Strausberger Erklärung


Presentación (Redacción), 2005

22 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Strausberger Erklärung

3. Begriffsdefinitionen
3.1 Deutscher Pflegerat
3.2 Pflegekammern im rechtlichen Umfeld

4. Zweck und Funktion einer Kammer im Gesundheitswesen
4.1 Zweck und Funktion einer Pflegekammer (Beispiele)
4.1.1 Sicherstellung einer sachgerechten professionellen Pflege für die Bevölkerung
4.1.2 Beratung und Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren
4.1.3 Einheitliche Berufsordnung, Berufsbildung, Berufsethik
4.1.4 Registrierung, Lizenzvergabe, Sanktionierung
4.1.5 Gutachtertätigkeit, Schiedstellentätigkeit, Sachverständigenbenennung, Prüfungsabnahme
4.1.6 Informationsweitergabe, Statistiken relevanter Daten
4.1.7 Nationale und internationale Kontaktpflege
4.2 Gegenüberstellung Pflegekammer – Bundesärztekammer - Bundespsychotherapeutenkammer

5. Pflegekammern im Europäischen Ausland

6. Erste Umsetzungsschritte
6.1 Registrierung wo und wie
6.2 Registrierung warum
6.2.1 Aus Sicht der Pflegenden
6.2.2 Aus Sicht der Arbeitgeber
6.2.3 Aus Sicht der Klienten / Patienten / Angehörigen
6.2.4 Aus Sicht der Berufspolitik

7. Finanzielle Vorteile und Gründe der Verhinderung durch andere

8. Schlussbemerkungen

Anlagen

Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Anzahl der berufspolitisch engagierten und aktiven Pflegepersonen in der Bundesrepublik ist im Vergleich zur Gesamtheit der professionell Pflegenden eher als gering anzusehen. Die Interessenvertretung der Pflege ist aufgeteilt in eine fast unüberschaubare Zahl (> 100) an Berufs- und Interessenverbänden. Erst seit Bestehen des Deutschen Pflegerates (DPR) wird der konkrete Versuch unternommen die unterschiedlichen Pflegeinteressen der Verbände zu bündeln und auf Bundesebene mit einer Stimme zu artikulieren.

In seiner diesjährigen Klausurtagung hat der DPR sich erneut mit dem Thema Selbstverwaltung auseinandergesetzt und sich klar für eine Errichtung von Pflegekammern auf Landes- und Bundesebene ausgesprochen (Strausberger Erklärung)[1]. Diese Erklärung kann jedoch m. E. nur dann Wirkung erzielen, wenn sie auf breiter beruflicher Ebene diskutiert, analysiert und deren mögliche Umsetzung geprüft und dann gemeinsam forciert wird. Es gilt dabei eine enge Verzahnung der Information zwischen den berufspolitisch Aktiven, den Führungskräften, der Basis und insbesondere auch dem (Führungs-)Nachwuchs herzustellen.

Ein Referat mit diesem Thema vor und mit den Studenten des Pflegemanagements und der Pflegepädagogik aus unterschiedlichen Semestern der Evangelischen Fachhochschule ermöglicht eine solche Auseinandersetzung zeitnah und gibt mir persönlich die Möglichkeit zusätzlich meine eigene Sichtweise zu reflektieren und mit anderen auszutauschen.

2. Strausberger Erklärung

Für die folgende Auseinandersetzung mit Aussage zur Strausberger Erklärung scheint es hilfreich sich den genauen Text anzusehen. Demzufolge habe ich die Erklärung des DPR direkt aus dem Internet kopiert.[2]

Strausberger Erklärung

des Deutschen Pflegerates e. V.

Vom 31.08.2004

Der Deutsche Pflegerat (DPR) e. V. Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen und des Hebammenwesens,
empfiehlt die Errichtung von Pflegekammern auf Landes- und Bundesebene für die professionell Pflegenden.

Im Rahmen seiner diesjährigen Klausurtagung hat sich der Deutsche Pflegerat e. V. zur Entwicklung von Pflegekammern auf Länder- und Bundesebene klar positioniert.

Damit schließt sich der DPR als pflegepolitische Vertretung auf Bundesebene der politischen Entscheidung an, die Selbstverwaltung auch in Zukunft zu stärken.

