Konzepte zur Abbildung variabler Bankprodukte. Das Modell der gleitenden Durchschnitte


Bachelorarbeit, 2018

50 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen
2.1 Abgrenzung und Bedeutung variabler Produkte
2.1.1 Definition
2.1.2 Produkte mit rechtlichen Einschränkungen
2.1.3 Wirtschaftliche Bedeutung für Banken
2.2 Konzepte zur Ertragsermittlung in der Vertriebssteuerung
2.2.1 Grundlagen
2.2.2 Barwertig vs. Periodisch
2.3 Rechtliche Vorgaben zur Abbildung in der Banksteuerung

3 Modelle zur Abbildung
3.1 Modellüberblick
3.2 Modell der gleitenden Durchschnitte
3.2.1 Grundmodell
3.2.2 Mischungsverhältnisse
3.2.2.1 Festlegung im Grundmodell
3.2.2.2 Vergangenheitsorientierte Festlegung
3.2.2.3 Zukunftsorientierte Festlegung
3.2.2.4 Weitere Aspekte
3.2.3 Umgang mit Volumenschwankungen
3.2.3.1 Ausgleichszahlungen
3.2.3.2 Sockeldisposition
3.3 Dynamisches Replikationsportfolio
3.3.1 Grundidee
3.3.2 Vorgehensweise
3.3.3 Rechenbeispiel
3.4 Zwischenfazit

4 Empirische Analyse zur Entwicklung des Bewertungszinses bei alternativen Zinsszenarien
4.1 Status quo
4.2 Problemstellung und Untersuchungsdesign
4.3 Untersuchung von Volumenschwankungen bei alternativen Zinsszenarien im Modell der gleitenden Durchschnitte mittles Sockeldisposition
4.3.1 Analyse
4.3.2 Ergebnisauswertung
4.4 Würdigung

5 Schluss

Anhangsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Übersicht Einordnung variabler Produkte.

Abbildung 2: GuV aller deutschen Banken 1995 - 2016.

Abbildung 3: Beispiel gleitender Durchschnitt

Abbildung 4: Bestandsverläufe der Szenarien

Abbildung 5: Ist-Zinssätze der Szenarien

Abbildung 6: Ergebnis der Bewertungszins-Simulationen

Kurzfassung

In dieser Arbeit werden einige Konzepte zur Abbildung variabler Produkte vorgestellt und bewertet. Der Fokus auf die variablen Produkte wird neben der aufsichtsrechtlichen Erfordernis durch das Niedrigzinsumfeld in der Weise forciert, als dass wirtschaftlicher Druck die Zinsüberschüsse, insbesondere durch negative Einstandssätze und Kundeneinlagenzinsen von null Prozent, abschmelzen lässt. Das Modell der gleitenden Durchschnitte erweist sich als geeignetes Konzept. Zudem ist ein großer Vorteil dieses Ansatzes, dass er grundlegend für weiterführende Modellierungen von Bestandsschwankungen ist. Anhand alternativer Zinsszenarien wird analysiert, wie sich der Bewertungszins unter Volumenannahmen zukünftig entwickeln könnte. Unter Anwendung der Sockeldisposition ist sowohl ein fallender als auch ein steigender Bewertungszins möglich. Die Planungen und Prognosen der Banken sollten somit beide Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen. Zudem ist es ratsam geeignete Maßnahmen für jede der unterschiedlichen Möglichkeiten parat zu haben. Klar ist auch, dass ein steigender Bewertungszins die Ertragslage entspannen und der Vertriebssteuerung mehr Möglichkeiten einräumen würde, als es die aktuelle Situation zulässt.

1 Einleitung

Der Umgang mit der Niedrigzinssituation und die damit verbundene Ertragssituation ist ein wichtiges und brisantes Thema in der Bankenlandschaft. Das Augenmerk liegt dabei vor allem auf den variablen Passivprodukten der Banken, welche zu erheblichem Ertragsdruck führen können. Diese unerfreuliche Erfahrung musste die Sparkasse Ulm im medienwirksamen Prozess um die Scala-Verträge machen. Hier wurden Kunden dazu gedrängt ihre hochverzinslichen Sparverträge zu kündigen, da diese der Sparkasse Ulm Verluste einbringen.1

Dieses Beispiel zeigt die Brisanz, die vom Thema der variablen Produkte im Kontext der Ertragssituation ausgeht. Ziel dieser Arbeit ist es, unter Anwendung eines Modells, welches in der Niedrigzinsphase als praktikabel gilt, den Verlauf des Bewertungszinses unter alternativen Zinsszenarien zu simulieren und zu analysieren, um hieraus mögliche Ansätze einer zukünftigen Steuerung abzuleiten. Zudem soll anhand dieser Auswertung eine Verknüpfung zur mittelfristigen Planung einer Bank hergestellt werden. Im Hinblick auf Margenplanung, Konditionsgestaltung, Kapitalplanung etc. soll diese Arbeit hilfreiche Erkenntnisse liefern.

Am Anfang dieser Arbeit wird in Kapitel 2 die Ausgangsbasis für den Verlauf der Arbeit geschaffen. Es wird definiert, was unter variablen Produkten verstanden wird, welche Einschränkung Banken in der Produktgestaltung rechtlich auferlegt werden können und welche Rolle variable Produkte beim Ertrag der Banken einnehmen. Zudem werden fachliche Grundlagen zum besseren Verständnis der darauffolgenden Kapitel vorgestellt. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie aufsichtsrechtlich mit variablen Produkten in der Banksteuerung umzugehen ist.

