"Zum ewigen Frieden" von Immanuel Kant - Die UNO im Lichte Kants


Trabajo, 2003

22 Páginas, Calificación: 2+


Extracto


Inhaltverzeichnis

1. Einleitung

2. Kants „Zum ewigen Frieden“
2.1. Frieden durch Demokratisierung (1. Definitivartikel)
2.2. Frieden durch Institution (2. Definitivartikel)
2.2.1. Kants Vorläufer
2.2.2. Kants Vorstellung einer „Föderation freier Staaten“
2.3. Frieden durch eingeschränktes Weltbürgerrecht (3. Definitivartikel)

3. Die Vereinten Nationen
3.1. Völkerbund
3.2. Vereinte Nationen

4. Vergleich der VN mit den Vorstellungen Kants zum Frieden durch Institution

5. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Vor dem Irak-Krieg standen die Vereinten Nationen im Zentrum des öffentlichen Interesses. Durch die Entscheidung, den militärischen Einsatz gegen den Diktator Saddam Hussein auch ohne UNO-Mandat durchzuführen, hat diese bedeutende Organisation nach Ansicht vieler Wissenschaftler schweren Schaden genommen. Nach Ende dieser kriegerischen Auseinandersetzung wird die Diskussion um die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Bedeutung der UNO voraussichtlich intensiv wieder aufgenommen.

Aus diesem Grund soll diese internationale Organisation einmal im Lichte Kants betrachtet werden, der schon vor über 200 Jahren die Vorstellung eines Friedenbundes zur Herstellung und Sicherung eines dauerhaften Friedens in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ festgehalten hat. Auch wenn zu erwarten ist, dass zwischen der Vorstellung Kants und der UNO, wie sich heute darstellt, erhebliche Diskrepanzen bestehen, halte ich es dennoch für interessant, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und daraus Schlüsse für die heutige Situation herzustellen.

Daher werde ich zunächst die die wichtigsten Punkte der Vorstellungen Kants aus seinem berühmten Traktat darstellen und erläutern. Anschließend sollen dann die Vereinten Nationen im Hinblick auf ihre Aufgaben, Struktur und Zielsetzung hin beleuchtet werden. Im nächsten Punkt werden dann die Ausführungen Kants mit den Erkenntnissen über die Organisation der Vereinten Nationen verglichen. Außerdem soll versucht werden, aus diesem Vergleich Rückschlüsse auf die aktuelle Situation und andere Problemfelder der heutigen UNO zu ziehen und daraus einige Ansätze für eine Reform dieser Organisation abzuleiten.

Die gesamte Untersuchung wird sich dabei an folgenden Fragen orientieren: Hat man sich bei der Errichtung der UNO an Kant orientiert? Mit welcher Zielsetzung wurde die UNO gegründet? Ist die UNO, wie sie sich heute darstellt, vergleichbar mit der Vorstellung Kants? Kann sie sogar als Friedensbund im Sinne Kants gesehen werden?

Czempiel weist darauf hin, dass der „kantische Republikbegriff dem heutigen liberal-demokratischen Demokratieverständnis“[1] entspricht. Daher werden in dieser Arbeit die Begriffe Demokratie und Republik ebenso synonym verwendet werden wie die Begriffe demokratisch und republikanisch.

2. Kants „Zum ewigen Frieden“

Kants Friedensschrift über den Weg zum Frieden basiert auf seiner Lehre von der Idee der Vernunft und der Freiheit wie auf seinen moralphilosophischen Arbeiten und seiner Rechtslehre. Ebenso, wie sich der einzelne Mensch zur Verwirklichung seiner Freiheit in ein staatliches Gemeinwesen einordnet, sollen sich auch ganze Länder untereinander zu einem Bund freier Staaten zusammenschließen. Kant erkennt schon früh den Zusammenhang zwischen innerer Verfassung eines Staates und dessen Außenbeziehungen.[2]

In seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ formuliert Kant die Voraussetzungen, die seiner Ansicht nach für die Aussicht auf einen dauerhaften Frieden gegeben sein müssen. Festgehalten sind diese Bedingungen in der literarischen Form eines Friedensvertrages. Die sechs Präliminarartikel, die als Vorbedingungen gelten dürfen, enthalten im Wesentlichen Thesen, die dem Völkerrecht bereits bekannt waren. Die erste Klausel verlangt nach bedingungslosem Frieden, die anderen richten sich auf die Abschaffung stehender Heere, auf das Verbot der Einmischung in Verfassung und Regierung anderer Staaten und das Verbot, für den Erwerb von Waffen den Staat zu verschulden. Außerdem entwickelte Kant hier erste Ansätze für das heutige Kriegsrecht.[3]

Das Friedensgebot ist für Kant ein Gebot a priori. In seinem ersten Definitivartikel betont er die ihm selbstverständliche Prämisse, dass schon allein die Vernunft den Krieg zu verdammen geböte und den Friedenszustand „zur unmittelbaren Pflicht“[4] mache. Kants Friedensbegriff unterscheidet sich von dem früherer Denker darin, dass bei ihm Frieden über das Recht definiert wird. „Die moralische Pflicht zum Frieden verlangt nach der Sicherung durch das Recht“[5]. Es geht Kant dabei also um einen universalen, bedingungslosen Frieden, der aus einer ebenso bedingungslosen Ächtung des Krieges hervorgeht.

Während die Präliminarartikel der Friedensschrift Kants die negativen Bedingungen eines zwischenstaatlichen Friedenszustandes benennen, kommen in den drei Definitivartikeln die positiven Bedingungen zum Ausdruck. Pragmatisch gesehen greifen aber nur die Präliminarartikel in den politischen Alltag ein, da in ihnen konkrete Handlungsmaximen formuliert sind.[6]

Für den Vergleich der Vereinten Nationen mit den Vorstellungen Kants zur Sicherung des Weltfriedens sollen nun die relevantesten Stellen in Kants Werk erläutert werden.

Aufschlussreich für diese Untersuchung sind jedoch vor allem die in den Definitivartikeln enthaltenden Kernaussagen zum ewigen Frieden, die im Folgenden erläutert werden sollen.

2.1. Frieden durch Demokratisierung (1. Definitivartikel)

In seinem ersten Definitivartikel fordert Kant, dass die bürgerliche Verfassung in jedem Staate republikanisch sein soll. Um diese Forderung zu verstehen, muss man wissen, dass für Kant der Naturzustand ein Kriegszustand ist. Aus dieser Naturzustandsinterpretation ergibt sich die rechtliche Notwendigkeit, den Naturzustand zu verlassen, um Frieden zu schaffen.[7]

Für Kant besteht der einzig rechtmäßige Weg, den Naturzustand durch eine Rechtsordnung zu ersetzen, im Zusammenschluss aller zu einem allgemeinen gesetzgebenden Willen, dessen Gesetzen alle gleichermaßen verpflichtet sind. Das normative Gerüst einer solchen Rechtsordnung bildet eine republikanische Verfassung, die einzurichten die Vernunft von Menschen und Staaten verlangt. Diese hebt den ehemaligen Untertanen in den Rang des Bürgers, der nach Abwägung seiner Interessen selber über sein Schicksal entscheiden kann.[8]

In einer republikanischen Verfassung müssen nach Kant folgende Elemente gegeben sein: Zunächst das Prinzip der Freiheit, bezogen sowohl auf die Volkssouveränität als auch auf die Betonung der starken Individualisierung der Zustimmung. Außerdem Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte. Zusätzlich fordert Kant Gewaltenteilung, besonders die Trennung von ausführender und gesetzgebender Gewalt, was für ihn den Unterschied zwischen Demokratie und Autokratie ausmacht. Das letzte Element, das gefordert wird, ist die Beistimmung der Staatsbürger. Neben dem schon bestehenden Zwang der Gesetze, zustimmungsfähig zu sein, müssen bei bestimmten Entscheidungen die Bürger ausdrücklich zustimmen, wodurch Kants Staat eindeutig partizipatorische Aspekte auferlegt werden.[9]

Zusammenfassend kann man die Elemente der Kantischen Republik Volkssouveränität, freiheitlicher Charakter, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Gewaltenteilung und Partizipation durchaus als Voraussetzungen für eine heutige Verfassungsdemokratie sehen.

