Vernichtung "lebensunwerten" Lebens während des Dritten Reichs


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2004

158 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


1. Inhaltsverzeichnis

1. Inhaltsverzeichnis

2. Abkürzungsverzeichnis

3. Einleitung

4. Die Wurzeln der nationalsozialistischen Euthanasie
4.1 Zentrale Begriffe und deren geschichtliche Entwicklung
4.1.1 Euthanasie
4.1.2 Eugenik
4.1.3 Biologismus
4.1.4 Sozialdarwinismus
4.1.5 Degeneration
4.1.6 Rasse
4.1.7 Rassenhygiene
4.1.7.1 Rassenhygiene vor der Weimarer Republik
4.1.7.2 Rassenhygiene in der Weimarer Republik
4.2 Zusammenfassung

5. Rassenhygienische Gesetzgebung im Dritten Reich
5.1 Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
5.1.1 Exkurs: (Zwangs-) Sterilisationen vor 1933
5.1.2 Zwangssterilisationen im Dritten Reich – Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
5.1.2.1 Die praktische Durchführung des GzVeN
5.2 Weitere rassenhygienische Gesetze
5.3 Zusammenfassung

6. Die Vernichtung lebensunwerten Lebens im Dritten Reich
6.1 Propagandistische Vorbereitung
6.2 Die Vorbereitung der ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens’
6.3 Die Kindereuthanasie
6.3.1 Der formale Ablauf der Kindereuthanasie
6.3.2 Die Kinderfachabteilungen
6.4 Die Erwachseneneuthanasie – Aktion T 4
6.4.1 Die Organisation der Aktion T 4
6.4.2 Die Erfassung, Begutachtung und Verlegung der Anstaltsinsassen
6.4.3 Die Tötung der Kranken
6.5 Der angebliche Euthanasiestopp
6.6 Die Morde nach dem offiziellen Euthanasiestopp
6.6.1 Die Ermordung von Behinderten und Kranken nach 1941
6.6.2 Sonderbehandlung 14f13 und weitere Mordprogramme
6.7 Bilanz
6.8 Zusammenfassung

7. Fallbeispiel
7.1 Die Einrichtung Hephata
7.1.1 Vorgeschichte der Anstalt Hephata
7.1.2 Die ersten Jahre: 1894-1933
7.1.3 Hephata und die Zeit des Nationalsozialismus: 1933-1945
7.1.4 „Verlegt – vernichtet – vergessen ...?“
7.1.5 Die Einrichtungen Hephata heute
7.2 Zusammenfassung

8. Resümee und Ausblicke

9.Literaturverzeichnis

10. Anhang
10.1 Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom
10.2 Die Organisation der Kanzlei des Führers
10.3 Die Organisation des Hauptamtes II der Kanzlei des Führers
10.4 Die Kindermordstationen des Reichsausschusses
10.5 Das Organisationsschema der Euthanasie
10.6 Stadtplan Treysa
10.6.1 Die Einrichtungen Hephata heute als (Stadt-) Teil Treysas
10.7 Bilder der Mahn- und Gedenkstätte Hephata

2. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Einleitung

Die Verfolgung und Ermordung von Minderheiten während des Nationalsozialismus erscheinen aus heutiger Sicht menschenunwürdig und nicht nachvollziehbar. Häufig wird diese sogenannte ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens’ als ein Werk Adolf Hitlers bezeichnet. Tatsächlich entstand die Idee von einer ‚reinen’ Gesellschaft nicht erst am Ende des 19. Jahrhunderts, vielmehr ist sie fast so alt wie die Menschheit selbst. Die Abwertung von Menschen sowie die ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens’ waren demnach das Ergebnis eines langen Prozesses (vgl. Klee 1991, 16 ff.), was vielen Menschen heute nicht bewusst ist. Die Kontinuität dieser Idee von der Antike bis hin zu den Mordprogrammen der Nationalsozialisten wird in dieser Arbeit aufgezeigt.

Die tatsächliche ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens’ zwischen 1939 und 1945 ist der Höhepunkt rassenhygienischen Denkens, dem eine Vielzahl von Maßnahmen zur Abwertung, Ausgrenzung und Diskriminierung von behinderten und kranken Menschen vorausging (vgl. Siemen 1999, 15). Dass die Nationalsozialisten bei der Durchführung der Sterilisierung ‚erbkranker’ Menschen zunächst in der Bevölkerung nur auf geringen Widerstand trafen, scheint aus dem heutigen Verständnis heraus nicht fassbar. Betrachtet man jedoch die rassenhygienische Entwicklung, so wird das Handeln der Menschen nicht verständlicher, aber es erscheint aus ihrer Sicht logisch. Die Verhinderung von ‚lebensunwerten Lebens’ wurde nicht nur allgemein in der Bevölkerung begrüßt, sondern auch die Einrichtungen der Behindertenpflege befürworteten die Einführung des ‚Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses’. Dieser Unterstützung konnte sich Hitler bei der Ermordung des ‚lebensunwerten Lebens’ nicht sicher sein, weshalb er versuchte, die Morde zu verheimlichen.

Die Ausgrenzungspolitik der Nationalsozialisten implizierte die Unterscheidung zwischen ‚normalen’ und ‚unnormalen’ Menschen. Inwiefern diese Differenzierung in der Zeit der Pränataldiagnostik relevant ist, wird am Ende der Arbeit diskutiert.

Bei der Auseinandersetzung mit diesem emotional geladen Thema ist es nicht einfach, persönliche Wertungen außen vorzulassen. Die Verfasserin bemühte sich jedoch, auf eigene Stellungnahmen zu verzichten, um eine objektive Darstellung der Ereignisse zu gewährleisten.

In der vorliegenden Arbeit werden Namen von Ärzten, Pfarrern, Politikern und Privatpersonen genannt, um kontextbezogene Sachverhalte zu verdeutlichen und zu erklären. Es ist nicht die Absicht der Verfasserin, Schuldzuweisungen vorzunehmen, vielmehr soll dem Leser ihr Handeln nachvollziehbarer gemacht werden.

Die vorliegende Arbeit wurde nach den Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung angefertigt, wobei Infinitivsätze für ein besseres Leseverständnis in Kommata gesetzt wurden. Aus Gründen der Lesbarkeit wurden ausschließlich männliche Ausdrucksformen verwendet.

Begriffe wie ‚Idioten’, ‚Schwachsinnige’ oder ‚Krüppel’ stellen keine Wertungen dar, sondern sie entsprachen im damaligen Sprachgebrauch den heutigen Begriffen der geistigen oder körperlichen Behinderung.

4. Die Wurzeln der nationalsozialistischen Euthanasie

4.1 Zentrale Begriffe und deren geschichtliche Entwicklung

4.1.1 Euthanasie

Im Laufe der Jahrhunderte wurde der Begriff der Euthanasie immer wieder neu definiert. Im aktuellen ‚Wahrig deutsches Wörterbuch’ (vom 20.03.2004)[1] wird folgende Übersetzung genannt:

„Eu|tha|na’sie <f.; unz.> Erleichterung des Todeskampfes durch Medikamente (strafbar, wenn damit eine Verkürzung des Lebens verbunden ist); (...) Sterbehilfe [griech. eu „gut“+ thanatos „Tod“]“

Inhaltlich wurde der Begriff Euthanasie seit der Antike immer wieder verändert und dies soll im Folgenden gezeigt werden.

Ursprünglich stammt der Begriff der Euthanasie – eÙqanas…a (Pschyrembel, 474) – aus dem antiken Griechenland und bedeutete ein „schöner“ (Bill & Schwab 1998, 227), „gute[r] und ehrenvolle[r] Tod“ (Koch 1996, 323 und vgl. Winau 1993, 162) ohne eine vorangehende schwere Krankheit (vgl. Fewer 2002)[2]. Allerdings darf der Wunsch der Antike nach „ein[em] schmerzlose[n], leichte[n] Sterben“ (Bill & Schwab 1997, 227) nicht missverstanden werden, denn es handelte sich dabei mehr um eine innere Einstellung gegenüber dem Tod als um den Wunsch, von einer zweiten Person den Tod erleichtert zu bekommen (vgl. Bill & Schwab 1998, 227 und Fouquet 1978, 6).

Zur Zeit des Mittelalters war die christliche Lehre meinungsbildend (vgl. Fewer 2002), dementsprechend wurde „jedwede Form der Lebensverkürzung“ (Fouquet 1978, 18) abgelehnt. Laut Schmuhl (1987, 25) war der Begriff eÙqanas…a aus dem mittelalterlichen Latein verschwunden (vgl. auch Zimmermann-Acklin 1997, 35). Auch die damalige „ars moriendi“, die Sterbekunst, griff ihn nicht auf. Aus ihr entwickelte sich Ende des 14. Jahrhunderts ein Literaturgenre, das den „Priester[n], Angehörige[n] und Ärzte[n]“ (Fewer 2002) Hinweise gab, wie Sterbende bestmöglich auf den Tod vorbereitet werden können, denn damals war die Angst vor einem plötzlichen Tod weitverbreitet (vgl. Fewer 2002).

Im Übergang zur Neuzeit sprach sich Martin Luther für die Tötung von „Wechselbälgern“ aus, da sie „nur ein Stück Fleisch ohne richtige menschliche Seele seien“ (Fewer 2002). Jedoch spiegelte die Meinung des Reformators nicht die Stellung der christlichen Kirche wider (vgl. Wolf 1964 in Fouquet 1978, 21).

