Vergleich des tschechischen und deutschen Berufsbildungssystems auf der Basis bildungspolitischer Qualitätskriterien


Diploma Thesis, 2005

72 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Gang der Untersuchung

2. Das Berufsbildungssystem der BRD
2.1 Das duale System
2.1.1 Voraussetzungen
2.1.2 Ausbildung
2.1.3 Lernort Betrieb
2.1.4 Lernort Berufsschule
2.1.5 Rechtliche Grundlagen
2.1.6 Zuständige Stellen
2.1.7 Ausbildungsordnungen
2.1.8 Berufsausbildungsvertrag
2.1.9 Ausbildungsvergütung, Sozialversicherung
2.1.10 Probezeit, Kündigung
2.1.11 Prüfungen
2.1.12 Übergang auf den Arbeitsmarkt
2.2 Berufsfachschulen

3. Entwicklung von Qualitätskriterien
3.1 Praxisnähe der Berufsausbildung
3.2 Berufsfeldbreite Ausbildung
3.3 Vergleichbarkeit der Prüfungsleistungen
3.4 Akzeptanz des Berufsbildungssystems durch alle Beteiligten
3.5 Einheitliche Regelungen der Ausbildungsdurchführung
3.6 Anpassungsfähigkeit und Modernität des Berufsbildungssystems
3.7 Ausbildungskosten
3.8 Erwerbsmöglichkeiten für Zusatzqualifikationen
3.9 Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung
3.10 Internationalität
3.11 Innovationsbereitschaft

4. Das Berufsbildungssystem der Tschechischen Republik
4.1 Formen der Berufsausbildung und Abschlüsse
4.1.1 Lehrberufe-Ausbildung
4.1.2 Berufsfach- und Berufsoberschulen
4.1.3 Integrierte Sekundarschulen
4.1.4 Höhere Fachschulen
4.2 Zugangsvoraussetzungen
4.3 Rechtliche Stellung der Auszubildenden
4.4 Trägerschaft der Berufsausbildung
4.5 Finanzierung der Berufsaubildung
4.6 Ausbildungsberufe
4.7 Ausbildungsordnungen und Prüfungsorganisation
4.8 Curricula
4.8.1 Berufsfach- und Berufsoberschulen
4.8.2 Lehrberufe-Ausbildung
4.9 Weiterbildung
4.10 Personal im beruflichen Bildungswesen
4.11 Berufsbildungsforschung
4.12 Internationale Berufsbildungszusammenarbeit
4.13 Tendenzen in der Berufsausbildung

5. Qualität der beruflichen Bildung in der Tschechischen Republik
5.1 Praxisnähe der Berufsausbildung
5.2 Berufsfeldbreite Ausbildung
5.3 Vergleichbarkeit der Prüfungsleistungen
5.4 Akzeptanz des Berufsbildungssystems durch alle Beteiligten
5.5 Einheitliche Regelungen der Ausbildungsdurchführung
5.6 Anpassungsfähigkeit und Modernität des Berufsbildungssystems
5.7 Ausbildungskosten
5.8 Erwerbsmöglichkeiten für Zusatzqualifikationen
5.9 Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung
5.10 Internationalität
5.11 Innovationsbereitschaft

6. Qualitätskriterien abgeleitet vom tschechischen Berufsbildungssystem
6.1 Berufsausbildung für „alle“
6.2 Möglichkeit und Grad der Identifikation mit der gewählten Berufsausbildung

7. Qualifizierung der Tschechen für den deutschen Arbeitsmarkt?

8. Überlegungen welche Elemente des tschechischen Berufsbildungssystems sinnvoll in das deutsche Berufsbildungssystem integriert werden könnten

9. Fazit

LITERATURVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 3-1 Ausbildungsgründe der Betriebe

Abb. 3-2 Kosten und Nutzen der betrieblichen Berufsausbildung

Abb. 3-3 Aufwendungen für das duale System nach Finanzierungsträgern

TABELLENVERZEICHNIS

Tab. 4-1 Schulen, Schüler, Absolventen und Lehrer der Höheren Fachschulen nach Schuljahr

Tab. 4-2 Berufsgruppen und Schüler der Berufsfach- und Berufsoberschulen

Tab. 4-3 Berufsgruppen und Schüler der Lehrberufe-Ausbildung

Tab. 4-4 Unterrichtswochen Berufsfach- und Berufsoberschulen

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Aufgrund der EU-Osterweiterung und der damit zusammenhängenden Liberalisierung und Globalisierung des Arbeitsmarktes wird künftig auch die Zahl der Arbeitnehmer aus Tschechien steigen, die in Deutschland und besonders in den grenznahen Gebieten Arbeit suchen.

