Förderung von Autonomie durch Empowerment bei Menschen mit Assistenzbedarf in einer Tagesförderstätte


Thèse Scolaire, 2016

28 Pages, Note: 1

S. H. (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Begründung der Themenwahl und Fragestellung
1.2 Vorstellung der Einrichtung

2. Theorieteil
2.1 Entstehung des Empowerment-Konzepts
2.2 Vier Zugänge von Empowerment
2.2.1 Empowerment im politischen Sinne
2.2.2 Empowerment im reflexiven Sinne
2.2.3 Empowerment im lebensweltlichen Sinne
2.2.4 Empowerment im transitiven Sinne
2.3 Empowerment in der Behindertenhilfe
2.3.1 Begriffserklärung Behinderung
2.3.2 Begriffserklärung Behindertenhilfe
2.4 Kritik des Empowerments

3. Praxisteil
3.1 Beschreibung des Empowerment-Prozesses - Fallbeispiel 1
3.1.1 Beschreibung des Klienten
3.1.2 Ausgangslage
3.1.3 Zielsetzung
3.1.4 Umsetzung
3.1.5 Entwicklung
3.1.6 Auswertung
3.2 Beschreibung des Empowerment-Prozesses - Fallbeispiel 2
3.2.1 Beschreibung der Personengruppe
3.2.2 Ausgangslage
3.2.3 Zielsetzung
3.2.4 Umsetzung
3.2.5 Entwicklung
3.2.6 Auswertung
3.3 Praxis-Theorie-Abgleich

4. Schlussteil
4.1 Inhaltliches Fazit
4.2 Kritische Auseinandersetzung
4.3 Ausblick und offene Fragen

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Begründung der Themenwahl und Fragestellung

Der Leitsatz der AAO gGmbH lautet "Selbst ist der Mensch". Des Weiteren finden Selbstbestimmung und klientenorientiertes Handeln eine deutliche Positionierung in den Anforderungen an den Mitarbeiter[1]. Doch inwieweit lässt sich dieser Grundsatz und die genannten Anforderungen auf meine pädagogische Arbeit beziehen?

In meinem Arbeitsalltag stelle ich immer wieder fest, dass für Menschen mit Assistenzbedarf Entscheidungen getroffen werden, ohne diese mit einzubeziehen. So kommt es vor, dass ein Beschäftigter2 mit zur Getränkelieferung fährt, obwohl dieser nicht möchte. Denn anhand von Sanktionen wird ihm dieses vorgeführt, sodass ihm keine andere Alternative mehr bleibt als mitzufahren. Mit dieser Vorgehensweise wird nicht nur sein Grundrecht, dass alle Menschen gleich sind (vgl. BMJV3, 2016:Grundgesetz Art. 3) zunichte gemacht, sondern auch die Gleichberechtigung wird damit infrage gestellt. Wenn im Vergleich ein anderer Beschäftigter sich den Freiraum nehmen kann, sich alle ihm übertragenden Aufgaben zu entziehen, ohne das ihm Konsequenzen erwarten, dann ist meine Beobachtung berechtigt.

In diesem Zusammenhang frage ich mich, kann sich ein Mensch mit Assistenzbedarf in der Tagesförderstätte selbstverwirklichen, wenn aufgrund von fremden Entscheidungen er nur wenig bis keinen Einfluss hat. Oder anders ausgedrückt, was muss passieren, dass dieser Personenkreis anerkannt wird, damit er keine Bevormundung mehr erfährt? Unter diesem Hauptaspekt stellt sich mir die Forschungsfrage: "Inwieweit hilft Empowerment in der Tagesförderstätte einem Klienten mehr Autonomie zu erlangen?".

Weg vom Defizitblickwinkel, hin zur Ressourcenorientierung, um letztendlich ein autonomes Leben führen zu können, ist ein Ziel, der mit dem Empowerment-Konzept einhergeht. Anhand dieses Konzeptes möchte ich meine gestellte Forschungsfrage beantworten, um herauszufinden, warum gerade Menschen mit Assistenzbedarf eine große Bevormundung erfahren, sodass sie in ihrem autonomen Leben eingeschränkt sind.

