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Das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit als Fundament der europäischen Integration (Art. 18 AEUV)

Título: Das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit als Fundament der europäischen Integration (Art. 18 AEUV)

Trabajo de Seminario , 2017 , 41 Páginas , Calificación: 17,0/20,0

Autor:in: Derya Akdag (Autor)

Derecho - Derecho europeo e Internacional, Derecho internacional privado
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Europa als Gedanke richtet sich gegen den gegenwärtigen Zustand der Mitgliedstaaten, da diese im Grunde genommen sehr protektionistisch und egoistisch angelegt sind. In den europäischen Gesetzesentwürfen wird daher die Entwicklungsoffenheit innerhalb der Europäischen Union hervorgehoben. Erst nach dem Ersten Weltkrieg ist die Idee einer europäischen Integration kontinuierlich weiterentwickelt worden. Dabei ist unter der europäischen Integration die Entwicklung der Europäischen Union seit ihrer Gründung zu verstehen, was auch als Integrationsprozess bezeichnet wird. Der Integrationsprozess beinhaltet sowohl die Aufnahme neuer Mitglieder bzw. die Erweiterung als auch Vertiefungen, d.h. die Intensivierung der Zusammenarbeit. Hierbei werden die Gleichrangigkeit der Mitgliedstaaten und die gleichberechtigte Teilhabe am acquis communautaire, folglich am gemeinschaftlichen Besitzstand, als Fundament des Integrationsprozesses verstanden. Darüber hinaus sind im Integrationsprozess die Supranationalität, welche die Richtung der Integration vorgibt, sowie die Homogenität, die den Grund einer einheitlichen Integrationsstruktur darstellt, zur Geltung gebracht worden. Der Motor der europäischen Integration ist der Europäische Gerichtshof, welcher einerseits durch die Auslegung der Verträge und andererseits mithilfe von Instrumentarien bei der Nichtbeachtung der Verträge erhebliche Wirkungen auf die nationalen Rechtsordnungen ausüben kann. Nach Rudolf Streinz wird die Europäische Union durch die kritische Begleitung des Europäischen Gerichtshofs - vor allem durch nationale Verfassungsgerichte - sowie mithilfe der Entwicklung der europäischen Integration nicht gefährdet, sondern durchaus gestärkt. Diese aufgezeigten Elemente der europäischen Integration sind von großer Bedeutung, denn die Europäische Union ist dabei, sich zu einer „Grundrechtsunion“ zu entwickeln.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

I. Entstehungsgeschichte des Art. 18 AEUV

II. Langwieriges Schattendasein des allgemeinen Diskriminierungsverbots

B. Allgemeines Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV

I. Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 18 I AEUV

1. Subsidiarität

2. Anwendbarkeit

a. Sachlicher Anwendungsbereich

b. Räumlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

c. Persönlicher Anwendungsbereich

3. Diskriminierung

a. Unmittelbare Diskriminierung

b. Mittelbare Diskriminierung

c. Umgekehrte Diskriminierung

d. Diskriminierung und allgemeine Beschränkung

II. Beeinträchtigung und Rechtfertigung i.S.d. Art. 18 I AEUV

III. Sekundärrechtliche Regelung des allgemeinen Diskriminierungsverbots

C. Bedeutung des allgemeinen Diskriminierungsverbots für die europäische Integration

I. Unionsbürgerschaft als wesentliches Mittel der europäischen Integration

1. Unionsbürgerschaft nach Art. 20 AEUV

2. Auswirkungen von Brexit auf der europäischen und der britischen Seite

II. Allgemeines Freizügigkeitsrecht als Werkzeug für die europäische Integration

1. Allgemeines Freizügigkeitsrecht als Grundfreiheit und Unionsbürgerrecht

a. Bedeutung der allgemeinen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union

b. Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004)

c. Auffangfreiheit für Studierende - ein Recht auf nicht-wirtschaftliche Integration

2. Allgemeines Freizügigkeitsrecht als soziales Gleichstellungsrecht

III. Art. 18 AEUV als Initiator für die Vertiefung des Binnenmarktes

IV. Wirkung des allgemeinen Diskriminierungsverbots auf nationale Verfassungen - ein Einblick in das deutsche Grundgesetz

V. Reichweite des Art. 18 AEUV hinsichtlich Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gemäß Art. 18 AEUV und analysiert dessen zentrale Bedeutung als Fundament für die europäische Integration sowie für den Schutz der Unionsbürger.

  • Grundlagen und Entstehungsgeschichte des Diskriminierungsverbots
  • Strukturelle Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen (Subsidiarität, Anwendbarkeit, Diskriminierungsformen)
  • Die Rolle der Unionsbürgerschaft und der Freizügigkeit im Integrationsprozess
  • Auswirkungen des Brexits auf Unionsbürgerrechte
  • Verhältnis zu nationalen Verfassungen und Schutz von Drittstaatsangehörigen

