Extracto
INHALTSVERZEICHNIS
I. Einleitung, Themenaufriss und Forschungsinteresse
II. Aufbau und Methodik
III. Die engagierte und aktive Neutralitätspolitik in Österreich – Grundlegendes und Hintergrund
IV. Die engagierte und aktive Neutralitätspolitik in Österreich – Definition und Entwicklung
V. Die engagierte und aktive Neutralitätspolitik in Österreichs Außenpolitik
VI. Die engagierte und aktive Neutralitätspolitik unter Außenminister Kurz
VII. Fazit
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
I. Einleitung, Themenaufriss und Forschungsinteresse
Von 2013 bis 20171 war Sebastian Kurz Österreichs Außenminister2, der europaweit Jüngste.3 Wenngleich Kurz bereits früh in seiner Amtszeit mediale Aufmerksamkeit dadurch zu Teil wurde, dass er als aussichtsreicher Kandidat für den VP-Parteivorsitz galt4 (Heinrich 2017: 17), sich ab 2015 im Rahmen der sogenannten „Flüchtlings-“ bzw. „Migrationskrise“ national wie international profilierte5 sowie im Mai 2017 tatsächlich zum Parteiobmann der ÖVP, Spitzenkandidaten für die von ihm ausgerufene vorzeitige Nationalratswahl und aussichtsreichen Kanzlerkandidaten avancierte, soll diese Arbeit diese Facetten seines politischen Wirkens grundsätzlich ausklammern und hingegen seine Amtszeit als Außenminister betrachten. Den Hintergrund der Analyse soll das Modell der engagierten bzw. aktiven Neutralitätspolitik bilden.
Das Interesse für die Arbeit rührt einerseits aus dem seit den jüngsten europäischen Integrationsschritten veränderten Korsett europäischer und daher österreichischer Außenpolitik und der damit gleichsam veränderten Konturen ö Neutralitätspolitik (Rotter 2003, 2007a; Luif 2007: 382), andererseits aus dem persönlichen Interesse am mittlerweile zum ö Bundeskanzler aufgestiegenen ehemaligen Außenminister Kurz sowie aus den Vergleichen, die zwischen der Außenpolitik unter Kurz und jener Bruno Kreiskys6 häufig gezogen wurden (Heinrich 2017: 18), zumal die Außenpolitik Kreiskys gerade auch im Zusammenhang mit der neuen Außenministerin Karin Kneissl in der nunmehrigen Bundesregierung unter Kurz als Bundeskanzler7 Gegenstand öffentlicher Debatten ist.8
II. Aufbau und Methodik
Konkret soll die vom damaligen Außenminister Kurz verantwortete österreichische Außenpolitik vor dem Hintergrund des Modells der aktiven bzw. engagierten Neutralitätspolitik analysiert und untersucht werden, inwiefern die österreichische Außenpolitik unter Kurz in der Tradition eben dieser steht. Zunächst gilt es, das Modell der engagierten bzw. aktiven Außenpolitik zu definieren bzw. seine Ausprägungen in der bisherigen österreichischen Außenpolitik zu skizzieren. Hierzu wird auf einschlägige wissenschaftliche Sekundärliteratur bzw. vereinzelt auf Medienberichte zurückgegriffen.
Anschließend erfolgt die Darstellung jener Aspekte bzw. Ausprägungen der Außenpolitik unter Außenminister Kurz, die zumindest prima vista in der Tradition des genannten Politikmodells stehen könnten. Das Regierungsprogramm der Bundesregierung 2013-2018 bildet das dokumentarische Fundament dieser Betrachtung. Diese Dichotomie rührt daher, dass Außenpolitik sowohl (außen-)politische Grundsätze bzw. Programme, wie auch das konkrete außenpolitische Verhalten miteinschließt (Luif 1990: 74).
Hierzu wird gleichsam Literatur zu Rate gezogen bzw. verstärkt auch die mediale Berichterstattung über das außenpolitische Handeln Österreichs unter Sebastian Kurz bzw. erfolgt eine qualitative Analyse des Regierungsprogramms. Methodisch folgt die Arbeit daher primär der Analyse von Sekundärliteratur bzw. Dokumentenanalyse , dies unter Zuhilfenahme der einschlägigen Literatur (Mayering 2010, Wolff 2010, Silverman 2011).