Im ersten Teil der Arbeit geht es um den theoretischen Blickwinkel, wie das Empowerment-Konzept entstanden ist und welche Bedeutung dieses Thema in unserer Gesellschaft hat.

Zudem ist ein Überblick darüber zu bekommen, wer ihn auf den Weg gebracht hat. Um ein Verständnis über den Terminus4 Empowerment zu bekommen, zeige ich verschiedene Ansätze auf, wie dieser verstanden wird. Anschließend greife ich die Methode von Herriger auf, welcher aufgrund meiner Recherche auch im Praxisteil wiederzufinden ist, da ich zum Konzept eine gute Arbeitsverknüpfung herstellen konnte. Dabei beziehe mich auf seine vier Zugänge. Wie das Empowerment-Konzept in der Behindertenhilfe gestaltet werden kann, zeige ich im zweiten Teil der Arbeit anhand von zwei unterschiedlichen Praxisbeispielen. Zuvor sind Begriffserklärungen notwendig, um den genauen Bezug zur beruflichen Tätigkeit herzustellen.

Damit ich mich fachlich mit dem Thema Empowerment auseinandersetzen konnte, führte ich meine Recherche in einschlägigen Büchern durch. Aber auch aus dem Internet konnte ich sinnvolle Inhalte zu diesem Thema finden.

1.2 Vorstellung der Einrichtung

Mitten in Hamburg, auf einem Industriegelände, befindet sich die Tagesförderstätte. Die Tagesförderstätte ist eine teilstationäre Einrichtung der AAO gGmbH für Menschen mit Assistenzbedarf. Sie gehört gemeinsam mit der AAW gGmbH als Tochtergesellschaft zu der evangelischen Stiftung.

Eine Tafö5 ist für Personen, welche (vorerst) nicht am Arbeitsleben in der Gesellschaft oder einer Werkstatt für behinderte Menschen teilnehmen können. Der Grund liegt in der Selbst- oder Fremdgefährdung oder im enormen Pflegeaufwand. Jedoch ist das Ziel einer Tafö, die Beschäftigten perspektivisch in ein geregeltes Arbeitsverhältnis zu vermitteln. Des Weiteren kommt eine Tagesförderstätte dann zum Vorschein, wenn ein Klient kein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen kann (vgl. BMJV, 2016: § 136 Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen SGB6 IX). Somit ergibt sich ein weiteres Ziel der Einrichtung, den Beschäftigten „den Erwerb und Erhalt praktischer Fähigkeiten zur Entwicklung der individuellen Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie die Unterstützung der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben“ (Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Soziales und Familie als Träger der Sozialhilfe, 2012: Vereinbarung nach § 75 SGB XII) zu ermöglichen. Die Aufgabe dieses Angebotes ist es, Menschenmit hohem Unterstützungsbedarf eine Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft(vgl. BMJV, 2016: § 1

Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft SGB IX) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. BMJV, 2016: § 33 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX) zu ermöglichen. Ein Tagesförderstätten-Platz wird u. a. nach § 53 SGB XII beantragt. Somit haben Menschen mit einer Behinderung ein Anrecht auf Eingliederungshilfe (vgl. BMJV, 2016: § 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe SGB XII).

