Alternsgerechte Infrastrukturen in deutschen Kommunen. Wie Kommunen den demografischen Wandel erfolgreich bewältigen


Fachbuch, 2019

84 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis II

Einleitung

1 Theoretischer Hintergrund
1.1 Demografische Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft
1.2 Verantwortung der Kommunen
1.3 Sozialraumorientierung
1.4 Alternsgerechte Strukturen in der Kommune

2 Untersuchungsmethodik
2.1 Sozialraumanalyse
2.2 Ergänzende Methoden der Sozialraumanalyse

3 Darstellung der Ergebnisse
3.1 Physische und bauliche Strukturen
3.2 Sozio-ökonomische Strukturen
3.3 Sozial-infrastrukturelle Potenziale
3.4 Individuelle Nutzungsmuster im öffentlichen Raum
3.5 Bedarfe der Zielgruppe

4 Handlungsempfehlungen an die Kommune
4.1 Individuelle Empfehlungen
4.2 Allgemeine Empfehlungen

5 Diskussion der Ergebnisse

6 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Pflegebedürftige 2007 bis 2030 (Status-Quo-Szenario)

Abbildung 2 Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil Kannenstieg von 1999 bis 2016

Abbildung 3 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz im Stadtteil Kannenstieg nach ausgewählten Altersgruppen

Einleitung

Die Folgen des demografischen Wandels lassen sich, genau wie in anderen europäischen Gesellschaften, auch in Deutschland erkennen. Bedingt durch diesen Wandel ändert sich die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung dahingehend, dass ein Rückgang der Anzahl jüngerer Menschen und ein zeitgleicher Anstieg der Altersgruppe der Älteren zu verzeichnen sind (Fuchs & Weyh, 2013, S. 1048). Das mit ansteigendem Alter wachsende Risiko für Multimorbidität und der damit einhergehend gesteigerte Bedarf an professionellen Unterstützungsmaßnahmen lassen darauf schließen, dass mit steigendem Durchschnittsalter in einer Bevölkerung ein erhöhter Bedarf an Pflegepersonal einhergeht. Laut Prognosen wird sich die Anzahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland im Vergleich zum Jahr 2007 bis zum Jahr 2030 verdoppeln und damit auf eine Zahl von 3,37 Millionen Menschen ansteigen (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2010, S. 29). Die Abnahme der Personengruppe im erwerbsfähigen Alter und damit an potenziellen Pflegenden, sowohl familiär als auch professionell, stellt sich dieser Entwicklung entgegen. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern wirkt sich der demografische Wandel in hohem Maße auf die Altersstruktur der Bevölkerung aus (Fuchs & Weyh, 2013, S. 1048).

Der Großteil aller älteren Menschen wünscht sich, trotz Pflegebedarf, die Zeit im Alter in der eigenen Häuslichkeit und im vertrauten Wohnumfeld verbringen zu können. Durch die beschriebenen gesellschaftlichen Entwicklungen stehen nun die Kommunen in der Verantwortung, bedarfsgerechte Rahmenbedingungen in den Lebensräumen zu schaffen, um diesem Bedürfnis nachzukommen (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2017, S. IV). Neben der Erfüllung dieses Wunsches bietet der Ausbau alternsgerechter Strukturen in der Kommune weitere Vorteile. So erwirken bedarfsgerecht gestaltete Versorgungsstrukturen im ambulanten medizinischen sowie pflegerischen Bereich einen geringeren Bedarf an stationären Pflegeplätzen. Weiterhin liegen Kosten für Präventionsmaßnahmen weit unter der Summe der Folgekosten, die durch eintretende Pflegebedürftigkeit entstehen können (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 18).

Ziel dieser Arbeit besteht darin zu ermitteln, welche Voraussetzungen hinsichtlich der kommunalen Infrastruktur gegeben sein müssen, um ein für die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren bedarfsgerechtes Umfeld zu schaffen. Anschließend gilt es zu untersuchen inwiefern diese Bedingungen innerhalb des Stadtteils Kannenstieg in Magdeburg bestehen und welche Handlungsbedarfe laut Ansichten der Zielgruppe existieren. Aufgrund der Aktualität des demografischen Wandels und seiner Folgen liegt bereits ein umfangreicher Bestand an Literatur bezüglich dieses Themas vor. Eine kleinräumige Sozialraumanalyse für den Stadtteil Kannenstieg in Magdeburg und damit eine umfassende Übersicht über die dort existierenden Versorgungsstrukturen existiert dahingegen bisher nicht. Mit Hilfe der folgenden Bachelorarbeit wird eine Untersuchung des besagten Sozialraums durchgeführt, welche die Beschaffenheit der Rahmenbedingungen vor Ort auf deren Alternsgerechtigkeit prüft und einen Überblick über im Quartier existierende Unterstützungsnetzwerke gibt.

Im Rahmen dieser Arbeit werden zu Beginn Einblicke in den theoretischen Hintergrund dieses Sachverhaltes gegeben. Dabei wird sowohl der demografische Wandel und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaftsstruktur konkret beleuchtet, als auch die damit einhergehende Verantwortung der Kommune hinsichtlich der Schaffung alternsgerechter Infrastrukturen vor Ort dargestellt. Weiterhin werden die Hintergründe sowohl der Sozialraumorientierung, als auch des Aufbaus von Versorgungsstrukturen innerhalb der Kommune aufgezeigt. Anschließend erfolgt die Beschreibung der Untersuchungsmethodik, welche aus der Durchführung einer Sozialraumanalyse besteht. Neben dem Vorgehen hinsichtlich der Erfassung der physischen und baulichen sowie sozio-ökonomischen Strukturen im Sozialraum werden auch die Vorgehensweisen der Beschreibung der sozial-infrastrukturellen Potenziale sowie der individuellen Nutzungsmuster des öffentlichen Raums erläutert. Als ergänzende Methoden zur Gewinnung von informellen Informationen bezüglich des Sozialraums und seiner Bewohnerinnen und Bewohner werden sowohl die Nadelmethode, die Befragung einer Schlüsselperson des Stadtteils, als auch die Nutzung einer individuellen Infrastrukturtabelle angewendet. Die genauere Beschreibung dieser Untersuchungsmethoden erfolgt im weiteren Verlauf der Arbeit. Die resultierenden Ergebnisse werden anschließend im Rahmen der Ergebnisdarstellung aufgezeigt. Der letzte Abschnitt der Arbeit besteht aus Handlungsempfehlungen an die Kommune, die aus den gewonnenen Erkenntnissen resultieren, sowie einer abschließenden Diskussion der Ergebnisse der gesamten Arbeit. Abschließend erfolgt eine kurze Zusammenfassung des gesamten Inhaltes dieser Bachelorarbeit.