In Kapitel 3 wird ein Überblick über mögliche Modelle zur Abbildung variabler Produkte geschaffen. Danach wird zum bis dato bewährtesten Modell der gleitenden Durchschnitte bei Banken übergeleitet. Hieran schließt sich die Bestimmung und Festlegung von Mischungsverhältnissen in diesem Grundmodell an. Darüber hinaus wird der Umgang mit Volumenschwankungen betrachtet. Für diese Problematik soll auch das Modell der dynamischen Replikation näher beleuchtet werden. Hierzu wird es ein Rechenbeispiel geben, bevor das gesamte Kapitel 3 mit einem Zwischenfazit gewürdigt wird.

In Kapitel 4 folgt eine empirische Analyse der Entwicklung des Bewertungszinses auf Basis dreier alternativer Zinsszenarien und in Abhängigkeit derer abgeleitete Volumenverläufe. Aus dieser Untersuchung ergeben sich Erkenntnisse und Handlungsoptionen im Hinblick auf die Vertriebssteuerung und Banksteuerung, welche in der Würdigung des Kapitels 4 zu finden sind.

2 Grundlagen

2.1 Abgrenzung und Bedeutung variabler Produkte

2.1.1 Definition

Eine eindeutig gültige Abgrenzung variabler Bankprodukte zu der gesamten Angebotspalette gibt es nicht. Deswegen sind einige Kriterien diesbezüglich heranzuziehen, um eine annähernde Eingrenzung vornehmen zu können. Allen voran ist hier die Zinsbindung zu nennen. Ein mögliches Vorgehen zur Definition variabler Bankprodukte ist im Ausschlussprinzip zu finden, indem Festzinsprodukte identifiziert werden und die restlichen Produkte als variable Produkte angesehen werden. Es kann als Kriterium der Festzinsbeurteilung eine Zinsbindungsdauer von einem Tag oder länger in Betracht gezogen werden. Weiterhin ist diese Zuordnung zu treffen, wenn nach Zinsbindungsablauf beide Vertragspartner vollkommen unabhängig vom Ursprungsgeschäft handeln können.2

In Kombination mit dem Ausschlussprinzip kann die Definition mit der positiven Abgrenzung anhand bestimmter Eigenschaften und Kriterien ergänzt werden. So sind Produkte variabel, bei denen jederzeit der Zins angepasst werden kann. Das Betrachten und der Umgang mit homogenen Produktkategorien als eine Einheit, und nicht das Managen von einzelnen Verträgen, bildet eine charakteristische Eigenschaft. Zu erwähnen ist noch, dass eine Anpassung der Kundenkondition i. d. R. alle Kunden betrifft und dass ein Recht auf Ändern des Volumens seitens des Kunden im Produkt zu jeder Zeit besteht.3

In Abbildung 1 erfolgt eine Einordnung in vier verschiedene Kategorien anhand der Kriterien Zinsbindung und Kapitalbindung unter Berücksichtigung der genannten Abgrenzungen. Im Folgenden werden variable Produkte als solche definiert, welche eine variable Zinsbindung aufweisen (Typ 3 und Typ 4). In Anhang 1 befinden sich hierzu einige Beispiele.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Übersicht Einordnung variabler Produkte 4

Die variablen Produkte mit einer bekannten Kapitalbindung (Typ 3), welche in Kapitel 2.1.2 behandelt werden, folgen meistens in ihrer Zinsanpassung bestimmten Regeln und Vorgaben. Die Zinsanpassung bei Produkten des Typ 4, die eine unbekannte Kapitalbindung aufweisen, ist nicht vorgegeben und kann frei von den Kreditinstituten gewählt werden.5

2.1.2 Produkte mit rechtlichen Einschränkungen

Wie in Kapitel 2.1.1 angedeutet wurde, unterliegt die Zinsanpassung bestimmter variabler Produkte des Typs 3 rechtlichen Vorgaben. Grundlegend hierfür sind einige BGH-Urteile. Allen voran ist hier das Urteil (Az. XI ZR 140/03) des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17.02.2004 zu erwähnen, welches sich auf die Zinsanpassungsklausel von Sparprodukten mit einem längerfristigen Anlagehorizont bezieht. Von einer langen Anlagedauer kann dann ausgegangen werden, wenn eine Bonifizierung an die Laufzeit gekoppelt ist. Den Kunden soll in der Weise Sicherheit verschafft werden, dass ihnen keine Nachteile in der Konditionsstellung widerfahren. Wichtig gemäß der Rechtsprechung ist, dass die Banken ihren Kunden die Referenzzinsen transparent machen müssen, was u. a. einen öffentlich zugänglichen Zinssatz impliziert. Des Weiteren wurden Einschränkungen in Bezug auf die Art des Referenzzinses, die Wahl der Mischungsverhältnisse, die damit verbundene Anzahl der Jahresstützstellen und die Anpassungsschwellen formuliert.6

Nach dem BGH-Urteil 2004 gab es weitere BGH-Entscheidungen, die sich auf das Aktivgeschäft der Banken bezogen. Bestimmte variable Aktivgeschäfte dürfen demnach keine Klauseln mehr verwenden, welche den Kreditinstituten das Recht auf beliebige Anpassung des Zinssatzes einräumen. Es ist analog zum Passivgeschäft ein entsprechender Referenzzins festzulegen. Welche Produkte von den BGH-Entscheidungen betroffen sind, ist in Anhang 1 unter Typ 3 ersichtlich.7

