Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland

Bestandsaufnahme des Versorgungssystems und Darstellung des Nutzens


Seminar Paper, 2017

27 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1. Einleitung
1.1 Über Reformen zur Minderversorgung
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Abgrenzung der Arbeit

2. Situationsanalyse in Deutschland
2.1 Relevanz der zusätzlichen Vorsorge
2.2 Verankerung im Deutschen System der Alterssicherung

3. Rechtliche Grundlagen
3.1 Begriff der betrieblichen Altersversorgung
3.2 Zusagearten
3.3 Entgeltumwandlungsanspruch und teilnahmeberechtigte Personen

4. Merkmale und Gestaltungsmöglichkeiten
4.1 Finanzierungsformen
4.2 Durchführungswege
4.2.1 Direktzusage/Pensionszusage
4.2.2 Unterstützungskasse
4.2.3 Direktversicherung
4.2.4 Pensionskasse
4.2.5 Pensionsfonds

5. Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersversorgung
5.1 Für Arbeitnehmer
5.2 Für Arbeitgeber

6 Schlussbetrachtung

LITERATURVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Über Reformen zur Minderversorgung

"Denn eins ist sicher: Die Rente“1

Im Jahre 1986 bezifferte Dr. Norbert Blüm, Minister für Arbeit und Soziales im Zeit- raum von 1982 bis 1998, seine Wahlkampfkampagne erstmals mit den Worten der si- cheren gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Zuletzt tat er dies in einer hit- zigen Debatte des Bundestages im Jahre 1996, in der er die Worte weiterhin stark ver- teidigte.2

Im heutigen Zeitalter zeigt sich diese Aussage weit überholt, denn lange ist die unzu- reichende Versorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung bekannt. Die Rentenre- formen der vergangenen 20 Jahre zeigten der Deutschen Bevölkerung schon deutlich, dass eine alleinige staatliche Absicherung nicht auskömmlich sein kann. Vielmehr erge- ben sich zwangsweise Versorgungslücken, die nur durch Leistungskürzungen oder Bei- tragserhöhungen ausgeglichen werden können.3

Neben den vergangenen Reformen werden solche auch in Zukunft nicht ausbleiben. Ebenfalls das Jahr 2017 wird sich als ein Jahr des Wandels zeigen und stellt so die Dringlichkeit einer persönlichen zusätzlichen Vorsorge eines jeden deutlich dar.

Frau Andrea Nahles, seit Dezember 2013 Ministerin für Arbeit und Soziales, gestaltet einen Gesetzesentwurf zu Stärkung der Betriebsrente, bezeichnet als Betriebsrentenstär- kungsgesetz.4 Die geplanten Änderungen der gerne auch genannten „Nahles-Rente“ werden sich ausschließlich auf die Betriebsrentenstärkung beziehen und nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung. Insbesondere dadurch lässt sich die deutliche Intention des Staates zur zusätzlichen Absicherung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung für und durch den Bürger erkennen.5

1.2 Ziel der Arbeit

Das Ziel dieser Arbeit ist es, neben einer kurzen Erläuterung des Bedarfs zur zusätzli- chen Absicherung für das Rentenalter, die betriebliche Altersversorgung in ihren Grundzügen und möglichen Ausgestaltungen darzustellen. Neben den grundsätzlichen gesetzlichen Regelungen aus dem Betriebsrentengesetz wie den definierten Zusagear- ten, dem Entgeltumwandlungsanspruch für Arbeitnehmer und den möglichen Versor- gungsleistungen, wird in dieser Arbeit insbesondere auf die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung eingegangen. Dabei werden diese einzeln dargestellt und durch Abbildungen sowie durch kurze Beschreibungen ausgeführt. Im Anschluss werden die durch die betriebliche Altersversorgung ausgelösten grundsätzlichen Vortei- le und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber näher erläutert.

