Jugendliche Sexualstraftäter. Welche Ursachen und Ansätze zur Resozialisierung gibt es?


Thèse de Bachelor, 2018

81 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Sexualdelinquenz im Jugendalter
2.1 Strafbarkeit nach dem Jugendstrafrecht
2.2 Sexueller Missbrauch – Unterschiedliche Sichtweisen

3. Jugendliche Sexualstraftäter – eine grundlegende Betrachtung
3.1 Der Begriff der Jugend(phase)
3.2 Epidemiologie der sexuellen Übergriffe durch Jugendliche
3.3 Sexuelle Entwicklung im Jugendalter
3.4 Täterprofile

4. Warum werden Jugendliche zu Sexualstraftätern? - Erklärungsansätze
4.1 Bindungstheoretische Grundlagen
4.2 Vom Opfer zum Täter? - Die Bedeutung des eigenen Missbrauchs für die sexuelle Delinquenzentwicklung
4.2.1 Zur Häufigkeit eigener sexueller Missbrauchserfahrung bei jugendlichen Tätern
4.2.2 Pädosexualität/Pädosexueller Missbrauch
4.2.3 Täter-Opfer-Transition
4.3 Sexualdelinquenzfördernde Risikofaktoren

5. Resozialisierung von Jugendlichen Sexualstraftätern
5.1 Resozialisierung - Begriffliche Erläuterung
5.2 Soziale Arbeit und Resozialisierung
5.3 Maßnahmen zur Resozialisierung
5.3.1 Psychotherapeutische Verfahren
5.3.1.1 Verhaltenstherapeutische Verfahren
5.3.1.2 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
5.3.2 Sozialarbeiterische Maßnahmen mit Jugendlichen
Sexualstraftätern
5.3.2.1 Jugendbewährungshilfe
5.3.2.2 Soziale Hilfe im Jugendstrafvollzug
5.3.2.3 Jugendgerichtshilfe
5.5 Probleme in der Resozialisierung
5.6 Rückfälligkeit

6. Schlussbetrachtung

7. Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Vergleich der Sexualdelikte aus dem Jahr 2007 und 2016

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Kriminalitätstrichter

Abbildung 2: Rückfallstatistik

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Jugendliche mit sexuell auffälligem, sexuell deviantem oder sexuell delinquen- tem Verhalten – also einem Verhalten sexueller Art, das von der unmittelbaren sozialen oder gesellschaftlichen Umgebung nicht toleriert wird, weil es be- stimmte Normen und Gesetze verletzt – treffen zumeist auf eine Mauer von Er- schrecken, Angst und Ablehnung.“ (Rotthaus 1991, S. 7)

Dieses Gefühl der Angst und Ablehnung habe ich als Reaktion auf meine The- menwahl sehr oft zu spüren bekommen. Zumeist sind Sexualstraftäter1, beson- ders Jugendliche Sexualstraftäter die Delinquenzgruppe, die von der Gesell- schaft abgestempelt wird, am Rande der Gesellschaft steht oder gar als „ge- stört“ bezeichnet wird.

In meinem Studium der „sozialen Arbeit“ habe ich mich im Rahmen meines Pro- jektstudiums bereits mit jungen Straffälligen beschäftigen können. Ich hatte Kontakt zu Deliktarten jeder Form und doch wurde ich immer wieder damit kon- frontiert, wie sehr auch unter den Straftätern besonders die Sexualstraftäter ausgegrenzt und abgestoßen werden.

Das Thema der „jugendlichen Sexualstraftäter“ ist auch in der Literatur nur we- nig erforscht, hat mich aber dennoch dazu veranlasst, meine Bachelor Arbeit über dieses Thema zu schreiben. Nach ausführlichen Recherchen habe ich be- schlossen mich mit den Ursachen, sowie den Ansätzen zur Resozialisierung Ju- gendlicher Sexualstraftäter auseinanderzusetzen. Dabei stellte sich mir die Frage: Warum werden Jugendliche zu Sexualstraftätern und wie kann die Soziale Arbeit zur Resozialisierung dieser Sexualstraftäter beitragen? Diese Fragenstellung ist nun auch Gegenstand dieser Arbeit und soll untersucht, so- wie beantwortet werden.

In dem ersten Teil dieser Arbeit werden allgemeine Grundlagen vorgestellt. Es geht dabei um die Sexualdelinquenz im Jugendalter. Hier wird zuerst die Straf- barkeit nach dem Jugendstrafrecht vorgestellt. Anschließend erfolgt eine Zu- sammenstellung unterschiedlicher Sichtweisen verschiedener Autoren zu dem Thema „sexueller Missbrauch“.