2.1.3 Wirtschaftliche Bedeutung für Banken

Wie an der Statistik der Bundesbank in Abbildung 2 veranschaulicht wird, geht der Zinsüberschuss im Zeitablauf zurück. Ein Grund dafür ist im Spannungsfeld der Niedrigzinssituation zu finden. Sowohl bei interner als auch bei externer Referenzierung des Bewertungszinssatzes wären negative Kundenzinssätze in der aktuellen Umgebung theoretisch möglich. Da dies in der Praxis jedoch bedeuten würde, dass insbesondere Privatkunden für ihre Überlassung von Einlagen auch noch Zinsen zahlen müssten, findet derzeit noch eine Kappung bei null Prozent statt, was auch rechtlichen Unklarheiten geschuldet ist. Die Grenze, negative Zinsen auf Guthaben zu verlangen, überschreiten allerdings schon Institute. Als Beispiel sei die Hamburger Sparkasse angeführt. Betroffen sind nach heutigem Stand jedoch größtenteils Firmenkunden. Dennoch verringert sich zusehends die Marge im Passivgeschäft, welche nicht gänzlich durch Ausweitung der Marge im Aktivgeschäft und dem Einführen von Verwahrentgelt kompensiert werden kann.8

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: GuV aller deutschen Banken 1995 - 2016 9

Wie in Anhang 2 erkennen ist, fließen immer mehr Volumina von Festzinsprodukten zu variablen Produkten, allen voran in die Sichteinlagen. Als variable Produkte wurden passend zur Definition in Kapitel 2.1.1 die Sichteinlagen und Spareinlagen dem variablen Bereich und die restlichen Produkte dem Festzinsbereich zugeordnet. Dieser Trend ist seit 2008, dem Jahr der letzten Finanzmarktkrise, vorhanden. Hier entwickelten sich die variablen Einlagen von knapp unter 50 bis hin zu 74 Prozent des Gesamtbestandes von Passivprodukten Anfang 2018. Es spricht vieles dafür, dass die niedrige Zinssituation die Ursache für die Umschichtung der Gelder ist. Grund dafür dürfte sein, dass die Kunden den geringen Zinsmehrertrag von festverzinslichen zu variablen Passivprodukten ertragen und liquide bleiben möchten. Deshalb ist es umso wichtiger, v. a. im Hinblick auf die GuV, die variablen Produkte so exakt wie möglich an der Realität abzubilden und zu modellieren. Denn je mehr an Volumen die variablen Passivpositionen in der Bilanz ausmachen, umso höher ist die Bedeutung für die GuV.10

2.2 Konzepte zur Ertragsermittlung in der Vertriebssteuerung

2.2.1 Grundlagen

Nachfolgend werden zum Verständnis der Ertragsmessung als Hinführung zu Kapitel 3 einige betriebswirtschaftliche Sachverhalte vorgestellt. Zur Steuerung und Bewertung des Geschäftsmodells sowie des Vertriebs ist die Aufteilung des Unternehmenserfolgs in Konditions- und Strukturbeitrag essentiell und erforderlich, weil nicht zuletzt die MaRisk fordern, dass „(…) das Institut seine Erfolgsquellen voneinander abgrenzen und diese quantifizieren kann (…)[11]. Dabei stellt der Strukturbeitrag den Ertrag dar, den das Treasury losgelöst vom Kundengeschäft erzielt, indem Marktpreisrisiken eingegangen werden. Bei einer ertragsorientierten Sichtweise des Managements ist es unabdingbar nach Rentabilitätskriterien zu handeln. In der Bankkalkulation werden deshalb Einzelgeschäfte nach ihrem Erfolg beurteilt. Hierzu gab es in der Vergangenheit einige Ansätze. Die Marktzinsmethode, die nachfolgend erläutert wird, löste zunehmend die Teilzinsspannenrechnung, welche sich der Schichtenbilanz- bzw. Poolmethode bediente, ab und ist in der Bankenpraxis mittlerweile etabliert.12

Der Vergleich von effektivem Bewertungszins und effektivem Kundenzins stellt die prozentuale Bruttomarge dar (siehe Anhang 3). Nach Abzug möglicher Risiko- und Betriebskosten von der Bruttomarge ergibt sich die Nettomarge in Prozent. Das Grundmodell der Marktzinsmethode ermittelt den effektiven Bewertungszins aus den aktuellen GKM-Zinssätzen. Diese Zinssätze spiegeln das Kundengeschäft mit gleicher realisierbarer Ausgestaltung am GKM wider, was als strukturkongruente Finanzierung bekannt ist. Die daraus resultierende Marge bildet für den Vertrieb ein Entscheidungskriterium mit Hilfe dessen das potenzielle Geschäft nach seiner Wirtschaftlichkeit beurteilt werden kann. Die Investitionsentscheidung wird rein rational anhand absoluter Werte, welche im folgenden Kapitel behandelt werden, getroffen, wenn der Nettomargenbarwert einen positiven Wert aufweist und dieser größer ist als bei einer alternativen Investition. Zudem ist die Marge eine wichtige Informationsquelle für die Führungskräfte einer Bank.13

Es können verschiedene Prinzipien bei Anwendung der Marktzinsmethode gewählt werden. In diesem Kontext müssen allen voran das Gegenseitenkonzept und das Opportunitätsprinzip genannt werden. Beim Opportunitätsprinzip wird das Kundengeschäft einem möglichen Geschäft am GKM gegenübergestellt und verdrängt bei einer vorteilhafteren Kondition eben dieses. Beim Gegenseitenkonzept wird das Kundengeschäft am GKM glattgestellt, so dass kein Zinsrisiko entsteht und dem Vertrieb der tatsächliche Erfolg zugerechnet werden kann. In der Praxis ist das Gegenseitenkonzept weit verbreitet. Das ist dem Umstand geschuldet, dass es mit einem Geschäft gleicher Art und Güte verglichen wird. Das Treasury hat die Möglichkeit dieses Gegengeschäft zu realisieren. Zudem treten tatsächlich am GKM Geld-Brief-Differenzen auf, welche im Opportunitätsprinzip zu Schwierigkeiten führen. Erwähnenswert ist noch, dass es das Engpassprinzip gibt, das im Unterschied zu den beiden genannten Prinzipien den Bewertungszins von der Gesamtbanksituation abhängig macht, daraus folgend eine Abhängigkeit des Vertriebs vom Treasury entgegen der Voraussetzung der Ertragsmessung resultieren würde, und deshalb für die Umsetzung in der Praxis als wenig geeignet erscheint.14

