Die Rolle des Sklaven in Aristoteles' Politik


Dossier / Travail, 2005

18 Pages, Note: sehr gut


Extrait


0. Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Die Rolle des Sklaven
2.1. Die Stellung der Sklaven in der Hausgemeinschaft
2.2. Sklaverei von Natur aus vs. Sklaverei aufgrund von Gesetz und Gewalt
2.3. Rechtfertigung der Sklaverei
2.4. Barbaren
2.5. Oikos und Polis

3. Kritische Anmerkungen

4. Abschließende Bemerkungen

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die „Politik“ des Aristoteles wird – nebst der Nikomachischen Ethik – als sein Hauptwerk gesehen – und das nicht ohne Grund, legt der Philosoph doch in diesem Werk seine Staatsphilosophie da. Er analysiert den

„Aufbau der menschlichen Gemeinschaft und der Techniken der Staatsführung im Hinblick auf eine Staatsform, die ein Maximum von Stabilität mit einem Maximum von Zweckmäßigkeit und Gerechtigkeit verbindet.“[1]

Diese politische Philosophie beinhaltet Gedanken, die dem heutigen Leser befremdlich, wenn nicht sogar skandalös erscheinen. Aristoteles’ Weltbild kann zwar nach wie vor beeindrucken, scheint allerdings, betrachtet vor dem Hintergrund der modernen Kultur und Wissenschaft, hoffnungslos veraltert und gestrig zu sein.

Bei ihm sind ethisch hochgesteckte Ansprüche an den Menschen und die Gesellschaft eng verwoben mit der Legitimierung von Zusammenhängen, deren Anliegen sich aus heutiger Sicht nicht verteidigen lässt, wie er etwa seine Auffassungen zur Glückseligkeit mit der Verteidigung der Sklavenhaltergesellschaft zusammen sieht.[2] Daher ist besonders Aristoteles’ Menschenbild im Hinblick auf die Sklaverei[3] und darauf, welche Rolle die Frau in der Polis zu spielen hat, oftmals diskutiert worden.

Aber auch im Hinblick darauf, dass nicht nur Sklaven, sondern auch Metöken[4], Handwerker, Kaufleute und gewöhnliche Bauern aus der Teilhabe an der Bürgerschaft der Polis ausgeschlossen sind, liefert die Politik des Aristoteles Stoff zur gründlichen Untersuchung, wobei die Sklaverei Aristoteles immerhin legitimierungsbedürftig schien, während nirgends die Tatsache in Frage gestellt wird, dass fremde Einwanderer oftmals über Generationen nicht die Chance erhalten, Bürger zu werden.[5]

Zwar ist es durchaus möglich, die anstößig klingenden Teile des Werkes beiseite zu lassen oder als unwichtig abzutun, was in der Forschung durchaus eine nicht unübliche Praxis ist[6], doch ignoriert man hiermit die Tatsache, dass Aristoteles’ politische Philosophie auf tiefen Unterschieden, Eingrenzungen der griechischen Bürgerschaften und Ausgrenzungen bestimmter Gruppen fußt.[7] Es ist zwar richtig, dass Aristoteles nicht dem System der Sklaverei seiner Zeit „die philosophischen Weihen erteilt, da es sich um eine ganz andere Form der Abhängigkeit handelt, die er „natürlich“ findet“[8], dennoch handelt es sich um eine tatsächliche Form der Sklaverei, bei der die Wortwahl „Sklave“ (doulos) und „Sklaverei“ (douleia) völlig zutreffend ist.

Diese Hausarbeit möchte einen Überblick über die Funktionen, Rechte und Stellung des Sklaven in der von Aristoteles konstruierten idealen Polis geben, denn die Herausarbeitung der Struktur der Relation zwischen Herr und Sklave ist in ihrer Bedeutung nicht allein auf die Sklaverei als Bedingung des Hauses beschränkt, „sondern ist auch auf den weiten Rahmen der Herrschaftsformen in der Polis bezogen“[9]. Sie will sich mit der Frage befassen, ob der Sklave, der nicht als rein wirtschaftliches Objekt, sondern vielmehr als Teil eines Systems von Abhängigkeiten im präpolitischen Raum gesehen wird, bei Aristoteles überhaupt als vollwertiger Mensch angesehen werden kann, die Rolle des Sklaven im Oikos und damit das Herrschaftsverhältnis zwischen Herr und Sklaven genauer analysieren und den Unterschied zwischen Sklaverei, die auf der Natur und solcher, die auf Gesetzen basiert, betrachten. Auch Aristoteles’ Kritiker sollen exemplarisch zu Wort kommen.

