Diese Arbeit fragt nach der Haftung von Suchmaschinen aus urheberrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
„Quod non est in google, non est in mundo.“ - Die Tätigkeit von Suchmaschinen ist von enormer Wichtigkeit für die Funktionsfähigkeit des World Wide Web. Auch der EuGH berücksichtigt in seiner Grundsatzentscheidung GS Media/Sanoma die besondere Bedeutung von Hyperlinks, wie sie von Suchmaschinen ausgegeben werden, für die Funktionsfähigkeit des Netzes mit seiner unüberschaubaren Informationsflut. Diese Bewertung wird durch den BGH geteilt, wenn er in seiner Vorschaubilder-III-Entscheidung die Grundsätze des EuGH erstmals auf die Tätigkeit von Suchmaschinen anwendet. Das Gericht bekräftigt in dem Urteil außerdem, dass ohne die Zuhilfenahme von Suchmaschinen ein effizienter Zugriff auf online zugängliche Quellen ausgeschlossen wäre. Auch in der Literatur ist man sich einig: Die Tätigkeit von Suchmaschinen stellt eine der wichtigsten Funktionen der gesamten Internettechnologie dar.
Gleichwohl darf dieses Argument nicht dazu dienen, Suchmaschinen generell von jeglicher Verantwortung freizustellen. Schließlich stehen hinter den Suchplattformen mächtige Unternehmen, die über genügend Ressourcen verfügen, um ihren Beitrag im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen zu leisten. Es gilt vielmehr, verhältnismäßig abzuwägen zwischen den Interessen der Rechteinhaber, der Suchmaschinenbetreiber und dem Interesse der Nutzer an einem effizient funktionierenden Netz. Aus dem Spannungsfeld von Bedeutung und Verantwortung ergibt sich eine Grundfrage, welcher diese Arbeit nachgehen wird: Welche Haftungsmaßstäbe sind für Suchmaschinen im Urheberrecht angebracht? Hinweise bietet die richtungsweisende Entscheidung des EuGH (GS-Media/Sanoma), die sich mit der urheberrechtlichen Relevanz des Verlinkens, der Kerntätigkeit von Suchmaschinen, beschäftigt.
Im Folgenden wird nach einer technischen Einführung die bisherige Haftung von Suchmaschinenbetreibern in Deutschland dargestellt, danach die Grundsätze der wegweisenden Entscheidung des EuGH aufgezeigt und anschließend untersucht, welche Auswirkungen das Urteil nach Ansicht der Verfassers auf das zukünftige Ausmaß der Haftung von Suchmaschinenbetreibern haben wird.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. Arten von Suchmaschinen und deren Funktionsweise
II. Tätigkeitsfelder der Suchmaschine
C. Bisherige Haftungsmaßstäbe
I. äterschaft und Teilnahme
II. Störerhaftung
D. Die Entscheidung EuGH GS Media (C-160/15)
I. Sachverhalt
II. Grundsätze
III. Begründung
IV. Konkretisierung der Gewinnerzielungsabsicht
E. Anwendung auf Suchmaschinen
I. ertungsgesichtspunkte
1) Menge der zu prüfenden Inhalte
2) Erfüllbarkeit der Prüfung
a) Manuelle und automatisierte Überprüfung
b) Wirtschaftliche Betrachtung
c) Möglichkeit der rechtlichen Bewertung
3) Rechtliche Prüfung durch private Unternehmen
4) Stellung der Suchmaschine
a) Anteil des Beitrages an der Rechtsverletzung
b) Möglichkeit der Verhinderung
c) Schutzwürdigkeit des Geschäftsmodells
5) Wertungen der E-Commerce-RL und des TMG
a) Anwendbarkeit auf Suchmaschinen
b) Übertragung der Grundgedanken
c) Vergleich mit anderen Providerarten
aa) Hostprovider
bb) Domainprovider
cc) Accessprovider
6) Effektiver Rechtsschutz
7) Zusammenfassung
I. Rezeption in der Rechtsprechung
II. Üechtsprechung des BGH
2) Rechtsprechung des LG Hamburg
II. Rezeption in der Literatur
V. Übertragung auf die Tätigkeiten von Suchmaschinen
utomatisch generierte Links
a) Vorabprüfung
b) Prüfung nach Hinweis
2) Sponsored Links
a) Vorabprüfung
b) Prüfung nach Hinweis
3) Reichweite der Haftung
a) Beseitigung
b) Unterlassung
F. Fazit
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