Die konstitutionellen Bewegungen während der osmanischen Periode begannen gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Während der Periode von 1789-1808 stellte sich Sultan Selim III. die Anordnung einer beratenden Versammlung vor, genannt das „Meclis-i Meshveret“. Dieses neue System (genannt das „Nizam-i Cedid“) wird als ein Hauptschritt in Richtung zum System der konstitutionellen Staatsform gesehen. Das „Sened-i Ittifak” oder Gründungsurkunde des Bündnisses wird als das erste wichtige Dokument vom Gesichtspunkt einer konstitutionellen Ordnung gesehen. Während die Gründungsurkunde von 1808 die Machtausübung des Sultans einschränkte, beauftragte sie einige Behörden zu einem Senat, genannt das „Ayan“. Die Gründungsurkunde ist ein bedeutendes Dokument, was auch durch den Sultan erkannt wurde. Die Tanzimat Reformzeitrechnung begann mit der Verkündung des Reformerlasses, „Gülhane Hatt-i Humayunu (=der Ferman)“. Dem osmanischen Sultan wurden versichert, dass seine Grundrechte respektiert würden. Dieses Dokument hatte besondere Bedeutung wegen seiner Erkennung der Gleichberechtigung in der Ausbildung, in der Regierungsverwaltung von Nichtmuslimen. Das Grundgesetz von 1876 gewährleistete die Unabhängigkeit der Gerichte und garantierte die Sicherheit der Richter. Der wichtigste Schritt des Wegs zum Rechtsgrundsatz war die Einführung der Kanun-i Esasi (Grundgesetz von 1876). Mit diesem Grundgesetz begann die Periode, die als das erste „Mesrutiyet“, oder erste konstitutionelle Periode bekannt ist.
Inhaltsverzeichnis
A. EINFÜHRUNG
B. DIE GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER VERFASSUNG IM OSMANISCHEN REICH 1808-1876
1. Der Bündnisvertrag: Sened-i Ittifak (1808)
2. Der Reformerlaß: Gülhane Hatt-i Hümayunu (1839)
3. Der Erneuerungserlaß: Islahat Hatt-i Hümayunu (1856)
C. DIE ERSTE VERFASSUNG DES OSMANISCHEN REICHS 1876 (KANUN-I ESASI, I.MESRUTIYET)
1. Allgemeines
2. Das Sultanat
3. Die Exekutive
4. Die Legislative
5. Die Rechtsprechung
6. Grundrechte und Freiheiten der Bürger
D. DIE GESCHICHTE DIE AUS DER VERFASSUNG FOLGT
E. SCHLUSS
F. ZUSAMMENFASSUNG
ANHANG-1: Die erste Seite der osmanischen Verfassung von 1876
ANHANG-2: Die Verfassung von 1876, Deutsche Übersetzung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung und den verfassungsrechtlichen Gehalt der ersten osmanischen Verfassung (Kanun-i Esasi) von 1876, um zu analysieren, inwiefern sie den Übergang zur konstitutionellen Monarchie im Osmanischen Reich markiert und wie sie die Machtstellung des Sultans im Verhältnis zu einem parlamentarischen System definierte.
- Historische Reformbestrebungen des 19. Jahrhunderts
- Aufbau und Kernbestimmungen der Kanun-i Esasi
- Die Rolle des Sultans und die Gewaltenteilung im Osmanischen Reich
- Grundrechte und Freiheiten der osmanischen Bürger
- Die politische Entwicklung nach der Verfassung bis zur zweiten Konstitution
Auszug aus dem Buch
C. DIE ERSTE VERFASSUNG DES OSMANISCHEN REICHS 1876 (KANUN-I ESASI, I.MESRUTIYET)
Kanun-i Esasi ist die erste echte türkische Verfassung im Sinne des europäischen Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts. Mit dieser Verfassung wurde die theokratische Legitimation staatlicher Herrschaftsgewalt erstmals durch ein demokratisches Legitimationselement eingeschränkt. Diese Verfassung enthielt sowohl Bestimmungen zur Staatsorganisation als auch zur Regelung der Beziehungen zwischen Bürger und Staat.
Bei der Ausarbeitung der neuen Verfassung und des neuen Rechtsystems (Mesrutiyet) spielte der Großwesir Midhat Pascha die Hauptrolle. Das neue Grundgesetz (Kanun-i Esasi) wurde am 23. Dezember 1876 in Istanbul verkündet. Es bestand aus 119 Artikeln. Es wiederholte die bereits im Reformerlaß (Tanzimat) verkündeten Grundprinzipien: Die Unteilbarkeit des Reiches wurde bekräftigt und der Islam als Staatsreligion betonte. Nach dem Grundgesetz sollte ferner ein gesetzgebendes Organ gegründet werden, das sich im Wesentlichen an den Gegebenheiten des parlamentarischen Systems in Belgien orientierte.
