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Zur Shop-Startseite › Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug

Verwertbarkeit eines mittels akustischer Wohnraumüberwachung aufgezeichneten Selbstgesprächs (BGHSt 50, 206)

Beweisverwertungsverbote im Spiegel der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Titel: Verwertbarkeit eines mittels akustischer Wohnraumüberwachung aufgezeichneten Selbstgesprächs (BGHSt 50, 206)

Seminararbeit , 2008 , 23 Seiten , Note: 12

Autor:in: Anonym (Autor:in)

Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die dem Verfasser gestellte Aufgabe bestand darin, die Entscheidung BGHSt 50, 206 zur Verwertbarkeit eines mittels akustischer Wohnraumüberwachung aufgezeichneten Selbstgesprächs unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur zu besprechen.

Der Bundesgerichtshof hatte sich im Rahmen eines Revisionsverfahrens mit der Frage zu befassen, ob Aufzeichnungen eines Selbstgesprächs aus einer akustischen Raumüberwachung zu Beweiszwecken im Strafverfahren verwertbar sind. Hierbei musste der BGH die erst kurz zuvor geänderten Vorschriften zur akustischen Wohnraumüberwachung in den §§ 100 c ff. StPO berücksichtigen.

Der BGH sah sich einem „Dilemma“ konfrontiert. Einerseits lag eine Zuordnung des Selbstgesprächs zum absolut geschützten Kernbereich nahe. Andererseits wiesen die Äußerungen einen nicht zu verkennenden Tatbezug auf, was wiederum eine Verneinung der Kernbereichsbetroffenheit nach sich hätte ziehen müssen. Für den Verfasser stellte sich die Frage, ob der BGH mit der Zuordnung des Selbstgesprächs zum absolut geschützten Kernbereich und dem daraus folgenden Beweisverwertungsverbot richtig lag.

In dieser Arbeit werden kurz, aber prägnant, die zentralen Aussagen der zu besprechenden Entscheidung erläutert. Sodann wird eine Einordnung des Beweisverwertungsverbots aus § 100 c Abs. 5 S. 3 StPO (in der damaligen Fassung) in das System der Beweisverbote vorgenommen. Ferner wird die Zuordnung des Selbstgesprächs zum geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung betrachtet und die Möglichkeit einer Verwertung zu Entlastungs- oder Präventivzwecken dargestellt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • Kernbereich privater Lebensgestaltung
    • Einführung
      • Gegenstand der Entscheidung
      • Die Entscheidung des BGH
      • Problemstellung
    • Hauptteil
      • § 100 c Abs. 5 S. 3 im System der Beweisverbote
      • Betrachtung der Urteilsinhalte
        • Krankenbettzimmer und Art. 13 GG
        • Das Selbstgespräch als Äußerungsform
          • Umfang des Regelungsgehaltes von § 100 c Abs. 4 S. 3 StPO
            • Wortlaut
            • Historische Betrachtung
            • Systematik
            • Sinn und Zweck
            • Auslegungsergebnis
          • Zuordnung zum Kernbereich des § 100 c Abs. 4 S. 1 StPO
          • Stellungnahme
    • Offene Fragen
      • Verwertbarkeit zu entlastenden Zwecken
      • Verwertbarkeit zu präventiv-polizeilichen Zwecken
    • Schluss
  • Zielsetzung und Themenschwerpunkte

    Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage der Verwertbarkeit eines mittels akustischer Wohnraumüberwachung aufgezeichneten Selbstgesprächs im Kontext des BGHSt 50, 206. Das Hauptziel der Untersuchung ist es, die rechtliche Relevanz des Selbstgesprächs als Äußerungsform im Rahmen des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu analysieren und die damit verbundenen Beweisverwertungsverbote zu beleuchten.

    • Die Bedeutung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung im Strafprozessrecht
    • Die Anwendung von Beweisverwertungsverboten im Zusammenhang mit akustischer Wohnraumüberwachung
    • Die rechtliche Einordnung und Relevanz von Selbstgesprächen als Äußerungsform
    • Die Auslegung und Anwendung von § 100 c Abs. 5 S. 3 StPO im Kontext der Beweisverwertungsverbote
    • Die Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Strafverfolgung.

    Zusammenfassung der Kapitel

    Der erste Teil der Arbeit befasst sich mit dem Kernbereich privater Lebensgestaltung. Er untersucht den Gegenstand der Entscheidung des BGHSt 50, 206 und stellt die Problemstellung der Verwertbarkeit eines Selbstgesprächs im Kontext von Beweisverwertungsverboten dar. Der zweite Teil analysiert § 100 c Abs. 5 S. 3 im System der Beweisverbote und betrachtet die relevanten Urteilsinhalte des BGHSt 50, 206.

    Schlüsselwörter

    Die Arbeit konzentriert sich auf die Schlüsselwörter Kernbereich privater Lebensgestaltung, Beweisverwertungsverbote, akustische Wohnraumüberwachung, Selbstgespräch, Art. 13 GG, § 100 c Abs. 5 S. 3 StPO und die Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Strafverfolgung.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Verwertbarkeit eines mittels akustischer Wohnraumüberwachung aufgezeichneten Selbstgesprächs (BGHSt 50, 206)
Untertitel
Beweisverwertungsverbote im Spiegel der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Hochschule
Universität Münster  (Kriminalwissenschaften)
Veranstaltung
Schwerpunktseminar im Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften
Note
12
Autor
Anonym (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2008
Seiten
23
Katalognummer
V489371
ISBN (eBook)
9783668949720
ISBN (Buch)
9783668949737
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Selbstgespräch Kernbereich privater Lebensgestaltung Beweisverbote akustische Wohnraumüberwachung Großer Lauschangriff Menschenwürde Gefahrenabwehr Entlastungszwecke Beweisverwertungsverbote
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anonym (Autor:in), 2008, Verwertbarkeit eines mittels akustischer Wohnraumüberwachung aufgezeichneten Selbstgesprächs (BGHSt 50, 206), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/489371
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Leseprobe aus  23  Seiten
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