Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit Hobbes Grundgedanken zu Menschenbild und der theoretischen Darstellung seines Staatsaufbaus, insbesondere in Hinblick auf Naturzustand, Souverän und dem Freiheitsbegriff.
Es wird kritisch untersucht, inwieweit das Staatssouverän nach Hobbes seinen Untertanen "Freiheit" ge- oder verwehrt. Des Weiteren werden die Rechte des Bürgers in Hinblick auf Hobbes Theorien in dessen Hauptwerk "Leviathan" untersucht.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung - Freiheit
2 Hobbes Menschenbild
3 Der Naturzustand
4 Freiheit im Staat
4.1 Der Gesellschaftsvertrag
4.2 Der Souverän
4.3 Die Untertanen im Leviathan- repräsentative Freiheit?
4.4 Gesetz und Freiheit
4.4.1 Definition natürliches Gesetz
4.4.2 Definition bürgerliches Gesetz
4.5 Freiheit- abhängig vom Souverän?
5 Literaturverzeichnis
1 Einleitung - Freiheit
Recherchiert man im Deutschen Universalwörterbuch, so stößt man auf die folgende, politische Freiheitsdefinition: „Zustand, in dem jmd. von bestimmten persönlichen od. gesellschaftlichen, als Zwang od. Last empfundenen Bindungen od. Verpflichtungen frei ist u. sich in seinen Entscheidungen o.Ä. nicht [mehr] eingeschränkt fühlt“1.
Jedoch ist Hobbes Begriffsbestimmung weit weniger vom modernen Ideal entfernt, als man annehmen könnte. Er leitet das Kapitel 21 des Leviathan (1651) folgendermaßen ein: „Freiheit bedeutet (eigentlich) das Fehlen von Widerstand (mit Widerstand meine ich äußere Hindernisse der Bewegung) […] Und nach dieser eigentlichen und allgemein anerkannten Bedeutung des Wortes ist ein freier Mensch, wer nicht daran gehindert wird, Dinge nach seinem Willen zu tun, zu denen er aufgrund seiner Kraft und seines Verstandes fähig ist.“2
Tatsächlich ist anzunehmen, dass Hobbes Ansichten die moderne Auffassung von Freiheit maßgeblich beeinflusst hat. Er konzentriert sich in seiner Definition auf politische Freiheit, die in starker Abhängigkeit zur Abwesenheit äußerer Hindernisse steht. Inwieweit Hobbes Menschenbild und Ansichten zum Naturzustand und Staat seine Freiheitsdefinition beeinflusst haben und ob man hier tatsächlich von Freiheit sprechen kann, wird im Folgenden näher ausgeführt.
2 Hobbes Menschenbild
Den Menschen sieht Hobbes als ein Lebewesen, welches von Natur aus egoistisch, demnach ‚böse‘ sein könnte.3 Um sich selbst zu erhalten, strebt er emsig nach allem, dass zu seinem Vorteil sein könnte und das ihn materiell bereichert. Aus diesem Grund herrscht „[eine] im Naturzustand jederzeit mögliche Anwendung von Gewalt.“4 Obwohl Hobbes davon ausgeht, der Mensch sei ein vernunftbegabtes Wesen, impliziert diese Annahme jedoch keine Moralbegabtheit des Individuums. Im ungeordneten Naturzustand ist allein die Handlung stringent, die einen persönlichen Nutzen für den jeweiligen Menschen nach sich zieht.
Aufgrund dieser Annahmen entwickelte Hobbes die These „Homo homini lupus, der Mensch ist dem Menschen Wolf“5, denn „Den Tieren hat die Natur Waffen gegeben, einigen Zähne, anderen Hörner; dem Menschen aber seine Hände, um damit seinem Feinde weh tun zu können“6. Wegen eben dieser Parole gilt Hobbes noch bis heute als Misanthrop, vereinzelte Kritiker beschreiben ihn jedoch als Realist.
