Selbständigkeit von Jugendlichen im Jugendheim


Diploma Thesis, 2005

89 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhalt

Vorwort

1. Einführung in die Thematik der Heimerziehung
1.1 Geschichte der Heimerziehung
1.2 Heimerziehung heute
1.3 Formen der Heimerziehung
1.3.1 Kinderheime
1.3.2 Außenwohngruppen und Wohngemeinschaften
1.3.3 Betreutes Wohnen
1.4 Statistische Zahlen zur Hilfe zur Erziehung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
1.5 Qualität sozialer und pädagogischer Arbeit in Heimen

2. Die Situation Jungendlichen und junger Erwachsener aus Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen
2.1 Die Entwicklungspsychologische Gesichtspunkte zur Jugendphase
2.2 Fünfte Phase nach Erikson: Die Adoleszenz
2.3 Der Beginn des Erwachsenenalters
2.4 Soziologische Aspekte zur Phase der Jugend
2.5 Lebenslage und Lebenswelt

3. Verselbständigung

4. Wohnen

5. Praxisteil: Workshop „Verselbständigung im Bezug auf die erste eigene Wohnung“
5.1 Das Konzept des Workshops
5.2 Vorbereitungen
5.3 Tag 1 des Workshops mit Vorstellung der Teilnehmer
5.3.1 Tag 2 des Workshops
5.3.2 Tag 3 des Workshops
5.3.3 Tag 4 des Workshops
5.4 Auswertung des Workshops

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Informationsmappe für die Workshopteilnehmer

Wunschlebenslauf

Das Ideal

Fallbeispiel 1

Fallbeispiel 2

Wertermittlungstabelle

Checken, durchblicken, planen

Vorwort

In der vorliegenden Arbeit habe ich mit den Themen „Verselbständigung“ und „Heimerziehung von Jugendlichen“ befasst. Ich ging der Fragestellung nach, welche Aspekte eine Rolle im Leben eines Kindes und eines Jungendlichen spielen, um ein selbständiges eigenverantwortliches Leben führen zu können. Denn genau diesen Anspruch stellt Heimerziehung an sich. In §1 Abs. 1 SGB VIII steht: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf die Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (Stascheit, Kap. 110, 4). In §34 SGB VIII wird der Bezug zur Heimerziehung hergestellt. Dort steht geschrieben: „(…) Jugendlichen soll in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.“ (Stascheit, Kap. 110, 11).

Es werden z.T. minderjährige Jugendliche in kleinen Wohnungen untergebracht und dort (weiter) betreut. Oft gibt es keine Aufnahme oder Ausschlusskriterien wie z.B. spezielle Fähigkeiten oder Fertigkeiten, die bei den Jugendlichen vorhanden sein müssen. Die Heranwachsenden sollen im Sinne eines „learning by doing“ die Anforderungen des eigenständigen Lebens, in einer eigenen Wohnung, selber erfahren und erlernen (vgl. Sladek, 13). Dies funktioniert so bei den meisten Jugendlichen jedoch nicht. Sie scheitern an dieser Aufgabe und wenn sie Pech haben, ist ihre Jugendhilfemaßnahme bereits beendet, weil sie volljährig geworden sind.

Kindern und Jugendlichen die in problematischen Familienverhältnissen und in Heimen aufgewachsen sind, weisen fast immer Defizite in ihrer Entwicklung auf. Dies können Lernschwächen, Probleme in zwischenmenschlichen Beziehungen, Verhaltensstörungen u.v.a. sein. Auch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ihrer Sozialisation stehen sie oft hinter Kindern und Jugendlichen, die in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen, zurück.

Das trotz der o.g. allseits, in der Fachwelt, bekannten Erkenntnisse weiterhin junge Menschen alleine in kleine billige Wohnungen gesteckt werden, unter dem Deckmantel des „betreuten Wohnens“, ist mir ein Rätsel. Von den wenigsten jungen Menschen, die in Familien groß werden wird heutzutage noch erwartet, dass sie mit 18 Jahren selbständig sind und das Elternhaus verlassen. Aufgrund der längeren Ausbildungszeiten ziehen viele junge Menschen erst mit Mitte 20 von zu Hause aus. Zu diesem Zeitpunkt haben sie meist schon ihre Ausbildung abgeschlossen und verdienen ausreichend Geld, um ein eigenes Leben und einen eigenen Haushalt zu finanzieren.

