Analyse von Robert Spaemann, "Die Herausforderung des ärztlichen Berufsethos durch die medizinische Wissenschaft (1991)"


Presentación (Redacción), 2004

16 Páginas, Calificación: 1,5


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Begriffsklärung – ‘ärztliches Berufsethos’

2. Darstellung und Analyse von Robert Spaemann, „Die Herausforderung des ärztlichen Berufsethos durch die medizinische Wissenschaft (1991)“
2.1 Kritische Auseinandersetzung mit dem vorgestellten Inhalt
2.2 Abschlussbewertung des ärztlichen Berufsethos

3. Bibliographie

1. Einleitung

Der im Jahre 1991 von dem Philosophen und katholischen Theologen Robert Spaemann (*1927) verfasste Aufsatz „Die Herausforderung des ärztlichen Berufsethos durch die medizinische Wissenschaft“ stellt einen Beitrag zur methodischen Reflexion der medizinischen Ethik im Zuge der modernen Wissenschaft dar. In zwei Schritten erörtert Spaemann zunächst das Verständnis eines moralischen Standpunktes per se und stellt einige Bereiche aus der Medizin vor, in denen seiner Ansicht nach neue ethisch-moralische Standards entwickelt werden müssen. Seine Intention ist die Anregung zu einer einmaligen Zusammenarbeit von Geisteswissenschaftlern und Ärzten, die allgemeingültig verwendbare und etablierbare Normen für die ärztliche Tätigkeit entwickeln sollen. Er strebt dabei eine Partikularisierung und situationsspezifische Definition des Berufsethos im Allgemeinen an und weist dessen Grenzen und Gefahren in einer „Totalisierung von Verantwortung“ auf. Anhand der Erläuterung der Beziehung von ärztlicher Praxis und medizinischer Wissenschaft entwickelt Spaemannn ein konzeptuelles Modell für die Handlungsweisen des Arztes gegenüber seinem Patienten und der ständig fortschreitenden Wissenschaft. Indem er die biotechnologische Genchirurgie begründet ablehnt, entwickelt er einen für den Arzt angemessenen Verantwortungsbegriff gegenüber dem Patienten als „Person“. Der Zusatz aus zwei Vorträgen enthält weitere Begründungen, die sein Verständnis des ärztlichen Berufsethos methodisch untermauern und im natürlichen Gleichgewicht der Natur, d.h. dem Gesetz von Leben und Vergehen, verorten.

Im Folgenden möchte ich nun den theoretischen Ansatz und Aufbau des Artikels im Detail analysieren und seine Voraussetzungen, Argumentation und Ergebnisse kritisch beleuchten, um zu einer eigenen Beurteilung des Aufsatzes im Zusammenhang mit der medizinischen Ethik zu gelangen.

1.1 Begriffsklärung – ‘ärztliches Berufsethos’

Geschichtlich wurzelt der traditionelle Berufsbegriff wesentlich in dem von Reformatoren formulierten protestantischen Berufsethos. Danach sollte jeder seinem Stand und seinen Fähigkeiten entsprechend „beruflich“ tätig werden, um so Gott und den Mitmenschen zu dienen. Innerhalb der Gesellschaft übt ein Berufsinhaber aber nicht nur eine spezialisierte Dienstleistung für das Gemeinwesen aus, er entwickelt gleichzeitig eine innere Bindung an den Funktionsausschnitt der eigenen Tätigkeit im Gefüge der arbeitsteiligen Welt. Die ethische Reflexion der Berufsarbeit ist das Resultat aus der Verpflichtung und Verantwortung, die sich aus der „Berufung“ ergeben.[1] Da insbesondere der Arzt in seiner Rolle als Mediziner, Seelsorger, Berater, Pädagoge und Betriebswirt einen hohen Grad an spezialisierter Selbstverpflichtung eingeht, besteht zudem ein breites öffentliches Interesse an einer Bindung des Experten an moralische Grundsätze. Die medizinische Ethik hat so gesehen ihren Ursprung bereits in der griechischen Antike bei dem Begründer der wissenschaftlichen Medizin, dem Arzt Hippokrates. In verschiedenen Schriften des „Corpus Hippocraticum“, vor allem im so genannten hippokratischen Eid, wird die sittliche Gesinnung und Haltung des Arztes als Vorraussetzung für den Beruf definiert. „Vorrang des Heiles oder der Interessen des Kranken, Verbot zweifelhafter oder gefährlicher Behandlungsmethoden und Selbstverpflichtung des Arztes zu ehrenhaftem und professionellem Verhalten sind seine normativen Bereiche.“[2] Der hippokratische Eid wurde in der Entfaltung der Ärztezunft immer wieder modifiziert und ist noch heute Vorbild des Ärztegelöbnisses.

