Blockchain-Technologie. Anwendungen, Möglichkeiten und Herausforderungen für die Immobilienbranche


Tesis (Bachelor), 2019

107 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Gang der Untersuchung

2 Grundlagen der Blockchain-Technologie
2.1 Definition & Terminologie
2.2 Distributed Ledger Technologie
2.3 Blockchain
2.4 Blockchain-Klassifikation
2.5 Eigenschaften
2.6 Bitcoin
2.7 Smart Contracts
2.8 Token
2.9 Initial Coin Offering
2.10 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.11 Voraussetzung für eine Anwendung
2.12 Verschiedene Stufen der Blockchain-Implementierung

3 Begriffsabgrenzung zu anderen Technologien
3.1 Big Data
3.2 Cloud Computing
3.3 Internet der Dinge und Dienste
3.4 Künstliche Intelligenz

4 Blockchain in der Grundbuchverwaltung
4.1 Grundbuchverwaltung in Deutschland
4.2 Prozess einer Immobilientransaktion in Deutschland
4.3 Anwendungsbeispiel Projekt Hurricane in Deutschland
4.4 Grundbuchverwaltung & Immobilientransaktion in Schweden
4.5 Anwendungsbeispiel Schweden

5 Blockchain in der Anwendung eines Spezial AIF
5.1 Grundlagen eines Spezial AIF
5.2 Anwendungsbeispiel BITREAL CAPITAL - BREBCO
5.3 Bewertung des Anwendungsbeispiels

6 SWOT-Analyse
6.1 Methodik
6.2 Interne Faktoren
6.3 Externe Faktoren

7 Schlussbetrachtung
7.1 Fazit
7.2 Ausblick

Anlagen

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Visualisierungshilfe für die Berechnung einer Hashfunktion

Abbildung 2: Darstellung einer Blockchain

Abbildung 3: Visualisierung von zentralen, dezentralen und verteilten Netzwerken

Abbildung 4: Ablauf einer deutschen Immobilientransaktion (Eigene Darstellung in Anlehnung an Katarina Adam, von Englisch in Deutsch übersetzt)

Abbildung 5: Implementierung von Projekt Hurricane in den Ablauf einer deutschen Immobilientransaktion (Eigene Darstellung in Anlehnung an Katarina Adam)

Abbildung 6: Bestätigungsprozess der Vormerkungseintragung in Abteilung II des Grundbuchs

Abbildung 7: Ablauf einer schwedischen Immobilientransaktion (Eigene Darstellung in Anlehnung an den beschriebenen Ablauf einer Immobilientransaktion in Schweden durch die Veröffentlichung von Kempe / Bearbeiter)

Abbildung 8: Der Einfluss der Implementierung der Blockchain-Technologie auf die Immobilienbranche (Eigene Darstellung in Anlehnung an die durchgeführte SWOT-Analyse)

Abbildung 9: Bitcoin Menge über die Zeit mit geometrisch abnehmender Ausgaberate

Abbildung 10: Token-Typologie

Abbildung 11: Spezifische Risiken von ICOs

Abbildung 12: Fragebogen zur Evaluation von Blockchain-Projekten

Abbildung 13: Antwort von Katarina Adam zu dem Projekt Hurricane

Abbildung 14: Detaillierte Darstellung einer schwedischen Immobilientransaktion

Abbildung 15 : Esplix Contract Editor

Abbildung 16: Esplix Sandbox - Ausgangsszenario

Abbildung 17: Esplix Sandbox - Verkäufer wurde hinzugefügt

Abbildung 18: Esplix Sandbox - Makler wurde hinzugefügt

Abbildung 19: Esplix Sandbox - Makler wird von Verkäufer in die Sitzung eingeladen

Abbildung 20: Esplix Sandbox - Makler führt ab jetzt weitere Aktionen im Auftrag des Verkäufers aus

Abbildung 21: Esplix Sandbox - Makler lädt potentielle Käufer in die Sitzung ein

Abbildung 22: Esplix Sandbox - Potentieller Käufer ist nun Mitglied der Sitzung und gibt ein Kaufpreisangebot ab

Abbildung 23: Esplix Sandbox - Das Kaufpreisangebot wird vom Verkäufer angenommen

Abbildung 24: Esplix Sandbox - Der potentielle Käufer muss sein Kaufpreisangebot noch einmal bestätigen

Abbildung 25: Esplix Sandbox - Die Bank des Verkäufers wird als neue Partei erstellt

Abbildung 26: Esplix Sandbox - Die Bank des Verkäufers wird in die bestehende Sitzung eingeladen

Abbildung 27: Esplix Sandbox - Die Bank des Verkäufers gibt die Hypothekenurkunden für die Bank des Käufers frei

Abbildung 28: Esplix Sandbox - Die Bank des Käufers wird als neue Partei erstellt

Abbildung 29: Esplix Sandbox - Die Bank des Käufers wird in die bestehende Sitzung eingeladen

Abbildung 30: Esplix Sandbox - Die Bank des Käufers bezahlt den Kaufpreis der Immobilie

Abbildung 31: Esplix Sandbox - Der Makler muss dafür garantieren, dass der Käufer mittlerweile über den Besitz der Immobilie verfügt

Abbildung 32: Esplix Sandbox - Das Landesvermessungsamt wird als neue Partei erstellt und in die bestehende Sitzung eingeladen

Abbildung 33: Esplix Sandbox - Das Landesvermessungsamt überträgt das Eigentumsrecht

Abbildung 34: Esplix Sandbox - Der letzte Block (Block 300) wird gemined und der Vertrag ist abgeschlossen

Abbildung 35: Long Kryptowährungen & Short FIAT-Geld

Abbildung 36: Asset Pipeline

Abbildung 37: Northdata.de Recherche über Bitreal Capital GmbH, München

Abbildung 38: Entwicklung des BREBCO1 Fund in der Theorie

Abbildung 39: Ausgefüllter Fragebogen zur Evaluation von Blockchain-Projekten

Abbildung 40: Effiziente Portfolios

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Als Konrad Zuse im Jahr 1941 den ersten Computer namens Z3 erfand1, erahnte noch keiner das disruptive Potential dieser neuartigen Technologie, die bestehende Arbeitsabläufe grundlegend veränderte, erneuerte sowie effizienter gestaltete. Im Jahr 1977 wurde der erste Apple-Computer von Steve Jobs auf den Markt gebracht, gefolgt von weiteren innovativen Produkten.2 Zum damaligen Zeitpunkt hätte es wohl kaum jemand für möglich gehalten, dass aktuell weltweit rund 709 Mio.3 Menschen (Stand: Ende 2018) diese Dienste in Anspruch nehmen. Als 1990 mit dem Internet eine neue Epoche der Vernetzung und des technischen Informationsaustausches begann4, reichte die Vorstellungskraft der Gesellschaft vermutlich noch nicht soweit, sich eine weltweit vernetzte Gesellschaft im Hinblick auf Kommunikationsmittel vorstellen zu können. Im Kontext dieser Bachelorarbeit stellt nun die erstmals im Jahr 2008 veröffentlichte Thematik Blockchain, die Technologie hinter der Kryptowährung Bitcoin5, die zu untersuchende Grundlage im Hinblick auf eine mögliche Implementierung in der Immobilienbranche dar. Die Immobilienbranche ist bereits in jüngster Vergangenheit geprägt worden durch zahlreiche innovative Errungenschaften im Bereich Digitalisierung. Eine Studie des Zentralen Immobilien Ausschusses (kurz: ZIA) spricht von einer Quote über 80% der Immobilienunternehmen, die bereits digitale Technologien einsetzen.6 Es stellt sich somit die Frage, ob die Blockchain-Technologie das disruptive Potential aufweisen kann, ein neues Apple der Immobilienwelt oder das neue Internet einer vernetzten Immobilienbranche zu werden - einer Branche, die nachwievor durch sehr langsame und ineffiziente Prozesse sowie bürokratische Handhabungen geprägt ist.7

1.1 Problemstellung

Bestimmte Abläufe und Prozesse der Immobilienbranche weisen einen nachwievor komplexen Charakter auf, bedingt durch eine hohe Anzahl an gesetzlichen Vorschriften, ineffizienten Prozessen, intransparenten Immobilienmärkten sowie teilweise einem Mangel an Anpassungsbereitschaft der beteiligten Parteien. Besonders im Bereich der Immobilientransaktionen und des Grundbuchwesens erschweren sowohl hohe Transaktionskosten als auch lang andauernde Prozesse über mehrere Monate einen effizienten Ablauf bei der Eigentumsübertragung von Immobilien.8 Dies ist in vielen Ländern der Welt die gegenwärtige Situation. Für diese Bachelorarbeit werden zur Eingrenzung allerdings vorwiegend, aufgrund der gewählten Anwendungsbeispiele, die Länder Deutschland und Schweden untersucht hinsichtlich von Optimierungspotentialen durch eine Implementierung der Blockchain-Technologie. Außerdem haben die Immobilienmärkte mit stark steigenden Kaufpreisen zu kämpfen, sodass die Renditeerwartungen der Investoren immer mehr zurückgeschraubt werden müssen.9 Hierbei stellt sich die Frage, ob die auf der Blockchain-Technologie basierenden Kryptowährungen wie beispielsweise Bitcoin und Ethereum kombinierbare Anlagealternativen mit Immobilien bilden können.