In weiterer Folge soll untersucht werden, inwiefern sich zumindest bestimmte Aspekte der Außenpolitik bzw. einzelne außenpolitische Maßnahmen dem Modell der engagierten bzw. aktiven Neutralitätspolitik zuordnen lassen. Eine Interpretation soll abschließend dahingehend vorgenommen werden, ob und in welchem Ausmaß die von Sebastian Kurz verantwortete österreichische Außenpolitik an die aktive Neutralitätspolitik angelehnt ist.
Abschließend soll schematisch überprüft werden, ob die österreichische Außenpolitik unter Kurz den in der Literatur vertretenen Charakteristika der aktiven Neutralitätspolitik bzw. vorgeschlagenen Empfehlungen zur Weiterentwicklung derselben entsprechen kann.
III. Die engagierte und aktive Neutralitätspolitik in Österreich – Grundlegendes und Hintergrund
Am 26.10.1955 beschloss der Nationalrat mehrstimmig das bis heute in Geltung stehende Bundesverfassungsgesetz (BVG) über die Neutralität Österreichs9, das gegenüber sämtlichen Staaten, zu denen Österreich diplomatische Beziehungen unterhielt, notifiziert wurde (Rotter 2007: 181). Die Neutralität Österreichs steht in engem Zusammenhang zum Staatsvertrag (15.5.1955) (Rotter 2007a: 13), war Bedingung für die Existenz Österreichs als Staat10 (Noll 1993: 192) und knüpft an das Muster des schweizerischen Neutralitätsmodells an (Luif 1986: 43f; Roithner 2017: 133). Während sich die Pflichten eines neutralen Staates im Krieg aus dem Völkervertragsrecht ergeben11, beruhen die Pflichten zu Friedenszeiten großteils auf Gewohnheitsrecht (Luif 1986: 49), manifestieren sich ua in Arbeitspapieren des schweizerischen Außenministeriums sowie im genannten österreichischen BVG (Luif 1990: 85) und bestehen hauptsächlich aus den Verpflichtungen12, keinen Krieg zu beginnen oder daran teilzunehmen (vgl. Heidegger 1993: 75) und die Neutralität effektiv zu verteidigen (Luif 1990: 85; aA Heidegger 1993: 79; Specht 1993: ).
Damit verbunden sind bestimmte Sekundärverpflichtungen, die primär darauf abzielen, sicherzustellen, dass ein neutraler Staat gar nicht erst in einen Krieg hineingezogen werden kann (Luif 1986: 50; Heidegger 1993: 76). Beispielsweise dürfen keine Allianzen oder sonstige militärische Vereinbarungen getroffen werden, wobei das ö Neutralitätsgesetz explizit den Beitritt zu Militärbündnissen sowie die Stationierung fremder Truppen auf ö Gebiet verbietet (Rotter 2007: 183). Auch darf die wirtschaftliche Verflechtung mit anderen Staaten nicht so weit gehen, dass die politische Unabhängigkeit verloren geht (Luif 1990: 86); eine Pflicht zur ideologischen Neutralität besteht allerdings nicht (Luif aaO).
Der konkrete Inhalt der immerwährenden Neutralität Österreichs ist umstritten und soll hier – gerade auch vor dem Hintergrund der EU-Mitgliedschaft13 – nicht näher thematisiert werden. Festzuhalten ist, dass die Neutralität in den letzten Jahrzehnten offenbar dergestalt „neu definiert“ wurde, als sie auf den rechtlichen Kern (Allianzverbot; keine fremden Truppen) reduziert wurde14 (Geistlinger 1997: 45); dies zumal im Rahmen der GASP Österreich nunmehr auch an Kriegen im Sinne des Völkerrechts teilnehmen könne (Rotter 2003: 27f). Nach Ansicht bestimmter AutorInnen ist die Behauptung der Neutralität bereits während der Blockbildung des 20. Jahrhunderts, spätestens aber nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes und seit dem Aufstieg des Neoliberalismus (vgl. Parnreiter 1993: 50 ff), schwieriger geworden und ist seit dem Ende des Kalten Krieges eine wirksame Außenpolitik Österreichs ohnehin nur im Rahmen der EU – i.e. der GASP – möglich (Luif 2007: 386 ff).