2. Darstellung und Analyse von Robert Spaemann, „Die Herausforderung des ärztlichen Berufsethos durch die medizinische Wissenschaft (1991)“

Dank des Fortschrittes der biologischen und medizinischen Wissenschaften und Technologien verfügt der Mensch über immer wirksamere therapeutische Mittel. Doch damit erwirbt er auch neue Macht, die unvorhersehbare Folgen und Konflikte für das menschliche und berufliche Leben haben kann, sodass das Berufsethos des Arztes durch die neuen Errungenschaften in Teilen ständig erschüttert wird. Das alltägliche, regulierende Berufsethos bedürfte gar keiner näheren Betrachtung, käme es nicht wiederholt zu Einbrüchen ins Gewohnte und zu Störungen, die eine bewusste Bearbeitung durch Reflexion und Beurteilung erzwingen. Getreu dem Goethezitat – „Mit einem Herren steht es gut. Der, was er befohlen, selber tut. Tu nur das Rechte in deinen Sachen. Das andre wird sich von selber machen.“[3] – hat das Berufsethos die Funktion, den Handelnden von der dauernden Reflexion über die sittlichen Grundlagen seiner Verpflichtung zu entlasten und ihm so die gewohnte Arbeit erst zu ermöglichen. Allerdings setzt dies voraus, dass das ‘Rechte in deinen Sachen’ selbstverständlich ist. In solch einem Zustand völliger Beständigkeit und Normalität würde das Berufsethos formal der lex artis entsprechen. In der Realität aber ändern sich mit progressiver wissenschaftlicher Erkenntnis die Bedingungen für die lex artis, die daraufhin immer wieder angeglichen werden muss. Darüber hinaus wird sie relativiert, weil wir uns über die Verschiedenheit der Methodenansätze von Schulmedizin, Homöopathie und chinesischer Medizin bewusst sind. In ähnlicher Art und Weise erfährt auch das Berufsethos Einschnitte in das Alltägliche aus zweierlei Richtungen. Zum einen werden mit der Möglichkeit neuer, effizienterer Behandlungsmethoden die Kriterien berechtigten und unberechtigten Handelns wiederholt zur Diskussion gestellt. Das Gebot des Altertums nil noceri setzt voraus, dass man genau weiß, wo und wie der Schaden verhindert werden kann. Heutzutage steht der Arzt allerdings vor der Entscheidung, verschiedene potentielle Schädigungen des Organismus gegeneinander abzuwägen. Eine besondere Schwierigkeit ergibt sich in dieser Hinsicht bei sehr komplizierten Situationen, in denen konkurrierende menschliche Belange und Werte im Spiel sind. Zum anderen kann auch der gesellschaftliche Konsens als ethische Basis des Berufsethos von der Überzeugung des Arztes so weit abweichen, dass dieser sich von innen her verpflichtet fühlt, ihn abzulehnen, wie dies im „Dritten Reich“ oft geschah. Spaemann sieht darin eine doppelte Herausforderung, zu der er Philosophen auf den Plan ruft, da sie bei der ethischen Behandlung der Problematik behilflich sein können. In diesem Sinne soll sein Aufsatz einen Anstoß zur gemeinsamen Entwicklung von Standards geben, die eine weitere Involvierung von Philosophen in den Ärztealltag überflüssig machen.

