Worin unterscheidet sich eine islamische Bank von einer herkömmlichen Raiffeisenbank?

Gegenüberstellung der Finanzprodukte beider Banksysteme


Projektarbeit, 2018

32 Seiten, Note: 2,0

Marco Schneidlinger (Autor:in)


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel und Aufbau

2 Verbreitung des Islamic Banking

3 Voraussetzungen des Islamic Banking
3.1 Verbot von Zinsen
3.2 Verbot von Spekulation
3.3 Verbot von Glücksspiel

4 Islamische Finanzprodukte
4.1 Einlagengeschäft
4.2 Kreditgewährung durch Fremdkapitalaufnahme
4.2.1 Murabaha
4.2.2 Qard Hassan
4.3 Kreditgewährung durch Eigenkapitalaufnahme
4.3.1 Mudaraba
4.3.2 Musharaka
4.4 Leasing
4.5 Anleihen

5 Gegenüberstellung der Finanzprodukte
5.1 Raiffeisenbank Pfaffenhausen eG
5.2 Voraussetzungen des konventionellen Bankwesens
5.3 Sichteinlagen
5.4 Kreditvergabe
5.4.1 Fremdkapitalbasierte Kredite
5.4.2 Qard-Hassan-Kredite
5.4.3 Eigenkapitalbasierte Kredite
5.5 Leasing
5.5.1 Reines Leasing
5.5.2 Leasing mit Eigentumsübertragung
5.6 Anleihen

6 Fazit
I. Literatur- und Quellenverzeichnis
6.1 Buchquellen
6.2 Internetquellen

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

In Deutschland lebten zum 31. Dezember 2015 zwischen 4,4 bis 4,7 Millionen Muslime, was zwischen 5,4% bis 5,7% der Bevölkerung entsprach.1 Dennoch ist es vielen nicht bewusst, dass für Muslime in Bankangelegenheiten einige Restriktionen gelten. Durch den nicht unbedeutenden muslimischen Anteil an der deutschen Bevölkerung bestehen für konventionelle Banken gewinnbringende Chancen. Diese Marktlücke könnte zum Beispiel durch die Bereitstellung von Konten, Ausreichung von Krediten oder Gestaltung von Geldanlagen speziell nach islamischen Anforderungen gedeckt werden. Einige europäische Bankhäuser arbeiten bereits seit einigen Jahren an der Etablierung des islamischen Bankwesens.2

Weiter entspricht die Ausgabe von islamkonformen Finanzierungen einer vielversprechende Möglichkeit, vermögende Investoren aus der ganzen Welt und vor allem aus dem Mittleren Osten anzusprechen.3 So gilt vor allem diese Form der Anleihe als besonders vielversprechend und die Anzahl der Emissionen stieg über Jahre rasant an.4 Das bewies das deutsche Bundesland Sachsen-Anhalt, als es zur Finanzierung eine islamische Form der konventionellen Anleihe in Höhe von 100 Millionen US-Dollar emittierte. Das zeigt auch, dass die Emission von diesen Anleihen durchaus auch als Marketingmaßnahme angesehen werden kann.5 Jedoch muss, um diese Chancen wahrnehmen zu können, zunächst geklärt werden, was Islamic Banking überhaupt ist und worin es sich von einer konventionellen Bank in Deutschland unterscheidet.

1.2 Ziel und Aufbau

Es ist Ziel dieser Arbeit, dass der Leser einen grundlegenden Überblick über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten einer islamischen Bank und einer konventionellen wie der Raiffeisenbank Pfaffenhausen eG bekommt. Hierfür werden zunächst die rechtlichen Restriktionen des Islams aufgezeigt. In den darauffolgenden Kapiteln werden die bedeutendsten islamischen Finanzprodukte erläutert.