Kant hält republikanische bzw. demokratische Staaten außerdem für friedlich, weil er davon ausgeht, dass, wenn die Staatsbürger im Unterschied zum Fürsten Kosten, Verwüstung und Übel eines Krieges selbst zu tragen hätten, zögern würden, diesem zuzustimmen. Wenn die Menschen also in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selber zu beschließen, dann werden sie sofort erkennen, dass die Lasten eines Krieges nicht in ihrem Interesse liegen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass sich das Kantische Argument nur auf Angriffskriege bezieht und Verteidigungskriege außer Acht lässt.[10]

Es gibt aber lau Kant noch andere „vernünftige“ Gründe für eine republikanische Verfassung: Zum einen ist diese Organisationsform die einzige, die mit dem angeborenen Freiheitsrecht in Einklang zu bringen ist, zum anderen begünstigt sie die Etablierung einer internationalen Rechtsordnung. Dieser Zusammenhang wird bei der Erläuterung des zweiten Definitivartikels näher betrachtet.[11]

[...]


[1] Czempiel, Ernst-Otto: Kants Theorem. Oder: Warum sind die Demokratien (noch immer) nicht friedlich? In: Zeitschrift für Internationale Beziehungen, Band 3 (1996), S. 80.

[2] Vgl. Knapp, Manfred: Die Vereinten Nationen und das Problem des friedlichen Wandels. In: Krell, Gert/ Müller, Harald (Hrsg.): Frieden und Konflikt in den internationalen Beziehungen. Festschrift für Ernst-Otto Czempiel, Frankfurt/Main 1994, S. 262.

[3] Vgl. Höffe, Otfried: Die Vereinten Nationen im Lichte Kants, S. 246f. Vgl. dazu auch Kant, Immanuel: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf. Stuttgart 1984 (= Reclam Nr. 1501), S. 3-9.

[4] Kant: Frieden, S. 18.

[5] Steiger, Heinhard: Frieden durch Institution. Frieden und Völkerbund bei Kant und danach. In: Lutz-Bachmann, Matthias/ Bohman, James (Hrsg.): Frieden durch Recht. Kants Friedensidee und das Problem einer neuen Weltordnung, Frankfurt/Main 1996, S. 141f.

[6] Vgl. Saner, Hans: Die negativen Bedingungen des Friedens. In: Höffe, Otfried: Immanuel Kant :Zum ewigen Frieden, Berlin 1995, S. 44.

[7] Vgl. Kersting, Wolfgang: „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein“. In: Höffe, Otfried: Immanuel Kant, S. 87ff.

[8] Vgl. Kersting: Verfassung, S. 92.

[9] Vgl. Höffe, Otfried: Königliche Völker. Zu Kants kosmopolitischer Rechts- und Friedenstheorie. Frankfurt/Main 2001, S. 211f.

[10] Vgl. Kersting: Verfassung, S. 96.

[11] Vgl. Kersting: Verfassung, S. 91.

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
"Zum ewigen Frieden" von Immanuel Kant - Die UNO im Lichte Kants
Universidad
Technical University of Braunschweig  (Institut für Sozialwissenschaften)
Curso
Politische Theorien in Vergangenheit und Gegenwart
Calificación
2+
Autor
Año
2003
Páginas
22
No. de catálogo
V48849
ISBN (Ebook)
9783638454360
Tamaño de fichero
505 KB
Idioma
Alemán
Notas
In der Arbeit werden die VN mit Bezug zu Kants "Zum ewigen Frieden" darauf untersucht, ob Kant eine solche int.Organisation im Sinne hatte, als er die Schrift verfasste. Dazu werden sowohl die einzelnen Artikel/Bedingungen aus Kants Schrift vorgestellt, die seiner Ansicht nach für die Schaffung eines dauerhaften Friedens notwendig sind als auch die UNO als Organisation hinsichtlich ihrer Struktur/Aufgaben dargestellt + erläutert. Abschließend: Vergleich Kants Vorstellung vs. UNO heute, Schluss
Palabras clave
Frieden, Immanuel, Kant, Lichte, Kants, Politische, Theorien, Vergangenheit, Gegenwart
Citar trabajo
Anne-Meike Stuke (Autor), 2003, "Zum ewigen Frieden" von Immanuel Kant - Die UNO im Lichte Kants, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48849

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