2001 absolvierte Herr H. sein Anerkennungsjahr als Sozialpädagoge und entwickelte ein Arbeits- und Beschäftigungsangebot für Klienten mit herausfordernden Verhalten, Unterbringungsbeschlüssen oder anderen Ausschlusskriterien, die nicht in organisierte Beschäftigungsverhältnisse wie WfbM7 oder Tafö vermittelt werden konnten. Angefangen mit nur vier Beschäftigten übernahmen die "Stadtwörker8 "Handwerksaufträge wie z. B. Renovierungsarbeiten und Umzüge für die Stiftung. Mit dem kontinuierlichen Aufbau von Beschäftigungszahlen und Ausbau des Angebotes kam später noch ein Getränkeservice (StadtOase) sowie Arbeiten für externe Kunden hinzu (vgl. Ernst et. al.9, 2003, S. 94f). Mittlerweile gehen 50 Beschäftigte in der daraus entstanden Tafö den unterschiedlichsten organisierten Beschäftigungsangeboten nach. Sie haben jeweils unterschiedliche Stundenanteile, Behinderungsbilder und psychische Erkrankungen. Der zeitliche Umfang kann Ganztags-, Halbtags- und Viertelplätze umfassen. Die ganztätigen Betreuungszeiten umfassen 30 Stunden wöchentlich (montags bis freitags), die halbtätigen entsprechen 15 Stunden. Die Öffnungszeiten in der Tafö liegen zwischen 9 - 15 Uhr. In der Zeit werden sie von 19 Mitarbeitern, mit ebenso unterschiedlichen Stundenanteilen, angeleitet, unterstützt und betreut. Das Team besteht insbesondere aus handwerklich Ausgebildeten, Erziehern, Heilerziehern, Pflegefachkräften und Mitarbeitern mit vergleichbarer, dem Bedarf entsprechender, Qualifikation sowie FSJlern10.

Die hiesige11 Tagesförderstätte bietet heute umfassende Arbeits-, Bildungs- und Kreativangebote. Es bestehen Kooperationen mit gewerblichen Partnern aus dem Quartier und dem Stadtgebiet Hamburg. Als primäres12 Beschäftigungsangebot betreibt die Tafö einen Getränkelieferservice, der den Klienten die Möglichkeit bietet, Getränkebestellungen zu erfassen, zusammenzustellen und im Stadtgebiet auszuliefern. Dafür stehen ihnen vier Kleinbusse zur Verfügung. Zudem hat sie eine Kooperation mit einem in der Nachbarschaft gelegenen Verlag und Accessoire-Hersteller. Für diesen werden Konfektionierungsarbeiten durchgeführt. Neben anderen Arbeitsangeboten gibt es Musikangebote, Computerkurse, regionale und überregionale Bildungsausflüge, Reit- und Schwimmangebote und eine Holzwerkstatt (vgl. AAO, 2016: Vom Bargenhof in die Stadt). Zusätzlich zu diesen Angeboten werden die Leistungsempfänger im Rahmen von persönlichen Assistenzen (Bezugsmitarbeitern) betreut. Diese erstellen zusammen mit ihnen die Beschäftigungsplanung und gehen dabei individuell auf ihre Lebenslagen ein.

2. Theorieteil

Die nachstehenden Punkte werden den Begriff Empowerment genauer definieren. Dabei werde ich zuerst den Blick auf den geschichtlichen Aspekt legen. Es ist zu untersuchen, wiedieser entstanden ist, woher er stammt und wer ihn anschließend voranbrachte. In diesem Zusammenhang lege ich anschließend verschiedene Ansätze dar, inwieweit sie mit Empowerment einbezogen werden. Im Anschluss daran werde ich die Handhabung von Herriger aufgreifen, welche zugleich auch mein primäres Konzeptmeiner Ausarbeitung ausmacht. Dabei möchte ich auf seine vier Zugänge eingehen, sie näher erläutern, um im anschließenden Praxisteilanknüpfen zu können. Zuvor dieses jedoch betrachtet wird, möchte ich diesbezüglich erst einmal den Bezug zur Behindertenhilfe herstellen, inwieweit dieser Einfluss auf Empowerment hat. Zudem werde ich noch einen kurzen Exkurs wagen, damit nachfolgende Begrifflichkeiten zu klären sind. Abschließend widme ich mich noch der Kritik des Empowerment-Konzepts, welche nicht außer Acht gelassen werden darf.