Die Opposition, die in Bezug auf eine Festlegung moralischer Standards erhoben werden kann, versucht Spaemann zu entkräften, indem er ihr die Gefahren des historischen Relativismus entgegenhält. Ethische Prinzipien müssen zwangsläufig unbedingte Gültigkeit haben, wenn sie nicht bloß als Optionen in einer Reihe gleichberechtigter und gleichbewerteter Möglichkeiten gesehen werden wollen, die eine moralische Beurteilung ausschließen. „Der Metagesichtspunkt, den wir den ‘ethischen’ nennen, ist entweder universalistisch, oder er ist nur eine überflüssige Verdopplung der Handlungsmaximen, die wir aus irgendwelchen Gründen sowieso haben und die wir überflüssigerweise noch mit moralischen Ausdrücken überhöhen.“[4] Die ethische Beurteilung thront über den konkurrierenden Werten in einer spezifischen Situation. Daher ist sie als Entscheidungsinstanz absolut, d.h. losgelöst von der Situation, und hat die Aufgabe, die im Konflikt stehenden Werte in eine der Sache angemessene Ordnung zu bringen. Unsittliche Entscheidungen sind im Prinzip unsachliche Entscheidungen, die aus Eigennutz, Altruismus, Leidenschaft, Faulheit oder einer ideologischen Verzerrung entspringen. Aus diesem Grund kann das Gewissen nicht als Maßstab herangezogen werden, da es wie in letzterem Falle verformt sein kann. Die Ethik darf keine Kompromisse schließen, sondern nur über solche urteilen, indem sie die Rangordnung der Werte offen legt und somit deren Kontroversen auflöst. Eine solche humane Sittlichkeit ist nach Spaemann allerdings nur möglich, wenn der Verantwortungsbegriff im Berufsethos als partikularisierter verstanden wird. Neben dem Argument der Reflexionsentlastung verweist Spaemann auf Thomas von Aquin „Über die Sittlichkeit der Handlungen“ Quaestio 19, 10 aus der „Summa Theologica“, um seine These zu konsolidieren. Der Mensch erfasst die Dinge mit seiner Vernunft. Aus dieser leitet sich seine Sittlichkeit als dem ontologisch Naturgemäßen ab. Das Gute, das der Mensch will, ist durch seine soziale Perspektive bestimmt. Im Falle einer Gerichtsverhandlung hat der Richter dafür zu sorgen, den Verbrecher zu bestrafen, wohingegen dessen Frau ihre Pflicht darin zu sehen hat, ihren Mann vor der Strafe zu schützen. Jeder erfüllt dabei sein erfassungsbedingtes, spezifisches Gute. „Das Gut der ganzen Welt ist nun aber das, was von Gott erfasst wird, [...]. Daher will er alles, was er will, im Blick auf das [...] Gut der ganzen Welt.“[5] Nun kann das Handeln eines Menschen dem Willen Gottes in inhaltlicher Hinsicht widersprechen, in formaler muss es seinem Willen allerdings angeglichen sein. Das bedeutet, dass der moralische Standpunkt kein Gottesstandpunkt ist, sondern in einem gewissen Verhältnis dazu steht, das in der Hinordnung auf das letzte Ziel, die Liebe, verstanden werden kann. Wer in der konkreten Situation unter dem Aspekt des Guten handelt, handelt in Übereinstimmung mit Gott. Der Mensch, der etwas will, will es nicht per se, sondern nur wenn Gott es so will. Das bedeutet, dass auch in inhaltlicher Hinsicht das Wollen als Zweckursache von Gott kommt, der uns von der absoluten Verantwortung für die Unendlichkeit des Weltprozesses entlastet und durch Vergebung jeder bereuten Schuld sittlichen Neubeginn ermöglicht.[6]

Unter Berücksichtigung dieser Argumentation entspräche eine Verpflichtung für die Gesamtsituation der Welt, die keinem zugänglich ist, einem Verantwortungstotalitarismus, der ein partikularisiertes Berufsethos verkennt. Niemand kann für alles die Verantwortung übernehmen, sondern nur in seinem spezifischen Bereich zu einer bestimmten Situation. Jeder Beruf sei es der des Arztes, Juristen oder Soldaten, dient zwar immer dem Ganzen, also der Gemeinschaft und seinen politischen Vertretern, er hat aber doch stets selbstverantwortlich ausgeübt zu werden. Das bedeutet, dass die Ehre, sprich das Berufsethos, einzig und allein aus der Eigenverantwortung resultiert. Denn erst die Partikularisierung in differenzierte Bereiche mit spezifischer Verantwortung führt zu einem Zustand ausgewogenen Wohlstandes innerhalb der arbeitsteiligen Lebensgemeinschaft.

