Erfolgsfaktoren funktionaler Privatisierungen. Agenturtheorie


Dossier / Travail, 2016

18 Pages, Note: 1.7


Extrait


Gliederung

1 Einleitung

2 Privatisierungen und Erfolg
2.1 Funktionale Privatisierung
2.2 Erfolgsfaktoren

3 Die Agenturtheorie
3.1 Überlegungen der Agenturtheorie
3.2 Nachteile und mögliche Probleme

4 Erfolgsfaktoren funktionaler Privatisierungen
4.1 Auswahl des Vertragspartners
4.2 Vertragsgestaltung
4.3 Anreizsysteme
4.4 Kontrollsysteme
4.5 Informationssysteme

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Prinzipal-Agent-Vertragsablauf (eigene Darstellung nach Alparslan 2006: 14)

Abbildung 2: Beziehung der Akteure (eigene Darstellung nach Plever 2013: o.S.)

Abbildung 3: Einflüsse des Prinzipals (eigene Weiterentwicklung nach Plever 2013: o.S.)

1 Einleitung

Die funktionale Privatisierung wird von öffentlichen Verwaltungen zur Erledigung öffentlicher Aufgaben durch Private genutzt, ohne dass die gesamte Verantwortung für die Aufgabe abgegeben werden soll und verringert in der Folge die staatlichen Aktivitäten bezogen auf die Aufgabenerfüllung (Baumgartner 2006: 111). „Neu ist allerdings der große Umfang bzw die Reichweite der Einbeziehung Privater bei der staatlichen Aufgabenbesorgung durch vertragliche Kooperationen“ (ebd.: 112). Grund dafür ist sicherlich auch, dass die Privaten die Aufgaben wirtschaftlicher und mit mehr Fachwissen erledigen können als eine Verwaltung, die für jede Fachrichtung eigene Spezialkräfte haben müsste wie beispielsweise Sicherheitsbeamte für Kontrollen in Gerichten, Straßenbauer für den Ausbau von Infrastruktur oder einen Winterdienst zur Räumung der Straßen (ebd.: 113). Dadurch entstehen womöglich Einsparpotenziale, die es zu nutzen gilt. Da die funktionale Privatisierung immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, die Hintergründe und die Gefahren dieser Form der Aufgabenvergabe zu kennen.

Mir ist bewusst, dass die Vergabe einer Verwaltungsaufgabe an einen privaten Dritten nicht zwangsläufig zum Erfolg führt. Vielmehr müssen hier verschiedene Faktoren Beachtung finden, sodass die Maßnahme erfolgreich wird und zu dem gesetzten Ziel führt. Ziel dieser Hausarbeit ist es, eine Darstellung für erfolgreiche funktionale Privatisierungen auf Grundlage der Argumente der Agenturtheorie zu verfassen, um die Erfolgsfaktoren herauszuarbeiten. Dabei wird folgendermaßen vorgegangen:

Die Hausarbeit basiert auf Literaturrecherchen und zum Einstieg werden in Kapitel 2 die Definitionen von wichtigen Begriffen vorgestellt. Neben den Erfolgsfaktoren und den Formen der Privatisierung kommt hier insbesondere die funktionale Privatisierung zur Sprache. Es schließt sich das Kapitel 3 mit den Überlegungen der Agenturtheorie an. Nachdem die Idee hinter der Agenturtheorie vorgestellt und einige Vorteile genannt wurden, werden essentielle Probleme und Kritikpunkte dargestellt. Diese Ausarbeitungen dienen als Voraussetzung für das Kapitel 4. Kapitel 2 und 3 werden hier miteinander verknüpft. Es werden die Erfolgsfaktoren von funktionalen Privatisierungen, die aus den Nachteilen und Problemen der Agenturtheorie geschlussfolgert werden können, beschrieben. Zu Erfolg führt etwas, wenn die Nachteile beseitigt oder reduziert und die Vorteile gefördert werden. Abschließend werden im Fazit die Erkenntnisse der Arbeit zusammenfassend dargestellt.

2 Privatisierungen und Erfolg

Zum Einstieg in die Hausarbeit werden in diesem Kapitel verschiedene Begriffe definiert und differenziert betrachtet. Als zu erläuternder Begriff wird im Folgenden insbesondere die funktionale Privatisierung dargelegt. Hierunter werde ich aber auch auf die Privatisierung allgemein und die weiteren Formen bzw. Typen der Privatisierung eingehen. Anschließend wird kurz die Bedeutung von Erfolgsfaktoren dargestellt. Auf dieser Grundlage bauen dann die weiteren Kapitel auf.

2.1 Funktionale Privatisierung

Um ein Bild über die Einordnung des Begriffs der funktionalen Privatisierung zu bekommen, möchte ich zuerst die anderen Formen der Privatisierung ansprechen. Somit kann eine bessere Abgrenzung stattfinden.