Daher stellt sich nun die Frage, ob das Berufsbildungssystem der Tschechischen Republik den Qualitätsanforderungen des deutschen Bildungssystems gerecht wird und somit die tschechischen EU-Bürger als genauso qualifizierte Arbeitskräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder Defizite in der Berufsausbildung aufweisen.

1.2 Zielsetzung und Gang der Untersuchung

Zunächst werden, ausgehend von der Darstellung der Kernpunkte des deutschen Berufsbildungssystems, sowie den Forderungen der Modernisierungsdebatten, die Qualitätsansprüche an die berufliche Bildung in Deutschland herausgearbeitet.

Im weiteren Verlauf wird das Berufsbildungssystem der Tschechischen Republik dargestellt. Hierbei wird zunächst auf den organisatorischen Rahmen eingegangen, um die Berufe und Berufsbilder sowie den Aufbau und die Institutionen des Systems aufzuzeigen. Weiter wird dann noch näher auf die Kernpunkte des tschechischen Berufsbildungssystems eingegangen, dabei speziell auf die Prüfungsorganisation, die Finanzierung und die beteiligten Akteure. In diesem Zusammenhang müssen außerdem noch die Reformen und Veränderungen des Systems, besonders im Hinblick auf die Vorbereitung für den Beitritt zur EU, betrachtet werden.

Als eigentlicher Kern der Arbeit erfolgt nun ein Vergleich des tschechischen mit dem deutschen Berufsbildungssystem, um herauszuarbeiten inwieweit die Qualitätsansprüche des deutschen Systems durch das tschechische System erfüllt werden. Umgekehrt wird anschließend betrachtet, ob aus der Darstellung der Kernpunkte des tschechischen Systems Qualitätskriterien abgeleitet werden können, mit denen sodann ein Vergleich bezüglich der Kompatibilität des deutschen Systems erfolgt.

Im nächsten Schritt wird die Qualifikation der Tschechen für den deutschen Arbeitsmarkt betrachtet und ob aufgrund ihrer Ausbildung eine Konkurrenzsituation zu deutschen Bewerbern entsteht.

Zum Abschluss der Arbeit soll noch überprüft werden, ob die Implementierung verschiedener Erkenntnisse und Kernpunkte des tschechischen Berufsbildungssystems ins deutsche Berufsbildungssystem eine Option darstellen. Hierbei muss überlegt werden, ob dies überhaupt möglich ist und vor allem sinnvoll geschehen könnte.

2. Berufsbildungssystem der BRD

2.1 Das duale System

Die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) an zwei Lernorten vermittelt: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Deshalb spricht man vom dualen System der Berufsausbildung. Es gibt derzeit 349[2] anerkannte Ausbildungsberufe. Ausbildungsmöglichkeiten bieten die Industrie, das Handwerk, der Handel, die Landwirtschaft, das Dienstleistungsgewerbe, Verwaltungen, freie Berufe, die Seeschifffahrt und die Hauswirtschaft.[1]

2.1.1 Voraussetzungen

Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Bewerbung erfolgt bei den Betrieben (Ausbildungsstellenmarkt), welche auch auf die Schulzeugnisse achten. Die Berufsberatung hilft durch Einzelberatung bei der Suche nach geeigneten Ausbildungsbetrieben.

2.1.2 Ausbildung

Betrieb und Berufsschule sind eigenständige Lernorte und arbeiten bei der Berufsausbildung als gleichberechtigte Partner zusammen. Die Ausbildung dauert, je nach Beruf, zwei bis dreieinhalb Jahre. Bei besonders guten Leistungen oder bei bestimmten schulischen Voraussetzungen kann die Ausbildung verkürzt, bei Nachteilen durch eine Beeinträchtigung oder Behinderung sowie bei nicht bestandener Abschlussprüfung auch individuell verlängert werden (bis zu einem Jahr). Die Berufsausbildung erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen. Dabei gilt es, eine breit angelegte Grundbildung, fachliche Qualifikationen und Berufserfahrungen zu vermitteln, die zur Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit befähigen. Die Berufsausbildung ist planmäßig zu gestalten und zeitlich und sachlich so zu gliedern, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Hierzu erstellen die Betriebe auf der Grundlage der Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan. Über die Ausbildung im Betrieb ist von den Auszubildenden ein Berichtsheft als Ausbildungsnachweis zu führen. Den Auszubildenden dürfen nur Tätigkeiten übertragen werden, die dem Zweck der Ausbildung dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.

