Konsens zwischen Weisungsgebundenheit und Kreativität im Gesundheitswesen

Widersprüche sichtbar machen, um Gemeinsames zu erkennen


Tesis de Maestría, 2017

134 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Konsens zwischen Weisungsgebundenheit und Kreativität im Gesundheitswesen

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel und Zweck der Arbeit
1.3 Hypothese
1.4 Aufbau der Arbeit

2. Definitionen
2.1 verbessern/Verbesserung
2.2 beitragen/Beitrag
2.3 Bereich/Gebiet/Region
2.4 Verwaltung
2.5 Verwaltungsbereich
2.6 kreativ/Kreativität
2.7 Weisung/Anweisung
2.8 Gebundenheit/Verbundenheit
2.9 Weisungsgebundenheit
2.10 Betrieb/Unternehmen/Organisation
2.11 Klima/Atmosphäre
2.12 Betriebsklima
2.13 Methode/Verfahren/Modell/Prozess
2.14 Konflikt
2.15 Konsens
2.16 Konsensfindung
2.17 Wesen
2.18 Gesundheit
2.19 Gesundheitswesen

3. Die Struktur des österreichischen Gesundheitswesens
3.1 Die Entwicklung des Gesundheitswesens
3.2 Die Gesetzgebung der Gesundheitsversorgung
3.3 Das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG)
3.3.1 Arten von Krankenanstalten
3.3.2 Trägerschaften von Krankenanstalten
3.4 Die Leitung des inneren Betriebs einer Krankenanstalt
3.4.1 Die kollegiale Führung
3.4.2 Festlegungen laut KAKuG
3.4.3 Festlegungen der Bundesländer im KAG
3.5 Die Zusammenarbeit der Berufsgruppen im Gesundheitswesen
3.5.1 Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich
3.5.2 Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich
3.5.3 Multiprofessioneller Tätigkeitsbereich

4. Die Bedeutung der Kreativität für das Individuum
4.1 Kreativität als Voraussetzung für Teamfähigkeit
4.2 Die eigenen Stärken leben können
4.3 Dienst nach Vorschrift
4.4 Innere Kündigung
4.5 Mobbing
4.6 Das Zusammenspiel von Zufriedenheit und Gesundheit

5. Konfliktfelder aufgrund von Weisungsgebundenheit
5.1 Im Gesundheitsbereich relevante Konfliktarten
5.2 Konfliktfelder im Gesundheitsbereich
5.2.1 Budget- und Beschaffungsrichtlinien
5.2.2 Errichtung und Betrieb
5.2.3 Matrixorganisation
5.2.4 Verschränkung der Berufsgruppen

6. Der Stellenwert des Betriebsklimas für das Unternehmen
6.1 Geänderte Personalanforderungen
6.2 Teambindung
6.2.1 Die Phase des Nebeneinanders
6.2.2 Die Phase der Prozessbindung
6.2.3 Die Phase der Autoritätsbindung
6.3 Das Sozialkapital eines Unternehmens
6.4 Reduktion psychischer Belastungen

7. Konsensfindung durch Mediationskompetenz
7.1 Die Grundmuster des menschlichen Konfliktverhaltens
7.2 Der aporetische Konflikt im Arbeits- und Führungsbereich
7.3 Das aporetische Konfliktpotenzial im Gesundheitswesen
7.4 Die Zufriedenheit als Kennzahl zur Feststellung der Qualität konsensueller Konfliktlösungen
7.5 Die Mediationskompetenz
7.6 Die Konsensfindung bei aporetischen Konflikten
7.7 Konsensfindung erfordert einen Perspektivenwechsel zur Wahrnehmung der unterschiedlichen Standpunkte
7.8 Konsensfindung durch Führen mit Mediationskompetenz

8. Der Einfluss der Weisungsgebundenheit auf die Kreativität
8.1 Regeln entstehen durch organisiertes Handeln
8.2 Regeln ermöglichen die Abstimmung von Handlungen im Unternehmen
8.3 Unterschiedlichkeit der Interessen der handelnden Personen
8.4 Regulierung schränkt Kreativität ein
8.5 Ohnmacht ist die Macht der Bediensteten
8.6 Der Einfluss des Führungsverhaltens
8.7 Einschränkung der Kreativität fördert Konflikte

9. Konflikt als Chance zur Veränderung und zur Förderung der Zusammenarbeit
9.1 Innovative Technologien verlangen nach neuen Organisationsstrukturen
9.2 Konfliktbelastetes Betriebsklima hemmt die organisatorische Weiterentwicklung
9.3 Das Betriebsklima beeinflusst die Zusammenarbeit und die Leistungsbereitschaft
9.4 Konflikt als Chance zur verbesserten Zusammenarbeit
9.5 Der Weg zur interdisziplinären Prozessorientierung im Gesundheitswesen

10. Empirie
10.1 Festlegung der Forschungsmethode
10.2 Beschreibung der Fragestellung
10.3 Zielgruppe und Response
10.4 Auswertung
10.4.1 Persönliche Angaben– statistische Daten
10.4.2 Das Konfliktpotential zwischen Weisungsgebundenheit und Kreativität
10.4.3 Einfluss der Konflikte auf das Betriebsklima
10.4.4 Einfluss der Konflikte auf das Verhalten
10.4.5 Wirkung mediativer Methoden auf das Betriebsklima

11. Schlussfolgerungen

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Internetverweise

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Im Anzeigenteil einer großen österreichischen Tageszeitung steht in großen Lettern gedruckt eine auffällige Stellenanzeige. Gesucht wird darin eine selbständige kreative Mitarbeiterin/ein selbstständiger kreativer Mitarbeiter, der/dem eine überdurchschnittliche Bezahlung sowie soziale Leistungen geboten werden. Ein großes, österreichisches Dienstleistungsunternehmen sucht eine zusätzliche Mitarbeiterin/einen zusätzlichen Mitarbeiter, um ein Team, in einem schnell expandierenden Aufgabenbereich, mit speziellem Fachwissen zu unterstützen. Das Unternehmen befindet sich in einem schnelllebigen Marktumfeld, in dem es erforderlich ist, technologisch immer am letzten Stand zu sein, um für die Kundinnen/die Kunden ein attraktiver Ansprechpartner zu bleiben und keine Marktanteile an den Mitbewerb abzugeben.

Der Einsatz der neuesten Technologie erfordert eine immer höhere Anzahl von Mitarbeitern, die hervorragend ausgebildet sind, um sich mit den anderen Mitarbeitern des Unternehmens zu vernetzen und das gemeinsame Wissen zu kreativen Lösungen zu entwickeln.

Die Anzeige ist erfolgreich. Eine kleinere Gruppe an Bewerberinnen/Bewerbern bemüht sich um den attraktiven Job. Es gibt nicht viele Personen, die die hohen Anforderungen an diese Stelle erfüllen können. Mit einem beträchtlichen Aufwand wird in mehreren Vorstellungsrunden aus den Bewerberinnen/Bewerbern die Qualifizierteste/der Qualifizierteste herausgesucht. Es wird Fachwissen abgefragt, Fragen zur Kreativität werden erörtert und die beste Teamplayerin/der beste Teamplayer gesucht. Endlich ist es soweit. Die optimale Kandidatin/der optimale Kandidat wurde herausgefiltert und bekommt den Zuschlag. Große Freude bei allen Beteiligten. Endlich ist die dringend erforderliche Unterstützung für die Weiterentwicklung des Fachbereiches gesichert.

Die neue Mitarbeiterin/der neue Mitarbeiter geht gleich nach Dienstantritt sehr engagiert an die neue Herausforderung heran und versucht die ganze Erfahrung aus den bisherigen Dienstverhältnissen einzubringen. Durch die enge Zusammenarbeit im Team ergibt es sich, dass dieser neue Erfahrungsschatz den anderen Teammitgliedern angeboten wird. Es zeigen sich bald Differenzen, da es bestehende Abläufe gibt, die mit den neuen Ideen nicht kompatibel sind. Immer öfter gibt es Konfrontationen zwischen der neuen Mitarbeiterin/dem neuen Mitarbeiter und dem restlichen Team, welche nicht zufriedenstellend gelöst werden können.

Ein paar Monate nach Dienstbeginn sind erste Mobbinggerüchten zu hören. Leistungseinbruch in der gesamten Abteilung und vermehrte Krankenstände bis zum Langzeitkrankenstand. Was ist geschehen?

Das große österreichische Dienstleistungsunternehmen hat eine lange Tradition in ihrem Marktumfeld. Um in diesem schwierigen Geschäftsbereich technologisch mithalten zu können, war es in den vergangenen Jahren erforderlich, viel Energie und Zeit in die Schaffung von Strukturen zu investieren. Erfolgreich wurde eine konzernweite Organisation entwickelt und Strategien, Prozesse und Standards geschaffen, die alle möglichen Fehlerquellen der letzten Jahrzehnte berücksichtigen. Die Organisation wurde zertifiziert, um den Qualitätsstandard der Dienstleistungen nachzuweisen und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen/der Mitarbeiter sicherzustellen. Den langjährigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Unternehmens sind diese Strukturen bestens bekannt und sie kennen noch die Probleme, die das Unternehmen geformt haben. Veränderungen erzeugen dann Unzufriedenheit, wenn Regeln betroffen sind, die in der Vergangenheit zu guten Lösungen geführt haben. Um die Einhaltung der Anforderungen des Geschäftsbereiches sicherzustellen und um zu verhindern, dass gemachte Fehler wiederholt werden, wurden die Mitarbeiterinnen/die Mitarbeiter an die Umsetzung der Weisungen gebunden.

