Die Vorschriften zur sogenannten deutschen Hinzurechnungsbesteuerung sind im Umbruch. Der deutsche Gesetzgeber muss seine Vorschriften infolge der von der EU erlassenen Anti-Tax Avoidance Directive I bis zum Jahresende verpflichtend anpassen. Die Anregungen und Hintergründe der Richtlinie sind die Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der G20-Staaten im Rahmen ihres internationalen Projektes gegen die Steuervermeidungspraktiken multinationaler Konzerne.
Diese Arbeit verfolgt daher das Ziel, den möglichen Anpassungsbedarf der deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsvorschriften zu erarbeiten und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die praxisrelevanten Konzernfunktionen ausländischer Tochtergesellschaften darzustellen. Die erarbeiteten Ergebnisse beruhen überwiegend auf wissenschaftlichen Artikeln und Literatur im Bereich der internationalen Steuerlehre.
Im Verlauf dieser Arbeit soll dem Leser zunächst der Hintergrund der Verabschiedung der Anti-Tax Avoidance Directive I und ein allgemeines Grundverständnis des Regelungsbereiches der Hinzurechnungsbesteuerung nähergebracht werden. Die möglichen Anpassungen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsvorschriften und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die praxisrelevanten Konzernfunktionen wurden anhand eines Musterkonzerns erarbeitet. Dieser greift ausländische Finanzierung-, Lizensierungs-, Vertriebs-, Dienstleistungs-, und Holdinggesellschaften auf, welche auch in der praktischen Gestaltung von multinationalen Konzernen üblicherweise unterhalten werden.
Deutsche Konzerne können nach erfolgreicher Umsetzung der Anti-Tax Avoidance Richtlinie I voraussichtlich mit Anpassungen in den deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsvorschriften rechnen. Diese können sich zukünftig verschärfend auf die Strukturierung der Tätigkeiten ihrer ausländischen Tochtergesellschaften auswirken.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.I. Problemdarstellung
1.II. Zielsetzung dieser Arbeit
1.III. Gang der Untersuchung
2. Hintergründe zur Verabschiedung der EU-ATAD I
2.I. Problemfelder der internationalen Besteuerung
2.II. OECD-BEPS Projekt
2.III. Europäische Maßnahmen
3. Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach der aktuellen Fassung des AStG
3.I. Das Grundkonzept der Hinzurechnungsbesteuerung
3.I.A. Hintergrund
3.I.B. Zielsetzung
3.II. Die Rechtslage der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung
3.II.A. Persönlicher Anwendungsbereich
3.II.B. Sachlicher Anwendungsbereich
3.II.C. Rechtsfolgen
4. Analyse des Anpassungsbedarfs des AStG anhand wesentlicher Konzernfunktionen
4.I. Grundsätzliche Vorgaben für die Hinzurechnungsbesteuerung nach der EU-ATAD I
4.II. Auswirkung des Anpassungsbedarfs durch die EU-ATAD I auf ausgewählte Konzernfunktionen
4.II.A. Ausländische Finanzierungsgesellschaft
4.II.A.a) Anwendung der derzeitigen Rechtslage
4.II.A.b) Anpassungsbedarf der EU-ATAD I und Auswirkung auf die Hinzurechnungsbesteuerung der Finanzierungsfunktion
4.II.B. Ausländische Lizensierungsgesellschaft
4.II.B.a) Anwendung der derzeitigen Rechtslage
4.II.B.b) Anpassungsbedarf der EU-ATAD I und Auswirkung auf die Hinzurechnungsbesteuerung der Lizensierungsfunktion
4.II.C. Ausländische Vertriebsgesellschaft
4.II.C.a) Anwendung der derzeitigen Rechtslage
4.II.C.b) Anpassungsbedarf der EU-ATAD I und Auswirkung auf die Hinzurechnungsbesteuerung der Vertriebsfunktion
4.II.D. Ausländische Dienstleistungsgesellschaft
4.II.D.a) Anwendung der derzeitigen Rechtslage
4.II.D.b) Anpassungsbedarf der EU-ATAD I und Auswirkung auf die Hinzurechnungsbesteuerung der Dienstleistungsfunktion
4.II.E. Ausländische Holdinggesellschaft
4.II.E.a) Anwendung der derzeitigen Rechtslage
4.II.E.b) Anpassungsbedarf der EU-ATAD I und Auswirkung auf die Hinzurechnungsbesteuerung der Holdingfunktion
5. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Das Ziel der Arbeit ist es, den möglichen Anpassungsbedarf des deutschen Außensteuergesetzes (AStG) infolge der europäischen Anti-Tax Avoidance Directive I (EU-ATAD I) zu analysieren. Dabei wird untersucht, wie sich die neuen Vorgaben auf die steuerliche Behandlung typischer Konzernfunktionen ausländischer Tochtergesellschaften auswirken und welche Konsequenzen dies für die Strukturierung deutscher Konzerne hat.
- Analyse der Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG im Kontext der EU-ATAD I
- Bewertung der Auswirkungen auf Finanzierungs-, Lizensierungs- und Holdinggesellschaften
- Untersuchung von Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaften im internationalen Konzern
- Identifikation von Verschärfungen und notwendigen Strukturänderungen
- Evaluierung des EU/EWR-Substanznachweises als mögliche Ausweichoption
Auszug aus dem Buch
Die Irish Co. 2 nutzt ihre Unterlizenz und generiert zudem im dritten Schritt aus Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEA) Einkünfte aus den dort ansässigen Servicegesellschaften.