1 Theoretischer Hintergrund

Im folgenden Kapitel wird auf die theoretischen Hintergründe zum Konsens der Arbeit eingegangen. Hierbei werden die Themenbereiche des demografischen Wandels und der Sozialraumorientierung berücksichtigt. Weiterhin werden Überlegungen sowie Empfehlungen für alternsgerechte kommunale Versorgungskonzepte dargestellt und das Thema kommunale Verantwortung aufgegriffen.

1.1 Demografische Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft

Wie in den meisten europäischen Gesellschaften führt der demografische Wandel auch in Deutschland zu einer Veränderung der Bevölkerungsstruktur (Fendrich, Hoffmann, Siewert & van den Berg, 2010, S. 479). Verschiedene Faktoren, wie beispielsweise die seit der deutschen Wiedervereinigung rückläufigen Geburtenraten und die Abwanderung vor allem der jüngeren Generationen, bedingen einen Anstieg des sowohl relativen, als auch absoluten Anteils älterer Personen an der deutschen Gesamtbevölkerung (Fuchs & Weyh, 2013, S. 1048). Zeitgleich führen optimierte Rahmenbedingungen, wie der medizinisch-technische Fortschritt oder die allgemein verbesserten Lebensbedingungen in Deutschland zu einer ansteigenden Lebenserwartung der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Punkt begünstigt die vergleichsweise schnelle Alterung der Bevölkerung zusätzlich (Fendrich et al., 2010, S. 479).

In Zahlen verdeutlicht bedeutet dies einen Rückgang der deutschen Bevölkerung bis zum Jahr 2030 auf eine Anzahl von 77 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Dieser Wert entspricht einer Schrumpfung der Gesamtbevölkerung um 5,7 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2011, S. 8). Der deutlichste Bevölkerungsrückgang lässt sich in der Personengruppe der unter 20-Jährigen bemerken. Diese Bevölkerungsgruppe wird bis zum Jahr 2030 um voraussichtlich 17 Prozent schrumpfen und somit lediglich eine Anzahl von 12,9 Millionen darstellen. Gleichzeitig wird die Gruppe der Personen im erwerbsfähigen Alter, zwischen 20 und 65 Jahren, um 15 Prozent abnehmen. Lediglich die Altersgruppe der Seniorinnen und Senioren über 65 Jahren wird eine Zunahme von rund einem Drittel erfahren und vom Jahr 2008 bis zum Jahr 2030 von 16,7 Millionen auf 22,3 Millionen Menschen ansteigen (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2011, S. 8). Laut dieser Prognose wird sich die deutsche Bevölkerung im Jahr 2030 voraussichtlich zu 29 Prozent aus der Gruppe der Älteren sowie Hochaltrigen zusammensetzen (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2011, S. 23 f.). Die Personen im erwerbsfähigem Alter, die im Jahr 2008 noch einen Anteil von 61 Prozent an der Gesamtbevölkerung einnahmen, werden sich im Jahr 2030 lediglich einen Wert von 54 Prozent belaufen. Auch das verzögerte gesetzliche Renteneintrittsalter auf 67 Jahre dämpft diese Entwicklung nur leicht und führt zu einem Anteil dieser Bevölkerungsgruppe auf 58 Prozent. Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren werden laut diesen Prognosen im Jahr 2030 einen Anteil von 17 Prozent an der Gesamtbevölkerung einnehmen (ebenda). Anhand dieser Daten wird das Ausmaß der Veränderung der Bevölkerungsstruktur ersichtlich. Die Ausprägung, mit der die Änderung der Altersstruktur der Bevölkerung voranschreitet, unterscheidet sich jedoch gravierend zwischen den westlichen und östlichen Bundesländern sowie den Stadtstaaten. In Sachsen-Anhalt entspricht der Bevölkerungsrückgang einem Wert von minus 21,2 Prozent, was innerhalb der östlichen Bundesländer, deren Werte zwischen minus 10,5 und minus 21,2 Prozent liegen, die stärkste Schrumpfung darstellt (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2011, S. 21). In den westlichen Bundesländern lässt sich, genau wie in den Stadtstaaten, ein weit weniger stark ausgeprägter Trend erkennen. Hier liegen die Werte zwischen plus 4,6 und minus 6,9 Prozent. Einzig das Saarland liegt mit einem voraussichtlichen Bevölkerungsrückgang von minus 13,8 Prozent im Bereich der Werte der östlichen Bundesländer (ebenda). Anhand dieser Entwicklungen lässt sich die Relevanz dieses Problems, vorrangig in den östlichen Ländern und speziell im Land Sachsen-Anhalt, erkennen.

Mit Hilfe des so genannten Altenquotienten, welcher das Verhältnis der Personen im Rentenalter zu der Personengruppe der Menschen im erwerbsfähigen Alter abbildet, lässt sich die Änderung der Altersstruktur innerhalb der Bevölkerung darstellen. Im Jahr 2008 kamen noch 34 Rentnerinnen und Rentner auf 100 erwerbsfähige Personen, was einer Altenquote von 34 entspricht. Im Jahr 2030 wird dieser Wert voraussichtlich auf 53 ansteigen (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2011, S. 26). Auch hier lassen sich Unterschiede zwischen den östlichen sowie den westlichen Bundesländern und den Stadtstaaten erkennen. Die Altenquoten der westlichen Länder sowie der Stadtstaaten liegen im Bereich von 38 bis 58 Jahren. Innerhalb der östlichen Bundesländer befinden sich diese Werte im Bereich von 65 bis 71 Jahren. Auch hier liegt das Land Sachsen-Anhalt an der Spitze (ebenda). Diese Prognosen zeigen zusätzlich die Relevanz der Folgen des demografischen Wandels, vor allem in Sachsen-Anhalt, auf.