In diesem Umfeld der gewachsenen und gelebten Weisungsgebundenheit ist es vermehrt erforderlich geworden Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter einzusetzen, deren Anforderungen mit dem Begriff kreativ beschrieben werden. Ihre Aufgabe ist es, Tätigkeiten selbstständig durchzuführen und das eigene Wissen mit denen anderer Personen oder Gruppen zu vernetzen und damit neue Technologien und Lösungsstrategien einzusetzen, die bisher nicht angedacht wurden.

Es entsteht ein natürlicher Konflikt zwischen der Weisungsgebundenheit als ordnendes Element, das für ein Unternehmen überlebenswichtig ist und der Kreativität der Mitarbeiterinnen/der Mitarbeiter, die mit ihren eigenen Erfahrungen zur Weiterentwicklung im Unternehmen beitragen und in der Zukunft ebenfalls überlebenswichtig sein werden.

Obwohl es sich bei dieser Beschreibung um jedes österreichische Dienstleistungsunternehmen handeln könnte, wird sich diese Arbeit speziell mit dem österreichischen Gesundheitswesen beschäftigen. Gerade in diesem Geschäftsfeld schreitet die wissenschaftliche Spezialisierung besonders schnell voran.

1.1 Problemstellung

Die schnell entstehenden Konflikte blockieren die Leistungsfähigkeit der Betriebe und ihrer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Führungskräfte, die solche Konflikte erkennen und lösen sollen, sind ebenfalls involviert und oft nicht ausreichend ausgebildet, um in diesem emotionsbelasteten Umfeld nach geeigneten Lösungen zu suchen. Daher werden diese Konflikte gerne unter den Teppich gekehrt und belasten oft über Jahrzehnte das Betriebsklima. Hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter leiden besonders stark unter dem Druck, die eigene Kreativität nicht leben zu können. Sofern sie das Unternehmen nicht frühzeitig verlassen, arbeiten sie in einem Zustand der inneren Kündigung weiter und verrichten Dienst nach Vorschrift. Das eigene Leistungsvermögen wird soweit reduziert, dass es für ein normales Leistungsbild gerade noch passt. Sie sind aber nicht mehr bereit, das überdurchschnittliche Leistungsvermögen bereitzustellen, welches bei der Einstellung geboten wurde. Es handelt sich um eine Art Sicherheitsmodus, um nicht mehr der gefühlten Gewalt der Weisungsgebundenheit ausgeliefert zu sein. Die Person fühlt sich ungerecht behandelt, weil sie in ihrer Wahrnehmung nach den Zielen des Unternehmens gehandelt hat und nicht nach den Erwartungen behandelt wurde. Diese Gefühle können im Unternehmen nicht kommuniziert werden und äußern sich später in Form von Mobbing oder diversen Erkrankungen.

Diese unzufrieden stellende Situation reduziert damit nicht nur die Arbeitsleistung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters durch geringere Leistungsbereitschaft und Krankenstände, sondern beschäftigt täglich die Führungskraft und die Kolleginnen/Kollegen durch nicht zielführende Diskussionen und Streitgespräche, die das Betriebsklima zusätzlich belasten.

1.2 Ziel und Zweck der Arbeit

Die diplomierte Wirtschaftsmediatorin Christa Zuberbühler schreibt, dass Menschen kreativ sind, „[…] wenn man sie kreativ sein lässt. Sie entwickeln den Durchblick, wenn man sie dazu ermutigt. Sie engagieren sich an ihrer Aufgabe, wenn sie das Gefühl haben, dass es ihre persönliche Bestimmung ist.“ [1] Damit weist die Autorin auf einen Lösungsansatz hin, der uns in der Umsetzung behilflich ist.

In der Arbeit wird untersucht, ob die Menschen ihre eigene Kreativität leben können, ohne die gesicherten Wege der Weisungsgebundenheit zu verlassen. Die Arbeit soll unterstützen, die Potenziale der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter derart zu fördern, dass sie ihre Arbeiten mit Begeisterung erledigen können und damit das Gefühl haben, dass es ihre persönliche Bestimmung ist.

Wenn Konflikte nicht mehr als Bedrohung oder als Schaden für ein Unternehmen gesehen werden, dann können sie der Anlass für Verbesserungsprojekte sein. Werden dann die Bediensteten künftig nicht mehr durch Konflikte von ihrer Arbeit abgelenkt, bleibt die Arbeitszeit erhalten und ermöglicht die Verwendung für produktive Tätigkeiten. Die Führungskräfte wären dann in der Lage, zu einer neuen Sichtweise über das Unternehmen zu kommen und Rücksicht auf ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu nehmen. Damit könnten sie in schwierigen Situationen gezielter reagieren sowie auf die volle Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zählen.

1.3 Hypothese

Die Hypothese beschäftigt sich damit, dass „die Konsensfindung durch die Methode Mediation im Konflikt zwischen Weisungsgebundenheit und Kreativität im Gesundheitswesen zur Verbesserung des Betriebsklimas beiträgt.“

Die Arbeit soll nachweisen, dass die nachhaltige Erhaltung der Kreativität unserer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter eine positive Wirkung auf das Betriebsklima hat.

Ein Konsens zwischen der Kreativität und der Weisungsgebundenheit ermöglicht in der Organisation neue Regelungen und Lösungsansätze.

Konsens bedeutet, dass auf die Weisungsgebundenheit oder Strukturen nicht verzichtet wird, sondern Lösungen gesucht werden, die sich für die Kreativität als und für die Aufgabenerfüllung positiv auswirken. Es geht darum, in Betrieben mit einer flachen Hierarchie jene Strukturen aufzubauen, die für ein positives Betriebsklima erforderlich sind.

Die Hypothese wird auf das Gesundheitswesen beschränkt, weil dieses dieselben Merkmale wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen hat und aus diesem Grund beispielhaft zu sehen ist.

Das Gesundheitswesen ist sehr stark geregelt, muss aber flexibel mit vielen Bereichen Informationen austauschen. Es ergeben sich viele Schnittstellen, die durch unterschiedliche Denkweisen der handelnden Arbeitsbereiche bzw. Berufsgruppen begründet sind.

1.4 Aufbau der Arbeit

Das Kapitel eins beschäftigt sich überblicksmäßig mit dem Wandel, in dem sich Unternehmen im Allgemeinen und das Gesundheitswesen im Speziellen befinden. Die Entstehung der Konflikte und die Erörterung der Notwendigkeit von mediativen Lösungsprozessen werden beschrieben. Es beleuchtet kurz die Chancen, die ein Konflikt einem Unternehmen bietet. Die Problemstellung wird dargelegt und beschrieben. Das Ziel und der Zweck der Arbeit wird dargestellt und die daraus abgeleitete Hypothese angeführt.

Im Kapitel zwei werden die für die Hypothese bedeutenden Begriffe definiert.

Kapitel drei beschäftigt sich mit den Besonderheiten des österreichischen Gesundheitswesens. Er gibt einen Überblick über den historischen Werdegang und auf die Struktur des Gesundheitswesens sowie auf die Führung der Berufsgruppen.

Kapitel vier befasst sich mit der Bedeutung, die die Kreativität für das Individuum hat. Es wird erläutert, welche Auswirkungen eine Einschränkung der eigenen Kreativität aufweist und wie sich die Zufriedenheit auf die Gesundheit auswirkt.

Auf relevante Konfliktfelder, die in Bezug auf die Weisungsgebundenheit entstehen können, wird im Kapitel fünf eingegangen.

Dass das Betriebsklima für ein Unternehmen einen hohen Stellenwert hat, wird im Kapitel sechs geklärt.

Der Mediationsprozess in der Konsensfindung bekommt im Kapitel sieben seine wichtige Bedeutung.

Weiters wird die Weisungsgebundenheit hinsichtlich deren Einfluss auf die Kreativität im Kapitel acht untersucht.

Konflikte, als eine wichtige Chance für eine Veränderung und zur Förderung der Zusammenarbeit, werden im Kapitel neun dargelegt.

Im Kapitel zehn wird mittels der Empirie die Richtigkeit der Hypothese erörtert.

Am Ende der Arbeit (Kapitel elf) folgen die Schlussfolgerungen mit den Erkenntnissen aus den theoretischen und empirischen Ergebnissen.

2. Definitionen

Die in der Hypothese verwendeten Begriffe werden nachstehend ausführlich abgeleitet und beschrieben.

2.1 verbessern/Verbesserung

Unter verbessern versteht Duden, etwas „durch Änderungen besser machen, auf einen besseren Stand bringen, [..] von Fehlern, Mängeln befreien und dadurch vollkommener machen, [..] (einen Fehler o.Ä.) beseitigen; korrigieren.“[2] Das deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm definiert unter verbessern „etwas vorhandenes vorzüglicher machen, von realen dingen (im Originaltext kursiv): ein buch verbessern.“[3]

Beide Zitate sprechen von einer Änderung zu etwas, was als besser wahrgenommen wird als der derzeitige Zustand. Es handelt sich um eine Veränderung, durch die Fehler und Mängeln korrigiert, beseitigt und damit behoben werden und etwas Vorhandenes vollkommener bzw. vorzüglicher macht.

Duden erklärt das Wort Verbesserung als „Änderung, durch die etwas verbessert wurde.“[4] Das deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm beschreibt unter Verbesserung „das verbessern [sic!] als handlung (im Originaltext kursiv) [sic!]: verbesserung [sic!] einer arbeit [sic!], eines bildes [sic!], einer buchstelle [sic!].“[5]

Als Verbesserung wird in dieser Arbeit eine Handlung bezeichnet, die einen Zustand herstellt, der von den Beteiligten als positive Veränderung wahrgenommen wird und durch die vorhandenen Mängel behoben werden können.