2.1 Entstehung des Empowerment-Konzepts

Hinter dem Begriff Empowerment steckt viel mehr als nur die einfache Übersetzung aus der Literatur. Denn diese übersetzt ihn mit "Selbstbefähigung; Selbstbemächtigung; Stärkung von Eigenmacht und Autonomie" (Herriger, 2014, S. 13), aber auch "Wiedergewinnung von Stärke, Energie und Fantasie zur Gestaltung eigener Lebensverhältnisse" (Lenz, 2002, S. 13). Auch lässt er sich nicht einfach aus dem Englischen als Ermächtigung/Befähigung übersetzen. Ebenso wäre es unabwendbar, ihn in verschiedenen Wortteilungen zu zerlegen und dementsprechend das Wort "power" als "Macht" zu benutzen, welches wiederum auch aus dem Englischen kommt (vgl. Herriger, 2014, S. 13).

Es ist zwar ein ganz anderes Thema, trotzdem möchte ich mit Martin Luther King beginnen. Dieser hat zwar nicht das Empowerment-Konzept auf den Weg gebracht, dennoch war er es, der die Bürgerrechts- und Frauenbewegung 1955 in den USA voranbrachte. Die Schwarzen wurden immer noch von den Weißen unterdrückt und als Mensch zweiter Klasse behandelt, obwohl dieses laut Gesetz bereits verboten wurde. Ausgelöst durch den sogenannten "Busboykott" in Montgomery 1955, als sich eine schwarze Frau weigerte, auf ihrem Heimweg ihren Platz für einen Weißen freizumachen. Dieser Vorfall fand großes Aufsehen unter der schwarzen Bevölkerung. Durch Martin Luther King, der die damalige Versammlung in der "Holt Street Baptist Church in Montgomery" leitete und zum Vorsitzenden der MIA13 gewählt wurde, gelang es, dass die Schwarzen ein von nun an neues Leben führen konnten (vgl. Diefenbach, 2007: Martin Luther King und die Bürgerrechtsbewegung).

Das Empowerment-Konzeptfand seinen Ursprung in der amerikanischen Bürgerrechts- und Frauenbewegung. Es wurde aus "Selbsthilfeinitiativen sozial benachteiligter Menschen14, die aus Alltagserfahrungen Protestaktionen" (Sohns, 2007, S. 74) entwickelten, gegründet. Daraus wurde das Ziel „der Überwindung sozialer Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen und Ungleichheiten" (ebd.) entworfen. Für diese marginalisierte15 Gruppe war es das Gefühl von Hilflosigkeit und Ausgegrenzt-Sein. In diesem Zusammenhang ist auch die Rede von Exklusion16. Das Konzept hat sich als Ziel gesetzt, neue Wege der Durchsetzung von individuellen, aber auch gemeinschaftlichen Ansprüchen zu erlangen. So wurde die Wohn- und Arbeitssituation, Unterstützung und Verteilungsgerechtigkeit zu zentralen Themen. Daraus entstanden fachliche Ansprüche an Inklusion sowie demokratische Selbstbestimmung (vgl. Sohns, 2007, S. 74ff).

Auf Grundlage dieser Entstehung bestehen verschiedene Ansätze, warum Empowerment heute in vielen Bereichen der pädagogischen Arbeit vertreten ist. Vier Ansätze möchte ich erwähnen, um anschließend einen Vergleich zwischen den Einzelnen zu ziehen.

Rappaport ist es zu verdanken, dass er den Begriff Empowerment nach der Bürgerrechts- und Frauenbewegung aufgegriffen und ihn anschließend weiterentwickelte (vgl. Sohns, 2007, S. 77). Zudem hat er als generelles Zielformuliert, dass Menschen die Fähigkeiten besitzen, ihr Leben selbst beeinflussen können (vgl. Schlummer, 2011, S.33).

Des Weiteren hat auch Norbert Herriger dazu beigetragen, gerade in Deutschland den Ansatz voranzubringen. So definiert er Empowerment als Selbstbefähigung in akuten Lebenskrisen und erklärt Empowerment auf vierfache Weise: politisch, lebensweltlich, reflexiv und transitiv17 (vgl. ebd.18 ).

