zur Folge haben. Durch die weitreichende Vernetzung des Bankgeschäftes in einem System kann eine Insolvenz eines oder mehrerer Institute zu einer Kettenreaktion von Insolvenzen in der Wirtschaft führen.4 Es existieren also Ursache Wirkungsbeziehungen, die eine Verringerung der Stabilität des einen Instituts, den Ausfall oder ebenfalls die Verringerung der Stabilität eines anderen oder mehrerer Institute nach sich ziehen. Dieser auf andere Institute übergreifende Effekt wird auch als Dominoeffekt bezeichnet. Im schlimmsten Fall kann dieser Dominoeffekt eine Schädigung des gesamten auch globalen Finanzsystems und die damit verbundene Realwirtschaft zur Folge haben. In der Literatur existieren diverse Dominoeffekttheorien. In dem Modell von Paroush wird angenommen, dass alle Banken identisch sind und das der Ausfall einer Bank den Ausfall aller anderen Banken zur Folge haben wird. Paroush definiert zwei Funktionen, die eine für den Erfolg und die andere für die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns der Bank. Wenn nun eine Bank ein zusätzliches Kreditgeschäft aufnimmt, steigert dies den Erfolg aber auch die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns der Bank. Deshalb darf die Bank nach Paroush nur eine Maximierung des Erfolges vornehmen, wenn die Nebenbedingung beachtet wird, dass die Ausfallwahrscheinlichkeit des Instituts unter einem vorher festgelegten Wert bleibt. 5 Dies soll die potenzielle Ausfallwahrscheinlichkeit bei risikoreichen Geschäften und Entscheidungen vermindern.

Ein besonderes Risiko geht aus dem Bankgeschäft hervor, da Banken ständig mit wichtigen und zukunftsgerichteten Entscheidungen konfrontiert werden und diese hinsichtlich der Erwartung der Eintrittswahrscheinlichkeit mit Unsicherheit behaftet sind. Aufgrund dessen, das Banken mit besonderen Ausfall- und Marktrisiken wie z.B. Zins- oder Kursänderungsrisiken konfrontiert sind, ist eine Bankenaufsicht essentiell, um die Funktionsfähigkeit des Bankwesens und den Gläubigerschutz zu gewährleisten6

Das klassische Modell des Systemrisikos ist im „Bank run“ beschrieben. Dies bedeutet, dass sämtliche Bankkunden in Folge einer Panik plötzlich ihr gesamtes Bankguthaben als liquide Mittel einfordern. Aus diesem Prozess kann nun ein Zusammenbruch des Instituts, als auch ein Zusammenbruch der realwirtschaftlichen Aktivität folgen, da die Bankreserven sich zwangsläufig im Wert unter den Einlagen befinden.7

5.1 Stabilisierungsmaßnahmen des Staates

In Deutschland sowie in anderen Ländern zählt die Kreditwirtschaft und der FinanzDienstleistungssektor zu den am stärksten regulierten und kontrollierten Branchen.8 Die G20 Staaten beschlossen, dass es von großer Bedeutung ist, Regelungen zu treffen, dass ein Bankinstitut im Falle einer drohenden Insolvenz ohne den Gebrauch von Steuergeldern sich selbst abwickeln oder retten kann. Die Basel III Richtlinien, die im Auftrag der G20 Staats- und Regierungschefs durch die Bank für internationalen Zahlungsausgleich erstellt wurden, bieten eine Möglichkeit zur Risikominimierung im Bankensystem. Da Basel III keine ausreichenden Bestimmungen für systemrelevante Institute (SIFIs) bietet, wurde 2009 auf dem G20 Gipfel vom Pittsburgh beschlossen, systemrelevante Institute unter ein besonderes Aufsichtsregime zu stellen und besondere Regeln z.B. in Bezug auf das Eigenkapital zu bestimmen. Diese Reglungen wurden und werden erstellt von dem Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) in enger Zusammenarbeit mit dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht.9 Der Finanzstabilitätsrat hat im Oktober 2010 eine erste Empfehlung für das Rahmenwerk zur Minderung des Systemrisikos veröffentlicht. In dem veröffentlichten Dokument wird darauf eingegangen, dass systemrelevante Finanzinstitute eine höhere, als in Basel III geforderte Verlustabsorptionsfähigkeit vorhalten sollten. Des weiteren spricht der

Finanzstabilitätsrat davon, das eine Rahmenbedingung geschaffen werden muss, das der Steuerzahler und Firmen sowie das gesamte System aufgrund der Schieflage eines Instituts nicht beeinträchtigt wird. Laut des Finanzstabilitätsrates soll es in jedem Land eine überwachende Stelle geben, die die Regularien von Basel III sowie die besonders strikten Richtlinien für systemrelevante- und global systemrelevante Finanzinstitute durchsetzt und ihre Einhaltung überwacht.10

5.1.1 Institutssicherung nach KWG

Diverse im KWG festgelegte Handlungsmöglichkeiten bieten die Option, drohende Insolvenzen abzuwenden, ohne die Gläubiger zu belasten. So ist es der Bafin als Finanzaufsicht in Deutschland möglich, Maßnahmen um den Fortbestand der Systemstabilität sicherzustellen, zu ergreifen. Gemäß der §§ 48a-s KWG ist es der Bafin möglich, bei Gefahren für die Stabilität, systemrelevante Vermögensteile eines Instituts auf eine andere Bank zu übertragen. Diese Reglung findet insbesondere bei systemrelevanten Instituten Anwendung. Mit diesem Verfahren wird versucht eine Bank in systemrelevante und nicht systemrelevante Teile aufzuspalten und zu trennen.

