Kinderdelinquenz: Erscheinungsbild - Ursachen - Prävention - Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung von Familie und Schule


Tesis de Maestría, 2005

137 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Gliederung

I. Einführung, Definitionen, Darstellung der Problemgrundlage
1. Einleitung
2. Definitionen
2.1. Kinder
2.2. Kriminalität – Delinquenz
2.3. Kinderdelinquenz
3. Geschichte der Kinderdelinquenz
4. Problemdarstellung
4.1. Abgrenzung der Arbeit von dem Bereich der Jugendkriminalität
4.2. Rechtliche Grundlagen
5. Faktische Darstellung
5.1. Datengrundlage PKS und Kritik
5.2. Kinderdelinquenz im Dunkelfeld
5.3. Entwicklung und Struktur der Kinderdelinquenz
5.4. Kinderdelinquenz aufgeschlüsselt nach Straftaten
5.5. Werden Kinder immer krimineller?

II. Theoretische Ansätze zur Erklärung der Ursachen von Kinderdelinquenz
1. Einleitung
2. Biologische Ursachen
2.1. Historische Kriminologie
2.2. Biologische Kriminalitätstheorien
2.2.1. Die Zwillingsforschung
2.2.2. XYY Konstitution
2.2.3. Ethologie
2.3. Aktuelle Forschung
3. Psychologische und Sozialpsychologische Ursachen
3.1. Psychodynamische Konzepte
3.1.1. Verbrechenserklärung nach dem psychoanalytischen Ansatz
3.1.2. Kontrolltheorien
3.1.3. Theorie der rationalen Wahl
3.1.4. Lerntheorien
3.1.4.1. Theorie der differentiellen Assoziation
3.1.4.2. Theorie der differentiellen Identifikation
3.1.4.3. Theorie der misslungenen Konditionierung
3.1.5. Aggressionstheorien
3.1.5.1. Die Sündenbockhypothese
3.1.5.2. Die lernpsychologische Erklärung aggressiven Verhaltens
3.1.5.3. Die Frustrations-Aggressionshypothese
3.1.5.4. Theorie vom Erregungstransfer
3.1.5.5. Begleitbedingungen aggressiven Verhaltens
4. Soziologische Ursachen
4.1. Theorie der strukturell-funktionalen Bedingtheit der Kriminalität
4.2. Die Anomietheorie
4.3. Die Kulturkonfliktstheorie
4.4. Der ökologische Ansatz
4.5. Subkulturtheorien
5. Ergänzende Ursachen und Integrationskonzepte
5.1. Der Etikettierungsansatz
6. Kombinations- und theorieverbindende Ansätze
6.1. Empirisch ausgerichtete Mehrfaktorenansätze
6.2. Die differentielle Sozialisationstheorie
7. Fazit

III. Sozialisationsinstanzen und Umgebungen auf dem Lebensweg des Kindes und Ihre Einwirkungen
1. Definition Sozialisation und Sozialisationsinstanzen
2. Die Familie (primäre Sozialisationsinstanz)
2.1. Familie im Wandel
2.2. Die Prägungsphase im frühkindlichen Alter
2.3. Scheidungskinder
2.4. Rolle der Mutter
2.5. Rolle des Vaters
2.6. Erziehungsstile
2.7. Elterliche Fehlerziehung
2.8. Elterliche Erwartungshaltungen
2.9. Fazit
3. Die Schule (sekundäre Sozialisationsinstanz)
3.1. Erziehungsaufgaben der Schule
3.2. Schule und Delinquenz
3.3. Gewalt an Schulen
3.4. Fazit
4. Raumstruktur und Wohnumgebung
4.1. Raumstruktur und Kriminalität
4.2. Wohnhausarchitektur und Kriminalität
4.3. Fazit
Exkurs: Kinderdelinquenz durch Medienverwahrlosung
Kriminalprävention als Aufgabe der Medien

IV. Präventionsmaßnahmen und Lösungsstrategien
1. Haben präventive Maßnahmen Einfluss auf das delinquente Verhalten von Kindern?
2.Prävention im Bereich der Familie
2.1. Flächendeckende Elternberatung:
2.2. Erziehungszeit zurückholen
2.3. Erweiterung der außerhäuslichen Kinderbetreuung
2.4. Ausbau der Alternativen zur Heimerziehung:
2.6. Familienfreundlicher Wohnungsbau
2.7. Fazit
3. Prävention in der Schule
3.1 Die Veränderungen der Rahmenbedingungen in der Schule
3.2. Prävention von Kriminalität an Schulen durch die Lehrer
3.3. Prävention von Kriminalität an Schulen durch die Schulleitung
3.4. Gewaltprävention durch Öffnung der Schule
3.5. Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe
3.6. Fazit
4.Prävention im Bereich Städteplanung und Baugestaltung
5. Präventive Kriminalpolitik
5.1. Prävention auf kommunaler Ebene
5.2. Polizeiliche Vorbeugungsarbeit
5.3. Die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe
6. Lösungsstrategien
6.1. Erlebnispädagogik
6.2. Therapieformen
6.2.1. Psychoanalytisch fundierte Therapien
6.2.1.1.Kindertherapie (Spieltherapie)
6.2.1.2. Gruppentherapien
6.2.2. Verhaltenstherapie

V. Fazit

Literaturangaben

Lebenslauf

Persönliche Daten

Einleitung

Kriminalität, die von Kindern ausgeht, wurde im Gegensatz zu den an Kindern begangenen Taten wie etwa Missbrauch, Gewalt oder Vernachlässigung, lange Zeit nur in einem relativ geringem Umfang wissenschaftlich untersucht. Kinder waren einfach nicht kriminell, solches Verhalten wurde tabuisiert.

Ab Anfang der 90er Jahre setzte sich zunehmend die Sichtweise durch, dass Kinder nicht nur Opfer, sondern auch Täter sein können. Zahlreiche wissenschaftliche Studien beschäftigen sich seither, zumeist unter dem Etikett „Gewalt“, mit dieser Art kindlichen Verhaltens. Das Interesse der Öffentlichkeit an Kinderdelinquenz steigt und fällt periodenartig. Allerdings spielen die tatsächlichen Entwicklungen und die Kriminalstatistiken kaum eine Rolle, viel wichtiger ist die mediale Verarbeitung des Stoffes. Im Jahre 2004 kamen 115.770 Kinder mit dem Gesetz in Konflikt.[1] Wo liegen die Ursachen und Anfänge einer solchen Entwicklung?

Zweifellos nimmt unter den vielen Faktoren die Erziehung eine dominierende Stellung ein. Welche Erziehung haben delinquente Kinder erfahren? Aus welchen Familien kommen sie? Wie verlief ihre Entwicklung?

Die vorliegende Magisterarbeit stellt eine Analyse von Kinderdelinquenz unter Berücksichtigung bestehender Kriminalitätstheorien dar. Besondere Schwerpunkte werden auf die familiäre und schulische Sozialisation gelegt. Einleitend behandelt diese Analyse die augenblickliche statistische Lage sowie Ursachen und Erscheinungsbild kindlicher Straftaten.

Der zweite Abschnitt beschreibt Kriminalitätstheorien, aus den Bereichen der Psychologie und Soziologie. Diese sind bisher überwiegend auf jugendliche und erwachsene Delinquenten ausgelegt und werden in der vorliegenden Arbeit auf ihre Eignung zur Erklärung von kindlicher Delinquenz hin überprüft. Um ein komplexes Bild zu erzeugen werden ebenfalls biologische Theorien und Mehrfaktorenansätze berücksichtigt.

Im dritten Schwerpunktsabschnitt werden die wichtigsten Sozialisationsinstanzen, die das Kind von Geburt an begleiten, auf ihre Einwirkung hin analysiert. Besonders fokussiert werden dabei die Familie des Kindes und die spätere schulische Laufbahn als sekundäre Sozialisationsinstanz. Mögliche weitere primäre und sekundäre Instanzen werden aufgrund der Schwerpunktsetzung nicht oder nur kurz erwähnt. Im vierten und letzen Abschnitt schließen sich hinter der Ursachenforschung die Prävention und andere Lösungsmöglichkeiten an. Es sollen die einzelnen Wege in Kürze vorgestellt werden, ohne dass eine Wertung vorgenommen wird.

I. Einführung, Definitionen, Darstellung der Problemgrundlage

1. Einleitung

Der erste Abschnitt dieser Arbeit gibt einen Überblick über das Erscheinungsbild der Kinderdelinquenz in Deutschland. Nach den Definitionen der Begriffe, folgt eine Darstellung der historischen Entwicklung von Kinderdelinquenz. Anschließend wird die polizeiliche Kriminalstatistik erläutert, die als Grundlage für die faktische Darstellung des Erscheinungsbildes der kindlichen Delinquenz dienen soll.

Da die Polizeiliche Kriminalstatistik aufgrund ihrer Auslegung nur Tatsächliches wiedergeben kann, muss als Ergänzung auch auf das Dunkelfeld und die Struktur der Kinderdelinquenz hingewiesen werden.

2. Definitionen

2.1. Kinder

„Unter dem Oberbegriff Kinder sind, in Anlehnung an das Gesetz, alle unter 14 Jahre alten Menschen gemeint.“[2]

2.2. Kriminalität – Delinquenz

Für die Bezeichnung „Kriminalität“ lässt sich auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft keine allgemeingültige Definition finden. Kaiser beschreibt den Begriff folgendermaßen: Das Verbrechen (…) als Sozialerscheinung bezeichnet man als „Kriminalität.“ Dieser Begriff meint die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen. Sie werden gewöhnlich nach Raum (national, regional, lokal) und Zeit sowie Umfang (Zahl der Delikte), Struktur (Art und Schwere der Delikte) und Entwicklung beschrieben. Kriminalität ist aber keine Wirklichkeit für sich, sondern abhängig von gesellschaftlichen und staatlichen Einrichtungen, die auf Verbrechen antworten, sie verfolgen oder ahnden.[3]

Auf den folgenden Seiten wird nicht mit dem Begriff der „Kinderkriminalität“ gearbeitet, da damit die Gesamtheit aller von unter vierzehn Jahre alten Menschen begangener Straftaten gemeint ist. Da es aber zum Wesen von „Straftat“ und „Kriminalität“ gehört, dass jemand einer ihm in ihrem sozialen Sinn verständlichen Verhaltensaufforderung nicht nachkommt und ihm das auch im Sinne einer strafrechtlichen Schuldfähigkeit vorgeworfen werden kann, sollte man Kinder, die als Täter von strafrechtlich geschützten Rechtsgutverletzungen ermittelt worden sind, nicht als „kriminell“ oder als „Straftäter“ bezeichnen. Des Weiteren wird mit dem Begriff der „Kriminalität“ ein starkes soziales Unwerturteil gefällt, welches eine Brandmarkung nach sich ziehen könnte. Es soll deutlich gemacht werden, dass die Reaktion auf Delinquenz und Kriminalität in unterschiedlicher Weise folgen kann, so dass auf Delinquenz weniger mit Repression und Strafe, als vielmehr mit Prävention und Erziehung reagiert werden soll. Kinder können lediglich im informellen Bereich sanktioniert werden. Diese Aufgabe fällt ihrem sozialen Umfeld zu: Eltern, Lehrer oder soziale Gruppen müssen pädagogisch und erzieherisch auf das Kind einwirken. Auf die Möglichkeiten dieser Einwirkung wird im letzten Abschnitt dieser Arbeit noch näher eingegangen.

2.3. Kinderdelinquenz

Aus dem kleinen kriminologischen Wörterbuch sei folgende Definition angeführt: „Kinderdelinquenz ist die Gesamtheit der von Kindern begangenen strafbaren Handlungen.“[4]

Damit unterscheidet sich die Kinderdelinquenz von dem „allgemeinen Kriminalitätsbegriff“ nur durch die Tatsache, dass die handelnden Personen durch die Zuordnung der Bevölkerungsgruppe „Kinder“ von anderen verschieden sind.[5] Es stellt sich im Anschluss an diese Feststellung die Frage, wer im Hinblick auf Kriminalität als Kind gilt, und ob Kinder überhaupt kriminell handeln können. Die rechtliche Grundlage nach §19 StGB findet in der Praxis der Entwicklungspsychologie keine Entsprechungen, denn diese bezeichnet als „Kindheit“ den Lebensabschnitt etwa vom vierten bis zum elften oder zwölften Lebensjahr. Damit ist Kindheit nach dieser Auffassung nicht nur allein durch qualitative und quantitative Veränderungen bestimmbar, sondern auch kulturell definiert.