IV. Die engagierte und aktive Neutralitätspolitik in Österreich – Definition und Entwicklung
Aus dem Spannungsfeld Österreichs zwischen immerwährender Neutralität aber dennoch unbestritten klarer Zugehörigkeit zum „Westen“ (Luif 1990: 86; Parnreiter 1993: 52) entwickelte sich seine Außenpolitik. Aus dem Umstand, dass Neutrale in Systemen der kollektiven Sicherheit durchaus auch eine Gefahr für den Frieden darstellen können, da sie sich unter Berufung auf ihre Neutralität ihren Pflichten entziehen könnten (vgl. Luif 1986: 54)15, entwickelten neutrale Staaten, so auch Österreich (vgl. Huemer 1966), einen Ausweg aus dem Rechtfertigungsdruck, dies im Rahmen der sogenannten „aktiven Neutralität“. Der schon von Huber (vgl. 1948: 23) für die Schweiz geprägte Begriff fächert sich, in unterschiedlich Kombinationen und Intensitäten, ua in folgende Aktivitäten auf (vgl. Elgstöm 1983; Luif 1986: 64f; Roithner 2003: 49; Cede/Prosl 2015):
- Intensive diplomatische Auslandskontakte
- Engagement im Nord-Süd-Dialog
- Fokus auf globale Außenpolitik, einschließlich des Engagements im Bereich der Entwicklungshilfe, Engagement in Gremien der Blockfreien und Neutralen bzw. sonstigen „like-minded countries“;
- Bemühungen um Abrüstung, Schutz von ZivilistInnen im Krieg und Ächtung von Massenvernichtungswaffen
- Wahrnehmung einer aktiven Rolle als Vermittler und Dialogstifter
- Engagement im Rahmen der UN, zB Einsatz in Gremien, Bereitstellung von Truppenkontingenten;
- Zivile Friedensdienste und Konfliktmanagement
- Vermittlung und gute Dienste bei internationalen Konflikten
- Einsatz in regionalen Organisationen (zB OSZE) zum Zwecke der Entspannung
- Engagement für den weltweiten Menschenrechtsschutz
- Entwicklung eines "Systems der kollektiven Neutralität“16
- Wahrnehmung der „besonderen Solidaritätspflicht“ der Neutralen17
Zusammenfassend geht es daher um Dialog und Entspannung durch zumindest mehrheitlich nicht-militärische Mittel (Roithner 2016), um professionelle Friedensarbeit durch Friedensdienste, Versöhnungsinitiativen und ziviles Konfliktmanagement (Kumpfmüller 2002: 106) und ist die aktive Neutralitätspolitik die gesamtgesellschaftliche und sämtliche Politikbereiche umfassende Weiterentwicklung jener Sekundärpflichten Neutraler, die das Hineinziehen in Kriege verhindern sollen (Heidegger 1993: 76f). Vereinzelt gehen Forderungen nach einer noch umfassenderen Wahrnehmung einer aktiven Neutralitätspolitik weiter, zB Entschuldung der armen Staaten und alternative (nicht-neoliberale) Wirtschaftspolitik (Oberansmayer 2016: 380f), verbale Kritik an Supermächten (Luif 2007: 382), Wiederaufbau, Katastrophenhilfe und humanitäre Maßnahmen (Gärtner 2016: 363) oder Engagement als Zivilmacht (Bielfeldt 2004: 59). Häufig gelingt es insbesondere kleineren neutralen Staaten, Nischen zu besetzen und sich in internationalen Organisationen für bestimmte Projekte einzusetzen sowie Brückenfunktionen wahrzunehmen (Rottenberger 2013: 162).
Für Österreich wurde die aktive Neutralität bereits unmittelbar nach Unterzeichnung des Staatsvertrages als „aktive[] Mitarbeit in den weltumfassenden Vertragsorganisationen“ (Figl, zitiert nach Csaky 1980) oder gar „sehr aktive“ Mitarbeit in internationalen Organisationen (Raab, zitiert in Luif 1990: 92) bzw. „besondere Aktivität“ und Ausschöpfen „neuer Möglichkeiten“ in eben diesen (Toncic-Sorinj 1956: 12) umrissen. Die aktive Neutralitätspolitik bezweckt, die Neutralität zu sichern und dem allgemeinen Frieden (Verdross 1964: 198 f), der Völkergemeinschaft (Frei 1969: 60 f), der Entspannung (Ginther 1975: 141) und der internationalen Sicherheit (Verdross 1977: 73) zu dienen.
Die Außenpolitik stand daher stets im Geiste der Neutralität18 (Kreisky 1981: 53), was in der Bevölkerung seit Jahrzehnten unterstützt wird (vgl. Heidegger 1993: 80; Roithner 2003: 49) und ist davon auszugehen, dass (aktive) Neutralitätspolitik und aktive Außenpolitik mittlerweile gar synonym zu verstehen sind (Ginther 1975: 79).
