Der Einfluss Pufendorfs auf den Begriff der Menschenwürde


Term Paper, 2018

27 Pages, Grade: 1

Monika Krotoszynska (Author)


Excerpt


Thema: Der Einfluss Pufendorfs auf den Begriff der Menschenwürde

Plan der Arbeit:

1. Die Person von Samuel Pufendorf

2. Der Begriff der Menschenwürde

3. Die Auswirkung von Samuel Pufendorf auf die Menschenwürde

1. Die Person von Samuel Pufendorf

Viele Geisteswissenschaftler sagen Samuel Pufendorf sei der einzige deutsche politische Denker des 17. Jahrhunderts, dessen Ideen in einem hohen Masse historisch wirksam waren1.

Er kam am 8. Januar 1632 in Dorfchemnitz zur Welt. Als fünftes von insgesamt acht Kindern wuchs Samuel in einer bürgerlichen Theologenfamilie in der Gemeinde Flöha auf2.

Die Konsequenzen des Dreißigjährigen Krieges trugen dazu bei, dass die Familie Pufendorf gezwungen war nach Augustusburg zu flüchten. Im Jahre 1645 wurde Samuel auf eine angesehene Fürstenschule geschickt, wo er dank der finanziellen Unterstützung eines Adeligen eine Freistelle bekam. Dort wurde er mit streng-konservativen und lutherisch-orthodoxen Lehrmethoden konfrontiert. Samuel interessierte sich sehr für griechische und lateinische Autoren, zu denen unter anderem Julius Cäsar und Qiuntus Curtis Rufus gehörten. Auch andere Persönlichkeiten aus der Zeit der Antike weckten sein Interesse.

Am 4. Mai 1648 starb der Vater von Samuel, Elias Esaias Pufendorf. Zu seinem Ehren und Andenken wendete sich Samuel am 18. September 1650 dem Theologiestudium an der Leipziger Universität zu, indem er die familiäre Tradition weiter pflegte. So studierte er Theologie, danach Philosophie, Mathematik und Jura.

Nach Abzug der schwedischen Truppen änderte sich völlig die Situation in Leipzig, von der auch Pufendorf selbst profitierte.

So begann er sich damit auseinanderzusetzten, wie man durch bestimmte Techniken und Gesetzgebungen eine bessere und menschenwürdigere Gesellschaft kreieren sollte.

„Wahrscheinlich kommt er schon in Leipzig in Kontakt mit Mathematiker Erhard Weigle, der mit vielen Aspekten seines Wirkens, das sich keineswegs auf die Mathematik beschränkt, bereits auf die Frühaufklärung hinweist“.3

Im Jahre 1658 wurde Pufendorf Magister der Philosophie. Aufgrund seiner Abneigung, was die scholastische Methode betrifft, beschloss er den Doktortitel abzulehnen. Kurz danach bekam er zwar eine Festeinstellung in Halle angeboten, aber er träumte die ganze Zeit von Reisen und Abenteuern4. Geplagt von Finanzproblemen nahm er, dank der Hilfe seines Bruders Esaias, eine Hauslehrerstelle beim schwedischen Gesandten Peter Julius Coyet in Kopenhagen. Infolge der militärischen Auseinandersetzungen zwischen dem dänischen und schwedischen Königshaus wurde Samuel verhaftet und so verbrachte er acht Monate im Kerker. Da fing er an sein erstes Werk zu schreiben.

Ein Jahr später folgte Pufendorf Coyet nach Holland. Für Samuel war es das modernste Land in Europa. So ließ er sich an der hiesigen Universität immatrikulieren.5 Ansonsten beschloss er klassische Philosophie zu studieren. In dieser Zeit knüpfte er auch Kontakte mit den bekanntesten und einflussreichsten Humanisten in Holland. Da schrieb er sein Buch, das er im Jahre 1660, unter dem Titel „Elementorum iurisprudentiae universalis libri duo“ (Grundlehren eines Universalrechts) veröffentlichte. Drei Jahre später publizierte er seine ersten Dissertationen „De obligatione erga patriam“ (Über die Pflichten gegenüber dem Vaterland) und „De rebus gestis Philippi Amyntae“ (Die Erzählung über Phillip von Mazedonien). Charakteristisch war dabei sein scholastisches Denke, das sich auch in seinen späteren Arbeiten widerspiegelte6.