Der zweite Teil wird sich dann mit den Grundlagen zu jugendlichen Sexualstraf- tätern auseinandersetzen. Hier wird zu Beginn der Begriff der Jugendphase be- schrieben. Anschließend wird die Epidemiologie der sexuellen Übergriffe, die durch Jugendliche begangen werden vorgestellt. Dieses Kapitel wird durch Zah- len aus dem Hellfeld belegt und anschaulich gemacht. Folglich geht es dann um die sexuelle Entwicklung im Jugendalter. Zuletzt werden schließlich die Täter- profile dargestellt.

Der dritte Teil stellt Erklärungsansäte vor, die veranschaulichen sollen, warum Jugendliche zu Sexualstraftätern werden. Bindungstheoretische Grundlagen werden hierzu aufgeführt. Anschließend wird dann auf die eigenen Miss- brauchserfahrungen dieser Straftäter im Kindesalter Bezug genommen, die zu dieser Sexualdelinquenz führt und durch die Opfer-Täter-Transition mit Fokus auf den Pädosexuellen Missbrauch dargestellt.

Der vierte Teil beschäftigt sich schließlich mit der Resozialisierung von jugendli- chen Sexualstraftätern. Hier wird der Begriff vorgestellt und in Zusammenhang mit der sozialen Arbeit gesetzt. Anschließend werden exemplarisch einige aus- gewählte Maßnahmen der Resozialisierung unterteilt in therapeutischen und so- zialarbeiterischen Maßnahmen dargestellt. Schließlich erfolgt die Gegenüber- stellung der Probleme, die während diesen Maßnahmen auftreten können.

Abgeschlossen wird die Arbeit dann mit der eigenen Schlussbetrachtung.

2. Sexualdelinquenz im Jugendalter

2.1 Strafbarkeit nach dem Jugendstrafrecht

„Nach § 1 I JGG gilt das JGG für alle Verfehlungen Jugendlicher und Heran- wachsender, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht sind.“ (Meier 2007, S. 89)

Das Jugendstrafrecht wird im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und unter- scheidet sich nicht hinsichtlich der strafbaren Handlungen vom Strafrecht der Erwachsenen. Es ist ein „Spezialgesetz für die Reaktion auf jugendliches Fehl- verhalten“ (Meier 2007, S. 91). Dies Bedeutet somit, dass alle Handlungen für den Jugendlichen strafbar sind, die auch für den Erwachsenen strafbar sind. Der wesentliche Unterschied liegt dabei in den vorgesehenen Strafen. Während der Erwachsene mit Haft- oder Geldstrafen bestraft wird, soll der Jugendliche noch erzogen werden. Somit soll eine Jugendstraftat in erster Linie durch Erzie- hungsmaßregeln in Form von Weisungen, Arbeitsauflagen oder Arrest erteilt werden. Reichen diese nicht aus, um dem Täter das Unrecht der Tat aufzuzei- gen, wird die Straftat mit Zuchtmitteln sanktioniert oder eine Jugendstrafe ver- hängt (Meier 2007, S. 91).

Aus rechtlicher Sicht ist gemäß § 1 I JGG Jugendlicher, wer mindestens 14, aber noch keine 18 Jahre alt ist. Heranwachsender ist nach § 1 II JGG, wer mindestens 18, aber noch keine 21 Jahre alt ist. Wer 21 Jahre oder älter ist, ist erwachsen. Dabei ist der Zeitpunkt, wann die Tat begangen wurde von Bedeu- tung, denn das JGG ist dann anwendbar, wenn die Tat als Jugendlicher oder Heranwachsender begangen wurde. Dabei ist es irrelevant, ob die Tat erst nach dem 21. Lebensjahr des Täters entdeckt, verfolgt oder geahndet wird (Meier 2007, S. 89).

Verurteilt werden kann ein Jugendlicher nur dann, wenn er nach Prüfung zum einen natürlich „kein Kind mehr“ ist, also über 14 Jahre alt ist und über einen Entwicklungsstand verfügt, der bei dem eines Erwachsenen vorausgesetzt wird. Dies findet nach § 3 Satz 1 JGG statt. Hier kann ein Jugendlicher zur Verant- wortung gezogen werden, wenn dieser „zur Zeit der Tat bereits reif genug ge- wesen ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu han- deln.“ (Meier 2007, S. 92). Ähnlich ist es auch bei einem Heranwachsenden. Hier geht es allerdings nicht darum, ob der Heranwachsende „wie ein Erwach- sener“ zu behandeln ist, sondern hier wird danach gefragt, ob sich der Heran- wachsende noch auf dem Entwicklungsstand eines Jugendlichen befindet. Ist dies er Fall, so wird dieser nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Trifft dies nicht zu, so findet das allgemeine Strafrecht hier Anwendung (Meier 2007, S. 92).