Die Entwicklung der meisten Menschen, die bei ihren Eltern aufgewachsen sind, verlief problemloser und konfliktärmer, als bei Kindern und Jugendlichen aus Heimen. Trotzdem werden an sie solch hohe Erwartungen gestellt. Zeit und Gelegenheit ihre Defizite aus den letzten Jahren richtig aufzuholen, haben sie selten. Der Weg in ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben ist für die meisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen lang und schwer. Die Veränderungen, die auf dem Weg in die Selbständigkeit anstehen, sind gravierend. Der Wechsel von der Schule hin zum Berufsleben steht unmittelbar bevor, die Führung eines eigenen Haushaltes und der ver-antwortungsbewusste Umgang mit Geld müssen in naher Zukunft praktiziert werden. Mit dem Inkrafttreten der Volljährigkeit kommen viele Rechte, aber auch viele Pflichten hinzu. Die Gesellschaft und der Gesetzgeber tragen direkt und indirekt ihre Erwartungen an die Jugendlichen und jungen Erwachsenen heran.

Der Rückhalt und die Unterstützung aus der Herkunftsfamilie lassen, in den meisten Fällen, mehr als zu wünschen übrig. Die Jugendlichen sind an vielen Punkten völlig auf sich allein gestellt. Im Bereich der Alltagskompetenzen, dazu gehören z.B. der Umgang mit Geld oder Lebensmitteln, habe auch viele Jungendliche Probleme. All dies u.v.a. können den Start in ein eigenes Leben, das oft mit der ersten eigenen Wohnung beginnt, erschweren und zu weiteren Problemen, beispielsweise Schulden, führen.

Die Idee und der Wunsch, die hinter dieser Diplomarbeit stecken, sind es, Jugendlichen aus stationären Einrichtungen der Jugendhilfe eine Hilfestellung zu geben. Sie sollen dabei unterstützt werden, die Herausforderungen, die mit der ersten eigenen Wohnung zusammenhängen, anzunehmen und sie bestmöglich zu meistern.

Durch die Arbeit vor und während meines Studiums, u.a. in mehreren Wohngruppen einer Jugendhilfeeinrichtung, konnte ich persönliche Erfahrungen in der Arbeit mit jungen Menschen machen und Einblicke in ihre Lebenswelten gewinnen. Diese Erfahrungen haben mich zum Nachdenken angeregt, und es entstand folgende Idee: Zusammen mit dem Wissen, das ich durch mein Studium erworben habe, und unter Berücksichtigung meiner eigenen Erfahrungen mit meiner ersten eigenen Wohnung entwickelte ich eine Art „Starthilfe für Jugendliche“. Diese Starthilfe ist ein Praxisprojekt, das ich als Workshop konzipiert habe. Er soll Jugendlichen den Start in ein selbständiges Leben erleichtern. Durch die Verknüpfung von theoretischen und praktischen Elementen innerhalb des Workshops, sollen die Jugendlichen informiert werden und Erfahrungen sammeln. Um das theoretische Konzept in der Praxis zu testen, habe ich diesen Workshop in den Osterferien 2005 mit Jugendlichen der Evangelischen Jugendhilfe Oberhausen durchgeführt.

Als Einstieg in die Thematik beginne ich mit einer kurzen Einführung in die Geschichte der Heimerziehung und setze dann fort, mit einem Überblick über die heutige Heimerziehung (Kapitel 1). Anschließend folgt eine Analyse der möglichen Problematiken von Kindern und Jugendlichen aus Einrichtungen der stationären Jugendhilfe (Kapitel 2). In Kapitel 3 befasse ich mich näher mit dem Begriff „Verselbständigung“. Im darauf folgenden 4. Kapitel gehe ich der Fragestellung nach, welche Bedeutung „Wohnen“ hat und wie es erlernt wird, um dann den Bogen hin zu meinem Praxisteil der Diplomarbeit zu schlagen. Dieser wird im Kapitel 5 behandelt. Ich stelle das Konzept des Workshops vor, beschreibe die Vorbereitung und die Durchführung und werte das Projekt am Schluss aus. Im 6. und letzten Kapitel ziehe ich dann ein Fazit aus dem theoretischen und praktischen Teil der gesamten Ausarbeitung.

Meine Ausarbeitung nennt meist nur die männliche Personenform, es sind jedoch in allen Fällen beide Geschlechter gemeint.

