Das Stichwort des „Sonderstatusverhältnisses“ stellt eine schillernde Rechtsfigur dar, die zu den Grundlagen der staats- und verfassungsrechtlichen Ausbildung gehört, über deren konkrete Bedeutung indes ein hohes Maß an Unklarheit herrscht. Da die Fallkonstellationen des Sonderstatusverhältnisses aufgrund der Vielzahl der sich in solchen Verhältnissen bewegenden Personen keine Seltenheit sind und es aufgrund der bestehenden Unklarheiten in diesem Bereich immer wieder zu Problemen kommt, wenn versucht wird, die dort entstehenden Divergenzen aufzulösen, ist diese Thematik in dieser Arbeit aufgerollt worden.
Es werden das Sonderstatusverhältnis und der sich dort vollzogene Paradigmenwechsel dargestellt und kritisch beleuchtet. Zu diesem Zweck wurde zunächst in einem ersten Teil auf die Herkunft und die weitere geschichtliche Entwicklung dieses Rechtsinstituts eingegangen. In diesem Zusammenhang wurden vor allem die Hintergründe für die Schaffung dieser Rechtsfigur aufgezeigt. In einem zweiten Teil wurden die heutige Begrifflichkeit des „Sonderstatusverhältnisses“ erörtert und die Konturen dieser Figur aufgezeigt. Anschließend wurde in einem dritten Teil der aktuelle Diskussionsstand zu dieser Thematik dargelegt. Dabei wurde insbesondere herausgearbeitet, welche Rolle dieses Institut derzeit in der aktuellen Rechtspraxis spielt und welchen stand das Sonderstatusverhältnis hat. Nachdem im letzten Teil ein Fazit zu der dargestellten Thematik gezogen worden ist, wurden mögliche Entwicklungen hierzu aufgezeigt. Neben der Aufrechterhaltung des Bewusstseins, welch elementare Rolle dieses Rechtsinstitut in der deutschen Jurisprudenz doch spielt, war Ziel dieser Arbeit, einen Beitrag zur Lösung etwaiger zukünftiger Grundrechtskollisionen im Rahmen von sich in Sonderstatusverhältnissen befindlichen Parteien zu leisten.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Hinführung zum Thema - Begriffsbestimmung
1. Das allgemeine Gewaltverhältnis
2. Das besondere Gewaltverhältnis
II. Aktualität dieser Thematik
III. Hintergrund und Ziel dieser Arbeit
B. Erster Teil – Historie
I. Kapitel 1: Geschichtliche Entstehung der Rechtsfigur
1. Die Entstehung des „allgemeinen Gewaltverhältnisses“
2. Die Figur des „besonderen Gewaltverhältnisses“
a) Der Begriff des „Gewaltverhältnisses“
b) Beamtenrechtliche Wurzeln
c) Disziplinarrechtliche Wurzeln
aa) Die Forschungen von Albert Haenel
bb) Die Untersuchungen von Georg Jellinek
d) Der Entwurf Otto Mayers
aa) Bildung einer eigenständigen Rechtsfigur
bb) Die Kontur der Rechtsfigur nach Otto Mayer
(1) Drei maßgebliche Gewaltformen
(2) Konkrete Ausprägungen der Rechtsfigur
II. Kapitel 2: Die Entwicklung der Figur in der Folgezeit
1. Die Rechtsfigur im deutschen Kaiserreich
2. Die Rechtsfigur im republikanischen Deutschland
a) Die Weimarer Staatsrechtslehre
aa) Schleichender Erosionsprozess
bb) Ablösung von seinem dogmatischen Fundament
b) Die Staatsrechtslehre der Bundesrepublik Deutschland
aa) Kontinuität des besonderen Gewaltverhältnisses
bb) Rückzug des Rechtsinstituts
C. Zweiter Teil - Bestandsaufnahme
I. Kapitel 3: Abkehr vom besonderen Gewaltverhältnis
1. Die Strafgefangenentscheidung vom 14.03.1972
a) Hintergrund der Entscheidung
b) Ergebnis der Verfassungsbeschwerde
2. Auswirkungen des Strafgefangenurteils
II. Kapitel 4: Entwicklung einer neuen Rechtsfigur
1. Die Rehabilitation der Rechtsfigur
2. Die Figur des „Sonderstatusverhältnisses“
a) Begriffsbezeichnung
b) Konturen des „Sonderstatusverhältnisses“
aa) Personengruppen innerhalb institutioneller Kontexte
bb) Weitreichende Einschränkbarkeit der Grundrechte
cc) Die Geltung der Grundrechte
(1) Der Erlass des Grundgesetzes
(2) Spezifische Regelungen für Näheverhältnisse
(a) Die Vorbehaltsklausel des Art. 17 a GG
(b) Die Regelung des Art. 33 IV und V GG
(c) Die Bedeutung von Art. 137 I GG
III. Kapitel 5: Derzeitiger Meinungsstand
1. Festhalten am Grundgedanken
2. Kernprobleme des Sonderstatusverhältnisses
a) Angriffspunkte des besonderen Gewaltverhältnisses
aa) Parallelen zum allgemeinen Gewaltverhältnis
bb) Die Anzeichen der Eigengesetzlichkeit
cc) Der Rechtsschutz der Rechtsfigur
b) Die wesentlichen Fragenkreise der Diskussion
3. Grundrechtsschutz in der Eingliederungslage
a) Erweiterte Rechtfertigungsmöglichkeiten
b) Gesetzesvorbehalt und Wesentlichkeitstheorie
c) Rechtsschutz in den Eingliederungsverhältnissen
d) Mögliche Handlungsformen
aa) Verwaltungsakt vs. Verwaltungsinternum
bb) Satzung bzw. Verordnung vs. Verwaltungsvorschrift
D. Dritter Teil - Fazit
I. Kapitel 6: Resümee
1. Wandel des Verständnisses der Rechtsfigur
2. Kritik an der herrschenden Schrankenlösung
II. Kapitel 7: Ausblick
1. Notwendigkeit einer klaren Problemlösung
2. Mögliche Lösungsansätze
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den historischen Wandel und die heutige Bedeutung des Sonderstatusverhältnisses (ehemals „besonderes Gewaltverhältnis“). Ziel ist es, die dogmatischen Grundlagen der Rechtsfigur kritisch zu beleuchten, insbesondere hinsichtlich der Grundrechtsbindung und des Rechtsschutzes von Personen in institutionellen Kontexten wie dem Beamten- oder Strafvollzugsbereich, um zu einer zeitgemäßen, rechtsstaatlichen Problemlösung beizutragen.