2.2 Sexueller Missbrauch – Unterschiedliche Sichtweisen

In dem folgenden Kapitel wird nun auf den sexuellen Missbrauch eingegangen. Da jedoch im Wesentlichen keine Allgemeingültige Definition für den sexuellen Missbrauch existiert, werden hier ausgewählte Definitionen verschiedener Auto- ren gegenübergestellt, in denen der Unterschied bei der Festlegung des Schwerpunktes liegt. Diese sollen dazu dienen, einen umfangreichen Blickwin- kel auf diese diversen Definitionen zu erlangen, die diese Arbeit stützen sollen. Zu Beginn wird der Strafrechtsbestand durch die juristische Definition aus dem Strafgesetzbuch erläutert und mithilfe darauf bezogener Paragrafen gestützt. Auch erfolgt eine Unterscheidung in zum einen sexuellen Missbrauch von Kin- dern und sexuellen Missbrauch von Erwachsenen. Dabei ist anzumerken, dass in der Literatur von enger oder weiter Definition gesprochen wird. In dieser Ar- beit werden beide Varianten dargestellt.

Anschließend findet eine Gegenüberstellung verschiedener Formen von sexuel- lem Missbrauch statt, die ebenfalls von unterschiedlichen Autoren klassifiziert wurden.

Zuletzt erfolgt die Darstellung unterschiedlicher Kategorisierungen sexuellen Missbrauchs nach Bange und Deegener (1996), sowie nach Saller (1987).

Sexueller Missbrauch ist durch das Strafgesetzbuch als Strafrechtstatbestand definiert. Es wird in diesem unterschieden in sexuellen Missbrauch von Schutz- befohlenen (§174 StGB), von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kran- ken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen (§174a StGB), sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung (§174b StGB) und unter Ausnutzung ei- nes Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (§174c StGB). Zu- dem in sexuellen Missbrauch von Kindern (§176 StGB), schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§176a StGB) und sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§176b StGB), sowie in den sexuellen Missbrauch widerstands- unfähiger Personen (§179 StGB) und von Jugendlichen (§182 StGB) (Deegener 1998, S. 200 ff.).

Diese Definition des Strafgesetzbuches reduziert den sexuellen Missbrauch ausschließlich auf den Teilaspekt, dass sexuelle Handlungen als Tatbestand- serfüllung gesehen werden. Dabei besteht in dieser Definition die Gefahr, dass ausschließlich die sexuelle Störung und nicht der Täter als Mensch, der Persön- lichkeitsstörungen aufweiset, betrachtet wird. Daher wird nun auf weitere Defini- tionen zurückgegriffen, die sich vielmehr auf den Menschen, also sowohl auf den Täter als auch auf das Opfer und die Störung beziehen, als lediglich auf den rechtlichen Aspekt.

Kavemann (1992) sieht sexuellen Missbrauch als eine Wiederholungstat, die in der Regel bis zu Jahre lang ausgeführt wird.2 Durch die Erfahrung, dass das Kind über die Tat schweigt, erlangt der Täter die Sicherheit, er würde nicht an der Tat gehindert werden, da „[…] das Kind leicht zum Schweigen zu bringen ist.“ (Kavemann 1992, S. 10)

Fey (1992) verwendet eine Definition nach Enders (1989) im engeren Sinne, die wie folgt ist und auf den sexuellen Missbrauch an Kindern eingeht:

„Sexueller Missbrauch ist die Ausbeutung eines Kindes oder eines Jugendli- chen durch einen Erwachsenen oder einen/einer älteren Jugendlichen, indem das Mädchen/der Junge als Objekt der Befriedigung dessen sexueller Bedürf- nisse benutzt wird und das Opfer aufgrund der Unterlegenheit innerhalb eines Machtverhältnisses als auch aufgrund seiner emotionalen und kognitiven Ent- wicklung nicht in der Lage ist, wissentlich zuzustimmen. Die ausgesprochene Drohung des Täters und/oder das gesellschaftliche Redeverbot über Sexualität und Mißbrauch legen dem Mädchen/dem Jungen ein Geheimhaltungsverbot auf.“ (Enders 1989, S. 10)

Diese Definition entspricht am ehesten der Thematik dieser Arbeit, da hier zum einen auch von jugendlichen Tätern gesprochen wird und zum anderen hervor- gehoben wird, dass der Täter den sexuellen Missbrauch durch die Unterlegen- heit des Opfers zu seiner eigenen Befriedigung ausübt. Inwieweit es hierbei nur um die reine Befriedigung geht, wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch the- matisiert.

Zusammenfassend lässt sich bis hier hin also schließen, dass jede Handlung, die an einer Person gegen deren Willen geschieht, oder eine Person aufgrund von körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann, eine Form sexuellen Missbrauchs ist. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kos- ten ihrer Opfer zu befriedigen. Auch wird zumeist das Schweigen der Opfer er- zwungen.