Nachdem erörtert wurde, welches Vorgehen für eine möglichst optimierte Ertragsmessung zu wählen ist, muss die Wahl der tatsächlichen Bewertungskurve geklärt werden. Sowohl die Swapkurve als auch die Pfandbriefkurve werden als praktikabel angesehen. Beide haben beispielsweise im Vergleich zur Bundkurve den Vorteil, dass sie in der Zinsrisikosteuerung und im Treasury herangezogen werden. Ob nun der Swapzinssatz mit einem zusätzlich ermittelten Spreadaufschlag den Bewertungszins bildet oder ob die Pfandbriefkurve herangezogen wird, ist abhängig von der Beschaffenheit des Instituts. Der Swapzinsssatz alleine ist nicht verwendbar, da hier das Spreadrisiko in Bezug auf die Liquidität nicht beachtet wird und anhand eines Swaps keine tatsächliche Refinanzierung möglich ist. Bei der Pfandbriefkurve herrscht die Problematik vor, dass die Spreadaufschläge zur Swapkurve deutlich anwachsen können und die Verwendbarkeit für Nicht-Pfandbriefinstitute genaustens überprüft werden muss. Falls die Deckung per Pfandbrief nicht gegeben ist, muss mit erhöhten Spreadaufschlägen im Vergleich zur Pfandbriefkurve gerechnet werden. Eine eindeutige Empfehlung der Bewertungskurve gibt es nicht.15

2.2.2 Barwertig vs. Periodisch

Die absolute Ergebnisgröße Barwert lässt sich nach der Kapitalwertmethode im Einklang mit der strukturkongruenten Refinanzierung ermitteln. Das Gegengeschäft am GKM eliminiert den Cashflow des Kundengeschäfts bis auf den aktuellen Zeitpunkt. Unbedingt erforderlich für die Ermittlung des Margenbarwerts ist deshalb der Cashflow. Wie dieser im variablen Bereich modelliert wird, ist ausführlich in Kapitel 3 dargestellt.16

Um die Relevanz des Margenbarwerts zu verdeutlichen, erfolgt nun ein Vergleich zur periodenbezogenen Vertriebssteuerung. Diese Weise der Ergebnismessung verteilt den Margenbarwert in Form einer laufenden Marge auf den Zinsbindungszeitraum des Geschäfts. Hierbei kommt es folglich zu Überschneidungen von Ertragszuordnungen im Auswertungszeitraum. Da eine Vermischung der Ergebnisse aktueller und historischer Geschäfte stattfindet, kommt es tendenziell zu einem verzögerten Handeln des Vertriebs, was als problematisch angesehen wird. Für diese Art des Ergebnisausweises spricht, dass stärker auf die relative Ergebnisgröße der relativen Marge im Verhältnis zur absoluten Größe Margenbarwert geachtet wird und eine bessere Verknüpfung zur GuV vorhanden ist.17

Die Nachteile der Überlagerung zeitlich differenzierter Geschäfte werden durch die barwertige Steuerung abgefangen. Es erfolgt eine ursachengerechte Ergebniszuordnung, welche das Ergebnis für den gesamten Zinsbindungszeitraum im Monat des Abschlusses ausweist.18

Bei Betrachtung des Ergebnisausweises von variablen Produkten ist die Wahl für eine der beiden Ergebnisausweise vorerst irrelevant. Grund dafür ist, dass variable Produkte keine feste Zinsbindung aufweisen und der Margenbarwert somit lediglich für einen Monat, bei monatlichem Ergebnisausweis, im Vertrieb Anrechnung findet.19

2.3 Rechtliche Vorgaben zur Abbildung in der Banksteuerung

Allgemein sind von internationalen Ausschüssen und Behörden, allen voran der BCBS und die EBA, Vorschriften zu Zinsänderungsrisiken veröffentlicht worden. Zum einen die BCBS Standards und zum anderen die EBA-Leitlinien, wobei beide ab Ende 2018 Gültigkeit besitzen. Um eine Vereinheitlichung der EBA mit dem BCBS herzustellen, sind die EBA-Leitlinien EBA/GL/2015/08 mit dem Konsultationspapier EBA/CP/2017/19 im Prozess zu einer aktualisierten Fassung vorangeschritten. Deren Inhalte sollen sich auch künftig nach der Erwartungshaltung der EBA in den Neuauflagen der europäischen Verordnung und Richtlinie wiederfinden. Konkret fordern die EBA-Leitlinien aus dem Jahr 2015 sowohl die Berechnung des Zinsänderungsrisikos anhand der Auswirkung auf den wirtschaftlichen Wert als auch auf die Veränderung der Nettozinserträge.20

In diesem Zusammenhang wird der Fokus u. a. auf Non-maturity deposits (NMD) gelegt. So werden Sichteinlagen bzw. Sparkonten in den rechtlichen Veröffentlichungen genannt. Es wird eine Klassifizierung dieser Konten gefordert. Für jede Art von Einlagen, derer von Großkunden, Privatkunden oder Geschäftskunden, ist eine Einteilung vorzunehmen, ob Bestände dem Bodensatz angehören oder nicht. Je Zuordnung sind die Einordnungen in unterschiedliche Zeitschienen zu wählen. Es gilt zu beachten, dass der BCBS bestimmte Grenzwerte bezüglich des Anteils an Bodensatz und bezüglich der Einordnung in Zeitschienen vorgibt. Die NMD dürfen maximal mit dem Zeitraum von fünf Jahren versehen werden. Eine Bewertung mit dem gleitenden Zehnjahreszinssatz stellt kein Hindernis dar, da die durchschnittliche Haltedauer hierfür ungefähr fünf Jahre beträgt und somit mit den Vorschriften konform ist.21