1.2 Zielsetzung

In dieser Bachelorarbeit sollen Anwendungen und Möglichkeiten einer Implementierung der Blockchain-Technologie in der Immobilienbranche untersucht werden. Zusätzlich ist es entscheidend, dass auch die Herausforderungen einer solchen Implementierung der noch sehr jungen Technologie identifiziert werden. Das erste Ziel dieser Arbeit besteht darin, dass ein umfassendes Verständnis über die Blockchain-Technologie erlangt wird. Nur durch ein intensives Auseinandersetzen mit der Technologie an sich, ist der Leser überhaupt dazu in der Lage, Anwendungsmöglichkeiten zu beurteilen. Es geht in dieser Arbeit nicht darum, allgemeine Themen der Digitalisierung zu behandeln, sondern vielmehr soll sich auf die Blockchain-Technologie als ein Teilgebiet der Digitalisierung fokussiert werden. Diese Bachelorarbeit soll gezielt nur über ausgewählte Anwendungsbeispiele verfügen, die dafür sehr vertieft werden und genau auf eine Vereinbarkeit mit der Blockchain-Technologie untersucht werden. Eine oberflächliche Betrachtung möglichst vieler Anwendungsbeispiele zu Lasten einer genauen Analyse wird ausgeschlossen. Alle Anwendungsbeispiele sollen auch zu den Themengebieten aus der Immobilienbranche über Hintergrundinformationen zu dem jeweiligen Themenkomplex verfügen. Zum Schluss der Arbeit fungieren die Anwendungsbeispiele als Grundlage einer SWOT-Analyse. Mithilfe dieser sowie noch weiteren Informationen, auf Basis der untersuchten Literatur, besteht das Ziel darin, die Stärken und Schwächen der Blockchain-Technologie zu identifizieren. Zusätzlich sind die Chancen und Risiken für die Immobilienbranche zu erkennen.

1.3 Gang der Untersuchung

Diese Bachelorarbeit fokussiert sich bei der Untersuchung auf drei übergeordnete Kernaspekte:

- die technologische Grundlage der Blockchain-Technologie um zuerst ein Verständnis dieser abstrakten Technologie zu erlangen
- praxisorientierte Anwendungsbeispiele aus der Immobilienbranche mit einer Implementierung der Blockchain-Technologie
- eine SWOT-Analyse auf Basis der Anwendungsbeispiele sowie zusätzlicher Informationen zur Identifikation der Stärken und Schwächen der Blockchain-Technologie und der damit einhergehenden Chancen und Risiken für die Immobilienbranche

Nach dem einleitenden Kapitel folgt das umfassende Grundlagenkapitel zur Blockchain-Technologie für das Verständnis über die Funktionsweise und dient dem weiteren Verlauf dieser Arbeit. Dieses beinhaltet die wesentlichen Informationen zu den zwei bekanntesten und gängigsten Blockchains, der Bitcoin- sowie der Ethereum-Blockchain. Es wird auch auf bisher bestehende gesetzliche Regularien eingegangen, soweit diese vorhanden sind. Anschließend findet sich ein Abgrenzungskapitel zu sehr ähnlichen Technologien wieder, die allerdings aufgrund der Komplexität des vorliegenden Themas keine bedeutende Rolle im Verlauf dieser Bachelorarbeit einnehmen und somit vom Thema dieser Arbeit abgegrenzt werden. Daraufhin werden zwei ausführliche Anwendungskapitel angeführt. Es geht um Blockchain in der Grundbuchverwaltung in Deutschland und in Schweden sowie in einem weiteren Kapitel um die Anwendung der Blockchain bei einem deutschen Spezial AIF. Danach wird die SWOT-Analyse durchgeführt und die Ergebnisse werden ausführlich beschrieben. Abschließend findet sich noch eine Schlussbetrachtung mit einem Fazit und einem Zukunftsausblick wieder.

2 Grundlagen der Blockchain-Technologie

Im Jahr 2008 veröffentlichte Satoshi Nakamoto das Schriftstück namens Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System und veranschaulichte seine Vision von einem Geldsystem, das keine dritten Regulierungsparteien mehr benötigt. Satoshi Nakamoto hielt die bis 2008 vorangetriebene Digitalisierung der Bankenbranche für unzureichend, wobei die Banken das bereits bestehende System auf einen elektronischen Rahmen übertragen haben, ohne dabei neue Prinzipien von Geldtransfers zu erfinden.10 In diesem Kapitel soll zuerst die Blockchain-Technologie, die hinter der von Satoshi Nakamoto entwickelten Kryptowährung Bitcoin steckt, erklärt werden. Zusätzlich werden die auf der Blockchain-Technologie basierenden Smart Contracts vorgestellt. Darüber hinaus wird ein Einblick in die Funktionsweise von Initial Coin Offerings gegeben sowie die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen von der Blockchain-Technologie untersucht. Zuletzt findet der Leser einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen, die bei einer Anwendung der Blockchain-Technologie zu beachten sind.

2.1 Definition & Terminologie

Bisher sind die Normierungen für die Blockchain Technologie noch in Arbeit. Die Internationale Organisation für Normung (kurz: ISO) hat sich mit der Arbeitsgruppe namens ISO TC 307 zum Ziel gesetzt, bis April 2020 Normen und Standards zu den Themen Identität, Interoperabilität, Governance, Sicherheit und Datenschutz, Anwendungsfälle sowie Smart Contracts zu definieren.11 Für Deutschland obliegt es der Zuständigkeit des Deutschen Institutes für Normung (kurz: DIN), eine Terminologie von Blockchain zu erstellen. Hierbei arbeitet das Institut mit der Arbeitsgruppe des ISO eng zusammen.12 Darüber hinaus wurde im Februar 2018 von der DIN SPEC im Rahmen der PAS-Verfahrens, aufgrund eines großen öffentlichen Interesses, ein Forschungspapier (DIN SPEC 16597) von Blockchainexperten veröffentlicht, das bereits eine Definition des Begriffes Blockchain enthält: „[D]istributed database that is practically immutable by being maintained by a decentralized P2P network using a consensus mechanism, cryptography and back-referencing blocks to order and validate transactions.“ 13

Publikationen des DIN SPEC, ein Marketinginstrument der Marke DIN, stellen noch keine eigene DIN-Norm dar, sie werden jedoch oft als Grundlage für eine spätere Normierung verwendet. Aufgrund einer sehr hohen öffentlichen Nachfrage werden solche Veröffentlichungen in der Regel im oben genannten PAS-Verfahren, dem sogenannten Publicly Available Specification Verfahren (deutsch: öffentlich verfügbare Spezifikation), veröffentlicht.14

