Normen im technisch-wirtschaftlichen Bereich


Essay, 2005

16 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition der Begriffe „Normung“ und „Norm“

3. Entstehung der Normungsinstitute auf nationaler und internationaler Ebene
3.1 Entstehung der Normungsinstitute auf europäischer und internationaler Ebene
3.2 Entstehung der Normungsinstitute auf nationaler Ebene

4. Überblick über die Normen und ihre Verbindlichkeiten
4.1 Einteilung der Normen
4.2 Rechtliche Bedeutung und Verbindlichkeit von Normen

5. Nationaler und internationaler Normungsprozess

6. Bedeutung der Normen für den betriebs- und volkswirtschaftlichen Bereich in Deutschland und Europa

7. Möglichkeiten der Recherche von Normen

8. Beispiele von Normen und deren Anwendungen (am Beispiel von Fertigungsverfahren)

9. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

In dieser Belegarbeit soll ein Überblick über Normen im technisch-wirtschaftlichen Bereich gegeben werden. Dabei werden Schwerpunkte wie die Entstehung der nationalen und internationalen Normen (im Zusammenhang mit der Gründung der bestimmten Normungsinstitute), deren volks – und betriebswirtschaftliche Bedeutung und Verbindlichkeiten betrachtet. Anhand von ausgewählten Beispielen soll durch Betrachtung der Anwendung von Normen, sowie Möglichkeiten ihrer Recherche ein praktischer Bezug zum Thema Normen geknüpft werden.

2. Definition der Begriffe „Normung“ und „Norm“

„Normung ist ein Mittel zur Ordnung und Grundlage für ein sinnvolles Zusammenarbeiten und Zusammenleben. Die Normung bietet Lösungen für immer wiederkehrende Aufgaben an unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik; dies unter Beachtung der wirtschaftlichen Gegebenheiten und vor dem Hintergrund der jeweiligen Werteordnung und sozialen Tatbestände.“ … „Ordnung und Transparenz, Rationalisierung, Qualitätssicherung, Austauschbarkeit und Kompatibilität von Sachen, Informationen und Dienstleistungen waren und sind Aufgabe und Ergebnis der Normung“ (KIE01 S.13).

„Das Ergebnis der Normungsarbeit sind Normen, die in aller Regel Empfehlungen sind. Sie haben keine rechtlichen Verbindlichkeiten. … Normen stellen den aktuellen Stand der Technik dar.“ (NAG04 S. 36)

3. Entstehung der Normungsinstitute auf nationaler und internationaler Ebene

Aus der Absicht heraus, die Industrialisierung durch Rationalisierung weiter voranzutreiben sowie die Erleichterung des Warenverkehrs zwischen Herstellern und Anwendern und zwischen den einzelnen Ländern zu ermöglichen, wurden in den Jahren nach 1900 in den Industrieländern die meisten nationalen Normungsinstitute gegründet. Diese hatten die Aufgabe die genannten Ziele durch ein System genormter Festlegungen mit gegenseitigen Bezügen zu realisieren (vgl. KRI83 S.17).

3.1 Entstehung der Normungsinstitute auf europäischer und internationaler Ebene

Nach der Gründung der nationalen Normungsinstitute formierte sich auch relativ bald die internationale Normung, beginnend auf dem Gebiet der Elektrotechnik. Im Jahr 1906 wurde die International Electrotechnical Commission (IEC (siehe Abbildung 1)) geschaffen. Diese bestand aus den „Nationalen Komitees der IEC“, die alle an der elektrotechnischen Normung in diesem Land interessierten Kreise umfassen sollten.

Um auch den Bereich der Normung auf nichtelektrotechnischem Gebiet abzudecken, wurde 1946 die „International Organization for Standardization“ (ISO (siehe Abbildung 2)) gegründet. Die Mitglieder der ISO sind die nationalen Normenorganisationen. Sowohl die ISO als auch die IEC haben ihren Sitz in Genf (vgl. KRI83 S.17).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Aufbau der IEC (KRI83 S. 17) Abb. 2 Aufbau der ISO (KRI83 S. 17)

Auch auf europäischer Ebene entstand eine Trennung der Normungsinstitute in Bereiche der elektrotechnischen und nicht-elektrotechnischen Gebiete. So wurde auf einer gemeinsamen Sitzung der Vertreter der nationalen Normungsorganisationen der EU- und EFTA-Länder (European Free Trade Association) am 23. März 1961 in Paris das „Comité Européen de Coordination des Normes“ (CEN) gegründet. Der Aufgabenbereich des Komitees umfasst die Durchführung der Normung für materielle und immaterielle Gegenstände nicht-elektronischer Art.

Der Bereich, der sich mit der Normung elektrotechnischer Gegenstände (mit Ausnahme von Geräten und Netzen für die Telekommunikation[1] ) befasste, wurde 1973 auf Drängen der Kommission gegründet. Das daraus resultierende „Comité Européen de Normalisation Electrotechnique“ (CENELEC) umfasst alle nationalen Normungsinstitute der EU- und EFTA-Länder, die in diesen Staaten für die elektrotechnische Normung zuständig sind (vgl. ENS95 S.50).

3.2 Entstehung der Normungsinstitute auf nationaler Ebene

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) wurde 1917 als gemeinnütziger anerkannter Verein mit Sitz in Berlin gegründet. Bis 1961 vertrat das DIN Deutschland in den international Normungsgremien (wie bereits im vorhergehenden Abschnitt benannt) für alle vier Besatzungszonen gemäß des Kontrollratsbeschlusses aus dem Jahr 1946. Nach dem Austritt der Mitgliedsfirmen der DDR, bezog sich ab 1968 die Tätigkeit des DIN auf das Bundesgebiet der damaligen BRD (einschließlich Berlin (West)) (vgl. KRI83 S.13).

In der damaligen DDR wurden nach dem Austritt aus dem DIN eigene staatliche Normen geschaffen. Die Technischen Güte- und Lieferbedingungen (TGL-Standards) waren im Gegensatz zu den DIN-Normen keine Empfehlungen (auf die Verbindlichkeit der DIN-Normen wird im Folgenden noch eingegangen), sondern galten als Vorschriften. Sie wurden in Gesetzblatt-Sonderdrucken,
TGL-Taschenbüchern und in Zeitschriften veröffentlicht. Im Maschinenbau waren viele Standards der DDR mit denen der DIN-Entsprechungen identisch oder stimmten in weiten Teilen überein. Ein Verzeichnis der TGLs gibt es heute noch an der Bauhaus-Universität in Weimar (vgl. WIK05).

Das Deutsche Institut für Normung arbeitet heute auf Basis des am 05. Juni 1975 zwischen der Bundesregierung und dem DIN geschlossenen „Normenvertrags“ und der am 04. Juli 1990 geschlossenen Vereinbarung zwischen der damaligen DDR und dem DIN zur Schaffung einer Normenunion. Diese bilden die Grundlage zur Arbeit des DIN nach Maßgabe der Grundsätze der Normungsarbeit (siehe DIN 820-1) (vgl. NIE00 S.13).

Wie auch schon auf internationaler Ebene sind auch in Deutschland die Bereiche der Elektrotechnik und der Nicht-Elektrotechnik (Allgemeiner Bereich) auf unterschiedliche Normungsinstanzen verteilt. So wurde 1893 der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) als ein technisch-wissenschaftlicher Verein gegründet. Entsprechend seiner Satzung ist es Aufgabe des VDE, die auf dem Gebiet der Elektrotechnik tätigen Menschen und Organisation zusammenzuschließen (vgl. NIE00 S.19 ff.).

1970 wurde entsprechend eines Vertrages zwischen dem Deutschen Normen Ausschuss (heute DIN) und dem VDE die DKE (Deutsche Elektrotechnische Kommission) als gemeinsames Organ des DIN und VDE bestimmt. Die DKE ist der Vertreter nationaler Interessen im Bereich der Elektrotechnik bei den europäischen und internationalen elektrotechnischen Normungsorganisationen. Die Ergebnisse der Normungsarbeit der DKE werden in DIN-Normen festgelegt und gehen in das Deutsche Normenwerk der DIN ein. Enthalten diese Normen sicherheitstechnische Festlegungen, werden diese gleichzeitig als VDE-Bestimmungen in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen (vgl. NIE00 S.25).

Zusammenfassend ist in Abbildung 3 ein Überblick über die wichtigen nationalen und internationalen Normungsinstanzen dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3 Nationale und Internationale Normungsinstanzen (nach NIE00 S. 12)

4. Überblick über die Normen und ihre Verbindlichkeiten

Wie schon eingangs erwähnt sind Normen das Ergebnis der Normungsarbeit, die den aktuellen Stand der Technik darstellen. Die Ergebnisse im DIN sind Deutsche Normen (DIN-Normen), die unter dem Verbandszeichen DIN herausgegeben werden und in ihrer Gesamtheit das Deutsche Normenwerk bilden. Internationale und europäische Normen werden z.B. als DIN-ISO-Normen oder DIN-EN-Normen in das Normenwerk übernommen (vgl. KIE01 S. 13).

4.1 Einteilung der Normen

Normen können nach verschiedenen Kriterien unterschieden werden. Das erste Kriterium ist die Einteilung nach den Anwendungsmöglichkeiten. Diese werden unterschieden nach Grundnormen (Normen mit allgemeiner grundlegender Bedeutung), nach Fachgrundnormen (Normen mit allgemeiner Festlegung für ein bestimmtes Fachgebiet) und nach Fachnormen (Normen mit detaillierten Festlegungen für ein bestimmtes Fachgebiet).

Als zweites Kriterium ist auch die Unterscheidung der Normen nach deren Inhalt möglich. Man spricht dann z.B. von Sicherheitsnormen, Qualitätsnormen, Dienstleistungsnormen, Verfahrensnormen, Maßnormen, Verständigungsnormen, Gebrauchstauglichkeitsnormen, Liefernormen, Planungsnormen und Stoffnormen (vgl. NIE00 S. 66 f.).

4.2 Rechtliche Bedeutung und Verbindlichkeit von Normen

Zur Erstellung von Rechtsnormen, das bedeutet jede Maßnahme zur Herbeiführung bestimmter Rechtsfolgen, bedarf es eines entsprechenden Mandates. Gemäß der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland wird dieses Mandat ausschließlich der Bundesregierung, den Bundesministern bzw. den Landesregierungen zugesprochen.

Da dem DIN dieses Mandat zur Erarbeitung von Rechtsnormen fehlt, sind DIN-Normen daher Empfehlungen. Diese werden nach dem „Jedermannsprinzip“, mit öffentlichen Einspruchsverfahren und im Konsens zum Nutzen der Allgemeinheit erarbeitet (siehe Abbildung 4).

DIN-Normen werden als allgemeingültiger Maßstab angesehen und dienen als Bindeglied zwischen Recht und Technik. Ihre rechtliche Bedeutung erlangen sie insbesondere bei der Vertragsgestaltung, bei der sie Bestandteil eines Vertrages werden können (vgl. NIE00 S.111).

5. Nationaler und internationaler Normungsprozess

Die heutigen überbetrieblichen DIN-Normen haben sich historisch bedingt aus den Werknormen einzelner Firmen entwickelt. Dieses Prinzip findet auch heute noch seine Anwendung. Der Unterschied ist, dass sich die Unternehmen bei ihren Handelsbeziehungen in der heutigen Zeit auf bereits vorhandene umfangreiche, überbetriebliche Normenwerke stützen können. Sollte für ein bestimmtes Problem keine überbetriebliche Norm existieren, wird der zuständige Mitarbeiter eine eigene Werknorm erarbeiten und diese Norm in die entsprechenden nationalen und anschließend internationalen Normungsgremien einbringen. Voraussetzung dafür ist, dass dieses Unternehmen eine entsprechende Stelle (Konstrukteur oder Normungsingenieur) oder Abteilung, die für die Durchführung der Normungsaufgaben verantwortlich ist, besitzt (vgl. KRI83 S.18 f).

Aufgrund der Globalisierung der Märkte und den daraus entstehenden internationalen Verflechtungen wird der Normung auf europäischer und internationaler Ebene Vorrang gegeben. Das bedeutet, dass rein nationale Normungsvorhaben einer besonderen Genehmigung bedürfen (vgl. NIE00 S.16).

