In dieser Arbeit werden die GmbH-Rechts-Neuerungen in Deutschland und Frankreich untersucht. In Frankreich wurde die S.a.r.l bereits im Jahr 2003 durch das „Gesetz zur Förderung unternehmerischer Initiative“ (Loi sur l´initiative économique (L.I.E.)) maßgeblich reformiert. 2002 legte der damalige Staatssekretär Renaud Dutreil dazu einen Reformvorschlag vor. Ebenfalls hat Deutschland im Jahr 2008 das GmbH-Recht durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ reformiert.
Ausgangspunkt für die Erfindung der deutschen GmbH war 1892 der Bedarf an einer neuen Form der Gesellschaft, die einerseits eine Beschränkung der Haftung, wie eine Kapitalgesellschaft, bietet, andererseits so flexibel, wie eine Personengesellschaft ist. Eine mit der GmbH vergleichbare Gesellschaft gab es trotz eines Bedarfs für die kleinen Unternehmen in anderen Ländern nicht. Aufgrund dessen hat die neue deutsche Form der Gesellschaft trotz internationaler Kritik inzwischen Anklang in über 100 Ländern gefunden.
Das Pendant der deutschen GmbH in Frankreich ist die „Société a responsabilite limitée“ (S.a.r.l).Die S.a.r.l wurde 1925 eingeführt. Durch diese, in Frankreich am häufigsten vertretene Gesellschaftsform, ist das französische Recht dem Deutschen weitaus näher als dem Angelsächsischen. Aufgrund der Entwicklung der Europäischen Union ist ein europäischer Markt der Gesellschaftsformen entstanden, an dem Deutschland und Frankreich teilnehmen.
In der grundlegenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Fall Centros etablierte der EuGH durch die Auslegung der Niederlassungsfreiheit (Art 43 ff. EVG) eine europaweite Geltung nationaler Gesellschaftsrechte. Resultat davon ist, dass sich die nationalen Gesetzgeber nun auch mit den Rechtsordnungen anderer Mitgliedstaaten auseinander setzen müssen, da in Folge der Entscheidung des EuGH jeder Unternehmer die Wahl hat, in welcher zulässigen europäischen Gesellschaftsform er sein Unternehmen betreiben möchte.
Infolgedessen entstand zwischen den Mitgliedstaaten der EU in ein „Wettbewerb der Gesellschaftsrechte“, da Unternehmer nun eine europäische Gesellschaftsform wählen können, die am besten, abhängig von den Vor- und Nachteilen, zu ihren Bedürfnisse passt.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Wissenschaftliche Literatur/ Kommentare
Rechtsprechung, Gesetzgebung und Anderes
Internetquellen
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Hauptanliegen der S.a.r.l. und GmbH-Neuerungen
2.1 Ziele des Gesetzes zur Förderung unternehmerischer Initiative (frz.: L.I.E.)
2.1.1 Die Belebung der Wirtschaft
2.1.2 Die Sicherung des Bestands an Unternehmensgründungen und deren Fortbestehen
2.2 Hauptanliegen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
2.2.1 Die Attraktivität der GmbH erhöhen
2.2.2 Missbrauchsfälle am Ende des Lebens der GmbH zu bekämpfen
3. Inhaltliche Veränderungen
3.1 Die wesentlichen Neuerungen der S.a.r.l
3.1.1 Belebung der Wirtschaft durch die Abschaffung des Mindestkapitals
3.1.2 Etablierung des Firmensitzes zu Hause
3.1.3 Belebung der Wirtschaft durch die Möglichkeit der elektronischen Gründung einer S.a.r.l
3.1.4 Der Bestands von Unternehmensgründung zur sichern durch weitere Maßnahmen:
a) Begünstigung für den Arbeitnehmer Unternehmer zu werden.
b) Die Erleichterung der Finanzierung.
c) Gläubiger schützende Regelungen
3.2 Die wesentlichen Neuerungen der MoMiG
3.2.1 Die GmbH-Attraktivität erhöhen durch:
a) Die Erleichterung der Gründungsverfahren
b) Das Musterprotokoll §2 Abs 1a-b GmbHG
c) Die Unternehmensgesellschaft als neue Rechtsformvariante
d) Der Nennbetrag des Geschäftsanteils
e) Die Heilung der verdeckten Sacheinlage durch das MoMiG
3.2.2 Deregulierungsmaßnahmen: Aufhebung des Sitzes gemäß §4 Abs GmbH
3.3 Missbrauchsbekämpfung durch:
3.3.1 Die Einbringung der Führungslosigkeit
3.3.2 Mehr Transparenz
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