Im 16. Jahrhundert veröffentlichte Thomas Morus seinen Roman ‚Ein wahrhaft goldenes Büchlein von der besten Staatsverfassung und von der neuen Insel Utopia’. Morus wollte, dass „die Kranken (...) mit großer Hingebung“ (Morus 1516 in Fouquet 1978, 19) bis zum Tod gepflegt werden. Ist die Krankheit jedoch „nicht nur unheilbar, sondern dazu noch dauernd qualvoll und schmerzvoll“ (Morus 1516 in Fewer 2002), dann sollte dem Kranken dazu geraten werden, sich aus seinem „bitteren Leben (...) [zu] befreien oder sich willig von den Anderen herausreißen [zu]lassen“ (Morus 1516 in Fouquet 1978, 20). Ohne das Morus den Begriff der Euthanasie wörtlich nennt, beschreibt er „im weitesten Sinne das, was heute unter freiwilliger aktiver Euthanasie bzw. Tötung auf Verlangen verstanden wird“ (Zimmermann-Acklin, 1997, 38). Neu ist bei Morus die Bedingung der Selbstbestimmung, ohne die „Euthanasie [für ihn] (...) nicht möglich ist“ (Fewer 2002). Bedenklich ist, dass Morus bereits von der Last des einzelnen Kranken für die Allgemeinheit spricht.

Eine neue Bedeutung gab Francis Bacon Baron of Verulam dem Begriff Euthanasie 1605 in seinem Buch „The advancement of learing“ (1623 umgearbeitet und veröffentlicht als „De dignitate et augmentis scientiarum“). Erstmals wurde hier der Begriff Euthanasie nach 1500 Jahren wieder explizit genannt (vgl. Zimmermann-Acklin 1997, 40). Bacon unterscheidet zwei Formen von Euthanasie: „euthanasia interior“ und „euthanasia exterior“. Die „euthanasia interior“ beschreibt die seelische Vorbereitung auf den Tod durch Theologen und Philosophen. Die „euthanasia exterior“ jedoch sollte den Ärzten vorbehalten bleiben und dem „Sterbenden den Todeskampf (...) erleichtern“ (Schmuhl 1987, 25). Bacon führte den Begriff der Euthanasie erstmals in die medizinische Literatur ein und erweiterte gleichzeitig den Aufgabenbereich der Ärzte, denn er sagte:

„Ferner halte ich es der Pflicht eines Arztes gemäß, ... daß er auch die Schmerzen und Qualen der Krankheit lindere ... auch dann, wenn ganz und gar keine Hoffnung mehr vorhanden, und doch aber durch die Linderung der Qualen ein mehr sanfter und ruhiger Übergang aus diesem zu jenem Leben verschafft werden kann.“ (Bacon 1605 nach Pfingsten 1966 in Schmuhl 1987, 25)

Bacon wollte, genau wie Morus, den Sterbenden eine Lebensverkürzung durch den Arzt ermöglichen. Allerdings fanden sie „mit ihren Ideen bei den Ärzten der Renaissance (...) nur geringen Widerhall“ (Fewer 2002) und der Inhalt des neuen Euthanasiebegriffes wurde überlagert von der Substanz der älteren Begriffe, in denen Euthanasie mit schmerzlosem Sterben verbunden war.

Zur Zeit der Aufklärung hat der Begriff Euthanasie in seiner Bedeutung wieder starke Ähnlichkeit mit der antiken Wortbedeutung:

„Euthanasia: ein gantz leichter und guter Tod, welcher, ohne schmerzhafte Convulsiones geschiehet. Das Wort kommt von eÙ, bene wohl, und q£natoj, mors der Tod.“ (Zedler-Universallexikon 1734 in Zimmermann-Acklin 1997, 43)

1735 formulierte Phillipus Schulz den Ausdruck euthanasia medica. Ähnlich wie bei Bacon wird zwar das Eingreifen eines Arztes in den Sterbeprozess gerechtfertigt, aber Schulz betrachtet den Arzt dabei als Helfer Gottes. Ein „leichter Tod“, so Schulz, ist eine „göttliche Fügung, die der Arzt lediglich zu unterstützen habe“ (Schmuhl 1987, 26).

Zur Zeit der Wende vom 18. ins 19. Jahrhundert wurde Bacons Definition von verschiedenen ärztlichen Autoren, u.a. Johann Christian Reil, Christoph Wilhelm Hufeland und Nikolaus Paradys, aufgegriffen. Die meisten von ihnen „forderten die Aufnahme der euthanasia medica oder eÙqanas…a naturalis in die medizinische Therapeutik“ (Schmuhl 1987, 26), um dem Sterbenden einen sanften, natürlichen Tod zu bereiten (vgl. Reil in Fewer 2002). Die Aufgabe des Arztes war es, dem Todkranken durch „gute Pflege, Zuwendung, Ruhe (...), [und] behutsame[n] Einsatz von Medikamenten“ (Winau 1993, 162 und vgl. Schmuhl 1987, 26) das Sterben zu erleichtern. Allerdings verband man mit dieser Form der Sterbebegleitung bis zum Ende des 19. Jahrhunderts keine Lebensverkürzung, da diese aus humanistischen Gründen abgelehnt wurde (vgl. Winau 1993, 162; Zimmermann-Acklin 1997, 48 und Schmuhl 1987, 26).

Ende des 19. Jahrhunderts, Anfang des 20. Jahrhunderts deutete sich zunehmend ein Bedeutungswechsel des Begriffes Euthanasie an, der unter dem Einfluss darwinistischer Ideen stand und sich verhängnisvoll weiter entwickelte bis hin zur Vernichtung ‚lebensunwerten’ Lebens zur Zeit des nationalsozialistischen Regimes (vgl. Schmuhl 1987, 355 und Winau 1993, 162). Diese begriffliche Veränderung ist eng verknüpft mit den Fortschritten in der Biologie und der Medizin. So konnten beispielsweise durch den Fortschritt in der Medizin verstärkt lebensverlängernde Maßnahmen eingesetzt werden, deren negative Seite, die Verlängerung des Leidens, schnell erkannt wurde. Die ‚aktive Sterbehilfe’, also die Lebensverkürzung auf Wunsch des Sterbenden, rückte ins Blickfeld der Ärzte (vgl. Bill & Schwab 1998, 227), obwohl sie, ebenso wie Tötung auf Verlangen, seit 1871 im Reichsstrafgesetzbuches verboten war (vgl. Fewer 2002). Die Frage nach einer ‚Sterbehilfe auf Verlangen’ wurde nicht zuletzt durch die Streitschrift „Das Recht auf den Tod“ von Adolf Jost im Jahr 1895 entfacht. Jost dehnte darin das Problem der euthanasia medica auf den Bereich der Tötung auf Verlangen aus. Er sprach sich gegen „die künstliche, ebenso inhumane wie kostspielige Lebenserhaltung durch die moderne Medizin“ (Schwartz 1998, 622) und gegen die damalige Gesetzgebung (s.o.) aus. Außerdem begrenzte Jost den betroffenen Personenkreis nicht auf die ‚unheilbar Kranken’, sondern er bezog auch „das alltägliche ‚sociale Elend in seinen mannigfaltigen Gestaltungen’“ (Jost in Schwartz 1998, 622) mit ein. Begründet sieht er seine Ausdehnung in der Relation zwischen dem Nutzen des Einzelnen für die Gesellschaft und dessen Leiden. Aus dieser Relation ergibt sich für Jost „der Wert des Menschenlebens“ (Winau 1993, 162), wobei dieser Wert auch negativ sein kann und dadurch zum ‚Unwert’ wird (vgl.ebd.). Wird der Wert des Menschen zum Unwert, dann ist es „für alle nur wünschenswert, wenn sein Leben ein Ende nimmt“ (Jost in Schwartz 1998, 622). An dieser Stelle räumt Jost nicht nur dem ‚Kranken’, sondern auch dem Staat das Recht ein, „das Leben einzelner Individuen, oft gegen deren Wille, zu vernichten, wenn es das allgemeine Interesse verlangt“ (Jost in Winau 1993, 162). Jost forderte zwar theoretisch die ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens’, aber praktisch plädierte er „für die Freigabe des Selbstmordes und die Freigabe der Tötung auf Verlangen“

In den ersten 30 Jahren des letzten Jahrhunderts wandelte sich der Begriff der Euthanasie radikal. Damit verbunden war auch die Ausdehnung des ärztlichen Rechts in Bezug auf den Sterbeprozess (vgl. Schmuhl 1987, 27). Beeinflusst wurde dieser erneute Begriffswandel von verschiedenen Autoren, u.a. Roland Gerkan, Karl Binding und Alfred Hoche. Gerkan stellte 1913/14 in der Zeitschrift „Das monistische Jahrhundert“ einen Gesetzentwurf vor, in dem er um „die Freigabe des Gnadentodes, der Tötung auf Verlangen“ (Winau 1993, 163) kämpfte. Der schwerkranke Gerkan wollte, dass Gerichte Euthanasie gestatten, sofern es der ausdrückliche Wunsch des Kranken ist. Gerkans Entwurf führte zu einer lebhaften Diskussion. Bis zum Erscheinen des Buches „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form“ von Karl Binding und Alfred Hoche im Jahr (1920) verstand man Anfang des 20. Jahrhunderts unter Euthanasie die Tötung Sterbender. Später gehörte auch „die ,Vernichtung lebensunwerten Lebens’, also die Tötung von Menschen, die sich nicht im Sterben befinden“ (Brill 1994, 103) dazu. Dies stand in engem Zusammenhang mit den Erfahrungen des ersten Weltkrieges, denn während das Sterben an der Front als die Opferung wertvoller Leben angesehen wurde, bezeichnete man die Pflege kranker Menschen als „falsche Humanität“ (Hoche in Schwartz 1998, 627) und stellte deren Existenz in Frage (vgl. Kapitel 4.1.7.2 dieser Arbeit). Der gravierende Bedeutungswechsel zeigt sich auch an einer Definition von Fritz Barth aus dem Jahr 1924:

„Euthanasie (Sterbehilfe oder Gnadentod) ist die aus humanen Gründen gewährte schmerzlose Erlösung eines unheilbaren, dem sicheren Tod verfallenen Mitmenschen auf Grund seines dahin ausgesprochenen oder mit Recht präsumierbaren Wunsches.“ (Barth nach Brill 1994, 104)

Hier kommt zum Ausdruck, dass Euthanasie nun bereits aufgrund eines unterstellten Wunsches möglich ist, was sowohl bei Morus als auch bei Bacon noch völlig ausgeschlossen war.

