Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses - Ein Vergleich zwischen den Regelungen nach IFRS und den Vorschriften des HGB


Dossier / Travail, 2004

14 Pages, Note: 1,5


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriff und Bedeutung des Konzerns

3. Zweck und Grundlagen des Konzernabschlusses

4. Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
4.1. Aufstellungspflicht nach HGB
4.2. Aufstellungspflicht nach IFRS

5. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
5.1. Befreiung nach HGB
5.2. Befreiung nach IFRS

6. Schlussbetrachtung

Literatur

1. Einleitung

Nach der EU-Verordnung vom Juni 2002 sind kapitalmarktorientierte europäische Unternehmen (einschließlich Banken und Versicherungen) verpflichtet, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Somit treten in Deutschland die IFRS die Nachfolge der 2004 auslaufenden Konzernabschlussregeln nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) an.[1]

Nach Schätzungen sind in Deutschland von dieser Umstellung etwa 750 Unternehmen, EU-weit ca. 7000 Unternehmen betroffen. Die Mitgliedstaaten haben darüber hinaus noch das Recht, die Anwendung der IFRS auch auf Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie auf sämtliche Einzelabschlüsse auszuweiten.[2]

In dieser Hausarbeit möchte ich die unterschiedlichen Möglichkeiten untersuchen, die zu einer Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach HGB und IFRS führen.

In Kapitel zwei werden zuerst der Begriff und die wesentlichen Bedeutungen des Konzerns herausgearbeitet. In dem nachfolgenden Kapitel drei widme ich meine Aufmerksamkeit dem Zweck und den Grundlagen des Konzernabschlusses. In den Kapiteln vier und fünf wird einerseits ein detaillierter Vergleich zwischen den Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IFRS zur Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses dargestellt und andererseits werden auch einige Befreiungsmöglichten aufgezeigt. Der letzte Abschnitt dieser Arbeit enthält eine zusammenfassende Schlussbetrachtung.

2. Begriff und Bedeutung des Konzerns

Konzerne bestehen aus Unternehmen, die zwar rechtlich selbstständig, wirtschaftlich aber voneinander abhängig sind. Ein Konzern kann daher als Verbindung mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit definiert werden. Der Begriff des Konzerns ist in § 18 AktG geregelt. Zentrales Merkmal ist die einheitliche Leitung der wirtschaftlichen Aktivitäten der einzelnen Konzernunternehmen durch ein herrschendes Unternehmen.[3]

Die Ziele der Konzernbildung sind vor allem in der Erringung größerer Marktmacht und in der Sicherung der strategischen Position des herrschenden Unternehmens zu suchen.[4]

Die Bildung von Konzernen betrifft alle Personen und Gruppen, die Rechte und Pflichten gegenüber den Unternehmen eines Konzerns haben. Konzerngebundene Unternehmen verlieren ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit, so dass sie so zu sagen nur noch Betriebsteil einer größeren wirtschaftlichen Einheit sind. Dies hat Konsequenzen für die konzernfremden Minderheitsgesellschafter sowie für die Gläubiger und die Arbeitnehmer des Konzernunternehmens, da die Unternehmensentscheidungen am Interesse des gesamten Konzerns auszurichten sind, welches nicht unbedingt mit dem Interesse des einzelnen Konzerunternehmens übereinstimmen muss. Durch das Konzernrecht sollen die Rechte und Pflichten der am Konzern beteiligten Gruppen voneinander abgegrenzt und berechtigte Interessen geschützt werden. Das Konzernrecht ist für Aktiengesellschaften in den §§ 20-22 AktG und in den §§ 291-337 AktG geregelt, bei einer GmbH wird dieses Recht weitgehend analog angewandt.[5]

3. Zweck und Grundlagen des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss stellt vor allem ein Informations-, Dokumentations- und Entscheidungsinstrument dar. Der Konzernabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln. Externe Berichtsempfänger sind vor allem die derzeitigen und potenziellen Anteilseigner von Mutter- und Tochterunternehmen, die Gläubiger sowie die Arbeitnehmer des Konzerns, aber auch Lieferanten und die Öffentlichkeit.[6]

Für den Konzernabschluss sind eigene Konzernbilanztheorien entwickelt worden. Von praktischer Bedeutung sind vor allem die „Einheitstheorie“ (entity theory) und die „Interessentheorie“ (parent company theory).[7]

Bei der Einheitstheorie werden die Unternehmen, die in einer gewissen Weise miteinander verbunden sind, in einem Konzernabschluss so dargestellt, als seien sie insgesamt ein Unternehmen.[8] Durch die einheitstheoretische Betrachtung werden alle am Konzern beteiligten Anteilseigner als gleichgestellt betrachtet, wodurch auch die Minderheitsgesellschafter der einbezogenen Tochterunternehmen als Anteilseigner und damit als Eigenkapitalgeber des Konzerns betrachtet werden.[9]

Dagegen wird nach der Interessentheorie der Konzernabschluss lediglich als erweiterter Abschluss des Mutterunternehmens betrachtet. Bei dieser Theorie werden demnach die Vermögensinteressen der Gesellschafter des Konzermutterunternehmens in den Vordergrund gerückt.[10]

Die Konzernrechnungslegungen nach HGB und auch die nach IFRS legen, bis auf wenige Ausnahmen, die Einheitstheorie zugrunde.[11]

4. Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses

Während der Einzelabschluss/Jahresabschluss eines einzelnen Unternehmens von jedem Kaufmann aufzustellen ist, sind Konzerne nicht generell, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Konzernrechnungslegung verpflichtet.[12]