2. Die Rolle des Sklaven

2. 1. Die Stellung der Sklaven in der Hausgemeinschaft

Besonderen Wert legt Aristoteles auch bei seinen Staatstheorien auf die so genannte analytische Methode: Um den Staat als Ganzes zu verstehen, ist es wichtig, zunächst seine einzelnen Glieder zu betrachten:

„Wie man nämlich auch anderswo das Zusammengesetzte bis zu den nicht mehr zusammengesetzten Teilen zerlegen muß (denn diese sind die kleinsten Teile des Ganzen), so müssen wir auch beim Staate erkennen, woraus er zusammengesetzt ist.“[10]

Daher wird der Staat als Zusammensetzung von Dörfern und das einzelne Dorf als Verbindung von Häusern betrachtet. Die Hausgemeinschaft[11] als anfänglich autarke Produktions- und Konsumtionseinheit sowie als selbstverständliche Grundlage und natürlicher Bestandteil der Polis ist geprägt durch drei grundlegende Herrschaftsverhältnisse: erstens das zwischen Mann und Frau, zweitens das Verhältnis zwischen Eltern und Kind und drittens und vor allem das zwischen Hausherrn (despotês) und Sklaven (doulos), wobei alle drei Relationen auf Ungleichheit und den Bezug auf die selbe Person, nämlich den Vater und Hausherrn, basieren.[12]

Das Ziel des Oikos, das in der Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse liegt, ist ein naturgemäßes. Daher sind auch die zur Verwirklichung dieses Zweckes erforderlichen Mittel, die Erwerbskunst und somit auch die Sklaverei, so lange sie dem natürlichen Zweck verpflichtet bleibt, natürlich.[13] So dient der Sklave letztlich nicht nur der Produktion von Gütern, sondern dem glücklichen Leben.[14] Hierbei ist der Sklave selbstverständlich in der dem Hausherrn unterlegen Position zu verorten. Aristoteles vergleicht ihn mit dem triebhaften Teil der menschlichen Seele, denn ebenso, wie in einem einzelnen Individuum der Vernunft habende Teil der Seele (nous) über den triebhaften (orexis) herrscht, so müssen auch soziale Gebilde herrschaftlich organisiert werden und der vernünftige Mensch, also der Hausherr, muss über den im Grad seiner Vernunft geminderten Sklaven herrschen. Ebenso benutzt Aristoteles zur Veranschaulichung der Herr-Sklave-Relation das Bild der Seele allgemein, die über den Körper herrscht, da das Verhältnis dieser beiden ein despotisches ist, d. h. die Seele benutzt den Körper wie ein Instrument.[15]

Entscheidend ist die Rolle des Sklaven bestimmt durch das von Aristoteles verwendete Bild des Sklaven als Besitz und Werkzeug des Herrn, denn „der Sklave [ist] beseelter Besitz; jeder Diener ist gewissermaßen ein Werkzeug, das viele andere Werkzeuge vertritt“[16]. Er ist ein Werkzeug, welches dem Handeln, der Praxis, dient, da sich der Unterschied zwischen Herstellen und Handeln in den Werkzeugen wieder findet, die daran mitwirken.[17] Der Sklave ist ein besonders wertvolles Werkzeug insofern, dass er als menschliches Wesen in der Lage ist, sich selbst und auch andere Werkzeuge sinnvoll in Bewegung zu setzen. Er ist für die antike Produktion etwa das, was in der heutigen Zeit beispielsweise Roboter und Maschinen in der Industrie darstellen, denn nach Aristoteles wären Sklaven nicht mehr von Nöten, wenn „jedes einzelne Werkzeug auf einen Befehl hin, oder einen solchen schon voraus ahnend, seine Aufgabe erfüllen könnte“[18].

