Die Genkontroverse- Betrachtung der Debatte um den Import embryonaler Stammzellen


Trabajo, 2002

40 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

EINFÜHRUNG

1. Versuch einer Begriffsdefinition der „Bioethik“

2. Begriffserläuterungen zur aktuellen Debatte
2.1. Embryonale Stammzellen
2.2. Adulte Stammzellen

3. Genannte Vorteile für die Forschung mit embryonalen Stammzellen

4. Alternative Methoden

5. Derzeitiger Forschungsstand mit embryonalen Stammzellen in Europa USA

6. Ausgangslage für die Debatte: Die drei Anträge zur embryonalen Stammzellforschung
6.1. Grundsätzliches Verbot
6.2. Verbot mit Vorbehalt
6.3. Erlaubnis des Imports embryonaler Stammzellen und deren Gewinnung von Zellen

7. Standpunkte/ Aspekte, die kontrovers diskutiert werden
7.1. Juristischer Standpunkt
7.2. Ethischer/ Philosophischer/ Theologischer Standpunkt
7.3. Wissenschaftlicher/ Biologisch- Medizinischer/ Wirtschaftlicher Standpunkt

8. Betrachtung der ethischen/ philosophischen/ theologischen Argumente; vor dem Hintergrund; dass ein Mehrheitsentscheid über menschliches Leben getroffen wird

9. Untersuchung möglicher Gründe für die Schwierigkeit gemeinsamer Werteanschauungen

10. Welche Instanzen können heutzutage helfen, Werte zu vermitteln? S.28 AUSBLICK/ SCHLUSSBETRACHTUNG

LITERATURVERZEICHNIS

EINFÜHRUNG

Die rasanten Entwicklungen in der Gentechnik, Medizin und Biologie sind derzeit von hoher Aktualität und daher für die unterschiedlichsten Fachgebiete und Menschen von Bedeutung. Zu nennen sind hier die Gebiete, die ich im einzelnen in meiner Hausarbeit diskutieren werde.

Dazu zählt das Fachgebiet der Wirtschaft im Bereich der Biotechnologien; das Gebiet der Juristen, die "gerecht" gestalten und Recht sprechen möchten; die Philosophie, die letztendlich immer die Frage nach dem Sinn von Leben/ des Lebens stellt; das Gebiet der Theologen, die das Leben von Anfang an schützen möchten und schließlich die Politik, die auf der Basis des Grundgesetzes Rahmenbedingungen für ein menschenwürdiges Leben schaffen soll.

Ausschlaggebend für die derzeitige Debatte um den Import embryonaler Stammzellen sind drei Anträge, die von Forscherteams gestellt wurden. Diese beabsichtigen - mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) - an embryonalen Stammzellen in Deutschland arbeiten zu können. Den ersten, und wohl bekanntesten Antrag, stellten die Bonner Forscher Oliver Brüstle und Prof. Otmar Wiestler bereits im August 2000. Sie wollen mit Hilfe embryonaler Stammzellen neues Nervengewebe erzeugen.

Der zweite Antrag kommt von einem Oberarzt der Münchener Universität, Wolfgang­Michael Franz, der aus embryonalen Stammzellen Herzmuskelzellen gewinnen möchte.

(Vgl. http://portale.web.de/Wissenschaft/Gentechnik/?msg_id=857602)

Der Virusspezialisten, Ulrich Martin, von der Medizinischen Hochschule in Hannover stellte den dritten Antrag. Er möchte in Untersuchungen feststellen, ob die bereits vorhandenen menschlichen embryonalen Stammzelllinien mit Mäuseviren infiziert sind, weil solche Stammzellen bisher nur mit Hilfe von Mäusezellen wachsen können.

„Sollten sie infiziert sein, wären sie für eine Anwendung beim Menschen nicht geeignet. (http://portale.web.de/Wissenschaft/Gentechnik/?msg_id=857602)“

Da in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich festgehalten wurde, dass die Forschung an embryonalen Stammzellen „weitestgehend“ verboten ist, sehen die meisten Forscher (FDP- Antrag) eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes vor. Dies stößt u. a. bei den Kirchen und Behindertenverbänden auf heftige Gegenwehr.