2.1.3 Lernort Betrieb

Der Lernort Betrieb ist außerordentlich vielgestaltig. Er reicht vom Kleinbetrieb mit einer engen persönlichen Beziehung zwischen Ausbilder und Auszubildenden bis zur gegliederten Ausbildungsorganisation in Großbetrieben, oft mit eigenen Ausbildungsabteilungen und speziellen Ausbildungszentren. Für die Ausbildung im Betrieb sind Ausbilder und Meister zuständig, die fachlich und persönlich geeignet sein müssen (Ausbildereignungsprüfung). Die Ausbildung in Handwerksbetrieben wird teilweise ergänzt um mehrwöchige Lehrgänge in überbetrieblichen Ausbildungszentren, vor allem dann, wenn nicht alle Ausbildungsleistungen von den einzelnen Betrieben erbracht werden können.

2.1.4 Lernort Berufsschule

In der Berufsschule wird fachtheoretischer, fachpraktischer und allgemeinbildender Unterricht erteilt. Der Unterricht - im Durchschnitt ein bis zwei Tage wöchentlich - wird bei bestimmten Berufen auch zu verschiedenen Formen des Blockunterrichts zusammengefasst. Für eine Reihe von Berufen gibt es zentrale Fachklassen (regional, landesweit oder auch bundesweit). In manchen Ländern wird für bestimmte Berufe das erste Ausbildungsjahr an berufsbildenden Schulen durchgeführt, an Berufsfachschulen oder als BGJ. Für die Berufsschule sind die Länder zuständig (jeweilige Schulgesetze und Richtlinien). Von der KMK werden Rahmenlehrpläne (mit Empfehlungscharakter) herausgegeben, die auf die Ausbildungsordnungen und die Lehrpläne der Länder abgestimmt sind.

2.1.5 Rechtliche Grundlagen

Wesentliche Bestimmungen für die Berufsausbildung im Betrieb enthält das BBiG. Für die Ausbildung im Handwerk gilt außerdem die HwO. Weitere wichtige Vorschriften finden sich im Jugendarbeitsschutzgesetz. Einschlägige gesetzliche Bestimmungen enthalten auch das Schwerbehindertengesetz, die Arbeitszeitordnung und das Mutterschutzgesetz.

2.1.6 Zuständige Stellen

Die für Berufsbildung zuständigen Stellen sind in der Regel die Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer). Sie tragen die Ausbildungsverträge ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein, sie beraten in allen Fragen der Ausbildung (Ausbildungsberater), überwachen die Durchführung der betrieblichen Ausbildung und führen die Prüfungen durch (z.B. Zwischen- und Abschlussprüfungen, Fortbildungsprüfungen).

2.1.7 Ausbildungsordnungen

Für jeden Ausbildungsberuf gilt eine Ausbildungsordnung (nach §§ 25 BBiG/HwO), die vom Bundesminister für Wirtschaft oder dem zuständigen Fachminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie in Form einer staatlichen Rechtsverordnung erlassen wird. In den Ausbildungsordnungen sind die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen festgelegt. Es werden verschiedene Typen von Ausbildungsordnungen unterschieden - für Monoberufe (z.B. Bäcker/Bäckerin), für Berufe mit Spezialisierungen in Fachrichtungen oder Schwerpunkten (z.B. Metallbauer/Metallbauerin mit insgesamt fünf Fachrichtungen wie Konstruktionstechnik oder Fahrzeugbau) und die Stufenausbildung (z.B. Bauwirtschaft, Textil, Leder, Postverkehr) mit zwei oder drei Stufen. Dabei sind jeweils mehrere Ausbildungsberufe eines Bereichs zusammengefasst. Die Ausbildung kann auf jeder Stufe mit dem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf beendet oder auf der nächsten Stufe fortgesetzt werden.