Nicoletta v. Radow und Karl-Josef Kluge definieren Delinquenz folgendermaßen: „Verstöße gegen das Strafgesetzbuch, die von Personen unter 14 Jahren begangen werden und wegen der juristischen Schuldunfähigkeit des Kindes keine gesetzliche Bestrafung zur Folge haben. (…).“ Da delinquente Verhaltensweisen von Kindern im Gegensatz zu den Normen des StGB stehen, die von unserer Gesellschaft zur Regelung des Zusammenlebens geschaffen wurden, könne Kinderdelinquenz als der von der Gesetzlichen Norm abweichendes Sozialverhalten angesehen werden.

3. Geschichte der Kinderdelinquenz

Der Begriff der Delinquenz ist ein Ausdruck eines umfassenden sozialen Definitionsprozesses, der sich bis in das Mittelalter zurückverfolgen lässt. Hinsichtlich der Kinderdelinquenz gab es in der Antike und dem dort vorherrschenden Römischen Recht keine besondere Regelung bezüglich der Behandlung von straffälligen Kindern. Sie unterlagen wie alle ihre Familienmitglieder auch der „patria potestas“, übersetzt der Gewalt des Familienoberhauptes über die zu seiner „familia“ gehörenden Menschen.[6] Laut Hans-Joachim Schneider gab es auch im Mittelalter keine Unterscheidung zwischen Kindheit und Erwachsenenalter, geschweige denn eine erkennbare Übergangszeit.[7] Die Kinder traten in bestimmte Erwachsenenaufgaben zumeist nach ihren körperlichen Fähigkeiten ein, es sei denn sie gehörten der Adelsschicht an. Dort kennzeichnete ein Initiationsritus wie etwa Schwertleite, Ritterschlag oder die Übernahme der Herrschaft über ein Gebiet die Grenze zwischen einem unmündigen Kind und einem vollwertigen Erwachsenen.[8]

Im rechtlichen Bereich wurden drei Verantwortungsstufen voneinander abgegrenzt. Die Altersgrenzen dieser Stufen lagen bei 7 und bei 14 Jahren.[9] Eine ausdrückliche Verlangung einer Altersgrenze von 14 Jahren wurde erstmals in der ersten reichsstaatlichen Kodifikation deutschen Strafrechts, der „Constitutio Criminalis Carolina“ des Kaisers Karl V. von 1532 bekannt. Sie galt für die jungen Diebe, die nicht zur Todesstrafe, sondern zur Leibesstrafe verurteilt werden sollten. Handelte es sich jedoch um einen schweren Diebstahl, so konnte „die Bosheit das Alter erfüllen.“ Im allgemeinen verwies die Carolina bei wegen „Minderjährigkeit und anderer Gebräuchlichkeit ihrer Sinne nicht Habenden“ auf Ratsuche bei Rechtsfakultäten und Obergerichten.[10] Zwar wurde diese Jahresgrenze formal bis zur strafrechtlichen Gesetzgebung der deutschen Partikularstaaten im 19. Jahrhundert erhalten, die Wirklichkeit dagegen sah anders aus. Denn im 16. und im 17. Jahrhundert wurden zahlreiche Todesurteile an Personen vollstreckt, die deutlich jünger als 14 Jahre waren.[11]

Durch den Beginn der Industrialisierung im 19 Jahrhundert begann sich eine „Jugendzeit“ herauszubilden, da das Berufsleben zunehmend eine schulische und berufliche Ausbildung forderte. Diese bildete dann eine abgrenzbare Übergangszeit zum Erwachsenenalter.[12] Mit der Entwicklung des sozialen und strukturellen Wandels in dieser Zeit, setzte sich auch allmählich die Erkenntnis durch, dass Kinder und Jugendliche vor einer Ausbeutung durch Arbeit und anderen schädlichen Einflüssen geschützt werden müssen.[13]

Der Prozess der Industrialisierung veränderte nicht nur den wirtschaftlichen Wachstum, auch innerhalb der Familie begann ein neues Zeitalter. Spielte sich das Arbeitsleben der Familie bisher innerhalb ihres Hauses oder Hofes ab, so wurden die Eltern jetzt außer Haus berufstätig. Die Großfamilie löste sich auf, die Städte erhielten vermehrten Zuzug durch Arbeiter und die Mobilität steigerte sich zunehmend. Diese Faktoren verringerten die Kontakte innerhalb der Familie, die Beaufsichtigungs- und Interaktionsmöglichkeiten zwischen Eltern und Kind nahmen dadurch ebenfalls ab. Aufgrund diesen Vorgangs konnten neue Personen im Umfeld der Kinder zu ihren „Vorbildern“ werden, wie etwa die Gleichaltrigengruppe (Peer-Group), die KindergärtnerIn oder LehrerIn und schließlich – mit fortschreitender technischer Entwicklung – die Medien.[14]

4. Problemdarstellung

4.1. Abgrenzung der Arbeit von dem Bereich der Jugendkriminalität

Im deutschen Strafrecht grenzt sich der Begriff der Jugendkriminalität auffällig im Bereich der Strafmündigkeit ab. Denn mit der Einführung der Altersgrenze ab 14 Jahren sind die Jugendlichen für ihre Taten haftbar zu machen. Die Grenzziehung von Seiten des Gesetzgebers hat etwas Zweckmäßiges. Der Vorteil der Grenze ist, dass das Alter, ab dem die Judikative auf kriminelles Verhalten reagieren kann, unmissverständlich fixiert ist. Es ist demgemäss nur möglich, einen 14jährigen mangels genügender Reife für strafunmündig zu erklären und nicht umgekehrt. Das Kind soll dadurch einen möglichst starken Schutz erfahren. Mit dieser absoluten Grenze hat sich der Staat mit seinem Instrumentarium des Strafrechts aber auch die Möglichkeiten eine Sanktion für straffällige Kinder genommen.

Diskussionswürdig ist dies immer dann wenn einzelne spektakuläre Fälle („Mehmet“[15] ) noch nicht strafmündiger Kinder bekannt werden und eine Herabsetzung der Altersgrenze gefordert wird, um diese Kinder zu bestrafen. Der Staat handelt in diesem schwierigen Bereich jedoch nach dem Grundsatz dass Erziehung durch nicht staatlich kontrollierte Stellen besser sei als Strafe.

4.2. Rechtliche Grundlagen

Gemäß §19 StGB ist „schuldunfähig, wer bei der Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“[16] Damit bildet das Strafgesetzbuch eine formale Grundlage, die auch der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zugrunde liegt. Kinder sind strafunmündig, sie können weder von einem allgemeinen Strafgericht noch vor dem Jugendgericht angeklagt werden. Der Grund für diese Regelung ist die Annahme des Gesetzes, dass Kinder in diesem Alter noch nicht in der Lage sind, dass Unrecht ihrer Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Diese sogenannte „Schuldunfähigkeit“ der unter 14 jährigen stellt eine unwiderlegbare Vermutung dar, d. h. auch wenn ein unter 14jähriger Täter entsprechend § 3 des Jugendgerichtgesetzes (JGG) aufgrund seiner „sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“[17], kann er keinesfalls von strafrechtlicher Seite zur Verantwortung gezogen werden. Kinder gelten als strafunmündig, da das Gesetz unterstellt, dass sie bei Verwirklichung eines Straftatbestandes nicht fähig waren, anders zu handeln, und ein anderes Handeln ihnen auch nicht zumutbar gewesen wäre.[18] Allerdings muss die Staatsanwaltschaft nach Richtlinie Nr. 2 des § 1 JGG bei einer Strafanzeige gegen ein Kind, in „geeigneten“ Fällen den Vormundschaftsrichter in Kenntnis setzen. Weiterhin hat sie zu prüfen „ob die Schulbehörde oder andere Stellen zu benachrichtigen sind und ob gegen den Aufsichtspflichtigen einzuschreiten ist.“ Wird dies bejaht, kommen Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe) in Frage. Diese reichen von der „Hilfe zur Erziehung“ durch „Erziehungsberatung“ gemäß § 27 SGB VIII bis hin zur „Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen“ nach § 42 SGB VIII.

Strafrechtlich betrachtet ist eine Haftung der Erziehungspflichtigen für solche Kinder begründet. Gemäß § 171 ist für jemanden der seine „Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt“ eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vorgesehen.

5. Faktische Darstellung

5.1. Datengrundlage PKS und Kritik

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kriminalität in der so genannten „Kriminalstatistik“ erfasst. Dieser Oberbegriff umfasst alle jährlich erscheineinenden Statistiken, in denen Ergebnisse staatlicher Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeiten registriert werden. Von allen Statistiken genießt die Polizeiliche Kriminalstatistik, kurz PKS, die größte Publizität.[19] Sie wird seit 1953 jährlich vom Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden herausgegeben. Die PKS erfasst grundsätzlich alle Straftaten und Tatverdächtigen, die der Polizei bekannt werden, wobei Staatsschutzdelikte und Straßenverkehrsdelikte ausgesondert sind und nicht in die PKS eingehen. Bei allen anderen Delikten werden alle „erfassten Fälle“ registriert, dass sind solche Taten, die der Polizei bekannt sind und von ihr bearbeitet werden, unabhängig von dem Erfolg der Ermittlungen. Im Jahr 2004 verzeichnete die Statistik für Deutschland 6 633 156 bekannt gewordene Fälle.[20]

Die aufgeklärten Fälle sind in der Regel nach Delikten gegliedert ausgewertet. Als aufgeklärt gilt dabei jeder erfasste Fall, für den ein Tatverdächtiger festgestellt werden konnte, der nach polizeilichem Ermessen einer Straftat hinreichend verdächtig ist, das heißt dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine spätere Verurteilung sprechen muss.

Alle Daten werden schließlich mittels folgender Kennzahlen aufgearbeitet:

- Die „Häufigkeitszahl“ ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle errechnet auf 100.000 Einwohner.
- Die „Aufklärungsquote“ zeigt das prozentuale Verhältnis von aufgeklärten und erfassten Fällen an. Sie wird in der Regel nach den Delikten aufgeschlüsselt.
- Bei der „Tatverdächtigenbelastungszahl“ handelt es sich um die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen pro 100.000 Einwohner.
- Die „Opferbelastungsziffer“ gibt die Zahl der Opfer von Straftaten pro 100.000 Einwohner an.

Die Kriminalpolizei ist nach dem Legalitätsprinzip dazu verpflichtet, jedem Straftatverdacht, beispielsweise aufgrund einer Strafanzeige, nachzugehen.[21] Führen die Ermittlungen zur Aufklärung und erscheint ein Kind als „Straftatverdächtiger“, so registriert die Polizei Tat und Tatverdächtigen statistisch und gibt die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter; erst diese stellt das Verfahren wegen Strafunmündigkeit ein. Auf diese Weise entsteht in der PKS die Rubrik „Kinderkriminalität.“

Im Jahre 2004 gab es insgesamt 115.770 tatverdächtige Kinder. Das entspricht einem Tatverdächtigenanteil von 4,9% an allen Tatverdächtigen. Die Zahl der insgesamt 115.770 tatverdächtigen Kinder schlüsselt sich wie folgt auf:

- Kinder bis unter 6: 1.471 Tatverdächtige
- Kinder 6 bis unter 8: 4.383 Tatverdächtige
- Kinder 8 bis unter 10: 11.600 Tatverdächtige
- Kinder 10 bis unter 12: 26.618 Tatverdächtige
- Kinder 12 bis unter 14: 71.698 Tatverdächtige[22]

Von allen Tatverdächtigen Kindern sind 81.790 männlich und 33.980 weiblich. 95.232 von ihnen sind deutscher Herkunft, 20.538 nichtdeutsch.[23] Bei Kindern im Alter von 12 bis 14 Jahren sind von insgesamt 71.698 Tatverdächtigen 48.291 männlich und 23.407 weiblich.[24]

Die PKS stellt nicht nur einen Tätigkeitsnachweis der Polizei dar, sondern dient der Erfassung des Umgangs mit Kriminalität, der Entwicklung und Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und strafverfolgende Verbrechensbekämpfung sowie für kriminalpolitische Maßnahmen.[25]

Mit ihrer jährlichen Veröffentlichung und der sich anschließenden Mediendiskussion bestimmt sie im wesentlichen die Meinung der Öffentlichkeit über Kriminalität in der Gesellschaft. Allerdings kann die PKS nur die registrierten Fälle von Kriminalität im allgemeinen und Kinderdelinquenz im besonderen erfassen. Im Bereich der Kinderdelinquenz ist aber von einem großen Dunkelfeld auszugehen, da Kinder aufgrund ihrer Strafunmündigkeit selten angezeigt werden.

