Die Kirchen genießen in Deutschland in großer Menge durch die Verfassung, Staatskirchenverträge und Gesetze gesicherte Privilegien. Allein der Status der Körperschaft öffentlichen Rechts (KdöR) verleiht den beiden großen Kirchen in Deutschland (und noch anderen kleineren Religionsgemeinschaften) zahlreiche erhebliche Vorteile gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppierungen, wie beispielsweise das Recht, Steuern zu erheben, eine eigene kirchliche Disziplinargewalt, staatlich finanzierte Theologische Fakultäten und das Privileg, Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an Schulen stattfinden lassen zu können.
Ein besonders gewichtiges Sonderrecht ist das eigene kirchliche Arbeitsrecht. Mit etwa 1,3 Mio. Angestellten sind die beiden großen Kirchen in Deutschland nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber. Bei der Rechtmäßigkeit des Kirchenarbeitsrechts beruft sich die Kirche auf Art. 137 Abs. 3 Satz 1 GG: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“ Trotz des eigentlich klaren Gebots, die kirchlichen Angelegenheiten müssten „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ geregelt werden, verstößt das kirchliche Arbeitsrecht gegen verschiedene Antidiskriminierungsgebote und schränkt die Grundrechte ihrer Angestellten zum Teil erheblich ein.
Kritik begegnet der Kirche vor allem von juristischer und gewerkschaftlicher Seite, aber auch aus anderen Seiten der Gesellschaft wie von Sozialethikern und selbst aus der Theologie. So nennt beispielsweise der an der Bonner Universität tätige Professor für Systematische Theologie mit Schwerpunkt im sozialethischen Bereich, Kreß, das kirchliche Arbeitsrecht „hochgradig reformbedürftig“.
Neu entfacht wurde die Diskussion aufgrund des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11.09.2018 zum Fall eines Chefarztes eines caritativen Krankenhauses, dem aufgrund seiner Wiederverheiratung gekündigt wurde. Wie die unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen – insbesondere die juristische und sozialethische – zu einer derartigen Entscheidung des kirchlichen Arbeitgebers aussehen und inwiefern kirchliche Privilegien im Arbeitsrecht in einem säkularen Staat des 21. Jahrhunderts vertretbar sind, soll diese Proseminararbeit klären.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Privilegien der Kirche im Arbeitsrecht
3. Der „Chefarzt-Fall“
3.1. Standpunkt der Deutschen Bischofskonferenz
3.2. Standpunkt der Evangelischen Kirche Deutschland
3.3. Juristische Sichtweise
3.4. Standpunkt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
3.5. Sozialethische Sicht
4. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik des kirchlichen Arbeitsrechts im Kontext eines säkularen Staates des 21. Jahrhunderts, wobei das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten „Chefarzt-Fall“ als Ausgangspunkt dient, um gesellschaftliche und juristische Spannungsfelder zwischen kirchlichen Privilegien und Arbeitnehmerrechten zu analysieren.
- Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht versus staatliche Antidiskriminierungsgebote.
- Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen privater Lebensführung (Loyalitätsanforderungen).
- Die juristische Einordnung und Bewertung durch den Europäischen Gerichtshof.
- Die sozialethische Kritik an der kirchlichen „Nebenrechtsordnung“.
Auszug aus dem Buch
3.3. Juristische Sichtweise
Nach geltenden deutschen Recht ist eine Ungleichbehandlung aufgrund der Religion oder Weltanschauung durch Religionsgemeinschaften grundsätzlich gemäß § 9 Abs. 1 AGG möglich. Zudem haben die beiden großen Kirchen (und andere Religionsgemeinschaften) in Deutschland ein verfassungsrechtlich gesichertes Recht, ihre „eigenen Angelegenheiten“ selbst zu ordnen und zu verwalten (Art. 140 GG i.V.m. 137 Abs. 3 WRV). Dieses Selbstbestimmungsrecht der Kirchen wird vom BAG und dem BVerfG zusätzlich mit der korporativen Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG begründet. Rechtlich anerkannt, wenn auch umstritten, sind die weitreichenden Loyalitätsanforderungen und die damit einhergehenden Verhaltenspflichten, welche die Kirchen – insbesondere die römisch-katholische – ihren Arbeitnehmern abverlangt und welche laut dem BVerfG unter das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen fallen. Diese müssten im Allgemeinen aber gar nicht mit dem Autonomierecht begründet werden, sondern sind auch aus anderer rechtlicher Perspektive wirksam. Allerdings macht es einen Unterscheid, ob die Arbeitstätigkeit direkt einen religiösen Auftrag hat bzw. repräsentativ für die Kirche steht, oder nicht. Daher mache es Sinn, „zwischen religiösen Tätigkeiten im engeren und im weiteren Sinne“ oder „zwischen Arbeitsverträgen mit Kirchenmitgliedern und Nicht-Kirchenmitgliedern“ zu unterscheiden. Die Kirchen argumentieren dagegen, dass jede Tätigkeit im Dienste der Kirche ein Teil des kirchlichen Auftrags in der Welt sei und daher kein Angestellter der Kirche von den Loyalitäts- und Verhaltenspflichten entbunden werden könnte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die verfassungsrechtlich verankerten Sonderrechte der Kirchen in Deutschland und führt in die Problematik des kirchlichen Arbeitsrechts ein, welches durch das Urteil im sogenannten „Chefarzt-Fall“ neu in den Fokus der Debatte rückte.
