Die konstitutionellen Bewegungen während der osmanischen Periode begannen gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Während der Periode von 1789-1808 stellte sich Sultan Selim III. die Anordnung einer beratenden Versammlung vor, genannt das „Meclis-i Meshveret“. Dieses neue System (genannt das „Nizam-i Cedid“) wird als ein Hauptschritt in Richtung zum System der konstitutionellen Staatsform gesehen. Das „Sened-i Ittifak” oder Gründungsurkunde des Bündnisses wird als das erste wichtige Dokument vom Gesichtspunkt einer konstitutionellen Ordnung gesehen. Während die Gründungsurkunde von 1808 die Machtausübung des Sultans einschränkte, beauftragte sie einige Behörden zu einem Senat, genannt das „Ayan“. Die Gründungsurkunde ist ein bedeutendes Dokument, was auch durch den Sultan erkannt wurde. Die Tanzimat Reformzeitrechnung begann mit der Verkündung des Reformerlasses, „Gülhane Hatt-i Humayunu (=der Ferman)“. Dem osmanischen Sultan wurden versichert, dass seine Grundrechte respektiert würden. Dieses Dokument hatte besondere Bedeutung wegen seiner Erkennung der Gleichberechtigung in der Ausbildung, in der Regierungsverwaltung von Nichtmuslimen. Das Grundgesetz von 1876 gewährleistete die Unabhängigkeit der Gerichte und garantierte die Sicherheit der Richter. Der wichtigste Schritt des Wegs zum Rechtsgrundsatz war die Einführung der Kanun-i Esasi (Grundgesetz von 1876). Mit diesem Grundgesetz begann die Periode, die als das erste „Mesrutiyet“, oder erste konstitutionelle Periode bekannt ist.
Inhaltsverzeichnis
- A. EINFÜHRUNG
- B. DIE GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER VERFASSUNG IM OSMANISCHEN REICH 1808-1876
- 1. Der Bündnisvertrag: Sened-i Ittifak (1808)
- 2. Der Reformerlaß: Gülhane Hatt-i Hümayunu (1839)
- 3. Der Erneuerungserlaß: Islahat Hatt-i Hümayunu (1856)
- C. DIE ERSTE VERFASSUNG DES OSMANISCHEN REICHS 1876 (KANUN-I ESASI, I.MESRUTIYET)
- 1. Allgemeines
- 2. Das Sultanat
- 3. Die Exekutive
- 4. Die Legislative
- 5. Die Rechtsprechung
- 6. Grundrechte und Freiheiten der Bürger
- D. DIE GESCHICHTE DIE AUS DER VERFASSUNG FOLGT
- E. SCHLUSS
- F. ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Entstehung und den Inhalten der ersten türkischen Verfassung von 1876, bekannt als Kanun-i Esasi. Sie untersucht die historische Entwicklung, die zur Einführung dieser Verfassung führte, und analysiert ihre wichtigsten Bestimmungen.
- Die Entstehung der konstitutionellen Bewegungen im Osmanischen Reich gegen Ende des 18. Jahrhunderts
- Die Bedeutung von Schlüsseldokumenten wie dem Sened-i Ittifak, dem Gülhane Hatt-i Hümayunu und dem Islahat Hatt-i Hümayunu
- Die Struktur und Inhalte der Kanun-i Esasi, insbesondere die Rolle des Sultans, die Gewaltenteilung und die Grundrechte der Bürger
- Die Auswirkungen der Verfassung auf die osmanische Gesellschaft und die Entwicklung des politischen Systems
- Der Vergleich der Kanun-i Esasi mit europäischen Verfassungen, insbesondere der belgischen und preußischen Verfassung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel bietet eine Einführung in die konstitutionellen Bewegungen im Osmanischen Reich und untersucht die Vorgeschichte der Kanun-i Esasi. Die folgenden Kapitel analysieren die wichtigsten Bestimmungen der Verfassung, angefangen vom Sultanat über die Exekutive, Legislative und Rechtsprechung bis hin zu den Grundrechten und Freiheiten der Bürger.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter der Arbeit sind Kanun-i Esasi, Osmanisches Reich, Verfassung, Sultanat, Gewaltenteilung, Grundrechte, Tanzimat, Sened-i Ittifak, Gülhane Hatt-i Hümayunu, Islahat Hatt-i Hümayunu, Mesrutiyet, Europäische Verfassungsgeschichte.
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- Vedat Laciner (Autor), 2001, Die erste türkische Verfassung von 1876 Kanun-i Esasi, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/452231