1. Einführung in die Thematik der Heimerziehung

Um ein aktuelles Thema adäquat bearbeiten zu können, ist es wichtig, einen Blick in die geschichtliche Entwicklung zu werfen. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Qualitätssicherungsdebatte im Bereich der Heimerziehung. Aus diesem Grund werde ich im folgenden Kapitel die Geschichte der Heimerziehung kurz umreißen.

1.1 Geschichte der Heimerziehung

Heimerziehung entstand zusammen mit der Anstaltspflege in der Zeit des Mittelalters. Die ersten Findel- und Waisenhäuser waren der allgemeinen Armenfürsorge angegliedert. Eine spezielle Heimpflege für Kinder, deren Eltern sie nicht ernähren konnten bzw. ums Leben gekommen waren, gab es nicht. Die Kinder, meist Säuglinge, wurden an Ammen vermittelt, um im Alter von etwa sechs Jahren wieder zurück ins Waisenhaus zu kehren. Dort lebten sie solange bis sie alt genug waren, für ihren Lebensunterhalt selbständig zu sorgen, oft durch betteln. Planvolle Erziehung oder Bildung gab es für diese Kinder nicht, außer religiöser Art. (vgl. Homes, 13f.)

Zwischen 1500-1700 ging die bisher ausschließlich bei der Kirche angesiedelte Sozialfürsorge an die staatliche Verwaltung über. Für die in der Zeit vermehrt aufkommenden Vagabunden und Armen gab es eine Arbeitspflicht. Wer dieser nicht nachkam, wurde in eine Zwangsarbeitsanstalt oder in ein Zuchthaus gebracht. So wurden zu dieser Zeit „zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen“: Zum einen kriegte man das Armutsproblem halbwegs in den Griff und zum anderen waren die für die aufblühenden frühkapitalistischen Manufakturen nötigen Arbeitskräfte an einem Ort verfügbar. (vgl. ebd., 14ff.)

Um 1700 blühte dann der Kapitalismus immer mehr auf und so wurden die Waisenhäuser an die neugebauten Manufakturen angegliedert. Für fast alle Kinder und Jugendlichen die dort untergebracht waren, bestand das kärgliche Leben aus religiöser Unterweisung, strenger Zucht und harter Arbeit. Nur ein kleiner Teil der Kinder mit herausragendem Talent dufte von der Armen- zur Lateinschule wechseln. An alledem konnte auch der steigende Einfluss der Pietisten[1], z.B. August Hermann Francke[2], nichts ändern. Der wirtschaftliche Druck war größer als das humanitäre und christliche Interesse der Gründer der Manufakturen. (vgl. ebd., 16f.)

Erst die „Philanthropisten“[3] schafften es um 1800 den „Waisenhausstreit“ ins Leben zu rufen. Sie äußerten harte Kritik an den unzumutbaren Lebensbedingungen für Waisenkinder. Die Sterblichkeitsrate lag in Waisenhäusern zu der Zeit bei etwa 25%. Viele Anstalten wurden geschlossen. Dies lag jedoch nicht an der Einsicht der Betreiber und ihrer neu entdeckten humanistischen Sichtweise. Sie errechneten, dass es viel ökonomischer sei, die Kinder in Pflegefamilien unterzubringen. An die Stelle der Waisenhäuser traten nun die sog. Rettungshäuser[4]. Sie wurden nicht von staatlicher Seite gefördert sondern von privaten Initiativen getragen. Diese Bewegung ließ eine Reform zu, die weg von der Industriearbeit und hin zu handwerklichen und landwirtschaftlichen Arbeiten in familiärerem Kontext gehen sollte. Der Staat sollte dabei keinen Einfluss mehr auf die neuen Einrichtungen haben und brauchte sich dafür aber auch nicht an der Finanzierung zu beteiligen. Doch dieses ließ sich dieses Vorhaben nicht lange aufrechterhalten. Die Realität holte die Einrichtungen schon bald ein, und so wurde Mitte des 19. Jahrhunderts auch in diesen Häusern staatlich verordnete Zwangserziehung durchgeführt. Aus handwerklicher und landwirtschaftlicher Arbeit wurde wieder Industriearbeit und aus humanistischer Erziehung wieder Zucht und Ordnung. Die Zwangs-arbeitserziehung, später auch Fürsorgeerziehung genannt, setzte wieder da ein, wo die Eingliederung der jungen Arbeitskräfte in den Produktionsprozess nicht reibungslos verlief. Die Situation spitzte sich immer weiter zu. Der Begriff der „Engelmacherei“[5] entstand u.a. zu dieser Zeit. Der Staat musste nun eingreifen und erließ Mitte des 19. Jahrhunderts, gegen den Widerstand der Industrie, die ersten Jugendhilfegesetzte. Dort wurde u.a. die Kinderarbeit eingeschränkt. (vgl. ebd., 17ff.)

