Carl Schmitt und die Neue Rechte


Trabajo, 2005

16 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Die Neue Rechte

2. Bezugnahme der Neuen Rechten auf Carl Schmitt
2.1 Identitäre statt repräsentative Demokratie
2.2 Dezisionismus
2.3 Pluralismus- und Parlamentarismuskritik
2.4 Ethnopluralismus

3. Fazit

4. Bibliographie

Einleitung

Die politische Strömung der Neuen Rechten, die von dem Politologen Wolfgang Gessenharter als „Scharnier“ zwischen demokratischem und rechts-extremistischem Spektrum bezeichnet wird, findet ihre antidemokratischen Vordenker vor allem in der Zeit der Weimarer Republik.[1] Nicht zuletzt Carl Schmitt und dessen Vorstellungen von Politik und Homogenität dienen als Denk- und Argumentationsmuster dieser politischen Strömung. Die vorliegende Hausarbeit untersucht daher, inwieweit sich die Ideen der politischen Strömung der sog. „Konservativen Revolution“ der Weimarer Zeit, der auch Carl Schmitt angehörte, in der Neuen Rechten wiederfinden.

Dazu gehört nicht nur das Politik- und Staatsverständnis Carl Schmitts und die Art wie es die Neue Rechte heute auslegt, sondern auch Begriffe wie „Dezisionismus“, „Homogenität“, „Freund-Feind-Denken“ oder „Ethnopluralismus“ sollen untersucht werden. Dabei soll zum einen aufgezeigt werden, wie die Neue Rechte versucht, Carl Schmitt zu interpretieren und zum anderen, welche Absichten sie in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Rückgriff auf das Gedankengut Schmitts und der Konservativen Revolution verfolgt.

Das erste Kapitel präsentiert zunächst einige Definitionen der politischen Strömung der Neuen Rechten, die von Verfassungsschützern, Politikwissenschaftlern und Vertretern der Neuen Rechten selbst durchaus unterschiedlich formuliert werden. Danach sollen die Gemeinsamkeiten der Definitionen herausgearbeitet werden und der Bezug der Neuen Rechten zu den Theoretikern der Konservativen Revolution der Weimarer Zeit, vor allem zu Carl Schmitt, hergestellt werden.

Das zweite Kapitel befasst sich mit Themen der Neuen Rechten und deren Nähe zu Carl Schmitt. Dazu gehört der Themenkomplex der identitären Demokratie, die schon von Carl Schmitt als einzig wahre Form der Demokratie gesehen wurde und heute von der Neuen Rechten mit der Forderung nach mehr Plebisziten in Deutschland wieder aufgegriffen wird.

Das folgende Kapitel behandelt das Politikverständnis des Dezisionismus, der gegen die Ideen der Aufklärung gerichtet ist und in seinem Kern auf eine autoritäre Staatskonzeption hinausläuft. Dabei wird deutlich, dass die Forderungen Schmitts zur Zeit der Weimarer Republik noch heute im neurechten Spektrum fast unverändert wieder auftauchen.

Das dritte Kapitel behandelt einen zentralen Aspekt der Schmittschen Lehre: Die Pluralismus- und Parlamentarismuskritik. Als Kernbestand der Kritik der Konservativen Revolution sind die Anschauungen für die Neue Rechte von besonderer Bedeutung, um ihre antidemokratischen Bestrebungen theoretisch zu untermauern.

Zuletzt soll auf die Idee des Ethnopluralismus eingegangen werden. Diese Wortschöpfung der Neuen Rechten basiert zum großen Teil auf den Homogenitätsvorstellungen Carl Schmitts, sowie seinem Freund-Feind-Denken und der Ablehnung der universellen Menschenrechte.

Die Hausarbeit schließt mit einem Fazit, warum Carl Schmitt und die politische Strömung der Konservativen Revolution für die intellektuelle Neue Rechte, aber auch für Intellektuelle außerhalb des rechten Spektrums, von entscheidender Bedeutung ist.