1.3 Abgrenzung der Arbeit

In dieser Arbeit wird auf die wesentlichen Eckpunkte des Betriebsrentengesetzes einge- gangen, bewusst jedoch in keiner Ausführlichkeit, da dies eine eigene Ausarbeitung darstellen würde. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu strapazieren werden relevante Gesetze der betrieblichen Altersversorgung nur angeschnitten, dabei können auch ohne diese namentlich zu nennen Regelungen aus dem EStG, LVRG, BetrAVG, BGB, VVG und SGB angesprochen werden. Des Weiteren wird explizit nicht auf weitere Vorsorge- lösungen wie die private Lebensversicherung bzw. die private Rentenversicherung ein- gegangen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird aufgrund ihrer Komplexität eben- falls nur in geringem Maße erläutert, vielmehr ist hier die Relevanz zur zusätzlichen Vorsorge durch die grundsätzlichen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung ent- scheidend. Im Fokus soll der Leser eine Vorstellung für die betriebliche Altersversor- gung erlangen und hierfür sein Verständnis erweitern können.

2. Situationsanalyse in Deutschland

2.1 Relevanz der zusätzlichen Vorsorge

Ausschlaggebend für die Notwendigkeit einer zusätzlichen Absicherung neben der ge- setzlichen Versorgung sind die enormen Kürzungen der gesetzlichen Rentenversiche- rung aus der Vergangenheit und die dadurch unzureichende Absicherung im Alter6. Dies wird in Zukunft vor allem durch den demografischen Wandel in Deutschland be- stärkt.7

Das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern wird sich bis zum Jahr 2060 so verän- dern, dass zunehmend mehr Rentner bei gleichzeitig weniger Erwerbstätigen in Deutschland leben werden.8. Durch das in Deutschland vorherrschende Umlageverfah- ren der gesetzlichen Rentenversicherung, in dem Erwerbstätige Beiträge zur gesetzli- chen Rentenversicherung leisten und diese als Rentenzahlungen auf Rentner umgelegt werden, führt dies zu Schwierigkeiten. Im Ergebnis reicht eine reine Absicherung über die gesetzliche Versorgung nicht mehr aus.9

Besonders deutlich wird der demografische Wandel durch die Veränderung der Bevöl- kerung. Die zuletzt veröffentliche koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des sta- tistischen Bundesamtes zeigt dies im Detail.

Abbildung 1: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt, 13. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung in Deutschland, 2015, S. 64

Wie es im Jahr 2010 noch drei Erwerbstätige gab, die einen Rentner versorgt haben, so wird es im Jahr 2060 nur noch ein Erwerbstätiger sein, der einen Rentner komplett im Rahmen des Umlageverfahrens versorgen muss. Diese Entwicklung ist bereits heute zu einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit berechenbar und wird laufend vom statistischen Bundesamt aktualisiert.10

Durch Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt so oft nur ein geringer Anteil des gewohnten Arbeitseinkommens für das Alter übrig. Diverse Stellschrauben, z.B. die Anpassung der Rentenformel, lassen das Rentenniveau bereits heute auf etwa 50 % des durchschnittlichen Einkommens sinken. Dieses Phänomen wird sich in Zu- kunft noch weiter verschärfen, so dass gesetzliche Rentenzahlungen für die heute noch jüngeren Jahrgänge nur einen Bruchteil des gewohnten Einkommens darstellen werden können.11

2.2 Verankerung im Deutschen System der Alterssicherung

Seit über 150 Jahren ist die betriebliche Altersversorgung im System der Alterssiche- rung als zusätzliche Vorsorgemöglichkeit für das Alter zu finden. Sie stellt dadurch schon seit langer Zeit ein nicht mehr weg zu denkendes System dar, welches durch staatliche Förderung gestärkt wird. In Ihrem Ursprung von großen Industrieunterneh- men gegründet, meist als direktes Versorgungswerk für Mitarbeiter, wird der Wunsch nach einer zusätzlichen Versorgung bei Invalidität, Tod oder Rente bereits im 19. Jahr- hundert bekannt.12