Fritz Sack kritisiert an der PKS insbesondere die Unzuverlässigkeit und Unvollständigkeit der Erhebungstechnik, letztlich also das System der Erfassung durch die Polizei aufgrund von Anzeigen oder eigenen Ermittlungen.[26]

5.2. Kinderdelinquenz im Dunkelfeld

Da nicht alle Taten der delinquenten Kinder in Deutschland erfasst werden, fehlt ein statistischer Überblick, der nicht nur das sogenannte Hellfeld[27] beschreibt, sondern auch alle nicht-registrierten Straftaten von Kindern. Wichtigstes Mittel zur Erhaltung eines Überblickes kann in diesem Fall nur die Erforschung des Dunkelfeldes sein. Zur Begriffbestimmung sei die Definition des Bundeskriminalamtes angeführt: „Das Dunkelfeld umfasst die Summe jener Delikte, die den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Justiz) nicht bekannt werden und deshalb in der Kriminalstatistik gar nicht erscheinen.“[28] Das Verhältnis von polizeilich registrierter zu nicht bekannt gewordener Kriminalität – d.h. Hellfeld zu Dunkelfeld – wird durch die sogenannte „Dunkelzifferrelation“ angegeben. (Zum Beispiel 1:2 oder 1:5). Diese Relation lässt sich kaum genau bestimmen. Es scheint nur die Erkenntnis gesichert, dass sie um so niedriger wird, je schwerer das betreffende Delikt ist, d.h. es besteht eine hohe negative Korrelation zwischen der Dunkelziffer und der Schwere von Straftaten.[29]

Die Erkenntnisse der modernen Dunkelfeldforschung haben ihren Beitrag zur Erfassung und Erläuterung delinquenter Kinder und Jugendliche geleistet.[30] Ihre Erträge sind unter anderem dass:

- Ein großer Teil der Delinquenz den Instanzen der formellen Sozialkotrolle, wie zum Beispiel Polizei und Justiz, unbekannt bleibt, sie also nicht aufgedeckt wird. Die meisten Delikte sind allerdings leichterer Art und die Delinquenz der Kinder bildet sich meist ohne das Eingreifen der offiziellen Instanzen zurück.
- Weiterhin gibt es keine Zweiteilung in Delinquente und Nichtdelinquente, da die Delinquenz innerhalb der Jugend mehr oder weniger verteilt ist. Zum einen gibt es die Kinder und Jugendliche die keine Delikte oder selten leichte Delikte verüben, zum anderen die Kinder und Jugendliche deren Delikte häufig und schwer sind. Letztere sind verantwortlich für den Großteil der Straftaten, speziell für die Gewaltdelikte. Angehörige Kinder und Jugendliche dieser Minderheit entwickeln sich meist auch zu Rückfalltätern, Ihre delinquente Handlungen bleiben oft auch im Erwachsenenalter zugegen.
- Auf den letzten Punkt aufbauend, erfahren Polizei und Justiz eher von den schweren Delikten, da diese von der Bevölkerung eher angezeigt werden, als die so genannten Bagatellestraftaten. Das Entdeckungsrisiko hängt damit von der Häufigkeit und Schwere der Delinquenzbegehung ab.[31]
- Delinquenz ist grundsätzlich ein Gruppenphänomen, da sie sich meist in Gesellschaft von Gleichaltrigen ereignet, was nicht unbedingt zu Bedeutung hat, dass die Kinder und Jugendlichen in einer Bande „organisiert“ sind.
- Zur Schichtverteilung und Delinquenz muss bemerkt werden, dass sich delinquentes Verhalten zwar in allen Bevölkerungsschichten findet, aber die o.a. schweren Delikte meist von Kindern aus sozial schwachen Familien, also der Unterschicht angehörigen, begangen werden.[32] Allerdings wird auch hier die Statistik beeinflusst, da Kinder und Jugendliche aus der Unterschicht eher angezeigt werden als andere. Dies geschieht zum einen dadurch, das die Unterschicht eine härtere und unnachsichtigere Einstellung zu delinquenten Verhalten besitzt und zum anderen weil sie nicht in demselben Maße wie die Mittel- und Oberschicht über Selbsterziehungsmöglichkeiten verfügt. Die Instanzen der formellen Selbstkontrolle beurteilen die Rechtsbrüche der Unterschichtjugendlichen schwerer als die der Mittel- und Oberschichtjugendlichen.[33]

5.3. Entwicklung und Struktur der Kinderdelinquenz

Vorangestellt seien zwei Beispiele, welche die Merkmale der Kinderdelinquenz darstellen und die anschließende abstrakte Darstellung veranschaulichen sollen:

Beispiel 1.: Beim Spielen findet ein neunjähriger Schüler den Schlüssel zur Backstube. Mit seinem 12jährigen Freund drang er ein. Vor dem verkaufbereiten Backwerk stopften beide soviel wie möglich in sich hinein. Anschließend lieferten sie sich eine „große Schlacht“, warfen Torten, Kuchen und Kompott an die Wände, Decken und Fenster. Im Fortgehen nahmen sie noch Geld aus der Ladenkasse.

Beispiel 2.: Zwei schwarz maskierte drangen mittags mit vorgehaltener Pistole in eine Bankfiliale ein und riefen: „Dies ist ein Überfall, es ist Ernst! Geld her oder wir schießen!“ Die Erstarrung der Anwesenden wich erst, als die beiden keine Miene machten, weiter vorzudringen. An den Fensterscheiben drückten sich draußen viele Jungen neugierig die Nasen. Als man auf die Eindringlinge zuging, ergriffen sie plötzlich die Flucht. Sie rasten auf die Straße und konnten an der auf „Rot“ stehenden Ampel festgehalten werden, da sie dort als brave 11jährige Bankräuber stehen blieben. Zuvor hatten sie im Fernsehen einen Banküberfall gesehen und fanden es schick, dass die Leute Angst hatten. Mit den Klassenkameraden hatten sie überlegt, ob man es nicht auch mal probieren könne. Sie hatten Mutters Strumpfhose sowie eine Spielzeugpistole mitgenommen und der Klasse den Plan mitgeteilt, damit alle den Auftritt miterleben können.[34]

Aus den Dunkelfelduntersuchungen geht hervor, dass jedes Kind Handlungen begeht, die gegen Strafrechtsnormen verstoßen.[35] Diese gelegentlichen Grenzüberschreitungen gelten als völlig normal, da die Kinder zunächst in die Rechtsordnung hineinwachsen. Dadurch lernen sie Normen kennen und beachten. Kinder überschreiten die Grenzen des Strafrechts, ohne sich dessen bewusst zu sein.[36] Dies belegt ebenfalls eine Untersuchung von Liselotte Pongratz und anderen.[37] Es zeigte sich, dass nur circa 20 % der in der Untersuchung registrierten und von der Polizei als tatverdächtig bezeichneten Kinder voll erkannt hatten, dass ihr Verhalten nicht erlaubt und mit Strafe bedroht war. Erst durch die entsprechende Zurechtweisung seitens der Erzieher kann es die Regeln befolgen lernen und so von Verstößen gegen die Rechtsordnung absehen. Die Delinquenz der Kinder unterscheidet sich von der Kriminalität der Erwachsenen insbesondere durch motivationale Besonderheiten: Bei Kindern gehen die Spiel- und Scheinwelt miteinander untrennbar in Ernst und Wirklichkeit über. Die kindliche Motivation delinquenten Verhaltens ist häufig im Spiel, Unfug, Ausgelassenheit, Übermut, Abenteuerlust und Erlebnisdrang, Sport, Sichaustoben sowie Schabernack zu suchen. Die Kinder werden fast ausschließlich in ihrer Freizeit delinquent. Die Straftaten konzentrieren sich demnach auf die Freiräume, die den Kindern zugestanden werden und in denen sie unbeaufsichtigt spielen können.[38] Die Begehung der strafbaren Handlungen von Kindern geschieht vorwiegend in Gruppen. Der Gruppenzwang ist im Kindesalter ein spezifisches Merkmal für Delinquenz. Bewusst und Unbewusst erstreben sie oftmals mit dem Delikt Prestige, Anerkennung, Zugehörigkeit in der Bezugsgruppe und sie messen ihre Kräfte. Sie wollen sich durchsetzen, stark erscheinen, Helden und berühmt werden und zeigen, dass sie auch schon etwas können wie die Größeren. Sie trachten nach ihnen noch unerreichbaren Statussymbolen Erwachsener.“[39]

Gemäß Hans-Joachim Schneider[40] und Eckhardt L. Pongratz[41] stellen Rechtsbrüche bei Kindern eine zwar ubiquitäre, aber zumeist vorübergehende Erscheinung dar. Hierfür spricht, dass bei dem überwiegenden Teil von Kindern, die wegen eines Delikts registriert werden, der Rechtsbruch eine einmalige Episode bleibt. Nur in wenigen Fällen kommt es zu schwerwiegenden oder häufigen Straftaten. In einer Untersuchung von Liselotte Pongratz und Mitarbeitern waren im Alter von 21 Jahren 9% der ehemals delinquenten Kinder zu Jugendstrafe, Gefängnis oder Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.[42] Es besteht folglich keine generelle Beziehung zwischen Kinderdelinquenz und späterer Jugenddelinquenz.[43] Emilie Chilian sieht in dieser Schlussfolgerung eine „verfehlte Bagatellisierung“, da bei einem Teil der delinquenten Kinder sehr wohl die Gefahr späterer Kriminalität bestehe.[44] Zu der Einstiegsfunktion der Kinderdelinquenz schreibt Monika Traulsen, dass nach den Ergebnissen der empirischen Kriminologie die Delikte von Kinder in den meisten Fällen nicht der Beginn einer kriminellen Karriere seien. Man könne daher grundsätzlich nicht von einer „Einstiegsfunktion“ der Kinderdelinquenz sprechen. Lediglich bei einem kleinen Teil delinquenter Kinder deute das Sozialverhalten und die sozialen Verhältnisse darauf hin, dass ihre Legalentwicklung gefährdet oder bereits gestört sei. Bei diesen Kindern sei die Wahrscheinlichkeit erhöht, später wiederholt oder schwerwiegend straffällig zu werden. Nur bei ihnen sei es daher erforderlich und vertretbar, therapeutische Maßnahmen einzuleiten. Ob die Behandlung eine kriminelle Entwicklung verhindern kann, sei freilich auch in dieser Altersstufe ungewiss.[45] In ihren Untersuchungen bezüglich der Wahrscheinlichkeit späterer Straffälligkeit weist sie nach, dass bei Kindern die später wiederum straffällig werden, Tatmodalitäten gehäuft auftaten, in denen eine gewisse Energie zum Ausdruck kommt. Es lag also eine erheblich größere Intensität der Delinquenz vor. Dies führt zu folgenden Annahmen:

- Je mehr Taten ein Kind begangen hat, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es auch weiterhin straffällig wird.[46]
- Werden mehrere Taten über einen vergleichsweise langen Zeitraum hinweg begangen, so ist dies ebenfalls ungünstig.[47]