2.1.8 Berufsausbildungsvertrag

Vor Beginn der Berufsausbildung muss zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden (dem Ausbildungsbetrieb) ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. Bei Minderjährigen ist dieser Vertrag auch von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.

2.1.9 Ausbildungsvergütung, Sozialversicherung

Auszubildende, die in Betrieben ihre Ausbildung absolvieren, müssen eine Ausbildungsvergütung erhalten, deren Höhe durch Tarifverträge geregelt ist. Sie ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt und beträgt - je nach Beruf - zwischen etwa 200 und 900 € monatlich. Wenn Auszubildende nicht bei ihren Eltern wohnen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, die bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt wird. Auszubildende in Berufsbildungswerken oder sonstigen Reha-Einrichtungen erhalten keine Ausbildungsvergütung sondern ein Ausbildungsgeld. Durch Tarifverträge und das Jugendarbeitsschutzgesetz ist der jährliche Mindesturlaub festgelegt. Auszubildende sind in die gesetzliche Sozialversicherung einzubeziehen (Krankheit, Rente, Unfall, Pflege, Arbeitslosigkeit). Im Falle einer Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung haben Auszubildende damit auch Anspruch auf Arbeitslosengeld.

2.1.10 Probezeit, Kündigung

Die Probezeit beträgt mindestens einen und höchstens drei Monate. Während dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Partnern ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden, nach der Probezeit nur aus wichtigen Gründen, vom Auszubildenden außerdem mit einer Frist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will.

2.1.11 Prüfungen

Während der Ausbildung muss eine Zwischenprüfung abgelegt werden. Sie dient der Kontrolle des Leistungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung zur Zulassung zur Abschlussprüfung. Der Erfolg und die Ernsthaftigkeit der Zwischenprüfung sind allerdings bedeutungslos[3]. Die Abschlussprüfung besteht aus einem fachtheoretischen und einem fachpraktischen Teil und wird vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle für Berufsbildung abgelegt. Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Wunsch bis zur nächsten Wiederholungsprüfung (maximal ein Jahr). Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Durch die bestandene Abschlussprüfung wird eine Gesellen-, Fachangestellten- oder Facharbeiterqualifikation erworben - bei besonderen Leistungen in vielen Bundesländern zugleich ein mittlerer Bildungsabschluss. Der Ausbildungsbetrieb muss den Auszubildenden ein Abschlusszeugnis über die absolvierte Ausbildung ausstellen.

2.1.12 Übergang auf den Arbeitsmarkt

Auszubildende werden von den Betrieben nach Abschluss der Ausbildung nicht automatisch in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen. Die Stellensuche erfolgt auf Eigeninitiative. Bei der Suche nach geeigneten Arbeitsstellen hilft auch die Bundesagentur für Arbeit.

2.2 Berufsfachschulen

Neben dem dualen System der Berufsausbildung gibt es in der BRD auch noch die Möglichkeit einer vollzeitschulischen Berufsausbildung (unterhalb des Hochschulniveaus). Die Ausbildung findet in Berufsfachschulen und Schulen für Berufe im Gesundheitswesen statt. Diese Vollzeitschulen von mindestens einjähriger Dauer setzen in der Regel den Hauptschulabschluss bzw. zum Teil auch die mittlere Reife voraus. Die von Berufsfachschulen wahrgenommenen Funktionen sind vielfältig. So übernehmen sie zum einen die berufliche Vorbereitung oder Grundbildung (z.B. BGJ und BVJ). Zum anderen können an Berufsfachschulen aber auch eigenständige abgeschlossene Berufsausbildungen erworben werden. Außerdem ist auch der gleichzeitige Erwerb von Zugangsberechtigungen für weiterführende Schulen möglich. Die Berufsfachschulen unterliegen der Aufsicht des jeweiligen Landeskultusministeriums, unabhängig davon, ob sie öffentliche oder private Einrichtungen sind.

Ein Problem der Berufsfachschulen ist die funktionale und institutionelle Heterogenität, wodurch die Qualität der Ausbildung sehr unterschiedlich ist und somit die Anschlussfähigkeit von dualen Ausbildungs- und Studiengängen schwierig macht.[4]

Den Berufsfachschulen wird in dieser Arbeit weniger Aufmerksamkeit gewidmet und der Fokus mehr auf die duale Berufsausbildung gelenkt.