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht prinzipiell für alle Mutterunternehmen, die einen beherrschenden Einfluss auf wenigstens ein Tochterunternehmen ausüben. Sowohl das deutsche Recht als auch IFRS und US-GAAP definieren ein solches Über- bzw. Unterordnungsverhältnis als Ausgangspunkt der Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung.[13]

Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses entbindet die einzelnen Unternehmen des Konzerns nicht von ihrer Verpflichtung, einen Einzelabschluss zu erstellen und ggf. offen zu legen. Der Konzernabschluss tritt vielmehr als zusätzliches Instrument der Rechnungslegung neben die Einzelabschlüsse, er soll diese nicht ersetzen, sondern die durch die Konzernzugehörigkeit verursachten Mängel der Einzelabschlüsse ausgleichen.[14]

4.1. Aufstellungspflicht nach HGB

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses ist für inländische Kapitalgesellschaften in § 290 Abs. 1 und 2 HGB und für Unternehmen anderer Rechtsformen in den §§ 11 ff. PublG. gesetzlich geregelt. Die Konzernrechnungsvorschriften des PublG. verweisen dabei weitestgehend auf die Regelungen der §§ 290 ff. HGB.[15]

Die gesetzliche Regelung folgt dabei zwei unterschiedlichen Konzepten, und zwar dem Konzept der einheitlichen Leitung (§ 290 Abs. 1) und dem so genannten Control-Konzept (§ 290 Abs. 2). Beide Ansätze können unabhängig voneinander zu einem Mutter-Tochter-Verhältnis und somit zu einer Aufstellungspflicht führen (vgl. Abbildung 1).[16]

[...]


[1] Vgl. Holger Kahle, Zur Zukunft der Rechnungslegung in Deutschland: IAS im Einzel- und Konzernabschluss?, in: Die Wirtschaftsprüfung – der Berater der Wirtschaft, Jahrgang 56, Heft 6, 2003, S. 262

[2] Vgl. Hanno Kirsch, Erstmalige Aufstellung eines IFRS-Abschlusses gemäß IFRS 1, in: Betrieb und Wirtschaft – 57. Jahrgang, Heft 17, Berlin, 2003, Berlin, S. 705

[3] Vgl. Jörg Baetge, Hans-Jürgen Kirsch, Stefan Thiele, Konzernbilanzen, 6. Auflage, Düsseldorf, 2002, S. 1

[4] Vgl. Werner Rittershofer, Wirtschaftslexikon, München, 2000, S.564

[5] Vgl. Jörg Baetge, Hans-Jürgen Kirsch, Stefan Thiele, a.a.O., S.1 f.

[6] Vgl. Karlheinz Küting, Claus-Peter Weber, Der Konzernabschluss – Lehrbuch zur Praxis der Konzernrechnungslegung, 8. Auflage, Stuttgart, 2003, S. 67

[7] Vgl. Jörg Baetge, Hans-Jürgen Kirsch, Stefan Thiele, Konzernbilanzen, 6. Auflage, Düsseldorf, 2002, S. 8

[8] Vgl. Kai Udo Pawelzik, Die Prüfung des Konzerneigenkapitals – HGB, IAS/IFRS, US-GAAP, Konsolidierung – Ausweis – Eigenkapitalspiegel, Düsseldorf, 2003, S. 4

[9] Vgl. Adolf G. Coenenberg, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse – Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen – HGB, IAS, US-GAAP - , 18. Auflage, Landsberg/Lech, 2001, S. 504

[10] Vgl. Kai Udo Pawelzik, Die Prüfung des Konzerneigenkapitals – HGB, IAS/IFRS, US-GAAP, Konsolidierung – Ausweis – Eigenkapitalspiegel, Düsseldorf, 2003, S. 6

[11] Vgl. Adolf G. Coenenberg, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse – Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen – HGB, IAS, US-GAAP - , 18. Auflage, Landsberg/Lech, 2001, S. 504 f.

[12] Vgl. Jörg Baetge, Hans-Jürgen Kirsch, Stefan Thiele, Konzernbilanzen, 6. Auflage, Düsseldorf, 2002, S. 8

[13] Vgl. Adolf G. Coenenberg, a.a.O., S. 508

[14] Vgl. Jörg Baetge, Hans-Jürgen Kirsch, Stefan Thiele, a.a.O., S.81

[15] Vgl. Karlheinz Küting, Claus-Peter Weber, Der Konzernabschluss – Lehrbuch zur Praxis der Konzernrechnungslegung, 8. Auflage, Stuttgart, 2003, S. 77

[16] Vgl. Jörg Baetge, Hans-Jürgen Kirsch, Stefan Thiele, Konzernbilanzen, 6. Auflage, Düsseldorf, 2002, S. 82

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses - Ein Vergleich zwischen den Regelungen nach IFRS und den Vorschriften des HGB
Université
Hamburg University of Ecomomy and Policy
Note
1,5
Auteur
Année
2004
Pages
14
N° de catalogue
V46585
ISBN (ebook)
9783638437400
Taille d'un fichier
543 KB
Langue
allemand
Mots clés
Pflicht, Aufstellung, Konzernabschlusses, Vergleich, Regelungen, IFRS, Vorschriften
Citation du texte
Toni Trogrlic (Auteur), 2004, Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses - Ein Vergleich zwischen den Regelungen nach IFRS und den Vorschriften des HGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46585

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