Die vermehrte delinquente Intensität äußert sich allgemein im häufigeren Vorkommen von schweren Taten. Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradteilen sowie andere Delikte im Zusammenhang mit Fahrzeugen, Diebstahl unter erschwerenden Umständen und Handlungen, die eine Täuschung enthalten, spielen eine größere Rolle als bei später Nichtstraffälligen. Zu einer relativ schlechten Bewährung scheint weiterhin beizutragen, wenn Kinder mit verschiedenen Delikten straffällig werden.[48]

Hans Göppinger kam in seiner Tübinger Jungtäter-Untersuchung zu ähnlichen Ergebnissen:

Von 200 H-Probanden[49] waren 98, dass entspricht 49%, vor Vollendung des 14 Lebensjahres im außerhäuslichen Bereich wegen Gesetzesverstößen (Diebstahl, Sachbeschädigung oder Körperverletzung) aufgefallen, ohne deswegen bei der Polizei registriert worden zu sein. Von den 200 V-Probanden[50] waren es dagegen nur 44, das entspricht 22%. Dabei zeigten sich die H-Probanden nach Häufigkeit, Schwere und Gleichartigkeit ihrer Kindertaten sowie nach Länge des Tatenzeitraums im Durchschnitt stärker belastet als die V—Probanden.[51]

5.4. Kinderdelinquenz aufgeschlüsselt nach Straftaten

Kinderdelinquenz äußert sich hauptsächlich in Deliktarten wie Ladendiebstahl, Fahrraddiebstähle, Sachbeschädigungen und leichten Körperverletzungsdelikten bei denen der materielle Schaden selten hoch ist und nur bei einem kleinen Teil der Straftaten Gewaltmotivationen zu entdecken sind. Das häufigste Vergehen der Kinder ist die Brandstiftung. Hier kann der Schaden beträchtlich sein, es fehlt aber meist an dem Vorsatz der Kinder und die Brände entstehen oft aus einer „Zündelei“ heraus.[52]

5.5. Werden Kinder immer krimineller?

Angesichts einiger Meldungen in Zeitung und Fernsehen, in denen auch die PKS häufig zitiert wird, stellt sich die Frage, ob Kinder und Jugendliche immer krimineller oder brutaler werden. Laut PKS sank die Anzahl der tatverdächtigen Kinder im Jahre 2004 wie auch in den Vorjahren schon. Diesmal ist ein Rückgang von 8,4 % auf 115.770 tatverdächtige Kinder zu verzeichnen.[53] Die Anzahl der tatverdächtigen deutschen Kinder nahm gegenüber dem Vorjahr um 9,1 % von 104.757 auf 95.232, und die Anzahl der tatverdächtigen nichtdeutschen Kinde um 4,9 auf von 21.601 auf 20.538 ab.[54] Infolgedessen ist im Bereich des Hellfeldes kein Indiz zu einem Anstieg von Kinderdelinquenz gegeben. Auffällig ist, dass es in den Vorjahren einen kontinuierlichen Anstieg der registrierten Kinder gegeben hat und dieser seit dem Jahre 1999 absinkt.[55] Die Polizei macht diesen Rückgang vor allem im Bereich des Ladendiebstahls am Kontroll- und Anzeigeverhalten des Einzelhandels fest.

II. Theoretische Ansätze zur Erklärung der Ursachen von Kinderdelinquenz

1. Einleitung

Der zweite Abschnitt dieser Arbeit gibt einen Überblick über verschiedene Theorien zur Erklärung von Kriminalität im Allgemeinen und Kinderdelinquenz im Besonderen.

In Anlehnung an Uwe Meier soll der Begriff der Theorie „eine Menge in deduktivem Zusammenhag stehender widerspruchsfreier Hypothesen“[56] bedeuten. Diese Definition wird im Verlaufe des zweiten Abschnitts der Arbeit weiter gefasst werden um auch die so genannten theoretischen Ansätze einschließen. Unter einem theoretischen Ansatz versteht man den „Vorschlag zu einer Theoriebildung…, der sich auf die Inhalte einer künftigen Theorie bezieht.“[57]

Eingangs werden die biologischen Theorien vorgestellt. Sie gehen davon aus, das Delinquenz ein anlagebedingtes Produkt sei. Nach den Anlage-Theorien schließen sich die Umwelt-Theorien an, welche in Form der psychoanalytischen und soziologischen Theorien dargestellt werden. Schließlich wird mit der Betrachtung der soziologischen Theorien ein Blick auf die gesellschaftlichen Einflüsse und ihre Einwirkung auf eine mögliche Delinquenz von Kindern geworfen.

2. Biologische Ursachen

Es gibt einige Verfechter biologischer Kriminalitätstheorien, die, ohne Cesare Lombrosos Lehre der Verbrechertypen zu folgen, in der Vererbung eine mögliche Ursache für Delinquenz sehen, und deshalb stark kritisiert werden. Zur gänzlichen Erfassung der biologischen Theorien, ist zunächst ein Blick auf ihren Hintergrund selbiger sinnvoll.

2.1. Historische Kriminologie

Der Vordenker biologischer Erklärungsansätze zur Kriminalität ist der italienische Militärarzt Cesare Lombroso.[58] Lombroso galt als ein Anhänger des Darwinismus und vertrat in seinem bedeutenden Werk „L`uomo delinquente“ („Der Verbrecher“[59] ) die These, dass Verbrecher an äußeren körperlichen Merkmalen zu erkennen seien. Seiner Behauptung lagen empirische Untersuchungen zugrunde, in denen er Schädelvermessungen und weitere körperliche Untersuchungen an mehreren tausend Soldaten durchführte,[60] anhand derer er eine Art Raster zur Erkennung des „geborenen Verbrechers“ entwickelte.[61] Er stellte fest, dass Diebe im Allgemeinen sehr bewegliche Gesichtszüge und Hände besäßen; dass ihre Augen klein und unruhig seien und oft schielten. Des Weiteren seien ihre Augenbrauen zusammengewachsen und die Nase krumm. Mit weiteren Auffälligkeiten klassifizierte er sowohl Mörder als auch Unzüchtige und andere Verbrecher. Einer seiner Schüler, Enrico Ferri, fasste diese Thesen in die „Lehre vom geborenen Verbrecher“ („il nato delinquente“) zusammen. Konsequenz aus der Identifizierung eines „geborenen Verbrechers“ war „die Unschädlichmachung des Straftäters durch Todesstrafe oder lebenslange Verwahrung.“[62] Später war Ferri, der Ansicht „dass Verbrechen eine Erscheinung zugleich biologischen, psychischen und sozialen Ursprungs ist.“[63]

Als Gegenlehre zu Lombrosos Ansätzen entwickelte sich unter dem Einfluss von John Locke, dem Mediziner Alexander Lacassagne sowie dem Juristen Gabriel Tarde in Frankreich die Milieu-Theorie. Sie besagt, dass die Eigenart des Menschen allein auf seine äußeren Umstände zurückgeführt werden müsse. Wenn aber der Mensch nur das Produkt seiner Umwelt darstelle, also nur der Spielball der Milieueinwirkungen sei, brauche man lediglich diese Umstände zu verändern, um eine Wandlung der Persönlichkeit in eine gewünschte Richtung zu bewirken.[64]

In Deutschland versuchte der Jurist Franz von Liszt die Gegensätze der Italienischen Schule nach Lombroso und der Französischen Schule nach Lacassagne und Tarde zu überwinden, indem er von einer Synthese beider Theorien ausging: „Das Verbrechen ist das Produkt der Eigenart des Täters im Augenblick der Tat und aus den ihn in diesem Augenblick umgebenden äußeren Verhältnissen.“[65] In seiner Vereinigungs-Theorie von Anlage und Umwelt wiederspricht er der Lehre Lombrosos: „Es gibt keinen Homo delinquens, d. h. der Verbrecher bildet keinen einheitlichen anthropologischen Typus. Handlungen, welche wir als Verbrechen, Vergehen oder Übertretungen unter Strafe stellen, weichen in ihrer Erscheinung wie ganz besonders in den Triebfedern, auf welchen sie beruhen, so unendlich weit voneinander ab, dass es von vornherein als gänzlich verkehrt erscheinen muss, sie auf dieselben organischen Bedingungen zurückzuführen zu wollen. Es gibt auch keine Mörderschädel.“[66]

2.2. Biologische Kriminalitätstheorien

2.2.1. Die Zwillingsforschung

Die Zwillingsforschung geht von der Annahme aus, dass der Einfluss der Erbanlage durch den Vergleich der sozialen Entwicklung von eineiigen (erbgleichen) Zwillingen mit zweieiigen (erbverschiedenen) Zwillingen bestimmt werden kann. In Verbindung mit der Erklärung kriminellen Verhaltens untersuchten die Forscher Odd Steffen Dalgard und Einar Kringlen[67] in ihrer Zwillingsstudie die Rolle der Vererbung für die Kriminalitätsentwicklung. Sie identifizierten 138 Zwillinge, die im Landesstrafregister verzeichnet waren, von denen 49 Zwillinge erbgleich, die anderen 89 erbverschieden waren. In einer persönlichen Befragung unterschieden die Forscher zwischen übereinstimmendem (konkordantem) und nicht übereinstimmendem (diskordantem) Verhalten. Bei der Berücksichtigung aller Kriminalitätsformen fand man eine fast gleiche Konkordanz bei erbgleichen und erbverschiedenen Paaren. Wurden jedoch Gewalt, versuchte sexuelle Gewaltanwendung sowie Diebstahl und Raub einbezogen, betrog die Paarkonkordanz bei den erbgleichen Zwillingen 26% und bei den erbverschiedenen, die in ihrer Kindheit wenig zusammen gewesen waren, 15%. Bei den erbverschiedenen Individuen, die in ihrer Kindheit häufig zusammen gewesen waren, stimmte die Konkordanz fast mit den erbgleichen Kindern überein. Als Ergebnis der Untersuchung stellten Dalgard und Kringlen fest, dass die etwas höhere Konkordanz bei erbgleichen Zwillingen kaum ein Indikator für Kriminalität sein kann, sondern auf den stärkeren Zusammenhang zwischen erbgleichen Kindern in ihrer Kindheit zurückzuführen ist.[68]

In Folgeuntersuchungen sind Zwillingsforscher auf ähnliche Ergebnisse gestoßen, und bei allen lag im Schnitt die durchschnittliche Konkordanz bei erbgleichen Zwillingen höher als bei erbverschiedenen. Doch trotz der übereinstimmenden Ergebnisse sind auch diese Untersuchungen dem Hauptkritikpunkt ausgesetzt gewesen, inwieweit Umwelteinflüsse (etwa durch familiäre Erziehung) an diesen Erscheinungen beteiligt sind.

Neben der Zwillingsforschung erregten in diesem Bereich außerdem die so genannten „Adoptionsstudien“ Aufsehen. In diesen wurde nachgeprüft, ob Adoptierte, deren biologischer Väter oder Mütter kriminell waren, eher kriminell wurden, als solche, bei denen dieses Familienmerkmal nicht vorlag. Die Forscher Sarnoff A. Mednick, William F. Gabrielli und Jr. Barry Hutchings untersuchten zu dieser These in Dänemark das Schicksal von 4068 Kindern.[69] Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die adoptierten Kinder krimineller (biologischer) Väter im höheren Maße straffällig wurden als die adoptierten Kinder nichtkrimineller Väter. Eine besonders auffällige Entwicklung zeigten die Kinder, bei denen biologischer als auch Adoptiv-Vater kriminell waren.

Ähnlich den Ergebnissen der Zwillingsforschung sollte auch im Bereich der Adoptionsstudien vorsichtig mit den Ergebnissen umgegangen werden. Denn Kinder verbringen vor einer Adoption in der Regel eine längere Zeit in einem Erziehungsheim oder bei Pflegeltern. Diese Erfahrung kann für die Kinder prägend sein. Weiterhin ist es sogar möglich, dass die Adoption selbst bei Kindern als traumatisches Erlebnis haften bleibt.[70]

2.2.2. XYY Konstitution

Die Theorie der XYY-Konstitution besagt, dass bei Straftätern ein überzähliges Y-Chromosom, auch das „Mörder-Chromosom“ genannt, ausschlaggebend für ihr abweichendes Verhalten sei.

