Vollmacht oder Zwangsmacht bei Bernhard Bueb's "Lob der Disziplin"


Trabajo Escrito, 2018

18 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 .Einleitang

2. Definition erziehungsrelevanter Grundbegriffe
2.1. Definition Zwangsmacht
2.2 Definition Vollmacht
2.3. Relativierung der Begriffe im Sinne der Erziehung

3. Zwangsmacht oder Vollmacht bei Bernhard Bueb’s Lob der Disziplin
3.1. Grundthesen des Buchs
3.2. Vollmacht oder Zwangsmacht bei Lob der Disziplin

4. Fazit

Literaturangaben

1.Einleitung

Um dem Ziel meiner Hausarbeit, das Buch „Lob der Disziplin“ von Bernhard Bueb auf die Begriffe Vollmacht und Zwangsmacht hin zu unterscheiden, gerecht zu werden, möchte ich zunächst auf die Aktualität des Themas eingehen. Allein der Titel bezeugt die positive Konnotation des Begriffs Disziplin, der in Deutschland seit dem Ende des zweiten Weltkriegs grundsätzlich einen eher negativen Beiklang besitzt. Dass es aber auch eine gute Seite daran gibt, darüber schreibt nicht nur Bernhard Bueb in seinem Buch. Auch bekannte Autoren wie Jesper Juul oder Amy Chur lassen anklingen, dass Gehorsam und Disziplin die Grundlage für eine gelungene Erziehung bilden. Dabei sollten aber nicht die Gründe vergessen werden, die diesen Begriff zu seiner negativen, teilweise sogar angsteinflößenden Wirkung führten. Die geschichtlichen und politischen Ereignisse in Deutschland beeinflussten die Erziehung schon immer maßgeblich. Dabei lehrte uns unsere Geschichte, dabei beziehe ich mich vor allem auf das frühe 20. Jahrhundert, dass dies auch in negativer und vor allem ausartender Form geschehen kann. Dabei ist es nicht wunderlich, dass Begriffe wie Disziplin, Gehorsam, Unterordnung oder Macht noch immer an diese Zeit erinnern und damit einen negativen Charakter besitzen.

Bernhard Bueb versucht mit seinem Buch, die negativen Konnotationen, vor allem bezüglich des Begriffs Disziplin, abzulegen um damit ein gutes Mittelmaß zwischen autoritärer und Laissez-faire- Erziehung zu finden.

Auch Jesper Juul ist sich dem Bedarf, die deutsche Erziehungskultur in eine neue Richtung zu leiten, bewusst. „Wir haben alle Extreme von Erziehungsstilen ausprobiert - kein Weg hat sich als der ideale erwiesen. [...] Also müssen wir einen neuen Weg finden, und in diesem Prozess stecken wir.“(Kersten/Otto 2011)

Im Folgenden werden die im Buch Lob der Disziplin dargestellten Aussagen auf vorkommende Machtgefüge, vor allem in Bezug auf Zwangsmacht und Vollmacht hin untersucht.

2. Definition erziehungsrelevanter Grundbegriffe

Versucht man sich dem Begriff der Autorität zu nähern, kommt man nicht um die Klärung der vorherrschenden Machtverhältnisse herum, da sich diese in fast allen gesellschaftlichen Beziehungen finden. Macht bezeichnet die Fähigkeit, das Verhalten eines oder mehrerer Menschen sozial beeinflussen zu können (Vgl Weber 1974, S. 194f), dieser Begriff ist- zumindest in vielen Bereichen- eng mit Gehorsam und Unterordnung gekoppelt.

Dabei ist nicht von einem autoritären Stil die Rede, sondern von einer auf Autorität beruhenden Heranziehung Weber schreibt dazu: „Es gibt auch eine nichtautoritäre Erziehung, die jedoch auf eine pädagogisch legitime und unerlässliche Autorität nicht verzichtet.“(Weher 1974, S. 184)

Jeder Mensch ist fähig, anderen Menschen gegenüber eine Autorität zu besitzen, diese Fähigkeit ist aber kein persönliches Merkmal eines Individuums sondern ein Zeichen der Anerkennung und des Vertrauens des Unterlegenen, überlegen ist, wer in bestimmten Gebieten auf sozialer, persönlicher oder intellektueller Weise dem Empfänger etwas zu geben oder mitzuteilen hat, sei es durch Erfahrung oder durch Wissen.

In der Pädagogik lassen sich in dieser Hinsicht die beiden Begriffe Zwangsmacht und Vollmacht voneinander abgrenzen. Beide bezeichnen die Beziehung, die zwischen dem Autoritätsinhaber und dem Autoritätsempfänger herrscht. Dabei ist die Grundlage hierfür eine temporäre oder auch ständige Überlegenheit der Autoritätsperson (Vgl. Weber 1974, S. 190). Diese Überlegenheit kommt durch die natürliche Diversität zwischen Menschen zustande, da dadurch auch ein Machtgefälle entstehen kann. Die Beziehung, die Kommunikation und die natürliche Sozialisation zwischen zwei oder mehreren Menschen ist Grundlage für die Überlegenheit einer der Personen.