1. Die Neue Rechte

Definitionen des Begriffs „Neue Rechte“ fallen sowohl in ihrem Wortlaut als auch in ihrem Inhalt unterschiedlich aus. Vertreter der Neuen Rechten verstehen sich als gegenwärtige Anhänger der „Konservativen Revolution“ der Weimarer Republik.[2] Diese kurze aber prägnante Definition ist lediglich in der Weise hilfreich, dass sie den Bezug zur Konservativen Revolution direkt herstellt und deutlich macht, dass sich die Neue Rechte ohne Berührungsängste auf die Vertreter der Konservativen Revolution bezieht. Für eine eingehendere Beschäftigung mit der Gruppe der Neuen Rechten bleibt diese Definition jedoch zu vage und zu kurz.

Ingeborg Villinger unterteilt die Neue Rechte in die zwei Trägergruppen der „Deklassierten“ und „Privilegierten“, wobei diese Begriffe nicht der Alltagsrealität, sondern der inneren Vorstellung der Träger entsprechen.[3] Gemeinsam ist beiden Gruppen eine fremdenfeindliche Einstellung sowie ein homogenes sozialpsychologisches Muster, das sich nur hinsichtlich der Bereitschaft zur Gewalt der „Deklassierten“ unterscheidet. Bei den „Privilegierten“ dagegen steht der Ruf nach einem starken Staat im Vordergrund, der Autorität und Ordnung im Zeichen eines homogenen Wertehorizontes wiederherstellen bzw. garantieren soll.[4] Die Definition Vollingers zeigt, dass zwischen gewaltbereiten und nicht-gewaltbereiten Neuen Rechten zu unterscheiden ist. Der intellektuelle Anspruch der nicht-gewaltbereiten, insbesondere ihre ideologischen Anleihen der Konservativen Revolution, kommt bei ihr allerdings zu kurz.

Wolfgang Gessenharter dagegen bezieht sich ausschließlich auf den intellektuellen Aspekt der Neuen Rechten. Nach seiner Definition handelt es sich bei „…der intellektuellen Neuen Rechten […] keineswegs um eine festgefügte Organisation oder gar Partei. Vielmehr ist sie ein eher lockeres Netzwerk aus Personen, politischen Projekten, […] Publikationen und Verlagen, deren Zielsetzung es ist, auf die politische Kultur der Bundesrepublik in Sinne ihrer ideologischen Orientierung einzuwirken, um auf diese Weise den politischen Primat zu erringen.“[5] Die Definition Gessenharters zeigt, dass die Neue Rechte in ihren politischen Ambitionen, die Meinungsführerschaft zu erlangen,[6] durchaus mit der Konservativen Revolution zu vergleichen ist. Darüber hinaus beschreibt Gessenharter die intellektuelle Neue Rechte als ideologisches, personelles und organisatorisches „Scharnier“ zwischen demokratischem Konservatismus und manifestem Rechtsextremismus.[7] Demnach ist die Neue Rechte ein Zwischenbereich, der das demokratische und das rechtsextremistische Spektrum dynamisch miteinander verkoppelt.[8]

Der Verfassungsschutz NRW geht von folgender Definition aus: „Die Neue Rechte ist eine intellektuelle Strömung innerhalb des Rechtsextremismus, die sich insbesondere auf antidemokratische Theoretiker der Weimarer Republik bezieht (Konservative Revolution). Sie möchte den Pluralismus einer „offenen Gesellschaft“ zurückdrängen, Homogenitätsvorstellungen sowie ethnisch-nationale Kollektive ins Zentrum der Politik rücken und bemüht sich um Einfluss auf die öffentliche Meinung.“[9] Im Unterschied zu Gessenharter zählt die Definition des Verfassungsschutzes die Neue Rechte zum Spektrum des Rechtsextremismus. Darüber hinaus erwähnt sie die ideologischen Anleihen der Neuen Rechten bei den antidemokratischen Theoretikern der Weimarer Republik sowie, darin stimmt sie mit Gessenharter überein, ihre Bemühungen um Einfluss auf die öffentliche Meinung. Da die Definition ebenfalls vom „Zurückdrängen“ des Pluralismus, Homogenitätsvorstellungen und dem ethnisch-nationalen Kollektiv spricht, scheint sie für eine Beschreibung des Verhältnisses zwischen Carl Schmitt und der Neuen Rechten besonders geeignet. Im Folgenden soll daher die Definition des Verfassungsschutzes NRW zugrunde gelegt werden, wenn von der Neuen Rechten die Rede ist.