Anhand dieser Produkte werden in einer Gegenüberstellung mit den Produkten des konventionellen Banking Unterschiede herausgearbeitet. Deswegen werden lediglich islamische Finanzprodukteprodukte besprochen, welche in vergleichbarer Form in beiden Banksystemen angeboten werden. Am Ende eines jeden Produktvergleichs wird festgestellt, wie groß der Unterschied des islamischen und konventionellen Banksystems wirklich ist.

2 Verbreitung des Islamic Banking

Das Islamic Banking gilt als ein sehr aufstrebendes Bankensystem. Dies zeigt ein Bericht des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Ernst & Young aus dem Jahr 2016. Von 2010 bis 2014 wuchs das Gesamtvolumen der bei islamischen Banken eingelegten Gelder jährlich um durchschnittlich 16,1%. Die Staaten des Gulf Cooperation Council verzeichneten im Jahr 2014 sogar eine Wachstumsrate von 18%.6 Das Gulf Cooperation Council besteht aus den sogenannten Golfstaaten Saudi-Arabien, Kuwait, Bahrain, Qatar, Vereinigte Arabische Emirate und dem Oman.7 Im Jahr 2014 stieg die Einlagesumme um 882 Milliarden US-Dollar an, knapp zwei Drittel davon verzeichneten die Golfstaaten. 93% der weltweiten Märkte lassen sich auf neun Ländern zurückführen, daran besitzen die fünf Ländern der Golfstaaten einen Anteil von 68,2%. Auf dem ersten Platz liegt SaudiArabien mit 33%, dahinter Malaysia mit 15,5% und Vereinigte Arabische Emirate mit 15,4%. Darauf folgt Qatar mit 8,1%, Türkei mit 5,1%, Indonesien mit 2,5%, Bahrain mit 1,6% und Pakistan mit 1,4%.8

Im Bericht von Ernst & Young fehlt ein Land, welches von der Europäischen Zentralbank als führender Weltmarkt angesehen wird, denn laut dem Bericht der Europäischen Zentralbank nimmt der Iran mit einem Anteil von 42,7% den ersten Platz der weltweiten Einlagen ein. Dahinter reiht die Europäische Zentralbank die Länder wie Ernst & Young in ihrem Bericht.9

Zwar ist bei der Darstellung von Ernst & Young nicht beschrieben auf welchen Zeitpunkt zwischen 2010 und 2014 sich genau bezogen wird, jedoch stellt sich die Frage, wieso der Iran nicht erwähnt wurde. Die Europäische Zentralbank bezieht sich in ihrem Bericht auf das Jahr 2012. Unabhängig von der tatsächlich genauen Größe ist aufgrund der führenden Position in der Berichterstattung der Europäischen Zentralbank davon auszugehen, dass der iranische Markt zu den bedeutendsten neun Märkten der Welt gehört. Unabhängig davon kann beiden Quellen eine deutliche Konzentration in den Golfstaaten und Malaysia entnommen werden. Der europäische Anteil am weltweiten Markt muss jedoch sehr gering sein, da in beiden Darstellungen kein europäisches Land erwähnt wird.

3 Voraussetzungen des Islamic Banking

3.1 Verbot von Zinsen

Zinsen werden in der islamischen Finanzwelt Riba genannt. Riba definiert sich als garantierte Geldvermehrung eines eingesetzten Betrages. Eine Zinszahlung wird von allen islamischen Rechtsschulen einheitlich als verboten angesehen. Das Verbot leitet sich aus dem Koran ab, der als wichtigste islamischen Rechtsquelle gilt. So wird unter anderem bereits in der zweiten Sure des Koran das Zinsverbot erwähnt.10 Dieses Riba-Verbot gilt jedoch nicht sofern der erhöhte Rückzahlungsbetrag durch eine Leistung des Verkäufers begründet werden kann. Häufig werden Aufschläge durch Risiko oder einen Aufwand begründet.11