2.2 Distributed Ledger Technologie

Für die Durchführung einer digitalen Transformation benötigt jeder Nutzer eine Adresse, die mit der Kontonummer bei einer normalen Banküberweisung gleichzusetzen ist. Diese Adresse findet sich in dem Public Key (deutsch: öffentlicher Schlüssel) wieder, der jeweils einen passenden Private Key (deutsch: privater Schlüssel) aufweist. Statt wie bei den konventionellen Überweisungen jede Transaktion durch eine Clearingstelle genehmigen zu lassen, die mithilfe eines Zentralverzeichnisses (auch genannt: Master Ledger) aufgezeichnet werden, kann die Distributed Ledger Technologie (kurz: DLT) transferierte Werte dezentral durchführen und verbuchen. Distributed Ledger bedeutet übersetzt verteiltes Kontenbuch und ersetzt zentrale Intermediäre. Die Blockchain ist ein solcher Distributed Ledger, wobei die Bitcoin Blockchain das bekannteste Beispiel darstellt. Diese funktioniert wie folgt: Bevor alle eingegangenen Transaktionen durchgeführt werden, warten diese in einem Pool auf die jeweilige Freigabe. Hierfür werden alle über die Bitcoin-Software registrierten Rechner aktiv und stellen Rechnerkapazität zur Verfügung. Diese dient der Transaktionsabwicklung, wobei eine Überprüfung jeder Transaktion auf ihre Rechtmäßigkeit durchgeführt wird. Dezentral werden alle in diesem System vorhanden Kontobücher mit der Transaktionshistorie abgeglichen. Es wird dabei überprüft, dass sich das zu transferierende Geld tatsächlich noch in Besitz der anderen Partei befindet und nicht schon ausgegeben wurde. Es soll verhindert werden, dass eine Partei eine Überweisung ein zweites Mal mit denselben Coins tätigt, bevor die erste Transaktion ausgeführt wurde. Dieses sogenannte Double-Spending Problem wird durch die DLT gelöst. Bestätigt eine Mehrheit der Rechner innerhalb des Systems die Widerspruchfreiheit der Transaktion, wird diese freigegeben. Alle im Netzwerk arbeitenden Rechner treten hierbei in ein gegenseitiges Konkurrenzverhältnis um die Validierung der Transaktion, da der schnellste Rechner mit einer bestimmten Summe an Bitcoins entlohnt wird. Somit wurde ein Anreizsystem für ausreichend zur Verfügung stehende Rechenleistung geschaffen. Bei diesem Legitimierungsverfahren, auch als Validierungsvorgang betitelt, wird vom sogenannten Mining Prozess gesprochen, wobei die Betreiber der Rechner als Miner bezeichnet werden.15 Die Miner benutzen sogenannte Hashfunktionen, die mathematische Funktionen abbilden, um aus einer bestimmten Zeichenkette mit undefinierter Länge eine Zeichenkette mit definierter Länge zu erzeugen. Es muss ein bestimmtes Ergebnis mit sich aus der Hashfunktion ergebenden Eigenschaften gefunden werden. Hashfunktionen weisen eine nicht vorhandene Invertierbarkeit auf, es gibt somit keine Umkehrfunktion.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Erlaubt: Berechne Output Y für Input Z. Nicht erlaubt: Berechne den Input Z für Output Y

Abbildung 1: Visualisierungshilfe für die Berechnung einer Hashfunktion16

Wie Abbildung 1 zeigt, muss der passende Input zum Output erraten werden. Die Miner nutzen genau für diesen Prozess ihre Rechnerleistung, um den richtigen Inputwert zu ermitteln. Hierbei ist es unterschiedlich schwierig, den erwünschten Output der Hashfunktion zu errechnen, wobei von der Difficulty gesprochen wird. Bei der Kryptowährung Bitcoin beispielsweise wird eine bestimmte Anzahl an Nullen am Anfang des Outputs benötigt. Generell heißt es, dass die Schwierigkeit mit einer steigenden Anzahl an Nullen steigt. Bei diesem beschriebenen Vorgang der Berechnung bestimmter Hashfunktionen reden die Blockchainexperten vom Proof-of-Work Prozess.17

2.3 Blockchain

Im Folgenden soll Abbildung 2 als anschauliches Beispiel einer vereinfachten Bitcoin-Blockchain dienen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Darstellung einer Blockchain18

Der Begriff Blockchain steht für eine geordnete Kette von Blöcken, die rückwärts miteinander verlinkt sind und somit auf den vorherigen Block verweisen, den sogenannten Parent-Block. Der erste Block einer Kette wird als Genesis-Block bezeichnet. Ein einzelner Block kann durch den sogenannten Hash (in Abbildung 2: Header Hash) identifiziert werden. Dieser Hash wird durch einen Algorithmus namens SHA-256-Algorithmus, einer Einweg-Verschlüsselungsfunktion von der amerikanischen National Security Agency entworfen, aus dem Block-Header erzeugt. Der Block-Header bildet sich aus insgesamt drei verschiedenen Bereichen von Block-Metadaten. Metadaten fallen unter die Kategorie strukturierte Daten und stellen eine übergeordnete Datengruppe dar, die die eigentlichen Daten auf eine bestimmte Art und Weise definieren. Als erstes findet sich im Block-Header ein Verweis auf den Hash des vorherigen Blocks (in Abbildung 2: Previous Block Header Hash), sodass beide Blöcke miteinander verknüpft sind. Die Begriffe Timestamp, Difficulty und Nonce sind Bestandteil der zweiten Metadatengruppe und fallen unter den Begriff Mining. Jeder Block einer Kette wird mit einem Timestamp (deutsch: Zeitstempel) versehen. Mithilfe von mathematischen Rechenverfahren stellt dieser die richtige Einordnung des jeweiligen Blocks in die Kette sicher. Der Begriff Difficulty (deutsch: Schwierigkeit) legt die Anforderung für neu zu erzeugende Blöcke fest, damit jede Transaktion innerhalb des Grundrhythmus von zehn Minuten verschlüsselt wird bei einer gleichzeitigen Zunahme von Minern, die ihre Rechenleistung zur Verfügung stellen. Bei der Erzeugung des ersten Bitcoinblocks am 03.01.2009 lag die Difficulty bei 1 und ist seitdem stetig gestiegen. Eine sogenannte Nonce bildet den dritten Bestandteil der zweiten Metadatengruppe. Diese jeweils nur einmal zu verwendende Zahlenfolge dient der weiteren Berechnung einer neuen Hash. Der dritte Teil der Metadatengruppe wird durch die Merkle Root (auch Hashbaum genannt) dargestellt, die alle Transaktionen eines Blockes zusammenfasst. Es kann somit überprüft werden, welche Transaktion in einem Block integriert ist. Eine Blockchain wird gemäß Abbildung 2 meistens übereinander in einem Stapel angeordnet, wobei der erste Block als Basis oder Ausgangsblock fungiert. Aus diesem System lässt sich der Begriff Block Height (deutsch: Blockhöhe) ableiten, der in Abbildung 2 ganz oben über einem Block zu finden ist und nummeriert die Blöcke in ihrer Entstehungsreihenfolge. Der Genesis-Block weißt eine Blockhöhe von null auf.19

Diese im vorherigen Abschnitt beschriebenen Blöcke bilden sich aus dem Validierungsvorgang, der in Kapitel 2.2 beschrieben wurde. Jegliche Transaktionsinformationen werden von den Minern durch das Lösen von Rechenaufgaben gebündelt. Computer-Fachleute sprechen hierbei von dem Codierungsprozess. Am Ende dieses Prozesses ist ein Block entstanden, der durch die Codierung einen Hash zugewiesen bekommen hat (in Abbildung 2 Header Hash). Der Hash wird dezentral im Netzwerk verteilt, sodass dieser auf jedem Rechner innerhalb des Systems abrufbar ist. Sollte der Fall eintreffen, dass zwei Miner simultan einen neuen Block aus gleichen Transaktionshistorien erstellt haben, dann wird nur einer dieser beiden Blöcke der Kette hinzugefügt. Der nicht zur Blockchain hinzugefügte Block wird als verwaister Block bezeichnet. Innerhalb dieses Blockes befinden sich teilweise doppelte als auch teilweise neue Transaktionen. Die sich in dem verwaisten Block befindlichen neuen Transaktionen verbleiben solange im Pool der noch offenen und nicht bestätigten Transaktionen, bis diese im Rahmen der Legitimationsprüfung von der Mehrheit der Rechner als widerspruchsfrei eingestuft wurden.20 Die Blockchain bildet das öffentliche Register bestimmter virtueller Währungen wie zum Beispiel Bitcoin und Ethereum. Alle verifizierten Transaktionen werden hier festgehalten und können durch jeden Netzwerkteilnehmer eingesehen werden sowie auf eine lokale Festplatte übertragen werden.21

2.4 Blockchain-Klassifikation

Es gibt zwei verschiedene Arten von Blockchains, zum einen die öffentliche Blockchain sowie zum anderen die private Blockchain. Das bekannteste Beispiel einer öffentlichen Blockchain ist die Kryptowährung Bitcoin (dazu mehr in Kapitel 2.6). Hierbei werden jedem Anwender ein Leserecht (Überblick über alle Blockchains) sowie ein Recht zur neuen Transaktionserstellung eingeräumt. Darüber hinaus kann durch einen begrenzten Nutzerkreis und eine Begrenzung von Transaktionsdurchführungen sowie Leserechten auch eine private Blockchain geschaffen werden, die der Öffentlichkeit unzugänglich ist.22 Die Daimler AG und die Landesbank Baden-Württemberg (kurz: LBBW) haben Ende 2017 ein Pilotprojekt auf Basis der privaten Blockchain ins Leben gerufen. Daimler hat über die LBBW eine Schuldverschreibung in Höhe von 100 Mio. Euro, mit einer Laufzeit von einem Jahr, bei regionalen Kreissparkassen platziert. Der gesamte Transaktionsprozess wird mithilfe der Blockchain abgebildet. Im konventionellen Verfahren würde die Bank hierbei klassische Aufgaben wie die Prüfung des Darlehensnehmers, Vertragsgestaltung, Investorenansprache, Buchmanagement, Auszahlungen sowie andere Verwaltungsaufgaben übernehmen, wobei meistens ein Zeitrahmen von ca. 10 Wochen angepeilt wird. Vorbereitung, Vermarktung und Umsetzung werden bei diesem Pilotprojekt mithilfe der Blockchain-Technologie abgebildet. Besonders bei der Umsetzung des Projektes hilft die Blockchain-Technologie weiter. Über ein dezentrales Kundenportal haben Darlehensnehmer, Front sowie Back Office der LBBW und die Investoren Zugang. Alle Verträge und Zeichnungsscheine werden in diesem dezentralen Netzwerk bestätigt. Mithilfe von Smart Contracts (dazu mehr in Kapitel 2.7) werden automatisch Darlehensverträge erstellt, das Orderbuch aktualisiert und Zahlungseingänge geprüft. Der ausgewählte Nutzerkreis kann mit dem jeweiligen Private Key und Public Key auf die Blockchain zugreifen. Aufgrund der dezentralen Datenhaltung ist es möglich, dass alle Parteien neue Informationen zur gleichen Zeit erhalten. Mehr Transparenz und Sicherheit in unterschiedlichsten Zahlungsprozessen und Vertragsbeziehungen sind laut Daimler und der LBBW die wesentlichen Treiber dieses Pilotprojektes auf Basis der privaten Blockchain.23