In verschiedenen Situationen des Lebens ändert sich auch das Verhältnis zwischen den Personen, somit kann der soeben Unterlegene in einem anderen Bereich auch zum Überlegenen, also zum Autoritätsträger, werden. Ebenso ist die Beziehung abhängig von den jeweiligen Personen, so kann beispielsweise auch ein Jugendlicher eine Autorität für ein jüngeres Kind darstellen, wobei für diesen wiederum beispielsweise ein Lehrer eine Autoritätsperson ist. Damit eine Autoritätsbeziehung zustande kommt, muss der unterlegene Part die Überlegenheit des anderen Parts anerkennen und so zulassen, dass er von diesem beeinflusst wird. Dabei ist diese Anerkennung oft nur temporär, auf bestimmte Personen in bestimmten Situationen begrenzt und somit nie allumfassend zu sehen (Vgl. Weber 1974, S. 186ff).

Grund für die Notwendigkeit von Beziehungen dieser Art ist die Natur des Menschen selbst, beispielsweise die relativ lange Zeitspanne, in der ein Kind nach der Geburt vollkommen hilflos ist.

Da das alleinige überleben eines Neugeborenen nicht gesichert ist, bedarf es einer Autoritätsperson, die sich um das Kind kümmert und es in seiner Verhaltensweise sozialisiert, sodass es zu einem mündigen Erwachsenen werden kann. Darunter versteht man eine Person, die die Fähigkeit und die Bereitschaft zeigt, sein eigenes Leben verantwortungsbewusst und selbstgesteuert zu führen. Entscheidungen werden nach einer kritischen Betrachtung getroffen und sind auf Einsicht gestützt.

Dies kann aber nur funktionieren, wenn der Unterlegene die ihm bereitgestellte Hilfe annimmt und die Überlegenheit anerkennt. Welche Gründe es für diese Anerkennung geben kann, wird mit den Begriffen Zwangsmacht und Vollmacht unterschieden und im folgenden Kapitel erläutert.

2.1. Definition Zwangsmacht

Bei der genaueren Betrachtung des Autoritätsbegriffes wird die Abgrenzung zwischen den Begriffen Zwangsmacht und Vollmacht notwendig.

Grundsätzlich wird infolge eines auf Zwangsmacht beruhenden Erziehungsverhältnisses der freie Wille des Zu-Erziehenden eingeschränkt, ebenso wie seine Reflexion über das vorherrschende Machtgefüge. Dem Unterlegenen wird ein Verhalten aufgezwungen, er ist abhängig aufgrund seiner Bedürfnisse. „Die Beeinflussung erfolgt hier primär auf der Lust-/Unlust-Ebene“(Weber 1974., S. 197). Damit ist gemeint, dass der Machtträger die Möglichkeit besitzt, dem Empfänger eine sehr positive Emotion oder auch eine sehr negative Emotion zu beschaffen. Dazu besitzt der Autoritätsträger externe Mittel, um seinen Zwang und seine Macht durchsetzen zu können. Ein Beispiel hierfür wäre eine Amtsperson, die aufgrund seiner Position in der Lage ist, Strafen oder Sanktionen zu erteilen. Nehmen wir das Machtverhältnis zwischen einem Soldaten und seinem Vorgesetzten, lässt sich eine Unterform von Zwangsmacht erläutern, die Konditionierung. Gemeint ist im weitesten Sinn die Beeinflussung eines Menschen durch Strafen oder Belohnungen, dieses erlernte Verhalten wird durch Wiederholung eingeprägt. Da der Vorgesetzte die Macht besitzt, einen Soldaten zu sanktionieren, muss dieser sich den Regeln anpassen, selbst wenn er die Vorschriften unpassend findet und ihnen innerlich nicht zustimmt. Bei der Konditionierung lernen Menschen, wie sie am besten auf Signale von außen reagieren, um ihrem inneren Bedürfnis gerecht zu werden (Vgl Weber 1974, S. 198f). Beispielweise möchte ein Soldat in der Regel keine extra Aufgaben erledigen müssen, kein Tadel erduldet und nicht vom Dienst ausgeschlossen werden, deswegen passt er sich verhaltenstechnisch den Erwartungen des Vorgesetzten bestmöglich an. Auf weitere Formen, zum Beispiel die instrumenteile Konditionierung, möchte ich im Rahmen dieser Hausarbeit nur bedingt eingehen. Diese betrifft, im Gegensatz zur klassischen Konditionierung, spontanes Verhalten, welches vom lernenden Organismus je nach darauffolgender Konsequenz verändert wird (Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Konditionierung).