Er war überzeugt, dass der Naturzustand beherrscht würde vom menschlichen Trieb zur Selbsterhaltung mit allen Mitteln und Machtgier und das sich der Einzelne stets mit Furcht vor Unterdrückung und Mord umgeben müsse. Er sieht einzig eine Staatsordnung als Element, welches diesen Zustand aufheben und zum Besseren regeln könne, an. Sie stelle die, für das Zusammenleben so dringend benötigten Regeln bereit und kontrolliere deren Einhaltung mithilfe seiner Macht, denn der Naturzustand sei nichts weiter als eine ständige „Unsicherheit aus der Tatsache einer im Naturzustand jederzeit möglichen Anwendung von Gewalt.“7
Die Idee einer Freiheitsbeschränkung im politischen Sinne zum Wohle des Einzelnen war geboren.
3 Der Naturzustand
Um die Freiheit im Leviathan eingehend untersuchen zu können, muss sich zunächst mit Hobbes theoretischem Konstrukt des sogenannten Naturzustandes auseinandergesetzt werden. Der Zustand eines jeden Individuums lässt sich als ‚vollkommene Freiheit‘ beschreiben. Es handelt sich um den Zustand außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft.8 Hier findet sich keinerlei Staatsgewalt, somit ist der Mensch seinem Trieb auf Selbsterhaltung überlassen. Im Leviathan bezeichnet Hobbes jenen Zustand als „ einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz “9, also als einen Zustand der Anarchie. Hierfür eine Erklärung zu finden, ist simpel: da im Naturzustand ein jeder auf die persönliche Bereicherung und die Erhaltung seiner Selbst abzielt, kommt es zum Kampf jeder gegen jeden, also gewissermaßen zum Krieg. Jedoch meint man hier keinen fortwährenden Kriegszustand, der permanente Kampfhandlungen einschließt. Der Kern des Krieges besteht „in der bekannten Bereitschaft dazu [zu den Kampfhandlungen] während der ganzen Zeit, in der man sich des Gegenteils nicht sicher sein kann.“10
Eine Erklärung, weshalb die Menschen in einen solchen Kriegszustand geraten, lässt sich stets mit dem Trieb zur Selbsterhaltung entschuldigen, der ihrer Natur entspricht. Doch interessiert sich Hobbes in seinen Ausführungen über das Leben im Naturzustand für jene Wesen, die er mit dem Attribut „vernunftbegabt“ und „gut“ beschreibt. Er sagt: „Denn wenn es auch weniger böse als gute Menschen gibt, so kann man doch die Guten von den Bösen nicht unterscheiden, und deshalb müssen auch die Guten und Bescheidenen fortwährend Mißtrauen hegen, sich vorsehen und anderen zuvorkommen.“11
Daraus resultiert die Annahme, dass Hobbes durchaus davon ausging, dass sich Menschen im Naturzustand vernünftig verhalten würden. Folglich geraten gerade vernunftbegabte Menschen in den Kriegszustand, denn die Bereitschaft zum Kampf sei „die vernünftigste Maßnahme, um sich selbst zu erhalten.“12 Hobbes nimmt aber an, dass jene Vernünftige ebenfalls wünschen, den Kriegszustand zu verlassen. Es sei Gebot der Vernunft, wenn möglich, Frieden zu suchen und sich andernfalls weitest möglich zu verteidigen.13 Hobbes bezeichnete dies als das erste „natürliche Gesetz“, welches auch gleich das zweite herbeiführt: „Jedermann soll freiwillig, wenn andere ebenfalls dazu bereit sind, auf sein Recht auf alles verzichten, soweit er dies um des Friedens und der Selbsterhaltung willen für notwendig hält, und er soll sich mit soviel Freiheit gegenüber anderen zufrieden geben, wie er anderen gegen sich selbst einräumen würde.“14 Den von Hobbes angesprochenen Zustand gegenseitigen Einverständnisses, bezeichnet man als Vertrag. Stimmt man also ein, das Recht sich selbst zu beherrschen, an ein Souverän abzugeben, kann man den Naturzustand verlassen. Wer einwilligt, stimmt einem Staatsvertrag, oder auch Gesellschaftsvertrag zu und verzichtet freiwillig auf das naturgegebene Recht, sich selbst gegenüber anderen zu schützen.
