Betrachtung der "Wissenschaftlichen Betriebsführung" aus einer macht- und herrschaftstheoretischen Perspektive


Seminar Paper, 2018

19 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1 Einführung in die Thematik

2 Soziologische Betrachtung des Betriebes

3 Macht und Herrschaft nach Max Weber

4 Der Betrieb vor Taylor
4.1 Macht und Herrschaft im Betrieb vor Taylor
4.2 Die Übergangszeit und Grenzen der charismatischen Herrschaft

5 Die „Wissenschaftliche Betriebsführung“ und ihre Anwendung auf den Betrieb
5.1 Die Grundzüge der „Wissenschaftlichen Betriebsführung“
5.2 Macht und Herrschaft in der „Wissenschaftlichen Betriebsführung“

6 Kritische Betrachtung der „Wissenschaftlichen Betriebsführung“

7 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einführung in die Thematik

Das Untersuchen von Macht- und Herrschaftsverhältnissen in sozialen Räumen nimmt in der Soziologie eine wichtige Stellung ein, so sind die Begriffe Macht und Herrschaft Teil der „Soziologischen Grundbegriffe“ von Max Weber.1 Angefangen mit den herrschaftskritischen Analysen von Marx in seinem Werk „Das Kapital“2, thematisiert ein beachtlicher Anteil dieser Untersuchungen Macht- und Herrschaftsstrukturen in wirtschaftlichem Kontext, konkret in wirtschaftlichen Betrieben, wobei hier meist „die Asymmetrie zwischen Herrschern und Beherrschten im Mittelpunkt“3 steht. In diesem Zusammenhang soll die von Frederick W. Taylor konzipierte „Wissenschaftliche Betriebsführung“ behandelt werden. Sie ist als Teil einer Modernisierungsbewegung zu sehen, die als Reaktion auf die, durch den Wandel der manufakturartigen Kleinbetriebe hinzu industriellen Großunternehmen, veralteten Betriebsstrukturen entstand und deren Modernisierung anstrebte.4 Die fundamentale Reorganisation der Strukturen des Betriebes und der geistige Sinneswandel der Mitarbeiter, den die Einführung der „Wissenschaftlichen Betriebsführung“ implizierte, sowie das unnachgiebige und kompromisslose Vorgehen bei ihrer Umsetzung durch ihren Erfinder, Taylor, führte nicht nur dazu, dass jener zum Aushängeschild dieser Modernisierungsbewegung wurde, sondern auch zu einer langanhaltenden Rezeption und Diskussionen5, vor allem in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, die sich unter dem Begriff des „Taylorismus“ sammeln. Obwohl die „Wissenschaftliche Betriebsführung“, wie sie von Taylor ursprünglich erdacht wurde, kaum in vollem Umfang tatsächliche Anwendung fand6, hatte das Konzept nachhaltig Einfluss auf die Organisation der Unternehmen und somit auf deren Macht- und Herrschaftsstrukturen. Die heutige Relevanz des Themas ergibt sich auch aus der Tatsache, „dass keine einheitliche .. Abkehr von den an Taylor orientierten Arbeitseinsatzkonzepten auszumachen ist“7, sondern im Gegenteil „Prozesse der partiellen ‚Retaylorisierung‘“8 in manchen Bereichen der Wirtschaft zu beobachten sind.

Dies alles führt mich zu der Fragestellung dieser Arbeit: Welche Bedeutung hatte die Einführung der „Wissenschaftlichen Betriebsführung“ für die innerbetrieblichen Macht- und Herrschaftsstrukturen der Unternehmen im 20. Jahrhundert?