Heute fest verankert im 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge, ruhte die betriebliche Altersversorgung gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersversorgung bis zum Jahre 2004 im 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge. 13

Abbildung 2: Deutsches Alterssicherungssystem

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Carduck, G., 2016, Aus 3 Säulen werden Schichten, S. 1

Im neuen und aktuellen System stellt die erste Schicht die Basisversorgung dar, hierun- ter ist die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke oder auch die Basis- und Rürup-Rente zu fassen. Die mittlere und damit zweite Schicht bein- haltet vom Staat geförderte Versorgungskonzepte, darin ist neben der Riester-Rente auch die betriebliche Altersversorgung zu finden. Die dritte und letzte Schicht stellt die private Altersversorgung dar, wie z.B. Fondsgebundene Lebens- und Rentenversiche- rungen. Außerdem sind der dritten Schicht Bank- und Fondssparpläne zuzuordnen. Die- se sind nicht staatlich gefördert und werden aus dem Nettoentgelt bezahlt. 14

Im internationalen Vergleich befindet sich Deutschland auf einer guten mittleren Plat- zierung, in Betrachtung aller zur Verfügung stehenden Vorsorgemöglichkeiten. Das zeigt auch eine unabhängige Studie im Melbourne Mercer Global Pension Index 2016. Dabei stellt Mercer jedoch klar, dass Deutschland zwar gute Möglichkeiten hat, aber in Zukunft auch mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen muss.15

3. Rechtliche Grundlagen

3.1 Begriff der betrieblichen Altersversorgung

Als Grundlage für die betriebliche Altersversorgung gilt das Betriebsrentengesetz. Die- ses bestimmt unter anderem die Legaldefinition der betrieblichen Altersversorgung.

„Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters- Invaliditäts- oder Hinterbliebe- nenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (be- triebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, § 1 Abs. 1 Be- trAVG (kurz: § 1 I BetrAVG) “

Daraus folgend lässt sich erkennen, dass der Begriff der betrieblichen Altersversorgung vorliegt, sobald ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnis- ses Leistungen für das Alter, die Invalidität oder zur Hinterbliebenenversorgung zusagt. Unter diesen Voraussetzungen sind die Regelungen des BetrAVG anzuwenden. Die betriebliche Altersversorgung ist dadurch unter klaren und einheitlichen Rahmenbedin- gungen vorzufinden.16

3.2 Zusagearten

Die betriebliche Altersversorgung unterscheidet zwischen drei Zusagearten. Dabei stellt die reine Leistungszusage die geringste Schwierigkeit zum Zeitpunkt der Zusage, je- doch eine sehr hohe Verpflichtung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung dar. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dabei zur Zahlung einer bestimmten Rente zu einem be- stimmten Zeitpunkt, z.B. zum gesetzlichen Rentenbeginn, zugunsten des Versorgungs- berechtigten.17

Die zweite und heute am weitesten verbreitete Zusageart ist die beitragsorientierte Leis- tungszusage. Der Arbeitgeber gibt seinem Arbeitnehmer das Versprechen, aufgrund eines bestimmten Beitrages eine daraus resultierende spätere Versorgungsleistung zu zahlen.18

Als dritte Form wird die Beitragszusage mit Mindestleistung definiert. Dabei verpflich- tet sich der Arbeitgeber wie bei der beitragsorientierten Leistungszusage zur Finanzie- rung von Leistungen, diese ist jedoch ausschließlich in den Durchführungswegen Di- rektversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds möglich. Er garantiert dabei das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf Grundlage der gezahlten Beiträge, darunter fallen auch erzielte Erträge, mindestens jedoch die Summe aller gezahlten Bei- träge. Hiervon abgezogen werden können Beiträge die zur Finanzierung eines biometri- schen Risikoausgleichs verbraucht wurden. 19