Diese Zuordnungen der NMD sind notwendig, um Berechnungen des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (IRRBB) durchführen zu können. Im Falle der wirtschaftlichen Betrachtungsweise sind das sechs vorgegebene Szenarien. Die Anzahl der Szenarien mit Bezug auf die Nettozinserträge bemisst sich auf zwei.22

Neben diesen Auswertungen wird zugleich auf die bereits in der Richtlinie 2013/36/EU in Artikel 98 Absatz 5 niedergeschrieben Vorgaben zur Berechnung des wirtschaftlichen Werts unter der Annahme eines Standardschocks verwiesen.23

Das neu verfasste EBA-Konsultationspapier führt eine weitere Größe ein, die als Frühwarngrenze angesehen wird und die es künftig zu beachten gilt. Hierfür ist von Bedeutung wie mit NMD umgegangen wird. Deshalb wird in dieser EBA-Publikation die Konkretisierung vorgenommen, dass die Cash-Flows der NMD nicht alleine aus historischen Analysen abgleitet werden, sondern Experten und Marktvertreter einbezogen werden sollen.24

Zugleich bilden die Ergebnisse des IRRBB eine Grundlage für die Ermittlung des SREP Aufschlags, der die Eigenkapitalanforderung in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1a der CRD IV erhöht. Da dieser Aufschlag zusätzlich zu den Mindestanforderungen nach CRR hinzukommt, spricht man auch vom Säule-1-plus-Ansatz. Denn je höher das Zinsänderungsrisiko ist, desto schlechter ist die Einstufung in die vier Risikokategorien und desto höher werden tendenziell die Eigenmittelanforderungen ausfallen. Es sollte generell beachtet werden, dass Zinsveränderungen einen negativen Effekt auf den Ertrag und wirtschaftlichen Wert haben können.25

Mit den Veröffentlichungen der EBA und den IRRBB des BCBS wurden die bestehenden Vorgaben der Aufsicht bekräftigt. Davor wurde bereits und wird weiterhin gefordert, dass das Zinsänderungsrisiko, welches als „(…) bestehende(s) oder künftige(s) Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Instituts infolge ungünstiger Änderungen der Zinssätze“26 definiert wird, von den Instituten angemessen zu steuern ist.27

Die von der BaFin veröffentlichten MaRisk setzen die Bankenrichtlinie CRD IV um. Die MaRisk fordern eine geeignete Beurteilung der Risiken und dessen Steuerung. Im BTR 2.3 wird auf die Zinsänderungsrisiken eingegangen. Hierbei ist eine periodische und barwertige Bestimmung des Zinsänderungsrisikos anzuwenden, wobei der zeitliche Betrachtungshorizont ausreichend lange gewählt werden sollte. Einen separaten Punkt, auf welchen die Aufsicht eingeht, bilden die Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung, also u. a. variable Produkte. Hierfür sind geeignete Maßnahmen festzulegen. Mit diesen Passagen wurde die europäische Richtlinie CRD IV, insbesondere Artikel 84, in geltendes Recht umgesetzt. Eine konkrete Ausführung zum Messverfahren wird in den MaRisk nicht vorgegeben.28

3 Modelle zur Abbildung

3.1 Modellüberblick

Option adjusted spread model

Das Option-adjusted-spread-Modell (OAS-Modell) verfolgt den Ansatz, dass keine fest determinierte Zahlung erfolgen muss und somit per se Optionen im Vertragsverhältnis vorkommen. Der Spread kann im Allgemeinen als Aufschlag für kündbare Anleihen im Vergleich zu unkündbaren verstanden werden. Dieser Aufschlag wäre somit die Optionsgebühr für die Bank. Da aber die Laufzeit bei variablen Produkten nicht feststeht, muss ein am Finanzmarkt nicht existentes Instrument konstruiert werden. Die Tatsache, dass die Disponierbarkeit nicht gegeben ist, ist zugleich ein Kritikpunkt am OAS-Modell. Für dieses Modell wird ein Cash-Flow aufgebaut, welcher sehr viele Daten wie z. B. den Tilgungsverlauf für Darlehen oder die Ratenhöhe von Kundenzahlungen berücksichtigt. Deswegen sind neben den historischen Zinszeitreihen am GKM entsprechend Modelle bezüglich der Volumina anzuwenden. An der Einbindung von diversen Modellen ist zu erkennen, dass ein hoher Komplexitätsgrad vorliegt, der für jede einzelne Produktart individuell anzupassen ist. Folglich ist hiermit ein hoher Aufwand verbunden. Die Akzeptanz wird mangels Verständlichkeit und hoher Komplexität wohl eher gering ausfallen.29

Constant Maturity Bond

Gemäß des CMB-Ansatzes wird der Opportunitätszins in der Weise gebildet, dass er sich am Finanzinstrument des CBM orientiert. Dies ist zugleich die einzige Abweichung im Vergleich zum Konzept des replizierenden Portfolio-Ansatzes. Der CBM ist ein Bond mit einem langjährigen Kapitalmarktzins, der sich aber kurzfristig an die Marktgegebenheiten anpassen kann. Die zeitliche Frequenz der Anpassung des CBM kann individuell bestimmt werden. Diese Anpassung muss allerdings mit dem Kundenanpassungsverhalten abgestimmt werden, damit der Bodensatz weiter in seiner Höhe erhalten bleibt und die vereinbarte Marge vereinnahmt werden kann. Dieser Ansatz ist in der Weise vorteilhaft, als dass aktuelle Marktzinsen verwendet werden und die Anpassung transparent erfolgt. Modellschwächen treten dann auf, wenn der Bodensatz nicht konstant bleibt, da sich die Modellierung sehr stark auf den Bodensatz konzentriert.30