2.2 beitragen/Beitrag

Duden versteht unter beitragen „einen Beitrag zu einer Sache leisten, bei etwas mithelfen; [..] seinen Beitrag zu einer Sache beisteuern; [..] seinen Anteil bei der Verwirklichung von etwas dazutun.“[6] Das Wissensportal fremdwort.de meint zu beitragen „[…] einen Anteil zur Verwirklichung von etwas leisten.“[7]

Es geht bei beiden Definitionen um einen Anteil, den jemand leistet, um etwas zu verwirklichen. Dazu muss eine Person selber etwas dazutun.

Duden umschreibt das Wort Beitrag mit „Mitwirkung; Arbeit, Leistung als Anteil, mit dem sich jemand bei der Gestaltung, Verwirklichung von etwas beteiligt.“[8] The free Diktionary definiert mit dem Wort Beitrag „[…] die Leistung od. Mitarbeit, die jemand erbringt, um einem gemeinsamen Ziel zu dienen.“[9] Eine Leistung wird erbracht. Es geht darum, eine Sache zu verwirklichen, einem gemeinsamen Ziel zu dienen.

Die beteiligten Personen leisten einen Beitrag zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zieles. Als Leistung ist in dieser Arbeit die Verbesserung des Betriebsklimas gemeint. Die erbrachte Leistung besteht darin, dass sich jede Beteiligte/jeder Beteiligte durch seine Mitwirkung in die Problemlösung einbringt.

2.3 Bereich/Gebiet/Region

Unter Bereich schreibt Brockhaus von „[..] abgegrenzter Raum, Gebiet von bestimmter Ausdehnung; Aufgaben-, Sachgebiet,“[10] Duden schreibt von „abgegrenzter Raum, Gebiet von bestimmter Ausdehnung“[11] und The free Diktionary definiert das Wort Bereich als „ein Fach- od. Aufgabengebiet, das von anderen abgegrenzt ist […].“[12]

Alle drei Zitate sprechen von einem Aufgaben- bzw. Sachgebiet, welches eine bestimmte Ausdehnung hat und von anderen abgegrenzt ist.

Unter Gebiet versteht Brockhaus von „[..] größerer, in sich geschlossener räuml. Bereich; [..] Sachbereich, Fach, Arbeitsfeld.“[13]

Duden spricht von „[..] unter bestimmten Gesichtspunkten in sich geschlossener räumlicher Bereich von größerer Ausdehnung“[14] und The free Diktionary definiert das Wort Gebiet als „[..] das Fach od. das Thema, mit dem sich jemand (beruflich) beschäftigt ≈ Bereich [..].“[15]

Es besteht eine Ähnlichkeit der Beschreibungen zum Wort Bereich. The free Diktionary vergleicht die beiden Worte direkt miteinander und spricht die berufliche Nähe bei einer Beschäftigung an.

Unter Region spricht Brockhaus von „[..] durch bestimmte Merkmale gekennzeichnetes, größeres Gebiet; territoriale Einheit in der Verwaltungsgliederung eines Staates, die je nach Ausgestaltung der Verf. eine verwaltungstechn. Untereinheit in einem zentralistisch organisierten Staat sein oder mit eigenen (Selbstverwaltungs-) Kompetenzen ausgestattet sein kann […].“[16] Duden schreibt von einem „[..] durch bestimmte Merkmale (z. B. Klima, wirtschaftliche Struktur) gekennzeichneter räumlicher Bereich; in bestimmter Weise geprägtes, größeres Gebiet“[17] und das Wissensportal fremdwort.de definiert das Wort Region als „Größerer Teil der Erdoberfläche (größer als eine Landschaft), der sich inhaltlich abgrenzen lässt […].“[18]

Der Begriff Region wird als größere territoriale Einheit beschrieben, die der Verwaltung bzw. Landesplanung zugeschrieben wird.

2.4 Verwaltung

Brockhaus beschreibt die Verwaltung als „[..] eine Tätigkeit, die im Rahmen vorgegebener Entscheidungen bestimmte Lebensgebiete ordnet und gestaltet […].“[19] Duden erklärt die Verwaltung als „[..] Verwaltungsapparat in seiner Gesamtheit.“[20] Das Wissensportal fremdwort.de kennt Verwaltung als die „[..] Gesamtheit der Personen einer Behörde, die etwas verwaltet […]“[21] und The free Diktionary umschreibt das Wort Verwaltung als „[..] alle Vorgänge, die zur Planung, Steuerung, Dokumentation und Kostenrechnung einer öffentlichen Institution oder einer Firma gehören.“[22]

Brockhaus beschreibt, dass die Tätigkeit in einem Rahmen vorgegebener Entscheidungen stattfindet und deutet damit an, dass die Verwaltung ein geregelter Vorgang mit starker Weisungsgebundenheit ist, der wenig Interpretationsspielraum zulässt. Duden erwähnt die Gesamtheit, die das Wissensportal bei der Gesamtheit der Personen erkennt und The free Diktionary als Gesamtheit von bestimmten Vorgängen beschreibt.

Die Verwaltung ist eine definierte Gruppe an Personen innerhalb der Institution, deren Aufgabenbereich die Planung, Steuerung, Dokumentation und Kostenrechnung umfasst und die umfangreiche Richtlinien für die Erledigung ihrer Aufgaben vorgegeben hat, nach denen sie sich orientiert.

2.5 Verwaltungsbereich

Der Verwaltungsbereich ist in der Literatur als eigenständiger Begriff nicht definiert und wird eher im täglichen Sprachgebrauch verwendet. Er setzt sich aus dem Begriff Verwaltung

Um den Verwaltungsbereich im Gesundheitswesen festzulegen ist es erforderlich, eine klare Abgrenzung vom Personenkreis und deren Tätigkeitsbereich vorzunehmen.

Das KAKuG beschreibt die Wirtschaftsführung unter §11 Abs. 1 als: „Für jede Krankenanstalt sind eine hiefür geeignete Person als verantwortlicher Leiter der wirtschaftlichen, administrativen und technischen Angelegenheiten und das erforderliche Verwaltungspersonal zu bestellen. Für die Ausbildung und Weiterbildung der in der Krankenanstaltenverwaltung und -leitung tätigen Personen ist Vorsorge zu treffen.“[23]

Der im KAKuG unter Krankenanstaltenverwaltung beschriebene Personenkreis stellt damit den in dieser Arbeit gemeinten Verwaltungsbereich dar.

2.6 kreativ/Kreativität

Brockhaus versteht kreativ als „[…]schöpferisch, eigene Ideen entwickelnd, erfindungsreich.“[24] Duden kennt kreativ unter „schöpferisch; Ideen habend und diese gestalterisch verwirklichend.“[25] The free Diktionary definiert das Wort kreativ als „[..] mit neuen und originellen Ideen (die auch realisiert werden) ≈ schöpferisch […].“[26]

In den angeführten Definitionen stimmt überein, dass kreativ sein etwas Schöpferisches beinhaltet, also etwas Neues erschaffen werden muss. Die Quellen sprechen von einer Idee, die in weiterer Folge realisiert bzw. umgesetzt wird.

Brockhaus definiert Kreativität als „schöpfer. Vermögen, das sich im menschl. Handeln oder Denken realisiert und einerseits durch Neuartigkeit oder Originalität gekennzeichnet ist, andererseits aber auch einen sinnvollen und erkennbaren Bezug zur Lösung techn., menschl. oder sozialpolit. Probleme aufweist. […] Der Problemlösungsbezug künstler. K. liegt vielfach in der Verarbeitung emotionaler Konflikte oder in einer Kommunikationsabsicht des Künstlers[…].“[27] Duden versteht unter Kreativität die „[..] mit der sprachlichen Kompetenz verbundene Fähigkeit, neue, nie gehörte Sätze zu bilden und zu verstehen.“[28]

Gemeinsam sind eine sprachliche Kompetenz bzw. eine Kommunikationsabsicht und schöpferische Fähigkeiten. Diese Fähigkeiten erzeugen bisher noch unbekanntes Wissen das dazu führt, dass komplexe Zusammenhänge verstanden werden und Problemlösungsansätze entstehen, die von Menschen verstanden werden können.

Kreativität deklariert die Fähigkeit von Personen, durch individuelle Kompetenzen im Denken, Handeln und Kommunizieren bisher noch unbekanntes Wissen zu erschaffen, welches komplexe Zusammenhänge verstehbar macht und damit Problemlösungsansätze entstehen lässt, die von Menschen verstanden und umgesetzt werden können.

2.7 Weisung/Anweisung

Unter Weisung erkennt Brockhaus die „[..] Anordnung im Innenbereich der Verwaltung, also der höheren an die untere Behörde oder des vorgesetzten an den nachgeordneten Amtswalter […].“[29] Duden beschreibt unter Weisung die „[..] Anordnung, Hinweis, wie etwas zu tun ist, wie man sich verhalten soll.“[30] Das Wissensportal fremdwort.de erklärt, „Unter Weisung versteht man eine verbindliche, befehlsähnliche Aufforderung.“[31] Unter Anweisung versteht das Wissensportal fremdwort.de die „[..] von einer Autorität (im Originaltext färbig) erlassene Handlungsvorschrift; Anordnung, Befehl (im Originaltext färbig) [..] schriftliche Erklärung, wie etwas zu benutzen ist; Anleitung, Gebrauchshinweis.“[32] Duden beschreibt unter Anweisung eine „[..] Anordnung, Befehl [..] [gedruckte] Anleitung.“[33]

Alle Quellen definieren unter Weisung eine Anordnung bzw. Aufforderung. Diese Anordnung kommt von einer vorgesetzten und richtet sich an eine nachgeordnete Person mit Informationen, wie sie sich in weiterer Sicht verhalten muss. Bei einer Weisung handelt sich um einen verbindlichen oder befehlsähnlichen Hinweis, wobei der Begriff Anweisung noch verbindlicher beschrieben ist. Es handelt sich um mündliche oder schriftliche Anordnungen, wobei in keiner der Definitionen geregelt ist, wie sich die vorgesetzte Person verhalten muss.