3.3 Entgeltumwandlungsanspruch und teilnahmeberechtigte Personen

Gesetzlich verankert durch § 1a BetrAVG können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass diese bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung im Durchfüh- rungsweg der Direktversicherung zahlen dürfen. 20 Dies trifft vor allem dann zu, wenn der Arbeitgeber noch keine entsprechende Umwandlungsmöglichkeit im Bereich der bAV anbietet. Sollte der Arbeitgeber bereits eine Umwandlung zugunsten der Pensions- kasse oder des Pensionsfonds eröffnen, erlischt das Wahlrecht des Arbeitnehmers. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer ausschließlich an den vom Arbeitgeber festgelegten Durchführungswegen mit einer Entgeltumwandlung teilnehmen. 21

[...]


1 hand elsblatt.com, Norbert Blüm Wahlkampfkampagne, 2014, o.S.

2 Vgl. Rürup, B., Alterssicherung in Deutschland, 2017, o.S.

3 Vgl. Foitzik, R. et al., Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung, 2. Aufl., 2015, S. 7

4 Vgl. haufe.de, Nahles-Rente: Inhalte und Kritikpunkte, 2017, o.S.

5 Vgl. Kindsvogel, K.-H., die gesetzliche Rente reicht nicht aus, 2016, o.S.

6 Vgl. Der Betrieb, Handlungsoptionen in der betrieblichen Altersversorgung, Heft 11, 2016, S. 651 ff.

7 Unter dem demografischen Wandel ist die Bevölkerungsveränderung in Deutschland im Sinne einer sich verändernden Altersstruktur zu verstehen.

8 Vgl. Abbildung 1, S. 2

9 Vgl. Leipert, C., Demographie und Wohlstand, 2003, S. 57 f.

10 Vgl. Statistisches Bundesamt, 13. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung für Deutschland, 2015, S. 6

11 Vgl. Marx, G, Handbuch der Entgeltumwandlung, 2012, S 41

12 Vgl. Marx, G., Handbuch der Entgeltumwandlung, 2012, S. 40

13 Vgl. Dommermuth, Hauer, M., Unterlindner, G., Ratgeber für betriebliche Altersversorgung, 2017, S. 4

14 Vgl. Dommermuth, Hauer, M., Unterlindner, G., Ratgeber für betriebliche Altersversorgung, 2017, S. 4

15 Vgl. Knox, D., Global Pension Index 2016, 2016, S. 34

16 Vgl. Doetsch, P. A., et al., Betriebliche Altersversorgung, 4. Aufl., 2013, S. 16

17 Vgl. Höfer, R., et al., Betriebsrentenrecht Band I, 20. Aufl., 2017, Rn. 19-21

18 Vgl. Förster, W., Cisch, T.B., Karst, M., Betriebsrentengesetz, 13. Aufl., 2012, S. 25

19 Vgl. Uebelhack, B., Drochner, S., Die Betriebsrente, 13. Aufl., 2015, S. 1

20 Vgl. Hanau, P., et al., Entgeltumwandlung, 3. Aufl., 2014, S. 10

21 Vgl. Uebelhack, B., Drochner, S., Die Betriebsrente, 13. Aufl., 2015, S. 2

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Details

Title
Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland
Subtitle
Bestandsaufnahme des Versorgungssystems und Darstellung des Nutzens
College
University of applied sciences, Nürnberg  (Fachhochschule, FH)
Grade
2,0
Author
Year
2017
Pages
27
Catalog Number
V455567
ISBN (eBook)
9783668887008
ISBN (Book)
9783668887015
Language
German
Keywords
bav, betriebliche Altersversorgung, Lebensversicherung, Direktversicherung, Altersvorsorge, Pensionskasse, Versorgung, Deutschland, Versicherung, Versicherungen, BWL, Vorsorge, Altersversorgung, betriebliche
Quote paper
Maximilian Grösch (Author), 2017, Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/455567

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