Mit Einführung des Gesetzes zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten im Jahr 2012 hat sich der Gesetzgeber für eine härtere Gangart gegenüber jugendlichen Intensivtätern entschieden. Die bereits im Vorfeld hochumstrittene Aufnahme des sogenannten Warnschussarrests in das Jugendgerichtsgesetz sorgte vor allem in der Sozialpolitik für Unmut. Kurzer Freiheitsentzug sei kaum geeignet, um den Jugendlichen mit erzieherischen Mitteln den Weg in eine straffreie Zukunft zu ebnen. Das Für und Wider dieser neuen Sanktionsform ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit und soll insbesondere deren Nutzen kritisch hinterfragen.
Kritiker halten den Warnschussarrest für einen „kriminalpolitischen Irrweg“ . Es fragt sich daher, ob die neue Sanktion eine geeignete Maßnahme ist, um Jugendkriminalität zu begegnen und die betroffenen Jugendlichen zu einer straffreien Lebensführung zu bewegen. Die vorliegende Arbeit soll sich deshalb kritisch mit der Einführung des Warnschussarrestes auseinandersetzen und dessen Notwendigkeit im Lichte des JGG überprüfen.
Der Begriff des Warnschussarrestes umfasst die Kombination von Jugendarrest mit einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe in drei denkbaren Varianten. In der Sache geht es um die Verbindung von Jugendarrest mit Jugendstrafe, deren Vollstreckung nach § 21 JGG zur Bewährung ausgesetzt wird. Hinzu kommen die Kombination aus Jugendarrest und Jugendstrafe für die Fälle einer Aussetzung der Verhängung nach § 27 JGG und den Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung nach § 57 I S.1 Var. 2 JGG. Hinsichtlich der Arrestform kommen die in § 16 I JGG aufgeführten Möglichkeiten des Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrestes in Betracht.
Die genannten Konstellationen wurden auch unter dem Begriff "Einstiegsarrest" diskutiert. Allerdings geschah dies nicht immer einheitlich, sodass ursprünglich die Kombination aus Jugendarrest mit der ausgesetzten Verhängung der Jugendstrafe vorwiegend als Einstiegsarrest beschrieben wurde , zum Teil jedoch auch die Verbindung mit bedingter Jugendstrafe nach § 21 JGG gemeint war . Mittlerweile wird der Begriff synonym zum Warnschussarrest verwendet und nur noch selten gebraucht.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Der Warnschussarrest – Hintergrund, Neuregelung, Kritik
I. Begrifflichkeit
II. Entwicklung der Sanktion
III. Der neue Warnschussarrest
1. Regelungsgehalt
2. Rückwirkungsverbot
IV. Zweckmäßigkeit des Warnschussarrestes
1. Kriminalprävention
a) Abschreckungswirkung
b) Besinnungs- und Erziehungsfunktion
c) Rückfälligkeit
2. Ziel der erfolgreichen Bewährung
3. Zwischenergebnis
V. Notwendigkeit des Warnschussarrestes
1. Anstieg der Jugendkriminalität
2. Kein Freispruch zweiter Klasse
3. Ungleichbehandlung bei Gemeinschaftstaten
4. Bestimmbarer Adressatenkreis
5. Rechtswidrig angeordnete Untersuchungshaft
VI. Kritische Würdigung
C. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Studienarbeit untersucht kritisch die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes (§ 16a JGG) in das deutsche Jugendstrafrecht. Ziel ist es zu prüfen, ob diese neue Sanktionsform – die Kombination von Jugendarrest mit einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe – tatsächlich ein geeignetes Mittel zur Kriminalprävention darstellt und den pädagogischen Anforderungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) gerecht wird.
- Historischer Hintergrund und Entwicklung des Warnschussarrestes
- Verfassungsrechtliche Aspekte, insbesondere das Rückwirkungsverbot
- Kriminalpräventive Wirksamkeit und empirische Rückfallstatistiken
- Notwendigkeit und Adressatenkreis der neuen Sanktion
- Kritische Analyse der erzieherischen Ausrichtung und praktischen Umsetzung
Auszug aus dem Buch
B. Der Warnschussarrest – Hintergrund, Neuregelung, Kritik
Der Begriff des Warnschussarrestes umfasst die Kombination von Jugendarrest mit einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe in drei denkbaren Varianten. In der Sache geht es um die Verbindung von Jugendarrest mit Jugendstrafe, deren Vollstreckung nach § 21 JGG zur Bewährung ausgesetzt wird. Hinzu kommen die Kombination aus Jugendarrest und Jugendstrafe für die Fälle einer Aussetzung der Verhängung nach § 27 JGG und den Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung nach § 57 I S.1 Var. 2 JGG. Hinsichtlich der Arrestform kommen die in § 16 I JGG aufgeführten Möglichkeiten des Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrestes in Betracht.