3.2 Verbot von Spekulation

Gharar ist der islamische Begriff für ein Geschäft, das ohne Wissen bezüglich wichtiger Eigenschaften eines Vertrages geschlossen wird. Hierbei ist nicht das herkömmliche Risiko gemeint, welches bei einem Kauf und Verkauf eingegangen wird. Es ist vielmehr der Aspekt der bewussten, risikobehafteten Spekulation gemeint.12 Somit sind Verträge verboten, wenn der Vertragsgegenstand entweder nicht ausreichend definiert ist, der zu bezahlende Betrag bei Vertragsschluss ungewiss ist oder die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner nicht ausreichend definiert wurden. Weiter muss die sofortige Verfügbarkeit der Ware durch den Verkäufer bei Vertragsschluss garantiert sein.13

Jedoch ist es schwer zu definieren, welche unsicheren Eigenschaften eines Geschäfts herkömmlich sind und welche diese in verbotener Weise übersteigen. Somit ist der Gharar nicht so klar definierbar wie der Riba. Dieser Umstand führt dazu, dass das Verbot von Spekulationen aufgrund seiner verschiedenen Auslegbarkeit weniger reguliert werden kann als das Zinsverbot.14

3.3 Verbot von Glücksspiel

Die Begriffe Maisir und Qimar werden zur Beschreibung von Glücksspiel weitestgehend synonym verwendet. Glücksspiel wird wie der Riba in der zweiten Sure des Korans als Verboten definiert. Maisir beschreibt den schnellen Gewinn auf- grund eines Zufallsereignisses. Qimar bezeichnet den Gewinn einer Person aufgrund des Verlustes einer anderen durch ein Zufallsereignis, was im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Nullsummenspiel bekannt ist. Weil der Gewinn des einen im Glücksspiel den Verlust eines anderen voraussetzt, gehen Maisir und Qimar meist miteinander einher.15

Spekulation nimmt beim Glücksspiel eine zentrale Rolle einnimmt. Deshalb wird Glücksspiel oft auch als eine Form des Gharar verstanden. Da das Glücksspiel im Gegensatz zum Gharar klar erkennbar ist und besser definiert werden kann, sind zum Beispiel Lotterien und andere Formen von Glücksspiel im Islam verboten.16

4 Islamische Finanzprodukte

4.1 Einlagengeschäft

Das von einem Kunden bei einer islamischen Bank eingelegte Geld wird in der Regel auf Giro- oder Sparkonten einbezahlt. Hierbei handelt es sich um Sichteinlagen, die auf Kundenwunsch sofort ausbezahlbar sein müssen.17

Im islamischen Bankgeschäft werden im Wesentlichen zwei Arten von Girokonten unterschieden. Eine Variante von Girokonten wird nach dem Wadiah-Prinzip getätigt. Hierbei wird das Geld des Kunden auf ein Konto eingezahlt. Die Bank ist nun nach der Einwilligung des Einlegers berechtigt das Geld für eigene Geschäfte zu gebrauchen. Das Risiko dieser Geldverwendung trägt die Bank. Dem Kunden werden hierfür Dienstleistungen oder kleine Geschenke zur Verfügung gestellt. Die weitere Form der Kontoführung ist gemäß dem Qard-Hassan-Prinzip. Sie stellt die strengere der beiden Varianten dar, denn hierbei wird jede Entschädigung des Kunden als verbotene Riba-Zahlung angesehen. So überlässt der Kunde seine Einlage ebenfalls der Bank, jedoch erhält er dafür keinerlei Entschädigung. Das Qard-Hassan-Prinzip wird bevorzugt im Mittleren Osten angewendet.18

Das Girokonto ist für die Teilnahme am Zahlungsverkehr geeignet und vorgesehen. Hierüber werden bargeldlose Zahlungen abgewickelt, die unter anderem mithilfe von Bankkarten durchführbar sind.19 Sollte ein Kunde auf seinem Girokonto Zahlungsengpässe haben und einen kurzfristigen Bankkredit für seine Zahlungen benötigen, darf die Bank hierfür aufgrund des Zinsverbotes keine Zinsen verlangen. Damit die Bank dem Kunden einen solchen Kredit genehmigt, wird hierfür ein fester Betrag als Bestrafung für die Überziehung verlangt. Dies wird zum Beispiel bei mehreren islamischen Banken in Großbritannien angewendet.20