Chromosomen sind fadenförmige Gebilde, die in jedem Zellkern in artspezifischer Anzahl und Geschlecht vorhanden sind und das Erbgut eines Lebewesens tragen. Männer besitzen 46 Chromosome, davon 2 Sexualchromosome, X und Y. Aufgefallen war die XYY-Formation in einer schottischen Sicherungsanstalt für gemeingefährliche Verbrecher, bei denen im Rahmen einer genetischen Untersuchung in 8 von 197 Fällen der Nachweis der Existenz eines zusätzlichen Y-Chromosom erbracht werden konnte.

Anschließende zahlreiche Untersuchungen haben allerdings keine weiteren Beweise erbringen können. Alle Analysen scheiterten daran, dass sie sich auf einzelne Strafgefangene und/oder eine ausgewählte Gruppe von Strafgefangenen mit XYY-Chromosomenmuster bezogen und nicht mit Kontrollgruppen von Männern mit normaler XY-Chromosomenformation verglichen wurden.[71] Fest steht, dass diese Chromosomenform nur äußerst selten und auch nur bei Männern vorkommt, daher eignet sich dieser Ansatz zur Erklärung von abweichendem Verhalten nicht und ist für die vorliegende Arbeit unerheblich.

2.2.3. Ethologie

Die Lehre der Ethologie bedeutet „Lehre von der Lebensweise der Tiere“ und wird oft „Biologie des Verhaltens“ definiert. Grundlage dieser Theorie ist die Tierpsychologie. Sie vergleicht menschliches und tierisches Verhalten und untersucht die Frage nach dem Verhältnis von instinktgesteuertem und erlerntem Verhalten.

Auf diesem Gebiet machte sich insbesondere der Psychologe und Zoologe Konrad Lorenz durch sein Experiment mit der Graugans Martina einen Namen.[72] In diesem Versuch ließ Lorenz das Ei einer Graugans künstlich ausbrüten. Als das Küken schlüpfte, zeigte es eine merkwürdig anmutende Reaktion: Es lief sofort auf den Forscher zu, akzeptierte ihn fortan als „Mutter“ und soll ihm (bis zur Reifezeit der Graugans) wie ein Hund auf Schritt und Tritt nachgefolgt sein. Das Küken war einer „Fehlprägung“ zum Opfer gefallen. Lorenz gelang es durch seine Versuche zu belegen, dass Gänseküken nach dem Schlüpfen hinter jedem sich bewegendem Objekt hinterherlaufen, ganz gleich, ob es sich um das Muttertier, einen Menschen, oder einen sich bewegenden Gegenstand handelt. Das Küken war einer irreversiblen Fehlprägung zum Opfer gefallen.

Inzwischen gehen Entwicklungspsychologen davon aus, dass der Mensch eine ähnliche Prägungsphase durchläuft.[73] Durch Vergleiche von Säuglingen, die bei Ihren Familien aufwuchsen und solchen, die kurz nach der Geburt von ihrer Mutter getrennt wurden und in Heimen oder Adoptionsfamilien aufwuchsen, ließ sich folgendes feststellen: Heimkinder wiesen schon im zweiten Lebensjahr eine Reihe von Verhaltensstörungen auf. Diese äußerten sich durch Bindungsstörungen, Desinteresse und der Retardierung von körperlichen und seelischen Entwicklungsprozessen. In späteren Entwicklungsjahren wurden diese Störungen meist noch auffälliger, sie äußerten sich in Form von Anpassungsschwierigkeiten, seelischer Isolation und einer Tendenz zu gesteigertem Aggressionsverhalten.[74] (Siehe Abschnitt III: Familie als Sozialisationsinstanz)

In diesem Zusammenhang sei zusätzlich auf das 1962[75] durchgeführte Experiment des Ehepaars Harlow hingewiesen. Die Forscher untersuchten die Mutter-Kind Beziehung bei Rhesusaffen, indem sie die Versuchstiere nach der Geburt von ihren Müttern trennten. Später brachten sie die „elternlosen“ Affen mit Artgenossen zusammen, die unter Normalbedingungen aufwuchsen, und bemerkten soziale Schwierigkeiten in Form von Ungeselligkeit, asozialem Verhalten, sexueller Gestörtheit und Bindungsunfähigkeit. Dieses Verhalten legten die Rhesusaffen auch in ihrem späteren Dasein nicht wieder ab. Kritikpunkt dieser Untersuchung ist die in jedem Fall problematische Übertragung tierischen Verhaltens auf das menschliche.

2.3. Aktuelle Forschung

Eine „Wiederbelebung wesentlicher kriminalbiologischer Ansätze“ ist in neuerer Zeit in den Vereinigten Staaten ausgemacht worden.[76] Besonders in der neueren biologischen Kriminalbiologie beschäftigt man sich vermehrt mit neurochemischen Einflüssen und weniger mit Erbfaktoren. In diesem Zusammenhang wird vor allem der Einfluss des Sexualhormons Testosteron auf das Aggressionsverhalten 13‑14jähriger Jungen diskutiert. In einer Studie untersuchte A. Raine den Neurotransmitter Serotonin und fand höhere Werte dieses Transmitters im Blut von Gewalttätern.[77]

Ferner wird angenommen, dass Dopamin[78] im menschlichen Nervensystem ausgestoßen wird um Lernanstrengungen zu belohnen. Es wird vermutet, dass dies auch im Rahmen des Wiederholungseffektes nach Begehung einer erfolgreichen Tat geschieht. Der Neurobiologe Henning Scheich schreibt hierzu, „dass eine solche „Dopamindusche“ als angenehm empfunden wird.“ Dies stellte man bei Kindern im Zusammenhang mit emotional besonders befriedigenden und aggressiven Computerspielen fest.“[79]

3. Psychologische und Sozialpsychologische Ursachen

Die psychologischen und sozialpsychologischen Theorien sehen den Grund für kriminelles Verhalten in psychischen Eigenarten des Täters. Solche psychischen Merkmale können zum Beispiel Aggressivität, Minderbegabung, Stimmungslabilität und/oder Risikobereitschaft sein.[80] Psychologische sowie sozialbiologische Kriminalitätstheorien unterscheiden sich von den soziologischen Theorien durch den Grad der Einbindung von gesellschaftlichen Prozessen. Allerdings ist eine deutliche Abgrenzung dieses Einbindungsgrades wegen zahlreicher Überschneidungen innerhalb dieser Wissenschaften schwierig.

Zu den Hauptrichtungen der psychologischen und sozialpsychologischen Theorien gehören die psychodynamischen Konzepte, die Lerntheorien und die Aggressionstheorien. Im Bereich der psychodynamischen Konzepte werden zunächst der psychoanalytische Ansatz zur Verbrechenserklärung und schließlich die Kontrolltheorien vorgestellt. Die darauf folgenden sozialpsychologischen Theorien bilden den „Überschneidungsbereich“[81] zwischen den zuvor erörterten individualpsychologischen Theorien und den im nächsten Abschnitt erörterten soziologischen, also gesellschaftsorientierten Theorien. Sie umfassen die Theorie des rationalen Wahlhandels, die Lerntheorien (bestehend aus der Theorie der differentiellen Assoziation, der Theorie der differentiellen Identifikation und Eysencks Kriminalitätstheorie) sowie die Aggressionstheorien (bestehend aus der Sündenbockhypothese, der lernpsychologischen Erklärung aggressiven Verhaltens, der Frustrations-Aggressions-Hypothese und ergänzenden Ansätzen).

3.1. Psychodynamische Konzepte

3.1.1. Verbrechenserklärung nach dem psychoanalytischen Ansatz

Diese Theorie basiert auf dem von Sigmund Freud entwickelten Persönlichkeitsmodell der Psychoanalyse. Auf Freud geht die Entdeckung des Unbewussten, Vorbewussten und Bewussten für die Erklärung des menschlichen Verhaltens zurück.[82] Die Inhalte des Vorbewussten sind in der Erinnerung nicht spontan präsent, jedoch mit einer gewissen Willensanstrengung erinnerbar. Inhalte des Unbewussten sind dem bewussten Erinnern nicht zugänglich.

Nach dem psychoanalytischen Persönlichkeitsmodell werden Entscheidungen, die ein Mensch trifft, durch drei psychische Instanzen bestimmt: Es, Ich und Über-Ich. Die triebhafte Seite der Persönlichkeit wird als Es bezeichnet. In ihm speichern sich primitive Motive und Triebe, Kriminalität und Sexualität sowie alles Erlebte und Verdrängte. Das Es ist irrational, unorganisiert und lustorientiert.[83]

Das Über-Ich siedelt primär im Unterbewussten. Es ist eine Kontrollinstanz und kann auch als Gewissen oder Moral bezeichnet werden. Es entsteht durch Introjektion (Eininnerung) – in der Regel durch die Eltern – von moralischen und sittlichen Geboten und Verboten, Wertvorstellungen sowie kulturellen und gesellschaftlichen Normen.[84] Bis zum Alter von 6 Jahren werden Verstöße gegen Normen und Regeln allenfalls aus Angst vor Strafe unterlassen. Erst danach beginnt langsam die Moral eine Sache des Inneren zu werden.[85] Die Regeln und Gesetze werden internalisiert und somit die Instanz des Über-Ich gefestigt.[86]

Das Ich als dritte Persönlichkeitsinstanz wird als die Vermittlungsinstanz zwischen Triebausbrüchen und moralischen Forderungen beschrieben und gilt als teilweise bewusst in der Gegenwart agierendes Subjekt. Bei der Vermittlung zwischen Es und Über-Ich helfen ihm die so genannten Ich-Funktionen. „Gedächtnis, Wahrnehmung, Denken, Muskelkontrolle und Triebsteuerung…“ Ein wichtiger Helfer des Ich sei die Angst, die gewissermaßen ein Signal gibt, wenn Gefahr drohe, entweder vom ungestümen Es oder vom überstrengen Über-Ich.[87] Das Ich wird auch als das Selbstbild eines Individuums bezeichnet.[88] Die Triebschicht wird primär durch die Natur mitgegeben, Über-Ich und Ich werden erst im Rahmen des Sozialisationsprozesses aufgebaut.

Nach psychoanalytischer Auffassung werden alle Menschen als Triebhafte, Asoziale und Polymorph-Perverse geboren. Für den sozial angepassten Ausgleich der eben beschriebenen drei Persönlichkeitsinstanzen sind vor allem die frühkindliche Entwicklung und Erziehung entscheidend, die durch Liebe, Zuwendung, Vertrauen, Konsistenz, Vorbild, Identifikation und Hassüberwindung gekennzeichnet ist.[89] Während es dem Normalen gelinge, seine kriminellen Triebregungen teils zu verdrängen, teils im Sinne der Sozietät umzuwandeln, missglücke dem Kriminellen dieser Anpassungsvorgang.[90] Straffällige weisen entweder Ich-Störungen durch ungelöste Konflikte zwischen (verdrängten) Triebansprüchen des Es und einem zu starken Über-Ich auf, oder es handelt sich bei zu schwachem Über-Ich um nicht domestizierte Triebausbrüche, die in der Regel auf Störungen in der frühkindlichen Mutter-Kind-Beziehung mit Erschwerung der Identifikation und Gewissensbildung zurückgehen.[91]

Freud befasste sich primär mit der Entstehung von Neurosen, während Fragen der Kriminogenese nur am Rande behandelt wurden. Er beschrieb den Verbrecher aus Schuldbewusstsein: Aus dem Ödipuskomplex (einer Grundkategorie für die Verarbeitung der frühkindlichen Sexualität) entstehe – durch ein besonders strenges Über-Ich – ein latentes Schuldgefühl, welches durch die Straftat und die darauf folgende Strafe psychische Entlastung suche.[92]