Der Sklave ist ein Gehilfe bei den Handlungen des Hausherrn. Das Ziel seines Handelns ist mit dem Ziel seines Herrn identisch. Er wird demnach nicht nur als Teil des Oikos, sondern vielmehr auch als Teil des Hausherrn selbst (und nicht als eine selbstständige Person) angesehen. Deshalb könnte man ihn quasi als ein Glied des Herrenkörpers bezeichnen, das sich von den wirklichen Gliedern dadurch unterscheidet, dass es nicht angewachsen ist. Daher hat er durch die Partizipation an der Praxis seines Herrschers auch Anteil an der Würde des Herrn, allerdings nur als ein Teil des Herrschenden.

Er gehört zum Besitz des Herrn; „einem anderen Menschen gehört, wer als Mensch ein Besitzstück ist, das heißt ein für sich bestehendes, dem Handeln dienendes Werkzeug“[19]. Aristoteles versucht dem Verhältnis zwischen Herr und Sklave eine positive Seite zu geben, indem er bemerkt, dass Herr und Sklave aufgrund ihrer qualitativ verschiedenen Begabung zusammenarbeiten und ihre Relation die wechselseitige Erhaltung beider sichert, denn wenn die körperlich starken Sklaven und die geistig starken Herren beide ihre Kraft einbringen, gehen beide Seiten eine für sie vorteilhafte Symbiose ein. So erhält der Herr eine Arbeitskraft und der Sklave bekommt einen Anteil am Ertrag, einen gewissen rechtlichen Schutz und die Denkleistung des Herrn.[20] Dennoch ist die Beziehung zwischen dem Untergebenen und seinem Herrn durch das Fehlen von Gegenseitigkeit und Gleichheit klar zugunsten des Herrschenden charakterisiert, während der Sklave jegliches Recht auf Selbstbestimmung verliert, „denn nicht zu leben, wie man wolle, sei charakteristisch für Sklaven“[21]. Die von Natur aus zum beherrscht werden Bestimmten bräuchten ihren Herrn nicht zum ausschließlichen Überleben, wären sie auf sich alleine gestellt. Schließlich überleben die Barbaren, die allesamt sklavischer Natur sind, ausgesprochen gut. Die Herrschaft eines Herrn ist für Sklaven nur insofern vorteilhaft, als dass die Herrschaft nicht aufrechtzuerhalten ist, wenn der Sklave zugrunde geht. Die Meinung, der Sklave würde den Herrn zum Überleben benötigen, findet sich jedoch auch nirgends im Text, was ebenso darauf hinweist, dass der Herr von der Relation zwischen ihm und seinem Untergebenen deutlich mehr profitiert.

[...]


[1] Aristoteles: Politik (Übers. v. Gigon), München 2003, S. 8.

[2] Vgl. http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/3715.html (22. August 2005).

[3] Zum Beispiel zu sehen in Schofield: Ideology and Philosophy in Aristotle’s Theory of Slavery in Patzig (Hrsg.): Aristoteles’ Politik. Akte des XI: Symposium Aristotelicum Friedrichshafen / Bodensee 25.8.-3.9.1987, Göttingen 1990, S. 1: „Aristotle’s views on slavery are an embarassement to those who otherwise hold his philosophy in high regard.“

[4] „Ein Metöke (von griech.: meta mit und oikos Haus, also "Mithauser/Mitwohner") war in der griechischen Antike, insbesondere in Athen, die Bezeichnung für einen dauerhaft in der jeweiligen Stadt lebenden Fremden, der kein Bürgerrecht besaß (aber meist auch Grieche war). Die Metöken mussten in Athen eine spezielle Steuer (metoikion) entrichten und standen dafür unter einem gewissen Schutz des Staates. Vor Gericht und bei Rechtsgeschäften mussten Metöken sich durch einen Bürger vertreten lassen. Sie durften in Athen keinen Grundbesitz erwerben und waren daher überwiegend in Handel und Gewerbe tätig, wurden aber wie die Bürger zum Kriegsdienst herangezogen.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Met%C3%B6ke (22. September 2005))

[5] Meier: Gleichheit und Grenzen in: Bohrer u. a. (Hrsg.): Merkur. Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, j. 49, n. 9-10, Stuttgart 1995, S. 829 f vermutet, dass der Grund hierfür ist, dass Sklaven das, was sie waren, nicht wählen konnten, während es Nicht-Bürgern freistand, in eine andere Stadt zu ziehen.