4 Freiheit im Staat
In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob und inwieweit der einzelne Bürger im Leviathan Freiheit hat. Damit das geschehen kann, ist zunächst der Übertritt des Menschen aus dem Naturzustand hin zur Übertragung politischer Macht auf ein Staatssouverän zu untersuchen. Hobbes Theorie des Staates wird in der Literatur in drei Schritten beschrieben: Naturzustand – Vertragsschluss – staatlicher Zustand.
4.1 Der Gesellschaftsvertrag
Eine Erklärung, weshalb die Menschen, die vernunftbegabt sind, aus dem Naturzustand ausbrechen wollen, beschreibt Hobbes folgendermaßen: der Grund „[…] lag in dem Verlangen, sich selbst zu erhalten und ein bequemeres Leben zu führen; oder mit anderen Worten, aus dem Zustande des Krieges aller gegen alle gerettet zu werden“15.
Damit Frieden nach Hobbes entstehen kann, ist nach seiner Ansicht die Gründung eines Staates erforderlich. Dieser wird begründet durch einen Gesellschaftsvertrag, dessen Ziel es ist, die gesellschaftliche Ordnung zu garantieren und aufrechtzuerhalten, indem alle Menschen einen Teil ihrer Freiheit, sowie das Recht, sich selbst zu regieren, auf eine zentrale Autorität, den „Staat“ übertragen, der ein Gewaltenmonopol innehat, der Souverän. Im Austausch dafür erhalten die Menschen Frieden und Ordnung. Der „Staat ist eine Person, deren Handlung eine große Menge Menschenkraft der gegenseitigen Verträge eines jeden mit einem jeden als ihre eigenen ansehen, auf dass diese nach ihrem Gutdünken die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung anwenden“16. Zusammengefasst bedeutet das, dass einer einzelnen Person das Gewaltenmonopol innewohnt und diese auch über die Art, wie sie ihre Staatsmacht ausübt, selbst verfügen kann. Hobbes Theorien sind also stark auf das Ideal eines absolutistischen Herrschers ausgelegt, da dieser den inneren Frieden besser behaupten könne, als beispielsweise ein Parlament, dass durch seine Vielzahl von Stimmen niemals eine vollständige Einigkeit erreichen könnte. Durch die kollektive Übertragung der Macht auf ein Monopol, wobei man hier dann vom „Leviathan“ spricht, entsteht eine Form der Gewalt, die stark genug ist, die Naturgesetze zu garantieren, aber auch gleichzeitig den Frieden zu sichern. Indem der Mensch sein Recht abgibt, sich selbst zu beherrschen, geht er einen Vertrag ein, der sowohl Gesellschaftsvertrag, als auch Staatsvertrag in einem ist, also zwei Rechtsakte miteinander kombiniert.17
Nach Hobbes sind jene ein Assoziazionsvertrag (pactum societatis), also die Übereinkunft der Menschen, in einer Gesellschaft zu leben, und andererseits ein Unterwerfungsvertrag (pactum subjektionis), der festlegt, dass die sich die Individuen, die sich in einer Gemeinschaft befinden, einem Souverän unterordnen. Indem sie zustimmen, verzichtet jede Person somit auf ihre Naturrechte, um sich einem Souverän zu unterwerfen, mit der Bedingung, dass jeder dasselbe wie er tut.