2.5 Eigenschaften

Die Blockchain-Technologie weist bestimmte Eigenschaften auf, die diese Technologie für viele Anwendungsfelder attraktiv macht. Inwiefern die Eigenschaften eine wichtige Rolle im immobilienwirtschaftlichen Umfeld spielen wird in den Anwendungskapiteln 4 und 5 deutlich sowie in der SWOT-Analyse.

Eine getätigte Transaktion innerhalb eines Blockchain-Netzwerkes wird als unveränderlich deklariert. Es kann somit ein getätigter Eintrag in die Blockchain weder verändert noch gelöscht werden.24 Eine einzige Ausnahme bilden hierbei Konsensangriffe bzw. der sogenannte 51% Angriff. Bei einem solchen Szenario versucht eine Gruppe von Minern, die über mehr als die Hälfte der Mining Kapazitäten des Netzwerkes verfügen, das Blockchain Netzwerk anzugreifen. Hierbei ist eine nachträgliche Löschung von Transaktionen möglich bzw. können diese mehrmals gesendet werden, obwohl die Coins oder Token bereits ausgegeben wurden. Der Angreifer des Netzwerkes ist in der Lage, bereits bestätigte Blöcke für ungültig zu erklären. Anschließend werden diese in eine andere Kette eingefügt. Es wird in diesem Kontext von Double-Spending gesprochen. Ein solcher 51% Angriff auf die Bitcoin-Blockchain ist in der Realität sehr unwahrscheinlich, da enorm viel Rechenleistung aufgebracht werden müsste. Eine einzelne Person würde dieses nicht innerhalb seiner Lebzeiten schaffen.25

Nutzer einer öffentlichen Blockchain wie Bitcoin gelten als pseudonym. Die Privatsphäre jeglicher Nutzer ist deutlich stärker geschützt im Vergleich zu konventionellen Zahlungsmethoden über Intermediäre wie z.B. Banken. Es gehen aus der Blockchain keine persönlichen Informationen über Nutzer oder Auftraggeber von Transaktionen hervor. Allerdings verfügt jeder Nutzer über eine eigene Bitcoin-Adresse, die aus dem Public Key generiert wird. Diese Adresse ist nach einer getätigten Transaktion in der Blockchain gespeichert und für alle Teilnehmer des Netzwerkes einsehbar, ohne dass eine bestimmte Person dahinter ausgemacht werden kann. Mit ausreichend technologischen Ressourcen sowie Know-how ist es jedoch möglich, einen Nutzer hinter seiner Bitcoin-Adresse zu identifizieren. Sobald ein Bitcoin nachweislich in kriminelle Handlungen verwickelt ist, wird dieser nicht mehr für weitere Transaktionen freigegeben. Bei der Bitcoin Blockchain sprechen Experten von hoher Transparenz innerhalb des Netzwerkes.26 Außerdem gibt es auch öffentliche Blockchains, die für absolute Anonymität stehen. Die Kryptowährung Monero (kurz: XMR) nutzt eine spezielle Technik der Verschlüsselung, die sogenannten Ring-Signaturen, um keine Rückschlüsse auf Nutzeradressen ziehen zu lassen. Mithilfe dieser Ring-Signaturen können Nutzer keine Informationen über getätigte Transaktionen anderer Nutzer erfahren. Darüber hinaus wird jedem Monero-Coin der gleiche Wert zugewiesen, es herrscht somit völlige Fungibilität zwischen den Coins. Ein Bitcoin dagegen kann eindeutig durch seine Signaturen identifiziert werden.27

Ein weiteres, wesentliches Merkmal bildet die Dezentralität. Abbildung 3 (auf der nächsten Seite) veranschaulicht die drei häufigsten Netzwerktypen. Links abgebildet findet sich das klassische Client-Server-Modell wieder, wobei der zentrale Knotenpunkt in der Mitte als Server (deutsch: hier ein zentraler Rechner als Bereitsteller) dient. Die um die zentrale Instanz verteilten Punkte bilden die Clients (deutsch: Dienstnutzer). Die mittlere Ebene der Abbildung zeigt ein dezentrales und verteiltes Netzwerk. Verschiedene zentrale Instanzen tragen hierbei die Kontrolle und bilden mehrere eigenständige Netzwerke. Beide bisher aufgezeigten Modelle verfügen über Intermediäre wie zum Beispiel eine Bank. Der rechte Teil der Abbildung stellt ein verteiltes Netzwerk dar, sodass keine zentrale Instanz mehr vorhanden ist. Alle Nutzer dieses Netzwerkes sind miteinander verbunden und haben alle die gleichen Rechte innerhalb des Netzwerkes.28 Es handelt sich hierbei um die in Kapitel 2.2 beschrieben DLT. Einer der bekanntesten Blockchain Experten der Welt, Andreas M. Antonopoulos, beurteilt das Merkmal der Dezentralität wie folgt: „Satoshi Nakamotos wesentliche Erfindung ist der dezentralisierte Mechanismus für entstehenden Konsens. Entstehend, weil der Konsens nicht explizit erreicht wird.“29 Der Konsens wird nicht zu einem vorher definierten Zeitpunkt erreicht, sondern dieser ist ein Resultat von asynchronen Interaktionen von tausenden Nodes (deutsch: Knotenpunkt). Als Node wird jeder partizipierende Rechner innerhalb des Blockchain Netzwerkes angesehen, dieser stellt somit einen Netzwerkknoten dar (die hellblauen Kreise in Abbildung 3).30

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Visualisierung von zentralen, dezentralen und verteilten Netzwerken31

2.6 Bitcoin

Bei der Verwendung des Begriffes Bitcoin muss zwischen drei Komponenten unterschieden werden. Wenn von der virtuellen Geldeinheit, die als Registereintrag einem bestimmten Nutzer zugeordnet werden kann, gesprochen wird, handelt es sich um eine Bitcoin Einheit. Meistens wird jedoch nur der Begriff Bitcoins verwendet (auch im weiteren Verlauf dieser Arbeit). Außerdem gibt es das Bitcoin-Netzwerk. Dieses dezentrale Netzwerk beinhaltet alle Nutzer des Bitcoin-Systems und fungiert als Kommunikationsnetzwerk sowie der Konsensfindung. Die dritte Komponente wird durch das Bitcoin Protokoll gebildet, das bestimmt wie die Kommunikation innerhalb des Netzwerkes erfolgt.32

Im November 2008 wurde das Bitcoin-Projekt auf einer Entwicklerplattform zum ersten Mal vorgestellt und im Januar 2009 wurde der erste Block gemined, der Genesis-Block. Ein von Experten als historischer Moment betitelt fand im Mai 2010 statt. Ein Bitcoin Nutzer bezahlte 10.000 Bitcoins für eine Pizza. Der Gegenwert dieser Bitcoins lag zum damaligen Zeitpunkt bei ca. 25 USD. In den folgenden Jahren akzeptierten immer mehr Unternehmen die digitale Währung als Zahlungsmethode. Im Jahr 2014 hat beispielsweise die Airline airBaltic die Währung Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptiert.33 Auch der bekannte Lieferservice Lieferando lässt mittlerweile die Bezahlung mit Bitcoins zu.34 Außerdem ist Bitcoin die virtuelle Währung mit der größten Marktkapitalisierung von rund 110,9 Mrd. USD (Stand: November 2018). Auf Platz 2 liegt die virtuelle Währung Ethereum mit rund 20,5 Mrd. USD gefolgt von Ripple mit rund 18,1 Mrd. USD (Stand: November 2018).35