Die professionelle Pflege erfährt ihre genuine Eigenständigkeit als Heilberuf, insbesondere durch
die

- neuen Ausbildungsgesetze.
- interne und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie durch
- spezifische Aufgabenfelder in neuen Organisationsstrukturen.

Hieraus entwickelt sich ein dringender Bedarf zur Entwicklung von Pflegekammern.

Ein erster innovativer Schritt zur eigenständigen Wahrnehmung von berufsständischen Funktionen gelingt in dem Beschluss, eine bundeseinheitliche zentrale „Freiwillige Registrierung“ für professionell Pflegende zeitnah umzusetzen.

Mit diesen Entscheidungen werden zukunftsweisende Entwicklungen für die professionelle Pflege in Deutschland eingeleitet.

Berlin im September 2004

Abbildung 1 Strausberger Erklärung des DPR

3. Begriffsdefinitionen

In der Folge werde ich zum besseren Verständnis die Begriffe „Deutscher Pflegerat“ und „Pflegekammern“ sowie deren Zusammensetzung und rechtliches Umfeld näher erläutern. Dadurch sollen die Wichtigkeit einerseits und die mögliche Durchsetzungskraft der abgegebenen Erklärung beleuchtet bzw. relativiert werden.

3.1 Deutscher Pflegerat

Im DPR sind folgende Verbände vertreten:

- Arbeitsgemeinschaft deutscher Schwesternverbände e. V. (ADS)
- Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflgeberufe e. V. (BA)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Krankenpflegepersonen e. V. (BALK)
- Bund Deutscher Hebammen e. V. (BDH)
- Berufsverband Kinderkrankenflege Deutschland e. V. (BeKD)
- Bundesvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen in der Psychiatrie e. V. (BFLK)
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK)
- Deutscher Berufsverband für Altenpflege e. V. (DBVA)
- Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege e. V. (DGF)
- Deutscher Pflegeverband e. V. (DPV)
- Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und der Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU)

Der DPR fungiert als Bundesarbeitsgemeinschaft der bereits genannten Pflegeorganisationen und vertritt die Interessen des Pflege- und Hebammenwesens. Er wurde 1998 gegründet und besteht seit August 2003 als eingetragener Verein.

Die Arbeit des DPR erfolgt ehrenamtlich und erhält keine Unterstützung aus öffentlichen Kassen. Es erfolgt eine Finanzierung durch Anteile von Mitgliedsbeiträgen der Mitgliedsorganisationen. Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke und versteht sich als konfessionell und parteipolitisch unabhängig.

Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte und wird alle zwei Jahre durch die Ratsversammlung gewählt. Die Aufgabe des DPR ist die Positionen der Pflegeorganisationen zu koordinieren und deren politische Durchsetzung zu steuern, um als Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu fungieren und eine qualitätsorientierte pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Das Netzwerk des DPR umfasst neben der Kontaktpflege zu den verschiedenen Bundesministerien auch die Kooperationen zu diversen Qualitäts- und Leistungsorganisationen.

Weitere Zielsetzungen sind die Mitgestaltung an Strukturveränderungen in allen berufsrelevanten Bereichen, Initiierung und Förderung von Qualitätsentwicklung und Pflegewissenschaft sowie die Positionierung zu Pflegeleistungen und deren Gehalts- und Tariffragen. Abgerundet wird das Bild mit dem Wunsch der Übernahme zukünftiger Aufgaben der Selbstverwaltung des Pflege- und Hebammenwesens. Damit versucht der DPR bereits jetzt Tätigkeitsbereiche und Aufgaben von Pflegekammern, auch ohne gesetzliche Grundlage, auszuüben.[3]

In dem unten aufgeführten Schaubild soll das Netzwerk des DPR verdeutlicht werden.[4]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 Schaubild Netzwerk DPR,
entnommen aus Deutscher Pflegerat, Seite 2

