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Öffentlich-rechtliche Verträge im öffentlichen Bereich. Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Besonderheiten

Title: Öffentlich-rechtliche Verträge im öffentlichen Bereich. Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Besonderheiten

Term Paper , 2019 , 16 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Silvio Gräning (Author)

Law - Public Law / Miscellaneous
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In der vorliegenden Arbeit soll der Verwaltungsvertrag vom privatrechtlichen Vertrag abgegrenzt werden.

Verwaltungsverträge stellen, neben dem Verwaltungsakt, die zweitwichtigste Handlungsform staatlicher Organe dar, weshalb zunächst eine kurze Definition dieser Vertragsart erfolgt.

Weiterhin sollen danach die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu privatrechtlichen Verträgen herausgearbeitet werden.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsklärung

2.1. Vertrag

2.2. Öffentlichrechtlichkeit

3. Vertragsarten im Verwaltungsrecht

3.1. Koordinationsrechtliche Verträge

3.2. Subordinationsrechtliche Verträge

3.2.1. Vergleichsvertrag § 55 VwVfG

3.2.2. Austauschvertrag § 56 VwVfG

4. Besonderheiten und Unterschiede zu privatrechtlichen Verträgen

5. Gemeinsamkeiten mit privatrechtlichen Verträgen

6. Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht den öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvertrag als Handlungsform des Staates, arbeitet dessen rechtliche Abgrenzung zu privatrechtlichen Verträgen heraus und analysiert die spezifischen Voraussetzungen sowie Regelungen für verschiedene Vertragsarten im deutschen Verwaltungsrecht.

  • Rechtliche Einordnung und Dogmatik des Verwaltungsvertrags
  • Abgrenzung zwischen koordinationsrechtlichen und subordinationsrechtlichen Verträgen
  • Detaillierte Analyse von Vergleichs- und Austauschverträgen
  • Gegenüberstellung von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vertragsstrukturen
  • Bedeutung der Schriftform und Nichtigkeitsgründe im Verwaltungsrecht

Auszug aus dem Buch

3.2.1. Vergleichsvertrag § 55 VwVfG

Der Vergleichsvertrag beseitigt eine bestehende und ungewisse Rechtslage durch gegenseitiges Nachgeben. Er kann geschlossen werden, wenn die Behörde, bei sachverständiger Würdigung der bestehenden Rechtslage oder des Sachverhalts, eine Ungewissheit feststellt, für deren Beseitigung die Behörde einen Vergleichsschluss als zweckmäßig erachtet.

Die Norm wurde nach den Vorbildern des § 106 VwGO und des § 779 BGB geschaffen. Sie bildet das materiell-rechtliche Gegenstück zum verwaltungsprozessrechtlichen Vergleich nach § 106 VwGO, und setzt ein subordinationsrechtliches Rechtsverhältnis voraus.

Der Zweck des Vergleichsvertrages ist die Herbeiführung einer Lösung durch gegenseitiges Nachgeben für Fälle, in denen eine mögliche Regelung durch Verwaltungsakt nur mit erheblichem Aufwand für die tatsächliche und rechtliche Sachverhaltsaufklärung verbunden wäre.

Vergleichen sich die Streitparteien vor dem Verwaltungsgericht nach § 106 VwGO, liegt darin in der Regel grundsätzlich ein Vergleichsvertrag, dem eine Doppelnatur inhärent ist. Er ist sowohl Prozesshandlung nach den Regelungen des Prozessrechts, welche zur Prozessbeendigung führt, als auch materiell-rechtlicher Vertrag nach den Regelungen des VwVfG, welcher zur Streitbeendigung führt.

Ist der materiell-rechtliche Vertrag unwirksam, ergibt sich gleichzeitig eine prozessuale Wirkungslosigkeit, die wiederum die in § 106 VwGO genannte Vergleichsrechtsfolge der Beendigung des Prozesses verhindert.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die historische Skepsis gegenüber dem Verwaltungsvertrag ein und beleuchtet die moderne Entwicklung hin zu einer gleichberechtigten Handlungsform zwischen Staat und Bürger.