Der Pädagoge August Aichhorn, der die Psychoanalyse vor allem durch die Erziehung jugendlicher Verwahrloster fruchtbar machte, sieht soziales Handeln nur bei einem gut ausgeprägten Gewissen gewährleistet.[93] Es sei nach Aichhorn Aufgabe der Erziehung, das Kind aus seinem ursprünglichen Zustand der Asozialität in den der sozialen Anpassung zu führen. Diese Aufgabe kann nur dann bewältigt werden, wenn die Gefühlsentwicklung des Kindes normal verläuft. Störungen dieser Entwicklung haben ihre Ursache in einer soziodynamisch gestörten Umgebung, insbesondere in fehlender Identifikation mit dem Elternhaus, einer unsicheren Erziehungshaltung der Eltern, deren Vernachlässigung des Kindes, aber auch in Beziehungsstörungen der Eltern sowie in einer längeren Trennung des Kindes von der Mutter während der ersten fünf Lebensjahre.[94] Auf der anderen Seite begünstigen Nestwärme und Zuwendung sowie die Ermunterung, die Werte und Normen der Erwachsenen zu übernehmen (z. B. auf andere Menschen Rücksicht zu nehmen), eine Entwicklung des Über-Ichs, die es der Ich-Instanz erleichtert, die Triebimpulse des Es im Sinne sozialer Angepasstheit zu steuern, mit dem Ziel eine harmonische Rückkopplung zwischen den psychischen Instanzen zu erreichen.[95]

Dem Mediziner und Psychotherapeuten Alfred Adler zufolge, der mit der so genannten Individualpsychologie ein eigenständiges tiefenpsychologisches Modell begründete, lasse sich die Kriminalität auf das Machtstreben des Menschen zurückführen. Der aus dem Gefühl der Schwäche resultierende Minderwertigkeitskomplex führe zur Überkompensation, die einerseits oft positive Leistungen ermögliche, besonders bei verwöhnten, vernachlässigten oder benachteiligten Menschen, andererseits aber auch dazu führen könne, dass sie durch Straftaten Beachtung finden wollten.[96]

Die psychoanalytischen Theorien zur Verbrechenserklärung gehen zwar von einer „kausalen Determination des Seelenlebens aus, sind jedoch einer empirischen Prüfung nicht zugänglich.“[97] Sie „deuten oder interpretieren nur retrospektiv aufgetretene Verhaltensweisen“ und sind damit „nicht ursachenerklärende Theorien“ sondern nur „ergebnisbezogene Deutungsmodelle.“[98]

3.1.2. Kontrolltheorien

Halt-, Bindungs-, bzw. Kontrolltheorien gehen davon aus, dass delinquentes Verhalten ein „natürliches Verhalten“ der Menschen darstelle.[99] Dementsprechend fragen sie im Gegensatz zu den bisher aufgezeigten Theorien nicht danach, warum sich so viele Menschen sozialabweichend verhalten, sondern warum sich die Mehrheit sozial konform verhält.

Die Theorie der sozialen Kontrolle nach Travis Hirschi[100] baut auf der von William Reckless[101] vorgestellten Differenzierung von innerem und äußerem Halt auf. Innerer Halt ist notwendig um kriminellen Versuchungen zu widerstehen, und dieses „Selbstkonzept“ wird vor allem durch den Einfluss intakter Familien gestärkt. Kriminelles Verhalten steht demnach mit dem Versagen der Familie als der wichtigsten Primärgruppe im Entwicklungsprozess in Zusammenhang; dann nämlich, wenn es dieser nicht gelungen ist, dem Kind seine soziale Rolle begreiflich zu machen und ihm beizubringen, diese Rolle mit seinen entsprechenden Bedürfnissen in Einklang zu bringen. Dem inneren Halt steht der äußere Halt, das sogenannte Identitäts- und Zugehörigkeitsgefühl gegenüber, das man beispielsweise über Freunde erfährt.[102] „Fehlt es am äußeren Halt, kann der innere Halt kriminelle Entgleisung verhindern (und umgekehrt). Fehlen äußerer und innerer Halt, ist der Weg in die Straffälligkeit fast vorprogrammiert.“[103]

Hirschi veranschaulicht in seiner Theorie der sozialen Kontrolle (Bindungstheorie), welche Einflussfaktoren den inneren und äußeren Halt wesentlich mitbestimmen können. Seine Grundannahme ist, dass mangelnde Intensität der Bindung des Einzelnen an die Gesellschaft das entscheidende Element für die Begehung von Straftaten sei. Ohne Bindung an gesellschaftliche Konventionen verhielten sich die Menschen strafbar.[104]

Die Bindung des Einzelnen äußere sich in vier miteinander verwobene Sozialbereiche:[105]

- Die emotionale Bindung an andere Menschen („attachment to others“[106] ), in der sich die Bindung als Anhänglichkeit verstehe. Aus dieser Beziehung resultiere die Rücksichtnahme auf die Wünsche und Erwartungen anderer; der Betreffende sei sensibel für die Empfindungen des anderen.
- Die Akzeptanz des konventionellen, gesellschaftlichen Wertesystems („belief in the moral validity of rules“[107] ). Dies beträfe gemeinsame Normvorstellungen und den Glauben an die Verbindlichkeit moralischer Werte. Wegen dieser Werthaltungen käme es nicht zu Konflikten infolge subkultureller Orientierungen.[108]
- Die Einbindung in gesellschaftliche Gruppen („involvement in conventional activities“[109] ) wie zum Beispiel der Sportverein, Wanderverein oder Schützenverein. „Zum Teil beschränkt sich dieser Bereich auf eine rein zeitliche Inanspruchnahme. Teils räumen die äußeren Rahmenbedingungen dem Einzelnen keine Möglichkeit ein, sich abweichend zu verhalten.“[110]
- Die Abwägung des Misserfolgs als Kosten-Nutzen-Abwägung („commitment to achievement“[111] ). Dabei würde abgewogen, welche Nachteile sich aus einer Straftat ergäben und welche Folgen hieraus für die bislang eingenommene gesellschaftliche Stellung entständen. Bindung ist hier als Verpflichtung aufzufassen.[112]

Mit der Akzeptanzhöhe der Bindungselemente nimmt die Wahrscheinlichkeit kriminellen Verhaltens ab. Umgekehrt werden Straftaten wahrscheinlicher, je schwächer die Bindung zu den jeweiligen Elementen ausfällt.[113]

Etwa zwanzig Jahre nach der Veröffentlichung seiner Theorie der sozialen Kontrolle entwickelte Travis Hirschi zusammen mit Michael R. Gottfredson eine stärker individualzentrierte, allgemeine Kriminalitätstheorie: Die Theorie der unterschiedlichen Selbstkontrolle.[114] Den Begriff der Selbstkontrolle definieren Gottfredson und Hirschi als „Anfälligkeit für Verlockungen des Augenblicks.“[115] Sie behaupten, dass Straftaten von Menschen mit niedriger Selbstkontrolle begangen würden, die kaum oder gar nicht fähig seien, ihre kurzfristigen Bedürfnisse unter Kontrolle zu halten. Ihre Straftaten ermöglichen dadurch zumeist eine unmittelbare Bedürfnisbefriedigung.[116] Dabei ist die Straftat eher ein zufälliges Element: nach Gottfredson und Hirschi kann sich die niedrige Selbstkontrolle auch in „unvorsichtigen“ Verhaltensweisen wie Alkoholkonsum, Konsum illegaler Betäubungsmittel, Teilnahme am Glückspiel oder dem „unüberlegten Zeugen von Kindern“ äußern.[117] Die Fähigkeit des Individuums zur Selbstkontrolle sei dabei ein stabiler Persönlichkeitszug, der über längere Zeiträume unverändert bleibe und insbesondere bei einem Abbau von körperlichen Fähigkeiten dazu führe, dass kriminelle Verhaltensweisen von anderen Formen abweichenden Verhaltens abgelöst würden.[118]

Zur Bedeutung der inneren Kontrolle merkt Göppinger kritisch an, „dass die Wirkungsweise der inneren Kontrolle bzw. des inneren Halts und ihre Bedeutung für die Resistenz gegenüber der Kriminalität behauptet wird, ohne dass die Hypothesen selbst durch empirische Nachweise abgesichert wären.“[119] Vor allem fehle die Erklärung für die immer wieder gemachte Beobachtung, dass von zwei Personen aus der gleichen Familie, in der gleichen Wohnung aufgewachsen, die eine sozial unauffällig bleibe, die andere aber kriminell werden würde. Die Frage ist, warum die eine Person ein günstiges Selbstkonzept entwickelt, die andere aber ein ungünstiges.[120]

Bei der Analyse der Bindungstheorie bleibt offen, wie sich Einbindungen entwickeln und warum solche fehlen. Weiterhin wird nicht erklärt, dass zahlreiche Individuen sich trotz des Fehlens von Bindungen nicht strafbar machen.

Die Theorie der differenziellen Selbstkontrolle lässt offen, von welchem Umstand es abhängt, dass zur Bedürfnisbefriedigung statt kriminellen Verhaltens etwa Alkoholkonsum gewählt wird.

Im Hinblick auf die Delinquenz von Kindern kommt den Bindungstheorien ein hoher Stellenwert zu. Umgibt das Kind ein festes Netz an informellen sozialen Beziehungen und Bindungen kann dies zur Verhinderung von Delinquenz beitragen. Je mehr diese „Beziehungsanker“ gelockert oder gestört werden, desto größer ist die Gefahr einer kriminellen Abweichung. Die Bindungstheorien können als Grundlage des Konzeptes der Erlebnispädagogik betrachtet werden.

3.1.3. Theorie der rationalen Wahl

Die Theorie der rationalen Wahl besagt, dass eine Person eine Straftat dann begehe, wenn der für sie erwartete Nutzen größer sei als der Nutzen, den sie realisieren könne, wenn sie ihre Zeit und sonstigen Ressourcen für andere Aktivitäten einsetzen würde.[121] Ein potentieller Täter durchläuft also einen Prozess, indem er sich aufgrund einer Kosten-Nutzen-Analyse für oder gegen die Tatbegehung entscheidet.[122] Nützlich könnte dabei der aus einer Straftat gezogene wirtschaftliche Gewinn sein oder auch das Auskosten bestimmter Gefühle, der Nervenkitzel, den die Tatbegehung hervorruft oder der Reputationsgewinn infolge der Tatdurchführung in gleichgesinnten Gruppen. Zu den Kosten zählen alle materiellen und immateriellen Aufwendungen, die für die Umsetzung des Tatplans erforderlich sind.[123]

Bei der Theorie der rationalen Wahl ist kritisch anzumerken, dass die Grundannahme einer Entscheidungssituation mit Bilanzierungsvorgang sich weder für Augenblickstaten noch für Affektstaten und generell für Normbrüche, in denen die Steuerungsfähigkeit herabgesetzt oder sogar aufgehoben ist, aufrecht erhalten lässt.[124]

Als eine Erklärung der Entstehung von Kinderdelinquenz lässt sich der Ansatz nicht heranziehen, wenn man davon ausgeht, dass die häufigsten Straftaten unbewusst im Sinne der Normunkenntnis begangen werden. Der Ansatz ist jedoch möglicherweise anwendbar auf sogenannte „Mutproben“ von Kindern. Sie begehen kriminelle Vergehen um dadurch Anerkennung und Status in ihrer Gruppe oder „Gang“ zu erhalten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Entscheidung zu einer Mutprobe unter Umständen einem Gruppenzwang unterworfen ist.

3.1.4. Lerntheorien

Alle lerntheoretischen Ansätze gehen davon aus, dass kriminelles Verhalten genauso erlernt und verlernt werden kann, wie andere Verhaltensweisen auch.

Unterschiedlich sind die Auffassungen darüber, wie der Lernvorgang grundsätzlich abläuft (klassische, operante Konditionierung, Beobachtungslernen) und welche zusätzlichen Bedingungen für das Lernergebnis von Bedeutung sind.