Die genannten Konstellationen wurden auch unter dem Begriff Einstiegsarrest diskutiert.6 Allerdings geschah dies nicht immer einheitlich, sodass ursprünglich die Kombination aus Jugendarrest mit der ausgesetzten Verhängung der Jugendstrafe vorwiegend als Einstiegsarrest beschrieben wurde7, zum Teil jedoch auch die Verbindung mit bedingter Jugendstrafe nach § 21 JGG gemeint war8. Mittlerweile wird der Begriff synonym zum Warnschussarrest verwendet9 und nur noch selten gebraucht. Im weiteren Verlauf soll deshalb der Gebräuchlichkeit halber der Begriff Warnschussarrest verwendet werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert das öffentliche Verlangen nach härteren Jugendstrafen angesichts medial präsenter Straftaten und führt die gesetzliche Einführung des Warnschussarrestes als politische Reaktion hierauf ein.
B. Der Warnschussarrest – Hintergrund, Neuregelung, Kritik: Dieses Hauptkapitel analysiert die rechtlichen Grundlagen und historischen Entwicklungen der Sanktion, diskutiert die Verfassungsmäßigkeit, prüft die kriminalpräventive Zweckmäßigkeit anhand von Rückfallstatistiken und hinterfragt die Notwendigkeit sowie das tatsächliche Anforderungsprofil für die betroffenen Jugendlichen.
C. Ausblick: Der Ausblick fasst zusammen, dass die Einführung des Warnschussarrestes eher symbolischen Charakter hat, anstatt empirisch fundierte Verbesserungen bei der Rückfallprävention zu erzielen, und plädiert stattdessen für einen Fokus auf bestehende erzieherische Maßnahmen.
Schlüsselwörter
Jugendarrest, Warnschussarrest, Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz, JGG, Kriminalprävention, Spezialprävention, Rückfallstatistik, Bewährungshilfe, Erziehungsgedanke, § 16a JGG, Rückwirkungsverbot, Jugendkriminalität, Sanktionsforschung, Strafvollzug
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Einführung und die rechtliche sowie pädagogische Sinnhaftigkeit des § 16a JGG, der den sogenannten Warnschussarrest in das deutsche Jugendstrafrecht eingeführt hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der kriminalpräventiven Wirksamkeit von Arrestmaßnahmen, der verfassungsrechtlichen Einordnung (Rückwirkungsverbot) und der Frage, ob der Warnschussarrest zur Resozialisierung beiträgt.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Arbeit geht der Frage nach, ob der Warnschussarrest eine geeignete Maßnahme ist, um Jugendkriminalität effektiv zu begegnen und die Jugendlichen zu einer straffreien Lebensführung zu bewegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin/der Autor nutzt eine rechtswissenschaftliche und kriminologische Analyse, die sich auf Gesetzestexte, die Gesetzesbegründung, aktuelle Rechtsprechung und empirische Rückfallstatistiken stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition und historische Herleitung, die Untersuchung der Zweckmäßigkeit (Kriminalprävention, Rückfall, Bewährung), die Prüfung der Notwendigkeit anhand des Anstiegs der Jugendkriminalität sowie eine kritische Würdigung der Lücke zwischen Anspruch und Realität.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Warnschussarrest, Jugendarrest, Jugendstrafrecht, Rückfallprävention und Erziehungsgedanke.
Warum wird der Warnschussarrest als "kriminalpolitischer Irrweg" kritisiert?
Die Kritik basiert darauf, dass der Jugendarrest empirisch gesehen kaum eine abschreckende Wirkung zeigt und die erzieherische Einwirkung im Arrestvollzug aufgrund mangelnder Kapazitäten und pädagogischer Konzepte oft nicht stattfindet.
Inwieweit spielt das Rückwirkungsverbot eine Rolle?
Es wird diskutiert, ob der Warnschussarrest auf Taten angewendet werden darf, die vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung begangen wurden, wobei die Arbeit die Rechtswidrigkeit solcher rückwirkenden Verhängungen aufgrund des Strafcharakters des Arrests betont.
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- Alexander Fritzsche (Author), 2015, Der Warnschussarrest im Jugendstrafrecht. Ist er eine geeignete Maßnahme gegen Jugendkriminalität?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/459022