Bei Sparkonten werden ebenfalls zwei gängige Varianten unterschieden. Eine Form von Sparkonten basiert auf dem Mudaraba-Vertrag. Dieser Vertrag berechtigt die Bank die Kundeneinlage für islamkonforme Geschäfte zu verwenden und im Gegenzug erhält der Kunde einen vorher vereinbarten Anteil am durch die

Bank erlangten Ertrag. Es gibt hierbei bestimmte Schwellenbeträge ab denen das Verhältnis der Ertragsanteile verändert wird. Während der gesamten Vertragslaufzeit ist der Kunde berechtigt seine Einlagen zu erhöhen bzw. wieder zu entnehmen. Jedoch muss die Beteiligung am Ertrag mit einem Risiko verbunden sein, damit Vermehrung des eingesetzten Kapitals nicht gegen das Zinsverbot verstößt. Das bedeutet, dass der Kunde als Geldgeber das Risiko von eventuellen Verlusten trägt. Somit kann ein Kunde zum Beispiel durch die Erhöhung seiner Einlage einen höheren Gewinnanteil generieren, wofür er aber folglich auch eine höhere Risikosumme eingelegen muss.21

Die zweite gängige Form eines Sparkontos ist die Möglichkeiten eines WadiahVertrages. Auch hier sind die eingelegten Kundengelder komplett abgesichert. Da der Kunde kein Risiko trägt, fällt sein Erlös geringer aus als bei einem Mudaraba-Vertrag. Es ist weiter auch nicht gestattet ohne Risiko für eine Einlage Geld zu erhalten, weshalb für die Einlagen keine Zahlungen erfolgen dürfen. Deswegen werden die Zahlungen an den Kunden offiziell als Geschenke angesehen, um nicht gegen das Riba-Verbot zu verstoßen. Da die Höhe der Beteiligung des Kunden nicht geregelt ist, wird diese von der Bank entschieden. Welcher Anteil an den Kunden ausbezahlt wird, ermittelt eine islamische Bank häufig in Anlehnung an die Zinssätze, welche von konventionellen Banken gewährt werden.22

4.2 Kreditgewährung durch Fremdkapitalaufnahme

4.2.1 Murabaha

Auch in der islamischen Welt sind Fremdkapitalaufnahmen zur Finanzierung von Geschäftsvorhaben oder für Investitionen von Privatpersonen unumgänglich. Am häufigsten wird eine Kreditaufnahme über einen Murabaha-Vertrag geregelt.23 Hierbei erwirbt die Bank das gewünschte Gut zunächst für den Kunden und verkauft ihm dieses anschließend weiter. Den Kaufpreis bezahlt der Kunde nachfolgend entweder ratenweise oder als einmaliger Gesamtbetrag. Da in der islamischen Finanzwelt eine zinsbasierte Kreditaufnahme verboten ist, verlangt die Bank für diesen Zahlungsaufschub einen vorher vereinbarten Festbetrag, um welchen sich der Kaufpreis für den Kunden beim Weiterverkauf erhöht. Übersetzt beschreibt der Begriff des Murabaha den zu bezahlenden Aufpreis auf den ur- sprünglichen Kaufpreis.24