Mit zunehmendem Alter steigt gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit für eine eintretende Pflegebedürftigkeit und die damit einhergehende Notwendigkeit, Hilfen durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch nehmen zu müssen (Fendrich et al., 2010, s. 479). Zusätzlich bedingt die Alterung der Bevölkerung eine Zunahme der Fallzahlen von altersassoziierten und chronischen Erkrankungen sowie eine steigende Multimorbidität. Aus diesen Veränderungen resultiert eine steigende Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen, welche das Gesundheitssystem langfristig vor neue Herausforderungen stellt (ebenda). Diesem zukünftig steigenden Bedarf an Unterstützungsleistungen steht allerdings die prozentuale Abnahme von Personen im erwerbsfähigen Alter an der Gesamtbevölkerung entgegen. Der Mangel an potenziellen Arbeitskräften wirkt sich insbesondere auf den Bereich der Pflege und die damit zusammenhängenden Arbeitsfelder aus (Fuchs & Weyh, 2013, S. 1048). In Folge des demografischen Wandels entsteht folglich ein ungünstiges Verhältnis von möglichen Pflegenden zu Pflegebedürftigen. Der Bedarf an Pflegepersonal wird von zwei Faktoren beeinflusst. Sie setzen sich aus der Anzahl der pflegebedürftigen Personen und den Versorgungsanteilen, die jeweils durch professionelle Pflegekräfte und Pflege durch Angehörige geleistet werden, zusammen (Nowossadeck, 2013, S. 1040). Die Änderung der Bevölkerungsstruktur wirkt sich jedoch in ähnlichem Ausmaß auch auf die Pflege bedürftiger Personen durch das familiäre oder soziale Umfeld aus (Fuchs & Weyh, 2013, S. 1048).

Mit 85 Prozent lebt der Großteil der über 85-Jährigen heutzutage im eigenen Haushalt. Auch über 70 Prozent der Pflegebedürftigen wird es mit Hilfe der Unterstützung durch ambulante Pflegedienste oder Angehörige ermöglicht, ein Leben in der eigenen Häuslichkeit zu führen (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2017, S. V). Der Anteil an Älteren, die durch pflegende Angehörige unterstützt werden, verhält sich in den letzten Jahren rückläufig. Daraus folgt, dass immer mehr Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden müssen. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren weiter fortsetzen (Nowossadeck, 2013, S. 1044). In ganz Deutschland stieg der Anteil an vollstationären Betreuungen von 1999 bis zum Jahr 2007 von 28 auf 31 Prozent an. Die Anzahl der Personen, die ausschließlich durch Familienangehörige betreut werden, verringerte sich dahingegen in dieser Zeitspanne von 51 auf 46 Prozent (ebenda). Dieser Trend lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen. Beispielsweise steigt durch die wachsende Anzahl an Hochaltrigen der Pflegeaufwand, sodass eine qualitative Pflege ausschließlich durch Professionelle gewährleistet werden kann (Nowossadeck, 2013, S. 1044). Ein weiterer Grund für das rückläufige Potential pflegender Angehöriger besteht aus der sich komplizierter gestaltenden Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Auch heute noch wird ein Großteil der Pflege durch Angehörige von weiblichen Familienmitgliedern übernommen. Durch den anhaltenden Trend zur Berufstätigkeit der Frauen gestaltet sich die gleichzeitige Pflege von Angehörigen immer schwieriger (ebenda).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Pflegebedürftige 2007 bis 2030 (Status-Quo-Szenario) (entnommen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2010, S. 29)

Laut Prognosen wird die Anzahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf 3,37 Millionen ansteigen. Dies Entspricht einer Zunahme im Verhältnis zum Jahr 2007 um 50 Prozent. In Sachsen-Anhalt wird die Anzahl der Pflegebedürftigen in diesem Zeitraum voraussichtlich um 45,3 Prozent, von 81.000 auf 117.000 Menschen, zunehmen (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2010, S. 29). Anhand der folgenden Abbildung werden diese Zahlen sowie die Werte der restlichen Bundesländer genauer dargestellt.

Dieser Anstieg an Pflegebedürftigen lässt die Frage aufkommen, mit welchen Ressourcen diese hilfebedürftigen Menschen zukünftig versorgt werden sollen. Noch im Jahr 2015 werden mit 72,6 Prozent die Mehrheit der Pflegebedürftigen in der eignen Häuslichkeit betreut (Statistisches Bundesamt, 2018). Dies geschieht überwiegend mit Hilfe der Pflege durch Angehörige, bei knapp einem Viertel aller Pflegebedürftigen ist ein ambulanter Pflegedienst für die Unterstützung zuständig. Der Anteil der stationär versorgten Personen an den Pflegebedürftigen liegt bei einem Wert von 27,3 Prozent (ebenda). Die durch die bereits geschilderten Gründe abnehmende Bereitschaft der Angehörigen zur Pflege ihrer Verwandten, lässt vermuten, dass dieser Anteil in Zukunft steigen wird.

1.2 Verantwortung der Kommunen

Besonders stark trifft der demografische Wandel die ländlichen und strukturschwachen Regionen der östlichen Bundesländer, hier bestehen bereits Versorgungsengpässe. Auch die subjektiven Einschätzungen der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Regionen bewerten ihren Zugang zur medizinischen Versorgung als unzureichend (Fendrich et al., 2010, S. 480). Um auch in Zukunft allen Bürgerinnen und Bürgern eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung garantieren zu können, egal in welcher Region sie ansässig sind, müssen innovative Wege gegangen werden. Es ist notwendig die bestehenden Ressourcen effektiv einzusetzen und neue, flexible und bedarfsorientierte Versorgungskonzepte in den Kommunen zu etablieren (ebenda). Ziele der Medizin müssen neu definiert werden und nach den Ansätzen der Gesundheitsförderung ausgerichtet werden. Besonders sollten dabei die Lebensqualität des Einzelnen sowie die Möglichkeit zur selbstbestimmten Lebensführung und der gesellschaftlichen Teilhabe berücksichtigt werden (Fendrich et al., 2010, S. 481).