Ziel dieser Arbeit wird es sein, die einzelnen Standpunkte und Motive der Befürworter und Gegner des Imports und der Forschung an embryonalen Stammzellen herauszustellen. Dazu ist es zunächst wichtig den Begriff der „Bioethik“ zu definieren. In den folgenden Punkten werde ich auf wissenschaftliche Aspekte der Forschung an embryonalen Stammzellen eingehen, z. B. welche Vorteile für die Forschung an embryonalen Stammzellen genannt werden, welche alternativen Möglichkeiten vorhanden sind und wie der derzeitige Forschungsstand mit embryonalen Stammzellen global aussieht.

Weiterhin wird es ein wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit sein, den ethischen, philosophischen und theologischen Standpunkt vor dem Hintergrund zu erläutern, dass im Bundestag, (durch die drei vorliegenden Anträge zur embryonalen Stammzellforschung), ein Mehrheitsentscheid über menschliches Leben getroffen wird. Da es in dieser Debatte zwangsläufig um unterschiedliche Werteanschauungen geht, werde ich erläutern, warum es so schwierig ist diesbezüglich einen Konsens zu finden. Abschließend werde ich mich mit der Frage beschäftigen, welche Instanzen in dieser Debatte, -und auch darüber hinaus-, dazu beitragen können Werte zu vermitteln.

1. VERSUCH EINER BEGRIFFSDEFINITION DER „BIOETHIK“

Die Anschauung einer „Bioethik“ ist erstmals in den siebziger Jahren in den USA entstanden. Seit 1971 ist die Bioethik in den USA ein eigener, fest etablierter interdisziplinärer Lehr- und Forschungsbereich, der über etliche Lehrstühle und Institute verfügt.

(Vgl. http://www.forum-bioethik.de/Thema2A.html)

Die Bioethik beschäftigt sich mit ethischen Fragen, die durch den rasanten Fortschritt in der Genforschung und in der modernen Medizin hervorgerufen werden. Im Unterschied zur berufsständischen Medizin- Ethik versteht sich die Bio- Ethik als „konsensorientierte Verantwortungs- Ethik für heilberuflich und ordnungspolitisch Tätige im Gesundheitswesen“ (Wunder, Michael; Neuer- Miebach, Therese, 1998, S. 72).

In diesem Sinne will sie zur Meinungsbildung, Güterabwägung und

Entscheidungsfindung dieses Personenkreises als selbstbestimmte und selbstverantwortliche Bürger im Umgang mit Angeboten und Anforderungen der Medizin beitragen.

Das Gebiet der Bioethik ist sehr umfangreich und vielfältig. Hinzu kommt, dass es immer wieder neue Schwerpunkte, Entdeckungen und Themen gibt zu denen konsensfähige Antworten gesucht werden. Dazu gehören u. a. aktuelle Fragestellungen zur Gen- und Stammzellforschung, künstlicher Befruchtung, Betreuung unheilbar Kranker, Sterbehilfe, Organverpflanzung und ökonomische Aspekte des Gesundheitswesens.

Die Bioethik hat im allgemeinen ein biologisches Menschenbild. Dadurch treten Fragen der Vererbung deutlich in den Vordergrund. Soziales oder geistige Gesichtspunkte spielen nur eine untergeordnete Rolle, so dass damit ganz bestimmte Folgeerscheinungen verbunden sind: „Der Mensch wird als Spielball seiner Gene gesehen - soziale Werte wie Gerechtigkeit, Helfen, Unterstützen geraten dabei leicht aus dem Blickfeld“ (http://www.forum-bioethik.de/Thema2A.html).

Seit November 1997 ist eine Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde (Bioethik- Konvention) im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin in Kraft getreten, auf die ich im Laufe meiner Arbeit näher eingehen werde.

Weiterhin wurde eine Enquete- Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin" im Auftrag der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP am 20.03.2000 einberufen. Sie besteht aus 13 Mitgliedern des Bundestages und 13, dem Bundestag oder der Bundesregierung nicht angehörigen Sachverständigen. Ihre Aufgabe ist es unter angemessener Berücksichtigung der betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen und Verbände sowie der Kirchen, Empfehlungen für die ethische Bewertung, für Möglichkeiten des gesellschaftlichen Umgangs sowie für gesetzgeberisches und administratives Handeln in Bezug auf medizinische Zukunftsfragen zu erarbeiten.

(Vgl. http://www.bundestag.de/gremien/medi/medi_aha.html)

Anfang Juni 2001 wurde noch ein weiteres Beratungsgremium von unserem Bundeskanzler eingesetzt, der „Nationale Ethikrat". Er besteht aus 26 Mitgliedern, die sich mit ethischen Fragen der neuen Entwicklungen der Biomedizin auseinandersetzen sollen.

