Disziplinierungsprozesse in formalen, bürokratischen Organisationen

Analyse auf Basis von Max Webers Bürokratietheorie


Hausarbeit (Hauptseminar), 2013

14 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Zur Einführung
2.1. Die Handlungstheorie Max Webers
2.2. Herrschaft und Legitimität – Voraussetzung für das Funktionieren von Organisationen
2.3. Der bürokratische Verwaltungsapparat

3. Disziplinierung in bürokratischen Organisationen
3.1. Historische Entwicklung der Disziplinierung
3.2. Disziplinierung in der modernen Gesellschaft
3.2.1. Disziplinierung während der Ausbildungszeit
3.2.2. Disziplinierung der Mitglieder

4. Fazit, Kritik und Ausblick

5. Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

„Under scientific management the intermediate periods will be far more prosperous, far happier, and free from discord and dissension. And also, that the periods will be fewer, shorter and the suffering less (Taylor 1977 b, S. 29, in: Bonazzi, 2008, S. 33)”

Die wissenschaftliche Betriebsführung, für die Taylor hier plädiert, zeichnet sich im Wesentlichen durch folgende Merkmale aus: Gearbeitet wird strikt nach der auf wissenschaftlichen Beweisen basierenden, effizientesten Methode. Mitarbeiter werden hinsichtlich ihrer Qualifikationen gezielt ausgesucht und zusätzlich, auf die spezifische Arbeit ausgerichtet, unterwiesen. Unter Kollegen, aber auch zwischen den Amtshierarchien wird Wert auf gegenseitige Achtung gelegt. Letztlich sollen Arbeit und Verantwortung angemessen und verhältnisgleich zugeteilt werden (vgl. Bonazzi, 2008, SS. 33f).

Vorstellungen und Grundsätze wie diese sind freilich auch heute noch Bestandteile der betrieblichen Struktur. Der Taylorismus sieht allerdings noch weitere Maßnahmen für erforderlich, um die Effizienz in Organisationen zu erhöhen: Das Ausschalten von irrationalen, zeitraubenden Bewegungen, die Aufstellung von exakt getimten Arbeitsplänen, die Standardisierung von Werkzeugen und Arbeitsweisen, schriftliche Arbeits- und Leistungsanweisungen, sowie das unbedingte Einhalten von geregelten Abläufen und Vorschriften, das mittels Sanktionsandrohung gewährleistet werden sollte (Androhung von Lohnminderung) (vgl. Bonazzi, 2008, SS. 34ff).

Nicht nur Taylor sah in einem standardisierten und völlig organisierten Betriebsaufbau die idealste Form der Organisationsführung. Auch für Max Weber waren Disziplinierung und strenge Regelbefolgung wesentliche Bestandteile einer effizienten Organisation. Diese rationale Betriebsführung wird von Weber durch bürokratische Verwaltung erreicht. Bürokratie auf Basis von Rationalität ist für ihn der entscheidende Schritt in die moderne Welt (vgl. Kieser Ebers, 2006, S. 74).

Auf Basis von Max Webers Bürokratietheorie soll diese Arbeit darlegen, wie Disziplinierung und strenge Regelbefolgung im Idealfall durchgeführt werden. Sie soll zeigen, wodurch Disziplinierungsprozesse in formalen, bürokratischen Organisationen wirken, aber auch, auf welche Einschränkungen die Bürokratietheorie Webers trifft.

Um das Bürokratiekonzept Webers nachvollziehbar erklären zu können, wird diese Arbeit mit einer Einführung in die Handlungstheorie Max Webers, sowie einer Beschreibung der Voraussetzungen für das Funktionieren von Organisationen eingeleitet. Eine Skizze über die Zusammensetzung des bürokratischen Verwaltungsapparates nach Weber schließt die Einführung ab. Im Anschluss werden Disziplinierungsprozesse in Organisationen behandelt. Ein Überblick über deren historische Entwicklung führt schließlich zu den Disziplinierungsmaßnahmen in unserer modernen Gesellschaft. Ein Fazit, eventuelle Grenzen Webers Bürokratietheorie, sowie ein Ausblick schließen diese Arbeit ab.

2. Zur Einführung

2.1. Die Handlungstheorie Max Webers

Laut Weber gibt es keine universalen Gesetze, nach denen sich die menschliche Entwicklung und Geschichte vollzogen haben (vgl. Bonazzi, 2008,S. 159).