Die zweite Weise, in der Zwangsmacht ausgeübt werden kann, ist die Faszination. Damit ist die über die rationale, logische Ebene hinausgehende Orientierung an einem oder mehreren Vorbildern gemeint. Somit fehlt jegliche kritische Hinterfragung oder Reflexion über das vorliegende Machtverhältnis. Das Idol ruft bei dem Unterlegenen durch seine Attraktivität enorme Bewunderung und Abhängigkeit hervor, so dass dieser ihm blind Folge leistet. Rationale Gründe werden meist vollständig von der Faszination überlagert, so kommt es zu einer unnatürlichen Fokussierung und Orientierung auf den Machtausübenden. Beispiel hierfür wäre die bekannte Sekte namens Branch Davidians, in der alle rationalen und kritischen Gedanken der Mitglieder dem Glaube an das Wort ihres „Messias“ David Koresh gewichen sind. Dieser hat seine Anhänger sogar zu Taten gebracht, die unter normalen Gesichtspunkten undenkbar gewesen wären, zum Beispiel der komplette Rückzug aus Freundes- und Familienkreisen um ihr Leben absolut der Sekte zu widmen. Selbst die Erziehung der Kinder wurde nach den Vorstellungen David Koreshs gestaltet. In diesem Beispiel gingen Loyalität und Gehorsam sogar so weit, dass die Mitglieder am Ende ihren „Messias“ sogar mit dem Einsatz ihres eigenen Lebens verteidigten (Vgl. Gunkel 2013).

Die Ausübung von Zwangsmacht in dieser absurden Form ist in jedem Fall abzulehnen, das Beispiel Branch Davidians hat gezeigt, welchen Schaden Faszination in dieser irrationalen Art haben kann.

Festhalten lässt sich die Tatsache, dass die durch Zwangsmacht ausgeübte Beeinflussung keine „gesunde“ Form der Autorität darstellt sondern leicht für selbstsüchtige, nur dem Autoritätsträger dienende Zwecke missbraucht werden kann. Auch verhindert Zwangsmacht die Ausbildung mündiger, selbstbestimmter Erwachsener, da die Beziehung entweder von Angst, blindem Vertrauen oder irrationaler Faszination geprägt ist. In jedem Fall wird der freie Wille des Zu­Erziehenden eingeschränkt.

2.2 Definition Vollmacht

Nachdem die Zwangsmacht als Negativ-Beispiel für eine gute Erziehung angeführt wurde, wird in diesem Kapitel auf den Begriff der Vollmacht näher eingegangen. Grundsätzlich gilt das Erreichen eines Verhältnisses, das auf Vollmacht beruht, als positiv und wird somit als Erziehungsziel angesehen. Hier wird dem Unterlegenen eine Reflexion- und Entscheidungsfreiheit gelassen, sodass die ausgeübte Macht nicht diktierend ist und kein Abhängigkeitsverhältnis darstellt. Der Zu-Erziehende erkennt die Beeinflussung an, akzeptiert sie innerlich und ändert sein Verhalten, wenn er die Sinnhaftigkeit darin erkennt.

Dabei lässt sich weiter zwischen Vollmacht durch Vertrauen oder Vollmacht durch Einsicht differenzieren. Ersteres beruht auf Erfahrungen und trifft dann zu, wenn die Vorschrift oder der Ratschlag als wahr und erfolgversprechend anerkannt werden. Hierbei gibt es keine Beweise, die Verhaltensänderung beruht auf der Glaubwürdigkeit und dem Vertrauen zu dem Autoritätsträger. Dabei ist aber nicht gemeint, jedem Befehl blind zu gehorchen, Vollmacht schließt die kritische Reflexion des Autoritätsempfängers mit ein und lässt auch Verweigerung oder nur teilweises Befolgen zu.

In Abgrenzung dazu steht die Akzeptanz der Vollmacht durch Einsicht. Dabei werden Verhaltensänderungen nicht erzwungen sondern vorgeschlagen und mit logischen und nachvollziehbaren Argumenten unterstrichen. Hier wird auf die Vernunft und den Verstand des Unterlegenen gebaut. Dabei ist es sehr individuell, ob Argumente als einleuchtend und wahr angesehen werden, eine Verweigerung durch den Autoritätsempfänger ist auch hier nicht auszuschließen. Von einem Autoritätsverhältnis, das auf Einsicht beruht, ist das Erreichen der Mündigkeit nicht weit entfernt, da der Ausbruch aus gegebenem Machtverhältnis leichter stattflnden kann (Vgl. Weber 1974, S. 197ff). Weber schreibt dazu, dass ein „Autoritätsverhältnis auf rationaler Basis zustande kommt[...], [wenn die] Bevollmächtigten [lediglich] Hilfen zur Gewinnung der Einsicht [...] [an] bieten.“(Weber 1974, S. 203) Hier spricht man kaum mehr von einer Machtbeziehung, der Austausch findet bereits auf ähnlicher Ebene statt.

[...]

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Vollmacht oder Zwangsmacht bei Bernhard Bueb's "Lob der Disziplin"
Universidad
University of Augsburg
Calificación
1,3
Autor
Año
2018
Páginas
18
No. de catálogo
V450127
ISBN (Ebook)
9783668839427
ISBN (Libro)
9783668839434
Idioma
Alemán
Palabras clave
vollmacht, zwangsmacht, bernhard, bueb, disziplin
Citar trabajo
Angelika Bals (Autor), 2018, Vollmacht oder Zwangsmacht bei Bernhard Bueb's "Lob der Disziplin", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/450127

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