Ist der Stabilitätspakt tot? Anspruch und Realität eines europäischen Projekts


Trabajo Escrito, 2005

21 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Die europäische Währungsunion und der Stabilitätspakt
2.1 Gründung und Entwicklung der Währungsunion
2.2 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
2.2.1 Notwendigkeit und Struktur
2.2.2 Das Defizitverfahren
2.2.3 Das Defizitverfahren am Beispiel Deutschland
2.2.4 Künftige Veränderungen
2.2.5 Die öffentliche Debatte

3. Abschließende Worte

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die derzeitige Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) hat sowohl politische als auch wirtschaftliche Konsequenzen für Europa, die äußerst kontrovers diskutiert werden. Es stellt sich hierbei die Frage, ob der Pakt seinem Anspruch als wirksames Mittel zur Wahrung von Stabilität auch in Zukunft gerecht werden kann. Daher soll in dieser Hausarbeit der Versuch unternommen werden, einen Ausblick auf die mögliche Zukunft des SWP zu geben.

In seiner Funktion als ergänzender Bestandteil der Europäischen Währungsunion[1] erscheint es sinnvoll, zunächst deren Ursprünge anhand der Geschichte des wirtschaftlichen Integrationsprozesses in Europa zu klären. Dabei beschränkt sich der Überblick auf historische Ereignisse mit direktem Zusammenhang und lässt den politischen Integrationsprozess weitestgehend außen vor. Auf dieser Basis folgt dann eine Erläuterung der rechtlichen Struktur des SWP sowie eine genauere Betrachtung der praktischen Umsetzung. Diese Abschnitte stützen sich hauptsächlich auf wissenschaftliche Monographien und Schriftreihen, sowie auf Veröffentlichungen der deutschen Bundesbank.

Abschließend wird auf die künftigen Veränderungen des Paktes eingegangen und deren gesellschaftliche Relevanz durch einen Einblick in die öffentliche Diskussion untermauert. Aufgrund der hohen Aktualität, können dafür größtenteils nur Artikel einschlägiger Zeitungen, sowie Internetquellen herangezogen werden.

Ferner wäre es sicherlich interessant, den Stabilitäts- und Wachstumspakt hinsichtlich seines institutionellen Rahmens, und den damit verbundenen Problemen der Europäischen Union zu untersuchen. Dies würde jedoch den Rahmen dieser Hausarbeit bei weitem übersteigen, so dass sich alle Abschnitte hauptsächlich auf wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Aspekte konzentrieren werden.

2. Die Europäische Währungsunion und der Stabilitätspakt

2.1. Gründung und Entwicklung der Währungsunion

Die Währungsunion in ihrer heutigen Form ist ein Ergebnis des politischen- und wirtschaftlichen Integrationsprozesses der europäischen Nationalstaaten, der vor 57 Jahren mit der Ratifizierung des Vertrages der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch Deutschland, Frankreich, Italien, Dänemark, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden im Jahre 1952 begann. Unter dem Eindruck der katastrophalen Folgen des 2. Weltkrieges reifte insbesondere in Frankreich die Erkenntnis, dass langfristige wirtschaftliche und politische Stabilität, sowie die Vermeidung weiterer Kriege in Europa nur durch eine zunehmende wirtschaftliche und politische Verschmelzung der Nationalstaaten sicherzustellen ist.[2] Am 9. Mai 1950 schlug der französische Außenminister Robert Schuman deshalb die Errichtung einer Montanunion vor, die die Schwerindustrien möglichst vieler europäischer Staaten auch in Hinblick auf die Kontrolle Westdeutschlands, unauflöslich miteinander verbinden würde. Das Ergebnis war die EGKS als Basis für einen einheitlichen Wirtschaftsraum, dem eine weiterreichende wirtschaftliche und politische Integration folgen sollte. Anders als in den Nachkriegsjahren des ersten Weltkrieges sollte dieses Ziel nach dem Prinzipien der Gleichberechtigung und Zusammenarbeit erreicht werden.[3]