Die Menge an zu schürfenden Bitcoins ist auf 21 Millionen begrenzt (siehe Abbildung 9). Wie in Kapitel 2.2 beschrieben, erhalten die Miner eine Vergütung in Form von Bitcoins für ihre zur Verfügung gestellte Rechenleistung. Rund alle vier Jahre bzw. alle 210.000 Blöcke sinkt diese Vergütung um 50%. Im November 2012 wurde ein geschürfter Block mit 25 Bitcoins entlohnt, im Juli 2016 sank diese Vergütung auf 12,5 Bitcoins. Im Jahr 2140 wird die begrenzte Menge von 21 Millionen Bitcoins erreicht, sodass die Vergütung der Miner bis zu diesem Zeitpunkt exponentiell sinkt. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Entlohnung der Miner nur noch aus Transaktionsgebühren.36

Bitcoins werden nach öffentlicher Meinung oft mit Schwarzmarkthandel in Verbindung gebracht, besonders nach der Eröffnung von Silk Road im Jahr 2011, ein großer Darknet-Marktplatz zum Handel von Rauschgift sowie Waffen. Als Zahlungsmittel wurden nur Bitcoins akzeptiert. Die Plattform wurde jedoch von Ermittlungsbehörden überführt und 2014 abgeschaltet. Seitdem bilden sich immer mehr neue solcher Plattformen.37 Ein Forschungsbericht der Universität Sydney berichtet, dass 48% der Transaktionen mit Bitcoins, die auf 26% aller Nutzer des Bitcoin-Systems entfallen, in illegale Aktivitäten verwickelt sind. Der aktuelle Trend ist aber laut dem Forschungsteam abnehmend, da es andere digitale Währungen wie zum Beispiel Monero oder Zcash gibt, die deutlich anonymer sind als die pseudonyme Währung Bitcoin.38 Ein Professor der Harvard University argumentiert dagegen, dass ca. 50% des weltweiten Bargeldbestandes in illegale Aktivitäten verwickelt sind, mit einer stark zunehmenden Tendenz, und auf Platz 1 für illegale Aktivitäten steht.39

2.7 Smart Contracts

Die Idee von Smart Contracts geht bereits auf das Jahr 1997 zurück, als Nick Szabo in seinem Artikel The idea of Smart Contracts seine Vision von automatisierten Verträgen vorstellte, die ohne Notare und Anwälte, basierend auf Skripten, konstruiert werden können.40 Für dieses Konzept wird sich auch der Blockchain-Technologie bedient, allerdings nicht der klassischen Bitcoin-Blockchain. Diese ist nur für einfache Anwendungen wie die Transaktionsverarbeitung (in Kapitel 2.3 beschrieben) zu benutzen. Sobald Prozesse komplexeren Bestimmungen zu Grunde liegen, kommt es zu einer Anwendung der Ethereum-Blockchain.41 Diese basiert auf der Kryptowährung Ether, die für die Bezahlung der ausgeführten Smart Contracts verwendet wird. Darüber hinaus fungiert die Programmiersprache Solidity meistens als Grundlage zur Programmierung der Verträge. Ausgeführt werden die Verträge in der Ethereum Virtual Machine (deutsch: Virtuelle Maschine, englische Kurzform: EVM).42 Eine virtuelle Maschine, auch als virtueller Rechner bezeichnet, stellt eine Software dar, die sich als ein eigenständiges System verhält. Dies ist vergleichbar damit, dass ein zweiter Rechner neben dem bereits bestehenden aufgestellt wird und somit beide mit einem anderen Betriebssystem genutzt werden können. Da die virtuelle Maschine sich wie ein zweiter Rechner verhält, benötigt diese Teile des Speichers, der Rechenleistung sowie der Festplatte des ausführenden Rechners.43 Wird ein Vorgang innerhalb der EVM in Gang gesetzt, wird dieser auf allen Nodes des Ethereum-Netzwerkes ausgeführt.44

Der Mehrwert eines Smart Contracts liegt in der Kosten- sowie Zeitersparnis der von Algorithmen ausgeführten Verträge, die Anwälte und Notare ersetzen. Wie bei der Bitcoin-Blockchain basiert auch hier die Entscheidung auf einem dezentralen Konsensverfahren und nicht auf einer zentralen Instanz wie einem Mittelsmann. Somit ist eine einwandfreie Vertragsausführung gewährleistet, da kein Interpretationsspielraum besteht. Smart Contracts sind bindende, nicht aufhaltbare sowie genau auf den Punkt formulierte und dezentrale Algorithmen, die ihren programmierten Inhalt nach dem Eintreffen einer bestimmten Bedingung ohne Abweichung ausführen. Diese Bedingung hat keine vorgegebene Länge, es können auch mehrere Bedingungen vorhanden sein, die entweder innerhalb der Blockchain oder von außerhalb implementiert werden. Darüber hinaus weisen Smart Contracts keine feste Lokalisierungsposition auf, vielmehr befinden sich diese im künstlichen Raum und werden gleichzeitig auf tausenden Nodes ausgeführt. Es ist daher deutlich schwieriger, einen Angriff auf tausende sowie dezentrale Nodes zu starten als auf eine zentrale Instanz.45

Die Ethereum-Blockchain hat die bisher bekannteste Decentralized Autonomous Organization (deutsch: dezentrale autonome Organisation, kurz: DAO) hervorgebracht, die sogenannte The DAO. Eine DAO ist eine auf einer Smart Contract basierende Organisation, wobei alle Managementstrukturen, Regeln sowie Gesetzmäßigkeiten digital programmiert werden. Es bedarf somit keiner menschlichen Entscheidungsgremien. The DAO wurde von dem Ethereum Startup Slock.it entwickelt und fungiert als eine autonome Investmentfirma. Diese sammelt Kapital der Anleger ein, das anschließend investiert wird in Startups sowie andere Anlageprodukte. Beim Token Verkauf wurden ca. 150 Mio. USD eingesammelt. Im Jahr 2016 nutzte jedoch eine unbekannte Person einen Fehler im programmierten Smart Contract, um ca. 3,6 Mio. Ether zu stehlen, zum damaligen Zeitpunkt entsprach dies ca. 50 Mio. USD. Dieses Ereignis gilt als einer der Tiefpunkte in der Historie von Smart Contracts basierend auf der Ethereum-Bockchain.46

2.8 Token

Der Blockchain-Experte William Mougayar definiert den Begriff Token sehr allgemein: „A unit of value that an organization creates to self-govern its business model, and empower its users to interact with its products, while facilitating the distribution and sharing of rewards and benefits to all of its stakeholders.“47 Der Blockchain-Bundesverband dagegen differenziert zwischen verschiedenen Token hinsichtlich ihrer Verwendung. Es gibt die Kryptowährungs-Token, auch Payment-Token genannt, wie zum Beispiel Bitcoin, Litecoin und Monero, die für Transaktionen zwischen verschiedenen Parteien in einem Netzwerk verwendet werden. Darüber hinaus sind Utility-Token im Umlauf. Diese sichern dem Inhaber einen definierten Nutzen zu, der zum Beispiel in der Bezahlung von Transaktionsgebühren oder Ausführungsgebühren liegt. In der Ethereum-Blockchain zahlen Nutzer mit Ether für Smart Contracts. Ein Utility-Token kann ebenso mit Abstimmungsrechten oder einem Zugang zum System in Verbindung stehen. Außerdem spricht der Blockchain Bundesverband von Security- oder Wertpapier-Token, die meistens einen digitalen Anteilsschein an einem Unternehmen darstellen, wie bei Investments in ein Initial Coin Offering (dazu mehr in Kapitel 2.9).48 Neben diesen drei verschiedenen Arten von Token sprechen unter anderem die Experten des Internetportals Gründerszene von einer weiteren Kategorie, dem sogenannten Asset-Token oder manchmal auch Asset-backed Token. Solch ein Token ist an einen Vermögenswert wie zum Beispiel eine Immobilie oder Gold gekoppelt.49 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nimmt die gleiche Kategorisierung wie der Blockchain-Bundesverband, unterteilt in die zuvor beschriebenen drei Bereiche, vor.50 Im Anhang befindet sich eine übersichtliche Darstellung der verschiedenen Token (siehe Abbildung 10).

Grundsätzlich kann auch noch zwischen einem Coin und einem Token differenziert werden. Der Blockchain Bundesverband als auch die BaFin verwenden, wie im vorherigen Absatz beschrieben, nur die einheitliche Bezeichnung Token. Darüber hinaus nehmen viele Blockchain-Portale weitere Unterscheidungen vor. So spricht ein Experte des Internetportales Blockchainwelt, stellvertretend für viele weitere Blockchain-Communities, von einer Kryptowährung als Coin, wenn diese eine eigene Plattform betreibt und unabhängig ist wie zum Beispiel Bitcoin und Ether. Baut eine Kryptowährung auf einer bereits bestehenden Blockchain auf, bezeichnet man diese als Token. Aktuell wird für die meisten Token die Ethereum-Blockchain als Grundlage verwendet. Außerdem verfügen Token über ein deutlich breiteres Anwendungsspektrum als Coins. Ein Token kann beispielsweise über Stimmrechte, Vermögenswerte oder Nutzungszugänge für ein System verfügen, der Coin dagegen fungiert nur als Zahlungsmittel.51 Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird sich der einheitlichen Definition der BaFin sowie des Blockchain Bundesverbandes angepasst, es sei denn spezielle Anwendungsbeispiele nehmen eine Unterscheidung zwischen einem Coin und einem Token vor.