Privatisierung bedeutet grundsätzlich, dass die öffentlichen, staatlichen Tätigkeiten reduziert und auf private Akteure verlagert werden (Vogel 2006: 434). Ein wichtiger Grund hierfür sind u.a. die finanziellen Probleme des Staates (Reichard/Röber 2011: 168). Es gibt vier Formen der Privatisierung. Dazu gehören die Vermögensprivatisierung, die formelle Privatisierung, die materielle Privatisierung und die funktionale Privatisierung.

Unter der Vermögensprivatisierung versteht man die Veräußerung von in öffentlichem Eigentum befindlichen Gegenständen (ebd.: 170). Dies können Verkäufe von Baugrundstücken oder auch einfach nur Veräußerungen von Fahrzeugen aus dem Fahrzeugpool einer Organisation sein. Zu einer Erledigung von Aufgaben gibt es keine Berührungspunkte.

Die formelle Privatisierung wird auch Organisationsprivatisierung genannt (ebd.: 170). Hierbei „bleibt die privatisierte Aufgabe eine genuine Staatsaufgabe in der Alleinzuständigkeit der öffentlichen Hand, jedoch wird sie in einer Form des Privatrechts wahrgenommen“ (Vogel 2006: 434). Die Aufgabe an sich bleibt folglich beim Staat - sie wird nicht privatisiert - lediglich die Rechtsform verändert sich. Beispiele hierfür sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder die Aktiengesellschaft (Maurer 2009: 5).

Nach Reichard und Röber (2011: 170) wird bei der materiellen Privatisierung die Aufgabe in Gänze auf einen privaten Dritten übertragen. Sie ist dementsprechend auch als Aufgabenprivatisierung bekannt. Der Staat verzichtet vollständig auf die Erledigung dieser Verwaltungsaufgabe und übergibt sie und ihre Einflussnahme der freien Marktwirtschaft (Maurer 2009: 6). Dadurch wird der Staat schlanker und in finanzieller Hinsicht entlastet (Springer o.J.:o.S.).

Abschließend ist die funktionale Privatisierung - gleichbedeutend mit der Erfüllungsprivatisierung - zu erläutern, die Hauptgegenstand dieser Ausarbeitung ist. Ich möchte den Begriff der funktionalen Privatisierung nicht nur kurz erläutern, sondern für den Fortgang der Hausarbeit ausführlicher beleuchten. Bei der funktionalen Privatisierung wird eine Aufgabe des öffentlichen Staates zeitweise auf einen privaten Dritten übertragen (Reichard/Röber 2011: 170). Die Aufgabe ist folglich zeitlich begrenzt. Es spielt allerdings keine Rolle, ob es sich um eine kurz- oder langfristige Zusammenarbeit handelt. Die Verantwortung für die Erledigung der Aufgabe liegt weiterhin beim Staat, die konkrete Erledigung der Aufgabe wird jedoch durch Private vorgenommen (Maurer 2009: 5). Diese Übertragung wird durch einen Vertrag möglichst detailgenau ausgestaltet und festgehalten und erfordert Kooperation zwischen dem Staat und dem Privaten (ebd.: 5). Es gibt verschiedene Arten zur Ausgestaltung dieser Privatisierungsform: Laut Schoch (2009: 17) ist hier zum einen die Aufgabenerledigung durch die Heranziehung eines Verwaltungshelfers, dem sogenannten Erfüllungsgehilfen, zum anderen die Erledigung einer Aufgabe durch Beliehene zu nennen. Bei letzterem muss dann auch die Übertragung von Hoheitsbefugnissen stattfinden, um selbständig tätig werden zu können (ebd.: 20). Diese Form der Übertragung ist nur möglich, wenn er aufgrund eines Gesetzes dazu ermächtigt wurde (Maurer 2009: 5) und ist daher eher als Ausnahme zu verstehen. Auch wenn hier selbständig hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden, so bleibt die Erfüllungsverantwortung und Weisungshoheit immer beim Staat. Die funktionale Privatisierung umfasst die Auslagerungen Contracting-Out und Outsourcing (Reichard/Röber 2011: 170).

Zusammengefasst ist der Kern der funktionalen Privatisierung nicht die Auslagerung der Aufgabenverantwortung, sondern die Auslagerung der Aufgabenerfüllung. Folglich ergeben sich weniger staatliche Aktivitäten, zumindest im Hinblick auf die Erfüllung der Arbeit (Baumgartner 2006: 111). Um einige Beispiele zu nennen, führt Baumgartner (2006: 112) den Straßenbau, die Gebäudereinigung oder die Müllabfuhr an. Des Weiteren würde man auch beim Winterdienst oder bei gutachterlichen Tätigkeiten von funktionaler Privatisierung sprechen. Es betrifft daher überwiegend Vorhaben des öffentlichen Vergaberechts (Kullack 2003: 1584f.).