Wie gezeigt wurde, hat sich der Begriff Euthanasie im Lauf der Jahrhunderte immer wieder stark verändert und hat dadurch ein vielschichtiges Bedeutungsfeld zugewiesen bekommen. Dieses Bedeutungsfeld ist gekennzeichnet durch vier Ebenen, welche hier nach Alter gestaffelt sind (Schmuhl 1987, 27f.):

1. „>Euthanasie< als leichtes Sterben;
2. >Euthanasie< als Sterbebegleitung ohne Lebensverkürzung (...);
3. >Euthanasie< als Bezeichnung der verschiedenen Formen von Sterbehilfe, die zwischen den Polen aktiver und passiver Sterbehilfe angesiedelt waren (...);
4. >Euthanasie< als Bezeichnung der verschiedenen Formen von >Vernichtung lebensunwerten Lebens< (...).“

Zur Zeit der Weimarer Republik traten die beiden ersten Bedeutungsebenen in den Hintergrund, während die beiden neueren an Bedeutung gewannen. Durch die neue Auslegung des Euthanasiebegriffes zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Legitimationsbasis für den Massenmord an Kranken und Behinderten im Dritten Reich geschaffen (vgl. Schmuhl 1987, 28).

Der Begriff Euthanasie wurde während des Nationalsozialismus „synonym für die ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens’ gebraucht“ (Koch 1996, 323). In diesem Sinne wird der Begriff Euthanasie auch in der vorliegenden Arbeit verwendet, da sie sich vor allem mit dieser Zeit beschäftigt.

4.1.2 Eugenik

Ebenso wie der Begriff Euthanasie hat der Begriff Eugenik – eÙgen»j (Psychrembel 1998, 473) – seinen Ursprung im antiken Griechenland und bedeutete „eugenes = wohlgeboren; eu = gut und gennan = erzeugen“ (Wahrig deutsches Wörterbuch vom 25.03.2004).

In der Antike gab es nur vereinzelt eugenische Maßnahmen, wie etwa die Kindesaussetzung bzw. Kindestötung in Sparta oder die Verwandtschaftsheirat bei den antiken Ägyptern (vgl. Fouquet 1978, 16 und Weingart et al 1988, 27). Eugenische Utopien dagegen wurden in der Antike häufiger aufgestellt. Beispielsweise übernahm Platon den spartanischen Brauch in seinem staatstheoretischen Werk ‚Politeia’ – der Staat, aber er beschränkte seine eugenischen Forderungen auf die Wissensaristokratie (vgl. Weingart et al 1988, 28). In der Politeia forderte er staatliche Kontrollinstanzen, die über Eheschließungen und somit auch über Nachkommenschaft entscheiden sollten. So sollten ausschließlich „Männer und Frauen [mit] >gute[n] Eigenschaften< zusammen[ge]führ[t] werden“ (Weingart et al 1988, 29) und dadurch sollte sowohl die Qualität als auch die Quantität der Nachkommen geregelt werden. Er sprach sich außerdem für „die Aussetzung von gebrechlichen Kindern (...) [und] für die eugenische Abtreibung von Kindern älterer Leute aus“ (Fouquet 1978, 16f.). Mittels dieser behördlichen Kontrolle sollten die guten Erbeigenschaften der Gesellschaft gefördert und die schlechten Erbeigenschaften eliminiert werden.

Das Aussetzen von Kindern wurde auch von Aristoteles in gewissem Maße begrüßt, denn er sah keinen Sinn in der ‚Aufzucht’ verkrüppelter Säuglinge und wollte deren Aussetzung durch ein Gesetz regeln lassen (vgl. Fouquet 1978, 17).

Bis ins Jahr 374 n.Chr. war es im antiken Rom üblich, dass missgestaltete Kinder getötet werden durften, „sobald sie von fünf Zeugen als Mißgeburt erklärt worden waren“ (ebd.).

Bei den Stoikern ging es weniger um die Geburtenkontrolle als viel mehr um einen würdigen Tod. Seneca, Verkünder der stoischen Philosophie in Rom, rechtfertigte die Selbsttötung, wenn der Körper alle Kräfte verliert und der Mensch bereits lebendig tot sei. Auch die Tötung von Minderwertigen aus Vernunftgründen wird von ihm thematisiert und mit der Tötung von Tieren verglichen (vgl. Fouquet 1978, 17f.).

Eine Geburtenregelung gab es auch bei den Germanen. Allerdings lag das Schicksal der germanischen Kinder in den Händen des Vaters. Je nach ‚Schweregrad' der Missbildung wurden die Kinder nach der Geburt von ihm ausgesetzt oder getötet (vgl. Fouquet 1978, 18).

Thomas Morus (siehe auch 3.1 dieser Arbeit) forderte in seinem Roman ‚Utopia’ (1516) vor der Hochzeit eine eingehende Prüfung des Ehepartners. Bei der Prüfung sollten die künftigen Ehepartner völlig nackt sein und ihre Entscheidung aufgrund der Überprüfungskriterien Schönheit und körperliche Ausstattung treffen (vgl. Weingart et al 1988, 29).

1602 veröffentlichte Tommaso Campanella, Vertreter des Neuplatonismus, seinen ‚Sonnenstaat’, in dem er einem >Großmetaphysiker< die Herrschaft über „die menschliche, tierische und pflanzliche Zuchtwahl und Veredelung“ (ebd.) überträgt. Ebenso wie Platon und Morus wollte Campanella Hochzeiten nur aufgrund vorheriger ‚Inspektionen’ gestatten. Das Urteil sollte Amtspersonen überlassen werden, die die jungen, nackten Männer und Frauen „bei gymnastischen Spielen und Übungen auf dem Ringplatz“ (Weingart et al 1988, 29) beobachten sollten. Hatten sie eine Wahl getroffen, so sollten ein Arzt und ein Astrologe den Termin für den Beischlaf errechnen, um eine bestmögliche Nachkommenschaft zu sichern.

Weingart et al (1988) weisen daraufhin, dass Platon, Morus und Campanella „nur die wichtigsten vordarwinschen eugenischen Utopien“ (Weingart et al 1988, 30) verfassten und dass es durchaus noch sehr viel mehr Autoren gab, die in Staats- bzw. Gesellschaftsutopien eugenische Institutionen gefordert haben.

1798 veröffentlichte der englische Geistliche und Nationalökonom Thomas R. Malthus eine Streitschrift mit dem Titel „An Essay on the Principle of Population as it Effects the Future Improvement of Society“. Darin stellte er die These der zyklischen Übervölkerungskrise auf, die besagte, dass „die Bevölkerung [sich] in geometrischer Progression verdoppelt, während die Nahrungsmenge nur in arithmetischer Reihe zunimmt“ (Malthus 1798 nach Altner 1981 in Reyer 2003, 44). Demnach gibt es nicht genügend Nahrungsmittel für die gesamte Bevölkerung, die sich tendenziell stärker vermehrt als es der Naturspielraum zulässt. Kriege und Epidemien betrachtete er als mitleidloses Naturgesetz, das dem Gesetz der Überfruchtbarkeit gegenübersteht, so dass ein „harmonische[s] Gleichgewicht zwischen Bevölkerungszahl und Lebensraum hergestellt“ (Fouquet 1978, 36) wird. Durch dieses Naturgesetz, so Malthus, werden die ‚schwächeren’ Glieder einer Gesellschaft dezimiert (vgl. Reyer 2003, 44). In der zweiten Auflage von 1803, die 1807 auch in Deutschland erschien, stellte Malthus sich die Frage, ob sich die Menschheit auf das Naturgesetz verlassen solle oder ob es nicht besser wäre vorbeugende Maßnahmen einzuleiten. Er kam zu dem Schluss, dass durch „moral restraint“, also späte Ehe oder Enthaltsamkeit, besonders in der Arbeiterschicht, präventiv die Geburtenrate gesenkt werden muss, um dauerhaft genügend Nahrungsmittel und Lebensraum für den Einzelnen zu haben (vgl. Fouquet 1978, 36 und Reyer 2003, 44).

Jean-Baptiste de Lamarck prägte Anfang des 19. Jahrhunderts den Begriff Biologie und entwickelte eine neue Entwicklungslehre, die nachhaltig wirkte. Lamarck ging davon aus, dass durch Veränderungen der Umweltbedingungen und durch Übung alle Organe beeinflusst und vervollkommnet werden können. Diese Abänderungen in der genetischen Basis werden, so Lamarck und der Neo-Lamarckismus, per Vererbung in der Generationenfolge weitergegeben (vgl. Reyer 2003, 45 und Harten 1997, 766). Lamarcks Vererbungslehre war das gesamte 19. Jahrhundert über vorherrschend.