3. Entwicklung von Qualitätskriterien

Im weiteren Verlauf werden nun Qualitätskriterien entwickelt und das deutsche Berufsbildungssystem an diesen gemessen. Auf der Grundlage dieser Kriterien wird später auch das tschechische Berufsbildungssystem analysiert. Basis für die Erarbeitung der Kriterien sind die Kernpunkte des deutschen Berufsbildungssystems sowie die verschiedenen Forderungen und Änderungen durch die vorherrschenden Modernisierungsdebatten.

3.1 Praxisnähe der Berufsausbildung

Zweifelsohne dürfte die aufgeteilte Ausbildung, sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule (vgl. § 2 BBiG), als wichtigster Kernpunkt zur Charakterisierung des deutschen Berufsbildungssystems betrachtet werden.

In den Betrieben wird überwiegend der fachpraktische Teil der Ausbildung vermittelt. Warum sich Betriebe an der Berufsausbildung beteiligen, kann auf verschiedene Gründe und Vorteile für selbige zurückgeführt werden. In Abbildung 3-1 sind die wichtigsten Argumente aufgeführt, die von Betrieben bei der Frage nach dem Grund ihrer Ausbildungstätigkeit genannt wurden.

Anhand der Abbildung ist deutlich zu erkennen, dass die Betriebe großen Wert darauf legen, dass die Auszubildenden viel Praxiserfahrung sammeln können und die Ausbildung den künftigen Personalbedarfen der Betriebe entsprechen soll.

Abb. 3-1: Ausbildungsgründe der Betriebe[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die betriebliche Ausbildung vermittelt einen sehr hohen Grad an Praxisnähe, wie es von den auszubildenden Betrieben und den späteren Arbeitgebern immer gefordert wird.

Ein weiterer Meilenstein zu mehr Praxisnähe wird derzeit in der Forderung nach mehr handlungsorientierten Prüfungen gelegt. Die traditionellen Prüfungen werden von den bildungspolitischen Akteuren kritisch betrachtet, weil sie Anforderungen an moderne Berufsausbildungen nicht ausreichend genug widerspiegeln. Bei den herkömmlichen Prüfungen liegt der Schwerpunkt auf der Feststellung von Fertigkeiten und Kenntnissen. Hierzu ist reines Auswendiglernen von Fakten nötig. Außerdem sind die Prüfungen immer zeitpunktbezogen und somit stark abhängig von Leistungsschwankungen der Prüflinge.

Die Schaffung von neuen und stärker handlungsorientierten Prüfungen soll diese Missstände beseitigen. Gefordert werden von den verschiedenen Akteuren (z. B. Betriebe, Gewerkschaften, Staat, Kammern und Schulen) u. a. mehr Betriebsbezug, eine bessere Objektivität und Vergleichbarkeit. Dies soll durch praxisnahe Prüfungsformen, die den Nachweis beruflicher Handlungskompetenz gewährleisten, erreicht werden.[6]

Als Schwächen zu großer Praxisnähe können aber wiederum Mängel in theoretischem und abstraktem Denken sowie eine begrenzte Professionalität des betrieblichen Ausbildungspersonals angeführt werden.[7] Um diesem Problem vorzubeugen, findet ein Teil der Ausbildung auch in der Berufsschule statt. Hieraus lässt sich auch gleich ein weiteres Qualitätskriterium ableiten und zwar die Relevanz berufsfeldbreiter Ausbildung.

3.2 Berufsfeldbreite Ausbildung

Es ist darauf zu achten, dass ein Berufsbildungssystem eine berufsfeldbreite Ausbildung ermöglicht. Durch den betrieblichen Teil der Ausbildung wird eventuell eine beschränkte berufliche Mobilität gefördert. Auszubildende würden so zu sehr auf die von ihnen ausgeübte Tätigkeit spezialisiert und fixiert, wodurch ein Einsatz in anderen Bereichen des von ihnen erlernten Berufs schwierig bzw. ungewollt ist.[8] Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass die Auszubildenden nach Abschluss ihrer Ausbildung alle Arbeiten, die ihr Beruf mit sich bringt, selbständig erledigen können. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes nach Beendigung der Ausbildung würden andernfalls Nachteile für die Auszubildenden entstehen, weil ihnen unter Umständen wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten des von ihnen erlernten Berufes fehlen.