Eine Verwirrung in dieser Hinsicht hat auch die Vermischung der Begriffe ‘Verantwortungsethik’ und ‘Gesinnungsethik’ bewirkt. Max Weber bezieht die beiden Begriffe auf die Politik: Gesinnungsethik sei eine ethische Maxime, welche sich an der Richtigkeit der eigenen Überzeugungen orientiere und diese rücksichtslos forciere. Wenn die Folgen seines Tuns negativ seien, würde der Gesinnungsethiker die Dummheit, die Welt oder ihren Schöpfergott dafür verantwortlich machen. „Der Verantwortungsethiker dagegen rechnet mit eben jenen durchschnittlichen Defekten der Menschen [...]“[7] und übernimmt Verantwortung in seinem Handlungsbereich. Verantwortungsethik wird heute oftmals im Sinne eines „Konsequentialismus“ verstanden, bei dem ethisches Handeln sich am besten aller möglichen Ergebnisse orientiert. Insofern handelt es sich in diesem Fall aber eher um eine Gesinnungshaltung, die eigentlich wie bei Thomas von Aquin die Gottesperspektive ist. Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass Verantwortungsethik ohne Gesinnung bodenlos und Gesinnungsethik, die nicht auf die Folgen sieht, verantwortungslos ist. Daher lautet die entscheidende Frage: „Wer hat wofür Verantwortung?“[8] Für das Berufsethos des Arztes bedeutet das beispielsweise, dass ein Arzt keine Verantwortung für die Unkosten trägt, die ein Mensch verursacht, dem er das Leben gerettet hat.

Nach Spaemann ist heutzutage allerdings das ärztliche Berufsethos besonders durch die Wissenschaft herausgefordert. Ihr Verhältnis zueinander ist durch eine Asymmetrie charakterisiert. Während die medizinische Wissenschaft ausschließlich zum Zwecke des Arztes existiert, sind seine Erfahrungen nur zufälliges Substrat für die Wissenschaft. Die heutige Form des wissenschaftlichen Experimentes läuft allerdings Gefahr, die ärztliche Tätigkeit für sich zu instrumentalisieren und das Verhältnis umzukehren. Deshalb kann das Berufsethos mit dem wissenschaftlichen Anspruch in Konflikt geraten.[9]

Der Verantwortung des Arztes unterliegen stets nur der konkrete Patient und sein Wohl, nicht das Wohl zukünftiger Kranker, denen durch wissenschaftliche Forschung eventuell geholfen werden könnte. Somit „trägt [er] nicht die Verantwortung für die Folgen einer Unterlassung von Handlungen, die zu begehen er gar nicht befugt war.“[10] Des Weiteren können die Grenzen des Machbaren auch von ökonomischer Natur determiniert sein. Eine humane Disposition der Verteilung von Behandlungsarten sollte jedem Menschen das „Normale“ an Leistung gewähren. Um möglichst gerecht zu verfahren, sollte dessen Minimum tief angesetzt werden, sodass es den Status des „Natürlichen“ erreicht.