Den dadurch entstandenen, autoritären und absolutistischen Machtstaat bezeichnet Hobbes als „künstliche Person“18, dem eine gottähnliche Macht auf Erden zuteil wird. Da dieser aber keinesfalls zweifellos halten kann, da die Menschen im Falle des Krieges wieder zum Naturzustand zurückkehren können, spricht man hier vom „sterblichen Gott“: "So entsteht der große Leviathan, der sterbliche Gott, dem wir unter dem ewigen Gott allein Frieden und Schutz zu verdanken haben. Dieses von allen und jedem übertragene Recht bringt eine so große Macht hervor, dass durch sie die Gemüter aller zum Frieden unter sich geneigt gemacht und zur Verbindung gegen ausländische Feinde leicht bewogen werden."19
Der Staat ist demnach eine künstliche Schöpfung der Menschen, dem sie sich bewusst und willentlich unterwerfen. Nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde, gelten die Menschen somit als Untertanen im Leviathan. Hobbes schreibt dazu: „Von dieser Einsetzung eines Staates werden alle Rechte und Befugnisse dessen oder derer abgeleitet, denen die höchste Gewalt durch die Übereinstimmung des versammelten Volkes übertragen worden ist (...) Da von den Vertragsschließenden das Recht, ihre Person zu verkörpern, demjenigen, den sie zum Souverän ernennen, nur durch einen untereinander (...) abgeschlossenen Vertrag übertragen haben, kann seitens des Souveräns der Vertrag nicht gebrochen werden“20.
4.2 Der Souverän
Kernstück des Staates stellt vor allem sein Machtmonopol dar. Seine Macht ist unumschränkt, unteilbar und unveräußerlich. Er ist das ausführende Organ des politischen Willens seiner Untertanen, ihr Vertreter und auch Repräsentant. „Deshalb gehört es zu den Rechten des Inhabers der souveränen Gewalt, Richter über alle Meinungen und Lehren zu sein oder alle für diese Dinge zuständigen Richter zu bestellen, da dies für den Frieden notwendig ist (...) Diese Regeln des Eigentums oder des meum und tuum sowie dessen, was in den Handlungen der Untertanen gut, böse, gesetzlich und ungesetzlich ist, sind die bürgerlichen Gesetze, das heißt die besonderen Gesetze eines jeden bürgerlichen Staates“21. Die Menschen befinden sich also somit in einem „bürgerlichen Zustand“, bei dem der Souverän aufgrund des geschlossenen Gesellschaftsvertrages einige Rechte erhält. Der Urvertrag, der unter den Menschen selbst geschlossen wurde, ist unkündbar, da jede Auflösung eine Rückkehr zum Naturzustand bedeuten würde. Aus diesem Grund gilt hiermit der bürgerliche Zustand als unabsetzbar.
Ebenfalls zentral ist, dass alle Entscheidungen des Souveräns unanfechtbar sind, da die Untertanen freiwillig ihr Machtpotential an eine Obrigkeit übergaben, die für sie innere und äußere Sicherheit garantiert. Wichtig ist hierbei die Freiwilligkeit, durch die jene Übertragung erfolgt ist, da die Menschen damit auch ihr bedingungsloses Einverständnis für alle Maßnahmen seitens des Souveräns gegeben haben. Damit haben sie ebenfalls ihr Recht auf Rebellion und Widerstand aufgegeben. Durch den Charakter des Vertrags hat der Mensch somit prinzipiell die Möglichkeit, seine Macht, die er dem Souverän „geliehen“ hat, zurückzufordern, aufgegeben. Gerechtfertigt ist Widerstand hier nur, wenn sich eine Person vor dem Tod schützen muss.22
Dieses Notwehrrecht ist dann auch legitim, da es sich hier um das natürliche Recht auf Selbsterhaltung handelt.
Des Weiteren ist der Souverän in keiner Art und Weise verfassungsrechtlich beschränkt, da sich die Urversammlung selbst als Souverän eingesetzt haben müsste, was zur Zeit des Vertragsschlusses jedoch nicht möglich war, da sie als juristische Person derzeit noch nicht existierte. Dem Souverän wohnt eine absolute Macht inne. Es steht somit auch über den von ihm festgesetzten Rechten, muss sich jedoch vor Gott verantworten. Ebenfalls existiert aber auch eine Bindung an den Zweck des Vertragsschlusses. Das heißt, dass die Untertanen dem Souverän ihre Anerkennung entziehen können, sollten sie es als zu schwach einschätzen, ihre Interessen zu vertreten und vor allem den Vertragszweck zu garantieren.