In der Definition nach Fey (1992, S. 43 f.), bezieht diese sich auf Untersuchun- gen von Finkelohr, in dem die Funktion der meisten sexuellen Missbrauchs- handlungen lediglich in der Befriedigung von männlichen Dominanz- und Herr- schaftsansprüchen liegen. Somit folgt die Schlussfolgerung, dass sexueller Missbrauch ein Missbrauch von Macht ist, die vor allem gegenüber Mädchen und Jungen ausgeübt wird. Diese Machtgefälle werden in zwei Dimensionen der „Generationen“ und des „Geschlechts“ unterteilt (Fey 1992, S. 43 f.). Das Machtgefälle in der Dimension der „Generation“ liegt in der oft existenziellen Abhängigkeit und einem im Altersunterschied begründeten geringen Informati- onsstandes über Sexualität. Das Machtgefälle in der Dimension „Geschlecht“ hingegen besteht heutzutage immer noch in der Gesellschaftsstruktur aufgrund von männlich herrschenden Normen, die in Form von „Besitzergreifung“ beste- hen.

Dies wird auch in der Definition von Suer (1998) deutlich, da hier ebenfalls von Macht, sowie Autorität gesprochen wird, die durch die Missbrauchshandlung am Opfer, in diesem Fall an dem Kind wiederhergestellt werden soll:

„Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unter- legenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.“ (Suer, 1998, S. 31)

Auch spielen bei dem Versuch der Definition sexuellen Missbrauchs Kategori- sierungen eine Rolle, die dabei helfen sollen, sexuellen Missbrauch erkennbar zu machen:

Bange und Deegener (1996, S. 24 f.) stellten Kategorisierungen zu den Formen sexuellen Missbrauchs dar. Bei diesen Formen wird von sexueller Begegnung zwischen einem männlichen Täter und einzelnen Kindern ausgegangen. Dabei ist anzumerken, dass die Intensität der Art der Missbrauchshandlung nichts über das Ausmaß der Schädigung bei dem Opfer aussagt:

- Sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt: Der Täter entblößt sich vor dem Kind, das Kind wird gezwungen sich Pornos anzusehen, das Kind wird beim Ausziehen beobachtet und/oder der Täter macht dabei Fotos.
- Weniger intensiver sexueller Missbrauch: Der Täter versucht die Ge- schlechtsteile des Kindes anzufassen und/oder sexualisierte Küsse wer- den erzwungen.
- Intensiver sexueller Missbrauch: Das Kind muss dem Täter seine Ge- schlechtsteile zeigen, der Täter befriedigt sich vor dem Kind, das Kind muss sich sexuell befriedigen, der Täter fasst das Kind an seine Ge- schlechtsteile und/oder das Kind muss dem Täter an die Geschlechts- teile fassen.
- Sehr intensiver sexueller Missbrauch: Versuchte oder vollendete vagi- nale, anale, orale Vergewaltigung.

Saller (1991 zit. n. Besten 1991, S.19) klassifiziert ebenfalls unterschiedliche Formen sexuellen Missbrauchs. Die eindeutigen Formen sind unmissverständ- lich und bedeuten einen genital-oralen Verkehr. Die ausbeutenden Formen hin- gegen führen durch das „Benutzen“ des kindlichen Körpers zur Befriedigung des Erwachsenen. Diese Formen kennzeichnen sich durch das Berühren oder Manipulieren der Genitalien des Kindes oder der Veranlassung des Kindes, die Genitalien des Erwachsenen zu berühren. Dies sind Verhaltensweisen, die als Beginn eines sexuellen Missbrauchs definiert werden. Hierunter verstehen sich Verhaltensweisen, wie das Entblößen eines Erwachsenen vor dem Kind, das Beobachten des Kindes bei dem Entkleiden, dem Toilettengang oder dem Ba- den, sowie altersunangemessene Aufklärung über Sexualität, um die Bedürf- nisse des Erwachsenen zu befriedigen.

Auch Hummel (1988 zit. n. Klosinski 1991, S. 80) weist auf unterschiedliche Formen von sexuellem Missbrauch hin. Für ihn zählen zu den schweren For- men Vergewaltigungen aller Art. Diese werden vaginal, oral, anal durchgeführt und auch „Hands-On“-Handlungen genannt. Es gibt auch Missbrauchshandlun- gen, die den Körper des Kindes nicht direkt einbeziehen, z.B. wenn jemand vor einem Kind masturbiert, sich exhibitioniert, dem Kind gezielt pornografische Darstellungen zeigt oder es zu sexuellen Handlungen an sich selbst auffordert, die zu „Hands-Off- Handlungen zählen.

3. Jugendliche Sexualstraftäter – eine grundlegende Betrachtung

3.1 Der Begriff der Jugend(phase)

Im folgenden Abschnitt soll nun der Fokus auf den Begriff der Jugend bezie- hungsweise der Jugendphase gelegt werden. Dabei wird hauptsächlich Bezug auf K. Hurrelmann genommen, welcher sich ausführlich mit der Lebensphase Jugend in seinen Forschungen beschäftigte.