Die hohen Einkünfte der operativ tätigen Irish Co. 2 unterliegen einem niedrigen irischen Steuersatz von 12,5 %. Zudem wird der Gewinn durch die gezahlten Lizenzgebühren an die Dutch Co. geschmälert. Im vierten Schritt werden die Lizenzzahlungen der Irish Co. 2 über die Dutch Co. zur Irish Co. 1 unversteuert durch die Zins- und Lizenzrichtlinie der EU hochgeschleust. Die Gewinne werden dann im Steuerparadies vorerst unversteuert angehäuft (Schritt 5). Eine US-Besteuerung würde im Ergebnis erst anfallen, wenn die Irish Co. 1 ihre IP-Einkünfte durch eine Dividende an die Muttergesellschaft ausschüttet (Schritt 6).
Apple konnte durch das globale Ein- bzw. Zwischenschalten von Gesellschaften mehrere Milliarden Euro einsparen. Die Dutch Co. wurde beispielsweise aufgrund der Steuerfreistellung von Lizenzeinkünften in der EU lediglich als Durchlaufgesellschaft für die Lizenzzahlungen gegründet, um die höhere irländische Quellensteuerbelastung zu vermeiden. Die niederländische Gesellschaft war im Grunde eine funktions- und substanzlose Gesellschaft, da sie weder Mitarbeiter, noch Vermögensgegenstände besaß oder einen Beitrag zum Wertschöpfungsprozess leistete. Sie sammelte nur die Profite der Irish Co. 2, welche die wirkliche wirtschaftliche Tätigkeit ausführte und leitete sie nahezu unversteuert an die Irish Co. 1 weiter. Auch die Irish Co. 1 diente nur der Funktion, die Einkünfte von Apple einer niedrigen Besteuerung in der Steueroase unterliegen zu lassen und somit ihre effektive Steuerbelastung auf ein Minimum zu senken.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Problematik der steueroptimierten Verlagerung mobiler Einkünfte dar und leitet zur Fragestellung der Gesetzesanpassung durch die EU-ATAD I über.
2. Hintergründe zur Verabschiedung der EU-ATAD I: Dieses Kapitel erläutert die Ursachen aggressiver Steuerplanung sowie die Rolle des OECD-BEPS-Projekts und der EU-Maßnahmen.
3. Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach der aktuellen Fassung des AStG: Hier werden das Grundkonzept und die geltenden Rechtsgrundlagen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung (AStG) detailliert beschrieben.
4. Analyse des Anpassungsbedarfs des AStG anhand wesentlicher Konzernfunktionen: Das Hauptkapitel analysiert den Anpassungsbedarf der deutschen Vorschriften anhand eines Musterkonzerns mit diversen ausländischen Konzernfunktionen.
5. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Bedeutung der Hinzurechnungsbesteuerung für multinationale Unternehmen.
Schlüsselwörter
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz, EU-ATAD I, BEPS-Projekt, Gewinnverlagerung, Steuervermeidung, Konzernfunktionen, Holdinggesellschaft, Finanzierungsgesellschaft, Lizenzgebühren, Substanznachweis, Betriebsstätte, Doppelbesteuerung, Unternehmensbesteuerung, Steuerwettbewerb
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der notwendigen Anpassung des deutschen Außensteuergesetzes (AStG) aufgrund der verbindlichen Vorgaben der EU-Anti-Tax Avoidance Directive (EU-ATAD I).
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentrale Themen sind die Hinzurechnungsbesteuerung, die Bekämpfung von Gewinnverlagerungen (BEPS), die steuerliche Behandlung ausländischer Konzernfunktionen sowie die europarechtlichen Rahmenbedingungen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?
Das Ziel ist die Erarbeitung des Anpassungsbedarfs der deutschen CFC-Vorschriften und die Darstellung der resultierenden Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung spezifischer Konzernfunktionen in ausländischen Tochtergesellschaften.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert primär auf einer Literatur- und Gesetzesanalyse sowie der Untersuchung eines hypothetischen Musterkonzerns zur Illustration der steuerlichen Auswirkungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert konkret Finanzierungs-, Lizensierungs-, Vertriebs-, Dienstleistungs- und Holdinggesellschaften und deren Behandlung unter dem aktuellen AStG im Vergleich zu den Vorgaben der ATAD I.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Hinzurechnungsbesteuerung, AStG, EU-ATAD I, Gewinnverlagerung und Substanznachweis geprägt.
Wie wirkt sich die ATAD I auf deutsche Finanzierungsgesellschaften aus?
Nach Ansicht der Autorin ist bei EU/EWR-ansässigen Finanzierungsgesellschaften keine dramatische Verschärfung zu erwarten, da sie häufig bereits auf den Substanznachweis zurückgreifen können.
Welche Bedeutung hat der EU/EWR-Substanznachweis nach der ATAD I?
Er bleibt die entscheidende Möglichkeit für inländische Anteilseigner, der Hinzurechnungsbesteuerung zu entgehen, sofern die ausländische Gesellschaft eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit nachweisen kann.
- Citation du texte
- Johanna König (Auteur), 2018, Anpassungsbedarf des § 8 I AStG infolge der EU-ATAD I anhand wesentlicher Konzernfunktionen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/454632