Weingart et al (1988) bezeichnen die Zeit der vordarwinschen Utopien auch als „vorwissenschaftliche Eugenik“ (Weingart et al 1988, 27). Den Beginn der ‚wissenschaftlichen Eugenik’ sehen sie dementsprechend in der Veröffentlichung des Werkes „On the Origin of Species by Means of Natural Selection“ 1859 von Charles Robert Darwin. Er bot mit seinem Buch erstmals einen scheinbar wissenschaftlichen Ansatz, um konkrete eugenische Forderungen zu begründen. Bisher hatten alle Autoren der vordarwinschen Utopien versucht ihre Ideen mit Hilfe der Tierzucht zu untermauern, d.h. sie versuchten Erfahrungswerte aus der Aufzucht und Züchtung von Tieren auf den Menschen zu übertragen (vgl. Weingart et al 1988, 30.). Darwin entwarf in seinem Buch ein neues Evolutions- und Selektionsprinzip, deren Kern der „Kampf ums Dasein“ bildete. Tief beeindruckt von Malthus’ Werk, ging Darwin davon aus, dass...

„(...) mehr Individuen erzeugt werden, als möglicherweise fortbestehen können, so [dass] [ ] in jedem Fall ein Kampf um die Existenz eintreten [muss], entweder zwischen den Individuen einer Art oder zwischen den Arten oder zwischen ihnen und den äußeren Lebensbedingungen.“ (Darwin 1859 zitiert nach Nowak 1980, 11 in Köbsell 1987, 13)

Darwin bezog seine Theorien hier noch auf die Pflanzen- und Tierwelt (vgl. Brill 1994, 19 und Reyer 2003, 46). Erst 1871 übertrug er seine Entwicklungslehre in „The Descent of Man and Selection in Relation to Sex“ auf die Entwicklungsgeschichte des Menschen (vgl. Reyer 2003, 46). Der Kampf ums Dasein und der damit verbundene Kampf um knappe Güter können nur die „am besten an die Umwelt angepassten Individuen“ (Reyer 2003, 46) gewinnen, so Darwin. Demzufolge haben diese Individuen eine höhere Fortpflanzungsquote und der Kampf ums Dasein wird zum Motor der Evolution. Die Theorie der ‚natürlichen Zuchtwahl’ bot später der Idee der wissenschaftlichen Eugeniker, also „die Zuchtwahl auch auf den Menschen anzuwenden“ (Weingart et al 1988, 30), eine neue Perspektive. Sie erhielten auf diese Weise die Chance, gezielt nach Vererbungstheorien zu forschen und auf der Basis vermeintlich wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Verwirklichung ihrer eugenischen Utopien zu kämpfen (vgl. ebd.).

Auf der Grundlage des Darwinschen Werkes entwickelte der Naturforscher Francis Galton, ein Vetter Darwins, in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts die Theorie, dass „Talent und Charakter vorwiegend vererbt würden“ (Bill & Schwab 1998, 223) während die Umwelt nur einen sekundären Einfluss auf die kognitiven Fähigkeiten habe. Er knüpfte damit an die antike Bedeutung der eÙgen»j, die „gute[ ] Abstammung, Veranlagung“ (Köbsell 1987,14), an. Seine Theorie wollte er anhand von „umfangreiche[n] biograpgisch-genealogische[n] Untersuchungen über herausragende Persönlichkeiten des viktorianischen England nachweisen“ (Weingart et al 1988, 36). Mit Hilfe der menschlichen Intelligenz wollte er die Rahmenbedingungen für die „praktische[ ] Anwendung des Darwinschen Selektionsprinzips“ (ebd.) schaffen, womit die Verbesserung der menschlichen Rasse herbeigeführt werden sollte. Durch eugenische Selektion wollte er „die Fortpflanzung >gesünderer, reicherer und intelligenterer< Nachkommen fördern“ (Harten 1997, 773) und die „übermäßige[ ] Vermehrung >Untüchtiger, Kränklicher und Verzagter<“ (ebd.) verhindern. Mit seinen Ideen bezweckte er, dass die Gefahr der Degeneration von der geistigen Elite Englands abgewendet wurde. 1883 führte Galton dann den Terminus Eugenik in die Wissenschaft ein. Unter ihm sollten nun seine praktischen Vorschläge zusammengefasst werden (vgl. u.a. Weingart et al 1988, 37 und Baader 1993, 37). Für ihn war die Eugenik,

„...die Wissenschaft, die sich mit allen Einflüssen befaßt, welche die angeborenen Einflüsse einer Rasse verbessern und welche diese Errungenschaften zum größtmöglichen Vorteil der Gesamtheit zur Entfaltung bringen.“ (Galton 1904 nach v. Verschuer 1966 in Köbsell 1987, 14)

Galton ging davon aus, dass sich Rassen und Populationen aufgrund von erblicher Ausstattung unterscheiden. Auch die beträchtlichen moralischen und kognitiven Wesensmerkmale der Individuen innerhalb einer Rasse sah er in der umweltunabhängigen biologischen Erbausstattung des Einzelnen begründet (vgl. Reyer 2003, 51). Dies war zum damaligen Zeitpunkt ein revolutionärer Gedanke, denn die dominierende Mehrheit, darunter auch Darwin, ging davon aus, dass die individuellen Unterschiede durch soziale Vererbung entstanden. Unter sozialer Vererbung wurde, in Anlehnung an Lamarck, die „Weitergabe sozialer Allokationsmittel (...) [und] die biologische Weitergabe lebensgeschichtlich erworbener Eigenschaften und Fähigkeiten“ (ebd.) verstanden. Entscheidend für die weitere Entwicklung der Eugenik war allerdings Galtons Auffassung des Vererbungsprozesses, bei dem soziale Maßnahmen wie Erziehung, Wohlfahrts- und Gesundheitspflege, wie sie die lamarckistischen Anhänger forderten, hinfällig wurden. Galton glaubte, dass mittels sozialer Reformen die degenerativen Linien einer Gesellschaft nicht ausgelöscht werden, sondern im Gegenteil die Zahl der degenerativen Elemente stark ansteigt (vgl. Reyer 2003, 52). Galton und andere Anhänger dieser harten Vererbungstheorie sahen die Lösung des Degenerationsproblems in der positiven und negativen Eugenik. Unter positiver Eugenik wurden Maßnahmen verstanden, die „die Träger erwünschter Erbanlagen zu verstärkter Reproduktion anh[ie]lten“ (ebd.). Sie „zielt[e] (...) auf Werte wie höhere Intelligenz, bessere körperliche Konstitution, Schönheit oder rassische Reinheit“ (Weingart et al 1988, 16). Durch „züchterische Maßnahmen“ (ebd.) wie zeitige Heirat, Steuervergünstigungen für erbgesunde Familien und Sicherung einer gesunden Erziehung der Nachkommen (vgl. Baader 1993, 37) sollte das Erbgut der Gesellschaft verbessert werden. Als negative Eugenik wurden dementsprechend Handlungen bezeichnet, die „die Geburtenrate der Ungeeigneten (Unfit) [ ] kontrollier[t]en“ (ebd.) und dadurch verhinderten, dass sich sogenanntes, schlechtes Erbgut vermehren konnte. Um die erbbelasteten Familien von der Fortpflanzung auszuschließen gab es verschiedene Ansätze, wozu Sterilisation, Asylierung und Steuerbenachteiligungen der Minderwertigen gehörten (vgl. Harten 1997, 777, 792 und Köbsell 1987, 12). Vordenker der „Vervollkommnung der Gattung“ (Harten 1997, 767) waren u.a. Nietzsche und Schopenhauer. So war Nietzsche der Meinung, dass kranke Kinder getötet und Kranke, Schwache und Kriminelle von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden sollte (vgl. ebd.). Schopenhauers Denken glich noch mehr dem der wissenschaftlichen Eugeniker, denn er wollte nicht nur „alle Schurken kastrieren und alle dummen Gänse ins Kloster stecken“ (Harten 1997, 767 f.), sondern er wollte auch „den Leuten edlen Charakters“ (ebd.) durch Vermittlung von geeigneten Partnern zu vielen Stammhalter verhelfen.

Eugenik in den USA

Bisher wurde hier die Entwicklung der Eugenik seit der griechischen Antike anhand von deutschen, französischen und englischen Autoren beschrieben. Allerdings soll nicht die amerikanische Eugenikentwicklung außer Acht gelassen werden. Der Verlauf der Eugenik in den USA hat einen besonderen Stellenwert, denn die amerikanischen Eugeniker haben lange vor den deutschen Eugenikern die Eugenik gesellschaftlich etabliert können (vgl. Köbsell 1987, 19 f. und Friedlander 1997, 33 ff.). Die amerikanischen Eugeniker widmeten ihre Forschungen vor allem den Schwachsinnigen. Sie behaupteten einen Zusammenhang zwischen Schwachsinn, also mangelnder Intelligenz und geringem Moralbewusstsein, und Delinquenz festgestellt zu haben. Erblicher Schwachsinn, so die damaligen Eugeniker, bedeute gleichzeitig die Gefahr von erblicher Degeneration (vgl. Friedlander 1997, 35). Der Psychologe Henry H. Goddard schlug vor dieses Problem durch „die Einweisung in geschlossene Anstalten“ (Friedlander 1997, 37 f.) zu lösen und auch der Psychologe Lewis M. Terman forderte eine „Verwahrung auf Lebenszeit“ (ebd.). Der beste Weg der Degeneration zu entgehen lag für viele Eugeniker, u.a. Goddard und Charles Davenport, in der Sterilisation. So erklärt sich warum bereits 1907 in dem US-Bundesstaat Indiana das erste Sterilisationsgesetz erlassen wurde (vgl. Friedlander 1997, 38 und Köbsell 1987, 19). Im Jahr 1933 hatten laut Köbsell (1987) 14 US-Bundesstaaten ein Gesetz zur Legitimation von Zwangessterilisationen erlassen. Laut Friedlander waren es Mitte der dreißiger Jahre schon „mehr als die Hälfte aller Bundesstaaten“ (Friedlander 1997, 38). Die Zwangssterilisation von nicht einwilligungsfähigen Personen wurde vom Obersten Gerichtshof der USA gebilligt. Die amerikanischen Eugeniker verwendeten Argumente, die später auch von den Nationalsozialisten in Deutschland übernommen wurden (vgl. Friedlander 1997, 38 f.).