2. Bezugnahme der Neuen Rechten auf Carl Schmitt

2.1 Identitäre statt repräsentative Demokratie

Als „… Identität von Herrscher und Beherrschten, Regierenden und Regierten, Befehlenden und Gehorchenden.“[10] definiert Carl Schmitt seine Vorstellung von Demokratie. Er verwirft den Begriff der Demokratie also nicht, sondern deutet ihn um. Schmitt geht von der Einheit und Homogenität des Volkswillens, sowie von dessen absoluter Identität mit dem Willen der Regierung und des Staates aus.[11] Eine repräsentative Demokratie mit ihren unterschiedlichen politischen Gruppierungen, Meinungen, Interessen und Zielen steht demnach im Widerspruch zu dieser Homogenität des Volks- und Regierungswillen. Demokratie fußt in dieser Sichtweise nicht auf dem Mehrheitsprinzip, sondern sieht in der Volksherrschaft in erster Linie eine Willenseinheit, in der Staat und Volk verschmelzen. Politik wird somit nicht von einzelnen, mit Rechten ausgestatteten Individuen gemacht, sondern von einem metaphysischen Willen des Volkes her entwickelt und gedacht.[12] Parlamentarismus erscheint daher im Kern undemokratisch. Eine auf ethnischer und politischer Homogenität beruhende Diktatur ist dagegen demokratisch, da in ihr der Wille des Regierenden und der Regierten übereinstimmen. Die Ablehnung der Weimarer Republik, nicht nur durch Schmitt, sondern durch fast alle Vertreter der Konservativen Revolution, wird in diesem Demokratieverständnis sehr deutlich.

Die hier vorgestellten Ausführungen Schmitts sind für das Lager der Neuen Rechten deshalb so interessant, da sie die Identität von Regierenden und Regierten und eine Homogenität der Gesellschaft als eigentliche Voraussetzung der Demokratie postulieren. Vertretern der Neuen Rechten fällt es daher unter Rückgriff auf Schmitt leicht, die bundesdeutsche Demokratie im Kern als undemokratisch zu entlarven.[13] Ein parlamentarisches System, mit widerstreitenden Interessen und einem auf Konsensfindung ausgerichteten Politikstil, widerspricht der Vorstellung von Demokratie als Homogenität und einheitlichem Willen.

Die Forderung, die Wortführer der Neuen Rechten daraus vor allem ableiten, ist die Stärkung von plebiszitären Elementen in der Bundesrepublik Deutschland.[14] Da aber auch Anhänger des demokratischen Verfassungsstaates mitunter eine stärkere Beteiligung des Volkes an politischen Entscheidungsprozessen fordern, muss die Forderung der Neuen Rechten nach Plebisziten vor allem vor dem Hintergrund ihrer politischen Grundeinstellungen betrachtet werden. Den Plebiszitforderungen der Neuen Rechten kommt ein politisch-instrumentaler Charakter zu. Es geht ihnen nicht um eine stärkere Beteiligung der Bürger an Entscheidungsprozessen, sondern um die Beseitigung des Stellenwertes der Parteien und des Parlaments sowie um die Aufhebung der Gewaltenteilung und damit eines tragenden Prinzips des Verfassungsstaates.[15] Hinauslaufen würden solche Forderungen auch auf die Direktwahl eines Präsidenten, der die eigentlich wichtigen politischen Entscheidungen treffen würde. Das Volk besteht hierbei nicht mehr aus mündigen Individuen, sondern aus einer Masse, die sich lediglich durch Akklamation äußert.[16]

Gerade bei der Forderung nach einem starken Präsidenten findet die Neue Rechte wieder Anleihen bei Carl Schmitt. Dieser forderte deutlich mehr Befugnisse des Weimarer Reichspräsidenten, die ihn in die Nähe eines souveränen Diktators rückte. Verharmlosend bezeichnete er die Machtkonzentration auf eine Person als „neutrale Gewalt“, die nur für den Staat selbst Partei ergreife.[17]

Nach Pfahl-Traughber sieht die Neue Rechte die Volksabstimmung daher als geeignetes Instrument zur Überwindung und Delegitimierung der parlamentarischen Demokratie an. Ziel ist dabei die Schaffung einer auf ethnischer und politischer Homogenität beruhenden identitären Demokratie.[18]

[...]