V. Die engagierte und aktive Neutralitätspolitik in Österreichs Außenpolitik
Österreichs Außenpolitik, die hier nur skizzenhaft dargestellt werden kann und keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird, wird mitunter in sechs Phasen eingeteilt (Höll 2005: 18f)19: Nach der Wiedererlangung der vollen Souveränität durch den Staatsvertrag 1955 ging es um die Anerkennung durch die internationale Gemeinschaft, die Österreich durch sofortigen Beitritt und Engagement in UNO sowie Europarat, Donaukonvention und EFTA zu erhalten trachtete. Österreich bemühte sich um Freihandel, wirtschaftliche Annäherung an die EG (vgl. ausführlich Luif 1990: 95 ff) und als Brückenbauer zwischen EFTA und EG (Höll 2005: 18). Auch trat Österreich im Rahmen der Ungarn-Krise 1956 als Aufnahmeland für Flüchtlinge auf (Luif 1990: 92). Zu dieser Zeit bekam Österreich bereits seine Lage zwischen den Blöcken vor Augen geführt, wurde Wien etwa Tummelplatz von Geheimdiensten und entwickelte sich Österreich zunehmend zur „Brücke zwischen Ost und West“ (Cede/Prosl 2015: 21, 33). Auch wurde in dieser Zeit die Neutralität konsolidiert und ihre eigenständige Ausrichtung als Grundpfeiler der Außenpolitik gestaltet (aao: 33)20.
In der Zeit der ÖVP-Alleinregierung der 1960er-Jahre21 erfolgte eine stärkere Westorientierung mit Fokus auf EWG und Westeuropa (aaO: 93), wobei die Situation der deutschsprachigen Minderheit in Südtirol die Außenpolitik als „Dauerproblem“ (aaO) überlagerte. Unter Außenminister Kurt Waldheim wurde bereits eine Neuorientierung in Richtung aktiverer und globaler angelegter ö Außenpolitik angedeutet, die anschließend unter Bundeskanzler Kreisky fortgesetzt wurde.
In der „Ära Kreisky“22, eine expansive Phase der ö Neutralitätspolitik (Cede/Prosl 2015: 33), bildete sich die aktive Neutralitätspolitik als Markenzeichen heraus und wurde die Außenpolitik vom Bundeskanzler selbst maßgeblich beeinflusst (Höll 2005: 18). Österreich schloss ein wichtiges Freihandelsabkommen mit der EG ab und beteiligte sich am Aufbau der KSZE, die später den friedlichen Übergang von der Ost-West-Konfrontation hin zu Demokratie und freier Marktwirtschaft ebnen sollte23 (aaO). Die Bundesregierung Kreisky betrieb eine vom persönlichen Engagement des Kanzlers betriebene und durch dessen einflussreiche Rolle in der Sozialistischen Internationale unterstützte Nahostpolitik, getragen auch vom Verständnis für die Anliegen der Palästinenser (Röhrlich 2002: 209) und näherte Österreich erstmals aktiv der Bewegung der blockfreien Staaten24 bzw. sogenannten „like-minded countries“ an, westliche Industriestaaten, die im Nord-Süd-Konflikt vermittelnd eingriffen (Luif 1990: 99). Auch beteiligte Österreich sich unter Kreisky 1975 intensiv an der Vorbereitung der KSZE in Helsinki und damit an der Entspannung der Ost-West-Konfrontation. In den weltpolitischen Krise der späten 1970er-Jahre versuchte die Regierung Kreisky ua, durch Kontakte nach Kuba die Afghanistan-Krise zu entschärfen und die Sowjetunion zum Truppenabzug zu bewegen (Luif 1990: 99). Zusammenfassend vollzog sich in den 1970er-Jahren eine Globalisierung der Außenpolitik (Cede/Prosl 2015: 22), da Osteuropa und die sogenannte Dritte Welt zunehmend in den Fokus ö Außenpolitik gelangten, verbunden mit einer aktiven Rolle Österreichs (aaO). Innenpolitisch war dies erstmal mit einem Brüchigwerden des außenpolitischen Konsenses der beiden großen Volksparteien verbunden, zumal die ÖVP die Abkühlung der Beziehungen zu den USA fürchtete und den Schwerpunkt eher auf Westeuropa legen wollte (Höll 2005: 19).
[...]
1 Bundesregierungen Faymann II (2013-2016) sowie Kern (2016-2017).
2 Ab Inkrafttreten der Novelle des Bundesministeriengesetzes 2014 (BGBl. I Nr. 11/2014) richtig: Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, der Einfachheit halber sei aber mit dem Begriff „Außenminister“ operiert.