Auf Basis von Generalisierungen und Vergleichen ist es aber möglich, Erkenntnisse über historische Epochen, Institutionalisierungen, Regierungsformen, soziale und politische Bewegungen, religiöse Überzeugungen oder Formen des Wirtschaftens zu gewinnen (vgl. Bonazzi, 2008, S. 160).

Ziel der Soziologie muss nach Weber also sein, das Handeln einer oder mehrerer Personen zu verstehen und erklären zu können, um zu objektiven Aussagen gelangen zu können. Verstehen meint in diesem Zusammenhang den Sinn, der hinter einer Handlung steht, zu erfahren. Erklären bedeutet das Begründen der Handlung. Bestreben der Soziologie ist es, beide Begriffe zusammenzuführen, um soziales Handeln nachvollziehbar zu machen und sinnhaft zu bestimmen (vgl. Bonazzi, 2008, SS. 160f).

Um diesem Vorhaben einen Schritt näher zu kommen, unterscheidet Weber Typen des sozialen Handelns:

1. Zweckrationales Handeln: Der Akteur handelt auf ein Ziel ausgerichtet. Seine Handlungen, die dem Erreichen des Ziels dienen, erscheinen ihm dabei als rational. Zweckrationale Handlungsentscheidungen sind gekennzeichnet durch Kosten-Nutzen-Abwägungen, auf deren Basis der Zweck systematisch verfolgt wird. Für Weber ist dieser Handlungstyp der dominierende in der modernen Welt.
2. Wertrationales Handeln: Der Glaube an einen bestimmten Eigenwert (religiös, spirituell, ethisch,…) des Handelns initiiert die Handlung. Rational handelt der Akteur hier, da er den Werten treu bleibt, die sein Handeln beinhalten. So zum Beispiel der regelmäßige Gang zur Beichte, angetrieben vom Glauben an die Sündenvergebung.
3. Affektuelles Handeln: Dieser Typ ist ausschließlich auf die Befriedigung eines Bedürfnisses ausgelegt und erst im Nachhinein rationalisierbar. So kann zum Beispiel eine Umarmung aus Freude über eine Nachricht im Nachhinein als Danksagung rationalisiert und erklärt werden.
4. Traditionales Handeln: Gehandelt wird hier aus Gewohnheit. In manchen Familien ist Sonntag zum Beispiel traditioneller Familientag (vgl. Bonazzi, 2008, SS. 162f).

Diese Typen des sozialen Handelns sind keineswegs eine strenge Klassifikation. Es handelt sich hier lediglich um Idealtypen des sozialen Handelns, die als Reinformen niemals in der sozialen Wirklichkeit vorzufinden sind. Sie sind Bezugspunkte, um sich der Realität annähern zu können und um durch systematisches Vergleichen Regelmäßigkeiten des Verhaltens zu identifizieren. Sie dienen dazu, konkrete menschliche Handlungen erklären zu können und nachvollziehbar zu machen, indem man sie mit Hilfe dieser Idealtypen auf eine rationale Basis stellt und ihnen so Sinn verleiht. Daher kann eine Handlung sowohl zweckrational, als auch traditional zugleich sein. Man denke bloß an den gewohnten Gang zur Arbeit. Einerseits schon Tradition, Gewohnheit, andererseits, oder besser: zugleich zweckrational mit dem Ziel des Geldverdienens. Die Rationalität liegt dabei stets im Auge des Handelnden und wird nicht durch den Forscher festgelegt (vgl. Bonazzi, 2008, SS. 163, 165).

Die Idealtypen Webers bilden also die Grundlage, um sozialen Handlungen Sinn zu verleihen. Sie lassen verstehen, warum sich der Handelnde in bestimmten Situationen der sozialen Wirklichkeit (in Institutionen, in einer Kirche, in der Familie, …) auf die eine oder andere Weise verhält.

Auf diese Basis stützt sich auch die weberianische Analyse von formalen Institutionen. Zu verstehen und zu erklären, wie diese funktionieren, kann nur gelingen, indem man sie als mit den Handlungen der Individuen verbunden betrachtet (vgl. Bonazzi, 2008, S. 164). Weber benutzt daher auch für seine Analyse über das Funktionieren von Organisationen sein Hilfsmittel der Idealtypen (vgl. Bonazzi, 2008, S. 167).