Der Begriff der Jugendphase, der den Übergang vom Kindes- bis zum Erwach- senenalter beschreibt, ist in der heutigen Gesellschaft nur wenig beschrieben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Jugend als Lebensphase erstmals zu Beginn des 18. Jahrhunderts ausdifferenziert wurde. Erst seitdem wurde dem Begriff auch eine zentrale Bedeutung zugeschrieben. Auch Kentler (1991, S. 11) beschreibt, dass das Jugendalter keine von Natur aus vorgegebene Ent- wicklungsstufe wie die Kindheit, die Erwachsenheit und das Greisenalter ist.

Nach Kentler (1991) hat sich die Jugendphase in Gesellschaften etabliert, in de- nen sich Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen grundlegend vom Ver- mögen der Kinder unterscheiden. Es handelt sich um eine „[...]eigenständige Phase der Sozialisation zum Hineinwachsen in die Gesellschaft und zum Erle- ben der Zivilisationstechniken [, die] eingeschoben werden muß.“ (Kentler 1991, S. 11)

Weiter beschreibt Kentler:

„Jugend ist ein Phänomen hochzivilisierter Gesellschaften, und daher auch be- sonders empfänglich für alle Einflüsse der Gesellschaft und der Zivilisation.“ (Kentler 1991, S. 11)

Hieraus wird ersichtlich, dass die Jugendphase in jeder Gesellschaft unter- schiedlich verläuft und einen eigenen Charakter besitzt. Die Sozialisation spielt hierbei eine große Rolle und hilft dem Individuum, sich in die bestehende Ge- sellschaft einzugliedern.

Aus entwicklungspsychologischer Sichtweise betrachtet, beginnt das Jugendal- ter mit der Geschlechtsreife, also der Pubertät. Dabei geschehen nicht nur hor- monelle Veränderungen. Die Jugendlichen durchlaufen auch soziale, physiolo- gische, sowie anatomische Veränderungen. Nach Hurrelmann (2007, S. 25 ff.) durchläuft die Jugendphase vier wesentliche Entwicklungsaufgaben

1. „Entwicklung einer intellektuellen und sozialen Kompetenz“: Hier werden eigenständig schulische als auch berufliche Ziele entwickelt. Im Fokus steht das selbstverantwortliche Handeln (ebd., S. 27).
2. „Entwicklung des inneren Bildes der Geschlechtszugehörigkeit“: Aufbau sozialer Bindungen sowie Partnerschaften (ebd., S. 27).
3. „Entwicklung selbstständiger Handlungsmuster für die Nutzung des Kon- sumwarenmarktes“: Entwicklung eines eigenen Lebensstils im selbst- ständigen Umgang mit Geld und Medien (ebd., S. 28).
4. „Entwicklung eines Werte- und Normensystems und eines ethnischen und politischen Bewusstseins“: verantwortungsbewusste Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (ebd., S. 28).

Dabei ist die Jugendphase bei jedem zeitlich unterschiedlich angelegt. Im Durchschnitt liegt der Eintritt in das Erwachsenenalter zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr (ebd., S. 29). Dabei ist aber anzumerken, dass aufgrund sozialstruktureller Bedingungen der Reifeprozess auch nach dem 21. Lebens- jahr erst vollzogen sein kann. Durch diese zentralen Anforderungen an Jugend- liche, kann es häufig im Laufe der Zeit zu Problemfeldern der Persönlichkeits- entwicklung kommen, die die weitere Entwicklung beeinflussen können. Dabei spielt die Unterstützung der sozialen Umwelt der Jugendlichen eine unabding- bare Rolle (ebd., S. 158).

Doch was passiert, wenn eine dieser Entwicklungsaufgaben nicht bewältigt wer- den kann?

„Eine unbewältigte Entwicklungsaufgabe ist in der Regel eine schlechte Voraus- setzung für die Bewältigung einer anderen“ (ebd., S. 158).

Somit kann sich beispielsweise eine Vernachlässigung des Schulbesuches ne- gativ auf die weitere Entwicklung des Jugendlichen auswirken. Auch deviantes, sowie kriminelles Verhalten bei Jugendlichen kann ein Anzeichen von Nichtbe- wältigung der Entwicklungsaufgaben sein. Kriminelles Verhalten kann häufig als eine Reaktion auf ungünstige Sozialisationsbedingungen in der Jugendphase interpretiert werden. Dies entsteht häufig aufgrund von Blockaden im gesell- schaftlichen Integrationsprozess.

Somit lässt sich zusammenfassend schließen, dass Jugendliche als junge Men- schen zu definieren sind, die sich sowohl in psychischer als auch physischer Hinsicht im Übergang vom Kind zum Erwachsenen befinden. Dabei ist diese Phase von Problemen bemannt, in denen Jugendliche ihre eigene Persönlich- keit entwickeln müssen. Sie sind dabei auf die Unterstützung ihres sozialen Umfeldes angewiesen, die bei nicht Vorhandensein eine Entstehung von weite- ren Problemen hervorrufen kann. Diese Probleme können ausschlaggebend für deviantes und kriminelles Verhalten sein, um diese es in dieser Arbeit hier ge- hen soll.