2. Begriffsklärung: Hier werden die grundlegenden Definitionen des Begriffs Vertrag sowie das Kriterium der Öffentlichrechtlichkeit zur Einordnung des Verwaltungsvertrags erläutert.

3. Vertragsarten im Verwaltungsrecht: Dieses Kapitel klassifiziert koordinations- und subordinationsrechtliche Verträge und analysiert deren spezifische Unterformen, insbesondere den Vergleichs- und den Austauschvertrag.

4. Besonderheiten und Unterschiede zu privatrechtlichen Verträgen: Hier werden die divergienden Prinzipien, wie das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Zivilrecht gegenüber den öffentlich-rechtlichen Anforderungen, gegenübergestellt.

5. Gemeinsamkeiten mit privatrechtlichen Verträgen: Das Kapitel arbeitet heraus, inwiefern zivilrechtliche Grundsätze, wie etwa das Erfordernis übereinstimmender Willenserklärungen, subsidiär auf Verwaltungsverträge Anwendung finden.

6. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Würdigung der aktuellen Bedeutung des Verwaltungsvertrags und identifiziert Bereiche, in denen zukünftig eine stärkere gerichtliche Klärung notwendig sein wird.

Schlüsselwörter

Verwaltungsvertrag, VwVfG, Öffentliches Recht, Subordinationsvertrag, Koordinationsvertrag, Vergleichsvertrag, Austauschvertrag, Verwaltungsakt, Privatautonomie, Rechtsverhältnis, Rechtsweg, Vertragsabschluss, Schriftform, Nichtigkeit, Hoheitsrecht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und Systematik des Verwaltungsvertrags im deutschen Verwaltungsrecht sowie dessen Abgrenzung zum Privatrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind die Typologie der Verträge (koordinations- und subordinationsrechtlich), die Wirksamkeitsvoraussetzungen und die Abgrenzung von privatrechtlichen Verträgen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel der Arbeit ist es, die Besonderheiten öffentlich-rechtlicher Verträge herauszuarbeiten, Gemeinsamkeiten mit dem Zivilrecht aufzuzeigen und die rechtliche Einordnung dieser Handlungsform der Verwaltung zu klären.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, indem sie gesetzliche Bestimmungen des VwVfG und BGB auslegt sowie herrschende Lehrmeinungen und gerichtliche Rechtsprechung analysiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil behandelt die detaillierte Klassifizierung der Verwaltungsverträge, die Anforderungen an deren Wirksamkeit und die rechtlichen Unterschiede zum Privatrecht, inklusive strafrechtlicher Risiken.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Verwaltungsvertrag, VwVfG, Subordinations- und Koordinationsvertrag, Vergleichsvertrag und Rechtsverhältnis charakterisiert.

Was unterscheidet den Austauschvertrag von einem gewöhnlichen Verwaltungsvertrag?

Der Austauschvertrag (§ 56 VwVfG) ist ein subordinationsrechtlicher Vertrag, bei dem sich eine Partei gegenüber der Behörde zu einer Gegenleistung für einen Verwaltungsakt oder eine behördliche Leistung verpflichtet, was strengen Anforderungen an den Sachzusammenhang unterliegt.

Warum ist das Schriftformerfordernis für Verwaltungsverträge so bedeutsam?

Die Schriftform dient als Warn- und Beweisfunktion zur Sicherheit im Rechtsverkehr. Ein Verstoß hiergegen führt gemäß § 59 VwVfG in Verbindung mit § 125 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags.

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Details

Title
Öffentlich-rechtliche Verträge im öffentlichen Bereich. Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Besonderheiten
College
University of Applied Sciences Stuttgart
Grade
2,0
Author
Silvio Gräning (Author)
Publication Year
2019
Pages
16
Catalog Number
V459807
ISBN (eBook)
9783668905511
ISBN (Book)
9783668905528
Language
German
Tags
Vertragsgestaltung Verwaltungsvertrag öffentlich-rechtlicher Vertrag öffentliches Recht Subordinationsverträge Kooperationsverträge
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Silvio Gräning (Author), 2019, Öffentlich-rechtliche Verträge im öffentlichen Bereich. Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Besonderheiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/459807
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