Eine weitere Empowerment-Definition liegt von THEUNISSEN/PLAUTE vor. So steht Empowerment für "einen Prozess, in dem Betroffene ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen, sich dabei ihrer eigenen Fähigkeiten bewusst werden, eigene Kräfte entwickeln und soziale Ressourcen nutzen. Leitperspektive ist die selbstbestimmte Bewältigung und Gestaltung des eigenen Lebens" (Sohns, 2007, S.77).

Eine letzte Definition möchte ich von Stark aufgreifen. Diese besagt, "Empowerment bezieht sich ... auf die Möglichkeiten und Hilfen, die es Individuen oder Gruppen erlauben, Kontrolle über ihr Leben und ihre sozialen Zusammenhänge zu gewinnen, und die sie darin unterstützen, die dazu notwendigen Ressourcen zu beschaffen."(ebd.).

Die ersten drei Ansätze haben denselben Beweggrund, dass der Mensch sich über seine Ausgangslage bewusst ist, um seine Ziele zu erreichen. Dabei wird der Fokus auf seine Ressourcen gelenkt, um letztendlich zu mehr Autonomie zu gelangen. Im Gegensatz zu Stark, im vierten Ansatz, der auf die Möglichkeiten und Hilfen hinweist. Es wird also auf die pädagogische Fachperson geschaut, inwieweit sie dem Betroffenen unterstützen kann (vgl. ebd.).

Carl R. Rogers möchte ich demnach nicht außer Betracht lassen. Denn auch Rogers, der schon früh erkannte, dass "in jedem Menschen eine eigene Kraft zur Selbstverwirklichung als eigentlichen Schlüssel zur Lösung seiner Probleme" (Schlummer, 2011, S. 34) besteht. Somit konnte er ableiten, dass er nur unterstützend Hilfestellung geben durfte, damit der Betroffene selbst in der Lage war, versperrte oder ihm verbotene Zugänge zu öffnen (vgl.ebd.).

Die nachfolgenden Theorieaspekte werde ich auf der Grundlage des Ansatzes von Herriger beschreiben, da ich durch ihn eine gute Verknüpfung zu meiner Arbeit herstellen konnte.

2.2 Vier Zugänge von Empowerment

Herriger formuliert als Handlungsziel in der psychosozialen Praxis, "Menschen das Rüstzeug für ein eigenverantwortliches Lebensmanagement zur Verfügung zu stellen und ihnen Möglichkeitsräume aufzuschließen, in denen sie sich die Erfahrungen der eigenen Stärke aneignen und Muster solidarischer Vernetzung erproben können" (Sohns, 2007, S.80).Die Grundidee des Empowerments-Konzepts liegt in den Fähigkeiten der Betroffenen ihre Ressourcen zu stärken und zu mobilisieren, aber auch wieder zu entdecken. Es ist nicht als Theorie zu erkennen, vielmehr als ein Handlungsansatz, der den Mensch dazu befähigen soll, ein selbstständiges Leben zu führen. Bei dem Konzept geht es nicht nur um die Stärkung von Autonomie sondern auch um Verbesserung von Lebensbedingungen, wie Wohnraum, Einkommen, Infrastruktur. Zudem ist dieser auch als Emanzipations-Konzept zu erkennen. Empowerment soll die Ausgrenzung der Personen in der Gesellschaft verhindern und sie stattdessen an dieser teilhaben lassen, um somit soziale Absicherung sicherzustellen (vgl. ebd.).

In diesem Zusammenhang möchte ich festhalten, dass der Ansatz dem Betroffenen zur Kompetenz verhilft, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen und über dieses zu bestimmen. Aber auch Entscheidungen zu treffen, die zur Stärkung seiner Persönlichkeit oder Lebensumstände beiträgt. Es soll ein Bezug zur sozialen Anerkennung gewährleistet werden.