Die Zeit um1900 war geprägt von einem Tauziehen zwischen Staat und Kirche um die Vorherrschaft in der Sozialfürsorge. Beide Parteien hielten es für besser, wenn sich die jeweils andere aus diesem Bereich zurückziehen würde. Der Streit wurde 1924 beseitigt mit der Verabschiedung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzt (RJWG). Darin enthaltenen war u.a. das Subsidiaritätsprinzip erstmalig enthalten, welches den Weg für die Entwicklung der Sozialfürsorge der nächsten Jahrzehnte geebnete. Es besagt, dass kleine Gemeinschaften Vorrang gegenüber großen Verbänden und staatlichen Organisationen haben. Auch die Ablösung der ehrenamtlichen Armenpflege setzte zu Gunsten der Professionalisierung zu etwa dieser Zeit ein.[6] Diese Tatsachen, sowie die Heimrevolten um 1930 und die daraus entstehenden öffentlichen Diskussionen, änderten jedoch nichts an den Zuständen, die in der Masse der Heime herrschte. Die Kinder und Jugendlichen wuchsen immer noch unter absolut unmenschlichen Bedingungen auf. (vgl. ebd., 20ff.)

Nach dem 2. Weltkrieg war die Situation noch verheerender als zuvor. Nicht nur, dass man nach den gleichen Schemen wie noch in den 1920er Jahren weiter arbeitete und jedwede Reformbewegung der letzten Jahrzehnte ignorierte. Durch den Krieg gab es hunderttausende heimat- und elternlose Kinder, die nun in Heimen ein ähnlich grausames Schicksal erwartete. (vgl. ebd., 23f)

Erst als Ende der 1960er Jahre Teile der Bevölkerung anfingen, sich gegen das System zur Wehr zu setzten und heftige Kritik an ihm und der Gesellschaft zu üben, war ein Klima geschaffen, in dem Reformen entwickelt und umgesetzt werden konnten. Heime sollten nun nicht länger „Aufbewahrungsstätten“ für Kinder und Jugendliche sein und auch nicht mehr Produktionseinrichtung für billige Industriearbeitskräfte. Kinder, die in Heimen leben, sollten sich entfalten und sich möglichst normal entwickeln können, für die Schule und das Leben lernen und all die Chancen bekommen, die anderen Kindern auch zuteil werden. Angestoßen durch die "Heimkampagne" setzte dann Anfang der 70er Jahre eine tief greifende Reformbewegung in der Heimerziehung ein. Diese Kampagne wurde von betroffenen Jugendlichen, Erziehern, Sozialarbeitern und Studenten geführt. Sie kämpften 1969/70 gegen unmenschliche Zustände in zahlreichen Heimen, gegen Unterdrückung und Ausbeutung, gegen Freiheitsberaubung und Diskriminierung. Die wesentlichen Errungenschaften dieser Revolte waren eine Differenzierung und Dezentralisierung der Einrichtungen, eine deutliche Reduzierung der Gruppengröße, eine Ächtung repressiver Erziehungsmaßnahmen und die Verbesserung der Qualifikation des Personals waren. Zahlreiche Einrichtungen lagerten Gruppen aus dem Stammgelände aus. Die so entstandenen Außenwohngruppen konnten sich nun von der lebensfremden Zentralversorgung der "Muttereinrichtung" lösen. Die in Außenwohngruppen lebenden Kinder und Jugendlichen, wurden in einem Ein- bis Zweifamilienhaus in einer "normalen" Nachbarschaft auf ein selbständiges Leben außerhalb der Einrichtung und unter realitätsgerechten Bedingungen gezielt vorbereitet. Eine Reihe von Kleinsteinrichtungen und Jugendwohngemeinschaften wurde gegründet. Ambulante Hilfen wie die Soziale Gruppenarbeit und die Sozialpädagogische Familienhilfe wurden alternativ zur stationären Erziehungshilfe ausgebaut. (vgl. ebd., 35ff.)