3.1.4.1. Theorie der differentiellen Assoziation

Diese von Edwin H. Sutherland zusammen mit Donald R. Cressey entwickelte Theorie der unterschiedlichen Kontakte gehört zu den wichtigsten lerntheoretischen Verbrechenstheorien. Sie wird gewöhnlich in neun Thesen dargestellt[125], die hier kurz skizziert werden sollen:

1. Kriminelles Verhalten ist erlernbar. Es wird im Umkehrschluss also nicht vererbt.[126] Ebenso wenig kann die Person, die nicht schon kriminelles Training hat, kriminelles Verhalten erfinden, so wie eine Person keine mechanischen Erfindungen machen wird, wenn sie keine Kenntnisse in Mechanik hat.
2. Es wird durch Interaktion mit anderen Personen in einem Kommunikationsprozess erlernt.
3. Das Erlernen geschieht hauptsächlich in intimen Gruppen.
4. Es schließt ein:
a) Methoden der Verbrechensbegehung, die manchmal einfach, manchmal kompliziert sind, und
b) eine spezifische Richtung von Motiven, Trieben, Attitüden.
5. Die spezifische Richtung der Motive und Antriebe wird durch positive oder negative Definitionen der Gesetze erlernt.
6. Ein Mensch wird zum Kriminellen, wenn Definitionen, die Rechtsbrüche begünstigen, über solche, die sie negativ beurteilen, überwiegen. „Dies ist das Prinzip der differentiellen Kontakte. Es bezieht sich sowohl auf kriminelle wie auf antikriminelle Kontakte und betrifft daher das Aufeinandertreffen entgegengerichteter Kräfte. Wenn Personen zu Kriminellen werden, geschieht dies aufgrund von Berührung mit Kriminellen und Isolierung von antikriminellen Verhaltensmustern.“[127]
7. Differentielle Assoziationen können nach Häufigkeit, Dauer, Vorrangigkeit und Intensität variieren.
8. Der Prozess des Erlernens durch Assoziation mit kriminellen und antikriminellen Verhaltensmustern umfasst alle Mechanismen, die auch bei jedem anderen Lernprozess beteiligt sind. Kriminelles Verhalten wird also nicht nur durch den Prozess der Imitation gelernt. „Eine Person die z. B. verführt wird, lernt kriminelles Verhalten durch die daraus entstehenden Kontakte, aber dieser Prozess würde normalerweise nicht als Imitation betrachtet.“[128]
9. Da sowohl kriminelles als auch nichtkriminelles Verhalten Ausdruck allgemeiner Bedürfnisse und Werte ist, reichen diese Bedürfnisse und Wertvorstellungen nicht aus, um kriminelles Verhalten zu erklären.

In seinem Buch „The professional thief“ beschreibt Sutherland, dass man nur ein erfolgreicher Berufsdieb werden kann, wenn man auch über das Wissen verfügt, wie man einen Diebstahl gekonnt durchführt und eine Entdeckung vermeidet. Diesen Lernprozess hat Tannenbaum später in seinem Aufsatz über „The professional criminal“ folgendermaßen beschrieben „It takes a long time to make a good criminal, many years of specialized training and much preparation.“ Die kriminalistischen Kenntnisse werden dabei von bereits erfahrenen Einbrechern und Dieben vermittelt (u.U. im Strafvollzug): z. B. die erforderliche Fingerfertigkeit für den Taschendieb, die Geschicklichkeit im Umgang mit technischen Hilfsmitteln, wie etwa dem Nachschlüssel oder dem Schweißbrenner.[129] Kinder werden in diesem Zusammenhang teilweise von den eigenen Eltern zum Stehlen angelernt. Der Vorteil dieses Theoriekonzeptes wird darin gesehen, dass es dynamisch ausgelegt ist. Indem das Delinquenzverhalten in Form von Lernprozessen angeeignet wird, bietet sich auch die Möglichkeit, Kinderdelinquenzverhalten durch soziale Intervention, Umerziehung und Behandlung wieder abzubauen und positives soziales Verhalten zu vermitteln.[130]

Gegen die Theorien von Sutherland sind nicht unerhebliche Einwände vorgebracht worden. Unter anderem stellten sie eine Übereinfachung des kriminellen Prozesses dar, da sie auf gewisse Typen von Verbrechen nicht anwendbar sind. Trieb- und Affektverbrechen lassen sich mit dieser These nicht erklären.[131] Individuelle Unterschiede der Lernfähigkeit werden ebenfalls nicht berücksichtigt.[132]

Heinz Schöch merkt an, dass die Theorie wegen der Vielfalt möglicher Kontakte kaum überprüfbar sei. Albert J. Reiss und A.L. Rhodes[133] gelang es, verschiedene Aspekte der Theorie nachzuprüfen. Sie untersuchten unter anderem Freundschaftsmuster von kriminellen Jugendlichen. Die Assoziationen unter Jungen mit gleichen kriminellen Verhaltensweisen seien zwar etwas größer, wenn die Jungen eng befreundet seien, als wenn sie der Zufall zusammenführe, gleichwohl lägen sie weit unter dem, was man aufgrund der Lerntheorie in der differentiellen Assoziationstheorie erwarten würde. Denn, so die Ergebnisse, die gesellschaftliche Schicht spiele ebenfalls eine gewisse Rolle: Unter jungen Leuten der Arbeiterklasse hänge die Wahrscheinlichkeit, dass ein Junge bestimmte Straftaten schwerer Natur begeht, mehr mit den Beziehungen zu seinen Freunden zusammen, als in der Mittelschicht. Die Wahl naher Freunde stehe in engerer Beziehung zur Jugenddelinquenz als solcher, als zu besonderen Formen kriminellen Verhaltens, die vermutlich von anderen erlernt worden seien.

3.1.4.2. Theorie der differentiellen Identifikation

Diese Theorie lässt sich als eine Weiterentwicklung der von Sutherland entwickelten Überlegungen verstehen. Daniel Glaser nimmt an, dass es nicht die generellen Kontakte zu dissozialen Personen oder Gruppen sind, die die kriminelle Ansteckung bewirken, sondern dass es innerhalb dieser Personenmehrheiten wiederum ganz bestimmte Personen sind, mit denen sich der Gefährdete identifiziert, um sie dann als Vorbild für seine eigenen Motive und Verhaltensweisen zu nehmen.[134] Es wird dabei also angenommen, dass sich die Menschen zeitlebens sowohl mit kriminellen als auch mit nichtkriminellen Menschen identifizieren.[135]

Allerdings lassen sich Zufalls-Verbrechen und bestimmte andere unübliche Vergehen nicht völlig durch Glasers Theorie erklären.

3.1.4.3. Theorie der misslungenen Konditionierung

Diese Theorie besagt im wesentlichen, dass Erziehung als ein Konditionierungsprozess aufgefasst werden muss. Durch diese Konditionierung erhält der Mensch das Bewusstsein für soziale Verantwortlichkeit anhand spezifischer Lernprozesse.

Der Prozess der Konditionierung besteht aus operanter Konditionierung und klassischer Konditionierung. Laut dem lerntheoretischen Ansatz der operanten Konditionierung werden Verhaltensweisen durch den Einfluss der Umwelt erlernt; man lernt durch Erfolg. Verhaltensweisen, die dem Menschen Erfolg eingebracht haben, werden wahrscheinlicher wiederholt, als solche, die Misserfolge nach sich gezogen haben. Das Prinzip des Lernens am Erfolg geht auf den Psychologen Burrhus F. Skinner zurück, der folgenden Versuch durchführte:[136] In der so genannten Skinnerbox war eine Scheibe angebracht, die so mit einem Futtermagazin verbunden war, dass bei Berührung der Scheibe ein Körnchen herausfiel. Setzte man nun eine hungrige Taube in die Box, würde diese zunächst ziellos auf dem Boden und gegen die Wand picken, bis sie die runde Scheibe berühre und ein Körnchen herausfiele. Die Berührung der Scheibe geschah anfangs durch Zufall, bis die Taube merkte, dass das Picken in diesem Falle „belohnt“ wurde. Ihr Verhalten wurde durch den Erfolg so verstärkt, dass sie es nunmehr gezielt fortsetzte. Ihr Picken gegen die runde Scheibe war zu einem operanten Verhalten geworden: Die Taube hatte durch Erfolg gelernt.[137]

[...]


[1] Siehe Anhang, Tabelle 31. Entnommen aus: Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2004.

[2] Pongratz, E. L.: Zum Umgang mit kindlichen Auffälligkeiten, S. 39.

[3] Kaiser, G.: Kriminologie, S. 238.

[4] Kaiser, G./Kerner, H. J./Sack, F./Schnellhoss, H. (Hrsg.): Kleines kriminologisches Wörterbuch, S. 152.

[5] Pongratz, E. L.: Zum Umgang mit kindlichen Auffälligkeiten, S. 17.

[6] Die patria potestas des männlichen Familienoberhauptes pater familias, war für das Familien- und Eheleben rechtlich konstitutiv. Sie bedeutete uneingeschränkte Macht über die familia, zu der, anders als bei einer Familie heute, auch die verheirateten Söhne mit ihren Frauen und Kindern, Adoptivsöhne, Sklaven, Vieh und das sonstige Besitztum gehörten. Die patria potestas wurde in der Realität des Alltags weniger durch Exzesse der Terrorisierung durch den pater familias deutlich, obwohl Quellen von Einzelfällen berichten. Vielmehr wurde die hervorragende Stellung des pater familias durch die Verfügungsgewalt über das Vermögen der familia deutlich. Vgl. Christ, K.: Die Römer, S. 108.

[7] Schneider, H. J. : Kriminologie, S. 221.

[8] Ebd. Vgl. auch Pongratz, E. : Zum Umgang mit indlichen Auffälligkeiten, S. 20.

[9] Hommers, W.: Die Entwicklungspsychologie der Delikts- und Geschäftsfähigkeit. Ein exemplarischer Beitrag zur Validität der zivilrechtlichen Altersgrenze des vollendeten siebenten Lebensjahres, S. 43.

[10] Ebd.

[11] Holzschuh, K.: Die Geschichte des Jugendstrafrechts bis zum Ende des 19 Jahrhunderts, S. 71.

[12] Pongratz, E. L.: Zum Umgang mit kindlichen Auffälligkeiten, S. 21.

[13] Schneider, H. J.: Kriminologie, S. 221.

[14] Schubarth, W.: Gewalt an Schulen als Medienereignis. In: Schubarth, W./Melzer, W.: Schule, Gewalt und Rechtsextremismus, S. 104.

[15] „Mehmet“ heißt die Polizeiakte des jungen Türken Muhlis A., der es bis zu seinem 14. Lebensjahr bereits auf 62 Straftaten brachte. Als Zehnjähriger begann er seine kriminelle Karriere mit Diebstahl und Körperverletzung. Als er 1998 strafmündig wurde, verurteilte man ihn zu einem Jahr Jugendhaft. Angetreten hat er die Haft nie, denn die Behörden reagierten mit Abschiebung in die Türkei im selben Jahr. Seit 2002 lebt „Mehmet“ wieder in Deutschland, da die Abschiebung revidiert wurde. Als anfängliches gutes Beispiel für eine gelungene Resozialisierung machte „Mehmet“ in München seinen Hauptschulabschluss nach und wollte Altenpfleger werden. 5 Monate später wurde er mit Haschisch erwischt. Im März 2005 griff er seine Eltern an und malträtierte sie mit Tritten und Schlägen. Er verstieß damit gegen seine Bewährungsauflage und sitzt seitdem in Haft.

Vgl. DIE WELT, Artikel vom 04.03.2005.

[16] § 19 StGB.

[17] § 3 JGG.

[18] Montada, L.: Delinquenz. In: Montada, L./Oerter, R.: Entwicklungspsychologie. Ein Lehrbuch. S. 1024.

[19] Pongratz, E.L.: Zum Umgang mit kindlichen Auffälligkeiten, S. 45.

[20] Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2004.

[21] §§ 152, 163 StPO.

[22] Siehe Anhang, Tabelle 32. Entnommen aus: Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2004.

[23] Siehe Anhang, Tabelle 33. Entnommen aus: Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2004.

[24] Polizeiliche Kriminalstatistik 2004, S. 15.

[25] Ebd. S. 51.

[26] Sack, F.: Probleme der Kriminalsoziologie. In: König, R.: Handbuch der empirischen Sozialforschung, Bd. XII: Wahlverhalten, Vorurteile, Kriminalität. S.287.

[27] Das Hellfeld beinhaltet alle angezeigten und damit registrierten Straftaten.

[28] Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik, S.2.

[29] Eisenberg, U.: Kriminologie, S. 163.

[30] Bynum, J. E., Thompson, W. E.: Juvenile Delinquency: A Sociological Approach, S: 51-89.

[31] Sieverts, R./Schneider, H. J.: Handwörterbuch der Kriminologie, S. 469.