Elastizitätskonzept

Das Elastizitätskonzept beruht auf der Annahme, dass die Produktzinsen sich in Abhängigkeit zum GKM im Zeitverlauf entwickeln. Wenn die Elastizitäten und die Volumina der Aktiv- und Passivseite im variablen Geschäft kongruent sind, dann ist eine konstante Marge erzielbar. Allerdings kann es durchaus sein, dass die Elastizitäten der Aktiv- und Passivseite nicht gleichgewichtet sind und sich bei steigenden oder fallenden GKM-Zinssätzen die Marge je nachdem verringert oder erhöht. Ein Zinsänderungsrisiko und somit auch ein Ertragsrisiko entsteht durch sich auftuende Festzinslücken oder unterschiedliche Elastizitäten, welche im Übrigen durch eine veränderte Vertriebspolitik adjustierbar sind. Für die Vertriebs- bzw. Ertragssteuerung ist dieses Modell allerdings ungeeignet, was die vorgenommenen Modifizierungen des Modells zeigen. Die Elastizitäten sind nicht stabil und folglich finden immer wieder Anpassungen der Bewertungszinssätze statt. Zudem erschwert die Tatsache, dass Zinsänderungen zumeist mit Volumenveränderungen einhergehen, die Ermittlung der Zinselastizitäten.31

Kurzfristige Zinsen

Die Variante mit kurzfristigen Zinsen als Bewertungskriterium orientiert sich an der juristischen Mindesthaltedauer des eingelegten Kundenkapitals. Es wird vom kundenseitigen Abzug des kompletten Volumens ausgegangen, was de facto nicht der Realität entspricht und die Bodensatztheorie missachtet. Diese Zinsanpassung widerspricht des Weiteren dem Wesen von variablen Produkten, da diese nicht sofort und nicht mit voller Wirkung erfolgen soll. Bei Anwendung der Bewertung anhand kurzer Zinsen würde sich der Kundenzins je nach Zinsniveau zeitnah anpassen und es könnte zu starken Umschichtungshandlungen zwischen Festzinsprodukten und variablen Produkten kommen. Demzufolge könnte dieses Modell die Bilanzstruktur beeinflussen, was ein Risiko im Ertragsbereich mit sich bringen könnte.32

Langfristige Zinsen

Genau gegenteilig zu der kurzfristigen Bewertung verfährt die Methode, die als Grundlage die Bewertung mit aktuell langfristigen Zinssätzen durchführt Der Kritikpunkt der starken Bewertungszinsschwankungen bei Anwendung des Konzeptes mit kurzen Zinsen wird abgemildert, reicht jedoch nicht aus, um die Zinsanpassungsreagibilität im variablen Bereich realitätsnah abzubilden. Eine Margenkonstanz ist deshalb nicht gegeben. In diesem Zusammenhang sind die Schwierigkeiten in der Disposition zu nennen. Durch die Bewertung anhand der langen Frist ergeben sich bei Volumens- bzw. Zinssatzveränderungen Zinsänderungsrisiken oder auch potenziell ertragsbelastende Konstellationen, da bei Volumenanpassungen am Markt zu aktuellen Kursen gehandelt wird.33

3.2 Modell der gleitenden Durchschnitte

3.2.1 Grundmodell

Das Modell der gleitenden Durchschnitte zieht, wie die Bewertung mit langen und kurzen Zinssätzen (Kapitel 3.1) auch, die Zinssätze des GKM heran. Der Unterschied besteht in der Art der Verwendung dieser. Die vorgestellten Modelle orientierten sich am aktuellen Zinssatz. Das Modell der gleitenden Durchschnitte allerdings zieht zusätzlich historische Werte heran.34

Vorab muss festgelegt werden, in welchem Rhythmus Kundenzinsen angepasst werden können. In der Praxis ist hier eine monatliche oder auch vierteljährliche Zinsanpassung zu beobachten. Der gesamte Bestand im zu bewertenden variablen Produkt wird auf die gewählten Perioden über die Zeit hinweg zu gleichen Teilen angelegt. Nach Aufbau dieser Struktur wird der jeweils fällige Anteil revolvierend angelegt. Der Bewertungszins mithilfe der Methode des gleitenden Durchschnitts ergibt sich durch das Bilden des Mittelwertes der Zinssätze am GKM zu den in der Struktur befindlichen Anlagen. Zur Verdeutlichung ist dies in Abbildung 3 anhand des Sechsmonatszinssatzes und einer monatlichen Zinsperiode dargestellt. Angenommen wird ein Volumen von sechs Mio. Euro, welches monatlich gleichmäßig über die Zinsbindung von sechs Monaten angelegt wird. Im siebten Monat errechnet sich der Bewertungszins aus den GKM-Zinssätzen von Monat zwei bis sieben, sodass im Vergleich zum Bewertungszins im Monat sechs der GKM-Zinssatz von Monat eins irrelevant wird. Ebenso verhält es sich mit dem GKM-Zinssatz von Monat zwei für die Bewertung im achten Monat.35

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Beispiel gleitender Durchschnitt 36

An diesem Beispiel ist ein erheblicher Vorteil zu einigen Ansätzen, die in Kapitel 3.1 aufgeführt sind, zu erkennen. Der sechsmonatige-GKM-Zinssatz ist im Monat sechs bei 1,1 Prozent und in Monat sieben bei 1,25 Prozent. Wenn man den Bewertungszins mit dem Ansatz kurzer Zinsen ermitteln würde, wäre somit der Bewertungszins innerhalb eines Monats um 0,15 Prozentpunkte höher. Im Beispiel ergibt sich nach dem Modell der gleitenden Durchschnitte eine Erhöhung von 0,07 Prozentpunkten, was der Eigenschaft variabler Produkte entspricht, Marktzinsbewegungen nicht vollends umzusetzen. Zudem ist das Modell disponierbar und somit praktikabel. Die Tatsache, dass die Disponierbarkeit gegeben ist, bedeutet nicht, dass das Treasury es in dieser Weise umsetzen muss. Es können bewusst Zinsänderungsrisiken in Kauf genommen werden. Eine Prämisse für dieses Modell ist vorerst, dass das Gesamtvolumen konstant bleibt, wobei Bestände der einzelnen Konten schwanken dürfen.37