2.9 Initial Coin Offering

Die BaFin grenzt ein Initial Coin Offering (kurz: ICO) strikt von einem Initial Public Offering (kurz: IPO) ab, da ein ICO wirtschaftlich und organisatorisch andere Merkmale als ein IPO ausweist. Ein ICO wird teilweise auch mit Token Generating Event betitelt. Grundlegend soll bei einem ICO Geld von dritten Parteien gesammelt werden, das für eine Geschäftsidee verwendet wird.52 Der Kunde bezahlt hierbei mit Fiatgeld wie Euro oder USD und erhält im Gegenzug eine bestimmte Anzahl an Token. Meistens muss der Kunde jedoch sein Fiatgeld zuvor in eine bestimmte Kryptowährung wie Ether umtauschen, da die Mehrheit der ICOs auf der Ethereum-Blockchain basieren. Somit wird eine bestimmte Menge Ether in eine Anzahl an Token getauscht. Vor Beginn des Token-Verkaufes wird eine Mindestanzahl an zu verkaufenden Token festgelegt. Für den Fall einer Unterschreitung dieses Mindestvolumens tritt eine Rückzahlung der Investorengelder ein.53 Darüber hinaus hebt die BaFin hervor, dass eine Investition in einen ICO „[...] auch privaten Investoren Zugang zu Venture-Capital ähnlichen, dabei liquideren, zugleich aber riskanteren Investitionsgelegenheiten [ermöglicht].“54 Außerdem warnt die BaFin vor den Risiken von ICO-Projekten, die eine signifikant hohe Volatilität sowie Spekulation aufweisen (siehe Abbildung 11).55 Die Blockchain-Expertin Maria T. Vidal hat einen Fragebogen veröffentlicht, der immobilienbezogene ICO-Projekte bewertbar und vergleichbar macht (siehe Abbildung 12).56

2.10 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die BaFin hat in ihrem Digitalisierungsbericht57 von August 2018 ausführlich Stellung zu dem Thema Regulierung der Blockchain-Technologie genommen. Die beiden Autoren des Blockchain-Kapitels konstatieren: „Es gehört zu [den gesetzlichen Aufgaben der BaFin], die Integrität und Stabilität des Finanzsystems zu wahren und das Kollektiv der Verbraucher zu schützen.“58 Die BaFin sieht in der Blockchain-Technologie nicht nur die Technologie als Neuerung, sondern auch die dazugehörigen Gesichtspunkte, die der Aufsicht ihrer Behörde unterliegen und definierter Regelungen bedürfen. Darüber hinaus sind jedoch für die in Kapitel 2.8 beschriebenen Arten von Token jeweils differenzierte Regulierungen anzuwenden. Eine Standardisierung aller Token kann in vielen Fällen zu ungerechten, regulatorischen Einordnungen führen und wirkt sich negativ auf Innovationen aus.59

In Deutschland darf gemäß § 14 des Bundesbankgesetzes keiner, außer der deutschen Bundesbank, Banknoten ausgeben und auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (§ 14 Abs. 1 BBankG). Zusätzlich ist es strafbar gemäß § 35 unbefugt Geldzeichen (Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden) auszugeben oder zu Zahlungen zu verwenden (§ 35 Abs. 1 S.1+2 BBankG). Es stellt sich somit die Frage, wie die BaFin bestimmte Token klassifiziert.

Die BaFin sieht in den Payment-Token keine Vergleichbarkeit zu einer ökonomischen Währung, die grundlegend als Rechnungseinheit, Wertaufbewahrungsmittel sowie Zahlungsmittel fungiert. Die aktuell sich im Umlauf befindlichen Payment-Token wie zum Beispiel Bitcoin können keines dieser Merkmale über einen konstanten Zeitraum erfüllen. Es wird daher eher von einem Spekulationsobjekt gesprochen. Außerdem stellt die BaFin eindeutig klar, dass Payment-Token nicht als E-Geld eingeordnet werden können. E-Geld ist elektronisches Geld, das beispielsweise auf aufladbaren Chipkarten oder Prepaid-Kreditkarten als Guthaben in der zuvor aufgeladenen Höhe besteht. E-Geld liegt aber nur vor, wenn zur Aufladung des Guthabens ein realer Geldbetrag verwendet wird. Payment-Token wie zum Beispiel Bitcoin werden dagegen, wie in Kapitel 2.2 beschrieben, gemined und widersprechen dem E-Geld Begriff. Im Jahr 2011 hat die BaFin bereits Bitcoins sowie gleichwertige Payment-Token von der Einordnung als Zahlungsmittel freigesprochen und diese als Finanzinstrumente in Form von Rechnungseinheiten gemäß § 1 Abs. 11 S.1 KWG eingeordnet. Es besteht somit kein Konflikt zwischen Payment-Token und § 14 sowie § 35 BBankG.60 Darüber hinaus stellen die Nutzung, der Kauf sowie Verkauf und das Mining von Payment-Token keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen dar. Sobald jedoch ein gewerbsmäßiger Handel mit Payment-Token vorliegt, muss dieser auf eine Erlaubnispflicht überprüft werden. Dies richtet sich nach dem Merkblatt der Deutschen Bundesbank über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 KWG.61

Wertpapier-Token müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit diese als Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 WpHG angesehen werden. Die BaFin hat hierfür ein Hinweisschreiben am 20.02.2018 veröffentlicht, das folgende Kriterien beschreibt: Die Token müssen bei einer Übertragung an eine dritte Partei hinsichtlich rechtlicher sowie technischer Merkmale identisch bleiben. Es darf keine Einschränkung bezüglich einer limitierten Übertragungsanzahl geben und es muss gewährleistet sein, dass nicht nur privilegierte Nutzer Übertragungsrechte haben. Darüber hinaus müssen die Token auf dem Finanzmarkt handelbar sein. Als Finanzmärkte gelten hierbei die Kryptotoken-Handelsplattformen. Es liegt keine Handelbarkeit eines Token vor, wenn dieser über individuelle Rechte verfügt und somit nicht einem einheitlichen Standard entspricht. Außerdem müssen die Token ein mit einer Aktie vergleichbares Mitgliedschaftsrecht oder ein schuldrechtliches Vermögensrecht personifizieren, die in § 2 Abs. 1 WpHG definiert sind. Zusätzlich zu diesen Kriterien dürfen die Token nicht als Zahlungsmittel, wie zum Beispiel Bargeld, eingeordnet werden. Durch die Kategorisierung eines Token als Wertpapier müssen gewisse Kapitalmarktregulierungen eingehalten werden wie zum Beispiel die Prospektpflicht gemäß § 3 Abs. 1 WpPG.62

Bei Utility-Token muss zwischen reinen Nutzungstoken und Nutzungstoken mit zusätzlicher Zahlungsfunktion unterschieden werden. Reine Utility-Token stehen ausschließlich im Verhältnis zu einer realwirtschaftlichen Dienstleistung. Meistens erfolgt die Tokenausgabe gegen Payment-Token wie Bitcoin oder Ether, es handelt sich jedoch nicht um E-Geld. Die BaFin klassifiziert diese Token nicht als Finanzinstrumente, sodass folglich auch keine Erlaubnispflicht besteht. Sollte jedoch eine Mischform aus Nutzungstoken, Payment-Token sowie Wertpapier-Token bestehen, muss eine individuelle Prüfung vorgenommen werden.63

