EU-Osterweiterung - Ein kritischer Überblick


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2002

13 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Die Beitrittskandidaten zur Europäischen Union
1.1 Die Luxemburg- und Helsinkigruppe
1.2 Länderbericht

2. Beitritt zur Europäischen Union
2.1 Voraussetzungen für die Beitrittsländer
2.1.1 Die Maastricht- Kriterien
2.1.2 Kopenhagener- Kriterien
2.2 Voraussetzungen der Europäischen Union

3. Vorteile und Nutzen der Erweiterung
3.1 Wirtschaft
3.2 Umwelt
3.3 Justiz und Inneres

4. Probleme und Risiken der Erweiterung

5. Stand des Beitrittsprozesses

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Vorwort

Seit der Gründung der Europäischen Union wurden immer wieder neue Kriterien festgesetzt, die sich an den sozial-politischen Hintergründen sowie den wirtschaftlichen und finanziellen Strukturen der Mitgliedsländer und des Marktes orientieren. Dieser langjährige Prozess der Annäherung und institutioneller Zusammenarbeit liegt in der Beschließung von drei verschiedenen Verträgen „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (EGKS, 1952), „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG, 1957) und der „Europäischen Atomgemeinschaft“ (EAG, 1957) begründet.

Durch den Unionsvertrag von Maastricht (1992/1993) kamen zu den zuvor genannten drei „Säulen“ zwei weitere hinzu, welche zum einen die „Außen- und Sicherheitspolitik“ und zum anderen die „Innen- und Justizpolitik“ umfassen.

In mehreren Beitrittsrunden hat sich die Europäische Union von 6 auf 15 Mitglieder vergrößert (Frankreich, Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien, Griechenland, Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich, Spanien, Portugal, Österreich, Finnland, und Schweden).

13 Staaten Europas wünschen nun der Europäischen Union in absehbarer Zeit beizutreten und dazuzugehören. Staaten des ehemaligen Ostblocks sind bereit auf ihre erst in junger Vergangenheit erlangten Hoheitsrechte zu verzichten, um am Wachstum und Wohlergehen der Europäischen Union teilzuhaben.

Der Weg in die Europäische Union ist lang und mühsam.

Die Beitritte werden nicht mit einem Schlag realisiert, sondern erfolgen in Etappen. Bei den Verhandlungen wird jedes beitrittswillige Land für sich genommen beurteilt. Die Erweiterung ist nicht nur für die Beitrittsländer sondern auch für die Europäische Union eine große Herausforderung und Chance.

1. Die Beitrittskandidaten zur Europäischen Union

1.1 Die Luxemburg- und Helsinkigruppe

Nach Artikel 49 EUV, kann jeder europäische Staat beantragen Mitglied der Union zu werden, sofern er die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet.

Mit den folgenden sechs Ländern, der so genannten „Luxemburggruppe“, hat die Europäische Union seit 1998 Beitrittsverhandlungen begonnen:

Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Estland, Slowenien und Zypern.

Im Frühjahr 2000 hat die Europäische Union mit weiteren sechs Ländern, der so genannten „Helsinkigruppe“, Beitrittsverhandlungen begonnen:

Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Lettland, Litauen und Malta.1

1.2 Länderbericht

Im Juli 1997 hat die Europäische Kommission ihre Länderberichte, die so genannten „avis“, vorgestellt, in denen sie, in Hinblick auf die Kopenhagener Kriterien (siehe 2.1.2), die Beitrittsfähigkeit der Reformstaaten überprüft hat.

Sie testiert Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn die größten Fortschritte und empfahl, die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit jedem dieser Länder im Frühjahr 1998.

Der Europäische Rat von Luxemburg hat dieser Empfehlung zugestimmt und es entstand die so genannte „Luxemburggruppe“.2

Die Luxemburggruppe beinhaltet diejenigen Länder, mit der größten Aussicht auf eine baldige Mitgliedschaft in der Europäischen Union.

2. Beitritt zur Europäischen Union

2.1 Voraussetzungen für die Beitrittsländer

Sowohl die Beitrittsländer als auch die Europäische Union müssen für die Erweiterung bestimmte Kriterien erfüllen, um den Zusammenhalt und das Funktionieren einer größeren Europäischen Union zu sichern.

2.1.1 Die Maastricht – Kriterien

Bereits 1990 wurden auf der KSZE- Konferenz für mittel- und osteuropäische Staaten, die ihr wirtschaftliches System von der Planwirtschaft zur freien Marktwirtschaft wechseln wollten, die Kriterien durch die Pariser Charta festgelegt.

Im Maastrichter Vertrag wurden diese Ziele als Vorraussetzungen für den Beitritt zur Europäischen Union festgelegt.

Kriterien waren unter anderem:

- Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
- Einhaltung und Achtung der Menschenrechte
- Schutz von Minderheiten
- Funktionierende Marktwirtschaft
- Standhaltung des europäischen Wettbewerbsdrucks
- Euro- Kriterien müssen erfüllt sein 1

2.1.2 Kopenhagener – Kriterien

In Kopenhagen hat die Europäische Union 1993 die Kriterien formuliert, die durch mögliche Beitrittskandidaten erfüllt sein müssen, ohne dass daraus ein Beitrittsanspruch erwächst.

[...]


1 Vgl. www.europa.eu.int

2 Vgl. Wagener/Fritz (1998) „Im Osten was Neues – Aspekte der EU-Osterweiterung“

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
EU-Osterweiterung - Ein kritischer Überblick
Université
University of Applied Sciences Essen  (Wirtschaftswissenschaften)
Note
1,7
Auteur
Année
2002
Pages
13
N° de catalogue
V4769
ISBN (ebook)
9783638129176
ISBN (Livre)
9783656202158
Taille d'un fichier
391 KB
Langue
allemand
Mots clés
Osterweiterung
Citation du texte
Boris Guzijan (Auteur), 2002, EU-Osterweiterung - Ein kritischer Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4769

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