Aufgrund der durch den demografischen Wandel bedingten gesellschaftsstrukturellen Veränderungen ist eine Übernahme von Verantwortung in höherem Maße seitens der Kommunen erforderlich. Hierbei soll kein radikaler Wandel des Systems angestrebt, sondern vielmehr eine Weiterentwicklung bestehender Strukturen erwirkt werden (Klie, 2018, S. 37 f.). Die Möglichkeit, dass das Risiko der eintretenden Pflegebedürftigkeit über die Sozialversicherungen abgedeckt wird, soll hierbei weiterverfolgt werden. Ein geeignetes Kooperationsmodell von Krankenkassen und Kommunen kann als eine passende Voraussetzung dienen, um älteren Menschen trotz Unterstützungsbedarf ein Leben in Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen (Klie, 2018, S. 38). Beide Akteursgruppen können im Rahmen einer Kooperation ihre jeweiligen Schwächen, beispielsweise der fehlende Ortsbezug der Krankenkassen oder die unterschiedlich ausgeprägten finanziellen Möglichkeiten und damit einem begrenzten Handlungsspielraum der Kommunen, mit ihren spezifischen Ressourcen ausgleichen. Stärken der Sozialversicherungen liegen insbesondere in den überwiegend regional einheitlich gestalteten Verfahren, Leistungen und der Qualitätssicherung. Seitens der Kommunen bestehen die Ressourcen vor allem hinsichtlich der ortsbezogenen Planung, Gestaltung und Organisation verschiedener Hilfsangebote (Klie, 2018, S. 38). Aus einer erfolgreichen Kooperation beider Akteure kann eine Verknüpfung der infrastrukturellen Rolle der Kommunen, beispielsweise seitens der Bebauungs- sowie Verkehrsplanung, mit einer kommunalen Pflegestrukturplanung kombiniert werden (ebenda).

Die Kommunen tragen die Verantwortung für die Eingebundenheit älterer Bürgerinnen und Bürger in ihren sozialen Nahraum. Vor allem die Ermöglichung und anschließende Verstetigung nachbarschaftlicher Hilfen von und für ältere Menschen stellt eine wesentliche Voraussetzung für den Verbleib im vertrauten Wohnumfeld im Alter dar. Das Bestehen einer sorgenden Gemeinschaft durch Nachbarinnen und Nachbarn, Freundeskreise und verschiedene Formen des Engagements, tragen maßgeblich zu einem selbstbestimmten Alltag der Seniorinnen und Senioren bei (Klie, 2018, S. 38). Vor allem älteren Personen, deren familiäre Bezugspersonen in weiterer Entfernung leben oder welche keine Familie gegründet haben, kommt solch ein gut koordinierter Hilfe-Mix zwischen professioneller und ehrenamtlicher Unterstützung zu Gute.

1.3 Sozialraumorientierung

Der Begriff Sozialraum setzt sich aus den beiden Wörtern „Sozial“ und „Raum“ zusammen und beschreibt den Zusammenhang zwischen den Lebenslagen sowie sozialen Situationen seiner Bewohnerinnen und Bewohner und den vor Ort vorzufindenden räumlichen Gegebenheiten (Urban & Weiser, 2006, S. 23). Zwischen diesen beiden Begriffen besteht eine Wechselwirkung, die räumlichen Gegebenheiten werden vom sozialen Umfeld geprägt und andersherum prägt der Raum das soziale Leben in ihm. Ein Sozialraum entsteht nicht zwangsläufig allein durch die räumliche Nähe der Bewohnerschaft, vielmehr ist es dafür erforderlich, dass die Bürgerinnen und Bürger in gewisse Formen der Interaktion und Kommunikation miteinander treten (Urban & Weiser, 2006, S. 23 f.). Die grundlegende Übereinstimmung hinsichtlich der kulturellen Einstellung innerhalb der Bewohnerschaft eines Stadtteils kann passende Voraussetzungen für die Entstehung lebendiger Nachbarschaften schaffen.

Die Sozialraumanalyse stellt nach Urban und Weiser ein wissenschaftliches Verfahren dar, bei welchem nach festgelegten Kriterien ausgewählte Sozialräume anhand spezieller Merkmale identifiziert, beschrieben sowie abgebildet werden (Urban & Weiser, 2006, S. 34). Je nach Kontext und Zusammenhang der Analyse der Sozialstruktur eines festgelegten Raumes kann die Auffassung des Begriffs Sozialraumanalyse stark variieren (Urban & Weiser, 2006, S. 32). Das Verfahren der Analyse sozialer Räume dient neben der Beschreibung und Klassifikation von festgelegten Gebieten weiterhin der Identifizierung bestimmter Merkmale innerhalb dieser Räume (Urban & Weiser, 2006, S. 33). Die anschließenden Ergebnisse kommen sowohl innerhalb der Sozial- und Raumplanung, als auch bei der Initiierung und Durchführung von Projekten zur Anwendung. Die Resultate von Sozialraumanalysen stellen damit wesentliche Voraussetzungen für qualitatives Arbeiten in diesen Bereichen dar (ebenda). Eine Sozialraumanalyse eignet sich weiterhin, um soziale Räume mit Hilfe partizipativer Methoden zielgruppenspezifisch zu analysieren (Urban & Weiser, 2006, S. 39). Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Untersuchung der Wahrnehmung und Nutzung öffentlicher Orte durch Seniorinnen und Senioren erfolgen.

Im Rahmen der Untersuchung eines Sozialraums im Hinblick auf die Zielgruppe der Älteren gilt es eine angepasste Betrachtungsweise der Analyse zu verfolgen. Neben den veränderten Bedürfnissen bezüglich des Wohnraums ist es weiterhin relevant das Gebiet hinsichtlich seiner Barrierefreiheit zu betrachten (Riege & Schubert, 2005, S. 29). Gleichzeitig spielen vor Ort vorhandene soziale Netzwerke eine entscheidende Rolle für ein erfülltes Leben der älteren Bürgerinnen und Bürger. Dementsprechend zielen die Sozialraumanalysen in diesem Bereich vorrangig auf die sozialen Dimensionen bezüglich des Wohnens und des Umfeldes ab. Besonders relevant sind dabei deren emotionale Qualität sowie soziale Netzwerke innerhalb des Sozialraums (ebenda). Im sozialen sowie gesundheitspolitischen Sektor erfolgt in den letzten Jahren eine Umorientierung, welche sich auf die Reduzierung der Betreuung in stationären Pflegeeinrichtungen und auf die stärkere Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens in der eigenen Häuslichkeit im vertrauten Wohnumfeld bezieht (Riege & Schubert, 2005, S. 29). Ein Indiz für die Ausprägung dieser Entwicklung im Sozialraum stellt unter anderem der Ausbau ambulanter Versorgungs- und Pflegedienste dar. Diese bilden zusätzlich die Voraussetzung, um eine Entwicklung hin zu einem längeren Leben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen (Riege & Schubert, 2005, S. 29).