3.2 Epidemiologie der sexuellen Übergriffe durch Jugendliche

Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit der Epidemiologie der sexuellen Über- griffe, die durch Jugendliche in Deutschland begangen werden.

Die Zahlen, sowie Daten ergeben sich ausschließlich aus dem Hellfeld. Das Dunkelfeld wird hierbei außeracht gelassen. Dabei wird sich diese Arbeit auf die Ausführung von Jutta Elz (2003) stützen, welche sich auf die Häufigkeit sexuell grenzverletzenden Verhaltens junger Menschen bezieht. Die hierzu aufgeführ- ten Zahlen und Daten stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).

Dabei werden diese Zahlen und Daten aus dem Jahr 2007 mit dem Jahr 2016 vorgestellt und verglichen.

Sexualdelikte machen weniger als 1% der registrierten Gesamtkriminalität aus. Dabei hat nur einer von 100 jungen Menschen, denen ein Sexualdelikt vorge- worfen wurde, auch tatsächlich eines begangen. Innerhalb diesem 1% werden Sexualdelikte wie sexuelle Nötigung nach §§ 177, 178 StGB inkl. Vergewalti- gung, auch „sexuelle Gewaltdelikte“ genannt, sowie sexueller Missbrauch von Kindern nach §§ 176, 176a, 176b StGB gefasst. Unter den 1% wurden ca. 20% der unter 21-jährigen zur Begehung einer Sexualstraftat verdächtigt (Elz 2010, S. 72 ff.).

Deegener (2003, S. 56) führt hierzu an, dass etwa 20-25% der Vergewaltigun- gen und 30-40% der sexuellen Missbrauchshandlungen durch Kinder, Jugendli- che und Heranwachsende ausgeübt werden.

Will man nun verstehen, wie die Zahlen des Hellfeldes ermittelt werden, muss man sich den Kriminalitätstrichter ansehen.

Abbildung 1: Kriminalitätstrichter

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Elz 2007, S. 72

Durch diesen wird ersichtlich, wie die Stufen der Ermittlung aufgeteilt sind. Die erste Stufe des Hellfeldes sind die Verurteilten, die in den Informationen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) aufgeführt sind. Hier werden ausschließlich die „Fälle“ festgehalten, also alle Sexualstraftaten, die auch tatsächlich began- gen wurden und zur Anzeige kamen. Jedoch wird hier das Alter der Täter nicht ersichtlich. Denn die Frage ist schließlich, wie sich die Zahlen von Jugendlichen Sexualstraftätern nun zusammensetzen? Daher ist es erforderlich, auf die nächsten Stufen zu blicken. Die zweite Stufe macht die Abgeurteilten und die dritte die Angeklagten sichtbar. Um nun das Alter über die Täter herauszufin- den, muss man sich Stufe vier genauer anschauen. Hier werden die so genann- ten Tatverdächtigen (TV) dargestellt. Tatverdächtige sind die Personen, die nach Ansicht der Polizei aufgrund ihrer Ermittlungen ausreichend verdächtig sind, einen oder auch mehrere Fälle begangen zu haben. Dabei sagt die Statis- tik nicht aus, ob ein TV wegen der begangenen Tat verurteilt wurde oder wegen einer anderen Tat. Des Weiteren kommt hinzu, dass die Polizei nicht aus jeder begangenen Straftat einen Verdächtigen ermitteln kann. Obwohl die Aufklä- rungsquote bei über 80% gegenüber der Gesamtkriminalität (55%) als relativ hoch einzustufen ist, bedeutet es jedoch lediglich, dass ein TV nur zu 80 von 100 bekannten Sexualstraftaten ermittelt wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass 80% von denjenigen, die von der Polizei verdächtigt werden, bei der Be- gehung bereits „erwachsen“ sind, also im strafrechtlichen Sinne mindestens 21 Jahre alt sind (Elz 2010, S. 74 f.). In Zahlen sind dies 8.631 junge Menschen, verteilt auf 1.250 Kinder (unter 14), 4.517 Jugendliche (14 bis unter 18) und 2.864 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) Tatverdächtige aus dem Jahr 2007 (PKS 2007). Dazu muss angemerkt werden, dass Kinder unter 14 Jahre alt und somit nicht strafmündig sind und im Rückschluss somit nicht verurteilt werden können. Dies trägt zur automatischen Reduzierung im Kriminalitätstrich- ter bei.