- Historische Herleitung des besonderen Gewaltverhältnisses und seiner Transformation zum Sonderstatusverhältnis.
- Die grundrechtliche Einordnung und Schrankenproblematik in institutionellen Näheverhältnissen.
- Analyse der Strafgefangenentscheidung und deren Bedeutung als Wendepunkt für den Grundrechtsschutz.
- Untersuchung der institutionellen Funktionsfähigkeit als Kernpunkt heutiger Argumentationen.
- Erörterung von Lösungsansätzen zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Eingliederungsverhältnissen.
Auszug aus dem Buch
Die Figur des „besonderen Gewaltverhältnisses“
Die Klarstellung über das allgemeine Verhältnis zwischen den einzelnen Bürgern und dem Staat bildete die notwendige Grundlage, um überhaupt über etwaige Besonderheiten nachdenken zu können, die eine Abweichung von diesem allgemeinen Verhältnis rechtfertigen mochten. Dieses Nachdenken erfolgte dann mit der Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis. Diese Lehre besagte, dass im Rahmen bestimmter Kontexte, namentlich derjenigen der Beamten- und Soldatenverhältnisse sowie derjenigen der sogenannten Anstaltsverhältnisse, einige Prinzipien, welche das „allgemeine Gewaltverhältnis“ prägen, nicht zur Anwendung kommen sollten.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die begrifflichen Grundlagen des allgemeinen und besonderen Gewaltverhältnisses ein und skizziert die Aktualität sowie die Zielsetzung der Arbeit.
B. Erster Teil – Historie: Der erste Teil widmet sich der geschichtlichen Entstehung der Rechtsfigur des besonderen Gewaltverhältnisses, insbesondere durch Otto Mayer, und ihrer Entwicklung bis zur Bundesrepublik Deutschland.
C. Zweiter Teil - Bestandsaufnahme: Hier erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der Abkehr vom besonderen Gewaltverhältnis, ausgehend von der Strafgefangenentscheidung, und die Entwicklung des heutigen Sonderstatusverhältnisses sowie dessen Rechtsproblematiken.
D. Dritter Teil - Fazit: Das Fazit fasst den Wandel der Rechtsfigur zusammen und übt Kritik an der herrschenden Schrankenlösung, bevor in einem Ausblick zukünftige Ansätze zur Problemlösung diskutiert werden.
Schlüsselwörter
Sonderstatusverhältnis, besonderes Gewaltverhältnis, Eingliederungsverhältnis, Grundrechte, Verwaltungsrecht, Staatsrecht, Otto Mayer, Gesetzesvorbehalt, Rechtsschutz, Funktionsfähigkeit, Näheverhältnis, Grundrechtsschutz, Verwaltungsakt, Anstalt, Beamtenverhältnis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die dogmatische Entwicklung und heutige verfassungsrechtliche Stellung des Sonderstatusverhältnisses im deutschen Verwaltungsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind die historische Entstehung, die Einschränkbarkeit von Grundrechten in institutionellen Kontexten und die Anforderungen an den Rechtsschutz.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, den Paradigmenwechsel vom klassischen „besonderen Gewaltverhältnis“ zum modernen Verständnis zu verdeutlichen und Beiträge zur Lösung zukünftiger Grundrechtskollisionen zu leisten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische und rechtshistorische Untersuchung, die auf der Analyse von Literatur und einschlägiger Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historischen Wurzeln, die Erosion der alten Figur, die wegweisende Strafgefangenentscheidung und die heutige Diskussion um Schranken und Rechtsschutz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Sonderstatusverhältnis, Grundrechtsbindung, Eingliederung und rechtsstaatlicher Rechtsschutz charakterisieren.
Welche Rolle spielt Otto Mayer für die Arbeit?
Otto Mayer gilt als der Begründer, der das besondere Gewaltverhältnis in ein systematisches Modell des Verwaltungsrechts implementierte.
Warum ist die Strafgefangenentscheidung von 1972 so wichtig?
Diese Entscheidung markiert die fundamentale Wende, da sie dem Hauptmerkmal des besonderen Gewaltverhältnisses – dem Ausschluss des Gesetzesvorbehalts – eine Absage erteilte.
- Citar trabajo
- Benjamin Roßkopf (Autor), 2018, Paradigmenwechsel im Sonderstatusverhältnis, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/449785