Die Verwendung des Begriffes Weisung erfolgt in der Art, dass eine befugte Person in mündlicher oder schriftlicher Form konkrete Anordnungen gibt, welche Rahmenbedingungen zur Erfüllung einer konkreten Handlung bzw. Leistung eingehalten werden müssen. Diese Anordnung gilt für die befugte Person und für die Angewiesene/den Angewiesenen.

2.8 Gebundenheit/Verbundenheit

Das Wissensportal fremdwort.de erklärt Gebundenheit als „[..] das Gebundensein; Gebundenheit an eine Tradition.“[34] Duden beschreibt Gebundenheit als „das Gebundensein.“[35] Das deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm versteht unter Gebundenheit „[…] geschlossenheit [sic!] bei unfreiheit [sic!] der bewegung [sic!], entwicklung [sic!] […].“[36] Duden definiert Verbundenheit als „[Gefühl der] Zusammengehörigkeit mit jemandem, miteinander“[37] und das Wissensportal fremdwort.de beschreibt „Als Verbundenheit wird in der Psychologie der Kommunikation das Gefühl bezeichnet, einer anderen Person oder einer Personengruppe zugehörig zu sein und in einer gegenseitig vertrauensvollen Beziehung zu stehen.“[38]

Gebundenheit wird als Einschränkung erkannt, die uns die Freiheit wegnimmt und uns an jemanden oder etwas bindet. Wogegen die Verbundenheit im Gegensatz dazu ein Zusammengehörigkeitsgefühl beschreibt, das ein Miteinander fördert und uns gegenseitiges Vertrauen gibt.

In dieser Arbeit wird die Gebundenheit als ein Gefühl beschrieben, das uns in unserer Handlungsfreiheit einschränkt und uns an einen bestimmten Ablauf oder eine Reihenfolge bindet, die unsere Entwicklung einschränkt. Die Einschränkung der Gebundenheit schafft vertrauensvolle Beziehungen und ein Gefühl der Zusammengehörigkeit.

2.9 Weisungsgebundenheit

Duden beschreibt weisungsgebunden als einen Zustand, bei dem jemand „an Weisungen gebunden“[39] ist. Laut Duden bedeutet Weisungsgebundenheit, dass wir durch eine Organisation an Weisungen gebunden werden.

Weisungsgebundenheit bedeutet daher, dass befugte Personen in einem Unternehmen in mündlicher oder schriftlicher Form konkrete Anforderungen festlegen, welche die davon betroffenen Personen in ihrer Handlungsfreiheit einschränken und diese an einen bestimmten Ablauf binden möchten.

2.10 Betrieb/Unternehmen/Organisation

Unter Betrieb versteht Brockhaus eine „[..] Wirtschaftseinheit, in der Sachgüter oder Dienstleistungen produziert bzw. bereitgestellt werden. Die betriebl. Leistungserstellung dient i. d. R. der Bedienung fremder Nachfrage, im Ggs. etwa zum privaten Haushalt, der vorwiegend konsumiert und dessen Produktion auf die Deckung des Eigenbedarfs gerichtet ist.“[40] Duden versteht unter Betrieb eine „[..] Wirtschaftsgüter produzierende oder Dienstleistungen erbringende wirtschaftliche Einrichtung.“[41] The free Diktionary beschreibt das Wort Betrieb als „ [..] alle Gebäude, technischen Anlagen usw, die zusammengehören und in denen bestimmte Waren produziert od. Dienstleistungen erbracht werden ≈ Firma; […] alle Personen, die in einem Betrieb [..] arbeiten […] das Gelände, auf dem ein Betrieb [..] ist und die dazugehörigen Gebäude.“[42]

Der Begriff Betrieb beinhaltet in erster Linie die einzelnen Teile eines Unternehmens wie die Gebäude, die Einrichtungen und Geräte und die Belegschaft, die zur Produktion von Wirtschaftsgütern bzw. Bereitstellung von Dienstleistungen benötigt werden.

Brockhaus definiert ein Unternehmen als „[…] eine dauerhafte organisator. Einheit, in der wirtschaftl. Aktivitäten (Herstellung von Sachgütern und Dienstleistungen) mit einer bestimmten Zielsetzung (v. a. Gewinnerzielung) vollzogen werden.“[43] Duden beschreibt das Unternehmen als eine „[..] [aus mehreren Werken, Filialen o. Ä. bestehender] Betrieb (im Hinblick auf seine wirtschaftliche Einheit).“[44] Der Begriff Unternehmen beschreibt die wirtschaftlichen Aktivitäten die mehrere Betriebsstätten gemeinsam zur Erreichung einer gemeinsamen Zielsetzung vollziehen.

Brockhaus definiert eine Organisation als „[…] arbeitsteiliger Zusammenschluss von Menschen zur Vertretung gemeinsamer Interessen und zur Erreichung gemeinsamer Ziele.“[45] Duden beschreibt die Organisation als „[..] das [Sich]zusammenschließen zur Durchsetzung bestimmter Interessen, Zielsetzungen [..] einheitlich aufgebauter Verband, Zusammenschluss von Menschen zur Durchsetzung bestimmter Interessen, Zielsetzungen o. Ä.“[46]

Der Begriff Organisation wird dann verwendet, wenn sich mehrere Personen zur Erreichung gemeinsamer Interessen zusammenschließen.

2.11 Klima/Atmosphäre

Brockhaus beschreibt Klima im sozialwissenschaftlichen Zusammenhang als „[..] im übertragenen Sinn Begriff für eine durch bestimmte Ereignisse oder Umstände hervorgerufene Stimmung oder Beziehungen zw. Personen, Gruppen, Staaten o. Ä […].“[47]

Duden meint, dass Klima das „[..] durch bestimmte Ereignisse oder Umstände hervorgerufene Atmosphäre oder Beziehungen zwischen Personen, Gruppen, Staaten o. Ä.“[48] ist.

Unter Klima werden äußere Umstände und Stimmungen verstanden, die auf Personen wirken.

Brockhaus versteht unter Atmosphäre im Allgemeinen die „[..] Umgebung; Stimmung, Ausstrahlung [..].“[49] Der Duden beschreibt Atmosphäre als „[..] eigenes Gepräge, Ausstrahlung; Stimmung; Fluidum; Kurzwort: Atmo [..] Umgebung, Umwelt, Milieu.“[50] The free Diktionary beschreibt den Begriff Atmospäre als „[..] (≈ Klima) eine bestimmte (gefühlsmäßig wahrnehmbare) Stimmung, die irgendwo herrscht […].“[51]

Unter Atmosphäre versteht die gefühlsmäßig wahrnehmbare Stimmung, die auf die Personen wirkt.

2.12 Betriebsklima

Duden beschreibt Betriebsklima als „Arbeitsklima im Betrieb (im Originaltext färbig) [..].“[52] Brockhaus erklärt Betriebsklima als „Gesamtheit der Einstellungen und sozialen Verhaltensweisen der Mitarbeiter eines Betriebes gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Untergebenen. Das B. wird durch die persönl. Eigenschaften der Mitarbeiter, v. a. aber durch den Führungsstil, die Zusammensetzung von Gruppen, die Arbeitsorganisation, auch durch die Vergütungsstruktur und die Arbeitsplatzgestaltung beeinflusst. Die vom Mitarbeiter empfundene Qualität des B. bestimmt maßgeblich den Grad seiner Zufriedenheit mit der Arbeit und seine Produktivität. Ein schlechtes B. hat i. d. R. Leistungsminderung, erhöhte Fehlzeiten und Fluktuation zur Folge.“[53] Das Wissensportal fremdwort.de meint, „Betriebsklima ist die subjektiv erlebte und wahrgenommene längerfristige Qualität des Zusammenwirkens, der Zusammenarbeit der Beschäftigten eines Wirtschafts- oder Verwaltungsbetriebes. Das Betriebsklima hat für die Motivation der Beschäftigten starke Bedeutung; desgleichen für Arbeitgeber, da es den Unternehmenserfolg zu verbessern geeignet ist, vor allem in Krisen. Ein schlechtes Betriebsklima führt zu Arbeitsunlust, zerstört somit die Arbeitsfreude, es demotiviert, erhöht den Krankenstand und kann zu mehr Produktionsausschuss führen. Eine besondere Ausprägung eines schlechten Betriebsklimas stellt das Mobbing dar.“[54]

Das Betriebsklima wird als etwas Subjektives erlebt und beschreibt die Verhaltensweisen der Mitarbeiterinnen/der Mitarbeiter eines Betriebes bezüglich ihrer Zusammenarbeit. Das Betriebsklima beeinflusst die Mitarbeiter und den Betrieb gleichermaßen und trägt wesentlich zu einem positiven oder negativen Betriebsergebnis bei.

2.13 Methode/Verfahren/Modell/Prozess

Duden spricht bei Methode von einem „[..] auf einem Regelsystem aufbauendes Verfahren zur Erlangung von [wissenschaftlichen] Erkenntnissen oder praktischen Ergebnissen.“[55] Brockhaus schreibt zu Methode über „[..] ein nach Gegenstand und Ziel planmäßiges (method.) Verfahren, die Kunstfertigkeit einer Technik zur Lösung prakt. und theoret. Aufgaben […].“[56]

Beide Quellen berichten über ein geplantes bzw. geregeltes Verfahren, mit dem praktisch umsetzbare Ergebnisse erzielt werden können.

Ein Verfahren beschreibt Duden als „[..] Art und Weise der Durch-, Ausführung von etwas; Methode“[57] und The free Diktionary beschreibt Verfahren als „[..] (≈ Methode, Technik) die Art und Weise, in der jmd. bei seiner Arbeit vorgeht […].“[58]

Beide Quellen sagen aus, dass ein Verfahren die Art und Weise beschreibt, wie etwas durchgeführt wird.