Die zweite Reformwelle ging auf das Aufkommen des systemökologischen Paradigmas in Psychiatrie und Sozialer Arbeit in den 80er Jahren zurück. Zentraler Gedanke dieses Paradigmas war es, die Gründe für das sozial auffällige Verhalten eines Kindes nicht in dessen Person zu lokalisieren, sondern in dessen relevanten sozialen Bezugssystemen, insbesondere in seiner Familie. Das auffällige Kind bildet nach diesem Verständnis lediglich den Symptomträger für seine Familie, welche als System von interpersonellen Beziehungen im Ganzen gestört sei. Von daher mache es wenig Sinn, wie noch nach der individuumzentrierten Sichtweise verhafteten traditionellen Heimerziehung üblich, isoliert mit dem auffälligen Kind zu arbeiten und nur, quasi als Nebenprodukt, auch etwas Elternarbeit zu leisten. Heimerziehung soll sich an die Familie im Ganzen richten. Erst beim Arbeiten mit der Familie als zusammenhängendem System können Probleme und Auffälligkeiten einzelner Mitglieder des Systems bearbeitet werden. So kann ein nachhaltiger und dauerhafter Erfolg der Heimerziehung erzielt werden. Viele Einrichtungen der Erziehungshilfe begannen deshalb in den 80er Jahren mit einer gezielten Eltern- und Familienarbeit, wozu meist familien-therapeutisch ausgebildete Fachkräfte eingesetzt wurden. Ziel dieser Arbeit war und ist es heute noch, die innerfamiliären Beziehungen so zu verändern, dass das Symptomverhalten des Kindes zur Stabilisierung des Familiensystems funktionslos wird und damit abgebaut werden kann. Ein Symptomverhalten kann z.B. Schulschwänzen oder eine Essstörung sein. Dieses Symptom wird von der Familie „gebraucht“, damit sie als System funktionieren kann. Das Symptom lenkt von anderen Problemen ab, die es eigentlich zu bearbeiten gilt wie z.B. Unstimmigkeiten zwischen den Elternteilen. Diesen Ansatz nennt man systemischer Ansatz. Nach ihm wird nicht nach einem linearen Ursache-Wirkungsmuster gedacht, sondern in einem zirkulären Systemmodell. Dieses berücksichtigt, dass die Wirklichkeit jedes Individuums untrennbar mit seinem Kontext verbunden ist. Was zur Folge hat, dass das Verhalten von Personen nur im jeweiligen Zusammenspiel der für sie wichtigen Beziehungen verstanden werden kann. (vgl. Fachlexikon der sozialen Arbeit, 941)

1.2 Heimerziehung heute

Die dritte Reformwelle und ein neues Kapitel in der Heimerziehung wurde begonnen, als im Oktober 1990 in den neuen Bundesländern und am 01.01.1991 auch in den alten Bundesländern das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII), das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) , in Kraft trat. Die Sozialgesetzbücher sind elementare Arbeitsgrundlage der sozialen Arbeit, denn durch sie werden u.a. Art und Umfang von Sozialleistungen geregelt. Die Hilfen zur Erziehung sind solche Sozialleistungen und im SGB VIII aufgeführt.

In der 10. Auflage der Broschüre „Kinder- und Jugendhilfe“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schreibt Dr. Christine Bergmann[7]: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dieser Satz steht als Leitbild über dem Achten Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe. (…) Aufgrund gesellschaftlicher Entwicklung, aber auch aufgrund individueller Überforderung der Eltern sind viele Kinder und Jugendliche auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen. Für benachteiligte junge Volljährige leisten diese Hilfen einen wichtigen Beitrag beim Übergang in eine selbständige Lebensführung. (…) Das vielfältige Leistungsspektrum, das dieses Gesetz bereithält, fördert nicht nur die Entwicklung junger Menschen und unterstützt und ergänzt die Erziehung durch ihre Eltern. Es ist auch ein wichtiges Instrument für die Integration junger Menschen in die Gesellschaft und damit für die Weiterentwicklung von Gesellschaft und Staat insgesamt. (…)“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2000, 1)

Eine schöne Fiktion, die aber in den meisten Fällen mit der Realität wenig zu tun hat. Beispielsweise sind nur wenige junge Volljährige in der Lage, mit den ihnen zugedachten Hilfen, ein selbständiges Leben führen. Auch unter 18 Jährige werden schon, aus Kostengründen, in betreuten Wohnformen oder eigenen Wohnungen untergebracht.

