Gegenstand dieser Seminararbeit ist die Beschreibung der chronologischen Entwicklung der Rechtsprechung des BGH sowie die Darstellung des aktuellen Standes aus Rechtsprechungssicht des BGH im Zusammenhang mit File-Sharing-Sachverhalten. Abgegrenzt und somit außerhalb der Betrachtung bleiben die Vorgänge innerhalb der sachverhaltsgegenständlichen Vorinstanzen. Die EuGH-Sicht findet ebenso keinen Einzug in den vorliegenden Rahmen der Themenbetrachtung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich bereits in einer Vielzahl von Urteilen mit dem Thema und dem Themenumfeld des illegalen File-Sharing. Insbesondere hatte sich der BGH mit Fragen der Haftung des Anschlussinhabers und den damit im Zusammenhang stehenden Haftungsumfang bei einer Nutzung seines Anschlusses durch Dritte zu beschäftigen.
Die Vorgehensweise dieser Seminararbeit bei der Darstellung des Rechtsprechungsverlaufes in BGH-Entscheidungssachverhalten mit File-Sharing-Bezug orientiert sich an der chronologischen Reihenfolge der wesentlichen Entscheidungen, beginnend mit dem sogenannten "Sommer des Lebens"-Urteil vom 12. Mai 2010. Dabei bildet der Schwerpunkt die Betrachtung der wesentlichen Erkenntnisse der jeweils angeführten Entscheidung und mündet nach einer schwerpunktbezogenen Zusammenfassung des aktuellen Standes in einem abschließenden Fazit, welches auch antizipative Perspektiven einnimmt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Gegenstand
1.2 Vorgehensweise
1.3 Zielsetzung
2. Entwicklung der Rechtsprechung des BGH in File-Sharing-Sachverhalten
2.1 Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – „Sommer des Lebens“
2.2 Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 – „Morpheus“ in Verbindung mit Urteil vom 11. Juni 2015 – I ZR 7/14 – „Tauschbörse II“
2.3 Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 „BearShare“ in Verbindung mit Urteil vom 11. Juni 2015 – I ZR 75/14 „Tauschbörse III“
2.4 Die Urteile des BGH vom 12. Mai 2016
2.5 Urteil vom 6. Oktober 2016 – I ZR 154/15 „Afterlife“
2.6 Urteil vom 30. März 2017 – I ZR 19/16 „Loud“
2.7 Urteil vom 27. Juli 2017 – I ZR 68/16 „Ego Shooter-Computerspiel”
2.8 Urteil vom 6. Dezember 2017 – I ZR 186/16 „Konferenz der Tiere“
2.9 Urteil vom 26. Juli 2018 – I ZR 64/17 „Dead Island“
3. Aktueller Stand der Rechtsprechung des BGH in File-Sharing-Sachverhalten
3.1 Aktueller Stand hinsichtlich der sekundären Darlegungslast
3.2 Aktueller Stand hinsichtlich der Störerhaftung
3.3 Aktueller Stand hinsichtlich des Gegenstandswerts von Abmahnungen
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die chronologische Entwicklung sowie den aktuellen Stand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu File-Sharing-Sachverhalten nachvollziehbar darzulegen und die wesentlichen Haftungsfragen für Anschlussinhaber unter Einbeziehung relevanter Urteile zu analysieren.