Einerseits werden zur Beurteilung des Sozialraums quantitative Daten bezüglich des Gebietes gesammelt, um einen Überblick über vorhandene Versorgungsstrukturen und deren Ausbau zu erhalten (Riege & Schubert, 2005, S. 29). Im Themenbereich der Älteren und Hilfebedürftigen ist es allerdings von noch größerem Belang, qualitative Informationen hinsichtlich des Quartiers zu erheben. Diese informellen Daten bezüglich Aspekten wie Vertrautheit, Selbstbestimmtheit und dem Zusammenwirken der Nachbarschaft können nicht mit Hilfe amtlicher Statistiken oder offizieller Daten erhalten werden. Hierfür ist es erforderlich partizipative Methoden zu verwenden, gezielte Interviews mit Schlüsselpersonen und Vertretungen der Bewohnerschaft zu führen sowie den Sozialraum mit Hilfe von Begehungen und begleitender Beobachtung zu erkunden (ebenda). Diese sozialen Komponenten des Zusammenlebens im Stadtteil beeinflussen die Wohnqualität weit mehr als baulich-technische Aspekte. Mit Hilfe sorgender Gemeinschaften und sozialer Unterstützungsnetzwerke kann es Älteren ermöglicht werden erst zu einem späteren Zeitpunkt oder überhaupt nicht in eine stationäre Einrichtung umsiedeln zu müssen.

1.4 Alternsgerechte Strukturen in der Kommune

Die Umsetzung des Ziels, älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer eigenen Häuslichkeit im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen, bedarf einer Vielzahl entsprechender Rahmenbedingungen bezüglich unterschiedlicher Infrastrukturbereiche. Im Folgenden wird auf diese Voraussetzungen und entsprechende Ansätze eingegangen.

1.4.1 Medizinische Versorgung der Bevölkerung

Die bereits erläuterten Folgen des demografischen Wandels, welche sich nicht nur in der Alterung der Bevölkerung zeigen, sondern auch den Mangel an fachlich kompetentem Pflegepersonal verstärken, fordern eine Modernisierung vorhandener Versorgungsformen. Anhand der Daten der „Study of Health in Pomerania“, welche sich auf eine bevölkerungsbasierte Kohorte stützt, wird erkenntlich, dass mit ansteigendem Alter der Menschen die Inanspruchnahme der hausärztlichen Leistungen steigt (Hoffmann & Van den Berg, 2012, S. 93). Eine ambulante Versorgung durch Hausärzte in Wohnortnähe stellt besonders für multimorbide und weniger mobile Personen eine erhöhte Relevanz dar. Die Indikatoren für den Bedarf an ambulanter Versorgung setzen sich sowohl aus der Anzahl der Patientinnen und Patienten, als auch aus der Inanspruchnahme der medizinischen Leistungen durch die Gesamtbevölkerung zusammen (Hoffmann & Van den Berg, 2012, S. 93). Im Rahmen des demografischen Wandels ist demnach von einem erhöhten Bedarf an hausärztlichen Versorgungsangeboten im nahen Wohnumfeld auszugehen. Die individuelle Versorgungsqualität in der Region ist weiterhin abhängig von den Rahmenbedingungen vor Ort und vor allem von der Anzahl sowie geografischen Verteilung der dort ansässigen Akteurinnen und Akteuren. Die Erreichbarkeit, Qualifikation und Kapazität dieser Leistungserbringenden stellen dabei die wichtigsten Voraussetzungen dar (Hoffmann & Van den Berg, 2012, S. 102).

Die medizinische Versorgung der Bevölkerung stützt sich auf drei infrastrukturelle Säulen. Diese bestehen aus der ambulanten Versorgung durch Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, der stationären Versorgung durch Krankenhäuser und Angeboten des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Libbe, 2012, S. 117). Der Bereich der öffentlichen Gesundheitsleistungen stellt einen finanziell sowie organisatorisch abgegrenzten Sektor dar und unterliegt damit einer systematischen Trennung von der medizinischen Versorgung (ebenda). Die ambulante medizinische Versorgung wird in erster Linie durch Praxen von niedergelassene Ärztinnen und Ärzten sichergestellt. Deren Niederlassung erfolgt durch die Erlaubnis des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen auf Grundlage deren Bedarfsprüfung und dem anschließenden Eintrag in das Verzeichnis der Vereinigung. Die ambulanten Ärztinnen und Ärzte dienen der Sicherung der flächendeckenden medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner im näheren Wohnumfeld (Libbe, 2012, S. 117 f.). Sie sind zuständig für die Betreuung der Patientinnen und Patienten durch Maßnahmen wie Diagnostik, Therapie und die Koordination anschließender diagnostischer, therapeutischer oder pflegerischer Behandlung. Weiterhin liegt ihre Zuständigkeit in der Dokumentation von stationären sowie ambulanten Behandlungsdaten der Patientinnen und Patienten sowie der Durchführung oder Vermittlung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen (ebenda). Die fachärztliche Versorgung konzentriert sich dahingegen auf die Behandlung spezifischer Erkrankungen. Krankenhäuser sorgen im Gegensatz dazu für die Bedarfsdeckung der stationären medizinischen Versorgung (Libbe, 2012, S. 118). Die Regelung des Angebotes an Krankenhäusern in einem Raum entsprechend des vorhandenen Bedarfes vor Ort stellt eine öffentliche Pflichtaufgabe dar und wird anhand des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes und der Landeskrankenhausgesetze der Länder geregelt (ebenda).