Ein Beispiel aus meiner Praxis verdeutlicht die Problematik des Sparzwangs der Jugendämter: Ein Geschwisterpaar wohnt seit mehreren Jahren in einer Außenwohngruppe. Es sind zwei Mädchen im Alter von 18 und 15 Jahren. Der Vater hat sich vor Jahren das Leben genommen, die Mutter ist stark pflegebedürftig, aufgrund eines Hirnschlags, und lebt in einem Pflegeheim. Weitere Angehörige sind im Näheren Umfeld nicht vorhanden. Die Ältere der beiden Mädchen möchte nach dem Abschluss ihrer Fachhochschulreife aus dem Heim aus- und ein eine eigene Wohnung einziehen. Aufgrund ihres Alters könnte sie ohnehin nicht mehr lange in der Außenwohngruppe bleiben. Als sie ihr Vorhaben dem Jugendamt ankündigt, ist dieses einverstanden und auch bereit eine Nachbetreuung einzurichten. Doch dem das Jugendamt schlägt ebenfalls vor, dass die jüngere Schwester direkt mit ausziehen soll. Die Ältere könne sich, mit Hilfe der Betreuung, um die Jüngere ausreichend kümmern.

Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass leider nicht immer eine optimale Förderung von jungen Menschen im Vordergrund steht. Wie eine oben beschriebene Idee eines Jugendamtes mit dem § 34 SBG VIII in Einklang zu bringen ist, ist mir unerklärlich.

Die Erziehung in Heimen oder in sonstigen betreuten Wohnformen ist in § 34 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verankert und besagt:

§ 34 SGB VIII

"Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden."

(Stascheit, Kap. 110, 11)

1.3 Formen der Heimerziehung

Heimerziehung spielt sich heute in kleinen überschaubaren Gruppen ab. Etwa sieben bis zehn Kinder werden von durchschnittlich vier pädagogischen Fachkräften betreut. Heimerziehung wird in sehr unterschiedlichen Formen praktiziert. In der folgenden Auflistung ist eine Auswahl von Heim- und Betreuungsformen dargestellt, die einen Überblick über den derzeitigen „Markt der pädagogischen Möglichkeiten“ (Kupffer/Martin 2000, 74) liefert. Viele Heime verfügen mittlerweile über verschiedene Betreuungsformen, um auf unterschiedliche Problemlagen von Kindern und Jugendlichen reagieren zu können.

„Formen der Betreuung in der Heimerziehung

Tagesheimgruppen innerhalb und außerhalb der Heime

Beobachtungsstationen und Orientierungsgruppe

Notaufnahmefamilien/-gruppen, Krisenwohnungen, Bereitschaftspflegefamilien, Kindernotdienst, Entlastungsdienste, Kurzzeitwohnen, Übergangs- und Bereitschaftspflegestellen

Waisenhäuser, Beobachtungsheime, Erziehungsheime, Internate

Therapeutische Heime, pädagogisch-therapeutische Intensivbetreuung, heilpädagogische Kinderheime, heilpädagogische Pflegenester, Kinderdörfer; Kinderrepubliken

Heilpädagogische Großfamilien, Pflegefamilienkooperativ

Kinderhäuser, Kinderhotel, Jugendpension, Mädchenhäuser, Trebegängerheime

Mutter-Kind-Heime

Außenwohngruppen, Kinderwohngruppen, Jugendwohngemeinschaften

therapeutische Wohngemeinschaften

Ambulant betreutes Einzelwohnen, Flexible Betreuung, Mobile Betreuung

sozialintegratives Zentrum, Stadtteilbezogene Heimerziehung, Verbundsysteme“ (Kupffer/Martin 2000, 74)

Im Folgenden werde ich die am häufigsten vorkommenden

Formen kurz erläutern.

1.3.1 Kinderheime

Das Leben läuft in familienähnlichen Gruppen ab. Hier wird gekocht, gegessen, gespielt und gelernt. Die Kinder und Jugendlichen wohnen zumeist in Zweibettzimmern, manche haben jedoch auch ein Zimmer für sich alleine.

1.3.2 Außenwohngruppen und Wohngemeinschaften

Viele Heime haben Außenwohngruppen gegründet. Fünf bis acht junge Menschen leben dann in einem Einfamilienhaus oder in größeren Etagenwohnungen zusammen. Sie werden dort von Erziehern betreut.