Beginnen werde ich mit einer macht- und herrschaftssoziologischen Betrachtung des wirtschaftenden Betriebs als einer sozialen Organisation, um einige, für diese Arbeit relevanten, Charakteristika hervorzuheben. Anschließend beschreibe ich die Macht- und Herrschaftsdefinition und die damit verbunden Typen der Herrschaft von Max Weber, die als analytisches Hilfsmittel für die, in dieser Arbeit untersuchten, Macht- und Herrschaftsverhältnisse benutzt werden. Im nächsten Teil stelle ich die innerbetrieblichen Macht- und Herrschaftsstrukturen US-amerikanischer Betriebe in der Zeit vor Taylor dar und gehe kurz auf den allgemeinen Trend der Unternehmensentwicklung zur damaligen Zeit ein, um so den historischen Entstehungskontext der „Wissenschaftlichen Betriebsführung“ aufzuzeigen, bevor ich diese dann in ihren Grundzügen beschreibe. Anschließend gehe ich, aus einer theoretischen Perspektive, auf den veränderten innerbetrieblichen Macht- und Herrschaftscharakter durch die „Wissenschaftlichen Betriebsführung“ ein. Folgen wird eine kritische Betrachtung eben dieser unter dem Aspekt ihrer Wirkung auf die Stellung des Arbeiters und ihrer „Wissenschaftlichkeit“. Abgerundet wird die Arbeit durch ein Fazit.

2 Soziologische Betrachtung des Betriebes

Der wirtschaftende Betrieb, definiert als ein „Ort der Güter- und Leistungsproduktion, an dem Arbeitskräfte zur Erreichung eines Ziels zusammengefasst werden“9, kann als soziale Organisation, der einige spezifische Besonderheiten eigen sind, verstanden werden. Fokussiert man eine traditionelle macht- und herrschaftsbezogene Perspektive, so stellt der Betrieb als „konkrete Organisation industrieller Arbeit .. ein System der Über- und Unterordnung dar“10, das Herrschaft als eine notwendige Bedingung der Güterproduktion darstellt.11 Hier wird schon die grundsätzlich dichotom-hierarchische Gliederung deutlich, die jedem Betrieb eigen ist und diesen aufteilt in herrschende Unternehmer und beherrschte Arbeiter.12 Dem Unternehmer obliegt zum einen die Planung und Organisation des Produktionsprozesses, zum anderen muss er mittels adäquater Kontrollmittel eine bestmögliche Nutzung der Arbeitskraft sicherstellen.13 Anzumerken ist, dass die Unternehmer stets auf die Legitimation dieser Herrschaftsverhältnisse bedacht sind, beispielsweise durch entsprechende Unternehmensideologien.14 Dieses spezifische Herrschaftsverhältnis, also die hierarchisch strukturierte Beziehung zwischen den beiden sozialen Akteuren, die sich vor allem in der vertikalen Formalstruktur des Betriebs manifestiert, wird durch den Arbeitnehmer mit Abschluss des Arbeitsvertrages akzeptiert.15

Auch wenn seit den 1990er Jahren Betriebsorganisationen, die eine Verflachung der Hierarchien anstreben an Beliebtheit gewinnen16, so „ändert dies nichts an dem grundlegenden Sachverhalt, dass betriebliche Beziehungen herrschaftsstrukturiert sind“17, denn „auch flache Hierarchien sind immer noch Hierarchien.“18

3 Macht und Herrschaft nach Max Weber

Zur Analyse und Greifbarmachung der innerbetrieblichen Macht- und Herrschaftsverhältnisse werde ich auf die von Max Weber in seinem Hauptwerk „Wirtschaft und Gesellschaft“ ausgearbeiteten Macht- und Herrschaftsdefinitionen zurückgreifen.