[1] Vgl.: Pfeiffer, Thomas. Avantgarde und Brücke. In: Gessenharter, Wolfgang; Pfeiffer, Thomas (Hrsg.). Die Neue Rechte – eine Gefahr für die Demokratie? Wiesbaden 2004. S. 52.

[2] Vgl.: Pfahl-Traughber, Armin. Die Erben der „Konservativen Revolution“. In: Gessenharter, Wolfgang; Fröchling, Helmut (Hrsg.). Rechtsextremismus und Neue Rechte in Deutschland. Neuvermessung eines politisch-ideologischen Raums. Opladen 1998. S. 81.

[3] Vgl.: Villinger, Ingeborg. Die Neue Rechte: Opfermythos, symbolische Macht der Institutionen und die kulturelle Praxis des Fremden. In: Schweer, Martin K.W. (Hrsg.). Die Neue Rechte. Eine Herausforderung für Forschung und Praxis. Frankfurt am Main 2003. S. 59.

[4] Vgl.: ibid

[5] Vgl.: Gessenharter, Die Neue Rechte – eine Gefahr für die Demokratie, a.a.O., S. 33.

[6] Vgl.: Pfeiffer, Thomas. Avantgarde und Brücke. In: Gessenharter, Die Neue Rechte – eine Gefahr für die Demokratie, a.a.O., S. 54.

[7] Vgl.: Gessenharter, Die Neue Rechte – eine Gefahr für die Demokratie, a.a.O., S. 33.

[8] Vgl.: Pfeiffer, Thomas. Avantgarde und Brücke. In: Gessenharter, Die Neue Rechte – eine Gefahr für die Demokratie, a.a.O., S. 53.

[9] Vgl.: Gessenharter, Die Neue Rechte – eine Gefahr für die Demokratie, a.a.O., S. 52.

[10] Vgl.: Schmitt, Carl. Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. München/Leipzig 1923. S. 231.

[11] Vgl.: Pfahl-Traughber, Armin. „Konservative Revolution“ und „Neue Rechte“. Rechtsextremistische Intellektuelle gegen den demokratischen Verfassungsstaat. Opladen 1998.

S. 73.

[12] Vgl.: ibid.

[13] Vgl.: Kunze, Klaus; Schwab, Jürgen, Nordbruch, Claus, in: Pfahl-Traughber, Armin. Die „Umwertung der Werte“ als Strategie einer „Kulturrevolution“. In: Gessenharter, Die Neue Rechte – eine Gefahr für die Demokratie, a.a.O., S.88ff.

[14] Vgl.: Pfahl-Traughber, Armin. Die „Umwertung der Werte“ als Strategie einer „Kulturrevolution“. In: Gessenharter, Die Neue Rechte – eine Gefahr für die Demokratie, a.a.O., S.89.

[15] Vgl.: a.a.O., S.90

[16] Vgl.: ibid

[17] Vgl.: Mehring, Reinhard. Carl Schmitt zur Einführung. Hamburg 2001. S. 52ff.

[18] Vgl.: Mehring, a.a.O., S. 91.

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Carl Schmitt und die Neue Rechte
Universidad
University of Münster  (Institut für Soziologie)
Curso
Carl Schmitt
Calificación
2,0
Autor
Año
2005
Páginas
16
No. de catálogo
V46373
ISBN (Ebook)
9783638435789
ISBN (Libro)
9783656302742
Tamaño de fichero
407 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Carl, Schmitt, Neue, Rechte, Carl, Schmitt
Citar trabajo
Bernd Reismann (Autor), 2005, Carl Schmitt und die Neue Rechte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46373

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