2.2. Herrschaft und Legitimität – Voraussetzung für das Funktionieren von Organisationen

Vor der Beschreibung der Idealtypen in Bezug auf das Funktionieren von Organisationen muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich eine Organisation nach Weber an erster Stelle über Herrschaft definiert. Herrschaft ist zunächst „in dem ganz allgemeinen Sinne von Macht, also von: Möglichkeit, den eigenen Willen dem Verhalten anderer aufzuzwingen“ (Weber 1972 b: 542, in: Kopp Müller, 1980, SS. 9f) zu verstehen.

Aufgrund der Uneindeutigkeit dieser Definition engt Weber seinen Herrschaftsbegriff im Sinne einer autoritären Befehlsgewalt ein (vgl. Kopp Müller, 1980, S. 10). Herrschaft bezeichnet nun eine Beziehung zwischen Herrscher und Beherrschtem, bei der das Recht des Befehlens auf Seiten des Herrschers und der freiwillige Gehorsam auf Seiten des Beherrschten liegt. Dauerhaft kann eine solche Beziehung nur auf Basis der Legitimität, also dem Glauben an die Rechtmäßigkeit einer Herrschaft funktionieren (vgl. Kopp Müller, 1980, SS. 10f).

Weber unterscheidet drei Idealtypen der legitimen Herrschaft. Die traditionale, die charismatische und die legale Herrschaft.

Legitim ist die traditionale Herrschaft aufgrund der Traditionsgebundenheit. Rechtmäßiger Herrscher ist der, dem aufgrund der Treue und dem Glauben an die Tradition Befehlsgewalt zugesprochen wird. Einem charismatischen Herrscher wird gefolgt, da seine Befehle durch seine Ausstrahlung und durch die Überzeugung von seinen besonderen Fähigkeiten als Führungsoberhaupt gerechtfertigt sind.

„Legale Herrschaft beruht auf Satzung, die nach Maßgabe sachlicher Gesichtspunkte recht- und verwaltungsmäßig appliziert wird und für alle Bürger im Staat bzw. Herrschaftsverband gleichermaßen Geltung beansprucht“ (Kopp Müller, 1980, S. 17). Dieser Idealtypus ist legitim, da dem Herrscher, dem Vorgesetzten, unterstellt wird, er habe aufgrund rechtmäßiger Bestimmungen und im Hinblick auf seine sachliche Kompetenz die Führungsgewalt erlangt (vgl. Kopp Müller, 1980, S. 17ff; Weber, 1976, S. 142f).

Der Idealtypus der legalen Herrschaft entspricht wohl am ehesten dem unserer heutigen, modernen Gesellschaft und unserer heutigen Regierungsform, basierend auf der Gleichheit vor dem Recht.

Angesichts des Rationalisierungsprozess der modernen Welt, bedarf es zusätzlich zur Legitimität der Herrschaft eines Verwaltungsapparates, der die Befolgung der Befehle garantiert. In dem Verwaltungsapparat ist die Befehlsgewalt des Herrschers auf Autoritätspersonen aufgeteilt. Die Ausführung der Anordnungen kann durch diese sichergestellt werden. Der Verwaltungsapparat besteht im besten Falle aus Personen, die es gewohnt sind, Befehlen zu gehorchen und an der Legitimität der Herrschaft festhalten. In der Regel bestimmen persönliches Interesse, sowie Vorteilsversprechungen die Solidarität (vgl. Kopp Müller, 1980, SS. 11f).

Verwaltungsapparat der legalen Herrschaft ist die Bürokratie. „Der reinste Typus der legalen Herrschaft ist diejenige mittelst bureaukratischen Verwaltungsstabs“ (Weber, 1976, S. 126).

[...]

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Details

Titel
Disziplinierungsprozesse in formalen, bürokratischen Organisationen
Untertitel
Analyse auf Basis von Max Webers Bürokratietheorie
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
1,5
Autor
Jahr
2013
Seiten
14
Katalognummer
V489739
ISBN (eBook)
9783668974272
ISBN (Buch)
9783668974289
Sprache
Deutsch
Schlagworte
disziplinierungsprozesse, organisationen, analyse, basis, webers, bürokratietheorie
Arbeit zitieren
Julia Zuber (Autor:in), 2013, Disziplinierungsprozesse in formalen, bürokratischen Organisationen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/489739

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