Um der medizinischen Unterversorgung in bestimmten Regionen entgegenzuwirken können seit 2007 auf Grundlage des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes flexible und bedarfsorientierte Lösungswege wahrgenommen werden. So ist es sowohl angestellten Krankenhaus-, als auch selbstständigen Vertragsärztinnen und -ärzten gestattet Zweigpraxen innerhalb unterversorgter Regionen zu bilden. Weiterhin existiert die Altersgrenze für Kassenärztinnen und -ärzte von 68 Jahren in nicht ausreichend versorgten Regionen nicht mehr (Hoffmann & Van den Berg, 2012, S. 99). Diese Punkte sind vor allem für ländliche und strukturschwache Regionen relevant. Ein weiteres Modell, welches Engpässe bezüglich der medizinischen Versorgung verhindern soll, stellt das AGnES-Konzept (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health-gestützte, Systematische Intervention) aus dem Jahr 2004 dar. Dieses stellt ein, in den alten Bundesländern angewendetes, Delegationsmodell im Bereich der ambulanten Versorgung dar. Hierbei erfolgt die Delegation von hausärztlichen Hausbesuchen auf speziell geschulte Mitarbeitende der Arztpraxen, oft Pflegepersonal oder medizinische Fachangestellte. Durch dieses Delegationsverfahren kann eine größere Anzahl an Patientinnen und Patienten versorgt werden (Hoffmann & Van den Berg, 2012, S. 99 f.). Auch das am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Modernisierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht neue Versorgungswege. So bestehen aufgrund dessen neue Rechtgrundlagen, die die Entstehung Medizinischer Versorgungszentren ermöglichen. In diesen Einrichtungen arbeiten verschiedene Leistungserbringende unter ärztlicher Leitung fachübergreifend zusammen. Es finden sich dort Vertragsärztinnen und -ärzte, angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie nicht ärztliche Leistungserbringende, wie Pflegedienste. Damit stellen diese eine neue, kombinierte Leistungsform der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung für die Bevölkerung dar (Bundeszentrale für politische Bildung, 2009 zit. n. Libbe, 2012, S. 119). Die Medizinischen Versorgungszentren ermöglichen eine geballte Versorgung bezüglich vielfältiger medizinischer Bereiche, wovon alle Bewohnenden im Einzugsgebiet profitieren. Von den genannten, innovativen Ansätzen profitieren vor allem strukturschwache Gebiete, in denen die Gefahr der medizinischen Unterversorgung der Einwohnerschaft besteht. Städtische Gebiete mit gut ausgebauten Infrastrukturen sind auf deren Anwendung in weniger hohem Maße angewiesen.

1.4.2 Integrierte Sozialplanung

Damit die umfassende Versorgung der Gesamtbevölkerung und speziell der älteren Personen gesichert werden kann, besteht die Aufgabe der kommunalen Sozialplanung darin, die vielfältigen Zielgruppen mit ihren Lebenswelten sowie die unterschiedlichen Fachbereiche der Verwaltung in die Sozialplanung zu integrieren (Bremstahler, Hensel, & Schubert, 2017, S. 62). Die Schwäche der einzelnen Planungsbereiche liegt bisher darin, dass jeder Sektor auf sein individuelles sozialpolitisches Feld fixiert ist und dabei nicht die gesamte Lebenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner betrachtet wird. So ist die Altenhilfeplanung beispielsweise ausschließlich für Angebote der Seniorenarbeit oder Handlungsfelder der Altenhilfe zuständig, wohingegen die Gesundheitsplanung davon abgespalten ist (Bremstahler, Hensel, & Schubert, 2017, S. 62 f.). Hier ist es erforderlich eine Zusammenarbeit der verschiedenen Planungsbereiche zu erwirken, sodass eine generationsübergreifende, integrierte Sozialplanung entstehen kann.

Die Aufgaben einer sozialraum- sowie gemeinwesenorientiert ausgerichteten Sozialplanung bestehen nicht nur in der Erfassung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, sondern auch in der Gestaltung der sozialen Lebensbedingungen im Quartier (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 19). So wird der Fokus der modernen Sozialplanung dahingehend erweitert, dass sich die Zielgruppe nicht wie bisher ausschließlich aus pflegebedürftigen Personen zusammensetzt, sondern auch die Bedürfnisse der Menschen mit einem erhöhten Risiko eines eintretenden Pflegebedarfs miteinbezogen werden. Zusätzlich sollen Personen profitieren, die beispielsweise im Rahmen der Pflege ihrer Angehörigen, Unterstützungsleistungen für Hilfebedürftige übernehmen. Dahingehend wird der Planungsprozess innerhalb der Sozialplanung auf den Ausbau von Infrastrukturen des Alltags sowie Präventions- beziehungsweise Unterstützungsleistungen vor und nach eintretender Pflegebedürftigkeit ausgeweitet. Auch die Stärkung der Potenziale der Selbsthilfe ist vorgesehen (ebenda). Das methodische Vorgehen einer integrierten Sozialplanung sieht die Koordinierung und anschließende Integration der fachplanerischen Aktivitäten innerhalb der Sozialräume in die Verwaltungsebenen vor. Daraus resultiert, dass eine Planung ausschließlich unter einem ganzheitlichen Ansatz und mit Beteiligung aller relevanten Verwaltungsbereiche, wie der Altenhilfe- und Bauleitplanung sowie der Verkehrsplanung, erfolgt (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 19). Für notwendige Abstimmungsprozesse hinsichtlich der Pflegeinfrastrukturplanung kann beispielsweise eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Als Arbeitsgrundlage empfiehlt sich die Erstellung integrierter Sozialplanungskonzepte für spezifische Gebiete, welche weiterhin als Grundlage für ein Quartiersmanagement dienen kann (ebenda). Im Rahmen einer integrierten Sozial- sowie Pflegeinfrastrukturplanung ist es erforderlich den Bürgerinnen und Bürgern einen hohen Grad an Partizipation zu ermöglichen (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 20). Zusätzlich ist es von Vorteil andere Akteurinnen und Akteure an der Planung zu beteiligen. Relevant in diesem Bereich sind unter anderem kostentragende Institutionen, Servicestellen oder Organisationen der Selbsthilfe (ebenda).