Im deutschen Berufsbildungssystem findet der weitaus geringere Teil der Ausbildung in der Berufsschule statt, was jedoch keinesfalls heißt, dass diesem eine geringere Bedeutung zukommen darf. In der Berufsschule werden den Auszubildenden zu 2/3 berufsbezogene Inhalte (Fachtheorie) und zu 1/3 allgemeinbildende Inhalte (Sozialkunde, Fremdsprachen, Religion, etc.) vermittelt.[9] Des Weiteren wird den Auszubildenden die Möglichkeit gegeben, Ausbildungsinhalte, die im Betrieb nur mangelhaft erläutert wurden, zu erlernen.

Das dadurch bedingte Verhältnis von Theorie zu Praxis bewirkt außerdem eine hohe Anschaulichkeit und Konkretheit der zu vermittelnden Inhalte im Ausbildungsprozess, wodurch der Lerneffekt bei den Auszubildenden gefördert wird.

3.3 Vergleichbarkeit der Prüfungsleistungen

Um die Qualität des Berufsbildungssystems beurteilen zu können, ist es wichtig, dass einheitliche Standards eine Vergleichbarkeit von Prüfungsleistungen ermöglichen. In Deutschland werden in den anerkannten Ausbildungsberufen Abschlussprüfungen durchgeführt. Den Abschlussprüfungen werden die Prüfungsanforderungen der Ausbildungsordnungen zugrunde gelegt.[10] Dadurch wird sichergestellt, dass auch die relevanten Inhalte der Ausbildung und die benötigten Qualifikationen durch die Ausbildung erworben wurden. Die Prüfungen werden einheitlich durch die Kammern abgehalten, woraus gleiche Anforderungen an alle, eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse resultieren und eine willkürliche Bewertung bzw. Bevorzugung einzelner Prüflinge unterbunden wird.

Ein Schwachpunkt dieser Prüfungsorganisation könnte allerdings sein, dass einige Auszubildende durch die unterschiedlich intensive Ausbildung in Betrieb und Berufsschule eventuell nicht so gut auf die einheitlich gestellte Prüfung vorbereitet werden und somit schlechtere Chancen auf ein gutes Prüfungsergebnis haben. Die Vergleichbarkeit könnte auch unter jährlich unterschiedlich schwierigen Aufgabenstellungen leiden.

Im Großen und Ganzen ist aber durch die Einheitlichkeit der Prüfung sowie deren Organisation durch ein zentrales Organ eine gute als auch objektive Vergleichbarkeit von Prüfungsleistungen möglich.

3.4 Akzeptanz des Berufsbildungssystems durch alle Beteiligten

Da das deutsche duale System ein kompliziertes und weitreichendes System der Berufsausbildung darstellt, ist ein weiterer wichtiger Kernpunkt, dass der Sachverstand und die Interessen aller daran Beteiligten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Staat) auf allen Ebenen in gemeinsamer Verantwortung für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung zusammengeführt werden. So gesehen ist die Akzeptanz des Berufsbildungssystems, mit seiner Organisation und seinen Institutionen, durch die daran Beteiligten ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Gemeinsam gefundene Lösungen führen zur Selbstverpflichtung und Einbindung in die Gesamtpolitik. Reibungsverluste können vermieden werden. Die Ergebnisse der Berufsbildung werden von allen Beteiligten gemeinsam getragen und auf dem Arbeitsmarkt leichter akzeptiert. Diese Zusammenarbeit ist auf allen Ebenen (Bund, Länder, Region, Lernort) gesetzlich institutionalisiert und hat sich bewährt.

Auf Bundesebene ist das BMBF das Grundsatz- und Koordinierungsministerium. Andere Bundesministerien (Fachministerien) sind auch Verordnungsgeber und stimmen sich mit dem BMBF ab. Regelungen anderer Bundesministerien können nur im Einvernehmen mit ihm erlassen werden. Im Hauptausschuss des BIBB wirken Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länder und der Bundesregierung gleichberechtigt zusammen.

Die KMK ist ein länderübergreifender Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Nach dem Grundgesetz liegen die Zuständigkeiten für Bildungswesen und Kultur im Wesentlichen bei den Ländern. Die Länder sorgen in der KMK für das notwendige Maß an länderübergreifender Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die KMK ist zugleich auch ein Instrument partnerschaftlicher Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund, u. a. bei der beruflichen Bildung: Die Regelung der Ausbildung in den Betrieben ist Angelegenheit des Bundes, während die Berufsbildung in den Schulen in die Kompetenz der Länder fällt.