[6] Wie zu sehen in Charpa: Aristoteles, Frankfurt am Main, New York 1991, S. 102: „Die zeitgebundene Ausschließung von Frauen und Sklaven ist leicht revidierbar und für den Gang von Aristoteles’ Argumentation […] marginal.“

[7] Vgl. Meier: Gleichheit und Grenzen, in: Bohrer u. a. (Hrsg.): Merkur. Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, S. 825.

[8] Pellegrin: Hausverwaltung und Sklaverei in: Höffe (Hrsg.): Aristoteles Politik, Berlin 2001, S. 3.

[9] Klees: Herren und Sklaven, Wiesbaden 1975, S. 187.

[10] Aristoteles: Politik (Übers. v. Gigon), 1252 a 13 ff.

[11] Der Oikos wird in der Antike eher als Herrschafts- denn als Wirtschaftsverband gesehen, das herrschende Prinzip ist das der gerechten Herrschaft und Verwaltung, nicht das der effizienten Produktion.

[12] Beim Zusammentritt des Oikos aus den Gemeinschaften von Sklave und Herr sowie Mann und Frau sieht Aristoteles offensichtlich keine Entwicklung. Er analysiert die Hausgemeinschaft vielmehr ausschließlich auf seine Bestandteile hin. Vgl. Kullmann: Der Mensch als politisches Lebewesen bei Aristoteles in: Bleicken u. a. (Hrsg.): Hermes, Zeitschrift für klassische Philologie, Band 108, Wiesbaden 1980, S. 422.

Ferner wäre hier noch anzumerken, dass die Einordnung des Herr-Sklaven-Verhältnisses unter die primären und ursprünglichen Gemeinschaftsformen eine Sonderlehre des Aristoteles ist, die ansonsten üblicherweise von keinem weiteren griechischen Philosoph vertreten wird. Vgl. Gigon: Einleitung in die aristotelische Politik in: Steinmetz (Hrsg.): Schriften zu den Politika des Aristoteles, Hildesheim, New York 1973, S. 201.

[13] Vgl. Höffe: Einführung in Aristoteles’ Politik in: Ders. (Hrsg.): Aristoteles Politik, Berlin 2001, S. 8.

[14] Vgl. ebd., S. 8.

[15] Vgl. Aristoteles: De Anima. (Übers. v. Theiler), Darmstadt 1969, A 3, 407 b 25f bzw. B 4, 415 b 21.

[16] Aristoteles: Politik (Übers. v. Gigon), 1254 a 32 f.

[17] Vgl. ebd., 1254 a 5 ff.

[18] Ebd., 1254 a 34 ff.

[19] Ebd., 1254 a 14.

[20] Vgl. http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/pot/21268.html (10. August 2005).

[21] Aristoteles: Politik (Übers. v. Gigon), 1317 b 13 f.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Die Rolle des Sklaven in Aristoteles' Politik
Université
University of Heidelberg  (Philosophisches Seminar)
Cours
Aristoteles - Politik
Note
sehr gut
Auteur
Année
2005
Pages
18
N° de catalogue
V45739
ISBN (ebook)
9783638430913
ISBN (Livre)
9783638843454
Taille d'un fichier
571 KB
Langue
allemand
Annotations
Sehr gründliche, mit "sehr gut" bewertete Hausarbeit über die Rolle des Sklaven in Aristoteles' idealen Polis, die auch nicht vergisst, auf die Rolle der Frauen und auf andere für die Problemstellung relevante Themen einzugehen.
Mots clés
Rolle, Sklaven, Aristoteles, Politik, Philosophie
Citation du texte
Sonja Filip (Auteur), 2005, Die Rolle des Sklaven in Aristoteles' Politik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45739

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