[32] Binder, A./Bruce, D./Geis, G.: Juvenile Delinquency: Historical, Cultural, Legal Delinquency, S. 29-33. Quellenangabe nach Sieverts, R./Schneider, H.J.: Handwörterbuch der Kriminologie, S. 470.

[33] Ebd. Quellenangabe nach Sieverts, R./Schneider, H.J.: Handwörterbuch der Kriminologie, S. 470.

[34] Kreuzer, A.: Kinderdelinquenz und Jugendkriminalität, S. 62.

[35] Remschmidt, H/Höhner, G./Walter, R.: Kinderdelinquenz und Frühkriminalität. In: Göppinger, H/Vossen, R. (Hrsg.): Humangenetik und Kriminologie – Kinderdelinquenz und Frühkriminalität, S. 87-105.

[36] Kaiser, G.: Kriminologie, S. 491.

[37] Pongratz, E. L./Schäfer, M./Jürgensen, P./Weiße, D.: Kinderdelinquenz. Daten, Hintergründe und Entwicklungen, S. 48.

[38] Weitekamp, E./Meier, U.: Werden unsere Kinder immer krimineller? S. 94.

[39] Kreuzer, A.: Kinderdelinquenz und Jugendkriminalität. Umfang, Struktur und Entwicklung, S.63. Vgl. auch Raisch, P.: Polizeiliche Vorbeugungsarbeit mit Kindern, S. 283.

[40] Schneider, H. J.: Einführung in die Kriminologie. S. 230.

[41] Pongratz, E.L.: Zum Umgang mit kindlichen Auffälligkeiten, S. 67.

[42] Pongratz, L./ Schäfer, M./Weisse, D.-T./Jürgensen, P.: Kinderdelinquenz, S. 73.

[43] Ebd. S. 88.

[44] Chilian, E.D.: Kinderdelinquenz und ihr Verlauf, S.191.

[45] Traulsen, M.: Delinquente Kinder und ihre Legalbewährung, S. 45.

[46] Ebd. Vgl. auch Spittler, E.: Die Kriminalität Strafunmündiger, S. 138.

[47] Ebd. Vgl. Ebd. S. 125.

[48] Traulsen, M.: Zur Einstiegsfunktion von Kinderdelinquenz, S. 117.

[49] Die so genannten H-Probanden bildeten eine Gruppe von 20- bis 30-jährigen männlichen Häftlingen, die eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten zu verbüßen hatten. Vgl. Göppinger, H.: Die Tübinger Jungtäter Vergleichsuntersuchung 1977.

[50] Die V-Probanden bildete eine Vergleichsgruppe aus der Durchschnitts-Population. Vgl. Göppinger, H.: Die Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung 1977.

[51] Göppinger, H.: Die Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung 1977.

[52] Weitekamp, E./Meier, U.: Werden unsere Kinder immer krimineller? S. 95.

[53] Siehe Anhang, Tabelle 34.

[54] Siehe Anhang, Tabelle 34.

[55] Siehe Anhang, Tabelle 34.

[56] Meier, U.: Kriminalität in Neubausiedlungen, S. 28.

[57] Friedrichs, J.: Stadtanalyse. Soziale und räumliche Organisation einer Gesellschaft, S. 20. Quellenangabe nach Meier, U.: Kriminalität in Neubausiedlungen, S. 28.

[58] Schwindt, H. D.: Kriminologie, S. 89.

[59] Lombroso, C.: L`uomo delinquente. Mailand 1876. Lombroso, C.: Der Verbrecher (übersetzt aus dem Italienischen), 5. Aufl. 1896/97, Bd. 1, Hamburg 1887.

[60] Roudinesco, E./Plon, M.: Handbuch der Psychoanalyse, S. 576f.

[61] Schwindt, H. D.: Kriminologie, S. 89.

[62] Lombroso, C.: L`uomo delinquente. Mailand 1876. Lombroso, C.: Der Verbrecher (übersetzt aus dem Italienischen), 5. Aufl. 1896/97, Bd. 1, Hamburg 1887.

[63] Ferri, E.: Das Verbrechen als soziale Erscheinung, S. 64.

[64] Hering, K.-H.: Der Weg der Kriminologie zur selbstständigen Wissenschaft, S. 93.

[65] Liszt, F. v.: Das Verbrechen als sozialpathologische Erscheinung, S. 438.

[66] Liszt, F. v.: Strafrechtliche Aufsätze und Vorträge, S.308.

[67] Dalgard, O. S./Kringlen, E.: A Norwegian twin study of criminality. S.213 – 232.

[68] Friedrich, W./Kabat vel Job,O.: Zwillingsforschung international, S. 147.

[69] Mednick, S.A./Gabrielli, W.F./Hutchings, B.: Genetic influences in criminal convictions. Evidence from an adopition cohort. In: Science 1984, S. 891 – 894.

[70] Pongratz, E. L.: Zum Umgang mit kindlichen Auffälligkeiten. S. 24.

[71] Schneider, H. J.: Kriminologie, S. 378.

[72] Lorenz, K.: Vergleichende Verhaltensforschung. Grundlagen der Ethologie

[73] Gareis, B./Wiesnet, E.: Frühkindheit und Jugendkriminalität, S. 27.

[74] Ebd. S. 27.

[75] Zitiert nach Ebd. S. 25ff.

[76] Justizministerium NRW 1997, S. 239.

[77] Raine, A.: Biological Studies and violent behaviour in children and adults. S.23 ff. Raine referiert in seinen Aufsätzen auch die an die Lehre Lombrosos erinnernden Beobachtungen, nach denen „angewachsene Ohrläppchen und die übergroße 3. Zehe“ auf eine Störung der Impulskontrolle hinweisen sollen.

[78] Dopamin ist ein Neurotransmitter des vegetativen Nervensystemes. Es wird für eine Vielzahl von lebensnotwendigen Steuerungs- und Regelungsvorgängen benötigt Dopamin steht im Zusammenhang mit den neurobiologischen Aspekten von Psychosen und verschiedenen StörungenFerner wird ihm eine wichtige Rolle bei Suchterkrankungen zugeschrieben. Vgl. Griepan, K.. Fachlexikon der Medizin.

[79] Scheich, H.: „Lernen unter der Dopamindusche“, In: DIE ZEIT 18.09.2003, Nr. 39.

[80] Kaiser, G./Schöch, H.: Kriminologie – Jugendstrafrecht – Strafvollzug, S. 19.

[81] Ebd. S. 20.

[82] Schnell, F.: Tiefenpsychologie. In: Stalmann, R.: Kindlers Handbuch Psychologie, S. 80 ff.

[83] Schneider, H. J.: Kriminologie, S. 471.

[84] Schneider, H. J.: Psychoanalytische Kriminologie. In: Kindlers Handbuch Psychologie, S. 114.

[85] Pongratz, E.L.: Zum Umgang mit kindlichen Auffälligkeiten, S. 27.

[86] Ebd. S. 27.

[87] Schnell, F.: Tiefenpsychologie. In: Stalmann, R.: Kindlers Handbuch Psychologie, S. 80 f.

[88] Lösel, F.: Artikel „Kriminalitätstheorien, psychologische“, „Täterpersönlichkeit“, S. 255.

[89] Ebd. S. 255.

[90] Egg, R.: Psychologische Erklärungsmodelle dissozialen Verhaltens, S. 45.

[91] Lösel, F.: Psychologische Kriminalitätstheorien, S. 255.

[92] Schneider, H. J: Psychoanalytische Kriminologie. In: Kindlers Handbuch Psychologie, S. 114 ff.

[93] Aichhorn, A.: Verwahrloste Jugend. Die Psychoanalyse in der Fürsorgeerziehung. S. 10 ff.

[94] Ebd. S. 10.

[95] In Anlehnung an Breland, M.: Lernen und Verlernen von Kriminalität, S. 57.

[96] Adler, A.: Individualpsychologie, S. 377.

[97] Kaiser, G./Schöch, H.: Kriminologie – Jugendstrafrecht – Strafvollzug, S. 19.

[98] Ebd. S. 19.

[99] Friday, P./Kirchhoff, G.: Social Control-Theorie, S. 78.

[100] Hirschi, T.: Causes of Delinquency, S. 16.

[101] Reckless, W.C.: The Crime Problem.

[102] Amelang, M.: Sozial Abweichendes Verhalten, S. 201.

[103] Schwind, H.D.: Kriminologie, S. 110.

[104] Hirschi, T.: Causes of Delinquency, S. 16.

[105] Ebd. S. 16. Vgl. auch Eisenberg, U.: Kriminologie, § 7, Rn. 10.

[106] Ebd. S. 18.

[107] Ebd. S.26.

[108] Göppinger, H.: Kriminologie, S. 112.

[109] Ebd. S. 21.

[110] v. Danwitz, K. St.: Kriminologie, S. 46

[111] Hirschi, T.: Causes of Delinquency, S. 20.

[112] v. Danwitz, K. St.: Kriminologie, S. 46.

[113] Ebd. S. 46.

[114] Gottfredson, M.R./Hirschi, T.: A General Theory of Crime.

[115] Ebd. S. 90.

[116] Ebd. S. 89.

[117] Meier, K.: Kriminologie, § 3, Rn89. Quellenangabe nach v. Danwitz, K. St.: Kriminologie, S.48.

[118] Eisenberg, U.: Kriminologie, §7 Rn 8. Quellenangabe nach v. Danwitz, K. St.: Kriminologie, S. 48.

[119] Göppinger, H.: Kriminologie, S. 72.

[120] Ebd. S. 72.

[121] Becker, Gary S.: Crime and Punishment: An Economic Approach, S. 169.

[122] Schwind, H. D.: Kriminologie, S. 111.

[123] Becker, Gary S.: Crime and Punishment: An Economic Approach, S. 169.

[124] Göppinger, H.: Kriminologie, S. 147. Vgl. auch Sessar, K.: Zu einer Kriminologie ohne Täter, S. 8.

[125] Sieverts, R./Schneider, H. J.: Handwörterbuch der Kriminologie Bd. III, S. 313.

[126] Schwind, H. D.: Kriminologie, S. 115.

[127] Sack, F./König, R.: Kriminalsoziologie, S. 396.

[128] Ebd. S. 398.

[129] Schwind, H. D.: Kriminologie, S. 115.

[130] v.Radow, N./Kluge, K. J.: Kinder- und Schülerdelinquenz, S. 55.

[131] Göppinger, H.: Kriminologie, S. 67.

[132] Sieverts, R./Schneider, H. J.: Handwörterbuch der Kriminologie Bd. III, S. 313, siehe auch Kaiser, G./Schöch, H.: Kriminologie – Jugendstrafrecht – Strafvollzug, S. 22.

[133] Reiss, A. J./Rhodes Jr. u. A. L.: An empirical test of differential association theory.

[134] Glaser, D.: Criminality Theories and Behavioral Images. In: American Journal of Sociology. S. 440. Quellenangabe nach Schwindt, H. D.: Kriminologie, S. 118.

[135] Sieverts, R./Schneider, H. J.: Handwörterbuch der Kriminologie, Bd. III, S. 314.

[136] Skinner, B. F.: The behavior of organisms. New York 1938. Vgl. Bower, G. H./Hilgard, E. R.: Theorien des Lernens, I, S. 247 ff.

[137] Skinner, B. F.: Wissenschaft und menschliches Verhalten. Vgl. auch: Forster, T.: Behaviorism. Psychologie des Verhaltens, S. 115.

Final del extracto de 137 páginas

Detalles

Título
Kinderdelinquenz: Erscheinungsbild - Ursachen - Prävention - Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung von Familie und Schule
Universidad
University of Bonn
Calificación
2,0
Autor
Año
2005
Páginas
137
No. de catálogo
V47884
ISBN (Ebook)
9783638447300
ISBN (Libro)
9783668268869
Tamaño de fichero
890 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kinderdelinquenz, Erscheinungsbild, Ursachen, Prävention, Eine, Analyse, Berücksichtigung, Familie, Schule
Citar trabajo
Kristina Elsner (Autor), 2005, Kinderdelinquenz: Erscheinungsbild - Ursachen - Prävention - Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung von Familie und Schule, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47884

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