2. Die Privilegien der Kirche im Arbeitsrecht: Dieses Kapitel erläutert die historische Entstehung der Sonderstellung der Kirchen durch ihre Ausnahme vom Betriebsverfassungsgesetz und beschreibt die daraus resultierende „Nebenrechtsordnung“ sowie die damit verbundenen Loyalitätsanforderungen.
3. Der „Chefarzt-Fall“: Das Hauptkapitel analysiert den Rechtsstreit um einen gekündigten Chefarzt, wobei die unterschiedlichen Perspektiven – DBK, EKD, juristische Sicht und Gewerkschaft – detailliert gegenübergestellt und auf ihre verfassungsrechtliche sowie europarechtliche Vereinbarkeit geprüft werden.
3.1. Standpunkt der Deutschen Bischofskonferenz: Die DBK verteidigt die kircheneigene Regelungskompetenz und kritisiert das Urteil des EuGH als Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte kirchliche Selbstbestimmung.
3.2. Standpunkt der Evangelischen Kirche Deutschland: Die EKD begrüßt das Urteil des EuGH als Bekräftigung des Kirchenarbeitsrechts, während einzelne Kirchenrechtler eine Schwächung der kirchlichen Selbstbestimmungsrechte befürchten.
3.3. Juristische Sichtweise: Hier wird der rechtliche Rahmen der Ungleichbehandlung durch Religionsgemeinschaften beleuchtet, insbesondere die Abgrenzung zwischen religiösen Tätigkeiten und der Anwendbarkeit des allgemeinen Arbeitsrechts.
3.4. Standpunkt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft: Die Gewerkschaft Verdi bewertet das EuGH-Urteil positiv, da sie die bisherigen kirchlichen Sonderregelungen als nicht mehr zeitgemäß ansieht und eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten fordert.
3.5. Sozialethische Sicht: Dieser Abschnitt thematisiert die Einschränkung von Grundrechten der Arbeitnehmer durch kirchliche Loyalitätsanforderungen und die moralische Verantwortung der Kirchen als Arbeitgeber.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und schlägt eine konsequentere Anwendung von Sonderrechten nur auf „verkündungsnahe“ Tätigkeiten vor, um die Glaubwürdigkeit der Kirchen und die Rechte der Arbeitnehmer in Einklang zu bringen.
Schlüsselwörter
Kirchliches Arbeitsrecht, Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, Chefarzt-Fall, EuGH-Urteil, Loyalitätsanforderungen, Religionsfreiheit, Arbeitsrecht, Caritas, Diskriminierung, Verfassungsrecht, Betriebsverfassungsgesetz, Dienstgemeinschaft, Grundrechte, Wiederverheiratung, Sonderrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Spannungsfelder zwischen dem kirchlichen Sonderarbeitsrecht in Deutschland und den Grundrechten der Arbeitnehmer, unter besonderer Berücksichtigung eines EuGH-Urteils zu einer Kündigung wegen Wiederverheiratung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Kirchen (KdöR), die Loyalitätsanforderungen an kirchliche Mitarbeiter sowie die Frage der Diskriminierung im Kontext von Weltanschauung und Religion.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Vertretbarkeit kirchlicher Privilegien im Arbeitsrecht in einem säkularen, pluralistischen Staat des 21. Jahrhunderts kritisch zu analysieren und gesellschaftliche sowie rechtliche Standpunkte zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Rechtsanalyse unter Einbeziehung aktueller Urteile (EuGH, BVerfG) und der Auswertung diverser gesellschaftlicher und kirchlicher Positionspapiere.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse der Argumentationen von Kirchen, Gewerkschaften und Juristen, bezogen auf den „Chefarzt-Fall“ und die allgemeine Problematik kirchlicher Sonderrechte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kirchliches Arbeitsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Loyalitätsanforderungen, EuGH-Urteil und Diskriminierung sind die prägenden Begriffe dieser Ausarbeitung.
Warum ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für die Arbeit so wichtig?
Das Urteil stellt einen Wendepunkt dar, da es die bisher sehr extensiv ausgelegten kirchlichen Selbstbestimmungsrechte durch die Vorgaben des europäischen Gleichbehandlungsrechts einer neuen, strengeren gerichtlichen Kontrolle unterzieht.
Welche Rolle spielt die Unterscheidung zwischen „verkündungsnahen“ und „verkündungsfernen“ Tätigkeiten?
Diese Unterscheidung ist essenziell für das Fazit, da sie vorschlägt, kirchliche Sonderrechte im Arbeitsrecht künftig auf Kernbereiche wie das Pfarramt zu beschränken, um Rechtsunsicherheiten bei anderen Berufsgruppen zu vermeiden.
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- Michael Ehret (Autor), 2018, Die Probleme des kirchlichen Arbeitsrechts. Der "Chefarzt-Fall", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/450149