Um das Problem der hohen Beteiligung junger Menschen an Sexualdelikten deutlich zu machen, schaut man auf die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ). Diese Zahl zeigt die Tatverdächtigen auf 100.000 der jeweiligen Bevöl- kerungsgruppe bezogen. Das ist der Anteil, den die jeweilige Gruppe in der Gesamtbevölkerung ausmacht. Bei sexuellem Kindesmissbrauch weisen Ju- gendliche mit einem Wert von 67 die höchste TVBZ auf, wobei die Jüngeren (14 bis unter 16 Jahre) die Älteren (16 bis unter 18 Jahre) mit 77 zu 57 weit über- treffen. Heranwachsende folgen mit einer Zahl von 40, Kinder mit 20. Anders bei sexuellen Gewaltdelikten. Hier stellen die älteren Jugendlichen mit einem Wert von 64 die am stärksten belastete Altersgruppe dar. Die Heranwachsen- den folgen mit 61 und die jüngeren Jugendlichen mit 52. Somit ist das Ergebnis letztlich wieder, dass junge Männer zwischen 14 und unter 21 Jahren die „Hochrisikogruppe“ ausmachen. Für Kinder beläuft sich die TVBZ nun lediglich auf 7 (Elz 2010, S. 78 ff.).

Jedoch ist zu bedenken, dass die PKS das so genannte Dunkelfeld nicht be- rücksichtigen kann. Und die hohen TVBZ bei jungen Menschen besagen, dass diese tatsächlich häufiger als ältere Sexualdelikte begehen. Aus dem Anwach- sen der TVBZ lässt sich ebenso wenig schließen, dass tatsächlich zunehmend mehr Menschen Sexualdelikte begehen und dies besonders auf junge Men- schen zutrifft.

Vergleich der Sexualdelikte aus dem Jahr 2007 und 2016

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) von 2007 und 2016

Hier wird deutlich, dass sich sowohl die anzeigten Sexualdelikte um 8.816 Fälle verringert haben, als auch der Anteil der Gesamtkriminalität von 0,9% auf 0,7% gefallen ist. Auch zeigt sich, dass die Anzahl der Tatverdächtigen von 40.333 im Jahr 2007 auf 33.533 im Jahr 2016 zurückgegangen ist. Doch nun ist es von Bedeutung auf die genauen Zahlen innerhalb der Altersgruppen zu schauen, um zu sehen, ob der Rückgang tatsächlich auch in der Gruppe junger Tatver- dächtiger zu vermerken ist. Schaut man nun auf die Straftaten gegen die sexu- elle Selbstbestimmung, so lässt sich beobachten, dass der Rückgang lediglich bei den Erwachsenen über 21 Jahren zu sehen ist. Die Zahl der Kinder ist um 158, der Jugendlichen um 144 und der Heranwachsenden um 20 Tatverdäch- tige gestiegen. In den Fällen Vergewaltigung und sexueller Nötigung nach §§177 Abs. 2,3 u. 4, 178 StGB, sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern nach §§176, 176a, 176b StGB, zeigt sich ebenso ein Anstieg der tatverdächtigen Kin- der, Jugendlichen und Heranwachsenden. Lediglich die Zahl des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Erwachsene ab 21 Jahre stieg um 26 Tatver- dächtige. Somit lässt sich also schließen, dass zwar eine Rücknahme d8, der Jugendlichen um 144 und der Heranwachsenden um 20 Tatverdäch- tige gestiegen. In den Fällen Vergewaltigung und sexueller Nötigung nach §§177 Abs. 2,3 u. 4, 178 StGB, sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern nach §§176, 176a, 176b StGB, zeigt sich ebenso ein Anstieg der tatverdächtigen Kin- der, Jugendlichen und Heranwachsenden. Lediglich die Zahl des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Erwachsene ab 21 Jahre stieg um 26 Tatver- dächtige. Somit lässt sich also schließen, dass zwar eine Rücknahme der ange- zeigten Fälle gegen sexuelle Selbstbestimmung zu beobachten, jedoch diese nicht auf die jüngere Tätergruppe zurückzuführen ist. Die Zahlen dieser Gruppe sind angestiegen, wobei die Zahlen der Erwachsenen Tatverdächtigen gesun- ken und der Rückgang somit lediglich auf diese Gruppe zurückzuführen ist.

Hierzu lässt sich jedoch abschließend sagen, dass man zum einen das Dunkel- feld außer Acht gelassen hat und somit nicht zwingend daraus zu schließen ist, dass junge Menschen zwingend häufiger Sexualstraftaten begehen. Dies liegt auch daran, dass Sexualstraftaten aus dem familiären Umfeld deutlich seltener zur Anzeige gebracht werden und sich dann in das Dunkelfeld verlagern. Über- wiegend sind hier auch (Stief-)Väter oder Lebensgefährten der Mutter die Täter, die somit in der Erwachsenengruppe sind, aber nicht in das Hellfeld gelangen (Elz 2010, S. 81 f.).