Nach Weber stellt Macht die Chance dar, „innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen“19, gleich wodurch diese Möglichkeit zustande kommt. Macht ist formlos, an keine festen Strukturen oder Systematik gebunden und ihr Vorkommen ist in jedweder Situation, im Rahmen individuellen Handelns und einer sozialen Beziehung, möglich.20

Aus dieser eher diffusen Machtdefinition leitet sich Herrschaft als ein „Sonderfall von Macht“21 ab und kann als institutionalisierte Form dieser gesehen werden, da Herrschaft in der Regel an einen Verband oder Verwaltungsstab geknüpft ist.22 Herrschaft ist definiert als „die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“23. Wichtig ist, dass neben dem Befehlenden ein Befehlshöriger existiert der „ Interesse (Hervorhebung im Original) ... am Gehorchen“24 besitzt. Dieses Interesse, seitens des Beherrschten, beruht vor allem auf dem Glauben an die Legitimität der Herrschaft und sorgt dafür, dass Gehorsam freiwillig geleistet wird und nicht, unter Umständen mit Gewalt, durchgesetzt werden muss.25 Durch den Legitimitätsglauben scheint „der Herrscher zur Herrschaft berechtigt“26. Der Legitimitätsglaube spielt in der Herrschaftsdefinition von Weber eine zentrale Rolle, nach ihm lassen sich drei Idealtypen der legitimen Herrschaft unterscheiden: Die „rational-legale Herrschaft“, die „traditionale Herrschaft“ und die „charismatische Herrschaft“.27

Im Rahmen dieser Arbeit wird die „rational-legale“ und die „charismatische Herrschaft“ von Relevanz sein.

Die „rational-legale Herrschaft“ bedeutet, idealtypisch, die „Herrschaft der Bürokratie“28. Sie zeichnet sich durch eine legitime überpersönliche Ordnung aus, die sich aus bewusst aufgestellten Regelungen und Weisungen zusammensetzt und in der Regel den Herrscher bestimmt.29 Unter Umständen ergibt sich seine Position nicht durch die bürokratische Ordnung, sondern durch andere äußere Umstände wie beispielsweise im Falle der Nachfolgedesignation im Rahmen eines Familienbetriebes.30 Jedoch hat er, der als „‘[ Vorgesetzter ]‘(Hervorhebung im Original)“31, weisungsgebend ist, wie die anderen Beherrschten, der Ordnung zu gehorchen, welche seine Befehlsgewalt, Kompetenzen und anwendbaren Sanktions- und Zwangsmittel, einschränkt und reglementiert.32 Die Persönlichkeit des Herrschers tritt hier in den Hintergrund, wichtig ist seine formale Stellung innerhalb der Ordnung. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die „ Amtshierarchie (Hervorhebung im Original)“33, die den bürokratischen Apparat der Kontrolle und Aufsicht zugänglich macht.34 Das Prinzip der „ Aktenmäßigkeit (Hervorhebung im Original) der Verwaltung“35 garantiert die Verschriftlichung der Weisungen und Entscheidungen und macht das Büro zu einem zentralen Punkt des bürokratischen Verwaltungsapparats.36 Legitimiert wird diese Herrschaftsform durch die „Legalität ihrer Verfahrensweisen“37 oder dem Glauben der Beherrschten an die Rechtmäßigkeit der aufgestellten Ordnung.38

Die zweite im Kontext dieser Arbeit wichtige Herrschaftsform ist die „charismatische Herrschaft“. Sie ist gebunden an das „ Charisma (Hervorhebung im Original)“39 des Herrschers, das eine als „außeralltäglich ... geltende Qualität einer Persönlichkeit“40 bezeichnet und sich beispielsweise auf die Vorbildlichkeit oder persönliche Ausstrahlung des Herrschers bezieht. Diese Herrschaftsform besitzt, idealtypisch, keine feste Legitimitätsbasis, sondern basiert auf einer ständigen Bewährung der Legitimität durch den Herrscher, die ihm die Anerkennung durch die Beherrschten sichert.41 Die Mitglieder des Verwaltungsstabs setzen sich nicht aus einheitlich geschulten Beamten zusammen, welche nach formalen Kriterien bestimmt wurden, sondern sind frei durch den Herrscher bestimmt. Dieser ist auch keiner übergeordneten Ordnung unterworfen und kann frei herrschen, solange er sich vor seiner Gefolgschaft bewährt. Wichtig ist auch, dass es keine wirkliche Trennung der Zuständigkeiten gibt.42

