Die Arbeit untersucht anhand einer umfassenden Analyse des BGH Urteils BGH NStZ 2013, 51 sowie vorangegangener Entscheidungen zur selbigen Thematik, welche Rolle die Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft bei der Verständigung nach § 257c StPO spielt. Es wird untersucht, ob die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zu einem Verständigungsvorschlag in der gerichtlichen Praxis als erforderlich angesehen wird. Außerdem wird überprüft, inwieweit die Entscheidung des BGH, eine einmal erteilte Zustimmung als unwiderruflich anzusehen, mit strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist. Schließlich geht die Bearbeitung auf die Bindungswirkung eines Verständigungsvorschlags für das Gericht ein.
Inhaltsverzeichnis
- I. Darstellung des Urteils (BGH) vom 21. Juni 2012 – 4 StR 623/11- LG Essen.
- 1. Zum Sachverhalt.
- 2. Darstellung der Problematik
- 3. Absprachenpraxis in den 1980er Jahren
- 4. Gründe für eine Verständigungspraxis
- II. Bisherige Rechtssprechung
- 1. Einordnung und Analyse in die höchstrichterliche Rechtsprechung
- a) Kammerbeschluss des BVerfG vom 27.01.1987.
- aa) Analyse hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Einbeziehung der Staatsanwaltschaft..
- bb) Analyse hinsichtlich der Bindungswirkung für das Gericht....
- b) Entscheidung des 3. Senats vom 23.01.1991 sowie des 2. Senats vom 30.10.1991.
- aa) Analyse hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Einbeziehung der Staatsanwaltschaft..
- bb) Analyse hinsichtlich der Bindungswirkung für das Gericht..
- c) Entscheidung des 4. Senats vom 28.08.1997.
- aa) Analyse hinsichtlich der Erforderlichkeit der Einbeziehung der Staatsanwaltschaft..
- bb) Analyse hinsichtlich der Bindungswirkung für das Gericht..
- d) Entscheidung des 5. Senats vom 03.05.2005...
- aa) Analyse hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Einbeziehung der Staatsanwaltschaft..
- bb) Analyse hinsichtlich der Bindungswirkung für das Gericht...
- e) Entscheidung des 4. Strafsenats vom 13.07.2006
- aa) Analyse hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Einbeziehung der Staatsanwaltschaft.
- bb) Analyse hinsichtlich der Bindungswirkung für das Gericht.….….….….….………………………………..
- f) Fazit.
- III. Analyse des Urteils BGH NStZ 2013, 51 und Einordnung in die wissenschaftliche Diskussion.........
- II1. Begründung des Zustimmungserfordernisses sowie der Unwiderruflichkeit der Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft
- 2. Begründung des Entfallens der Bindungswirkung des Gerichts als Ermessensentscheidung...
- IV. Interview mit den Rechtsanwälten der Kanzlei „,,Strate & Ventzke”"
- V. Fazit....
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema der Verständigung im Strafverfahren. Im Fokus steht die Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2013 (NStZ 2013, 51), in der es um die Fixierung der Staatsanwaltschaft auf eine Zustimmungserklärung nach § 257c III 4 StPO und das Entfallen der Bindungswirkung für das Gericht gemäß § 257c IV 1 StPO geht.
- Analyse der BGH-Entscheidung im Kontext der bisherigen Rechtsprechung
- Bewertung der Argumentation des BGH hinsichtlich der Bindungswirkung für das Gericht
- Einordnung des BGH-Urteils in die wissenschaftliche Diskussion zum Thema Verständigung im Strafverfahren
- Diskussion der Auswirkungen der Entscheidung auf die Praxis des Strafverfahrens
- Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Recht auf ein faires Verfahren
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit der Darstellung des BGH-Urteils vom 21. Juni 2012 (4 StR 623/11- LG Essen), in dem der Sachverhalt und die Problematik der Verständigung im Strafverfahren erläutert werden. Anschließend werden die Absprachenpraxis in den 1980er Jahren und die Gründe für eine Verständigungspraxis dargestellt.
Kapitel II befasst sich mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte zum Thema Verständigung. Dabei werden die relevanten Entscheidungen analysiert und in ihren Kontext eingeordnet. Insbesondere werden die Argumentationslinien des BGH hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Einbeziehung der Staatsanwaltschaft und der Bindungswirkung für das Gericht beleuchtet.
Im Kapitel III wird das BGH-Urteil aus dem Jahr 2013 (NStZ 2013, 51) eingehend analysiert und in die wissenschaftliche Diskussion zum Thema Verständigung im Strafverfahren eingeordnet. Dabei wird die Begründung des Zustimmungserfordernisses und der Unwiderruflichkeit der Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft sowie das Entfallen der Bindungswirkung für das Gericht diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Themen Verständigung im Strafverfahren, Strafprozessordnung (§ 257c StPO), Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Bindungswirkung, Ermessensentscheidung, Einbeziehung der Staatsanwaltschaft, wissenschaftliche Diskussion, Absprachenpraxis.
- Arbeit zitieren
- Maura Larissa Posth (Autor:in), 2014, Fixierung der StA auf Zustimmungserklärung gem. § 257 & Entfallen der Bindungswirkung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/466027