Herriger beschreibt vier Begriffserklärungen, die die Grundidee des Empowerments aufgreifen. Daher finden "Ressourcen", "Autonomie" und "Partizipation" ihre Wurzeln in dem besagten Konzept. Auch ist die pädagogische Fachkraft als vierter Aspekt nicht außer Acht zu lassen. Er betitelt (buchstabiert) sein Konzept im "politischen, reflexiven, lebensweltlichen und transitiven Sinne" (vgl. Schlummer, 2011, S. 80).

2.2.1 Empowerment im politischen Sinne

Bezogen auf den Grundstein der Bürgerrechts- und Frauenbewegung handelt Empowerment im Rahmen von Gleichberechtigung für Menschen mit sozialer Benachteiligung. Damit soll sichergestellt werden, dass sie keine Benachteiligung in unserer Gesellschaft erfahren. So soll durch den Emanzipationsgedanken ein Ohnmachtsgefühl minimiert werden, sodass sich die Betroffenen nicht ausgegrenzt fühlen (vgl. Herriger, 2014, S. 14).

Herriger schreibt, "Der Begriff Empowerment thematisiert in diesem ersten Wortsinn die strukturell ungleiche Verteilung von politischer Macht und Einflussnahme." (Herriger, 2014 S. 14). Im politischen Sinne greift der Terminus hier den Handlungsbedarf auf, um die Machtunterlegenheit der sozial Benachteiligten zu vermeiden. Ein genaues Augenmerk wurde auf Arbeitsansätze und Projekte, die aus dem Kontext der Bürgerrechtsbewegung und andere soziale Gleichberechtigungen, gelegt(vgl. ebd.).

Auch wenn auf dem ersten Blick die Beschäftigten der Tafö unter Gleichgesinnten sind und eine Ausgrenzung der Gesellschaft erfahren, ergibt sich auf dem zweiten Blick die Tatsache, dass dem nicht so ist. Auf Grundlage des Gesetzestextes "Teilhabe am Leben in der Gesellschaft" (§ 1 SGB IX) mit unserem dazugehörigen Tafö-Angebot im Dienstleistungsbereich ergibt sich die Gegebenheit, dass sie von einer Ausgrenzung nichts mitbekommen. Demzufolge kann ich diesem ersten Zugang von Herriger zustimmen.

2.2.2 Empowerment im reflexiven Sinne

Empowerment im reflexiven Sinne zeigt auf, dass sich der Betroffene über seine Ressourcen bewusst ist. Dabei soll er sich aus der Abhängigkeit sowie der Bevormundung befreien und sich somit auf einen neuen Lebensabschnitt begeben. Diese Vorgehensweise geschieht aus eigenem Antrieb und bildet sich aus der Hilflosigkeit und Ohnmacht der Betroffenen (vgl. Herriger, 2014, S. 16). Der reflexive Sinn beschreibt in diesem Zusammenhang Autonomie, die sich wiederum mit Eigenständigkeit, Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit definieren lässt. Der Betroffene handelt im zweiten Zugang als Experte. Der Leistungsempfänger ist nicht mehr Objekt, sondern Subjekt. Er weiß, was für ihn gut ist, und die pädagogische Fachkraft muss in der Lage sein, ihn ernst zu nehmen. Dieses beruht auf den Paradigmenwechsel19 und ist eine Neuorientierung in der sozialen Arbeit. (vgl. Schlummer, 2011, S. 32). "Empowerment beschreibt als Prozess im Alltag eine Entwicklung für Individuen, Gruppen, Organisationen oder Strukturen, durch die eigenen Stärken entdeckt und die soziale Lebenswelt nach den eigenen Zielen (mit-)gestaltet werden kann. Empowerment wird damit als Prozess des "Bemächtigung" von einzelnen oder Gruppen verstanden, denen es gelingt, die Kontrolle über die Gestaltung der eigenen sozialen Lebenswelt (wieder) zu erobern" (Herriger, 2014, S. 16).