Nach Elz (2010, S. 82) ist ein Umdenken mit den Themen Sexual- und Jugend- kriminalität durch die zunehmenden gesellschaftlichen Auseinandersetzungen anzunehmen. Dies führte zum einen dazu, dass deviantes Verhalten von Ju- gendlichen nicht nur als „Herumblödeln“, „Durchgangsphase“ oder Folge einer „überschließenden hormonellen Ausschüttung“ angesehen wird. Zum anderen besteht die Annahme, dass einvernehmliche, strafbare Sexualkontakte, die zwi- schen einer beispielsweise 13-Jährigen und einem 16-Jährigen stattfinden häu- figer angezeigt werden.

3.3 Sexuelle Entwicklung im Jugendalter

Folgendes Kapitel stellt die sexuelle Entwicklung im Jugendalter vor. Dabei steht die Bedeutung der Sexualität im Jugendalter im Vordergrund.

Sexualität lässt sich allgemein nach Beier und Lowit (2011) als eine biologisch, psychologisch und sozial determinierte Erlebnisqualität des Menschen verste- hen. Diese wird in ihrer individuellen Ausgestaltung von der lebensgeschichtli- chen Entwicklung geprägt.

Beier und Lowit (2011, S. 12) beschreiben Sexualität auf drei Dimensionen, die sich aufgrund der Funktionalität unterscheiden. Diese sind die Fortpflanzungsdi- mension (Reproduktion), die Lustdimension (Lustgewinn durch sexuelles Erle- ben) und zuletzt die Beziehungsdimension (Bedürfnisbefriedigung von Akzep- tanz, Nähe, Sicherheit und Geborgenheit durch sexuelle Kommunikation).

Dabei variiert die Bedeutsamkeit, sowie das Erleben dieser drei Dimensionen während der Lebensphasen. Daher werden zunächst einige ausgewählte As- pekte der psychosexuellen Entwicklung in Kindheit und Jugend zusammenfas- send dargestellt.

Nach Specht (1989) ist die Sexualität des Menschen nicht allein dem Fortpflan- zungszweck bestimmt. Sie vereint Erleben und Verhalten auf vielfältige Weise und vermittelt dabei Erfahrungen von Nähe, Vergnügen und Selbstempfinden. Dies stellt einen wichtigen Teil Zwischenmenschlicher Beziehungen dar. Dabei herrschen große kulturelle Unterschiede durch heterogene Erlebensweisen der Sexualität, die durch Regelungen, Erwartungen und Tolerierungen gekenn- zeichnet sind (Specht 1989, S. 7 f.).

Specht (1989, S. 14 f.) klassifiziert folgende Linien für die sexuelle Entwicklung, die von Bedeutung sind:

- Reifung der Fortpflanzungsorgane
- Reifung der äußeren Geschlechtsmerkmale
- Entwicklung der sexuellen Ansprechbarkeit
- Entwicklung der sexuellen Handlungsfähigkeit
- Entwicklung der Geschlechterrollenorientierung
- Aneignung von Kenntnissen über Fortpflanzung und Sexualverhalten
- Entwicklung sexueller Erwartungen
- Entwicklung von sexueller Moral

In Linie eins und zwei kommt es zur ersten Periodenblutung (bis zum Alter von

13 ½ ca. 50% der Mädchen), bzw. zur ersten Ejakulation (erst nach dem 15. Le- bensjahr ca. 50% der Jungen) von Samenzellen als Eintritt der Fortpflanzungs- fähigkeit.

[...]


1 Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Arbeit auf eine geschlechtliche Differenzierung verzichtet und nur die männliche Geschlechterform verwendet. Die weibliche Form ist dabei miteingeschlossen. Bei erforderlichen signifikanten Differenzen wird die weibliche Form verwendet.

2 Deegener (1998, S. 33) nimmt an, dass es sich bei etwa zwei Drittel aller Missbrauchsfälle um einen einmaligen Missbrauch und bei einem Drittel um einen mehrmaligen sexuellen Missbrauch handelt. Er führt hierzu weiter an, dass ein Missbrauch durch Fremde in über 90% der Fälle einmalig ist. In zwei Drittel der Fälle wird der Missbrauch durch Bekannte oder Freunde ausgeübt und in ein und zwei Drittel der Fälle durch Angehörige. Am häu- figsten findet der Vater-Tochter-Missbrauch als Wiederholungstat statt.

Fin de l'extrait de 81 pages

Résumé des informations

Titre
Jugendliche Sexualstraftäter. Welche Ursachen und Ansätze zur Resozialisierung gibt es?
Université
University of Applied Sciences Braunschweig / Wolfenbüttel; Salzgitter
Note
2,0
Auteur
Année
2018
Pages
81
N° de catalogue
V465372
ISBN (ebook)
9783668969216
ISBN (Livre)
9783668969223
Langue
allemand
Mots clés
jugendliche, sexualstraftäter, welche, ursachen, ansätze, resozialisierung
Citation du texte
Shanice Rennalls (Auteur), 2018, Jugendliche Sexualstraftäter. Welche Ursachen und Ansätze zur Resozialisierung gibt es?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/465372

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