Als Modell kennt Duden „[..] etwas, was (durch den Grad seiner Perfektion, Vorbildlichkeit o. Ä.) für anderes oder für andere Vorbild, Beispiel, Muster sein kann.“[59] Brockhaus versteht unter Modell im naturwissenschaftlichen Sinn „[..] ein Abbild bestimmter, der empir. Erfahrung durch Beobachtung oder Experiment zugängl. Aspekte der unbelebten oder belebten Natur bzw. Materie, bei dem die für wesentlich erachteten Eigenschaften hervorgehoben und die als nebensächlich angesehenen Attribute außer Acht gelassen werden.“[60] Das Wissensportal fremdwort.de meint, „Ein Modell stellt eine vereinfachte Darstellung eines Problems, eines Gegenstands, einer Handlung usw. dar, um die Betrachtung desselben zu erleichtern oder oftmals überhaupt erst möglich zu machen.“[61]

Der Begriff Modell wird beschrieben als vereinfachte Darstellung einer Sache, bei der vermutliche Nebensächlichkeiten weggelassen wurden um jene wesentliche Eigenschaft hervorzuheben, die in dieser Einfachheit als typisch bezeichnet wird.

Laut Duden ist der Prozess ein „[..] sich über eine gewisse Zeit erstreckender Vorgang, bei dem etwas [allmählich] entsteht, sich herausbildet.“[62] Brockhaus versteht einen Prozess allgemein als „[..] Verlauf, Ablauf, Hergang, Entwicklung.“[63] The free Diktionary kennt Prozess als „[..] ein über eine längere Zeit andauernder Vorgang, in dem sich ständig etwas verändert […]“[64] und das Wissensportal fremdwort.de meint unter Prozess „[…] die erkennbare Veränderung, die Entwicklung; während die genetische Sichtweise nur rückwärts gerichtet ist, blickt die p. stärker in die Zukunft, ausgehend von gegenwärtig erkennbaren Entwicklungen.“[65]

Der Begriff Prozess beschreibt eine Veränderung bzw. Entwicklung, die sich über einen längeren Zeitraum vollzieht und die erkennbar beobachtet wird.

2.14 Konflikt

Brockhaus erklärt Konflikt als einen „[…] auf allen Ebenen des menschl. Zusammenlebens auftretender und dieses wesentlich bestimmender psych. oder sozialer Tatbestand.“[66] Duden berichtet von einer „[..] durch das Aufeinanderprallen widerstreitender Auffassungen, Interessen o. Ä. entstandene schwierige Situation, die zum Zerwürfnis führen kann“[67] und Hertel schreibt in ihrem Buch Professionelle Konfliktlösung „Ein Konflikt wird definiert als ein Aufeinandertreffen widerstreitender menschlicher Strebungen. […] Konflikte beenden die Harmonie des Altzustandes mit dem Ziel, dass etwas anders werden soll. Wenn Konflikte längere Zeit ungelöst bleiben oder destruktiv ausgetragen werden, vergiften sie die Atmosphäre. […] Werden Konflikte in Organisationen zeitnah und konstruktiv genutzt, haben alle etwas davon […].“[68]

Konflikt wird gesehen als das Aufeinandertreffen widerstreitender Auffassungen bzw. Bestrebungen von Menschen aus psychologischen oder sozialen Gründen. Konflikte beenden die Harmonie und führen zum Zerwürfnis zwischen den beteiligten Personen und können bei konstruktivem Umgang zu einer beidseitigen Verbesserung führen.

2.15 Konsens

Brockhaus definiert Konsens als „Übereinstimmung der Meinungen, Standpunkte; […] Dabei soll es sich nicht um eine beliebige, möglicherweise auch durch Manipulation zustande gekommene Übereinstimmung handeln, sondern um eine, die sich im Sinne einer »idealen Kommunikationsgemeinschaft« rational und herrschaftsfrei bildet.“[69]

Duden meint unter Konsens die „[..] Übereinstimmung der Meinungen.“[70] Hertel schreibt in ihrem Buch Professionelle Konfliktlösung „Konsens ist die Überwindung eines Konfliktes durch Übereinstimmung. Er gilt als die höchste Form der Konfliktlösung. […] Konsenslösungen werden von allen Beteiligten insgesamt als besser bewertet als die ursprünglichen Forderungen.“[71]

Konsens zeichnet sich aus, dass die ursprünglich unterschiedlichen Forderungen zu einer Übereinstimmung der Meinungen werden. Die neue Lösung kommt nicht durch Manipulation der Konfliktbeteiligten zustande, sondern durch eine verbesserte Kommunikation und wird insgesamt als besser bewertet, als die ursprüngliche Forderung.

2.16 Konsensfindung

Wolfgang Klenk beschreibt in seinem eNewsletter Wegweiser Bürgergesellschaft vom 28.10.2011 mit einer Definition eines runden Tisches die Konsensfindung als „[…] » …. einen auf Konsens angelegten Prozess: In einem professionell moderierten Verfahren bemühen sich die Teilnehmer/innen, die nach Möglichkeit alle für das jeweilige Thema relevanten Interessen repräsentieren, gleichberechtigt und kooperativ ein für alle akzeptables Ergebnis zu erreichen. […] Dabei sind Runde Tische nur dann sinnvoll, wenn eine offene Fragestellung vorliegt und alle Beteiligten bereit sind, über ihre Interessen zu verhandeln […].«“[72] Das Institut für Psychologie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg schreibt, „Konsensfindung kann als eine Art von Entscheidungsfindungen in der Gruppe bezeichnet werden. Sie kann durch explizite Kommunikation und Aushandlung oder durch implizite Annahme von Vorschlägen anderer zustande kommen.“[73]

Als Konsensfindung wird der Prozess beschrieben, bei dem die Teilnehmer durch Kommunikation und Aushandlung für alle beim jeweiligen Thema relevanten Interessen gleichberechtigt und kooperativ eine übereinstimmende Lösung erarbeiten.

2.17 Wesen

Duden beschreibt das Wesen als „[..] das Besondere, Kennzeichnende einer Sache, Erscheinung, wodurch sie sich von anderem unterscheidet [..] etwas, was die Erscheinungsform eines Dinges prägt, ihr zugrunde liegt, sie [als innere allgemeine Gesetzmäßigkeit] bestimmt.“[74] Das Wissensportal fremdwort.de meint unter Wesen „[..] den philosophischen Fachbegriff für das, was einer Sache ganz charakteristisch zueigen ist (oder auch: das Allgemeine, der Sinngehalt (im Originaltext farbig), die Gattung oder die zugrundeliegende Idee einer Sache).“[75] The free Diktionary kennt Wesen als „[..] die grundlegende Eigenart einer Sache, mit der sie sich von einer anderen unterscheidet […].“[76]

Das Wesen einer Sache oder Person ist eine ganz spezielle bzw. grundlegende Eigenschaft bzw. Kennzeichnung, durch die sie vom Anderem eindeutig unterscheidbar wird.

2.18 Gesundheit

Brockhaus umschreibt Gesundheit mit „[..] das »normale« (bzw. nicht »krankhafte«) subjektive Befinden, Aussehen und Verhalten sowie das Fehlen von der Norm abweichender ärztl. Befunde. G. wird auch häufig entsprechend der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1948 interpretiert. Diese beschreibt G. als Zustand des vollkommenen psych. und sozialen Wohlbefindens und nicht nur als Abwesenheit von " Krankheit.“[77] Duden beschreibt Gesundheit mit einem „Zustand oder bestimmtes Maß körperlichen, psychischen oder geistigen Wohlbefindens; Nichtbeeinträchtigung durch Krankheit.“[78] Die Gesundheitsdefinition der WHO aus dem Jahr 1948 besagt, „Gesundheit ist ein Zustand völligen psychischen, physischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen. Sich des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu erfreuen ist ein Grundrecht jedes Menschen, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung."[79]

Der Gesundheitsbegriff ist sehr stark von der WHO aus dem Jahr 1948 geprägt. Gesundheit ist weit mehr als nur das Fehlen von Krankheit. Es handelt sich um einen Zustand des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens. Die WHO beschreibt diesen Gesundheitszustand als Grundrecht jedes Menschen, unabhängig von seiner Stellung in der Gesellschaft.

2.19 Gesundheitswesen

Brockhaus versteht unter Gesundheitswesen das „[..] System von öffentlichen Einrichtungen und Leistungserbringern, das die Gesundheitsförderung, -erhaltung und –versorgung der Bev. sicherstellt. Zum G. in Dtl. gehören die ambulante und die stationäre medizin. Versorgung, die Pflege, die Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sowie vorgelagerte Industriezweige.“[80] Das öffentliche Gesundheitsportal Österreichs schreibt „Das Gesundheitswesen stellt sicher, dass kranke Menschen wieder gesund werden und gesunde auch gesund bleiben: Es umfasst also die Krankenversorgung, die Gesundheitsförderung und die Prävention. In Österreich wird ein Großteil der Mittel des Gesundheitswesens für die Krankenversorgung aufgewendet. Die Gesundheitsförderung und die Prävention – darunter versteht man alle Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und zur Vermeidung von Krankheit – nehmen jedoch an Bedeutung zu.“[81] Duden beschreibt das Gesundheitswesen als „Gesamtheit der öffentlichen Einrichtungen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit, zur Bekämpfung von Krankheiten oder Seuchen.“[82]

Das Alleinstellungsmerkmal des Gesundheitswesens ist, dass es alle Einrichtungen zum Zweck der Gesundheitsförderung und der Prävention vereint.