2. BEGRIFFSERLAUTERUNGEN ZUR JETZIGEN DEBATTE

In der aktuellen Debatte über den Import von embryonalen Stammzellen werden zahlreiche Begriffe diskutiert:

Mit dem Begriff der Stammzelle wird jene noch nicht ausdifferenzierte Zelle eines Embryos, Fetus oder geborenen Menschen bezeichnet, die Teilungs- und Entwicklungsfähigkeit besitzt. Auf dem Weg der Spezialisierung nimmt das Differenzierungspotential der Zellen immer weiter ab. Während aus den totipotenten Embryonalzellen bis spätestens zum 8- Zellstadium ein ganzer Mensch entstehen kann (mit etwa 300 verschiedenen Zelltypen), entwickeln sich aus den pluripotenten Stammzellen in der darauffolgenden Embryonalentwicklung die verschiedenen Gewebetypen des Körpers.

(Vgl.DFG.In:http://www.dfg.de/aktuell/stellungnahmen/genforschung/eszell_d_99.html )

2.1. Embryonale Stammzellen:

Einst waren es James Thompson von der University of Wisconsin und Kollegen an der Universität und dem Medizinischen Zentrum Rambam in Israel, die solche Zellen des Menschen nach der Entnahme aus der Blastozyste (Embryo während des 4-7 Tages der Entwicklung) erstmals kultivieren, dass heißt am Leben erhalten und vermehren konnten, und somit embryonale Stammzelllinien herstellten.

(Vgl. Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2000, S. 14/15)

Embryonale Stammzellen gelten, wie schon erwähnt, als pluripotent, d. h. dass sie sich nicht mehr in alle Gewebetypen differenzieren lassen. Embryonale Stammzellen besitzen ein sehr hohes Potential, so dass man sie noch in sehr viele verschiedene Zelltypen differenzieren kann. Dies will man nun zur Entwicklung und Herstellung von Geweben und Organersatz nutzen.

(Vgl. http://www.forum-bioethik.de/Lexikon.html)

Embryonale Stammzellen können auf drei unterschiedliche Arten gewonnen werden:

- Aus überzähligen Embryonen ; die bei einer künstlichen Befruchtung entstehen und nicht mehr für eine Schwangerschaft benötigt werden. In den deutschen Fortpflanzungszentren lagern laut Bundesforschungsministerin Edelgard Buhlmann (SPD) rund 150 solcher Embryonen.
- Aus abgetriebenen Föten ; diese müssen zwischen fünf und neun Wochen alt sein. Ihnen werden Vorläufer von Ei- oder Samenzellen entnommen. Diese können sich zu Zellen entwickeln, die sich nicht von embryonalen Stammzellen unterscheiden.
- Durch Klonen ; eine Eizelle wird entkernt und mit dem Erbmaterial einer Körperzelle versetzt. Es entsteht eine Zelle, die sich wie ein Embryo weiter entwickelt. Aus diesem Embryo können Stammzellen gewonnen werden („therapeutisches" Klonen).

(Vgl. http://www.n-tv.de/2280779.html?tpl=druck)

Sowohl geklonte als auch überzählige Embryonen werden durch die Entnahme der Stammzellen zerstört. Daher sind diese Methoden in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten.

2.2. Adulte Stammzellenden:

Adulte Stammzellen werden aus den verschiedenen Geweben eines erwachsenen Organismus gewonnen. Sie sind daher gewebsspezifisch, haben aber nach neueren Erkenntnissen ebenfalls ein Potential zur Redifferenzierung und zur Umwandlung in andere Zelltypen. Adulte Stammzellen werden zur Zeit bereits angewendet bei der Behandlung von Leukämie sowie z. B. zur Neubildung von Knorpelgewebe.

(Vgl. http://www.forum-bioethik/Lexikon.html)

3. GENANNTE VORTEILE FÜR DIE FORSCHUNG MIT EMBRYONALEN STAMMZELLEN

Für die Forschung an embryonalen Stammzellen werden gewichtige Gründe genannt. Im Bereich der Grundlagenforschung werden vor allem Beiträge erwartet, mit deren Hilfe ein besseres Verständnis von Krankheitsprozessen und die Entwicklung von Therapien und Medikamenten möglich sein wird.

