Die Stellung der Reichsministerialität im 12. Jahrhundert und gefälschte Dienstrechte

Unter besonderer Berücksichtigung der Heerfolgeregelungen in der Constitutio de expeditione Romana


Trabajo de Seminario, 2004

13 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Stellung der Reichsministerialität im 12. Jahrhundert
a) Konsolidierung und Ausbau der Macht
b) Probleme mit der Heerfolge

III. Gefälschten Dienstrechte
a) Die Heerfolgeregelungen in der Constitutio de expeditione Romana
b) gefälschte Dienstrechte der Klöster Ebersheim, Erstein und Klingenmünster

IV. Schluss

V. Quellen- und Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Im 12. Jahrhundert versuchte die ursprünglich aus der Unfreiheit kommende Ministerialität ihre bis dahin gewonnene Macht zu konsolidieren und weiter auszubauen. Dies führte zu einem spannungsgeladenen Verhältnis zu ihren Dienstherren, auch und vor allem in der wichtigen Frage der Heerfolge.

Diese Arbeit widmet sich der Stellung der Reichsministerialität im 12. Jahrhundert und den Bestimmungen und Absichten gefälschter Dienstrechte, die in dieser Zeit vor allem in Reichsklöstern entstanden. Zentraler Untersuchungsgegenstand soll sein, wie sich die Stellung der Reichsministerialität genau äußerte und wie die Dienstherren versuchten, auf diese Entwicklung mit gefälschten Dienstrechten zu reagieren.

Nachdem im ersten Teil der Arbeit kurz die Stellung der Reichsministerialität im 12. Jahrhundert erläutert und die Probleme, die daraus für die Heerfolge entstehen, skizziert werden, wird das Hauptaugenmerk der Arbeit auf den Heerfolgeregelungen in der Constitutio de expeditione Romana, liegen. Als Grundlage dient hierfür die übersetzte Fassung aus Lorenz Weinrichs Quellenedition „Quellen zur deutschen Verfassungs- Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis 1250“. Danach werde ich zum Vergleich noch andere gefälschte Dienstrechte, die ebenfalls im 12. Jahrhundert entstanden, darstellen. Dabei beschränke ich mich allerdings auf die gefälschten Dienstrechte, die Knut Schulz in seinem Aufsatz „Reichsklöster und Ministerialität – Gefälschte Dienstrechte des 12. Jahrhunderts – Ursachen und Absichten“ darstellte.

II. Die Stellung der Reichsministerialität im 12. Jahrhundert

a) Konsolidierung und Ausbau der Macht

Eine Stellung der Reichsministerialität im 12. Jahrhundert allgemein und universell zu bestimmen, stellt sich als äußerst schwierig dar, was nicht zuletzt daran liegt, dass die Dienstmannschaften unterschiedlichen Dienstrechten unterlagen.[1] So stellte denn auch Eike von Repkow um 1220/30 fest, „daß er über die Dienstrechte nichts aussagen könne, weil jeder Bischof, Abt und jede Äbtissin ein eigenes Recht gestaltet habe“.[2] Dennoch lässt sich eine allgemeine Entwicklung feststellen. Ab den siebziger Jahren des 11. Jahrhunderts und verstärkt zur Jahrhundertwende nahmen die Ministerialen ihre Ämter und Güter als vererbbare Lehen wahr.[3] Angehörige der Ministerialität schreckten auch nicht davor zurück, Gewalt anzuwenden, wenn sie sich in ihrer Rechtsstellung bedroht fühlten. Aus diesem Grunde erschlugen beispielsweise die Ministerialen des Grafen Ludwig von Mömpelgard ihren Herren im Jahre 1102.[4] Im Jahre 1104 erschlugen Ministerialen auf dem Hoftag Heinrichs IV. zu Regensburg ihren Herren Graf Sighard von Burghausen, weil er ihre Rechte angetastet haben soll. Interessant hierbei ist, dass es nicht nur die eigenen Ministerialen an dem Mord beteiligt waren, sondern dass auch Ministerialen aus verschiedenen Gebieten des Reiches teilnahmen.[5] Die Ministerialität verstand sich also zunehmend als ein eigener Stand und dieser zeigte sich durchaus solidarisch, wenn es um gemeinsame Standesinteressen ging.

Diesem erstarkenden Ministerialenstand, der seine Interessen notfalls auch mit Gewalt durchsetzte und vertrat, standen die alten Reichsklöster gegenüber, die durch Neugründungen von Zisterzienser- Praemonstratenser- und Hirsauer Reformklöstern und dem allgemeinen Territorialisierungsprozess im 12. Jahrhundert in eine tief greifende Krise geraten waren.[6] Die aufsässigen Ministerialen, die nur noch selten die Norm der unbedingten „Pflicht zur Dienstbarkeit und Schuldigkeit und Treue“[7] zu erfüllen gedachten, waren bei ihren Dienstherren teilweise nicht überaus beliebt. So galten die Ministerialen der Klöster Wibalds als ein „Menschenschlag“, der „selten mit dem Seinigen zufrieden ist“[8]

Ähnlich unbeliebt muss der Truchsess des Klosters Böddeken bei seinem Herrn gewesen sein, wenn dieser ihm Geldzahlungen in Höhe von fünfzig Mark zukommen ließ, damit dieser sein Amt nicht mehr als drei Mal im Jahr ausübte. „Einen öfteren Besuch könne“ das Kloster „nicht ertragen“.[9]