3. Die Struktur des österreichischen Gesundheitswesens

Das Gesundheitswesen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten sehr stark entwickelt und erlangte innerhalb der Gesamtwirtschaft einen hohen Stellenwert. Durch das schnelle Wachstum vervielfachen sich die Gesundheitsaufgaben und die Anzahl der Versicherten der sozialen Krankenversicherung hat sich erhöht.[83] Ein wichtiger Faktor bei der Entwicklung des Gesundheitswesens war sie Sicherstellung der Finanzierung. Zunehmende Bedenken über die zukünftige Finanzierbarkeit zwingt die Verantwortlichen bis heute die komplexen Organisationsstrukturen zu verbessern und an den Bedarf anzupassen. Die Krankenanstalten spielen eine entscheidende Rolle, da diese überwiegend zu den Kostensteigerungen beigetragen haben. Um ein Verständnis darüber zu bekommen, wie das System funktioniert, ist es erforderlich, sich mit der Entwicklung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinander zu setzen.

3.1 Die Entwicklung des Gesundheitswesens

[84] Die Wurzeln der Entwicklung unseres modernen Gesundheitssystems liegen sehr weit zurück. Es begann mit dem Wunsch der Menschen nach sozialer Sicherheit.

Ab dem späten Mittelalter beschäftigten sich die Menschen mit dem Risiko bei Arbeits- bzw. Herrschaftsunfähigkeit. In dieser Zeit war bei den freien Bäuerinnen/den freien Bauern in ländlichen Gegenden das Ausgedinge die wichtigste Sicherungsform. In der Stadt hatten die Handwerkerinnen/die Handwerker die Wahl, bis zu ihrem Lebensende ihr Handwerk auszuüben oder sie übersiedelten in eines der zahlreichen Armenhäuser oder Spitäler. Wer es sich leisten konnte, kaufte sich durch einen Leibrentenvertrag in eines der Bürgerspitäler ein. Die Einzahlung erfolgte in einen Zunftladen der Handwerkerkorporationen, die durch die Meisterin/Meister und Gesellinnen/Gesellen unterhalten wurden. Durch den Zusammenbruch der zünftischen Organisationen entwickelten sich private Versicherungsvereine und Sparkassen.

Die Entstehung eines modernen Gesundheitssystems in Österreich war verbunden mit der Entwicklung eines Wohlfahrtsstaates auf dem Gebiet der österreichisch-ungarischen Monarchie und der damit verbundenen Verbesserung der finanziellen Gebarung. Die Entwicklung des Sozialversicherungssystems spielte eine entscheidende Rolle. 1868 entstand in Wien die Allgemeine Arbeiter,- Kranken- und Invalidenunterstützungskasse und 1873 wurde der Verband der Allgemeinen Arbeiter-, Kranken- und Unterstützungskassen gegründet. Die Sozialpolitik erkannte den Arbeiterschutz als notwendig und vorrangig.

Das heute noch gültige Reichssanitätsgesetz von 1870 legte die wesentlichen Aufgaben im Bereich der sanitären Aufsicht und der Seuchenhygiene fest und schuf damit die Grundlagen des österreichischen Gesundheitsdienstes. Die kollegial organisierte oberste Gesundheitsbehörde war unmittelbar Kaiserin Maria Theresia untergeordnet. Die Kronländer unterstellten die Sanitätskommissionen den Landesregierungen.

Mit der Einführung der Unfall- und Krankenversicherung der Arbeiterinnen/der Arbeiter im Jahr 1887/1888 schlug die österreichische Gesetzgebung mit der gesetzlichen Pflichtversicherung einen bisher unbekannten Weg ein.

Im Jahr 1945 veränderte das Reichssanitätsgesetz die Kompetenzverteilung des öffentlichen Sanitätswesens. Damit wurde das Gesundheitswesen in der Gesetzgebung und Vollziehung eine Aufgabe des Bundes. Im Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz von 1947 erfolgten die Wiedereinführung der Selbstverwaltung sowie die Errichtung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Damit konnte der unbeschränkte Zugang zur Krankenhausversorgung sowie neue Leistungen wie Gesundenuntersuchungen, Jugenduntersuchungen und Rehabilitation eingeführt werden. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) löste im Jahr 1956 dieses Gesetz ab. Das ASVG regelte die Organisation, den Verwaltungsaufbau und die Finanzierung der Sozialversicherung.

Durch einen Konjunktureinbruch ab 1980 traten große Finanzierungsprobleme für das österreichische Sozialversicherungsmodell auf. Seither ist das Gesundheitssystem durch stark steigende Ausgaben vor allem durch Aufwendungen für Krankenhäuser gekennzeichnet, die auf den laufenden Ausbau von Leistungen und der Kombination von Bundes- und Länderkompetenz in Gesundheitsfragen zurückzuführen sind.

Die Steuerung der Versorgung im Bereich der Krankenanstalten bestimmt seit Ende der 1970er Jahre der Einsatz der Vereinbarungen gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) (15a Vereinbarung). Es stellt den allgemeinen Rahmen der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden dar und legt fest, dass jede Gebietskörperschaft ihren eigenen Aufwand selbst zu tragen hat.

3.2 Die Gesetzgebung der Gesundheitsversorgung

[85] Die Entscheidungen über die Gesundheitsversorgung in Österreich erfolgen durch eine Aufgabenteilung zwischen dem Bund (Bundesverwaltung), den Ländern (Landesverwaltung) und den autorisierten Organisationen der Zivilgesellschaft (Selbstverwaltung).

Die Versorgung und die Finanzierung werden durch die gesetzliche Sozialversicherung (Pflichtversicherung), den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Kammern sichergestellt. Die Pflichtversicherung ist mit einer dezentral organisierten Beitragseinnahmenhoheit ausgestattet und verhandelt Verträge mit den Leistungserbringerinnen/den Leistungserbringern.

Das Bundesverfassungsgesetz regelt die Zuständigkeiten des Bundes im Gesundheitswesen. Die meisten Bereiche fallen in die Kompetenz des Bundes. Eine wichtige Ausnahme ist das Krankenanstaltenwesen, bei dem der Bund nur die Grundsatzgesetzgebungskompetenz besitzt und die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung den neun Bundesländern obliegen. Die sanitäre Aufsicht fällt ebenfalls in den Kompetenzbereich des Bundes.

Die Organisationsstruktur bzw. die Entscheidungsflüsse im Gesundheitswesen werden durch wechselseitige Beziehungen zwischen öffentlichen, privat-gemeinnützigen und privaten Organisationen gebildet.

In der Abbildung 1 wird die Organisation und die Entscheidungsflüsse im Gesundheitswesen dargestellt.

Abbildung 1: Organisation und Entscheidungsflüsse im Gesundheitswesen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Hofmarcher-Holzhacker, M. M.: Das österreichische Gesundheitssystem Akteure, Daten, Analysen; Internet-Version für das Bundesministerium für Gesundheit, Berlin 2013, S. 32

„Anmerkungen zur Abbildung 1:

1. a) Gesetzesvorschläge der Bundesregierung (Minister/in) an das Parlament bzw. der Landesregierung (Landesrat/rätin) an den Landtag

b) Beschluss der Bundesgesetze durch das Parlament, der Landesgesetze durch den Landtag

2. Unterstützung des BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

3. Unterstützung des BMG insbesondere im Rahmen der Zulassung von Arzneimitteln (AGES = Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)

4. Gesundheitsverwaltung

a) des Bundes (z.B. Gesundheitspolizei, sanitäre Aufsicht über Krankenanstalten, Aufsicht über Sozialversicherungsträger und gesetzliche Interessenvertretungen)

b) der Länder (z.B. im Bereich der Krankenanstalten Errichtungs- und Betriebsbewilligungen, Zulassungsverfahren für Ambulatorien und Gruppenpraxen, Umsetzung der Planung im Land, Investitionsfinanzierung)

5. Bestellung von Mitgliedern für die Bundesgesundheitskommission bzw. für die Gesundheitsplattformen auf Länderebene

6. Konsultationsmechanismus zwischen Bund und Ländern bzw. Gemeinden hinsichtlich rechtsetzender Akte (Gesetze, Verordnungen), die zusätzliche Ausgaben verursachen

7. a) Sanktionsmechanismus: Bundesgesundheitsagentur (Bundesgesundheitskommission) kann bei Verstößen gegen verbindliche Planung und Vorgaben im Zusammenhang mit der Qualität und Dokumentation finanzielle Mittel für jeweiligen Landesgesundheitsfonds (Gesundheitsplattform) zurückhalten

b) Landesgesundheitsfonds (Gesundheitsplattformen) können einen entsprechenden Sanktionsmechanismus gegenüber Krankenanstalten vorsehen

8. Verhandlungen über Markteintritt, Leistungen und Tarife (Gesamtvertrag und Einzelverträge)

9. Gesetzliche Mitgliedschaft bei Sozialversicherungsträgern (Pflichtversicherung)

10. a) grundsätzliche Wahlfreiheit der Patient/inn/en im Bereich der Krankenanstalten und im Bereich der niedergelassenen Angehörigen von Gesundheitsberufen

b) Behandlungsgebot der (öffentlichen und gemeinnützig privaten) Krankenanstalten und der niedergelassenen Angehörigen von Gesundheitsberufen mit Kassenvertrag

11. gesetzliche Patientenvertretung in jedem Bundesland.“[86]

3.3 Das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG)

Die Krankenanstalten unterscheiden sich qualitativ von anderen Institutionen, da die stationäre Versorgung erkrankter Personen eine ihrer wesentlichen Aufgaben ist. Das Besondere an der formalen Struktur der Krankenanstalt ist die hierarchische Gliederung und die funktionale Differenzierung einzelner Bereiche. Krankenanstalten können als komplexe bürokratische Institutionen gesehen werden, die zahlreiche unterschiedliche Aufgaben koordinieren, die aufeinander abgestimmt und organisiert werden müssen. Eine Krankenanstalt verwendet hochtechnisierte Instrumente und Geräte, deren Betrieb die wesentlichen Abläufe bestimmt und differenzierte therapeutische Maßnahmen erfordert, die in der Organisation berücksichtigt werden müssen.[87]

Im Bereich der Krankenanstalten teilen sich Bund und Länder die Gesetzgebung und den Vollzug der erlassenen Gesetze. Die Gesetzgebung ist Bundessache und wird durch das KAKuG geregelt.