Die Erarbeitung einer Deutschen Norm vollzieht sich nach den in DIN 820-4 festgelegten Schritten, wie sie in Abbildung 4 dargestellt sind. Dabei soll eine maximale Bearbeitungsdauer, vom Normungsantrag bis zum Erscheinen der Norm, von 3 Jahren nicht überschritten werden. Nach der Festlegung des Präsidiums des DIN sollen nationale Normungsvorhaben, bei denen innerhalb von 24 Monaten kein Arbeitsfortschritt erkennbar ist bzw. innerhalb von 5 Jahren nach Genehmigung des Normungsvorhabens kein Norm-Entwurf vorliegt, aus dem Arbeitsprogramm des Normenausschusses gestrichen werden. Diese Vorgehensweise wird auch in der europäischen und internationalen Normung angewandt (vgl. KIE01 S. 17).

Zur Sicherstellung der permanenten Anpassung an den jeweiligen Stand der Technik haben die Normungsorganisationen Regeln vereinbart, nach denen Normen regelmäßig überarbeitet und optimiert werden. Durch die klare Regelung des Zusammenwirkens von nationaler, regionaler (europäischer) und internationaler Standardisierung ist zumindest in Europa eine Doppelnormung ausgeschlossen (vgl. NAG04 S. 36).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1) Im DIN-Anzeiger für Technische Regeln angezeigt.
2) Einspruchsfrist im allgemeinen 4 Monate, mindestens 2.
3) Im Regelfall innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Einspruchsfrist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4 Normungsarbeit; Arbeitsablauf nach DIN 820-4 (nach KIE01 S. 17)

6. Bedeutung der Normen für den betriebs- und volkswirtschaftlichen Bereich in Deutschland und Europa

Das Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung und die TU Dresden wurden vom DIN Deutschen Institut für Normung e.V. beauftragt, eine Unternehmensbefragung in Deutschland, Österreich und der Schweiz bezüglich der Wirkung von Normen und ihren unternehmerischen Nutzen durchzuführen (vgl. HAR00 S.05). Für die Befragung wurden in enger Abstimmung mit den Normungs-institutionen zehn Branchen (acht normungsintensive und zwei weniger normungsintensive) ausgewählt (vgl. HAR00 S.09).

Dabei stellte sich u. a. heraus, dass der Werknormung eine positivere Wirkung beim Erreichen von Wettbewerbsvorteilen zugeordnet wird als der Überbetrieblichen Normung (z.B. DIN-Norm). Grund dafür ist z.B. die Verbesserung der innerbetrieblichen Prozesse (vgl. HAR00 S.05 und S.12).

Größere Bedeutung gewinnen die Überbetrieblichen Normen bei der Auseinandersetzung mit Zulieferern und Abnehmern. Sie sind dabei das dominante Instrument, um Transaktionskosten zu reduzieren und dienen zur Stärkung der Markmacht gegenüber Zulieferern und Abnehmern. So wählen allein 84 Prozent der Unternehmen für ihre Exportstrategie europäische (z.B. CEN-Normen) und internationale (z.B. ISO-Normen) Normen, um sich an andere ausländische Normen anzupassen (vgl. HAR00 S.05).

Als weitere Erkenntnisse der Befragung stellte sich heraus, dass den Unternehmen aufgrund der europäischen und internationalen Normen bessere Kooperationsmöglichkeiten und ein größeres Angebot an Zulieferern zur Verfügung stehen. Dieses ist dadurch bedingt, dass aufgrund der Öffentlichkeit der Normen andere Zulieferer in den Markt kommen können und deshalb ein breiteres Angebot für das jeweilige Unternehmen entsteht. Das führt wiederum zu einer Förderung des Wettbewerbs auf der Zuliefererseite. Dadurch erzielten die befragten Unternehmen Kosten-einsparungen in Höhe von 31 Mio. DM (entspricht ca. 15,6 Mio. EUR) (vgl. HAR00 S. 14 - 16).

Zusätzlich reduziert sich für die Unternehmen durch die Verwendung von Normen das Haftungsrisiko, da Normen den aktuellen Stand der Technik definieren (vgl. HAR00 S. 20).

[...]


[1] für diesen Bereich ist die „Conférence Européene des Administrations des Postes et Télécommunications“ (CEPT) zuständig

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Details

Title
Normen im technisch-wirtschaftlichen Bereich
College
University of Applied Sciences Berlin
Grade
1,0
Author
Year
2005
Pages
16
Catalog Number
V47978
ISBN (eBook)
9783638448024
File size
778 KB
Language
German
Keywords
Normen, Bereich
Quote paper
Dirk Magdeburg (Author), 2005, Normen im technisch-wirtschaftlichen Bereich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47978

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