3 Aichinger, Stephan: Ausland und Ausländer: Kurz wird jüngster Minister in: Die Presse (12.12.2013), verfügbar unter https://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1503776/Ausland-und-Auslaender_Kurz-wird-juengster-Minister. (Zugriff am 14.8.2018)
4 Der Standard, Mögliche Nachfolger von Spindelegger (26.8.2014), verfügbar unter https://derstandard.at/2000004767862/Moegliche-Nachfolger-von-Spindelegger. (Zugriff am 14.8.2018).
5 Vienna.at, Sebastian Kurz: Ein Jahr Flüchtlingskrise in Zitaten (2.9.2016), verfügbar unter http://www.vienna.at/sebastian-kurz-ein-jahr-fluechtlingskrise-in-zitaten/4881537 (Zugriff am 15.8.2018); Gauquelin, Blaise: Sebastian Kurz, nouveau visage de la « lutte contre l’immigration » in: Le Monde (22.06.2018), verfügbar unter https://www.lemonde.fr/europe/article/2018/06/22/sebastian-kurz-nouveau-visage-de-la-lutte-contre-l-immigration_5319793_3214.html (Zugriff am 15.8.2018).
6 Langjähriger österreichischer Außenminister (1959-1966) und Bundeskanzler (1970-1983), SPÖ.
7 Bundesregierung Kurz, angelobt am 19.12.2017, in der 26. Gesetzgebungsperiode.
8 APA, Strache will "weiblichen Kreisky" Kneissl als Außenministerin in: Der Standard (9.12.2017), verfügbar unter derstandard.at/2000069923624/Strache-Kneissl-ein-weiblicher-Kreisky (Zugriff am 21.8.2018); Kurier.at, Zweifel an Kneissl Außenpolitik nach Kreisky (30.3.2018), verfügbar unter https://kurier.at/politik/ausland/zweifel-an-kneissls-aussenpolitik-nach-kreisky/400014049 (Zugriff am 20.8.2018).
9 BGBl. Nr. 211/1955.
10 Vielleicht gar Selbstschutz vor deutscher Großmachtpolitik (vgl. Baier 1993: 211).
11 Vgl V. und XIII. Haager Abkommen von 1907 (in Österreich verbindlich per RGBl. Nr. 181/1913 sowie 188/1913). Auf die Pflichten des Neutralen im Krieg soll hier nicht weiter eingegangen werden, da die Relevanz für die Untersuchung der aktiven Neutralitätspolitik zu gering ist.
12 Die Auffassung, dass es sich tatsächlich um rechtliche Pflichten und nicht bloß „Gebote politischer Klugheit“ (Ermacora 1975: 73) handelt, ist absolut herrschend (Verdross 1977).
13 Vgl. beispielhaft Rotter 2007: 190 ff; Luif 2007: 371 ff; Roithner 2018: 136 ff.
14 Bestimmte AutorInnen gehen gar von Brüchen der ö Neutralität aus („permanente[r] Verstoß gegen die österreichische Neutralität“, Oberansmayer 2016: 377).
15 Dass dies umstritten ist (vgl. Heidegger 1993: 76), überrascht nicht. Andere AutorInnen vertreten gar die Auffassung, die Neutralität sei mit Systemen kollektiver Sicherheit schlechthin unvereinbar (vgl. Teuber 1993: 27).
16 „Neo-Neutralität“ (vgl. Hug 1993: 67 ff).
17 Dazu zählen neben den bereits gesondert genannten Themen auch Flüchtlingshilfe und Umweltschutz (Mader, zitiert nach Heidegger 1993: 77).
18 „(…) sondern es wird damit nur festgestellt, daß (sic) die Neutralität die unverrückbare Grundlage der österreichischen Außenpolitik ist.“ (Bundeskanzler Klaus [ÖVP, 1964-1970], zitiert nach Noll 1993: 190).
19 An diese sechs Phasen wird sich in dieser Arbeit nicht sklavisch gehalten, doch werden sie zur groben Orientierung als nützlich erachtet.
20 „Goldene Phase der Neutralität“? (Cede/Prosl 2015: 33).
21 Bundesregierung Klaus II von 1966-1970.
22 Bundesregierungen Kreisky I – IV von 1970 bis 1983.
23 Vgl. in diesem Zusammenhang die Charta von Paris.
24 zB Entsendung einer Delegation zur dritten Gipfelkonferenz in Lusaka, Sambia.
- Citar trabajo
- Mag. iur. Roman Friedrich (Autor), 2018, Die aktive bzw. engagierte Neutralitätspolitik Österreichs unter Außenminister Sebastian Kurz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/463941
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