Es kann festgehalten werden, dass der besagte Sinn für ein autonomes Lern- und Handlungsschema steht. Der Betroffene nimmt seine Thematik selbst in die Hand und ist sich dabei seiner Ressourcen bewusst.

Wenn ich an unser Tafö-Angebot denke, möchte ich auch diesem zweiten Zugang zustimmen. Durch unsere vielfältigen Beschäftigungs- und Bildungsaufträge erhält jeder Klient individuelle Möglichkeiten, sich selbst zu verwirklichen. Angefangen von der Partizipation bis hin zur Sozialraumorientierung20 bietet die Tafö vielfältige Handlungsmöglichkeiten. Natürlich knüpft hier der Schwerpunkt meiner Arbeit an, den es im Praxisteil näher zu untersuchen gilt.

[...]


1 Zum besseren Leseverständnis verzichte ich auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und

weiblicher Sprachform. Jede Benennung einer Person gilt im gleichen Sinne für beiderlei Geschlechter.

2 Verschiedene Begrifflichkeiten liegen dem Begriff "Beschäftigter" zugrunde. So wird er unter anderem auch als "Klient", "Kunde" und "Leistungsempfänger" umschrieben.

3 Siehe Abkürzungsverzeichnis.

4 Beschreibt den Fachausdruck Empowerment.

5 Siehe Abkürzungsverzeichnis.

6 Siehe Abkürzungsverzeichnis.

7 Siehe Abkürzungsverzeichnis.

8 War der Name des Beschäftigungsangebotes, von Herrn H., mit dem er mit Klienten unterwegs war.

9 Siehe Abkürzungsverzeichnis.

10 Siehe Abkürzungsverzeichnis.

11 Beschreibt die örtliche Einrichtung.

12 Das Beschäftigungsangebot "Getränkelieferung" wird als Schwerpunktangebot bezeichnet.

13 Siehe Abkürzungsverzeichnis.

14 Unter sozial benachteiligter Menschen sind Personen zu verstehen, die in Armut leben, ohne Arbeit sind, eine psychische Erkrankung oder gar eine Behinderung haben (vgl. Sterzing, 2011: Präventive Programme für sozial benachteiligte Familien mit Kindern von 0 - 6 Jahren, S. 10f).

15 Ausgrenzung einer Bevölkerungsgruppe.

16 Im späteren Teil 2.3.2.1 werde ich zum Thema Exklusion - Segregation - Integration - Inklusion einen kurzen Exkurs vornehmen.

17 Siehe Kapitel 2.2.

18 Siehe Abkürzungsverzeichnis.

19 Hiermit ist eine Neuorientierung in Denk- oder Verhaltensweisen gemeint.

20 Ist der Fachausdruck in der sozialen Arbeit und stammt aus der Gemeinwesenarbeit. Er beschreibt die Vernetzung und Integration einer Person im Stadtteil zur besseren Lebensqualität (vgl. Spatscheck, 2015: Theorie- und Methodendiskussion).

Fin de l'extrait de 28 pages

Résumé des informations

Titre
Förderung von Autonomie durch Empowerment bei Menschen mit Assistenzbedarf in einer Tagesförderstätte
Note
1
Auteur
Année
2016
Pages
28
N° de catalogue
V462404
ISBN (ebook)
9783668901742
ISBN (Livre)
9783668901759
Langue
allemand
Mots clés
förderung, autonomie, empowerment, menschen, assistenzbedarf, tagesförderstätte, Behinderung, Selbstverwirklichung, Behindertenhilfe, Teilhabe, Sozialpädagogik, Menschen mit Behinderung, Selbstbefähigung, Selbstbestimmung, Pädagogik, Behindertenpädagogik, Soziale Arbeit, SGB, Partizipation
Citation du texte
S. H. (Auteur), 2016, Förderung von Autonomie durch Empowerment bei Menschen mit Assistenzbedarf in einer Tagesförderstätte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/462404

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Förderung von Autonomie durch Empowerment bei Menschen mit Assistenzbedarf in einer Tagesförderstätte



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur