„In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.“ 1 Dennoch verzichten zunehmend mehr Menschen freiwillig auf ihr Mitbestimmungsrecht in Form der Stimmabgabe. In der Bundesrepublik Deutschland ist seit Mitte der Achtziger Jahre ein Rückgang der Wahlbeteiligung auf allen politischen Ebenen, von Landtags- bis hin zu Bundestagswahlen zu verzeichnen 2 . Hier entwickelte sich ein neuer Aufgabenbereich für die deutsche Wahlforschung, die bis dahin mit einer im europaweiten Vergleich überdurchschnittlich hohen Wahldisziplin rechnen konnte 3 . Zu der Kernfrage wer wen aus welchem Grund wählt, kam die Frage hinzu wer nicht wählt und wie er dies begründet. „Bisherige Ergebnisse über die Nichtwähler“, so urteilt Kleinhenz, „sind mehr als zufälliges Abfallprodukt politikwissenschaftlicher Untersuchung anzusehen“ 4 .
Im Zuge der Ausdifferenzierung politikwissenschaftlicher und wahlsoziologischer Erklärungsansätze zu diesem Phänomen gewann so eine Theorie an Bedeutung, die zuvor überwiegend in der amerikanischen Politikwissenschaft Anerkennung gefunden hatte. Die Rational-Choice-Theorie, angewendet auf das (Nicht-) Wählerverhalten im Rahmen der ökonomischen Politiktheorie von Anthony Downs, beschreibt die Wahlentscheidung als eine auf dem individuellen Kosten-Nutzen-Kalkül basierende Überlegung. Dadurch hebt sie sich deutlich von den rein makrosoziologischen Ansätzen ab, die politische Partizipation in einen „sozial- und politikgeschichtlichen Erklärungszusammenhang“ 5 stellen und, wie zum Beispiel bei der Cleavage- Theorie von Lipset und Rokkan, von gesamtgesellschaftlichen Strukturen als Ursache für den Wahlverzicht ausgehen. Darüber hinaus bietet die Rational-Choice-Theorie, im Gegensatz zu sozialstrukturellen Ansätzen wie der Wertewandel- oder Dealignment-These 6 , einen Erklärungsansatz, der mehrere und auch kurzfristige Entscheidungsfaktoren einbezieht 7 .
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Einordnung der Methode in die Systematik von Steuerbelastungsvergleichen
2. 1. Maßgrößen der Unternehmenssteuerbelastung
2. 2. Methoden zur Messung der Unternehmensbelastung
3. Methode der Steuerbelastungsvergleiche mittels Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung
3. 1. Grundsätzliches der VGR
3. 2. Ermittlung des Einkommens aus Unternehmertätigkeit und Vermögen
4. Bewertung
4. 1. Fehlerquellen und Kritik
4. 2. Beurteilung
Anlagenverzeichnis
Anlagen 1 und 2
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ableitung der Unternehmensgewinne in VGR und Bilanzstatistik
Abbildung 2: VGR und Bilanzstatistik im Vergleich (alle Unternehmen)
Abbildung 3: Ertragssteuern und Dividenden der deutschen Kapitalgesellschaften 1995-2002, bezogen auf den Ökonomischen Unternehmensgewinn laut Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Lohnsteuer und Sozialabgaben, bezogen auf die Lohnkosten – Deutschland 1965 – 2003.
Anlage 2 – Steuern auf Unternehmens – und Vermögenseinkommen, bezogen auf das Einkommen – Deutschland 1965 – 2003
Anlage 1[1]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anlage 2[2]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Problemstellung
Will ein Investor eine neue Unternehmung gründen oder macht er sich Gedanken über eine Zweigstelle seiner bisherigen Firma, so wird dieser versuchen, anhand geeigneten Datenmaterials eine Antwort auf die Frage zu finden, inwieweit seine Entscheidungen Einfluß auf die Besteuerung jener Unternehmung oder Zweigstelle haben. Er steht also vor dem Problem der Standortwahl. Doch niemand wird sich nur wegen niedriger Steuerquoten an einem Standort engagieren[3]. Es ist zwar nahezu jede unternehmerische Entscheidung von der Besteuerung betroffen, doch neben der Infrastruktur, dem Lohn- und Ausbildungsniveau, der Arbeitsproduktivität, der Intensität und Qualität staatlicher Regulierungen usw. ist es nur ein Faktor, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens bestimmt. Bei diesen außersteuerlichen Faktoren schneidet Deutschland im Vergleich sogar durchaus positiv ab[4].