Bezüglich der aufsichtsrechtlichen Einordnung von ICOs muss laut BaFin zwischen einer Erstemission von Token, die in der Regel den wirklichen ICO darstellen, und den zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Sekundärmarkt gehandelten Token differenziert werden. In dem bereits angesprochenen Hinweisschreiben vom 20.02.2018 heißt es seitens der BaFin, dass jeder Einzelfall einer individuellen Prüfung bedarf. Es muss untersucht werden, ob ein Finanzinstrument gemäß § 2 Abs. 4 WpHG, ein Wertpapier gemäß § 2 Nr. 1 WpPG oder eine Vermögensanlage nach VermAnlG besteht. Zusätzlich ist die Prüfung auf eine Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz, Kapitalanlagegesetzbuch, Versicherungsaufsichtsgesetz sowie Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz notwendig.64 Die BaFin betont, dass die Prüfungspflicht zur richtigen Einordnung seitens der Unternehmen besteht. Für den Fall, dass keine eindeutige Einordnung vorgenommen werden kann, muss eine gebührenpflichtige Prüfung in Höhe von 10.000 Euro seitens der BaFin erfolgen.65 Außerdem hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (kurz: ESMA) Stellung zur Einordnung von ICOs genommen. Die ESMA betont, dass nicht gegen europäisches Recht verstoßen werden darf. Hierbei müssen gezielt die Prospektrichtlinie, Finanzmarktrichtlinie (kurz: MiFID), Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (kurz: AIFM Richtlinie) und Vierte Geldwäsche-Richtlinie im Hinblick auf eine mögliche Anwendung des ICOs untersucht werden. Die Prospektrichtlinie dient vor allem der Transparenz und dem Anlegerschutz. Jedes in der EU ansässige Unternehmen, das Kapital einsammelt, muss den Anlegern ein Prospekt mit notwendigen Anlageinformationen zur Verfügung stellen. Die Finanzmarktrichtlinie trifft auf ICOs zu, die als Finanzinstrumente eingestufte Token herausgeben. Folglich muss, abhängig von der Dienstleistung, den Anforderungen aus dieser Richtlinie gefolgt werden, die zum Beispiel aus sehr hohen Transparenzanforderungen und Organisationsanforderungen bestehen. Die AIFM Richtlinie greift, wenn ein ICO fremd eingesammeltes Kapital mit bestimmten Anlagestrategien anlegt und verwaltet. Darüber hinaus verpflichtet die Vierte Geldwäsche-Richtlinie zur Vorsorge gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.66

2.11 Voraussetzung für eine Anwendung

Die Fraunhofer-Gesellschaft hat bestimmte Kriterien definiert, unter welchen eine Anwendung der Blockchain-Technologie großes Potential hat. Es muss mindestens einer der folgenden Anwendungsfälle erfüllt sein.

Wenn ein Unternehmen die Einbindung von Intermediären umgehen möchte, können verschiedene Gründe vorliegen. Häufig ist die Kostenersparnis durch den Wegfall von Intermediären ein großer Nutzen und kann durch die Blockchain-Technologie vollständig ersetzt werden. Zusätzlich liegen durch den Einsatz von Intermediären oft Zeitverzögerungen vor, die folglich den gesamten Geschäftsprozess verlangsamen. Darüber hinaus kann jedoch auch das fehlende Vertrauen in den Intermediär einen Geschäftsprozess ineffizient gestalten. Die Blockchain-Technologie schafft hierbei ein komplett dezentrales, vertrauenswürdiges sowie zeiteffizientes Netzwerk.

Benötigt ein Unternehmen hinsichtlich seiner Daten- und Prozessintegrität eine rückwirkend unveränderbare sowie genau definierte Durchführung von Transaktionen und anderen Geschäftsprozessen, bietet sich der Einsatz der Blockchain-Technologie ebenso an.

Besteht die Notwendigkeit des Aufbaus eines dezentralen Netzwerkes, in dem Prozesse selbstständig durchgeführt und validiert werden können, gleichzeitig auf einer Vertrauensbasis basieren sollen, die durch alle Nutzer des Netzwerkes sowohl eingesehen als auch verifiziert werden können sowie eine völlig vernetzte Integrität voraussetzen, so ist die Anwendung der Blockchain-Technologie prädestiniert.

Sobald Werte und Rechte sicher übertragen werden sollen, ohne das menschliche Intermediäre wie zum Beispiel Notare am vorliegenden Prozess beteiligt sind, bietet die Blockchain-Technologie einen fälschungssicheren Weg hierfür.67

Ferner muss das gesamte System, das auf der Blockchain abgebildet werden soll, digitalisiert werden. Jegliche Papierdokumente müssen in digitaler Form vorliegen, da ein Papierdokument nicht mit einem Hash (siehe Kapitel 2.3) versehen werden kann. Ausschließlich der digitale Scan dieses Dokumentes lässt sich durch eine Hashfunktion abbilden, die die Kennung des jeweiligen Dokumentes darstellt.68

2.12 Verschiedene Stufen der Blockchain-Implementierung

Die New America Foundation, eine unparteiische Forschungsorganisation aus den Vereinigten Staaten von Amerika, hat durch die Experten aus dem Bereich Future of Property Rights program ein Forschungspapier zum Thema Blockchain and Property in 2018 veröffentlicht, das auf der jährlichen Konferenz der Weltbank in Washington DC im März 2018 vorgestellt wurde.69 Dieses Forschungspapier beschreibt verschiede Stufen der Blockchain-Implementierung.

Stufe 0 liegt vor, wenn jegliche Grundbuchdokumente sowie ähnliche Dokumente, die Eigentumsrechte von Grundstücken und Immobilien widerspiegeln, auf einer zentralen Datenbasis basieren. Es liegt keine Integration der Daten mit der Blockchain-Technologie vor. Sobald eine öffentliche Blockchain verwendet wird, um bestimmte Dokumente hinsichtlich des Eigentums von Grundbesitz und Immobilien zu dokumentieren, spricht die New America Foundation von Stufe 1, genannt Blockchain Recording. Es handelt sich jedoch nur um einzelne Projekte, es besteht keine flächendeckende Aufzeichnung durch die Blockchain. Die nächst höherer Ebene wird erreicht, wenn zusätzlich noch Transaktionen von Grundstücken sowie Immobilien auf der Blockchain abgebildet werden. Somit wird Stufe 2, auch Smart Workflow genannt, vorgefunden. Stufe 3, als Smart Escrow betitelt, erfordert den Einsatz von Smart Contracts als Grundlage für die treuhänderische Verwaltungen rund um Immobilientransaktionen. Für den Fall, dass eine gesamte, bisher zentral organisierte Datenbank überwiegend auf einer privaten Blockchain basiert sowie teilweise auf einer öffentlichen Blockchain, ist die Rede von Stufe 4, auch Blockchain Registry genannt. Besonders sensible und nicht der Öffentlichkeit zugängliche Daten werden auf der privaten Blockchain dokumentiert, die restliche Protokollierung findet auf der öffentlichen Blockchain statt. Die nächste Ebene bilden die Disaggregated Rights auf Stufe 5. Hierfür ist aber in der Praxis bisher kein Bespiel bekannt. Werden dagegen Eigentumsrechte an einer Immobilie oder einem Grundstück fragmentiert und auf der Blockchain abgebildet sowie verwaltet, liegt Stufe 6 bzw. Fractional Rights vor. Verschiedene Eigentümer besitzen folglich bestimmte Anteile an einer Immobilie. Die vorletzte Kategorie, Stufe 7 namens Peer-to-Peer Transactions basiert auf der Annahme der vierten Stufe, jedoch rein auf einer öffentlichen Blockchain und vollständig ohne Intermediäre. Sollte eine länderübergreifende Vernetzung sowie Fusionierung zwischen verschiedenen Blockchains zu einer globalen, einheitlichen Blockchain stattfinden, ist die höchstmögliche Stufe erreicht, die New America Foundation betitelt Stufe 8 mit Interoperability.70

3 Begriffsabgrenzung zu anderen Technologien

Im Rahmen der „Hightech-Strategie 2025“ der deutschen Bundesregierung sollen Bund, Länder und die deutsche Wirtschaft die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 % des Bruttoinlandsproduktes erhöhen. Neben gesellschaftlichen Zielen wie Gesundheit, Pflege, Klimaschutz, Mobilität und Sicherheit soll vor allem der Innovationsstandort Deutschland nachhaltig in Wissenschaft und Forschung die nächste Entwicklungsstufe durchlaufen. Die Bundesregierung bezeichnet die neuen technologischen Entwicklungen rund um das Thema Digitalisierung als Industrie 4.0.71 Die im folgenden beschriebenen vier Technologien sind Bestandteil der Hightech-Strategie. In der Praxis werden diese oft gemeinsam mit der Blockchain-Technologie eingesetzt, sind jedoch aus technischer Perspektive nicht mit der Blockchain-Technologie gleichzusetzen. Außerdem ist die Blockchain-Technologie nicht Teil der von der Bundesregierung entworfenen Hightech-Strategie 2025.72 Im weiteren Verlauf dieser Arbeit kommt diesen Technologie keine bedeutende Rolle zu, da sich auf die Blockchain-Technologie fokussiert wird.