3.2.2 Mischungsverhältnisse

3.2.2.1 Festlegung im Grundmodell

Im Modell der gleitenden Durchschnitte ist es möglich, für die Festlegung des Bewertungszinses sogar empfehlenswert, eine Mischung gleitender Durchschnitte unterschiedlicher Fristen festzulegen, wobei die Eigenschaft der Disponierbarkeit bestehen bleibt. Das Mischungsverhältnis (MV) sollte in der Mischung gewählt werden, bei welcher die prozentuale Marge nahezu unverändert bleibt oder die Schwankungen des GKM wenig Einfluss auf die Marge haben. Das Ziel einer minimalen Standardabweichung ist alleine durch eine einzige Laufzeit weitestgehend nicht möglich. Die Margenkonstanz ist wie in den vorherigen Kapiteln erwähnt deshalb wichtig, weil damit eine Trennung des Treasury-Erfolgs von dem des Vertriebs vollzogen werden kann und dem Markt kein Risiko einer Margenveränderung aufgrund von GKM-Änderungen verbleibt.38

Zu beachten ist, dass zur Margenkonstanz auch die Kundenkonditionen entsprechend der Entwicklung des Bewertungszinses anzupassen sind. Wird dies nicht konsequent umgesetzt, so geht diese Eigenschaft verloren. Bei Produkten, die dem BGH-Urteil unterliegen, würde das einen Verstoß des mit den Kunden vereinbarten Vertrags bedeuten. Würde die Zinsanpassung der Meinung des Vertriebs nach dem Kundenverhalten nicht gerecht werden, so ist das abgesprochene MV kritisch zu hinterfragen.39

Anhand des MV ist es analog zum Festzinsgeschäft möglich, einen Cashflow auf Gesamtbankebene zu erstellen, durch den eine Gesamtbanksteuerung erst möglich wird. Voraussetzung hierbei ist, dass die MV im Treasury und in der Vertriebssteuerung die gleichen sind. Eine wichtige Steuerungskennziffer ist das Zinsänderungsrisiko, auf welches die festgelegten MV deutlichen Einfluss haben. Obwohl hier durch Veränderungen bestimmte Risiken minimiert werden können, ist es sehr ratsam die MV nahe an der Realität festzulegen.40

3.2.2.2 Vergangenheitsorientierte Festlegung

Für eine aussagekräftige historische Analyse und zugleich vergangenheitsbezogene Festlegung der MV ist es wesentlich, dass eine ausreichend lange Historie vorhanden ist. Das ist dann der Fall, wenn mindestens eine Periode fallender und steigender Marktzinsen durchschritten ist. Als sinnvoll wird ein Zeitraum von fünf bis 15 Jahren angesehen. Eine weitere Voraussetzung, um eine valide Ergebnisauswertung zu erhalten, ist eine reibungslose Vergangenheit. Damit ist gemeint, dass es keine Brüche in der Produktgestaltung gab, die wesentlichen Produkt- und Preisstrategien unverändert blieben sind und außergewöhnliche Effekte wie beispielsweise Fusionen ausblieben. Zudem sollte der Effekt aus der Niedrigzinsphase beachtet werden. Wie in vorhergehenden Kapiteln schon beschrieben, geht die angewandte Methode von Volumenkonstanz aus, was anhand der Historie in der Bewertung Beachtung finden soll. Wenn mindestens eine Voraussetzung nicht erfüllt wird, ist sehr kritisch mit den Ergebnissen aus der Analyse der Historie umzugehen.41

Eine vergangenheitsbezogene Analyse ist in der Weise durchzuführen, als dass die Zins- und Volumenverläufe des betreffenden Produktes mit entsprechenden Mischungsverhältnissen verglichen werden. Das MV, welches die geringste Standardabweichung in der Marge aufweist, ist gemessen am Kriterium der Margenkonstanz das historisch Geeignetste.42

Es kann vorkommen, dass es mehrere Mischungsverhältnisse gibt, die in etwa die gleiche Standardabweichung aufweisen. Nun kann es sein, dass das MV mit einer marginal höheren Standardabweichung im Verhältnis zum MV mit der geringsten Standardabweichung eine höhere Marge erzielen kann. In diesem Kontext ist auf den RORAC oder die Sharpe-Ratio zu verweisen. Klarzustellen ist, dass das MV mit der höheren Marge das Zinsanpassungsverhalten widerspiegeln muss und dass dem Vertrieb ein vergleichbares Maß an Zinsänderungsrisiken verbleibt. So ist es möglich ohne Auswirkung auf Risiken und Volumenänderungen einen höheren Ertrag zu generieren.43

[...]


1 Vgl. Atzler (2017), S. 1–3.

2 Vgl. Kirmße/ Lister/ Schierenbeck (2014), S. 93; vgl. Sievi (1995), S. 215-219.

3 Vgl. Sievi (1995), S. 218-219; vgl. Sievi/ Wegner (2005), S. 20-24.

4 Eigene Darstellung, angelehnt an Wimmer (2013), S. 249.

5 Vgl. Sievi (1995), S. 219, S. 221; vgl. Sievi (2005), S. 24, S. 29-31.

6 Vgl. Sievi/ Wegner (2005), S. 31-33; vgl. Sievi/ Wegner (2015a), S. 3.

7 Vgl. Sievi/ Wegner (2015a), S. 2, S. 5.

8 Vgl. AFP (Hrsg.) (2017), S. 1-2; vgl. Ihring (2016), S. 102-103; vgl. Utz (2016), S. 84-85; vgl. Wimmer (2016), S. 182-184.