Ein weiterer wichtiger Punkt für das Konstrukt des Berufsethos ist die Definition eines für den Arzt angemessenen Gesundheitsbegriffes. Spaemann erläutert, dass man weder für die Existenz eines Menschen, noch für seine qualitative Identität, d.h. seine konstitutiven Charaktereigenschaften, Verantwortung übernehmen kann. Was die Existenz betrifft, so kann der Arzt weder die Tötung, noch das Geborenwerden beeinflussen. Menschen werden nicht gemacht, sondern gezeugt, d.h. sie gehen aus der gleichen ursprünglichen Naturwüchsigkeit hervor wie alle Lebewesen auf dieser Erde. Da dies ein natürlicher Prozess ist, darf er nicht künstlich erzeugt oder verlängert werden, um so die Existenz eines Lebewesens zu erzwingen. Der Arzt steht im Dienst von „Personen“, er hat keine Vollmacht, über sie zu verfügen. Ein Recht auf ein Kind gibt es nicht, da es nicht etwas Geschuldetes ist und deshalb auch nicht aus der Retorte produziert werden darf.

Das Haben eines „Soseins“ ist die Weise, wie Personen sind. Mit seiner qualitativen Veranlagung kann jeder Mensch anders umgehen, er kann sie verändern und gestalten (behavioristischer Ansatz). Jeder Mensch ist immer ein „bestimmter“ Mensch, ein Individuum. Diese Bestimmtheit, seine charakterliche Natur, muss geachtet und in sie darf nicht interveniert werden. Daher bedarf es im Umgang mit Menschen einer genauen Reflexion. Es gibt die Position (CIBA-Symposion in den 60er Jahren), dass die Natur eine zufällige ist, die durch gezielte Eingriffe gelenkt und besser an die Bedingungen und Aufgaben im Leben angepasst werden kann. Spaemann nimmt zu dieser Position Stellung, indem er drei Arten der Genchirurgie vorstellt und sie begründet ablehnt.

Mit Rückgriff auf Hans Jonas weist Spaemann das Klonen, als ein unrechtmäßiges, künstliches Erzeugen von einer Existenz und ihrem inneren Wesensgesetz aus. Da ein Klon ein zeitlich versetzter Zwilling ist, hat er nicht die Möglichkeit, sich frei und unabhängig von seinem Vorgänger zu entfalten. Er nennt ebenfalls mehrere Argumente, die gegen einen Eingriff in die Keimbahn eines Menschen zum Zwecke seiner Optimierung sprechen. Zunächst ist rationale Planung dem natürlichen Ablauf von Prozessen immer unterlegen. Das konnte man in der Vergangenheit in der Ökonomie bereits mehrfach beobachten. Während auf diesem Gebiet die Konsequenzen der Interventionen jedoch langsam wieder rückgängig gemacht werden können, ist ein Eingriff in das Genmaterial eines Menschen irreversibel. Selbst bei genauester Planung und schrittweisem Vorgehen der Genmanipulation, kann man nicht damit rechnen, langfristig Vereinfachungen oder Verbesserungen zu erzielen, sondern erhöht das Potential an möglichen Wechsel- und Folgewirkungen zusätzlich. Das kann Folgen haben, die nicht vorhersehbar und möglicherweise in der Zukunft auch nicht mehr zu manövrieren sind. Darüber hinaus stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien solche Eingriffe überhaupt vorgenommen werden sollten. Die Präferenzen und Aspirationen einer Generation würden das Sosein der kommenden Generationen zwangsläufig normativ festlegen. Spaemann spricht von einer „Verewigung der Herrschaft der Toten über die Lebenden.“[11] Dabei würde der Mensch radikal objektiviert und dies suggeriert die Befürchtung, dass eine Elite der Wissenden sich die breite Masse der Menschen zum Objekt ihrer Herrschaft machen könnte. In dem Roman „Das Thanatossyndrom“ von Walker Percy wird vorgeführt, dass diese Methode des Eingriffs in die Persönlichkeit eines Menschen nicht nur zu melioristischen, sondern auch zu kriminellen Zwecken genutzt werden kann.