Gemäß § 45 KWG ist die Bafin in der Lage, bei einem erkennen einer negativen Vermögens- oder Ertragslage einer Bank, Ausschüttungen oder Gewährungen von Krediten zu untersagen oder zu beschränken. Des Weiteren kann die Bafin von der Bank die Vorlage eines Restrukturierungsplanes fordern. In diesem muss festgehalten werden, zu welchem Zeitpunkt die Liquidität des Instituts wieder hergestellt ist. 11

Außerdem sind in den §§ 10f-h KWG Reglungen getroffen worden, die sich auf die Kapitalpuffer für systemrelevante- und global systemrelevante Institute beziehen. Insbesondere wurden in § 10f KWG die Analysekategorien für global systemrelevante Banken aus der Empfehlung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht festgehalten. Mit dieser Bewertungsmethodik der global systemrelevanten Banken wird sich das Kapitel fünf ausführlich auseinandersetzen.

5.1.2 Restrukturierungsgesetz im Rahmen der EU-Bankenunion

Die EU-Bankenunion versucht mit einem Drei-Säulen-Modell, bestehend aus Bankenaufsicht, Bankenabwicklung und Einlagensicherung ein EU-weites, einheitliches (harmonisiertes) Aufsichts- und Abwicklungsgremium zu entwickeln. Dieses soll zur Vorbeugung und Bewältigung von Krisen beitragen. In diesem Kapitel soll die Anwendung des Restrukturierungsgesetzes im Rahmen der EU-Bankenunion als die Säule der Bankenabwicklung näher betrachtet werden.

Typisch für Notlagen von systemrelevanten Instituten sind sogenannte Bail-outs. Dies bedeutet, dass Verlustübernahmen durch den Steuerzahler durchgeführt werden. Die Bankenunion möchte, dass sich Gläubiger und Anteilseigner an Verlusten beteiligen, dies ist ein sogenannter Bail-in. Das Restrukturierungsgesetz bietet dafür den rechtlichen Rahmen, in dem in Not geratene Institute saniert und restrukturiert werden können.

Die erste Stufe des Gesetzes zielt darauf ab, eine eigenverantwortliche Krisenbewältigung für Kreditinstitute und die damit verbundene Abwendung einer drohenden Insolvenz durch eine Sanierung zu ermöglichen. Sieht die Bafin das Verfahren als aussichtsreich an, bestellt sie einen entsprechenden Sanierungsberater. Das Sanierungsverfahren steht dabei allen Kreditinstituten offen und ist in den §§ 1 bis 6 KredReorgG geregelt.

In der zweiten Stufe kann ein Reorganisationsverfahren gem. den §§ 1,7 bis 23 Restrukturierungsgesetz in Anlehnung an ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Das Reorganisationsverfahren wird nur eingeleitet, wenn ein Sanierungsverfahren aussichtslos ist. Dieses Verfahren kann nur von Kreditinstituten in Anspruch genommen werden, welche in einer aktueller Krise sind und eine erhebliche Bedrohung für das Finanzsystem darstellen.12

[...]


1 Vgl.: Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Juli 2013), Global systemrelevante Banken: Aktualisierte Bewertungsmethodik und Anforderungen an die höhere Verlustabsorptionsfähigkeit, S. 3

2 Vgl.:Dr. Reimer, Sabine: BaFin Journal, Systemrelevante Finanzunternehmen, Oktober 2013, S.31

3 Vgl.:Botschen, Florian: Bankenaufsicht, internationale Ordnungsnormen und Risikomanagement bei Kreditisntituten, Band 44, Wien, 1997, S. 15

4 Vgl.: Schott Alexander: Reaktion des Staates auf die Bedrohung der Finanzsystemstabilität durch Insolvenz systemrelevanter Kreditinstitute, Diss., Königstein 2013, S. 41ff.

5 Vgl.: Könert, Jan: Dominoeffekt im Bankensystem-Theorien und Evidenzen, Diss, Berlin 1998, S. 73-75

6 Vgl.:Botschen, Florian, a.a.O. S. 18-22

7 Hummel, Detlev; Breuer,Rolf-E.: Handbuch Europäischer Kapitalmarkt, Wiesbaden 2011, S. 45

8 Vgl.: Dr. Waschbuch, Gerd: Bankenaufsicht: Die Überwachung der Kreditinstitute und Finanzdienstelistungsinstitute nach dem Gesetz über das Kreditwesen, München/Wien 2000 S. 7-9

9 Vgl.: Franz-Christof Zeitler: Basel III Leitfaden zu den neuen Eigenkapital und Liquiditätsregeln für Banken: VIII Systemrelevante Institute, 2011, S. 37

10 Vgl.: Financial Stability Board, Reducing the moral hazard posed by systemically important financial institutions, FSB Recommendations and Time Lines Vom 20.10.2013

11 Vgl.: Schott Alexander, a.a.O. S. 151, 178f.

12 Vgl.: Schott Alexander, a.a.O. S. 141-150

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Too Big to Fail. Systemrelevanz von Banken
Universidad
University of Potsdam
Calificación
1,7
Autor
Año
2015
Páginas
21
No. de catálogo
V446227
ISBN (Ebook)
9783668824584
ISBN (Libro)
9783668824591
Idioma
Alemán
Palabras clave
Finanzkrise, Stabilität, Baseler, Banken, Finanzen, Systemrelevanz, Kreditinstitute
Citar trabajo
Max Schneider (Autor), 2015, Too Big to Fail. Systemrelevanz von Banken, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/446227

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