Auch das Kloster Reichenau hatte zunehmend Probleme mit den Dienstleuten. Im Jahre 1094 erschlug die Reichenauer Ministerialität ihren Vogt hinterrücks und im Jahre 1135 überfielen und ermordeten sie den Abt Ludwig vor dem Altar.[10] Einen bemerkenswerten Vorgang gab es bereits im Jahre 1071/72. Die Ministerialen weigerten sich zusammen mit den Mönchen, den von Heinrich IV. eingesetzten Abt Routbert anzuerkennen.[11] An diesem Vorgang lässt sich auch der Anspruch der Ministerialen auf politische Mitbestimmung erkennen. Auch im Erzbistum Trier äußerte die Ministerialität im 12. Jahrhundert den Anspruch, für die weltlichen Angelegenheiten verantwortlich zu sein, während dem Erzbischof nur geistliche Amtfunktionen zukämen.[12]

b) Probleme mit der Heerfolge

Mit dem wachsenden Selbstbewusstsein der Ministerialen im 12. Jahrhundert weigerten diese sich zunehmend, ihre Herren bei den durchaus kostspieligen Heerfahrten, vor allem den Reichsheerfahrten, zu begleiten. Denn die Dienstrechte der damaligen Zeit boten durchaus Entschuldigungsgründe, um eine Heerfahrt nicht antreten zu müssen. So rechtfertigten beispielsweise die Bamberger Dienstleute die Missachtung eines Gestellungsbefehls Heinrichs IV. mit dem miserablen Ernährungszustand ihrer Pferde.[13] Im Jahre 1184 verweigerte der Truchsess der Herrschaft Valenciennes, Amando von Saint Saulve, seinem Herren die Gefolgschaft zu den Hoftagen von Mainz und Hagenau weil es ihm angeblich an Kleidung mangelte.[14] Im Jahre 1158 weigerten sich die Ministerialen des Erzbistums Mainz ihren Herren, dem selbst aus der Ministerialität stammenden Erzbischof Arnold von Selenhofen, auf dem zweiten Italienzug Friedrich Barbarossas zu begleiten und verweigerten ihm auch eine angeblich[15] nicht gerechtfertigte Heersteuer.[16] Überhaupt sank gerade zur Zeit Barbarossas die Bereitschaft auch vieler Reichsfürsten, an den Kriegszügen des Kaisers teilzunehmen. Mit 27 Bistümern beteiligten sich gerade mal 60 Prozent des Reichepiskopats an den Heerfahrten Barbarossas.[17] Auch bekannte Ministerialengeschlechter wie beispielsweise die Borlander beteiligtes sich nur an einem von sechs Italienzügen des Staufers.[18] Dies veranlasste Friedrich I. dazu, vehement auf ausstehende Leistungen im Kriegsdienst zu bestehen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben drohte vor allem der Verlust der Reichslehen. Anscheinend stieß Friedrich I. hierbei an die Grenzen seiner kaiserlichen Sanktionsmacht, denn die Drohungen und Ermahnungen stießen nur auf wenig Resonanz.[19]

[...]


[1] 1 Schulz, Knut: Reichsklöster und Ministerialität – Gefälschte Dienstrechte des 12. Jahrhunderts – Ursachen und Absichten, in: Seibt, Ferdinand [Hrsg.]: Gesellschaftsgeschichte – Festschrift für Karl Bosl zum 80. Geburtstag, Bd. 2, München 1988, S. 38

[2] ebenda

[3] Zotz, Thomas: Die Formierung der Ministerialität, in: Weinfurter, Stefan; Engels, Odilo [Hrsg.]: Die Salier und das Reich, Bd. 3: Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier, Sigmaringen 1991, S. 34; Schulz, Reformklöster und Ministerialität, S. 41

[4] Zotz, S.35

[5] Zotz, S. 35f.

[6] Schulz, Reichsklöser und Ministerialität, S. 38f

[7] Keupp, Jan Ulrich: Dienst und Verdienst, Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI., Stuttgart 2002, S. 76

[8] Keupp, Dienst und Verdienst, S. 76

[9] ebenda

[10] ebenda; siehe auch: Scheffer-Boichorst, Paul: Die Heimat der unechten Constitutio de expeditione Romana, in: Ders. [Hrsg.]: Zur Geschichte des XII. und XIII. Jahrhunderts, Diplomatische Forschungen, Berlin 1897, S. 18f.

[11] Schulz, Reichsklöster und Ministerialität, S. 40

[12] ebenda, S. 42

[13] Keupp, Dienst und Verdienst, S. 79

[14] ebenda

[15] Schulz, Reichsklöster und Ministerialität, S. 42

[16] Schulz, Knut: Denn sie lieben die Freiheit so sehr..., kommunale Aufstände und Entstehung des europäischen Bürgertums im Mittelalter, Darmstadt 1992, S. 175f.

[17] Keupp, Dienst und Verdienst, S. 81

[18] ebenda

[19] ebenda, S. 80

Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Die Stellung der Reichsministerialität im 12. Jahrhundert und gefälschte Dienstrechte
Subtítulo
Unter besonderer Berücksichtigung der Heerfolgeregelungen in der Constitutio de expeditione Romana
Universidad
Ruhr-University of Bochum  (Historisches Institut)
Curso
Ministerialität, Rittertum und Kriegsführung im Mittelalter
Calificación
2,3
Autor
Año
2004
Páginas
13
No. de catálogo
V48617
ISBN (Ebook)
9783638452786
ISBN (Libro)
9783638751001
Tamaño de fichero
423 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Stellung, Reichsministerialität, Jahrhundert, Dienstrechte, Ministerialität, Rittertum, Kriegsführung, Mittelalter
Citar trabajo
Pascal Hugo (Autor), 2004, Die Stellung der Reichsministerialität im 12. Jahrhundert und gefälschte Dienstrechte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48617

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