- Haftung des Internetanschlussinhabers bei File-Sharing
- Entwicklung und Umfang der sekundären Darlegungslast
- Wandel der Störerhaftung und Bedeutung von Sperransprüchen
- Festlegung von Gegenstandswerten bei Abmahnungen
- Rechtliche Einordnung von WLAN-Haftung und Nutzungsüberlassung
Auszug aus dem Buch
2.5 Urteil vom 6. Oktober 2016 – I ZR 154/15 „Afterlife“
Der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses ist gemäß Art. 7 der EU-Grundrechtecharta und Art. 6 Abs 1 GG mit Blick auf ein ungestörtes eheliches und familiäres Zusammenleben hinreichend zu schützen. Dieser Schutzbereich ist insbesondere dann berührt, wenn ein Anschlussinhaber innerhalb seiner sekundären Darlegungslast Auskünfte darüber erteilen soll, welche mit dem Verhalten eines Ehegatten oder der Kinder im Zusammenhang stehen und diese dadurch dem Risiko einer Straf- oder zivilrechtlichen Verfolgung ausgesetzt werden können. Hierauf geht das Afterlife-Urteil des BGH ein und stellt fest, dass dieser grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie allzu weitgehenden Nachforschungs- und Mitteilungspflichten innerhalb der sekundären Darlegungslast entgegensteht. So ist es dem Urteil aus 2016 folgend nicht zumutbar, wenn ein Internetanschlussinhaber das Nutzungsverhalten des Ehegatten dokumentarisch festhalten soll, um sich für den Eintritt eines Sachverhalts von täterschaftlicher Haftung in einem gerichtlichen Verfahren hinreichend zu entlasten. Dies betrifft ebenso eine Untersuchungspflicht mit Blick auf die Existenz von File-Sharing-Software auf dem Computer eines Ehegatten, welche der BGH als nicht zumutbar bewertet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik des illegalen File-Sharings ein und definiert den Gegenstand, die Vorgehensweise sowie die Zielsetzung der Arbeit.
2. Entwicklung der Rechtsprechung des BGH in File-Sharing-Sachverhalten: Dieses Kapitel stellt chronologisch zentrale BGH-Entscheidungen vor, beginnend beim „Sommer des Lebens“-Urteil bis hin zu „Dead Island“, und analysiert die wesentlichen Erkenntnisse zu Haftung und Darlegungslast.
3. Aktueller Stand der Rechtsprechung des BGH in File-Sharing-Sachverhalten: Das Kapitel fasst den Status quo bezüglich der sekundären Darlegungslast, der Störerhaftung sowie der Bemessung von Gegenstandswerten zusammen.
4. Fazit: Das Fazit bewertet die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf die Störerhaftung und hebt die wachsende Bedeutung der EU-rechtlichen Einbettung sowie den hohen Stellenwert des Urheberrechtsschutzes bei der Interessenabwägung hervor.
Schlüsselwörter
File-Sharing, Bundesgerichtshof, Urheberrechtsverletzung, Anschlussinhaber, sekundäre Darlegungslast, Störerhaftung, Sperranspruch, Gegenstandswert, Abmahnung, WLAN-Haftung, Nutzungsüberlassung, Rechtsprechung, Urheberrecht, Haftungsumfang, Internetanschluss
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht die Entwicklung und den aktuellen Stand der Rechtsprechung des BGH zu File-Sharing-Sachverhalten, insbesondere im Hinblick auf die Haftung des Internetanschlussinhabers.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die täterschaftliche Haftung, die sekundäre Darlegungslast, die Störerhaftung, die Bemessung von Gegenstandswerten bei Abmahnungen sowie die Haftung bei der Überlassung von Internetanschlüssen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die nachvollziehbare Darlegung der Rechtsprechung des BGH zu File-Sharing, wobei die wichtigsten Urteile als primäre Quellen genutzt werden.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor wendet eine chronologische Analyse der höchstrichterlichen BGH-Entscheidungen an, ergänzt durch eine thematische Zusammenfassung des aktuellen Rechtsstandes.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert wegweisende Urteile, wie z.B. „Sommer des Lebens“, „Morpheus“, „BearShare“ und „Dead Island“, und leitet daraus die Grundsätze der Haftung ab.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind File-Sharing, sekundäre Darlegungslast, Störerhaftung, Urheberrechtsverletzung und Internetanschlussinhaber.
Welche Rolle spielt die sekundäre Darlegungslast in der Rechtsprechung des BGH?
Die sekundäre Darlegungslast ist ein zentrales Kriterium, um bei einer festgestellten Urheberrechtsverletzung nicht selbst als Täter zu haften, und erfordert einen substanziierten Vortrag des Anschlussinhabers.
Wie hat sich die Störerhaftung durch neuere Gesetzesänderungen verändert?
Die Bedeutung der Störerhaftung wurde durch das TMG eingeschränkt; an ihre Stelle ist zunehmend der Sperranspruch getreten, wodurch die Haftungssituation für Anschlussinhaber klarer geregelt wurde.
- Quote paper
- Markus Roth (Author), 2019, File-Sharing. Entwicklung und aktueller Stand der Rechtsprechung des BGH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/463843