Bei dem Problem der Standortwahl auf Tarifsteuersätze zurückzugreifen ist zwar die einfachste Variante, der eingangs gestellten Frage nachzugehen, gibt aber, wie wir weiter unten sehen werden, nur erste Anhaltspunkte über die Belastung, die effektiv von der Unternehmung zu zahlen ist[5].
Ziel dieser Arbeit wird es sein, eine der vielfältigen Methoden zur Messung der Unternehmenssteuerbelastung, genauer: die Messung anhand von gesamtwirtschaftlichen Steuerquoten, darzustellen und zu beurteilen. Auf die damit einhergehende Abgabenquote wird hier nur kurz im letzten Kapitel eingegangen. Nach der Einordnung in die Systematik von Steuerbelastungsvergleichen (2. Kapitel), wird die Methode mittels VGR zunächst einmal vorgestellt (3. Kapitel), bevor auf sie und ihre Fehlerquellen näher eingegangen (4. Kapitel) und diese einer kritischen Beurteilung unterzogen wird.
2. Einordnung der Methode in die Systematik von Steuerbelastungsvergleichen
2. 1. Maßgrößen der Unternehmenssteuerbelastung
In der Wissenschaftlichen Diskussion unterscheidet man häufig zwischen der rechtlichen oder nominalen Steuerbelastung und der wirtschaftlichen oder effektiven Steuerbelastung. Erstere beschäftigt sich regelmäßig mit Steuertarifsystemen und lässt die Zusammensetzung der Bemessungsgrundlage außen vor[6]. Indem sämtliche tarifliche Steuersätze der einzelnen Steuerarten zusammen gefasst werden, erhält man im Ergebnis meist nur einen kombinierten Steuersatz, der jedoch wenig darüber aussagt, inwieweit der Gewinn eines Unternehmens tatsächlich belastet ist. Die effektive steuerliche Unternehmensbelastung wird dabei „regelmäßig und zum Teil erheblich überschätzt[7].“ Grund hierfür ist, dass jede Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen oder Subventionstatbestände mit ins Kalkül aufzunehmen, außer Acht gelassen wird.
Wird hingegen die Bemessungsgrundlage und somit auch Tatbestände, die diese nach oben, bzw. unten verschieben können, mit einbezogen, so spricht man von der wirtschaftlichen, auch effektiven Steuerbelastung[8]. Fischer weist in einem Aufsatz noch darauf hin, dass die administrative Steuerbelastung in ihrer Bedeutung nahezu gleichrangig neben die rechtliche und wirtschaftliche Steuerbelastung treten sollte, räumt aber im gleichen Atemzug ein, welch „äußerst schwieriges Unterfangen“ dies darstellt[9].
Im Folgenden liegt der Fokus der Betrachtung allerdings nur bei der Effektivbelastung der Gewinne, wobei sich wiederum eine effektive Durchschnittssteuerbelastung (diese gibt Auskunft über die Verteilungswirkungen eines Steuersystems[10] ) und eine effektive Grenzsteuerbelastung unterscheiden lassen (sie informiert über Anreiz- und Entscheidungswirkungen der Besteuerung[11] ). Wichtig für Standortentscheidungen sind allerdings nur Grenzsteuerbelastungen, wie bereits 1988/89 der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in ihrem Jahresgutachten sehr zutreffend zum Ausdruck bringen konnte: „...Es ist die marginale Besteuerung- und nicht etwa die durchschnittliche Steuerbelastung-, die für die Entscheidungen der Unternehmen über dem Umfang der rentablen Investition und Produktion relevant ist[12].“
2. 2. Methoden zur Messung der Unternehmensbelastung
Im Wesentlichen lassen sich zwei grundsätzliche Methoden zur Messung der Steuerbelastung von Unternehmen unterscheiden. Je nach Blickrichtung greift man dabei auf vergangenheits- oder zukunftsorientierte Konzepte zurück[13]. Ersteres bedient sich bspw. Unternehmens- oder gesamtwirtschaftlichen Daten[14]. Derartig ermittelte Quoten setzen Steuerzahlungen, die den Gewinn vor Steuern unmittelbar (Einkommen-, Körperschaftssteuer) oder mittelbar (Gewerbesteuer) als Bemessungsgrundlage haben, ins Verhältnis zu eben diesem[15]. Im Ergebnis der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung erhält man Durchschnittssteuerbelastungen[16], die allerdings hinsichtlich ihrer Aussagekraft sehr allgemein gehalten sind. Im Einzelfall können sich erhebliche Abweichungen ergeben und für die Standortwahl sind allein Grenzsteuersätze von Bedeutung.