Die „charismatische Herrschaft“ ist idealtypisch und in Reinform ausdrücklich außeralltäglich und wirtschaftsfremd. Kommt es zu einer „Veralltäglichung des [Charismas]“43, nimmt die Herrschaft also dauerhafte Züge an, dann ändert sich ihr Charakter und sie ist nicht mehr so extrem. Unteranderem kann es zu Rationalisierungs- bzw. Legalisierungsprozessen kommen. In dieser Form ist Sie auch in wirtschaftlichem Kontext denkbar.44

4 Der Betrieb vor Taylor

Zur genaueren historischen Verortung der „Wissenschaftlichen Betriebsführung“ und um ihre Wirkung auf die Macht- und Herrschaftsstrukturen der Betriebe zu pointieren, erfolgt nun eine Darstellung der innerbetrieblichen Macht- und Herrschaftsverhältnisse der Betriebe vor der Veröffentlichung des Konzepts der „Wissenschaftlichen Betriebsführung“.

4.1 Macht und Herrschaft im Betrieb vor Taylor

[...]


1 Vgl. Weber 1972 , S. 28-29.

2 Vgl. Marx 1872/1932.

3 Minssen 2017, S. 161.

4 Vgl. Bonazzi 2008, S. 24.

5 Vgl. Bonazzi 2008, S. 23-24.

6 Vgl. Edwards 1981, S. 115-117.

7 Schmidt 2017, S. 296.

8 Schmidt 2017, S. 296.

9 Minssen 2017, S. 85.

10 Schumm-Garling 1972, S. 7.

11 Vgl. Schumm-Garling 1972, S. 7.

12 Vgl. Bendix 1960, S. 33.

13 Vgl. Edwards 1981, S. 26-27.

14 Vgl. Bendix 1960, S. 33.

15 Vgl. Minssen 2017, S. 160.

16 Vgl. Minssen 2017, S. 160-161.

17 Minssen 2017, S. 161.

18 Minssen 2017, S. 161.

19 Weber 1972, S. 28.

20 Vgl. Weber 1972, S. 28-29.

21 Neuenhaus 1998, S. 77.

22 Vgl. Weber 1972, S. 28-29.

23 Weber 1972, S. 28.

24 Weber 1972, S. 122.

25 Vgl. Weber 1972, S. 122.

26 Minssen 2017, S. 160.

27 Vgl. Weber 1972, S. 124.

28 Neuenhaus 1998, S. 78.

29 Vgl. Weber 1972, S. 124-126.

30 Vgl. Weber 1972, S. 126.

31 Weber 1972, S. 125.

32 Vgl. Weber 1972, S. 125-126.

33 Weber 1972, S. 125.

34 Vgl. Weber 1972, S. 125.

35 Weber 1972, S. 126.

36 Vgl. Weber 1972, S. 126.

37 Neuenhaus 1998, S. 78.

38 Vgl. Weber 1972, S. 124-125.

39 Weber 1972, S. 140.

40 Weber 1972, S. 140.

41 Vgl. Weber 1972, S. 140.

42 Vgl. Weber 1972, S. 141.

43 Weber 1972, S. 144.

44 Vgl. Weber 1972, S. 142-148.

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Details

Title
Betrachtung der "Wissenschaftlichen Betriebsführung" aus einer macht- und herrschaftstheoretischen Perspektive
College
University of Trier
Grade
1,0
Author
Year
2018
Pages
19
Catalog Number
V462735
ISBN (eBook)
9783668906846
ISBN (Book)
9783668906853
Language
German
Keywords
Scientific Management, Taylor, Max Weber, Betrieb, Herrschaft, Macht, Wissenschaftliche Betriebsführung, Soziologie, Macht und Herrschaft
Quote paper
Maximilian Schmidt (Author), 2018, Betrachtung der "Wissenschaftlichen Betriebsführung" aus einer macht- und herrschaftstheoretischen Perspektive, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/462735

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