4.1.3 Biologismus

Der Begriff Biologismus wurde unter dem Eindruck des Darwinschen Werkes (vgl. 3.1.2 dieser Arbeit) um 1900 von dem Philosophen Heinrich Rickert eingeführt. Dieses weltanschauungsähnliche Modell war vor allem um die Jahrhundertwende, aber auch in der nationalsozialistischen Ära weit verbreitet. Bei diesem Konzept wurden

„biologische Gedanken, Tatsachen, Bilder und Modelle [ ] auf andere Seins- und Wissensbereiche übertragen, um

- diese zu deuten
- Gesetzmäßigkeiten aufzuzeigen [und um]
- Handlungsanweisungen zu gewinnen.“

(http://fachberatung-biologie.de/Themen/Evtheorie/Evtheoseit/biologismus.htm vom 15.04.2004)

Mann (1993, 25) weist daraufhin, dass das Prinzip des Monismus, welches alles Sein auf ein einheitliches Grundmuster zurückführen will, innerhalb des Biologismus eine große Rolle spielt. „Darwinistische Beobachtungen und Gedanken (...) wurden vielfältig transformiert und modifiziert“ (Mann 1993, 28), d.h. Darwins Erkenntnisse wurden u.a. übertragen in die Soziologie, Medizin, Anthropologie, Pädagogik und Psychologie. Schon zur Zeit der Aufklärung haben Philosophen versucht, das allgemeingültige Naturprinzip zu entdecken, auf das die aufklärerische Welt ausgerichtet war (vgl. Weingart et al 1988, 42 f. und Mann 1993, 27). Die Philosophen der Aufklärung erzielten nicht die Wirkkraft des Biologismus. Von dem Modell des Biologismus ging eine große Anziehungskraft aus, weshalb der Biologismus nicht nur die Wissenschaften sondern auch die anderen Lebensbereiche stark prägte. Die Analogisierung medizinischer und naturwissenschaftlicher Erkenntnisse auf den sozialen Bereich zeigte sich u.a. in dem vierbändigen Werk Albert Schäffles, das zwischen 1875 und 1878 veröffentlicht wurde und den Titel „über >den Bau und das Leben des socialen Körpers, einen encyklopädischen Entwurf einer realen Anatomie, Physiologie und Psychologie der menschlichen Gesellschaft mit besonderer Rücksicht auf die Volkswirtschaft als socialem Stoffwechsel<“ (Mann 1993, 27) trägt. Der Volkswirtschaftler und Soziologe Schäffle versuchte darin die „Gesellschaft als Organismus“ (ebd.), der in seinem Aufbau dem menschlichen Körper entspricht, zu beschreiben. Die Volkswirtschaft, so Schäffle, entspricht dem Stoffwechsel der Gesellschaft. Entsprechendes findet sich auch bei dem baltischen Nationalökonomen Paul von Lilienfeld in seinem fünfbändigen Werk „Gedanken über die Socialwissenschaft der Zukunft“. In den zwischen 1873 und 1881 erschienen Bänden befasste sich Lilienfeld ebenso wie Schäffle mit der „menschliche[n] Gesellschaft als realem Organismus, [der] sociale[n] Physiologie, [der] sociale[n] Psychophsyik und [den] sociale[n] Gesetzen“ (von Lilienfeld nach Mann 1993, 27). Schäffle und Lilienfeld sind nur zwei von vielen Autoren, die versuchten biologische Gesetze auf den Staat und die Gesellschaft zu übertragen. Alle Autoren hatten das Ziel, der menschlichen Gemeinschaft durch Natürlichkeit Maß und Ordnung zu geben (vgl. Mann 1993, 27).

Doch auch bei aller Euphorie, die dem Biologismus entgegengebracht wurde, gab es warnende Stimmen. Der Pathologe, Anthropologe und Politiker Rudolf Virchow war eine dieser Stimmen. Virchow befürwortete zwar die Durchdringung der Gesellschaft mit naturwissenschaftlichen Prinzipien, allerdings sah er auch die Gefahren der Analogisierung. Auf einer Tagung Deutscher Naturforscher und Ärzte in München 1877 äußerte Virchow in einer Rede „über die Freiheit der Wissenschaft im modernen Staatsleben“ (Mann 1993, 25 f.) seine Bedenken. Er vertrat die Meinung, dass zu einem angemessenen Zeitpunkt ein Austausch zwischen der Wissenschaft und dem allgemeinen Leben stattfinden muss. Jedoch warnte er seine Kollegen davor, ihre noch nicht bewiesenen Vermutungen vorschnell als Lehrsätze darzustellen (vgl. Mann 1993, 26). An Beispielen aus der Zellularpathologie machte er deutlich, dass naturwissenschaftliche Phänomene bei der Übertragung auf gesellschaftliche Bereiche an „Wahrheit und Sinn [verlieren]“ (Mann 1993, 27). Virchow hatte damals bereits erkannt, welche fatale Wirkung die Verbreitung von wissenschaftlichen Halbwahrheiten nach sich ziehen kann.

4.1.4 Sozialdarwinismus

Der Sozialdarwinismus begründete sich ebenso wie der Biologismus auf dem Darwinschen Werk von 1859 (vgl. 3.1.2 dieser Arbeit) und auf die Übertragung biologischer Modelle „auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Phänomene“ (http://de.wikipedia.ord/wiki/Sozialdarwinismus vom 20.04.2004). Der Sozialdarwinismus verstand sich „als eine Naturlehre des Gesellschaft“ (Schmuhl 1987, 357) Der Physiologe John William Draper interpretierte bereits 1860 – ein Jahr nach der Veröffentlichung des Darwinschen Titels „On the Origin of Species by Means of Natural Selection“ – Darwins Selektionsgesetz auf sozialdarwinistische Weise (vgl. ebd.). Draper sprach von einem unaufhörlichem Naturgesetz, welches sowohl für Mensch als auch für Tiere gültig sei und welches die „zivilisatorische Entwicklung des Menschen“ (ebd.) beeinflusse.

Im deutschen Kaiserreich verbreitete sich das Darwinistische Gedankengut hauptsächlich durch den Zoologen und Naturphilosophen Ernst Haeckel, welcher die sozialdarwinistischen Ideen stark radikalisierte (vgl. u.a. ebd., Koch 1996, 322 und Friedlander 1997, 41). Nach der Lektüre des Darwinschen Werkes war Haeckel von der Entwicklungslehre überzeugt und war sich sicher, „>daß dieselben Naturgesetze in der Kulturgeschichte ... wie in der Naturgeschichte< walteten“ (Haeckel in Schmuhl 1987, 52). Haeckel glaubte ebenso wie Draper an einen naturwissenschaftlichen Fortschritt, der einem unaufhaltsamen Naturgesetz folgt (vgl. Mann 1993, 30). Davon ausgehend entwickelte er eugenische Theorien, in denen er Darwins Gedanken fortführte. Haeckel begründete eine neue sozialdarwinistische Lehrmeinung, in dem er die zoologische Evolution auf die Menschheitsgeschichte übertrug (vgl. Mann 1993, 31). In der 1868 von ihm veröffentlichten „Natürliche[n] Schöpfungsgeschichte“ gab er Darwins Selektionstheorie eine neue Bedeutung, denn er übertrug „den Kampf ums Dasein auf die Völkergeschichte“ (Klee 1991, 16). Haeckel sprach nicht nur von Darwins natürlicher Auslese, sondern auch von einer künstlichen Auslese, welche er in positive und negative künstliche Züchtung unterteilte (Baader 1993, 36). Zur positiven künstlichen Züchtung gehörten für Haeckel neben der Kindesaussetzung bzw. Kindestötung bei den Spartanern auch die Todesstrafe bei Verbrechern, damit diese ihre „verbrecherischen Anlagen [nicht] [ ] vererben“ (Klee 1991, 16) konnten. Im Gegensatz dazu betrachtete er jede medizinische Therapie, die Geisteskranken ein längeres Leben ermögliche, als negative Züchtung, da durch die Lebensverlängerung die Chance der Fortpflanzung geben wurde (vgl. Baader 1993, 36). Die Forderungen Haeckels nach natürlicher Züchtung gehörten zu den ersten „sozialdarwinistischen Argumenten Euthanasie aus eugenischen Gründen [zu] befürworte[n]“ (ebd.).

In den folgenden Jahren häuften sich Entwürfe, in denen die Selektionstheorie auf Menschen angewendet werden sollte. Die Autoren dieser Entwürfe wurden als Sozialdarwinisten bezeichnet und zu ihnen gehörten u.a. der Schweizer Psychiater Auguste Forel, der Landwirt Alexander Tille, der Physiologe John B. Haycraft und der Jurist Adolf Jost (vgl. 3.1.1 dieser Arbeit). Alle Theorien, die sich auf den Sozialdarwinismus berufen haben, sind aus heutiger Sicht nicht wissenschaftlich begründet, denn die Basis dieser Theorien war meist eher spekulativ und subjektiv (vgl. Weingart et al 1988, 145 ff. und Friedlander 1997, 36).

Schmuhl (1987) unterscheidet zwischen evolutionistischem und selektionistischem Sozialdarwinismus. Der evolutionistische, biologisch geprägte Sozialdarwinismus ging davon aus, dass die gesellschaftliche Entwicklung naturgesetzlich vorherbestimmt war. Daraus leitete sich der Standpunkt ab, dass der gesellschaftliche Wandel festen Bahnen folgt und nicht durch korrigierende Maßnahmen gelenkt werden kann (vgl. Schmuhl 1987, 357). Der selektionistische Sozialdarwinismus hingegen ging davon aus, dass die Gesellschaft die Natur entstellt widerspiegelt. Die Rassenhygieniker leiteten daraus die Daseinsberechtigung der Geeigneten – Fit – ab und sprachen den Ungeeigneten – Unfit – (nach Galton in Baader 1993, 37) die Lebensberechtigung ab. Mittels des Selektionsprinzips sollte die deutsche Gesellschaft wieder nach ‚natürlichen Prinzipien’ geregelt werden. Aus dem selektionistischem Sozialdarwinismus ging in der Folge die Rassenhygiene hervor.

4.1.5 Degeneration

Die Degeneration ist nicht erst mit dem Aufkommen der eugenischen Bewegung thematisiert worden, sondern sie wurde bereits im 18. Jahrhundert von dem Philosophen und Schriftsteller Jean-Jacques Rousseau aufgegriffen. Rousseau verwendete allerdings in seinem Werk „Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les hommes“ (1755) weniger den Begriff der ‚dégénération’, vielmehr benutzte er synonym den Begriff ‚dépravation’ (vgl. Weingart et al 1988, 43). Rousseau ging davon aus, dass jeder Mensch sich anfangs in einem Naturzustand befindet, d.h. zwischen der äußeren Natur und seiner eigenen herrscht Balance. In seinem Naturzustand hat der Mensch nur wenige Bedürfnisse und kann diese alle befriedigen, was sich aber mit dem Eintritt in die Zivilisation ändert. Der Lebensstil der Mensch in der Zivilisation erweitert ihre Bedürfnisse, wodurch die „ursprünglich[e] robuste[ ] menschliche[ ] Natur“ (ebd.) stetig geschwächt wird. Rousseau sieht deshalb die Degeneration als unabwendbare Folge der Zivilisation an. Um seine Theorie zu untermauern verglich Rousseau freilebende Tiere und deren domestizierten Verwandten. Dabei erkannte er, dass die Wildtiere insgesamt robuster, stärker und mutiger waren als ihre gezähmten Artgenossen. Rousseau sah den Grund für diese ‚Entartung’ der Haustiere in der Fürsorge, die die Menschen ihnen entgegenbringen. Er übertrug diese Feststellung auf die Menschen und kam zu dem Schluss, dass der Mensch bei dem Eintritt „in die Zivilisation (...)“ durch überflüssigen und unnatürlichen Luxus „einer moralischen wie auch physischen ‚Depravation’“ (Weingart et al 1988, 44) unterliegt.

Weingart et al (1988) sehen bereits am Anfang des 19. Jahrhunderts drei Komponenten des Degenerationsbegriffes ausgebildet, die entscheidend für die Entwicklung der Eugenik waren. Die erste Komponente beinhaltet Rousseaus Idee der moralischen Depravation und der körperlichen Degeneration, wobei Rousseau unter dem Eindruck des französischen Absolutismus die ‚Versklavung’ des anfänglich freien Menschen mit einbezog. Die zweite Komponente umfasst die Darstellung des Menschen als ein Naturwesen, das aus der Natur hervorgegangen und ihren Gesetzen unterworfen ist (vgl. Weingart et al 1988, 45). Zunächst war dies eine philosophische Sichtweise, doch unter dem Einfluss der Darwinschen Theorie wurde sie wissenschaftlich untermauert. Die eugenische Bewegung ging allerdings nicht mehr wie Rousseau davon aus, dass der Mensch durch fehlende Anpassungsmöglichkeit an die Zivilisation entartet, vielmehr sahen sie den Grund für die Entartung in „der Störung[ ] der natürlichen Zuchtwahl durch [ ] kulturelle[ ] Einrichtungen“ (Schallmayer in Weingart et al 1988, 45). Gemein haben sowohl Rousseau als auch die Eugeniker des 19. Jahrhunderts, dass sie die Zivilisation, Gesellschaft und Kultur für die Degeneration verantwortlich machten. Die dritte Komponente des Degenerationsbegriffes greift die Bedeutung der Vererbbarkeit erworbener Eigenschaften (vgl. Lamarcks Entwicklungslehre in Kapitel 4.1.2 dieser Arbeit) auf. Die Annahme der Vermehrung der erblichen Gebrechen von Generation zu Generation hatte sowohl für Rousseau als auch später für die Eugeniker und Rassenhygieniker eine basisbildende Funktion.

Die in der zweiten Komponente angesprochenen kulturellen Einrichtungen, dazu gehörte auch das Gesundheitswesen, hatten laut den Rassenhygienikern eine kontraselektive Wirkung. Sie befürchteten nicht lebensfähige und nicht lebenswerte Menschen würden zum Nachteil der lebenswerten Menschen am Leben erhalten (vgl. Brill 1994, 20). Ende des 19.Jahrhunderts wurden unterschiedliche Ansätze vertreten, die der Entartung entgegenwirken sollten. Die Sozialanthropologen dieser Zeit, wie etwa Graf Joseph Arthur Comte de Gobineau (vgl. 3.1.6 dieser Arbeit), gingen davon aus, dass „der Sturz der Civilisationen“ (Gobineau in Mann 1993, 33) lediglich aufgeschoben aber nicht aufgehalten werden kann. Die Sozialdarwinisten, Eugeniker und Rassenhygieniker hingegen glaubten, in einer „konsequenten selektiven Rassenhygiene“ (Mann 1993, 33) eine Lösung gefunden zu haben, „um der drohenden ‚Entartung’ durch ‚minderwertiges’ Erbgut zu entgehen“ (Brill 1994, 20).

In der Zeit der Nationalsozialisten wurde die Gefahr der drohenden Entartung in der Propaganda aufgegriffen. Die nationalsozialistischen Propagandisten wussten, dass sie innerhalb der Bevölkerung zunächst „die ethischen Normen, die sich der negativen Eugenik entgegenstellten“ (Groß nach Schmuhl 1987, 173) entkräften mussten. Geschehen sollte dies mittels des „Erblichkeitsdogmas“ (ebd.), d.h. die Nationalsozialisten wollten die Menschen von der lamarckschen Vererbungstheorie überzeugen, um eine scheinbar wissenschaftliche Begründung für ihre negativen eugenischen Maßnahmen zu haben.

4.1.6 Rasse

Zurück geht der Rassebegriff auf den Biologen Carl von Linné. Ende des 18. Jahrhunderts begründete er das noch heute gültige Klassifikationssystem der Pflanzen und Tiere. Nach Linné ist eine „Rasse“ eine Unterkategorie der „Art“ (vgl. Marheinecke 2000[3] ). Linné untergliederte die Art Homo sapiens, zu der alle Menschen gehören, aufgrund seiner augenscheinlichen Wahrnehmung „in vier Rassen – „Weiße“, „Gelbe“, „Rotbraune“ und „Schwarze“ (ebd.). Gegen Ende des 19. Jahrhunderts versuchten verschiedene Autoren die Überlegenheit der „Weißen“ aufzuzeigen. Carl Gustav Carus, wie auch andere, maß den einzelnen Rassen verschiedene Wertigkeit zu, die er „im organismischen Wesen der Menschheit“ (Mann 1993, 31) begründet sah. Anhand dieser Wertigkeit wurden Skalen erstellt, die die Hierarchie der Rassen wiedergeben sollten. Die germanische Rasse stand bei allen Autoren an der Spitze der Hierarchie. Eingeteilt wurde die Menschheit nicht in die von Linné vorgegebenen Rassen, sondern beispielsweise bei Carus in „Tag- und Nachtrassen, Morgen- und Dämmerungsrassen“ (ebd.), bei Christoph Meiners in „schöne und häßliche“ (ebd.) oder bei Gustav Friedrich Klemm in „aktive und passive“ (ebd.) Rassen. Begründet haben sie ihre Einteilungen mit „äußere[n] Einflüsse[n] oder natürliche[n] Anlagen“ (Mann 1993, 32). Zu den natürlichen Anlagen gehörte nach Carus auch die Gehirngröße (vgl. ebd.).

Graf Joseph Arthur Comte de Gobineaus „Essai sur l’inégalité des races humaines“ (zu deutsch: Versuch über die Ungleichheit der Menschenrassen), veröffentlicht zwischen 1853 und 1855, erweiterte den damaligen Rassenbegriff. Der französische Schriftsteller und Diplomat wollte mit seinem vierbändigen Werk die Überlegenheit der arischen Rasse beweisen. Er stütze sich bei seinen Untersuchungen auf „[k]ulturgeschichtliche, ethnologische, religions- und sprachgeschichtliche Elemente“ (Mann 1993, 32). Gobineaus Rassebegriff wird „vergleichend erschlossen“ (ebd.), d.h. Gobineau nutzte den Begriff einerseits um geschichtliche Verläufe zu erörtern und anderseits sollte mittels der Interpretation der Geschichte der Begriff Rasse definiert werden – der Rassebegriffe war also „Ergebnis und Mittel zugleich“ (ebd.). Gobineau ging davon aus, dass sich aus einem Urgeschlecht die weiße, die schwarze und die gelbe Rasse entwickelt haben. Siege und Verluste in der kulturgeschichtlichen Entwicklung, so Gobineaus Untersuchungsergebnis, sind gleichbedeutend mit „Aufstieg“ bzw. „Untergang“ von Völkergruppen. „Aufstieg“ und „Untergang“ einzelner Völkergruppen geben somit den Wert der jeweiligen Rasse an. Den höchsten Wert erreicht „die ‚erlauchte Menschenfamilie’ die ‚unbestreitbar edelste weiße Abkunft’ die ‚allen überlegene[ ] [arische] race’“ (Gobineau nach Mann 1993, 32). Bis zur deutschen Veröffentlichung des Gobineau’schen Werkes (1898-1901) wurde dieses kaum wahrgenommen, dann jedoch „nährt[e] [es] Kulturpessimismus und Germanenkult“ (ebd.).