Auszug aus dem Buch

I. Entstehungsgeschichte des Art. 18 AEUV

Art. 18 AEUV ist eine der ältesten Regelungen des Unionsrechts, der bis zu seiner heutigen Fassung keine grundlegende Änderung mit sich gebracht hat. Die ursprüngliche Fassung dieser Bestimmung ist Art. 7 des EWG-Vertrags gewesen, welcher im Rahmen der Römischen Verträge im Teil über die Grundsätze der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aufgenommen worden ist. Diese ursprüngliche Fassung ist im Maastrichter Vertrag durch Art. 6 des EG-Vertrags und anschließend im Amsterdamer Vertrag durch Art. 12 des EG-Vertrags ersetzt worden. Letztlich hat der Lissabonner Vertrag geringe Veränderungen bewirkt: Einerseits ist in dem neuen Art. 18 AEUV der Wortlaut des ersten Absatzes leicht modifiziert worden, indem der pluralisierte Ausdruck „der Verträge“ anstelle der ursprünglichen Fassung im Singular „dieses Vertrags“ geschrieben worden ist, und andererseits ist die Sekundärrechtsetzung im zweiten Absatz dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren - somit der Mitentscheidung des Europäischen Parlaments neben dem Ministerrat - untergeordnet worden, obwohl in der früheren Formulierung nur der Rat der Europäischen Union dazu befugt gewesen ist.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einführung: Das Kapitel verortet die europäische Integration als einen fortlaufenden Prozess, der durch supranationale Strukturen und den Europäische Gerichtshof als Motor der Rechtsfortbildung gestärkt wird.

B. Allgemeines Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV: Dieser Abschnitt analysiert die Tatbestandsvoraussetzungen sowie die verschiedenen Diskriminierungsformen und beleuchtet die Reichweite des Art. 18 AEUV sowie dessen Verhältnis zu spezielleren Normen.

C. Bedeutung des allgemeinen Diskriminierungsverbots für die europäische Integration: Hier wird untersucht, wie die Unionsbürgerschaft, das Freizügigkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot als Instrumente zur Vertiefung des Binnenmarktes fungieren, unter besonderer Berücksichtigung des Brexits und der Situation von Nicht-Unionsbürgern.

D. Fazit: Die Schlussbetrachtung fasst zusammen, dass Art. 18 AEUV als essenzielles Instrument gegen Protektionismus dient und eine zentrale Rolle als Auffangtatbestand für Diskriminierungen spielt, die nicht durch spezifische Grundfreiheiten abgedeckt sind.

Schlüsselwörter

Antidiskriminierungsrecht, Art. 18 AEUV, Europäische Integration, Unionsbürgerschaft, Freizügigkeitsrecht, Diskriminierungsverbot, Europäischer Gerichtshof, Inländerdiskriminierung, Binnenmarkt, Grundrechte, Sekundärrecht, Drittstaatsangehörige, Brexit, Gleichbehandlung, Rechtschutz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem allgemeinen Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gemäß Art. 18 AEUV und dessen zentraler Bedeutung für das Fundament der europäischen Integration.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die Untersuchung behandelt die Entstehungsgeschichte, die tatbestandlichen Voraussetzungen, die verschiedenen Formen der Diskriminierung, das Verhältnis zur Unionsbürgerschaft, zum Freizügigkeitsrecht sowie die Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die nationale Ebene.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es, die Wirkweise von Art. 18 AEUV zu präzisieren und aufzuzeigen, wie dieses Diskriminierungsverbot als Impulsgeber für die europäische Integration dient und Rechtsschutz innerhalb der Union gewährleistet.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sich primär auf die Auslegung der Verträge (EUV/AEUV), die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die maßgebliche rechtswissenschaftliche Fachliteratur stützt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Voraussetzungen von Art. 18 AEUV, die Analyse der verschiedenen Diskriminierungsarten (unmittelbar, mittelbar, umgekehrt) sowie die Untersuchung der Bedeutung dieses Verbots für die Unionsbürgerschaft und die Vertiefung des Binnenmarktes.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind Diskriminierungsverbot, Art. 18 AEUV, Unionsbürgerschaft, Freizügigkeitsrecht, Inländerdiskriminierung und europäische Integration.

Wie wirkt sich der Brexit auf die Unionsbürgerschaft aus?

Die Arbeit verdeutlicht, dass britische Bürger infolge des Austritts ihre Unionsbürgerschaft verlieren und sich somit nicht mehr auf das mit ihr verbundene Diskriminierungsverbot oder die Freizügigkeitsrechte innerhalb der EU berufen können.

Inwieweit schützt Art. 18 AEUV Drittstaatsangehörige?

Drittstaatsangehörige sind grundsätzlich nicht durch Art. 18 AEUV erfasst, können aber in begrenztem Umfang Schutz durch Sekundärrechtsakte, wie die Unionsbürgerrichtlinie, oder über völkerrechtliche Bestimmungen in Verbindung mit Unionsgrundrechten erfahren.

Final del extracto de 41 páginas  - subir

Detalles

Título
Das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit als Fundament der europäischen Integration (Art. 18 AEUV)
Universidad
Saarland University  (Europa-Institut)
Curso
Seminar über die Aspekte des Antidiskriminierungsrechts in Deutschland, Europa und der Welt
Calificación
17,0/20,0
Autor
Derya Akdag (Autor)
Año de publicación
2017
Páginas
41
No. de catálogo
V463380
ISBN (Ebook)
9783668926271
ISBN (Libro)
9783668926288
Idioma
Alemán
Etiqueta
Art. 18 AEUV Antidiskriminierung Diskriminierung Staatsangehörigkeit Europäische Integration Fundament der EU Europäische Union
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Derya Akdag (Autor), 2017, Das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit als Fundament der europäischen Integration (Art. 18 AEUV), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/463380
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