Ebenfalls ist festgelegt, dass eine Gewaltenteilung des Souveräns widersinnig wäre, da im Streitfall zweier Instanzen kein Staatsapparat vorhanden wäre, der eine verbindliche Entscheidung durchsetzen könnte.
[...]
1 Drosdowski, Günther, Matthias Wermke, Werner Scholze-Stubenrecht, und Werner Scholze Stubenrecht, Hrsg. Duden: deutsches Universalwörterbuch ; auf der Grundlage der neuen amtlichen
Rechtschreibregeln. 3., neu Bearb. und erw. Aufl. Mannheim: Dudenverl, 1996. S.535
2 Schwarz, M., Breier, K.-H., Nitschke, P., 2017. Grundbegriffe der Politik: 33 zentrale Politikbegriffe zum Einstieg, 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. ed, Studienkurs Politikwissenschaft. Nomos, Baden-Baden. S. 33
3 https://www.thomas-hobbes.de/deutsch/menschenbild.html
4 Schwarz, M., Breier, K.-H., Nitschke, P., 2017. Grundbegriffe der Politik: 33 zentrale Politikbegriffe zum Einstieg, 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. ed, Studienkurs Politikwissenschaft. Nomos, Baden-Baden. S. 41
5 Fokken, Ulrike. Quer denken und gewinnen Neue Management-Perspektiven für Führungskräfte, 2004. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:101:1-2015101315672. (abgerufen am 05.03.2019)
6 Hobbes, Thomas, J. P. Mayer, und Malte Dießelhorst. Leviathan: erster und zweiter Teil. Nachdr. Reclams Universal-Bibliothek 8348. Stuttgart: Reclam, 2012. S.118
7 Schwarz, M., Breier, K.-H., Nitschke, P., 2017. Grundbegriffe der Politik: 33 zentrale Politikbegriffe zum Einstieg, 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. ed, Studienkurs Politikwissenschaft. Nomos, Baden-Baden. S. 41
8 http://www.philosophie.uni-koeln.de/sites/philo-sem/Personen/Huettemann/Naturgesetzt_und_Staasvertrag_bei_Hobbes.pdf, S.29
9 Thomas Hobbes: Leviathan, hrsg. Von Ingrid Fetscher. Frankfurt, Kap. 13
10 Zitiert nach Thomas Hobbes: Leviathan, hrsg. Von Ingrid Fetscher. Frankfurt, S.96
11 Thomas Hobbes, Vom Menschen, Vom Bürger, hrsg. Von Günther Gawlick, Hamburg 1994, S.68/69
12 http://www.philosophie.uni-koeln.de/sites/philo-sem/Personen/Huettemann/Naturgesetzt_und_Staasvertrag_bei_Hobbes.pdf S. 30
13 http://www.philosophie.uni-koeln.de/sites/philo-sem/Personen/Huettemann/Naturgesetzt_und_Staasvertrag_bei_Hobbes.pdf S. 31
14 Thomas Hobbes: Leviathan, hrsg. Von Ingrid Fetscher. Frankfurt, S.100
15 Vgl. Hobbes 1980, S.113
16 Thomas Hobbes: Leviathan, hrsg. Von Ingrid Fetscher. Frankfurt, Kap. 17
17 Kersting, Wolfgang, und Thomas Hobbes, Hrsg. Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates. Klassiker auslegen. Berlin: Akad.-Verl, 1996, S.214
18 Thomas Hobbes: Leviathan, hrsg. Von Ingrid Fetscher. Frankfurt, Kap. 10
19 Thomas Hobbes: Leviathan, hrsg. Von Ingrid Fetscher. Frankfurt, Kap. 17
20 Thomas Hobbes: Leviathan, Kap. 18
21 Thomas Hobbes: Leviathan, Kap. 18
22 https://www.thomas-hobbes.de/deutsch/leviathan.html
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