1.4.3 Pflegeinfrastrukturplanung

Die pflegerische Infrastrukturplanung stellt ein zentrales Element hinsichtlich der Gestaltung einer alterns- und pflegegerechten kommunalen Gestaltung dar. Allerdings ist es dafür nicht ausreichend lediglich eine bedarfsgerechte Anzahl an Plätzen in stationären Pflegeeinrichtungen zu schaffen (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 11). Die Verantwortung für die Initiierung einer leistungsfähigen, wirtschaftlichen und auf die Bevölkerungsanzahl abgestimmten pflegerischen Versorgungsstruktur liegt auf Seiten der Bundesländer (ebenda). Näheres wird über den §9 SGB XII durch das Landrecht entschieden. Die jeweiligen Landespflegegesetze bestimmen über die kommunalen Planungen sowie über die Höhe der Förderung für stationäre Pflegeeinrichtungen (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 11). Die Kommunen werden allerdings im § 8 Abs. 2 SGB XI dazu angehalten, durch Kooperationen mit anderen Akteurinnen und Akteuren eine leistungsstarke, regional gegliederte, wohnortsnahe sowie aufeinander abgestimmte pflegerische Versorgung sowohl im stationären als auch im ambulanten Sektor zu gewährleisten (ebenda).

Auch wenn die Schaffung einer kommunalen Pflegeinfrastruktur durch eine Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren beeinflusst wird, sieht der Deutsche Verein die Verantwortung auf Seiten der Kommunen (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 17). Diese verfügen hinsichtlich der Gestaltung einer wohnortnahen Pflegeinfrastruktur über unterschiedliche Handlungsebenen. Einen Bereich stellt die bereits erläuterte integrierte Sozialplanung dar. Weiterhin verfügen Kommunen über die notwenige Entscheidungsgewalt, vor allem auf der Verwaltungs- sowie Ratsebene, um eine qualitative lokale Pflegeinfrastruktur zu erschaffen (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 13). Dabei bildet die politische Entscheidung für eine aktive alternsgerechte Gestaltung des Sozialraums eine entscheidende Grundlage. Aufgrund dessen, dass im Sozialgesetzbuch XII sowie durch die Landespflegegesetze und den Bereich der Altenhilfe lediglich geringe inhaltliche Vorgaben für die Kommunen existieren, liegt in der Steuerung eine weitere Gestaltungsmöglichkeit (ebenda). Weiterhin ist die Initiierung von Angeboten eine relevante Voraussetzung für die Gestaltung einer kommunalen Pflegeinfrastruktur. Auch wenn innerhalb des Gebietes bereits Maßnahmen bestehen, empfiehlt sich eine aktive Kooperation der Kommune mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren. So können in Zusammenarbeit neue Angebote erschaffen oder diese passgenauer gestaltet werden (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 13). Hinsichtlich der Nachhaltigkeit empfiehlt es sich niedrigschwellige Beratungsangebote hinsichtlich einer selbstbestimmten Lebensweise der Seniorinnen und Senioren zu initiieren und deren Bekanntheitsgrad zu steigern (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 17 f.). Diese Beratungen können beispielsweise Themen wie Wohnraumanpassungen, Selbsthilfeangebote oder Möglichkeiten zu gesellschaftlichen Teilhabe umfassen. Weiterhin sollten Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe sowie Angebote, die aus ehrenamtlichen Engagement hervorgehen, initiiert und durch die Kommune unterstützt werden (ebenda).

Der Deutsche Verein gibt die Empfehlung lokale Kooperationen zu schaffen und deren Verbindlichkeit zu verstärken (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 26). Diese Kooperationen sowie die Bildung von Netzwerken innerhalb der pflegerelevanten Akteursgruppen sind existenziell wichtig für eine gelingende Pfleginfrastrukturplanung (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 25). Die Voraussetzung dafür besteht darin, dass engagierte, entscheidungsbefugte, fachlich zuständige sowie kompetente potenzielle Mitglieder innerhalb des Gebietes existieren. Die Kommunen können anschließend sowohl die Rolle der Initiatoren oder Förderer der Netzwerke einnehmen als auch als aktive Mitglieder beteiligt sein. Dadurch, dass die Kommunen in diesem Zusammenhang selbst als langfristige, verbindliche und motivierte Partner auftreten, bestehen günstige Grundlagen für eine langfristig angelegte Sozialplanung (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 25). Kooperationen benötigen starke Netzwerke, deren Ziel darin bestehen soll, einen Mehrwert für jede der beteiligten Akteursgruppen zu schaffen. Hierfür sind transparente Qualitätsstandards erforderlich (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 25 f.). Im Rahmen des Aufbaus eines neuen Netzwerkes können bereits bestehende als Good-Practice Beispiel verwendet werden oder sogar konzeptionell mit eingebunden werden. Empfehlung für integrierte Sozialplanung ist eine engere Kooperation zwischen den Kreisen, kreisfreien Städten und den Gemeinden (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 26). Diese ist vor allem im Bereich der Abstimmung der Sozialplanung der Gemeinden mit der, der kreisfreien Städte und den Kreisen sowie hinsichtlich der Zuständigkeit der Sozialplanung auf verschiedenen Ebenen relevant.

Ein Hindernis seitens der Kommunen liegt darin, trotz eines begrenzten Budgets sowohl die freiwilligen Leistungen als auch die im Ermessen der Kommunen stehenden Pflichtleistungen, beispielsweise die Altenhilfe laut § 71 SGB XII, zu finanzieren. Allerdings sollte in der Planung berücksichtigt werden, dass mögliche anfallende Folgekosten durch eintretende Pflegebedürftigkeit die Kosten von Präventionsleistungen übersteigen können (Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2011, S. 18). Präventionsorientierte Ansätze tragen zu einem positiv verlaufenden Pflegeverlauf bei und senken so die Folgekosten für die Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Auf Grund dessen empfiehlt sich eine präventionsorientierte Ausrichtung der Kommunalpolitik.

1.4.4 Alternsgerechte Quartiersentwicklung

Aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung und den damit einhergehenden Engpässen in der pflegerischen Versorgung der kranken und pflegebedürftigen Personen ist es notwendig innovative Lösungen zu finden, um deren Selbstbestimmtheit möglichst lange zu erhalten. In diesem Zusammenhang konzentrieren sich unterschiedliche Akteurinnen und Akteure auf die Verbesserung der Wohn- und Lebenssituationen der älteren Menschen in ihren Lebenswelten, also in ihren Kommunen (Mehnert & Kremer-Preiß, 2016, S. 7). Die daraus resultierenden alternsgerecht optimierten Rahmenbedingungen in der Kommune sollen bewirken, dass Ältere auch mit vorhandenem Unterstützungsbedarf so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung und im vertrauten Wohnumfeld leben können. Auch andere Bewohnerinnen und Bewohner im jeweiligen Sozialraum profitieren von diesen verbesserten Lebensbedingungen. So kommen abgebaute Barrieren, wie abgesenkte Bordsteine, auch jungen Familien mit Kinderwägen oder Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern zu Gute. Weiterhin tragen ein gut ausgebautes Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs und fußläufig erreichbare Einkaufsmöglichkeiten auch für alle anderen Bürgerinnen und Bürger zu einer verbesserten Wohnqualität bei (Mehnert & Kremer-Preiß, 2016, S. 7). Begegnungszentren fördern einen generationsübergreifenden Austausch und optimieren somit das Gemeinschaftsgefühl im Sozialraum, wovon weiterhin die gesamte Bewohnerschaft profitiert.

