Wirtschaftsprüfer und Corporate Governance


Term Paper, 2005

14 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Untersuchungsrelevante Begriffsabgrenzung
2.1 Wirtschaftsprüfer
2.2 Corporate Governance

3 Der Beitrag des Wirtschaftsprüfers zu einer wirksamen Unternehmensüberwachung
3.1 Relevante Bestandteile des Prüfungsprozesses im Rahmen der Corporate Governance
3.1.1 Untersuchung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeldes
3.1.2 Untersuchung des Rechnungslegungs- und internen Kontrollsystems
3.2 Die doppelte Funktion des Wirtschaftsprüfers
3.2.1 Der Wirtschaftsprüfer als Teil der internen Corporate Governance
3.2.2 Der Wirtschaftsprüfer als Teil der externen Corporate Governance

4 Abschließende Betrachtung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Auch ohne Aufsehen erregende Insolvenzen, Bilanzfälschungen und kriminelles Verhalten der Wirtschaft wird an der Umfrage von McKinsey aus dem Jahre 2000 deutlich, wie wichtig eine verantwortungsvolle und auf dauerhafte Wertsteigerung ausgerichtete Unternehmensleitung, d. h. eine Corporate Governance ist. Die Befragung ergab, dass 80% der Investoren einen Aufschlag von 18 - 27 % auf den Kaufpreis eines Unternehmens mit „guter“ Corporate Governance zahlen würden im Vergleich zu einem Unternehmen mit gleicher Wertentwicklung aber „schlechterer“ Corporate Governance (vgl. McKinsey 2000, S10).

Durch die Globalisierung der Märkte und einem damit verbundenen verschärften Wettbewerb findet ein internationaler Wettkampf um Anleger und deren Gelder statt (vgl. Gelhausen 2002, S. 9). Aus diesem Grund müssen Unternehmen zusätzliche Differenzierungsmerkmale schaffen, um Ihre Attraktivität für Investoren zu erhöhen. Eine gewissenhafte und integre Unternehmensführung kann so zu einem Wettbewerbsfaktor werden.

Im Rahmen dieser Hausarbeit werden einige wesentliche Punkte der Abschlussprüfung beleuchtet und Ihre Bedeutung im Rahmen der deutschen Corporate Governance aufgezeigt. Des Weiteren wird die doppelte Funktion des Wirtschaftsprüfers als Gehilfe des Aufsichtsrates und als Kontrolleur im Namen der Öffentlichkeit dargestellt und der damit verbundene Konflikt für den Wirtschaftsprüfer. Es folgt eine abschließende Betrachtung zur Relevanz des Wirtschaftsprüfers in der Unternehmensführung und –überwachung.

2 Untersuchungsrelevante Begriffsabgrenzung

2.1 Wirtschafsprüfer

Als Wirtschaftsprüfer (WP)[1] werden Personen bezeichnet, die „betriebs-wirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durch[zu]führen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen „..“ erteilen“ (§2 Abs. 1 WPO ). WP müssen als solche öffentlich bestellt sein, d. h. sie müssen eine staatliche Prüfung abgelegt haben und zugelassen worden sein (§1 Abs.1 WPO).

Zu den Tätigkeitsfeldern von WP gehören Unternehmensprüfungen, betriebswirtschaftliche Beratung von Mandanten, Steuerberatung, Gutachtertätigkeiten sowie die treuhänderische Verwaltung (vgl. o.V. http://www.idw.de/idw/generator/id=281252.html, 13.10.05). In dieser Haus-arbeit wird auf die Tätigkeit der Unternehmensprüfung und die daraus resultierende Prüfung von Abschlüssen, die Prüfung von Systemen wie dem Rechnungslegungs- und internen Kontrollsystem, die Prüfung der Ordnungs-mäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens eingegangen.

2.2 Corporate Governance

Im Allgemeinen wird unter Corporate Governance (CG) Unternehmensführung und -kontrolle verstanden. CG beinhaltet aber mehr als nur Führungsaufgaben. CG bedeutet vertrauensvolle und auf dauerhafte Wertsteigerung ausgerichtete Unternehmensführung und –überwachung (vgl. Gelhausen 2002, S. 9).