3.3.1 Arten von Krankenanstalten

[88] Die Krankenanstalten werden nach dem Anstaltszweck (§2 KAKuG) bzw. nach der Versorgungsstruktur (§2a KAKuG) gegliedert.

Für die Bestimmung als Allgemeine Krankenanstalt dürfen sich Einrichtungen benennen, die für Personen, ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters oder der Art der ärztlichen Betreuung, zugänglich sind. Sonderkrankenanstalten dienen für die Untersuchung und Behandlung von Personen mit bestimmten Krankheiten oder von Personen bestimmter Altersstufen oder für bestimmte Zwecke. Darüber hinaus wird noch zwischen Pflegeanstalten für chronisch Kranke, Sanatorien, selbstständige Ambulatorien und militärische Krankenanstalten unterschieden.

Die Allgemeinen Krankenanstalten werden nach ihrer Versorgungsstruktur noch weiter unterteilt:

Als Standardkrankenanstalt wird bezeichnet, wer zumindest über eine bettenführende Abteilung für Chirurgie und Innere Medizin verfügt und wenn Einrichtungen für Anästhesiologie, für Röntgendiagnostik und für die Vornahme von Obduktionen vorhanden sind und durch Fachärztinnen/Fachärzte betreut werden. In dem nach dem Anstaltszweck und dem Leistungsangebot in Betracht kommenden weiteren medizinischen Sonderfächern muss eine ärztliche Betreuung durch Fachärztinnen/Fachärzte als Konsiliarärztinnen/Konsiliarärzte gesichert sein. Standardkrankenanstalten der Basisversorgung können mit einer Betriebsbewilligung vor dem 1. Jänner 2011 eine abweichende Ausstattung haben.

Schwerpunktkrankenanstalten müssen drüber hinaus noch über bettenführende Abteilungen für Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Kinderheilkunde einschließlich Neonatologie, Neurologie und Psychiatrie, Orthopädie, Unfallchirurgie und Urologie und über Einrichtungen für Hämodialyse, Strahlendiagnostik und -therapie sowie Nuklearmedizin, Physikalische Medizin und Intensivmedizin verfügen. Zusätzlich müssen eine Anstaltsapotheke, ein Pathologisches Institut sowie ein Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik geführt werden.

Zentralkrankenanstalten verfügen grundsätzlich über alle dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden spezialisierten Einrichtungen. Institute und Universitätskliniken gelten als Zentralkrankenanstalten und sollen ganz oder teilweise der Forschung und Lehre einer Medizinischen Universität bzw. einer Universität, an der eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, dienen.

3.3.2 Trägerschaften von Krankenanstalten

Öffentlichen Krankenanstalten wurde von einer Landesregierung das Öffentlichkeitsrecht gem. §15 KAKuG verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist, dass sie gemeinnützig ist, ein gesicherter Bestand gewährleistet sowie der zweckmäßige Betrieb gesichert ist und die Krankenanstalt durch eine juristische Person betrieben wird.[89]

Für private Krankenanstalten gelten die Bestimmungen gem. §39 KAKuG, wenn sie das Öffentlichkeitsrecht nicht besitzen. Diese können von physischen Personen errichtet und betrieben werden und werden nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts beurteilt. Die Kosten der Leistungen, welche nicht über den Landesgesundheitsfonds oder durch einen inländischen Träger der Sozialversicherung oder der Krankenfürsorge abgerechnet werden können, werden der Patientin/dem Patienten in Rechnung gestellt.[90]

Das Management der öffentlichen Spitäler wurde durch die Schaffung von Krankenhausbetriebsgesellschaften privatisiert. Davon waren nicht die Sachwerte sondern die Organisationen betroffen. Die entstandenen Spitalholdings haben unterschiedliche Organisationen und treten als Anbieter von Krankenhausleistungen auf, welche durch den Landesgesundheitsfond angefragt werden. Inzwischen haben sich privat-gemeinnützige und private Krankenhausträger in teilweise bundesweiten Betriebsgesellschaften organisiert.[91]

Als öffentlich bezeichnet werden österreichische Krankenanstalten dann, wenn sie das Öffentlichkeitsrecht besitzen. Es gibt private Träger die das Öffentlichkeitsrecht haben aber ebenso auch solche ohne Öffentlichkeitsrecht in öffentlicher Trägerschaft (Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträgern und Fürsorgeverbänden).[92]

3.4 Die Leitung des inneren Betriebs einer Krankenanstalt

Der Rechtsträger installiert eine Krankenhausleitung, die sich um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben kümmert. Die Aufgaben sind im KAKuG festgelegt.

3.4.1 Die kollegiale Führung

Im Gegensatz zum monokratischen Führungsstiel, der laut Duden die „[..] Leitung eines Amtes durch einen Einzelnen, der mit alleinigem Entscheidungsrecht ausgestattet ist (im Originaltext kursiv)“[93] meint, beschreibt das Wirtschaftslexikon Gabler das Kollegialprinzip als ein „Verfahren der gemeinsamen Willensbildung in organisatorischen Einheiten (im Originaltext färbig), in denen mehrere Handlungsträger zusammengefasst sind (Kollegialsystem) (im Originaltext kursiv). Entscheidungen, die die multipersonale Organisationseinheit als Ganzes betreffen, werden von sämtlichen zur Einheit gehörenden Handlungsträgern getroffen.“[94] Dieser Führungsstil wird als gemeinschaftlich, partnerschaftlich, kooperativ oder solidarisch bezeichnet.

Das kollegiale Führungsprinzip stellt die Leiterinnen/Leiter der drei wichtigsten Bereiche der bettenführenden Krankenanstalten auf eine gleiche Entscheidungsebene und verpflichtet sie in bestimmten Angelegenheiten zu einem abgestimmten Vorgehen. Allerdings wird dieses Führungsprinzip in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich eingesetzt. In Oberösterreich, Tirol, Kärnten, dem Burgenland, Salzburg (hier wird es als Form der gemeinschaftlichen Leitung beschrieben) und Niederösterreich ist es das einzige mögliche Führungsprinzip. In der Steiermark, Wien und Vorarlberg sind zusätzlich monokratische Führungsprinzipien erlaubt.[95]

Es bestehen in vielen Bundesländern Regelungen, falls es in schwierigen Situationen zu keinen einvernehmlichen Entscheidungen kommt, um die Handlungsfähigkeit der Bereiche sicherzustellen. Das KAKuG weist konkret darauf hin, dass durch die Einführung einer kollegialen Führung die eigentlichen Aufgaben der Leiterin/des Leiters nicht beeinträchtigt werden dürfen.[96] Das weist darauf hin, dass es in der Umsetzung zu Schwierigkeiten kommt, wenn die Mitglieder versuchen, die Anforderungen der sehr unterschiedlichen Bereiche kollegial zu koordinieren. Es gibt in einigen Bundesländern aber konkrete Hinweise, mit welchen Mitteln erfolgreiche kooperative Lösungen erreichbar sind. Es ist hier die Rede von wechselseitigen Informationen, Beratung gemeinsamer Angelegenheiten und Kommunikationsregeln, die eingehalten werden müssen.

3.4.2 Festlegungen laut KAKuG

[97] Das KAKuG legt sich nicht eindeutig fest, wie die Krankenhausleitung organisiert sein muss. Unter §5b. Abs. 1 und §8d. ist der Hinweis enthalten, dass Aufgaben der Qualitätssicherung bzw. der Personalplanung entweder durch die kollegiale Führung der Krankenanstalt oder in Krankenanstalten ohne kollegiale Führung durch den jeweiligen Verantwortlichen erfüllt werden müssen. Damit sind kollegiale und monokratische Führungen möglich.

Unter §6a. Abs. 1 KAKuG ist festgelegt, dass die Landesgesetzgebung über die kollegiale Führung einer Krankenanstalt durch die ärztliche Leiterin/den ärztlichen Leiter, die Verwalterin/den Verwalter und die Leiterin/den Leiter des Pflegedienstes Vorschriften erlässt, sofern deren eigentliche Aufgaben hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Eine Verpflichtung für die Einsetzung einer kollegialen Führung entsteht daraus nicht.

§7. Abs. 1 KAKuG regelt, dass für jede Krankenanstalt eine geeignete Ärztin/ein geeigneter Arzt als verantwortliche Leiterin/verantwortlicher Leiter des ärztlichen Dienstes und für die mit der ärztlichen Behandlung zusammenhängenden Aufgaben zu bestellen ist und laut §11. Abs. 1 muss für jede Krankenanstalt eine verantwortliche Leiterin/ein verantwortlicher Leiter der wirtschaftlichen, administrativen und technischen Angelegenheiten bestellt werden.

Eine verantwortliche Leiterin/ein verantwortlicher Leiter des Pflegedienstes aus dem Bereich der gehobenen Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege ist laut §11a. Abs.1 nur in Krankenanstalten mit bettenführenden Abteilungen zu bestellen. Damit sind kollegiale Führungen nur in bettenführenden Krankenanstalten geregelt.