Danach kam noch sein nächstes wichtiges Werk: „De statu Imperii Germanici“ (Die Verfassung des Deutschen Reiches). Trotz der heftigen Kritik gab er nicht auf und befasste sich weiter mit dem Schreiben. Sein Werk unter dem Titel „De iure naturae et gentium libri octo“ (Über das Recht der Natur und das Völkerrecht) bezieht sich auf vollständiges Naturrechtssystem der ganzen Rechtsordnung. „Dort behandelte er Rechtspflichten, die jeder gegen sich selbst sowie gegen andere hat.“7

Seine Überlegungen basierten vor allem auf Naturrechtslehren von Thomas Hobbes und Hugo Grotius, die jedoch von vielen herb kritisiert worden sind. Der Autor selbst verteidigte aber sein Werk und veröffentlichte im Jahre 1674 seine Schriften „Apologia Germanipolis“ sowie „Epistola ad Scherzerum“.

Im Jahre 1687 kam Pufendorf nach Berlin zurück. Dort verfasste er das Werk „De habitu religionis christianae ad vitam civilem“ (Das Wesen der christlichen Religion in Bezug auf das Leben im Staat), in dem er das Verhältnis zwischen Kirche und Staat beschrieb und eine prinzipielle Unabhängigkeit dieser Bereiche voneinander forderte.

Anfang Januar 1688 verließ Pufendorf zusammen mit seiner Familie Deutschland und reiste nach Stockholm. Dort verfasste er sein letztes Werk, das sich auf die Regierungszeit des Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm bezog.

Nach seiner Rückkehr nach Berlin führte man den gesundheitlich geschwächten Pufendorf am 26. Oktober 1694 zum Tod.

2.Der Begriff der Menschenwürde

Mit dem Phänomen der Menschenwürde befasste man sich schon in der Antike. So hatten zum Beispiel Sophisten seit dem 5. Jahrhundert vor Christus überlegt, wie man das positive Recht durch das Naturrecht erweitern oder es damit ersetzen könnte.

Der Philosoph Plato fand, dass eine politische Ordnung nur dann akzeptiert werden kann, wenn sie mit Vernunft übereinstimmt. Auch Aristoteles meinte, dass der Staat verantwortlich für das Leben jeder einzelnen Person sowie für den Schutz der Entfaltung ihrer natürlichen Anlagen ist8.

Von großer Bedeutung ist dabei auch die Tatsache, dass der Begriff der Menschenwürde für den Philosophen und Politiker Cicero sogar zwei Bedeutungsseiten hatte. So vertrat er die Meinung, dass sie sich einerseits auf das menschliche Individuum bezieht. Anderseits aber spiegelt sich auch die Menschenwürde in der Funktion oder dem Rang, den der Mensch in der Gesellschaft einnimmt.

Im Mittelalter aufgrund der Überlegungen von Thomas von Aquin wurde die Menschenwürde als Privileg des Menschen gegenüber anderen Lebensformen definiert. Der Mensch besitzt die Würde, weil er ein Abbild Gottes ist. Ansonsten hat er schon dank dem Wesen der Schöpfung die Würde schon von Natur aus.

Dem Christentum sowie dem Judentum war auch der Begriff der Menschenwürde nicht fremd.

Was den Gedanken der Menschenfreiheit betrifft, wurde er infolge der Reformation im 16. Jahrhundert zwar immer mehr verbreitet, jedoch erst die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Statten vom 4. Juli 1776 spricht von den wichtigsten Rechten, zu denen Freiheit, Leben sowie Streben nach Glück gehören.

Wie es aus den präsentierten Überlegungen zu entnehmen ist, befassten sich die Menschen mit dem Begriff der Menschenwürde schon seit vielen Jahrhunderte. Der Menschenwürdebegriff wurde jedoch jedes Mal ein bisschen anders definiert.

In der Zeit der Französischen Revolution verband man Menschenwürde mit politischen Kampfbegriffen, die während der Revolution stattfanden. Das Verlangen der Menschen die Würde zu definieren war mit der Zeit immer größer. Wichtig war dabei aber nicht nur das reine Denken, sondern auch die Anwendung dieser Definition im menschlichen Leben.

Mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 gilt es offiziell: alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechte gebunden9.

Schon immer spielte die Würde des Menschen die Hauptrolle im Zusammenleben und bis heute wird sie als das Grundrecht angesehen. Ansonsten darf sie nicht vom Staat abgefordert werden und kein Mensch darf gezwungen sein seine Würde auf Kosten des Allgemeinwohls preiszugeben, denn sie ist ihm einfach angeboren. Sie stellt damit sowohl einen Innenwert als auch einen Anspruch, der dem Menschen um seinetwillen zukommt10.

Die Würde des Menschen ist auch unantastbar. Eine Differenzierung je nach Alter, Rasse, Staatsangehörigkeit oder Intellekt ist in diesem Fall nicht zulässig auch dann, wenn sich der Mensch selbst unwürdig benimmt oder seiner eigenen Würde nicht bewusst ist11.