Jedoch ist zu beachten, dass aufgrund des Gharar-Verbotes nur Verträge über Dinge abgeschlossen werden dürfen, welche sich auch im Besitz des Verkäufers befinden bzw. bereits existieren. Deshalb ist es der Bank nicht erlaubt, einen Vertrag über den Weiterverkauf zu schließen, da die Bank das Gut erst nach Vertragsabschluss kauft. Deshalb verlangt die Bank zunächst einen einseitigen Vertrag, durch welchen sich der Kunde zur Abnahme des gewünschten Gutes verpflichtet. Häufig setzt die Bank den Kunden als Boten für die Abnahme ein und bezahlt den Kaufpreis an den Verkäufer. Sofort darauf verkauft die Bank dieses Gut an den Kunden weiter. Da die Bank vor dem Weiterverkauf für eine sogenannte ,,juristische Sekunde‘‘ Eigentümer des Gutes wird, übernimmt diese damit auch das Risiko bis das Gut in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Da die Bank jedoch schon beim Kauf den Kunden als Stellvertreter einsetzt, übernimmt zu diesem Zeitpunkt schon dieser einen Teil des Risikos, weil er die Sache bei Abnahme zu prüfen hat. Aus dieser Übernahme von Risiko ergibt sich durch die Bank nach islamischem Recht das Anrecht auf einen Aufschlag und den damit verbundenen Gewinn.25

Des Weiteren muss für einen schariakonformen Vertrag die Rückzahlungsdauer stets befristet sein. Jedoch kann dieser Zeitraum in Folge ausgebliebener Raten überschritten werden. In diesem Fall kann die Bank hierfür außer eventuell erhöhten Betriebskosten keine zusätzlichen Zinsen verlangen, da es sich bei der ursprünglich vereinbarten Aufpreiszahlung für den gewährten Zahlungsaufschub um einen fest vereinbarten Betrag handelt. Deshalb kann von der Bank bei Vertragsschluss in den Vertrag mit eingearbeitet werden, dass bei verschuldetem Zahlungsverzug eine gemeinnützige Spende zu leisten ist. Sollte der Kunde aber zahlungsunfähig werden, so hat die Bank während der gesamten Darlehensdauer einen Eigentumsvorbehalt. Das bedeutet, dass der Kunde erst nach Bezahlung der letzten Rate und der anschließenden Eigentumsübertragung Eigentümer des finanzierten Gutes wird. Darüber hinaus hat die Bank das Recht zusätzliche Sicherheiten einzufordern.26

[...]


1 Vgl. bamf.de (2016)

2 Vgl. ecb.europa.eu (2013), S. 26

3 Vgl. Gassner, M./Wasserbeck, P. (2010), S. 126

4 Vgl. ecb.europa.eu (2013), S. 17

5 Vgl. Gassner, M./Wasserbeck, P. (2010), S. 133 f.

6 Vgl. ey.com (2016), S. 11

7 Vgl. bpb.de (o. J. a)

8 Vgl. ey.com (2016), S. 10 ff.

9 Vgl. ecb.europa.eu (2013), S. 26

10 Vgl. Mahlknecht, M. (2009), S. 17

11 Vgl. ebd., S. 19

12 Vgl. ebd., S. 24 f.

13 Vgl. ebd., S 26 f.

14 Vgl. ebd., S. 25

15 Vgl. Mahlknecht, M. (2009), S. 27

16 Vgl. ebd.

17 Vgl. Gassner, M./Wasserbeck, P. (2010), S. 92

18 Vgl. ebd., S. 93 f.

19 Vgl. ebd., S. 92

20 Vgl. ebd., S. 94 f.

21 Vgl. Gassner, M./Wasserbeck, P. (2010), S. 96

22 Vgl. ebd., S. 96 f.

23 Vgl. Mahlknecht, M. (2009), S. 101

24 Vgl. Gassner, M./Wasserbeck, P. (2010), S. 67 f.

25 Vgl. ebd., S. 69 f.

26 Vgl. ebd., S. 69

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Worin unterscheidet sich eine islamische Bank von einer herkömmlichen Raiffeisenbank?
Untertitel
Gegenüberstellung der Finanzprodukte beider Banksysteme
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Ravensburg, früher: Berufsakademie Ravensburg
Note
2,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
32
Katalognummer
V446382
ISBN (eBook)
9783668831384
ISBN (Buch)
9783668831391
Sprache
Deutsch
Arbeit zitieren
Marco Schneidlinger (Autor:in), 2018, Worin unterscheidet sich eine islamische Bank von einer herkömmlichen Raiffeisenbank?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/446382

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