9 Eigene Darstellung, Daten entnommen aus Bundesbank (Hrsg.) (2017a), Bundesbank (Hrsg.) (2017b).

10 Vgl. Fleckenstein/ Odendahl/ Schlüter (2014), S. 1-4.

11 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Hrsg.) (2017), S. 14-15.

12 Vgl. Goebel/ Schumacher/ Sievi (1999), S. 40; vgl. Hartmann-Wendels/ Pfingsten/ Weber (2015), S. 665-666; vgl. Heidenreich (2009), S. 572; vgl. Kirmße/ Lichter/ Schierenbeck (2014), S. 7; vgl. Wimmer (2013), S. 42.

13 Vgl. Caprano/ Wimmer (2013), S. 141; vgl. Goebel/ Schumacher/ Sievi (1999), S: 40; vgl. Hartmann-Wendels/ Pfingsten/ Weber (2015), S. 668-669; vgl. Kirmße/ Lichter/ Schierenbeck (2014), S. 52-53; vgl. Wimmer (2013), S. 42, S. 150.

14 Vgl. Kirmße/ Lichter/ Schierenbeck (2014), S. 76, S. 80; vgl. Wagner/ Wimmer (2010a), S. 233, S. 237; vgl. Wimmer (2013), S. 105-111.

15 Vgl. Wagner/ Wimmer (2010b), S. 248-250; vgl. Wimmer (2013), S. 126-128.

16 Vgl. Goebel/ Sievi/ Schumacher (1999), S. 40; vgl. Wimmer (2010), S.30.

17 Vgl. Wimmer (2010), S. 15-16; vgl. Wimmer (2013), S. 195-196.

18 Vgl. Wimmer (2010), S. 17.

19 Vgl. Wimmer (2010), S. 29.

20 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.) (2016), S. 2-3; vgl. Europäische Kommission (Hrsg.) (2016), S. 13; vgl. European Banking Authority (Hrsg.) (2015a), S. 6; vgl. European Banking Authority (Hrsg.) (2017), S. 4-7.

21 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.) (2016), S.25-26; vgl. European Banking Authority (Hrsg.) (2015b), S. 18; vgl. Kelp/ Wimmer (2018), S. 39.

22 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.) (2016), S. 14-17, S. 44-45.

23 Vgl. European Banking Authority (Hrsg.) (2015a), S. 9; vgl. European Banking Authority (Hrsg.) (2015b), S. 24.

24 Vgl. European Banking Authority (Hrsg.) (2017), S. 9, S. 36, S. 38.

25 Vgl. European Banking Authority (Hrsg.) (2014), S. 114, S. 122-123; vgl. Wimmer (2015), S. 19.

26 Vgl. European Banking Authority (Hrsg.) (2014), S. 9.

27 Vgl. Europäische Union, S. 176; siehe §25a Abs. 2 KWG.

28 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2017), S. 11, S. 16-17, S. 63.

29 Vgl. Bardenhewer (2007), S. 224, S. 236-255.

30 Vgl. Ringier Axel Springer Schweiz AG (Hrsg.) (2000), S. 44-47.

31 Vgl. Hartmann-Wendels/ Pfingsten/ Weber (2015), S.572-578.

32 Vgl. Goebel/ Sievi/ Schumacher (1999), S. 68-69.

33 Vgl. Goebel /Sievi/ Schumacher (1999), S. 69-70; vgl. Sievi (1995), S.225-226.

34 Vgl. Sievi (1995), S. 226-227.

35 Vgl. Sievi (1995), S. 227.

36 Eigene Darstellung, in Anlehnung an Sievi (1995), S. 228.

37 Vgl. Goebel/ Schumacher/ Sievi (1999), S. 70-71, S. 79; vgl. Sievi (1995), S. 226-227, S. 229; vgl. Wimmer (2013), S. 254-256.

38 Vgl. Sievi (1999), S. 32; vgl. Sievi/ Wegner (2005), S. 61; vgl. Sievi/ Wegner (2015b), S. 6.

39 Vgl. Auschner/ Wimmer (2010), S. 271; vgl. Sievi/ Wegner (2005), S. 65.

40 Vgl. Sievi/ Wegner/ Zühlsdorf (2007), S. 192; vgl. Wimmer (2013), S. 256, S. 259-260.

41 Vgl. Goebel/ Schumacher/ Sievi (1999), S. 73; vgl. Sievi (1999), S. 32; vgl. Sievi/ Wegner (2015b), S. 1-2.

42 Vgl. Goebel/ Schumacher/ Sievi (1999), S. 77; vgl. Sievi/ Wegner (2015b), S. 2.

43 Vgl. Bayer (2017), S. 4-7.

Ende der Leseprobe aus 50 Seiten

Details

Titel
Konzepte zur Abbildung variabler Bankprodukte. Das Modell der gleitenden Durchschnitte
Hochschule
Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn
Note
1,7
Autor
Jahr
2018
Seiten
50
Katalognummer
V461107
ISBN (eBook)
9783668914001
ISBN (Buch)
9783668914018
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Variable Bankprodukte, Sockeldisposition, Niedrigzinsphase, Gleitende Durchschnitte, Mischungsverhältnisse, Bewertungszins, Zukunftsbetrachtung
Arbeit zitieren
Maximilian Kraus (Autor:in), 2018, Konzepte zur Abbildung variabler Bankprodukte. Das Modell der gleitenden Durchschnitte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/461107

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