2.2 Erfolgsfaktoren

Die funktionale Privatisierung ist nun ausreichend beleuchtet worden, es stellt sich jedoch noch die Frage, was unter Erfolgsfaktoren zu verstehen ist. Es handelt sich hierbei um Faktoren, „die für die Erreichung der Gesamtziele einer Unternehmung von zentraler Bedeutung sind“ (Springer o.J.:o.S.). Daher ist es essentiell, die Erfolgsfaktoren einer Maßnahme zu kennen, zu stärken und zu fördern, um das beabsichtigte Ziel und eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme erreichen zu können (Akademie 2016: o.S.). Wenn die Faktoren vorliegen, so stellt sich Erfolg ein, andernfalls kann das Ziel der Maßnahme gefährdet werden (Springer o.J.:o.S.). Allgemeine Beispiele für Erfolgsfaktoren könnten Qualität oder Wirtschaftlichkeit sein (Akademie 2016: o.S.).

Wird nun der Begriff der Erfolgsfaktoren mit dem Begriff der funktionalen Privatisierung verbunden, so soll herausgefunden werden, welche Faktoren vorliegen oder gefördert werden müssen, um eine funktionale Privatisierung erfolgreich werden zu lassen.

Es sind nun einige wichtige Wörter zum besseren Verständnis ausreichend definiert worden. Das Kapitel über die Überlegungen der Agenturtheorie und ihre Probleme schließt sich an.

3 Die Agenturtheorie

In diesem Kapitel wird die Agenturtheorie dargestellt sowie deren Überlegungen herausgearbeitet. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der Hausarbeit, da die Erfolgsfaktoren in Kapitel 4 auf Grundlage der Überlegungen der Agenturtheorie veranschaulicht werden. Vorgestellt werden ebenfalls einige Vor- und Nachteile, die sich hieraus ergeben.

3.1 Überlegungen der Agenturtheorie

Die Agenturtheorie ist auch bekannt unter dem Namen Prinzipal-Agent-Theorie und gehört zu den neuen institutionenökonomischen Ansätzen (Schilling 2012: 87). Die Ansätze der neuen Institutionenökonomik gehen von einem rational denkenden und handelnden Menschen aus, dem sogenannten homo oeconomicus (Schilling 2012: 86). Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass er seinen Nutzen maximieren möchte, im Extremfall sogar auf Kosten anderer (Miebach 2012: 47). Es wird nun von zwei unterschiedlichen Begriffen ausgegangen. Dies sind zum einen der Prinzipal und zum anderen der Agent. Unter dem Prinzipal wird ein Auftraggeber verstanden und unter dem Agenten der Auftragnehmer (Miebach 2012: 47). Beide Parteien sind im Sinne dieses Ansatzes rational handelnde Menschen, also Nutzenmaximierer. Diese wechselseitige Beziehung ist durch einen Vertrag auszugestalten (Alparslan 2006: 13). Darin sollten die Leistungspflicht und die Gegenleistung dargelegt werden. Der Agent wird verpflichtet eine bestimmte Leistung zu erbringen, im Gegenzug wird er von dem Prinzipal mit einer Gegenleistung, meist in Form von Geldleistungen entlohnt (Miebach 2012: 47). Im Rahmen der Prinzipal-Agent-Theorie wird nach Alparslan (2006: 13) davon ausgegangen, dass ein Vertrag wie folgt zustande kommt: Der Prinzipal formuliert einen Vertrag, den er dem Agenten zur Entscheidung vorlegt. Dieser kann den Vertrag nicht beeinflussen, sondern nur zwischen Annahme oder Ablehnung wählen. Die Verhandlungsmacht liegt damit ausschließlich bei dem Auftraggeber. Kommt der Vertrag zustande, geht von dem Agenten eine Aktion wie beispielsweise hohe Arbeitsintensität aus. Schließlich ist die Durchführung beendet, das Ergebnis oder Ziel wurde erreicht, was den Prinzipal zur Erbringung seiner vertraglichen Leistung verpflichtet (ebd. 2006: 13). Verdeutlicht wird dieser Ablauf in Abbildung 1.

[...]

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Erfolgsfaktoren funktionaler Privatisierungen. Agenturtheorie
Université
University of Kassel
Note
1.7
Auteur
Année
2016
Pages
18
N° de catalogue
V450117
ISBN (ebook)
9783668839106
ISBN (Livre)
9783668839113
Langue
allemand
Mots clés
Privatisierung, öffentliche Verwaltung, Erfolgsfaktoren, funktionale Privatisierung, öffentlicher Dienst, Agenturtheorie, Anreizsysteme, Kontrollsysteme, Vertragsgestaltung
Citation du texte
Vanessa Kramer (Auteur), 2016, Erfolgsfaktoren funktionaler Privatisierungen. Agenturtheorie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/450117

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