CG beinhaltet sowohl Rechte und Pflichten der Unternehmensleitung als auch die Koordination, Zusammenarbeit und Kontrolle der einzelnen Organe einer Gesellschaft wobei die unterschiedlichen Zielsetzungen der jeweiligen Stakeholder[2] zu berücksichtigen sind (vgl. ebd S. 9).

Der von der Bundesregierung initiierte Corporate-Governance-Kodex (GCCG) (German Code of Corporate Governance, Anm. d. Verf.)[3] enthält rechtliche Vorschriften sowie Empfehlungen und Anregungen, die mittelbar oder unmittelbar Einfluss auf Entscheidungen der Unternehmensführung haben. Diese sollen dazu beitragen, die Unternehmensführung und –kontrolle börsennotierter Unternehmen zu verbessern und für Aktionäre transparenter zu gestalten. Durch den Kodex soll das Vertrauen der nationalen und internationalen Aktionäre, der Kunden, der Mitarbeiter und der breiten Öffentlichkeit in die Corporate Governance und somit in Unternehmensentscheidungen gefördert werden (vgl. Kodex idF. 02.06.2005, S. 1).

Der Kodex thematisiert respektive Probleme wie mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen, das duale Führungsprinzip mit Vorstand und Aufsichtsrat, fehlende Transparenz deutscher Unternehmensführung, ungenügende Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte und mangelnde Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer (vgl. GCCG 2005, S. 1).

Die im Kodex genannten Empfehlungen, die über gesetzliche Vorschriften hinausgehen, sind für Unternehmen nicht bindend, doch gemäß § 161 AktG müssen börsennotierte Unternehmen einmal jährlich erklären ob sie dem Kodex entsprechen bzw. in welchen Punkten von den Empfehlungen abgewichen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüft der WP ob die Erklärung tatsächlich im Anhang abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht wurde.

3 Der Beitrag des Wirtschaftsprüfers zu einer wirksamen Unternehmensüberwachung

3.1 Relevante Bestandteile des Prüfungsprozesses im Rahmen der Corporate Governance

3.1.1 Untersuchung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeldes

Im Rahmen der Abschlussprüfung ist es notwendig, dass sich der WP Kennt­nisse über das Unternehmen sowie die wirtschaftliche und rechtliche Lage ver­schafft. Erst wenn er sich mit den Besonderheiten der Branche sowie den internen Prozessen des Unternehmens vertraut gemacht hat, besitzt er die notwendigen Informationen, um das Prüfungsrisiko[4], mögliche Problemfelder die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, eventuelle Unternehmensrisiken, die Angemessenheit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden etc. bewerten zu können. Der Jahresabschluss muss folglich darauf untersucht werden, ob die darin enthaltenen Angaben mit diesen Faktoren übereinstimmen (vgl. IDW PS 230, Tz. 1ff.).

[...]


[1] Die Begriffe Wirtschaftsprüfer und Abschlussprüfer werden hier synonym verwendet.

[2] „Stakeholder einer Organisation ist (...) jede Gruppe bzw. jede Person, die zur Erreichung der Organisationsziele beitragen kann oder von der Erreichung der Organisationsziele in irgendeiner Form betroffen ist.“ (Freeman 1984, S. 46)

[3] Der Kodex wurde auf Initiative der Bundesregierung von einer unabhängigen Kommission verfasst und trat am 26. Februar 2002 erstmals in Kraft. Seither hat er zahlreiche Änderungen erfahren. Dieser Hausarbeit liegt die geltende Fassung vom 2. Juni 2005 zugrunde. Grund für die Initiierung war die Stärkung des Investitionsstandorts Deutschland für nationale und internationale Investoren.

[4] Gefahr, dass bei der Prüfung Fehler und Mängel nicht aufgedeckt werden (vgl. Marten 2001, S. 142)

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Details

Title
Wirtschaftsprüfer und Corporate Governance
College
University of Applied Sciences Bonn-Rhein-Sieg
Course
Steuern/Rechnungslegung/Wirtschaftsprüfung
Grade
1,0
Author
Year
2005
Pages
14
Catalog Number
V46942
ISBN (eBook)
9783638440172
ISBN (Book)
9783638764063
File size
511 KB
Language
German
Keywords
Wirtschaftsprüfer, Corporate, Governance, Steuern/Rechnungslegung/Wirtschaftsprüfung
Quote paper
Martina Göbbel (Author), 2005, Wirtschaftsprüfer und Corporate Governance, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46942

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