Die Unterzeichnung der römischen Verträge durch die Gründungsländer der Montanunion am 25. März 1957 kennzeichnete den nächsten Schritt zur weitergehenden wirtschaftlichen Integration Europas. Das Ergebnis dieser Verträge war die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), deren Aufgabe in der Deregulierung der wirtschaftlichen Transaktionsprozesse innerhalb der Gemeinschaft bestand.[4] Als Kernstück der EWG fungierte ein gemeinsamer Markt, der innerhalb von 12 Jahren den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen sowie von Kapital[5] realisieren sollte. Weitere Ziele waren die Schaffung einer Zollunion, die schon 1968 in vollem Umfang verwirklicht werden konnte, sowie eine gemeinschaftliche Politik im Agrarbereich und in der Verkehrspolitik. Letzteres blieb jedoch weitgehend unvollendet. Über die wirtschaftspolitischen Konzepte hinaus, sollte die EWG nunmehr auch eine Rechtsgemeinschaft mit supranationalen Elementen werden, um einen funktionierenden Wettbewerb der Unternehmen zu gewährleisten und die Wirtschaftsleistung Europas als Gemeinschaftsaufgabe der Europäer zu definieren.[6]

Neben der Wirtschaftsgemeinschaft wurde auch die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Atomenergie beschlossen. Die neu geschaffene Europäische Atomgemeinschaft (EAG) sollte dazu Kontroll- sowie Koordinierungsaufgaben im Bereich der friedlichen Nutzung und Forschung der Kernenergie wahrnehmen.[7] Die römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.

Die Fusion der europäischen Integrationsorgansisationen bzw. ihrer Gründungsverträge, erfolgte sodann im Jahr 1967 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG).[8]

Die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Wirtschaftsgemeinschaft und dem daraus resultierenden gemeinsamen Markt war unter anderem auch eine verlässliche Währungsordnung. Schon bei der Gründung der EWG wurde deshalb die uneingeschränkte externe Konvertierbarkeit der Währungen der Mitgliedsstaaten vorausgesetzt, so dass ein freier Fluss von Geld und Kapital gewährleistet werden konnte. Diese Grundvoraussetzung schien durch das Bretton-Woods-System[9] weitgehend gesichert zu sein. Im Zuge der Währungskrisen ab Mitte der 60er Jahre, sowie durch das Zerbrechen des Bretton-Woods-Systems und der einsetzenden Strukturkrise der Weltwirtschaft traten Gefahren wie Renationalisierung, wirtschaftliche Desintegration und politische Destabilisierung zum Vorschein. Um diesen Prozessen entgegenzuwirken, sowie den bereits erreichten Integrationsstand der Wirtschaftsgemeinschaft zu sichern und fortzuführen, wurden die währungspolitischen Fragen innerhalb der EG einer verstärkten systematischen Lösung durch die europäischen Institutionen zugeführt. Die im EWG-Vertrag von 1957 festgelegten Koordinationspflichten im Rahmen der Wirtschafts- (Art. 104 EWGV) und Wechselkurspolitik (Art. 107 EWGV) reichten nicht mehr aus, um den gemeinsamen Markt vor dem zunehmenden Zerfall der internationalen Währungsordnung zu schützen.[10]

Daher beschloss der Europäische Rat am 22. März 1971 auf Empfehlung des Werner Plans,[11] die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen bis Ende 1980. Eine konkrete Zielstellung wurde allerdings nur für die erste Stufe festgelegt, die rückwirkend zum 1. Januar 1971 in Kraft gesetzt wurde. Danach sollten Wechselkursschwankungen zwischen den Teilnehmerstaaten möglichst auf eine Bandbreite von ± 1,2 % verringert und gehalten werden. Die Dollarkrise des Jahres 1971 verhinderte jedoch die Verwirklichung dieses Ziels und veranlasste einige Staaten (darunter auch Deutschland) die feste Bindung ihrer Währungen an den Dollar aufzugeben.[12]

Um nach dieser Krise auf internationaler Ebene wieder ein System stabiler Wechselkurse etablieren zu können, wurde im Dezember 1971 das sog. „Smithsonian Agreement“ in Washington geschlossen, das Schwankungsbreiten der beteiligten Währungen von ± 2,25 % gegenüber dem Dollar zuließ. Entgegen den ehrgeizigen Plänen von Januar 1971 bedeutete dies eine Ausweitung der Schwankungsbreiten zwischen den EG-Währungen auf ± 4,5 %.[13]