Für Gobineau war im Unterschied zu Linné nicht die äußerliche Erscheinung ausschlaggebend, um bestimmte Volksgruppen einer Rasse zuzuordnen, sondern vielmehr stand für ihn die kulturgeschichtliche Verbundenheit einzelner Volksgruppen innerhalb einer Rasse im Vordergrund.

Die Bedeutung der Werke Linnés und Gobineaus zeigen sich noch heute in der Definition von Rasse im klinischen Wörterbuch Pschyrembel (1998). Dort wird unterschieden zwischen biologischer und anthroposophischer Rasse, wobei die biologische Rasse hier vernachlässigt werden kann. In der Definition der anthroposophischen Rasse werden Teile der vorgestellten Rassebegriffe wieder aufgegriffen. Laut Pschyrembel versteht man unter einer anthroposophischen Rasse zum einen eine „(größere) Gruppe von Menschen mit vererbten gemeinsamen (relativ konstanten) körperl[ichen] Merkmalen“ (Pschyrembel 1998, 1343), was bereits Linné erkannte, zum anderen definiert sich die anthroposophische Rasse „meist [durch einen] gemeinsame[n] historische[n] u[nd] kulturelle[n] Hintergrund“ (ebd.), wovon auch Graf Gobineau ausging.

4.1.7 Rassenhygiene

Im Gegensatz zu den Termini Euthanasie und Eugenik sind die Rassenhygiene und der Rassebegriff (vgl. Kapitel 4.1.6 dieser Arbeit) noch nicht sehr alt. Vielfach wurde und wird Rassenhygiene synonym mit Eugenik verwendet (vgl. Brill 1994, 11; Jaekel 2002[4] und Wahrig deutsches Wörterbuch vom 05.04.2004), tatsächlich ging sie aber Ende des 19. Jahrhunderts aus der Eugenik und dem selektionistischem Sozialdarwinismus hervor. Die Zielsetzung der Rassenhygieniker war schon zu Beginn sehr viel radikaler als die der angelsächsischen Eugeniker ( vgl. Schmuhl 1987, 30), denn während die Eugeniker sich die ‚Aufartung’ der Erbanlagen zum Ziel setzten, wollten die Rassenhygieniker eine besondere, eine arische Rasse ‚züchten’ (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Rassenhygiene vom 23.04.2004) Klee (1991) unterscheidet Eugenik und Rassenhygiene begrifflich wie folgt:: Eugenik übersetzt er mit „Erbgesundheitslehre“ wohingegen er Rassenhygiene als „Erbgesundheitspflege“ bezeichnet.

Die Entwicklung der Rassenhygiene kann nicht unabhängig von den damaligen Lebensumständen und der politischen Situation in Deutschland betrachtet werden, weshalb im Folgenden zwischen der rassenhygienischen Entwicklung vor und während der Weimarer Republik unterschieden wird.

4.1.7.1 Rassenhygiene vor der Weimarer Republik

Bevor auf die rassenhygienische Bewegung dieser Zeit eingegangen wird, sollen hier zunächst die Lebensumstände dieser Zeit geschildert werden.

Lebensumstände vor der Weimarer Republik

Um die Jahrhundertwende befand sich das deutsche Kaiserreich in einem gesellschaftlichen und sozialen Umbruch. Die voranschreitende Entwicklung in den Bereichen Hygiene und Medizin verbesserte neben dem Lebensstandard auch die Lebenserwartung der Bevölkerung (vgl. Kocka in Albaum et al 2004, 44 ff). Mitte des 19.Jahrhunderts begann in Deutschland die Industrialisierung, was dazu führte, dass „sehr viel mehr Menschen als zuvor über die sozialen und ökonomischen Möglichkeiten verfügten, Familien zu gründen“ (ebd.). Die stetig steigende Bevölkerungszahl führte in ländlichen Regionen dazu, dass nicht genügend Nahrungsmittel zur Verfügung standen, was zu vermehrter Landflucht führte. In städtischen Gebieten dagegen siedelten sich zunehmend Industrie und Menschen an, denn durch die Industrie entstand dort eine Konzentration von Arbeitsplätzen (vgl. ebd.). Die Landflucht führte zu einem raschen Wachstum der Städte (Urbanisierung), was sich auch am Beispiel Dortmund zeigt: 1819 lebten dort 4450 Menschen und bis 1910 stieg die Einwohnerzahl auf 214200 an (vgl. ebd.).

Zur Zeit der Jahrhundertwende gab es eine ausgeprägte Klassenstruktur innerhalb der deutschen Gesellschaft, die aufgeteilt war in Adel, Bürgertum und Proletariat. Zwar hatte das Proletariat die Möglichkeit durch berufliche Qualifizierung aufzusteigen, die häufigste Form des Aufstiegs hingegen war die Heirat. Allerdings verblieben die Meisten in ‚ihrer Schicht’. Das Wirtschafts- und Bildungsbürgertum hatte damals einen sehr großen Einfluss innerhalb der Gesellschaft, jedoch hatte das Militär, gefolgt vom Adel, die größte Machtstellung inne (vgl. ebd. und Frevert 2004, 24f.). Seit 1871 gab es das allgemeine und gleichberechtigte Wahlrecht für alle Männer über 25, aber die Kompetenzen des gewählten Reichstages waren sehr begrenzt (vgl. Kocka in Albaum et al 2004, 48). Laut Frevert (2004) konnte der „preußisch-deutsche Obrigkeitsstaat“ um 1900 die Balance zwischen den verschiedenen Schichten und deren widersprüchlichen Interessen noch wahren. Ein Jahrzehnt später gelang ihm dies aber nicht mehr. Der Beginn des ersten Weltkrieges[5] im Jahre 1914 sollte die Nation einen, was aber nur kurz glückte (vgl. Frevert 2004, 25). Geprägt war die Zeit des Kriegsbeginnes durch Hochimperialismus, übersteigerten Nationalismus, Rivalitäten innerhalb der Gesellschaft und zwischen den Nationen sowie durch internationale Krisen.

Ohne den Wertewandel im ausgehenden 19.Jahrhundert, wäre eine rassenhygienische Diskussion nicht möglich gewesen. Dieser Wertewandel ist eng verbunden mit der Modernisierung in den unterschiedlichen Wissenschaften. Wie bereits erwähnt, entwickelten sich die (Rassen-)Hygiene und die Medizin ebenso wie andere wissenschaftliche Bereiche stark weiter. Die Fortschritte führten überall „zu Konflikten zwischen Traditionalisten und Modernisten“ (Schwartz 1998, 623; vgl. auch Frevert 2004, 25). Vor allem in den medizinischen und juristischen Bereichen konnten sich neue, szientistische Ethiken etablieren. Diese stellten die klassischen „traditionellen, religiös[en] oder philosophisch[en]“ (Schwartz 1998, 623) Werte ebenso in Frage wie die damit verbundene Gesetzgebung. Der Konflikt zwischen den Traditionalisten und den Modernisten steht auch im Zusammenhang mit der „wachsende[n] kulturelle[n] Pluralisierung und Relativierung“ (ebd.) innerhalb der deutschen Gesellschaft, wodurch die gängigen sozialethischen oder sozialen Normen in Zweifel gezogen wurden. Nicht nur die Werte und Normen wurden stark kritisiert, sondern durch das „fortschrittsbedingte und fortschrittskritische Bewußtsein des ‚Fin de siècle’“ (ebd.) wurde auch der Sozialstaat auf den Prüfstand gestellt. Die medizinischen und hygienischen Fortschritte sorgten für einen raschen Ausbau der Wohlfahrtspflege, was u.a. von Sozialdarwinisten nicht gern gesehen wurde. Die Pflege von Kranken wurde nicht mehr nur abhängig gemacht von dem Nutzen für die Gesellschaft, sondern vielmehr wurde der Nutzen des Einzelnen auch mit finanziellen Aspekten in Zusammenhang gebracht. Ab 1910 wurde immer wieder die Frage gestellt: „Was kosten die Minderwertigen dem Staat und der Gesellschaft?“ (Weingart et al 1988, 254). Der Kosten-Nutzen-Faktor machte die Menschen zu einem „volkswirtschaftlichen Wert“ (ebd.). Die Rassenhygieniker und Nationalökonomen sahen keine Berechtigung für die Wohlfahrtspflege, denn das erweiterte Heil- und Pflegeanstaltswesen zog einen hohen Kostenaufwand nach sich und gleichzeitig erwirtschaftete es keinen finanziellen Gewinn. Die Mehrheit der Bevölkerung identifizierte sich aber zunächst noch mit dem Ausbau des Gesundheitswesens und der Kosten-Nutzen-Faktor konnte sich noch nicht etablieren. Erst nach dem Ende des 1. Weltkrieges rückte der wirtschaftliche Faktor Mensch mehr in den Vordergrund.