3.1 Big Data

Im Zuge der Digitalisierung der letzten Jahre ist das Datenaufkommen rapide gestiegen. Es handelt sich hierbei vorwiegend um Blogbeiträge, Tweets, Posts in sozialen Netzwerken sowie Fotos aus Cloud Systemen, die jederzeit von Servern aufgenommen werden. Es entstehen pro Sekunde neue Daten im Umfang von 30.000 Gigabyte.73 Grundsätzlich werden den Big Data in der Literatur vier verschiedene Eigenschaften zugeschrieben. Daten weisen unterschiedliche Formate/Datentypen auf und differenzieren sich hinsichtlich ihrer Aktualität. Darüber hinaus können sich die gesammelten Daten stark hinsichtlich ihrer Qualität sowie ihrer daraus resultierenden unterschiedlichen Glaubwürdigkeit unterscheiden.74 In der Immobilienbranche wurden Daten „spätestens in den 1980er Jahren zu einer strategischen Ressource.“75 Aussagekräftige Daten stellen nicht mehr nur einen Bestandteil eines Produktes dar, sondern fungieren als eigenständige, veräußerbare Produkte.76 Weltweit haben sich bereits viele Immobilienunternehmen im Big Data Bereich angesiedelt, wobei im Folgenden das Züricher Startup namens Locatee Analytics als Beispiel verwendet wird. Das zur flächendeckenden Optimierung jeglicher Bürogebäude konzipierte Startup arbeitet mit einer patentierten Softwarelösung aus Machine-Learning (deutsch: maschinelles Lernen) und Indoor-Positioning-Algorithmen (deutsch: Lokalisierungsalgorithmus).77 Die Software sammelt sämtliche Daten der Bürofläche basierend auf der LAN und Wi-Fi Infrastruktur des jeweiligen Gebäudes. Mit Hilfe des Lokalisierungsalgorithmus analysiert und verarbeitet die Software das Geräteinventar, Raumbuchungssysteme, geschäftliche Smartphones sowie das CAFM-System, ohne das kostenintensive Sensoren installiert werden müssen oder manuelle Zählstudien durchzuführen sind. Außerdem sorgt das maschinelle Lernen dafür, dass die Software aus vergangenen Ereignissen lernt und sich neuen Umgebungen anpassen kann. In anschließenden Datenvisualisierungen stellt das System die zu optimierende Flächennutzung dar.78 Das CAFM-System, Computer Aided Facility Management, ist eine technische Hilfssoftware für das Facility Management hinsichtlich spezieller Informationen wie zum Beispiel technischer Schäden am Gebäude.79

[...]


1 Vgl. Sack (2017), S.24.

2 Vgl. Kaufmann / Kudra (2006), S.4.

3 Vgl. Statista (o.J. f).

4 Vgl. Kaufmann / Kudra (2006), S.4f.

5 Vgl. Giese / Kops / Wagenknecht / de Boer / Preuss (2016), S.13f.

6 Vgl. Zentraler Immobilien Ausschuss (2016), S.9.

7 Vgl. Zentraler Immobilien Ausschuss (2016), S.9-17.

8 Vgl. Rottke (2017), S.89-99.

9 Vgl. JLL (2019), S.7-9.

10 Vgl. Giese / Kops / Wagenknecht / de Boer / Preuss (2016), S.13f.

11 Vgl. Naden (2017).

12 Vgl. DIN (2017).

13 Ron / Wurster / Pon / Hofmann / McMullen / Sailor / Schwerin / Alexakis / Glatz / Kühnapfel (2018).

14 Vgl. DIN SPEC (o.J.).

15 Vgl. Geiling (2016).

16 Vgl. BTC-ECHO (o.J.).

17 Vgl. BTC-ECHO (o.J.).

18 Vgl. Antonopoulos (2018), S.203.

19 Vgl. Antonopoulos (2018), S.197ff.

20 Vgl. Geiling (2016).

21 Vgl. Berentsen / Schär (2017), S.194.

22 Vgl. Drescher (2017), S.227f.

23 Vgl. LBBW (2017).

24 Vgl. Giese / Kops / Wagenknecht / de Boer / Preuss (2016), S.18.

25 Vgl. Antonopoulos (2018), S.257f.

26 Vgl. Pesch / Böhme (2017), S.93-96.

27 Vgl. Giese / Kops / Wagenknecht / de Boer / Preuss (2016), S.19f.

28 Vgl. Lee (2017).

29 Antonopoulos (2018), S.219.

30 Vgl. Antonopoulos (2018), S.219f.

31 Vgl. Lee (2017).

32 Vgl. Berentsen / Schär (2017), S.49f.

33 Vgl. Giese / Kops / Wagenknecht / de Boer / Preuss (2016), S.16f.

34 Vgl. Lieferando (o.J.).

35 Vgl. Statista (o.J. b).

36 Vgl. Antonopoulos (2018), S.216.

37 Vgl. Drescher (2017), S.15.

38 Vgl. Foley / Karlsen / Putnins (2018), S.1-5.

39 Vgl. Rogoff (2014).

40 Vgl. Szabo (1997).

41 Vgl. Giese / Kops / Wagenknecht / de Boer / Preuss (2016), S.49.

42 Vgl. Meitinger (2017), S.371f.

43 Vgl. ITWissen.info (o.J.).

44 Vgl. Meitinger (2017), S.371f.

45 Vgl. Diedrich (2016), S.166-179.

46 Vgl. Diedrich (2016), S.286-292.

47 Mougayar (2017).

48 Vgl Blockchain Bundesverband (2018), S.11.

49 Vgl. Hahn / Wons (2018).

50 Vgl. BaFin (2018a), S.57.

51 Vgl. Negin (2018).

52 Vgl. BaFin (2018a), S.63.

53 Vgl. Schiller (2018).

54 Vgl. BaFin (2018a), S.63f.

55 Vgl. BaFin (2018a), S.64.

56 Vgl. Vidal (2017).

57 Vgl. BaFin (2018a).

58 Fußwinkel / Kreiterling (2018), S.49.

59 Vgl. Fußwinkel / Kreiterling (2018), S.49-54.

60 Vgl. Fußwinkel / Kreiterling (2018), S.57f.

61 Vgl. Deutsche Bundesbank (2016), S.2ff.

62 Vgl. BaFin (2018b), S.1ff.

63 Vgl. Fußwinkel / Kreiterling (2018), S.62.

64 Vgl. BaFin (2018b), S.1.

65 Vgl. Fußwinkel / Kreiterling (2018), S.56.

66 Vgl. ESMA (2017), S.1f.

67 Vgl. Prinz / Schulte (2017), S.35.

68 Vgl. Graglia / Mellon (2018), S.16f.

69 Vgl. Graglia / Mellon (2018).

70 Vgl. Graglia / Mellon (2018), S.16-22.

71 Vgl. Die Bundesregierung (2018), S.34ff.

72 Vgl. Die Bundesregierung (2018), S.34ff.

73 Vgl. Marz / Warren (2016), S.17.

74 Vgl. Freytag (2014), S.97f.

75 Bölting / Königsmann / Neitzel (2016), S.29.

76 Vgl. Bölting / Königsmann / Neitzel (2016), S.29f.

77 Vgl. Locatee (o.J. a).

78 Vgl. Locatee (o.J. b).

79 Vgl. Preuß / Schöne (2010), S.578f.

Final del extracto de 107 páginas

Detalles

Título
Blockchain-Technologie. Anwendungen, Möglichkeiten und Herausforderungen für die Immobilienbranche
Universidad
University of Applied Sciences Aschaffenburg  (IIWM - Institut für Immobilienwirtschaft und -management)
Calificación
1,7
Autor
Año
2019
Páginas
107
No. de catálogo
V461483
ISBN (Ebook)
9783668915015
ISBN (Libro)
9783668915022
Idioma
Alemán
Notas
Der Anhang enthält viele praxisrelevante Beispiele (Grundbuchverwaltung mit Blockchain-Technologie in Deutschland und Schweden sowie einen Blockchain-Fund, der auch in Immobilien investiert), die im Text im Verlauf der Bachelorarbeit beschrieben werden.
Palabras clave
Blockchain, Blockchain-Technologie, Immobilien, Immobilienwirtschaft, Bitcoin, Ethereum, Smart Contract, Private Blockchain, Öffentliche Blockchain, Blockchain Immobilien, Blockchain Immobilienwirtschaft, Anwendungen, Kryptowährung, Distributed Leder, Dezentralität, Grundlagen Blockchain, Mining, Proof of Work, virtuelle Währungen, digital currency, Hashfunktion, crypto, cryptocurrency, Krypto, Internet der Dinge, IoT, Internet of things, KI, Künstliche Intelligenz, AI, Artificial Intelligence, Big Data, Cloud Computing, P2P, Disruptiv, Immobilieninvestment, Immobilienfonds, Grundbuch, Blockchain Grundbuch, Blockchain Investment, Blockchain Fund, SWOT Analyse, digital, revolutionieren
Citar trabajo
Sebastian Mayer (Autor), 2019, Blockchain-Technologie. Anwendungen, Möglichkeiten und Herausforderungen für die Immobilienbranche, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/461483

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