Unter Beteiligung der EG-Gründungsländer sowie Norwegen, Schweden, Großbritannien, Dänemark und Irland kam es im April 1972 zur Gründung eines Europäischen Wechselkursverbunds. Die Schwankungsbreiten der Währungen zwischen diesen Staaten wurden auf ± 2,25 % begrenzt d.h. eine Marge von 4,5 % kennzeichnete das Maximum. Die Lebensdauer dieses Verbunds war jedoch ausgesprochen kurz, da latente volkwirtschaftliche und wirtschaftspolitische Unterschiede sowie die Ölkrise[14] rasch zu einer Reduzierung der teilnehmenden Staaten führten. Der exogene Schock von massiven Ölpreissteigerungen im Jahr 1973 verursachte enorme Importkosten in den Industrienationen, die einerseits durch eine expansivere Geldpolitik, andererseits durch den Versuch möglichst geringer Stabilitätseinbußen geschultert wurden. Die daraus resultierenden Inflationsdivergenzen ließen die Bestrebungen eine bis zum Jahr 1980 vollendeten WWU nunmehr endgültig scheitern. Die Konsequenz jener Ereignisse war die Erkenntnis, dass ein System stabiler Wechselkurse nur mit Hilfe einer homogenen, auf Geldwertstabilität ausgerichteten Wirtschaftsentwicklung- und Politik zu realisieren sei.[15]

[...]


[1] Eine allgemeine Definition zum Begriff der Währungsunion existiert nicht. Sie kann jedoch als Fortführung und Intensivierung einer Wechselkursunion gesehen werden, die sich durch die Existenz einer Zentralbank sowie der Verwendung einer einheitlichen Währung kennzeichnet. Vgl. Selmayr, Martin (2002): Das Recht der Wirtschafts- und Währungsunion, Band 1 (=Schriftreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft, Band 276, Universität Freiburg), Baden-Baden, S. 197.

[2] Vgl. Jochimsen, Reimut (1998): Perspektiven der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, Baden-Baden, S. 34.

[3] Ebenda, S.34.

[4] Vgl. Köhler, Claus (1999): Vertragliche Grundlagen der Europäischen Währungsunion, Berlin, S. 13f.

[5] Den sog. vier Grundfreiheiten. Ebenda. S. 14.

[6] Vgl. Jochimsen, Reimut (1998), S.36.

[7] Vgl. Köhler, Claus (1999), S. 14.

[8] Ebenda, S. 14.

[9] Internationales Währungssystem, dass nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Währungs- und Finanzkonferenz der Vereinten Nationen im Juli 1944 beschlossen und etabliert wurde. Die wesentlichen Bestandteile waren die Festlegung fester Wechselkurse zur Herstellung von Konvertibilität sowie die Schaffung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank. Vgl. Deutsche Bundesbank. In: http://www.bundesbank.de/bildung/bildung_glossar_b.php (am 4. Juni 2005, 10:30 Uhr).

[10] Vgl. Jochimsen, Reimut (1998), S. 37f.

[11] Unter dem Vorsitz des luxemburgischen Regierungschefs Pierre Werner, ausgearbeiteter Plan einer Expertengruppe zur Errichtung einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Vgl. Jochimsen, Reimut (1998), S.38.

[12] Vgl. Deutsche Bundesbank (2002): Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Frankfurt (Main), S.11

[13] Ebenda, S.11.

[14] In Folge des Jom-Kippur-Krieges zwischen Israel und den arabischen Staaten, beschloss die Organisation der Arabischen Erdölexportierenden Staaten (OAPEC) am 17. Oktober die Erdölausfuhr um 5% gegenüber dem Vormonat zu senken um Israel zum Rückzug aus Ägypten und Jordanien sowie die USA und Europa zur Änderung ihrer Haltung gegenüber Israel zu zwingen. Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung. In: http://www.bpb.de/publikationen/01731738376344864940861325462481,3,0,Tendenzwende_Anfang_der_siebziger_Jahre.html (am 7. Juni 2005, 13:07 Uhr).

[15] Vgl. Jochimsen, Reimut (1998), S.39 f.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Ist der Stabilitätspakt tot? Anspruch und Realität eines europäischen Projekts
Universidad
University of Applied Sciences Berlin
Calificación
1,3
Autor
Año
2005
Páginas
21
No. de catálogo
V46363
ISBN (Ebook)
9783638435680
Tamaño de fichero
452 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Stabilitätspakt, Anspruch, Realität, Projekts
Citar trabajo
Arne Lawrenz (Autor), 2005, Ist der Stabilitätspakt tot? Anspruch und Realität eines europäischen Projekts, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46363

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