Diese Proseminararbeit beschäftigt sich mit dem Begriff der gestörten Gesamtschuld und zeigt auf, wie dies mit Haftungsfreistellungen verbunden ist. Es wird auf die Ansichten in Rechtsprechung und Literatur argumentativ eingegangen, wobei zwischen vertraglichen und gesetzlichen Haftungsfreistellungen unterschieden wird.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Hauptteil
- I. Die Gesamtschuld nach §§ 421 ff. BGB.
- 1. Die Entstehungsvoraussetzungen der Gesamtschuld
- a) Mehrere Schuldner
- b) Schulden einer Leistung
- c) Bewirkung der ganzen Leistung
- d) Einmalige Forderung
- e) Gleichstufigkeit
- 2. Abgrenzung zur gemeinschaftlichen Schuld
- 3. Die Gesamtschuld im Außenverhältnis
- 4. Die Gesamtschuld im Innenverhältnis
- 1. Die Entstehungsvoraussetzungen der Gesamtschuld
- II. Die Störung der Gesamtschuld
- 1. Vertragliche Haftungsfreistellung
- a) Lösung der Rechtsprechung
- b) Lösung der herrschenden Lehre
- 2. Gesetzliche Haftungsfreistellung
- a) Erster Praxisfall: Arbeitsunfälle
- b) Zweiter Praxisfall: Schulunfälle
- 1. Vertragliche Haftungsfreistellung
- C. Fazit
- I. Beurteilung der Lösung zu vertraglichen Haftungsfreistellungen
- II. Beurteilung der Lösung zu gesetzlichen Haftungsfreistellungen
- I. Die Gesamtschuld nach §§ 421 ff. BGB.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Gesamtschuld und deren Störung im Zusammenhang mit Haftungsprivilegierungen. Sie untersucht die Entstehungsbedingungen und Voraussetzungen der Gesamtschuld, insbesondere im Kontext von vertraglichen Schuldverhältnissen. Darüber hinaus wird die Problematik der Störung der Gesamtschuld durch vertragliche und gesetzliche Haftungsfreistellungen analysiert.
- Entstehungsvoraussetzungen der Gesamtschuld
- Abgrenzung zur gemeinschaftlichen Schuld
- Störung der Gesamtschuld durch Haftungsfreistellungen
- Bewertung verschiedener juristischer Ansätze zur Lösung der Problematik
- Praxisrelevante Beispiele für die Anwendung der rechtlichen Prinzipien
Zusammenfassung der Kapitel
Der Hauptteil der Arbeit analysiert zunächst die Entstehungsvoraussetzungen der Gesamtschuld nach §§ 421 ff. BGB. Dabei werden die verschiedenen Voraussetzungen wie die Mehrzahl der Schuldner, die Schuldung einer Leistung, die Bewirkung der ganzen Leistung und die einmalige Forderung erläutert. Anschließend wird die Abgrenzung zur gemeinschaftlichen Schuld beleuchtet. Die Arbeit untersucht dann die Auswirkungen der Gesamtschuld im Außen- und im Innenverhältnis. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Störung der Gesamtschuld durch vertragliche und gesetzliche Haftungsfreistellungen analysiert. Anhand von Praxisbeispielen aus den Bereichen Arbeitsunfälle und Schulunfälle werden die verschiedenen rechtlichen Lösungsansätze zur Beantwortung der Frage der Störung der Gesamtschuld aufgezeigt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die rechtlichen Aspekte der Gesamtschuld im Kontext von Haftungsbefreiungen. Es werden relevante Themen wie die Entstehung der Gesamtschuld, die Abgrenzung zu anderen Schuldformen, die Störung der Gesamtschuld durch Haftungsfreistellungen und die juristischen Lösungsansätze in diesem Bereich behandelt.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter einer Gesamtschuld nach BGB?
Eine Gesamtschuld (§§ 421 ff. BGB) liegt vor, wenn mehrere Schuldner eine Leistung in der Weise schulden, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist, der Gläubiger sie aber nur einmal fordern kann.
Was ist eine "gestörte" Gesamtschuld?
Eine Störung tritt auf, wenn zwischen dem Gläubiger und einem der potenziellen Gesamtschuldner eine Haftungsprivilegierung (Haftungsfreistellung) besteht, die den Regressanspruch im Innenverhältnis zwischen den Schuldnern blockiert.
Wie unterscheiden sich vertragliche und gesetzliche Haftungsfreistellungen?
Vertragliche Freistellungen beruhen auf Vereinbarungen (z.B. Haftungsausschluss), während gesetzliche Freistellungen direkt aus dem Gesetz resultieren (z.B. Haftungsprivilegien bei Arbeitsunfällen durch das SGB VII).
Welche Lösungen bietet die Rechtsprechung bei gestörten Gesamtschulden?
Die Rechtsprechung nutzt verschiedene Ansätze, wie die Kürzung des Anspruchs des Gläubigers im Außenverhältnis oder die Konstruktion eines fingierten Gesamtschuldverhältnisses zur Ermöglichung des Regresses.
Was sind typische Praxisfälle für gestörte Gesamtschulden?
Häufige Beispiele sind Arbeitsunfälle, bei denen der Arbeitgeber gesetzlich privilegiert ist, oder Schulunfälle, bei denen Lehrer oder Mitschüler unter besonderem Haftungsschutz stehen.
- Citation du texte
- Richard Mahr (Auteur), 2018, Die gestörte Gesamtschuld im Zusammenhang mit Haftungsprivilegierungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/475240