3.2 Pflegekammern im rechtlichen Umfeld

Pflegekammern sind öffentlich rechtliche Körperschaften um den Mitgliedern eine eigenständige Verwaltung ihrer berufsständigen Belange auf genossenschaftlicher Basis zu ermöglichen.[5] Die Errichtung einer solchen Körperschaft obliegt laut Gesetz der jeweiligen Landesregierung. Die Entwicklung eines eigenen (Berufs-)Profils und die ausdrückliche Wahrnehmung von politischen Mitgestaltungsmöglichkeiten zur Heranbildung von Berufsinteressen durch die Bildung eigener Organisations- und Kommunikationsformen sind originäre Bestandteile am demokratischen Geschehen. Nur so können nachhaltige Einflussnahme auf künftige Gesundheits- und insbesondere Pflegepolitik getroffen werden.[6] Mit anderen Worten Pflege kann nur dann als Profession bezeichnet werden, wenn sie u.a. auch von anderen so wahrgenommen und bei politischen Entscheidungen eingebunden wird, statt durch andere Berufsorganisationen vertreten bzw. ausgegrenzt zu werden. In der nächsten Abbildung wird deutlich durch welche Formen und Prozesse und auf welchen Ebenen die Beteiligung an politischen Entscheidungen stattfindet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Organisation und Prozess demokratischer Beteiligung und
politische Gestaltung in Deutschland,
entnommen aus Holz 2000, Seite 33

4. Zweck und Funktion einer kammer im Gesundheitswesen

Kammern stellen die Spitzenorganisation der beruflichen Selbstverwaltung dar und vertreten die berufspolitischen Interessen nach außen. Sie engagieren sich aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess und entwickeln Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik. Unter Punkt 4.1 werde ich beispielhaft auf einige Funktionen eingehen, um den Nutzen einer Pflegekammer zu verdeutlichen. Anschließend folgt ein Vergleich zu bereits bestehenden Kammern im Gesundheitswesen.

4.1 Zweck und Funktion einer Pflegekammer (Beispiele)

In der Strausberger Erklärung wird die Notwendigkeit einer Pflegekammer explizit durch die professionelle Pflege und ihre genuine Eigenständigkeit als Heilberuf begründet. Insbesondere gilt der Hinweis auf die neuen Ausbildungsgesetze, der internen sowie externen Qualitätssicherung und den spezifischen Aufgabenfeldern in den neuen Organisationsstrukturen.[7] Schon seit Jahren versuchen verschiedene Initiativen und Pflegeverbände auf Länderebene die Errichtung von Pflegekammern durchzusetzen. Die folgende Aufzählung ist eine Zusammenfassung der möglichen Funktionen einer Pflegekammer aus diesen Initiativen und analog der Funktionen von anderen Kammern im Gesundheitswesen.[8]

4.1.1 Sicherstellung einer sachgerechten professionellen Pflege für die Bevölkerung

Durch die erheblichen Veränderungen der altersmäßigen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Deutschlands (Demographie) einerseits, der zunehmenden Anzahl von Singlehaushalten und der durchschnittlichen Lebenserwartungandererseits, verbunden mit dem Fortschritt der Medizin und den verkürzten Verweildauern in den Kliniken, wird sich der Bedarf an Pflege von den so genannten Akutkliniken mehr und mehr hin zu außerklinischen Bereichen verschieben. Hierzu gehört das Heranbilden von Pflegenachwuchs welcher sich an den künftigen Bedürfnissen der Klienten orientiert. Die Sicherstellung einer sachgerechten und professionellen Pflege für die Bevölkerung benötigt wissenschaftlich begründete Maßnahmen vonseiten der Pflege.

[...]


[1] Vgl. Deutscher Pflegerat 2004, Seite 1

[2] Vgl. Deutscher Pflegerat 2004, Seite 1

[3] vtl. Deutscher Pflegerat 2004, Seite 2 ff

[4] vgl. Deutscher Pflegerat 2004, Seite 1 ff

[5] vgl. Huber 1953, S. 204

[6] vgl. Holz 2000, Seite 33

[7] vgl. Deutscher Pflegerat, 2004, Seite 1

[8] vgl. Niehus, www, Seite 2ff

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Strausberger Erklärung
Universidad
University of Applied Sciences Hanover  (Evangelische Fachhochschule Hannover)
Curso
Evangelische Fachhochschule Hannover
Calificación
1
Autor
Año
2005
Páginas
22
No. de catálogo
V45384
ISBN (Ebook)
9783638428019
ISBN (Libro)
9783638657952
Tamaño de fichero
606 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Strausberger, Erklärung, Evangelische, Fachhochschule, Hannover
Citar trabajo
Iris Meyenburg-Altwarg (Autor), 2005, Strausberger Erklärung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45384

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