Die Landesregierungen, vertreten durch ihre Kultusministerien, sind auf Länderebene zuständig für die beruflichen Schulen. In den Landesausschüssen für Berufsbildung sind Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der jeweiligen Landesregierung vertreten. Die Landesausschüsse beraten die Landesregierung in Fragen der Berufsbildung. Sie sollen insbesondere auf eine Zusammenarbeit zwischen schulischer und betrieblicher Berufsbildung sowie auf die Berücksichtigung der Berufsbildung bei der Entwicklung des Schulwesens hinwirken.

Auf regionaler Ebene haben die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft, das sind vor allem die lndustrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, erhebliche Kompetenzen. Ihnen obliegt die Beratung und Überwachung der Ausbildungsbetriebe in ihrem Bezirk, ebenso die Eignungsfeststellung der Ausbildungsbetriebe und Ausbilder. Bei ihnen werden die Ausbildungsverhältnisse registriert und die Prüfungsausschüsse für Zwischen- und Abschlussprüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung errichtet. Von ihnen werden Einzelregelungen für den regionalen Bedarf beschlossen, soweit das Berufsbildungsgesetz bzw. die Handwerksordnung dazu ermächtigt. Federführend bei der Aufsicht über die regional zuständigen Stellen für die betriebliche Berufsausbildung sind in der Regel die Wirtschaftsminister der Länder.[11] Als Stärke kann hier auch die Partizipation der Tarifpartner, in Form einer korporatistischen Regulation durch die Kammern und Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Organisation der Entscheidungsprozesse für die Normierung der Ausbildung gesehen werden. Nachteilig würde sich dies allerdings auswirken, wenn dadurch eine zu enge Bindung der Ausbildungsnormierung an Interessenspositionen und einzelwirtschaftliche oder branchenspezifische Bedarfsdefinitionen resultieren.

Ein weiterer Vorteil dieser Organisation liegt in der starken politischen Integrationswirkung durch den Einbezug der Sozialpartner, auch wenn dadurch die Gefahr einer Einschränkung der politisch-demokratischen Legitimation und staatlichen Handlungsfähigkeit bestehen könnte.[12]

3.5 Einheitliche Regelungen der Ausbildungsdurchführung

Wichtig, nicht nur, um zu vergleichbaren Ergebnissen kommen zu können, sind auch einheitliche Regelungen zur Ausbildungsdurchführung. Dadurch wird gewährleistet, dass für jeden Auszubildenden einer Berufsrichtung die gleichen Curricula gelten. Ausbilder als auch Auszubildende wissen genau, was auf sie zukommt und welche Inhalte in der Ausbildung gelehrt bzw. erlernt werden müssen. Ein solcher einheitlicher Rahmen setzt Standards und ermöglicht eine Qualitätsverbesserung des Berufsausbildungssystems, wenn dieser regelmäßig gepflegt und vervollständigt wird.

Wie die Ausführungen unter 2.1.7 erkennen lassen, sind auch die Ausbildungsordnungen ein wesentlicher Kernpunkt des deutschen Berufsbildungssystems. Sie bilden die Grundlage für eine geordnete, einheitliche, bundesweit und auch größtenteils international anerkannte Berufsausbildung.

Als Stärke in Deutschland muss man die Möglichkeit der schnellen Umsetzung von neuem Qualifikationsbedarf in Ausbildungsnormen (Berufsbilder) und in der Durchführung der Ausbildung erachten, die durch die Allgemeingültigkeit der Ausbildungsordnungen, für alle, gewährleistet ist. Dabei ist darauf zu achten, dass durch festgelegte Ausbildungsordnungen kein zu langes Festhalten an Berufstraditionen auftritt, was eine Weiterentwicklung behindern würde.[13]