Rassenhygienische Entwicklung vor der Weimarer Republik

Geprägt wurde der Begriff Rassenhygiene 1895, auf der Grundlage der damaligen sozialdarwinistischen Gesinnung, von dem Freiburger Arzt Alfred Ploetz. In „Grundlinien einer Rassenhygiene: 1.Theil: Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen“ stellte er seine Theorie vor, die zur „biologischen Hebung der Rasse“ (Koch 1996, 322) beitragen sollte. „Aufwärts geht unser Weg, von der Art zur Überart“ (Nietzsche nach Ploetz in Köbsell 1987, 15) – dieses Zitat von Nietzsche stellte Ploetz seinem Werk voran, womit das von ihm gesetzte Ziel der Rassenhygiene deutlich wurde: er wollte „die quantitative ‚Erhaltung und Vermehrung der Zahl’ der Angehörigen einer Rasse bei gleichzeitiger qualitativer ‚Vervollkommnung des Typus’ der Rasse“ (Schmuhl 1987, 35) erreichen. Das heißt, Ploetz wollte „Deutschland zur Reinheit der Rasse zurückführen“ (Baader 1993, 39) und die „Züchtung einer starken Rasse“ (Fewer 2002) zuwege bringen. Aus dieser Zielsetzung heraus formulierte er drei Grundforderungen der Rassenhygiene:

1. „Erzeugung möglichst vieler besserer Devarianten:
2. Schärfere Ausjätung des schlechten Theils der Convarianten (...);
3. Keine Contraselektion, d.h. keine Ausmerzung gerade der guten und kein besonderer Schutz der schlechten Convarianten; also keine Kriege, keine blutigen Revolutionen, kein besonderer Schutz der Kranken und Schwachen“

(Schmuhl 1987, 35f.; vgl.auch Köbsell 1987, 15; Baader 1993, 39 und Fouquet 1978, 42 f.).

Ploetz wollte, dass die Zahl der ‚besseren’ Nachkommen durch positive eugenische Maßnahmen gesteigert wird, wie etwa die ausreichende Aufklärung über Schwangerschaftsverhütung. Er wollte bereits Jugendliche hinsichtlich moralischer und intellektueller Qualitäten prüfen lassen. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte ausschlaggebend sein für die Zahl der Kinder, die sie als Erwachsene zeugen dürfen (vgl. Schmuhl 1987, 34). Somit wurde die Zeugung von Kindern nicht mehr dem Zufall überlassen, denn sie sollte nur noch Eheleuten gestattet sein, „deren rassische Hochwertigkeit die Wissenschaft ermittelt hat“ (Baader 1993, 39). Falls eine ‚rassisch hochwertige’ Familie trotz Schwangerschaftsverhütung ein schwaches oder missgestaltetes Kind bekommt, dann sollte dieses „vom Ärztekollegium (...)“ (Fouquet 1978, 43; vgl. auch Baader 1993, 39) mittels Morphium einen sanften Tod erfahren. Zur Verwirklichung „seiner Utopie von einer Gemeinschaft gesunder und tüchtiger Menschen“ (Koch 1996, 322) forderte er neben der Geburtenkontrolle auch die Eliminierung der Kontraselektion. Das würde bedeuten, dass die ‚Guten’ nicht weiter durch Kriege und Revolutionen liquidiert werden während die Kranken und Schwachen durch das Gesundheitswesen geschützt werden, was er bereits in seinen Grundforderungen verankerte. Ploetz betonte, dass „der Kampf ums Dasein [ ] in aller Schärfe erhalten bleiben“ (Baader 1993, 40) muss, weshalb eine minimale Armenpflege nur noch Menschen vorbehalten sein soll, die nicht mehr im ‚gebärfähigen’ Alter sind. Ploetz erhoffte sich durch Maßnahmen der positiven Eugenik „die contraselektorischen Effekte“ (Schmuhl 1987, 36) ausgleichen zu können, ohne Maßnahmen der negativen Eugenik einsetzen zu müssen. Die Kernaussage seiner gesamten Forderungen ist die Beseitigung „alle[r] Menschen, die dem rassenhygienischen Ideal widersprachen“ (Koch 1996, 322). Auf diese Weise schließt Ploetz sich im Wesentlichen den Utopien der vorwissenschaftlichen und wissenschaftlichen Eugeniker an (vgl. 3.1.2 dieser Arbeit).

Erheblichen Anteil an der Entwicklung der deutschen Rassenhygiene hatte neben Ploetz noch der Mediziner Wilhelm Schallmayer, weshalb man auch von den beiden ‚Gründervätern’ der deutschen Rassenhygiene spricht (vgl. Friedlander 1997, 42; Schmuhl 1987, 30 und Jaekel 2002). Schallmayer nahm an einem von Friedrich Krupp ausgeschriebenen Wettbewerb teil, der am 1.Januar 1900 das neue Jahrhundert eröffnete[6]. Krupp stellte in seinem Preisausschreiben die Frage: „Was lernen wir aus den Prinzipien der Descendenztheorie in Beziehung auf die innerpolitische Entwicklung und Gesetzgebung der Staaten?“ (Krupp in Klee 1991, 18). Krupp stellte ein Preisgeld in Höhe von 50.000 Reichsmark zur Verfügung, womit das Interesse der deutschen Wirtschaft an der Rassenhygiene deutlich wurde (vgl. Köbsell 1987, 15). Schallmayer gewann mit seiner Arbeit „Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker, eine staatswissenschaftliche Studie aufgrund der neueren Biologie“ den ersten Preis. 1903 wurde sie abgedruckt[7] und galt bis zum Tode von Schallmayer 1919 als „das führende Fachbuch für Rassenhygiene“ (Schmuhl 1987, 43). Laut Harten (1997, 777) ist Schallmayers Arbeit „die bedeutendste und einflußreichste Exposition des rassenhygienischen Programms“, was er mit der Tatsache begründet, dass die sozialeugenische Diskussion in Deutschland sich stark an den Aussagen Schallmayers orientierte (vgl. ebd.). Schallmayer wollte, ebenso wie Ploetz, eine ‚Verbesserung der Art’ mittels rassenhygienischer Familienplanung erreichen. Zur Schaffung einer ‚Leistungsaristokratie’ sollte die Fortpflanzung von Personen mit ‚hohem Erbwert’ gefördert werden. Analog zu Ploetz, Galton u.a. forderte Schallmayer, dass die „Degenerierten und [die] erheblich unter dem Durchschnitt liegenden“ (ebd.) von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden sollen. Schallmayer befürwortete Fortpflanzung in Abhängigkeit vom Erbwert, d.h. je höher der Erbwert eines Paares ist, desto mehr Nachkommen dürfen sie zeugen. Durch die Beziehung zwischen Erbwert und Zahl der Kinder soll auf Dauer eine Nation aus nur ‚wohlgeborenen Personen’ erwachsen (vgl. ebd.). Schallmayer machte in seinem Buch sozialeugenische Vorschläge, wozu auch „eine sozialökonomische Reform, eine Erziehungs- und Schulreform, eine kulturelle Reform und unmittelbar eugenische Maßnahmen“ (Harten 1997, 777) gehörten. Im Zentrum seiner Vorschläge stand jedoch die Forderung, dass Eheschließungen von amtlichen Gesundheitszeugnissen abhängig gemacht werden sollten, womit er sich im Wesentlichen den Forderungen von Platon, Morus und Campanella anschloss (vgl. 3.1.2 dieser Arbeit). Sekundäre Bedeutung maß er der Sterilisation von erbkranken Menschen zu, denn er betrachtete die Förderung der „überdurchschnittlich Rassetüchtigen“ (Harten 1997, 777) als wichtiger. Maßnahmen der negativen Eugenik sollten laut Schallmayer „nur für solche Fälle in Betracht kommen, durch die der Rasse sehr starke Schädigung droht“ (Schmuhl 1987, 44).

[...]


[1] Wahrig deutsches Wörterbuch stellt seine Inhalte im Internet unter www.wissen.de zur Verfügung, deshalb kann keine Aussage über das Erscheinungsjahr oder die Auflage geben. Die genaue Internetadresse ist im Literaturverzeichnis nachzulesen.

[2] Es handelt sich um einen im Internet veröffentlichten Artikel, deshalb können keine Angaben zur Seitenzahl gemacht werden. Die genaue Internetadresse ist im Literaturverzeichnis nachzulesen.

[3] Es handelt sich um einen im Internet veröffentlichten Artikel, deshalb können keine Angaben zur Seitenzahl gemacht werden. Die genaue Internetadresse ist im Literaturverzeichnis nachzulesen.

[4] Es handelt sich um einen im Internet veröffentlichten Artikel, deshalb können keine Angaben zur Seitenzahl gemacht werden. Die genaue Internetadresse ist im Literaturverzeichnis nachzulesen.

[5] Die Begleitumstände des ersten Weltkrieges sowie dessen Verlauf werden hier nicht weiter erläutert, da dies den Rahmen der vorliegenden Arbeit überschreiten würde.

[6] Ausführliche Informationen zu weiteren Teilnehmern des Wettbewerbs sind zu finden bei Harten 1997, 781 ff.

[7] Schallmayers Werk wurde 1918 in dritter, veränderter und erweiterter Auflage unter dem Titel „Vererbung und Auslese. Grundriß der Gesellschaftsbiologie und der Lehre vom Rassedienst“ veröffentlicht (Harten 1997, 777).

Final del extracto de 158 páginas

Detalles

Título
Vernichtung "lebensunwerten" Lebens während des Dritten Reichs
Universidad
University of Dortmund
Calificación
1,0
Autor
Año
2004
Páginas
158
No. de catálogo
V46138
ISBN (Ebook)
9783638433969
ISBN (Libro)
9783656589891
Tamaño de fichero
2350 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Vernichtung, Lebens, Dritten, Reichs
Citar trabajo
Nina Krull (Autor), 2004, Vernichtung "lebensunwerten" Lebens während des Dritten Reichs, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46138

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