„Man erhofft sich u. a. blutbildende Zellen, Herzmuskelzellen, neuronale Zellen für Parkinson- Patienten sowie Insulinproduzierende Zellen für Typ 1- Diabetiker herzustellen“ (Schneider, Ingrid. In: Graumann, Sigrid, 2001, S.129).

Adulte Stammzellen, die aus dem Gewebe erwachsener Menschen gewonnen werden sind zwar rechtlich und ethisch unbedenklich, wissenschaftlich aber dagegen nicht so vielseitig anwendbar wie embryonale Stammzellen, da sie schon relativ spezialisiert sind. Sie können nicht wie embryonale Stammzellen jegliches Gewebe produzieren. Meist werden adulte Stammzellen aus einem Gewebetyp entnommen, z. B. aus dem Knochenmark, können sich aber dann auch nur zu Zellen diesen Typs entwickeln.

So lassen sich „einfache Haut- und Knorpelzellen auch aus adulten Stammzellen züchten, bei komplizierten Hirn- oder Leberzellen wird es allerdings schwieriger. Auch vermehren sich adulte Stammzellen nicht so schnell wie embryonale Stammzellen und lassen sich schwerer isolieren“ (http://www.n-tv.de/2672780.html?tpl=druck).

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) begründet in ihrem Positionsschreiben vom Mai 2002 ihr „Ja“ zur Forschung mit embryonalen Stammzellen damit, dass diese von zentraler Bedeutung für ein besseres Verständnis adulter Stammzellen sei. Denn möglicherweise könne sich erst durch den Vergleich embryonaler mit adulten Stammzellen das wahre Potential adulter Stammzellen zeigen lassen. (Vgl.http://www.dfg.de/aktuell/stellungnahmen/Lebenswissenschaften/stammzellen_hi storie.html)

Die Hamburger Politologin und Mitglied der Enquete Kommission, Ingrid Schneider, sieht dagegen die Verheißung aller Stammzellforscher darin „eine potentiell unerschöpfliche Quelle von Zellen für die Medikamentenentwicklung und für die Transplantationstherapien bereitzustellen - ein Füllhorn also, dass nie versiegt" (Schneider, Ingrid. In: Graumann Sigrid, 2001, S. 129).

4. ALTERNATIVE METHODEN

Als Alternative zur Forschung an embryonalen und adulten Stammzellen wird das Experimentieren mit Stammzellen von Tieren genannt, das Erkenntnisse für eine zukünftige Heilung von Menschen einbringen kann. Es wäre deshalb von Bedeutung, „dass nach dem Stand der Forschung und Wissenschaft die Erkenntnismöglichkeiten im Bereich der Forschung mit tierischen Stammzellen, vor allem der Maus, ausgeschöpft sind, bevor man sich auf den unsicheren Weg der embryonalen Stammzellforschung begibt"

(Kollek, Regine. In: Graumann, Sigrid, 2001, S. 154).

Eine weitere wissenschaftliche Möglichkeit, stellt die Forschung mit den Stammzellen aus der Nabelschnur Neugeborener dar. Diese können zwar nicht alle Gewebetypen produzieren, sind aber dennoch vielseitiger einsetzbar als Stammzellen aus erwachsenem Gewebe.

(Vgl. http://www.n-tv.de/2672780.html?tpl=druck)

5. DERZEITIGER FORSCHUNGSSTAND MIT EMBRYONALEN STAMMZELLEN IN EUROPA/ USA

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist in Europa mittlerweile in vielen Staaten erlaubt. Zum Vergleich rechtlicher Bestimmungen seien folgende Länder genannt: Deutschland, die Niederlande, Österreich, Frankreich, Spanien, Großbritannien und die USA.

[...]

Final del extracto de 40 páginas

Detalles

Título
Die Genkontroverse- Betrachtung der Debatte um den Import embryonaler Stammzellen
Universidad
University of Applied Sciences Düsseldorf  (Politikwissenschaften)
Curso
Leibverfassung heute
Calificación
1,0
Autor
Año
2002
Páginas
40
No. de catálogo
V4683
ISBN (Ebook)
9783638128674
Tamaño de fichero
617 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Genkontroverse-, Betrachtung, Debatte, Import, Stammzellen, Leibverfassung
Citar trabajo
Christel Liegl-Prokein (Autor), 2002, Die Genkontroverse- Betrachtung der Debatte um den Import embryonaler Stammzellen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4683

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