Wie der innere Betrieb der Krankenanstalt abläuft, wird gemäß §6 Abs. 1 KAKuG durch die Anstaltsordnung geregelt, die nähere Vorschriften seitens der Landesgesetzgebung zu enthalten hat. Es müssen beispielsweise die Grundzüge der Verwaltung der Krankenanstalt, die Dienstobliegenheiten der in der Krankenanstalt beschäftigten Personen sowie Bestimmungen über die regelmäßige Abhaltung von Dienstbesprechungen zwischen den in Betracht kommenden Berufsgruppen enthalten sein.

3.4.3 Festlegungen der Bundesländer im KAG

Die Bundesländer haben für die Umsetzung unterschiedliche Vorgaben erarbeitet, welche in der Anstaltsordnung bei bettenführenden Krankenanstalten berücksichtigt werden müssen.

Die Krankenanstaltenführung in Oberösterreich und Tirol setzt sich aus der ärztlichen Leiterin/dem ärztlichen Leiter, der Verwalterin/dem Verwalter und der Leiterin/dem Leiter des Pflegedienstes zusammen. Sie arbeiten als kollegiale Führung zusammen und haben bei der Besorgung ihrer jeweiligen Aufgaben den Aufgabenbereich der anderen Mitglieder zu berücksichtigen. Dazu sind sie zur wechselseitigen Information und Beratung gemeinsamer Angelegenheiten verpflichtet.[98], [99]

Die Krankenanstaltenführung in Salzburg setzt sich aus der ärztlichen Leiterin/dem ärztlichen Leiter, der Verwaltungsleiterin/dem Verwaltungsleiter und der Leiterin/dem Leiter des Pflegedienstes zusammen. Bei der Beschreibung des Verhältnisses der Arbeitsbereiche der Mitglieder sind Formen der gemeinschaftlichen Leitung vorzusehen.[100]

Die Krankenanstaltenführung in Kärnten setzt sich aus der ärztlichen Leiterin/dem ärztlichen Leiter, der Verwaltungsleiterin/dem Verwaltungsleiter und der Leiterin/dem Leiter des Pflegedienstes zusammen. Sie arbeiten als kollegiale Führung zusammen und besprechen allgemeine oder grundsätzliche Angelegenheiten gemeinsam und entscheiden gemeinsam. In der o. a. Reihenfolge wechselt der Vorsitz halbjährlich.[101]

Die Krankenanstaltenführung im Burgenland ist monokratisch oder kollegial organisiert. Als kollegial ist die Führungstätigkeit in jenen Angelegenheiten gemeint, die sowohl den ärztlichen Bereich, den pflegerischen Bereich und den Verwaltungsbereich gemeinsam betreffen.[102]

Die Anstaltsleitung in Niederösterreich setzt sich aus der ärztlichen Leiterin/dem ärztlichen Leiter, der Verwaltungsleiterin/dem Verwaltungsleiter und der Leiterin/dem Leiter des Pflegedienstes zusammen. Als kollegiale Führung entscheiden sie nur in jenen wirtschaftlichen, administrativen und technischen Angelegenheiten, die sich auf den ärztlichen und pflegerischen Betrieb der Krankenanstalt auswirken. Gibt es über eine zu treffende Maßnahme keine Übereinstimmung, hat der Rechtsträger darüber zu befinden. Führt bei Gefahr in Verzug weder die Anstaltsleitung noch der Rechtsträger eine Entscheidung herbei, trifft jenes Mitglied der Anstaltsleitung die Entscheidung, dessen Bereich die konkrete Angelegenheit berührt. Wenn es in den bestehenden Vorschriften vorgesehen ist, ist vor einer Beschlussfassung die innerbetriebliche Interessensvertreterin/der innerbetriebliche Interessensvertreter bzw. die Spitalsärzte-vertreterin/der Spitalsärztevertreter zu hören.[103]

Die Anstaltsleitung in der Steiermark setzt sich aus der ärztlichen Leiterin/dem ärztlichen Leiter, der Verwaltungsleiterin/dem Verwaltungsleiter und der Leiterin/dem Leiter des Pflegedienstes zusammen. Sie entscheiden als kollegiale Führung in jenen Angelegenheiten, die den ärztlichen, den Verwaltungs- und den Pflegebereich gemeinsam berühren. Auf eine kollegiale Führung wird verzichtet, wenn dies im Interesse einer effizienten Organisation und Betriebsführung erforderlich ist. Die Mitglieder der Anstaltsleitung können bei Gefahr in Verzug für den eigenen Bereich Verfügungen treffen, sie haben ein Appellationsrecht an den Rechtsträger, wenn sie durch Entscheidungen der kollegialen Führung in ihrem Aufgabenbereich unmittelbar betroffen sind.[104]

Die Krankenanstaltenführung in Wien ist monokratisch oder kollegial organisiert. Als kollegial ist die Führungstätigkeit in jenen allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten gemeint, die die ärztliche Leiterin/der ärztliche Leiter, die Leiterin/Leiter des wirtschaftlichen und administrativen Bereiches, die Leiterin/der Leiter der Technik und der Leiterin/dem Leiter des Pflegedienstes gemeinsam zu besprechen und zu entscheiden haben. Die monokratische Führung wird vom Rechtsträger bestimmt. Bei Beratungen von Betriebsführungsfragen, Zu- und Umbauten, Errichtung von Neubauten und allgemeine Personalangelegenheiten sowie Einzelpersonalangelegenheiten ist die betriebliche Interessensvertretung einzubeziehen.[105]

Die Krankenanstaltenführung in Vorarlberg darf kollegial organisiert sein und setzt sich aus der Leiterin/dem Leiter des ärztlichen Dienstes, der Verwaltungsdirektion und des Pflegedienstes zusammen. Es gibt Bestimmungen über Pflichten zur gegenseitigen Information und Anhörung sowie zur gegenseitigen Beratung. [106]

3.5 Die Zusammenarbeit der Berufsgruppen im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen arbeiten viele Berufsgruppen zusammen. Die Aufgaben-beschreibung erfolgt in den jeweiligen Bundesgesetzen. Zwischen den Gesundheits-berufen ist die Aufgabenverteilung nach dem Ausbildungsniveau gestaffelt.

Wenn eine Tätigkeit nicht Eigenverantwortlich durchgeführt wird, sondern von einer anderen Berufsgruppe angeordnet wird, bleibt die Anordnungsverantwortung bei dieser. Die Durchführungsverantwortung trägt die ausführende Berufsgruppe.

In der Abbildung 2 ist die Verschränkung der Berufsgruppen dargestellt.

Abbildung 2: Verschränkung der Berufsgruppen in der Krankenanstalt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung; Reichersberg: 2016

3.5.1 Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich

Die selbstständige Ausübung des ärztlichen Berufes ist laut §3. Abs. 1 des Ärztegesetzes (ÄrzteG) ausschließlich Ärztinnen/Ärzten vorbehalten. Sie umfasst laut §2. Abs. 2 des ÄrzteG die Untersuchung, Beurteilung, Behandlung, Operation, Verabreichung von Injektionen und Infusionen, Vorbeugung von Krankheiten, Geburtshilfe, Verordnung von Arzneimitteln, Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen und Gutachten sowie Leichenöffnungen. Die Durchführung der Tätigkeiten begründet sich auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. [107]

Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich der Gesundheits- und Krankenpflege umfasst gem. §14 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) folgende Tätigkeiten:

-die Erhebung des Pflegebedarfes
-die Beurteilung der Pflegeabhängigkeit
-die Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung, Kontrolle und Evaluation aller pflegerischen Maßnahmen (Pflegeprozess)
-die Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung im Rahmen der Pflege
-die Pflegeforschung.[108]

3.5.2 Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich

Gem. §15 GuKG umfassen die Kompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bei medizinischer Diagnostik und Therapie

-die eigenverantwortliche Durchführung von medizinisch-diagnostischen und medizinisch-therapeutischen Leistungen.
-Aufgaben nach ärztlicher Anordnung. Diese ärztlichen Anordnungen haben schriftlich zu erfolgen, sofern die Dringlichkeit dies erfordert oder wenn diese Anweisungen bei unmittelbarer Anwesenheit der anfordernden Ärztin/des anordnenden Arztes vorgenommen werden, darf die Anordnung mündlich erfolgen, wenn die Eindeutigkeit und Zweifelsfreiheit sichergestellt sind.[109]

3.5.3 Multiprofessioneller Tätigkeitsbereich

Gem. §16 GuKG wird der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege tätig, wenn es um die Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Sozialberufen sowie anderen Berufen geht. Sie haben das Vorschlags- und Mitwirkungsrecht und tragen die Durchführungsverantwortung für alle von ihnen in diesen Bereichen gesetzten pflegerischen Maßnahmen. Die pflegerische Expertise umfasst Tätigkeiten zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit, das Aufnahme- und Entlassungsmanagement, die Gesundheitsberatung, die interprofessionelle Vernetzung, den Informationstransfer und das Wissensmanagement, die Koordination des Behandlungs- und Betreuungsprozesses, die Ersteinschätzung von Spontanpatientinnen/Spontanpatienten, der ethischen Entscheidungsfindung und der Förderung der Gesundheitskompetenz.[110]

[...]

Final del extracto de 134 páginas

Detalles

Título
Konsens zwischen Weisungsgebundenheit und Kreativität im Gesundheitswesen
Subtítulo
Widersprüche sichtbar machen, um Gemeinsames zu erkennen
Universidad
Universidad Católica San Antonio Murcia
Calificación
1,0
Autor
Año
2017
Páginas
134
No. de catálogo
V463160
ISBN (Ebook)
9783668916838
ISBN (Libro)
9783668916845
Idioma
Alemán
Palabras clave
Konsens, Gesundheitswesen, Kreativität, Weisungsgebundenheit, Betriebsklima, Mediation, Konflikt
Citar trabajo
Ing. Mag. Wolfgang Koppelstätter (Autor), 2017, Konsens zwischen Weisungsgebundenheit und Kreativität im Gesundheitswesen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/463160

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