Dieser Verfassungstext wurde nicht von den Abgeordneten, also nicht von den Vertretern des Volkes, vorbereitet und wurde nicht durch ein Referendum (also: vom Volk) entschieden. Kann man deswegen sagen, dass Kanun-i Esasi von 1876 keine Verfassung ist? Im Grunde genommen nein, wenn man sein Zustande Kommen berücksichtigt. „Hinsichtlich dieses Aspekts hatte Kanun-i Esasi nach heute geltende Kriterien im Verfassungsrecht keine Verfassungseigenschaften“ sagte Okandan.
Dennoch wird es am richtigsten sein, dass man der Kanun-i Esasi nicht heutige Mentalität und Kriterien zugrundelegt, sondern im Hinblick auf die damaligen Kriterien auslegt und bewertet. In diesem Zusammenhang ist die „Kanun-i Esasi“ als Verfassung zu bezeichnen, ebenso wie die des damaligen Frankreichs von 1814 und Italiens von 1848 Verfassungen sind. Diese Verfassungen sind nämlich in dem Zeitraum zwischen der Autokratie und der Monarchie verkündet.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINFÜHRUNG: Überblick über die Anfänge der konstitutionellen Bewegungen im Osmanischen Reich und die Bedeutung der Reformerlasse für den späteren Weg zum Grundgesetz.
B. DIE GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER VERFASSUNG IM OSMANISCHEN REICH 1808-1876: Detaillierte Darstellung der prägenden Reforminstrumente wie des Sened-i Ittifak, des Gülhane-Erlasses und des Islahat-Erlasses.
C. DIE ERSTE VERFASSUNG DES OSMANISCHEN REICHS 1876 (KANUN-I ESASI, I.MESRUTIYET): Analyse der Entstehung, Struktur und der wichtigsten inhaltlichen Aspekte des Grundgesetzes, insbesondere hinsichtlich Sultanat, Parlament und Grundrechten.
D. DIE GESCHICHTE DIE AUS DER VERFASSUNG FOLGT: Betrachtung der Auswirkungen und der Entwicklung des politischen Systems bis zur zweiten Konstitution und den Reformen nach 1909.
E. SCHLUSS: Kritische Reflexion über die strukturellen Defizite der Verfassung, insbesondere die mangelnde Kontrolle der sultanischen Allmacht.
F. ZUSAMMENFASSUNG: Zusammenfassende Bewertung der Eigenschaften der Verfassung von 1876 hinsichtlich Souveränität, Parlamentarismus und Grundrechtsschutz.
Schlüsselwörter
Osmanisches Reich, Kanun-i Esasi, Konstitution, Sultanat, Tanzimat, Midhat Pascha, Parlamentssystem, Grundrechte, Rechtsgeschichte, Gewaltenteilung, Verfassungsentwicklung, Islam, Souveränität, Reformpolitik, Mesrutiyet.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die erste türkische Verfassung von 1876, die Kanun-i Esasi, im Kontext der europäischen Verfassungsgeschichte und osmanischen Reformbewegungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der Übergang zur konstitutionellen Monarchie, der Einfluss früherer Reformerlasse, die Struktur der legislativen und exekutiven Organe sowie die rechtliche Stellung des Sultans.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, den verfassungsrechtlichen Gehalt der Kanun-i Esasi kritisch zu bewerten und aufzuzeigen, inwieweit sie tatsächlich demokratische Elemente einführte, während sie gleichzeitig die theokratische Macht des Sultans bewahrte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und politikwissenschaftliche historische Analyse, die auf der Auswertung relevanter Fachliteratur und der Verfassungstexte selbst basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die historische Entwicklung seit 1808, eine detaillierte Analyse der Artikel der Verfassung von 1876 (Sultanat, Exekutive, Legislative, Rechtsprechung) und die darauffolgenden politischen Entwicklungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Osmanisches Reich, Kanun-i Esasi, Sultanat, Tanzimat, Parlamentssystem, Rechtsgeschichte, Grundrechte und Konstitution.
Wie war das Verhältnis zwischen dem Sultan und dem Parlament laut Verfassung?
Obwohl ein parlamentarisches System eingeführt wurde, blieb der Sultan das mächtigste Organ, mit weitgehenden Befugnissen zur Ernennung von Ministern, der Gesetzesinitiative und dem Recht, das Parlament bei Bedarf aufzulösen.
Warum wird die Verfassung von 1876 trotz ihrer Mängel als wichtig erachtet?
Sie gilt als das erste geschriebene Grundgesetz des Osmanischen Reiches, das zum ersten Mal ein parlamentarisches System einführte und eine rechtliche Grundlage für Grundrechte und Freiheiten schuf, auch wenn diese oft durch die sultanische Macht beschnitten wurden.
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- Vedat Laciner (Autor), 2001, Die erste türkische Verfassung von 1876 Kanun-i Esasi, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/452231