Zukunftsorientierte Konzepte mögen dieses Manko weitgehend beseitigen können. Sie sind zur Wahl eines neuen Standortes besser geeignet, da hier u. a. effektive Grenzsteuersätze ermittelt werden. Basis bildet dabei oft ein Modellunternehmen, was wie eine einzelne Investition behandelt wird, deren Rendite nach Steuern es zu maximieren gilt. Für die Steuerlastquote werden hier sämtliche, durch die Investition bedingte, Änderungen von Steuerzahlungen zur jeweiligen „Zielgröße des Handelns[17] “ ins Verhältnis gesetzt.
Die Methode, die Steuerbelastung mittels VGR zu ermitteln, ist eine vergangenheitsorientierte. Mit ihr kann man folglich nur auf effektive Durchschnittswerte zurück greifen.
3. Methode der Steuerbelastungsvergleiche mittels Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung
3. 1. Grundsätzliches der VGR
Die VGR liefert unverzichtbare Informationen für sämtliche Bereiche der Wirtschafts-, der Regional- sowie der sektoralen Strukturpolitik und es bedienen sich politische und Tarifparteien (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) ihrer Ergebnisse[18]. Nicht zuletzt üben diese Ergebnisse auch einen Einfluss auf unternehmerisches Handeln aus, da sie über das vorherrschende Besteuerungsniveau Auskunft geben können.
Weiter ist die VGR nahezu mit dem betrieblichen Rechnungswesen eines Unternehmens vergleichbar; in beiden Rechenwerken wird über das wirtschaftliche Geschehen in doppelter Buchführung berichtet. Im Unterschied zum Unternehmen ist diese Möglichkeit bei der VGR nicht immer gegeben, da jene auf unterschiedlichste Statistiken zurück greift und somit gewisse Fehlerquellen nicht auszuschließen sind. Die Fehler können dabei aus allen Teilbereichen des Systems der VGR kommen, auf die im Folgenden eingegangen wird.
[...]
[1] Quelle: Jarass, Lorenz/ Obermair, Gustav M. (2004), S. 39.
[2] Quelle: Jarass, Lorenz/ Obermair, Gustav M. (2004), S. 43.
[3] Vgl . Spethmann, Dieter (1991), S. 14.
[4] Zu weiteren außersteuerlichen Faktoren s. a. Raupach, Arndt (2000), S. 344
[5] Siehe Abschnitt 2. 1.
[6] Vgl. Fischer, Lutz (1995), S. 28.
[7] Vgl. Schratzenstaller, Margit. (2003), S. 370.
[8] Vgl . Schneider, Dieter (1992), S. 181.
[9] Vgl. Fischer, Lutz (1995), S. 32.
[10] Vgl. Winner, Hannes (2001), S. 483f.
[11] Vgl. Winner, Hannes (2001), S. 483.
[12] Vgl. Fuest, Winfried/ Kroker, Rolf (1989), S. 262 und dort Fn.7.
[13] Vgl. Spengel/Lammerson (2001), S. 224.
[14] Vgl. Gutekunst, Gerd/ Hermann, Rico A. und Lammerson, Lothar (2003), S. 126.
[15] Vgl. Schneider, Dieter (1988), S. 284f.
[16] Vgl. Schneider, Dieter (1990), S. 534.
[17] Vgl. Schneider, Dieter (1988), S. 284.
[18] Vgl . Ahrns, Hans- Jürgen (1997), S. 5
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