Der Begriff Menschenwürde ist sehr komplex und es gibt zahlreiche Theorien darüber, in welche Kategorie sie eingeordnet sein sollte.

Die meisten Experten sind der Meinung, dass man hier nicht nur mit einem Allgemeinbegriff, der den Staat und die Gesellschaft aus moralischen und historischen Gründen zu Respekt und Achtung voreinander verpflichtet, sondern vor allem mit einem wichtigen Rechtsphänomen, zu tun hat.

Es soll erwähnt werden, dass die Menschenwürde nicht nur als ein Recht sondern als das Grundrecht betrachtet werden soll, das in vielen Ländern als erster Artikel der Verfassung gilt.12

Von Bedeutung ist hier auch die Abwägungsfähigkeit des Menschenwürdegrundrechts. Natürlich kann man dabei nicht vergessen, dass aufgrund der Abwägungen nur Prinzipien und keine Regeln formuliert werden können. So sollte die Existenz der Regelebene auch immer präsent werden.

Teifke weist noch darauf hin, dass die Menschenwürde das höchste abstrakte Gewicht hat, weil sie gegenüber den anderen grundrechtlich relevanten Prinzipien überwiegt.

Sie sollte dabei auch als das wichtigste Element der ganzen Menschentheorie betrachtet werden, weil sie sich auf den absoluten Wert des Menschen als autonomes Wesens bezieht.

Aufgrund dessen scheint die Menschenwürde sowohl relativ als auch wirklich absolut zu sein und nur so sollte sie verstanden werden.

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist einfach die Quelle aller Grundrechte, zu denen unter anderem folgende Rechte gehören: Handlungsfreiheit, Freiheit der Person, Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, Meinungsfreiheit, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Recht auf Mitbestimmung, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit, Recht auf Bildung und viele andere Rechte. Diese Rechte gelten für jeden Menschen und die Pflicht der Achtung der Menschenwürde gilt selbstverständlich nicht nur für den Staat sondern für jedes öffentliche und private Subjekt.

Obwohl es nicht einfach ist den Begriff der Menschenwürde eindeutig zu definieren, ist für jeden von uns klar, dass der Drang zu guten Taten, zum Verhalten nach bestimmten Normen, keine Recht-, sondern vielmehr eine moralische Pflicht ist. So muss man einfach ständig daran arbeiten, dass die Menschen ihr Verhalten nach moralischen Normen ausrichten.

[...]


1 Hans Maier/Horst Denzer: Klassiker des deutschen Denkens. Zweiter Band. Von John Locke bis Max Weber, München 2001, S. 32

2 Thomas Behme: Eine kurze Biografie: Samuel von Pufendorf: Naturrecht und Staat, Göttingen 1995, S.13

3 Hans Maier/Horst Denzer: Klassiker des deutschen Denkens. Zweiter Band. Von John Locke bis Max Weber, München 2001, S. 33

4 Detlef Döring: Samuel Pufendorf. Gesammelte Werke. Band I. Briefwechsel, Berlin 1996, S. 354

5 Hans Maier/Horst Denzer: Klassiker des deutschen Denkens. Zweiter Band. Von John Locke bis Max Weber, München 2001, S. 33

6 Detlef Döring: Samuel Pufendorf. Gesammelte Werke. Band I. Briefwechsel, Berlin 1996, S. 280

7 Horst Denzer: Moralphilosophie und Naturrecht bei Samuel Pufendorf, München 1972, S. 7

8 Rainer Forst: Das Recht auf Rechtfertigung, Frankfurt 2007, S.78

9 Dietrich Böhler: Diskursethik und Menschenwürdegrundsatz zwischen Idealisierung und Erfolgsverantwortung, Frankfurt am Main 1992, S.201-231.

10 Hermann Avenarius: Die Rechtsordnung, Berlin 2011, S.16.

11 Grundgesetzkommentar Art.1 Nr. 11

12 Nils Teifke: Das Prinzip Menschenwürde, Tübingen 2011, S. 153-166

Excerpt out of 27 pages

Details

Title
Der Einfluss Pufendorfs auf den Begriff der Menschenwürde
Grade
1
Author
Year
2018
Pages
27
Catalog Number
V489547
ISBN (eBook)
9783668972971
ISBN (Book)
9783668972988
Language
German
Keywords
einfluss, pufendorfs, begriff, menschenwürde
Quote paper
Monika Krotoszynska (Author), 2018, Der Einfluss Pufendorfs auf den Begriff der Menschenwürde, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/489547

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