Die durch den demografischen Wandel bedingt steigende Zahl an Pflegebedürftigen und gleichzeitig sinkende Verfügbarkeit von professionellen sowie angehörigen Pflegenden stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Lösungen für die abnehmende Bereitschaft zur familiären Pflege und den ansteigenden Pflegemangel können beispielsweise mit Hilfe sorgender Gemeinschaften und alternsgerechter Quartiere gefunden werden (Mehnert & Kremer-Preiß, 2016, S. 7). Durch die Bereitschaft zur Eigeninitiative können sich die Bewohnerinnen und Bewohner gegenseitig unterstützen und Schwächen mit den Kompetenzen jeweils anderer ausgleichen. So können die Menschen generationsübergreifend voneinander lernen und profitieren. Um solch eine Entwicklung hin zu einer sorgenden Gemeinschaft in einem alternsgerechten Quartier voran zu treiben wird ein Perspektivwechsel in der Altenhilfeplanung benötigt (Mehnert & Kremer-Preiß, 2016, S. 8). Leistungen sollen nicht wie bisher auf einzelne Personen angepasst und optimiert werden, sondern der Blick auf die Schaffung bedarfsgerechter, sozialer Lebensräume für Menschen mit und ohne Unterstützungsbedarf geschaffen werden. Für eine gelingende Umsetzung solch eines Vorhabens ist es weiterhin erforderlich, die Zielgruppe, beispielsweise im Rahmen einer Bedarfsanalyse, in das Vorhaben mit einzubeziehen (ebenda). So wird nicht nur die Akzeptanz der Maßnahmen gesichert, sondern auch eine Motivation zum aktiven ehrenamtlichen Engagement in der Kommune angeregt. Weiterhin ist hinsichtlich der Schaffung von alternsgerechten sozialen sowie städtebaulichen Strukturen erforderlich, auf den Raumbezug und die Kleinteiligkeit des Quartiers zu achten (Mehnert & Kremer-Preiß, 2016, S. 8). Durch die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger können Grenzen des genutzten Sozialraums festgelegt werden und somit ausschließlich ein kleiner Raum untersucht werden, mit dem sich die Zielgruppe identifizieren kann. Neben dem beteiligungsorientierten Vorgehen ist weiterhin eine effiziente Vernetzung mit vielfältigen Akteurinnen und Akteuren vor Ort eine Voraussetzung für die Nachhaltigkeit solch eines Vorhabens (Mehnert & Kremer-Preiß, 2016, S. 9). Weiterhin ist ein ganzheitliches und prozesshaftes Vorgehen unerlässlich. Im gesamten Rahmen der Entwicklung einer sorgenden Gemeinschaft im Quartier ist es relevant das Konzept einer praxisorientierten Anleitung zu verfolgen sowie Hilfestellung zur Quartiersentwicklung zu geben (ebenda). Dafür ist zunächst die Erfassung vorhandener Stärken und Schwächen im betrachteten Quartier notwendig sowie weiterhin eine prozesshafte Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen.

Die Ziele innerhalb der Entwicklung eines alternsgerechten Quartiers liegen laut dem Kuratorium Deutsche Altershilfe auf verschiedenen Ebenen. Die Schaffung eines wertschätzenden gesellschaftlichen Umfelds sowie einer tragenden sozialen Infrastruktur bilden hierbei Ziele ab, die die sozialen Voraussetzungen für ein langes, selbstbestimmtes Leben von Älteren in der Kommune darstellen (Kremer-Preiß & Michell-Auli, 2013, S. 15). Die Verfügbarkeit von seniorengerechtem Wohnraum sowie die Erstellung einer generationsgerechten räumlichen Infrastruktur bilden im Gegensatz dazu die physischen Grundlagen dafür. Eine Erreichbarkeit bedarfsgerechter Dienstleistungen im Quartier, beispielsweise ambulanter Pflegedienste, trägt zusätzlich dazu bei, das selbstständige Leben im Alter und in der privaten Wohnung ohne das Risiko einer medizinischen Unterversorgung zu ermöglichen (ebenda). Ein weiteres Ziel stellt der Zugang zu einer wohnortnahen Beratung sowie Begleitung dar. Diese trägt nicht nur dazu bei die Angebote innerhalb des Stadtteils an die Zielgruppe weiterzutragen, weiterhin können anhand der Nachfrage und des vorhandenen Angebotes Versorgungslücken innerhalb des Sozialraums definiert und anschließend geschlossen werden (Kremer-Preiß & Michell-Auli, 2013, S. 16). Für das Bestehen eines alternsgerechten Quartiers ist das Zusammenspiel aller genannten Punkte erforderlich. Beispielsweise genügt allein die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, auch ein barrierefreier Zugang zum Wohnhaus ist dafür erforderlich (Kremer-Preiß & Michell-Auli, 2013, S. 15).

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Ende der Leseprobe aus 84 Seiten

Details

Titel
Alternsgerechte Infrastrukturen in deutschen Kommunen. Wie Kommunen den demografischen Wandel erfolgreich bewältigen
Autor
Jahr
2019
Seiten
84
Katalognummer
V460494
ISBN (eBook)
9783956879791
ISBN (Buch)
9783956879807
Sprache
Deutsch
Schlagworte
alternsgerechte Infrastruktur, Kommune, Quartier, Sozialraumanalyse, Altenpflege, Bevölkerungsentwicklung, Pflegepersonal, Prävention, Versorgungsstruktur, Multimorbidität
Arbeit zitieren
Jessica Lenuweit (Autor:in), 2019, Alternsgerechte Infrastrukturen in deutschen Kommunen. Wie Kommunen den demografischen Wandel erfolgreich bewältigen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/460494

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