3.6 Anpassungsfähigkeit und Modernität des Berufsbildungssystems

Die Qualität eines Berufsbildungssystems hängt in hohem Maße auch davon ab, inwiefern es dem ständigen Wandel in der Berufswelt und dem Fortschritt Beachtung schenkt. Stetige Weiterentwicklung und Anpassung an neue Erfordernisse, hervorgerufen durch neue Technologien und Erkenntnisse, werden auch von einem Berufsbildungssystem erwartet. Um diesen Umständen gerecht zu werden, wird in Deutschland u. a. Berufsbildungsforschung betrieben. Die Berufsbildungsforschung des BIBB in Deutschland konzentriert sich in ihrem mittelfristigen Forschungsprogramm auf sieben Korridore:

- System- und ordnungspolitische Fragen der beruflichen Bildung
- Früherkennung von Qualifikationsentwicklungen
- Fragen zum Qualifizierungs- und Bildungsverhalten von Individuen und Betrieben
- Berufliche Kompetenzentwicklung in der Wissensgesellschaft und Gestaltungsfragen beruflicher Aus- und Weiterbildung im Wandel
- Förderung beruflicher Qualifizierung sowie Evaluation und wissenschaftliche Begleitung bildungspolitischer Programme
- Bündelung internationaler Aktivitäten des BIBB
- Dokumentation der Vielfalt der Informationssysteme und Datenbankentwicklungen im BIBB

Das BIBB arbeitet derzeit an rund 200 Forschungs- und Entwicklungsthemen. Der ständige Wandel und neue Anforderungen machen es unerlässlich, das Berufsbildungssystem weiterzuentwickeln. Durch die Forschung wird ein wichtiger Beitrag zur Modernität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Berufsbildungssystems geleistet, um auch international eine der führenden Positionen zu erreichen.[14]

Das BIBB arbeitet außerdem an der Umsetzung der notwendigen Veränderungen in der Ausbildungsgestaltung durch die Prozessorientierung der Ausbildung, durch neue Ansätze der Lernortkooperation, durch Verbundausbildung und weiterhin durch verstärkte Nutzung von E-Learning-Ansätzen. So ergeben sich aus der Neuordnungsarbeit für die inhaltliche Gestaltung der Ausbildung auch Konsequenzen für die Medienentwicklung. Es gilt das hierzu benötigte Material zu ergänzen und notwendige Weiterentwicklungen zu beschleunigen (z. B. Web-Präsenzen für neue Berufe). Hier wird im BIBB mittelfristig eine Synchronisation von ausgewählten Neuordnungen und Medienentwicklungen angestrebt, wodurch die Einführung und Umsetzung von Neuordnungen in die betriebliche Ausbildungspraxis unterstützt werden sollen.[15]

[...]


[1] vgl. dkf multimedia group, 1998, URL: http://www.aaonline.dkf.de/bb/p085.htm

[2] BIBB, 2003, URL: http://www2.bibb.de/tools/aab/aabberufeliste.php

[3] vgl. Stender, 2002, S. 5.3-16

[4] vgl. Cortina, 2003, S. 563ff.

[5] Quelle: BMBF, Schaubildsammlung, Bonn, 2003, S. 16

[6] vgl. Stender, 2002 Kap. 5.3

[7] vgl. Cortina, 2003, S. 532

[8] vgl. Cortina, 2003, S. 532

[9] vgl. BMBF, Schaubildsammlung, Bonn, 2003, S. 32

[10] vgl. BMBF: Ausbildung und Beruf, Bonn, 2000, S. 28

[11] vgl. BMBF, Schaubildsammlung, Bonn, 2003, S. 43

[12] vgl. Cortina, 2003, S. 532

[13] vgl. Cortina, 2003, S. 532

[14] siehe BIBB, Berufsbildungsbericht 2004, Bonn, Berlin, 2004, S. 116 - 118

[15] vgl. BIBB, Berufsbildungsbericht 2004, Bonn, Berlin, 2004, S. 121

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Details

Title
Vergleich des tschechischen und deutschen Berufsbildungssystems auf der Basis bildungspolitischer Qualitätskriterien
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Betriebswirtschaftliches Institut, Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung)
Grade
1,7
Author
Year
2005
Pages
72
Catalog Number
V48359
ISBN (eBook)
9783638450966
ISBN (Book)
9783638901239
File size
696 KB
Language
German
Keywords
Vergleich, Berufsbildungssystems, Basis, Qualitätskriterien
Quote paper
Dipl.-Handelslehrer Martin Liebl (Author), 2005, Vergleich des tschechischen und deutschen Berufsbildungssystems auf der Basis bildungspolitischer Qualitätskriterien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48359

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