Es sind auch selbständige Wohngemeinschaften vorhanden, die ebenso wie die Außenwohngruppen im normalen Wohnumfeld integriert sind. Vor allem Jugendliche bevorzugen Außen-wohngruppen oder Wohngemeinschaften. Hier sollen sie u.a. lernen, sich zunehmend selbst zu versorgen.

1.3.3 Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen ist als Betreuungsangebot für die folgenden Jugendlichen und jungen Volljährigen gedacht:

1. Für Jugendlichen und junge Volljährige, die bislang in einem Heim oder in einer Wohngruppe der Jugendhilfe lebten und dort bereits ein hohes Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit unter Beweis stellen konnten. Diese jungen Menschen können sich nun in einer eigenen Wohnung, in der sie alleine oder mit anderen zusammenleben, weiter verselbständigen. Sie werden bei diesem Prozess, vor allem in Fragen der Ausbildung und Lebensführung, durch sozialpädagogische Fachkräfte beraten und unterstützt.
2. Für Jugendliche und junge Volljährige, die in der Heimerziehung nicht zurechtkommen, weil sie nicht in der Gruppengemeinschaft leben wollen oder können und weil sie diese Form der Unterbringung total ablehnen. Für solche Menschen in zumeist sehr schwierigen Lebenssituationen soll das Betreute Wohnen eine Alternative bieten. (vgl. Günder 2000, 45ff.)

Die Rechtsgrundlage für diese Hilfe zur Erziehung ist der § 41 SGB VIII.

§ 41 SGB VIII

(1)Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in Begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten §27 Abs. 3 sowie die §§ 28-30 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
(3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.

(Stascheit 2001, Kap. 110, 14)

1.4 Statistische Zahlen zur Hilfe zur Erziehung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes endete im Jahr 2004 für 24900 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren eine erzieherische Hilfe in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform, rund 3% weniger als 2003 (25650 Hilfen). Ein Drittel der Hilfen (8050) endete, weil das Erziehungsziel erreicht war, ein Fünftel (5000 Hilfen) wurde auf Veranlassung des Sorgeberechtigten bzw. des jungen Volljährigen abgebrochen. Die übrigen 11900 Hilfen (48%) endeten aus anderen Gründen, z.B. wegen einer Adoptionspflege oder der Überleitung in eine andere erzieherische Hilfe, wie Erziehungsbeistandschaft oder Vollzeitpflege in einer anderen Familie.

76% (18850) der im Jahr 2004 beendeten Hilfen wurden in einem Heim durchgeführt und 13% in einer Wohngemeinschaft (3300). Bei den übrigen 11% (2800) lebte der junge Mensch in einer eigenen Wohnung.

[...]


[1] Pietismus hat seinen Ursprung im 17. Jahrhundert. Es war eine evangelische Bewegung zur Erneuerung des frommen Lebens und der Kirche. Der Schöpfer dieser Bewegung war P.J. Spener (*1635, †1705). (vgl. Der Brockhaus in einem Band, 675 u. 834)

[2] Gründer der „Hallischen Waisenhäuser“

[3] z.B. Pestalozzi.

[4] als bekanntestes gilt das „Rauhe Haus“ in Hamburg.

[5] Pflegefamilien ließen ihre Pflegekinder verhungern, bezogen jedoch weiterhin Kostgeld für sie.

[6] Ende des 19. Jahrhunderts wurden erste Fürsorgerinnen in speziellen Frauenschulen ausgebildet.

[7] Oktober 1998 - Oktober 2002 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mitglied der SPD.

Excerpt out of 89 pages

Details

Title
Selbständigkeit von Jugendlichen im Jugendheim
College
Protestant University of Applied Sciences Rheinland-Westfalen-Lippe
Grade
1,3
Author
Year
2005
Pages
89
Catalog Number
V45294
ISBN (eBook)
9783638427197
ISBN (Book)
9783638707503
File size
1827 KB
Language
German
Notes
In der Arbeit sind ein Theorie- und ein Praxisteil enthalten. Der Praxisteil umfasst eine Darstellung sowie eine Auswertung eines Praxisprojektes.
Keywords
Verselbständigung, Jugendlichen, Einrichtungen, Jugendhilfe
Quote paper
Maite Kachellek (Author), 2005, Selbständigkeit von Jugendlichen im Jugendheim, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45294

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