Bei Kant lesen wir: „[...]: so, daß der Mensch so wohl sich selbst, als auch jeden anderen Menschen, sich als seinen Zweck zu denken verbunden ist, (die man Pflichten der Selbstliebe und Nächstenliebe zu nennen pflegt) welche Ausdrücke hier in uneigentlicher Bedeutung genommen werden; weil es zum lieben direkt keine Pflicht geben kann, wohl aber zu Handlungen, durch die der Mensch sich und andere zum Zweck macht.“[12] Mit dem von Kant begründeten Selbstzweckcharakter des Menschen als sittlicher Grundlage, können wir uns nicht anmaßen, die Identität eines Menschen zu konstruieren. Da niemand die Identität eines anderen verantworten kann, kann auch niemand dessen schlechte Seiten verantworten und sich zu ihrer Manipulation verpflichtet fühlen. Spaemann expliziert im Folgenden die Differenzierung der Genchirurgie zur Einwirkung durch Erziehung. Diese wirkt auf den Menschen als Ganzen ein und lässt ihm immer die Möglichkeit offen, nicht gefördertes Potential allmählich zu entwickeln. Bei der Gentherapie hingegen wird ein einzelnes Gen-Element isoliert, ohne zu wissen, wie sich die Interferenz auf das Individuum als Ganzes oder in der Gesellschaft auswirkt. Glücklicherweise verbietet die heutige Gesetzgebung sowohl das Klonen als auch die Intervention in die Keimbahn eines Menschen. Dennoch gibt es Tendenzen zu einer Liberalisierung, die nicht nur der Analyse bedürfen, sondern auch der Überlegung, was ohne entsprechende Gegenkräfte, wie diesem Text, geschähe.

[...]


[1] Vgl. Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG: Der Brockhaus in Text und Bild 2002, Art. „Beruf – Berufsethos“.

[2] Paul Sporken: „Art. Medizinische Ethik“, in: Lexikon. Medizin, Ethik, Recht, Sp. 711.

[3] Johann W. von Goethe: „Sprichwörtlich“, in: ders., Vollständige Ausgabe letzter Hand, Bd. 1-4: Gedichte.

[4] Robert Spaemann: „Die Herausforderung des ärztlichen Berufsethos durch die medizinische Wissenschaft (1991)“, in: ders., Grenzen. Die ethische Dimension des Handelns, S. 338.

[5] Thomas von Aquin: Über die Sittlichkeit der Handlung, Sum. Theol. I - II q. 18 – 21. Einleitung von Robert Spaemann. Übersetzung und Kommentar von Rolf Schönberger, S. 117.

[6] Vgl. ebd., S. 113–121.

[7] Max Weber: Wissenschaft als Beruf 1917/1919. Politik als Beruf 1919, S. 238.

[8] Robert Spaemann: „Die Herausforderung des ärztlichen Berufsethos durch die medizinische Wissenschaft (1991)“, in: ders., Grenzen. Die ethische Dimension des Handelns, S. 341.

[9] Spaemann nennt das Beispiel eines Medikamententests. Darf ein Arzt, um ein wissenschaftlichen Versuch korrekt durchzuführen, das Wohl seiner Patienten gefährden, indem er bewusst schädliche Medikamente verabreicht oder nützliche vorenthält?

[10] Robert Spaemann: „Die Herausforderung des ärztlichen Berufsethos durch die medizinische Wissenschaft (1991)“, in: ders., Grenzen. Die ethische Dimension des Handelns, S. 343. Dies gilt sowohl für Fragen der Organentnahme als auch der Abtreibung.

[11] Ebd., S. 348.

[12] Immanuel Kant: Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre (Zweyter Theil. Die Metaphysik der Sitten. In zwey Theilen) , S. 54.

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Detalles

Título
Analyse von Robert Spaemann, "Die Herausforderung des ärztlichen Berufsethos durch die medizinische Wissenschaft (1991)"
Universidad
University of Tubingen  (Ev.-heolog. Seminar)
Curso
Die ethische Dimension in den Naturwissenschaften
Calificación
1,5
Autor
Año
2004
Páginas
16
No. de catálogo
V46618
ISBN (Ebook)
9783638437677
ISBN (Libro)
9783656204152
Tamaño de fichero
569 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Analyse, Robert, Spaemann, Herausforderung, Berufsethos, Wissenschaft, Dimension, Naturwissenschaften
Citar trabajo
Anita Glunz (Autor), 2004, Analyse von Robert Spaemann, "Die Herausforderung des ärztlichen Berufsethos durch die medizinische Wissenschaft (1991)", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46618

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